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1. Die neuere Zeit - S. 129

1855 - Koblenz : Baedeker
Der deutsche Bund. 129 38) Die Landgrafschaft Hessen-Homburg (seit 1817), in zwei getrennten Landestheilen zu beiden Seiten des Rheins. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesver- sammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Gesammt- stimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mit- glieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind verpflichtet, sowohl gaüz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlicben unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescontingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffen- gattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungen wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Einheit Deutschlands war die Vereinigung mehrerer und allmählig der meisten Staaten Deutschlands zu einem gemeinsam?» Zollsystem, indem zuerst ein süddeutscher, dann ein mitteldeutscher Handelsverein entstand, und als diese dem preußischen Zollverein beitraten, bildete sich 1834 ein allgemeiner deutscher Zoll- und Handelsverein, der bald alle deutschen Staaten außer Oesterreich, Hannover, Oldenburg, den beiden Mecklen- burg, Lichtenstein, Limburg und den drei Hansestädten umfaßte und etwa 30 Millionen Einwohner von den inner» Zollschranken befreite. Später wurde eine Annäherung Oesterreichs und Hannovers an diesen Zollverein erreicht. 8- 57. Die französische Revolution des Jahres 1848. Das Streben Ludwig Philipp's nach Selbstregierung, verbun- den mit der Verfolgung persönlicher Jntereffen (Ausstattung seiner Söhne, spanische Heirath) und mit seiner Hinneigung zur auswär- tigen Politik der sog. nordischen Mächte hatte eine allgemeine Miß- stimmung erzeilgt, welche die Oppositionspartei theils durch die Presse, theils durch sog. Reformbankette nährte und steigerte. Das Mini- sterium erließ daher ein Verbot dieser Bankette; aber der Versuch, dieselben gewaltsam zu hindern, gab die Veranlassung zu einem Volksaufstande in Paris (22. — 24. Febr.), wobei die National- garde, zum Theil auch die Linientruppen sich weigerten, einzuschreiten. Dies bewog den König zu Gunsten seines Enkels, des Grafen von Paris, abzudanken und nach England zu entstiehen. Als die Herzogin Pütz Geogr. u. Gesch. f, mittl. Kl. Abth. Iii. q

2. Die neuere Zeit - S. 131

1855 - Koblenz : Baedeker
Die Schweiz. Die Staaten Amcrika's. 131 Halterschaft im nördlichen Deutschland vortheilhaft bekannt gewor- denen) französischen Marschall Bernadotte, Prinzen von Pontecorvo, zum Thronfolger bestimmten, der auch als König Karl Xiv. Johann durch wesentliche Verbesserungen in allen Zweigen der Staatsverwaltung das Vertrauen der Nation gerechtfertigt hat. Ihm folgte (1844) sein Sohn Oscar I. 8- 59. Die Schweiz. Demokratische Bewegungen in den aristokratischen Cantoiten nach der Pariser Julirevolution hatten die Umänderung mehrerer aristokratischer Verfassungen in demokratischere und die Trennung Basels in zwei Cantone, Stadt-Basel und Basel-Landschaft, zur Folge. Im Jahre 1848 ward die Bundesverfassung einer Revision unterworfen und ein Zweikammersystem (Nationalrath und Stände- rath) für die Gesetzgebung und für Bundesbeschlüsse eingeführt. Die oberste vollziehende Gewalt ist der Bundesrath, bestehend aus 7 Mitgliedern (Ministern), welche von den vereinigten Räthen (auf 3 I.) gewählt werden, mit einem jährlich wechselnden, ebenfalls von beiden Räthen gewählten, Bundespräsidenten. Diese Verfassung wurde von 172/2 Cantonen genehmigt und als angenommen procla- mirt. Bern ist Bundesstadt (Sitz des Bundesrathes). 8. 60. Die Staaten Amerika's. 1. Die vereinigten Staaten Nordamerika's haben fort- während theils durch freiwilligen Anschluß, theils durch Verträge wie an äußerm Umfang und Bevölkerung so auch an innerer Kraft zugenommen. Sie verbreiteten Anbau und Civilisation immer mehr von O. nach W. und, besonders seit ihrer Ausdehnung bis zum stillen Ocean, ihren Handel über alle Meere, so daß die Union nach England der erste Handelsstaat der Welt ist. In den materiellen Zweigen der Cultur, wie Dampfschifffahrt, Eisenbahnen, eilte sie sogar Europa voran. 2. Haiti oder St. Domingo hat nach Vertreibung der Fran- zosen und später der Spanier einen mannichfaltigen Wechsel der 9 *

3. Die neuere Zeit - S. 118

1882 - Leipzig : Baedeker
118 Der 2. Krieg wegen Schleswig-Holstein. Der deutsche Krieg 1866. . 50, scheiterten jedoch an dem Widerspruche der Ungarn, welche ihre Ber-faffung vom I. 1848 als noch zu Recht bestehend erklrten, die auch endlich (1865) vom Kaiser anerkannt wurde. Es folgten die Krnung Franz Josefs zum Könige von Ungarn, die Einsetzung eines besondern ungarischen Ministeriums und die Berufung des ungarischen Reichstages. Auch die deutsch-slavischen Kronlnder er-hielten gleichzeitig (1867) eine besondere Verfassung. Man scheidet seitdem in bezng auf Gesetzgebung und Verwaltung sterreich in Cisleithanien" und Trausleithanien". In Preußen folgte König Wilhelm seinem Bruder im I. 1861; er unternahm eine Neugestaltung des Heeres, die sich bald bewhren sollte. Der (1851) wieder hergestellte deutsche Bund be-friedigte weder Preußen noch sterreich. Kaiser Franz Joses I. berief im Aug. 1863 einen deutschen Frstenkongre nach Frank-surt a. M. und legte demselben den Entwurf einer Umgestaltung des deutschen Bundes vor, demgem sterreich, wie bisher, den Vorsitz im Bundesrate führen sollte. Dagegen verlangte Preußen Gleichstellung mit sterreich im Vorsitz. Als nun der Tod des Knigs Friedrichs Vii. von Dnemark (1863) Preußen eine Gelegenheit erffnete, durch Einmischung in den dnischen Erbfolgestreit seinen Einflu in Norddeutschlaud zu verstrken, ruhte einstweilen der Verfassungsstreit, weil der deutsche Bund, spter sterreich und Preußen, den zweiten Krieg wegen Schleswig-Holstein (s. . 52) fhrten. Dnemark mute im Frieden zu Wien (1864) die beiden Herzogtmer nebst Lauenburg abtreten; letzteres fiel an Preußen, wofr sterreich mit Geld entschdigt wurde. Die Eroberer teilten sich zufolge der Gasteiner bereinkunft (1865) in die Verwaltung Schleswig-Holsteins, entzweiten sich aber bald der die weitere Behandlung der schleswig-holsteinischen Frage, indem sterreich sich auf die Seite des Herzogs Friedrich von Augustenburg stellte und ohne Zustimmung Preuens die fr den Herzog begeisterten holsteinischen Stnde zur Entscheidung der das Geschick des Landes berief. Preußen erklrte dieses Vorgehen fr einen Bruch der Gasteiner bereinkunft und lie Truppen in Holstein einrcken. Der deutsche Krieg, Juniaugust 1866. Auf die Nachricht von dem Einrcken preuischer Truppen in Holstein beantragte sterreich beim Bundestage Mobilmachung gegen Preußen. Nachdem dieser Antrag von der Majoritt angenommen

4. Die neuere Zeit - S. 121

1882 - Leipzig : Baedeker
Norddeutscher Bund. . 50. Der deutsch-franzsische Krieg. . 51. 121 ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie der kleinen baye-rischen und darmstdtischen Gebiete erhielt der preuische Staat nicht nur die bedeutende Erweiterung von 1306 Meilen mit 4*/4 Mill. Einwohnern, sondern auch einen ununterbrochenen Zusammenhang seiner stlichen mit den westlichen Provinzen; seine Marine gewann mehrere Hfen teils an der Ostsee, teils an der Nordsee, wo bis-her der Kriegshafen am Jahdebnsen nur ein vorgeschobener Punkt gewesen war. Dazu bernahm Preußen die diplomatische und mili-trische Leitung von ganz Norddeutschland durch die Grndung des norddeutschen Bundes, welcher die smtlichen (24) Staaten des nrdlichen und Mittlern Deutschlands nebst der Provinz Oberhessen umfate. Ein aus direkten Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte hervorgegangener Reichstag (1867) genehmigte den ihm vorgelegten Entwurf einer Verfassung des norddeutschen Bundes mit geringen Abnderungen, welche darauf von den Landtagen der einzelnen Staaten angenommen wurde. . 51. Der deutsch-franzsische Krieg im I. 18701871. Napoleon Iii., welcher von den brigen Gromchten England (bis zum I. 1862) zum Verbndeten gewonnen, Rußland durch den Krimkrieg, sterreich durch die Eroberung der Lombardei zu gnnsten Italiens geschwcht hatte, war im Kriege Preuens gegen sterreich (1866) neutral geblieben, in der Boraussetzung, da die kleinste der Gromchte ihrem mchtigern Gegner unterliegen, oder da beide Gegner sich wechselseitig erschpfen wrden. Die unerwarteten Erfolge Preuens in jenem Kriege veranlagten ihn nicht nur zur Teilnahme an den Verhandlungen der den Frieden (s. S. 120), er forderte auch, als Entschdigung fr die ohne Frankreichs Zustimmung gesteigerte Macht Preuens die deutsche Bundesfestung Mainz oder Luxemburg. Um den Frieden zu erhalten, gab Preußen sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber die Abtretung von Mainz entschieden zurck. Deshalb drngte die Kriegspartei in Frankreich zum Kampfe gegen Preußen. Einen Vorwand fand man in der dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern angebotenen Thronfolge in Spanien; als der Prinz auf den spanischen Thron verzichtet hatte, verlangte der franzsische Botschafter, Graf Benedetti, von dem im Bade Ems weilenden Könige Wilhelm das schriftliche Ver-

5. Die neuere Zeit - S. 128

1882 - Leipzig : Baedeker
128 Wilhelm I., deutscher Kaiser. Verfassung des d^ Reiches. . 51. derer Vertrge mit den vier sddeutschen Staaten, von denen sich Bayern wichtige Einzelrechte vorbehielt, wurde der norddeutsche Bund zu einem deutschen Bunde erweitert, diesem auf Vorschlag des K-nigs Ludwig Ii. von Bayern der Name des deutschen Reiches beigelegt und von dem Oberhaupte desselben, dem Könige Wil-Helm, der erbliche Titel eines deutschen Kaisers angenommen, am 18. Jan. 1871. Der erste deutsche Reichstag (21. Mrz bis 15. Jnni) genehmigte die ihm vom Bundesrate vorgelegte deutsche Reichs Verfassung, der die Verfassung des norddeutschen Bundes als Grundlage diente. Die wesentlichsten Bestimmungen der Verfassung des deutschen Reiches sind: Das Bundesgebiet besteht aus den 25 deutschen Staaten und dem unmittelbaren deutschen Reichslande Elsa-Lothringen. Die Reichsgesetze werden beschlossen durch den Bundesrat und den Reichs-tag; die bereinstimmung der Mehrheitsbeschlsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich. Der Bundesrat besteht aus den bevollmchtigten Vertretern der Bundesmitglieder, welche im ganzen 58 Stimmen führen. Das Prsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser fhrt und die Kaiserwrde auf den preuischen Kronprinzen vererbt. Der Kaiser hat das Reich vlkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reiches mit Zustimmung des Bundesrates Krieg zu erklären und Frieden zu schlie-en, Bndnisse und andere Vertrge mit fremden Staaten einzugehen; er beruft den jhrlich zusammentretenden Bundesrat und Reichstag, ver-tagt und schliet denselben. Den Vorsitz im Bundesrate und die Leitung der Geschfte steht dem Reichskanzler zu, welchen der Kaiser ernennt. Der Kaiser verkndet die Bundesgesetze und berwacht deren Ausfhrung. Der Reichstag besteht aus 397 Abgeordneten, die aus allgemeinen und direkten Wahlen mit geheimer Abstimmung auf 3 Jahre hervorgehen; seine Verhandlungen sind ffentlich, seine Mitglieder drfen als solche keine Besoldung oder Entschdigung beziehen und sind fr ihre Abstimmung unverantwortlich. Deutschland bildet ein Zoll- und Han-delsgebiet mit gemeinschaftlicher Zollgrenze, von der die Hansestdte Bremen und Hamburg mit einem entsprechenden Gebiete als Freihfen ausgeschlossen sind. Die Kriegs-Marine und die Landmacht des gesamten Reiches stehen unter dem Oberbefehle des Kaisers. Jeder Deutsche ist wehrpflichtig und kann sich in Ausbung dieser Pflicht nicht vertreten lassen; er gehrt 7 Jahre lang, in der Regel vom 21. bis 28. Lebensjahre, dem Heere an und steht die ersten 3 Jahre unter der Fahne, die 4 letzten in der Reserve, die 5 folgenden in der Landwehr. Zur Bestreitung der gemeinschaftlichen Ausgaben des Bundes dienen die aus den Zllen, den gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, aus dem

6. Die neuere Zeit - S. 130

1882 - Leipzig : Baedeker
130 Die Schweiz. . 53. Rußland u. Polen. . 54. . 53. Die Schweiz. Gegenber der im I. 1815 begrndeten aristokratischen Regierung suchte eine Partei die Herrschaft der Demokratie und eine Reform des Bundes herbeizufhren. Die Pariser Juli-Revolution befrderte die allgemeine Einfhrung demokratischer Ber-fassungen, nur im Kanton Basel gab die Aristokratie nicht nach; erst ein kurzer Brgerkrieg fhrte die Trennung in zwei Kantone: Basel-Stadt (aristokratisch) und Basel-Lanb herbei (1832). Nene Unruhen veranlate einerseits die von der Regierung im Aargau (1841) verfgte Aufhebung der Klster und Einziehung ihres Vermgens bnrch den Staat, anbrerseits die Berufung der Jesuiten zur Leitung des Unterrichts durch die Luzerner Regierung (1844). Nach dem milungenen berfall Luzerns bnrch Freischaren vereinigten sich die sieben katholischen Kantone zu einem Bunbe, der von der Tagsatzung als verfafsungswibrig (Sonberbunb") erklrt und durch einen kurzen, unblutigen Felbzug ausgelst wrbe (1847). Die siegreiche Partei bewirkte unter dem Einflu der Pariser Februar-Revolution eine Bunbesresorm (1848), bnrch welche ein Bunbes-staat mit einheitlichem Militr-, Zoll-, Post- und Mnzwesen ent-stanb. Die Buubesversammlung tagt bestnbig zu Bern; die voll-ziehenbe Gewalt bt der auf ein Jahr gewhlte Prsibent, dem ein Bunbesrat zur Seite steht. Im I. 1848 fiel Neuenburg (Neufchatel) nach Vertreibung des preuischen Statthalters an die Schweiz; spter (1857) verzichtete Preußen auf Neuenburg. . 54. Rußland und Polen. Dem Kaiser Alexanber I. verbankt Rnlanb, neben der Vergrerung des Landes (bnrch Polen, s. S. 109) vielfache Verbesserungen: Aufhebung der Leibeigenschaft auf den Krongtern, Hebung des Unterrichts und des Hanbels. Ihm folgte sein 2. Brnber: Nikolaus I. (reg. 18251855). Auch dieser hob nicht nur die Kraft des Reiches durch Frsorge fr die Gesetzgebung, durch Befrbernng der Reichseinheit in Sprache und Religion, sonbern erprobte seine Macht auch gegen die Perser und Trken. Erstere muten (1828) Armenien bis zum Araxes (r. Nebenflu des Kur) abtreten, gegen letztere war der Erfolg der russischen Waffen nicht

7. Die neuere Zeit - S. 109

1882 - Leipzig : Baedeker
Kongre zu Wien. Deutscher Bund. Besitzvernderungen. . 44. 109 Ostfriesland, Ansbach, Bayrent) die grere aber schwach bevlkerte Hlfte Sachsens, ferner Jlich-Berg, Kln, Aachen und andere Herren-lose Lnder am Rhein und in Westfalen. Preußen war nun ein wesentlich deutscher Staat, während in sterreich die deutsche Be-vlkerung zwar die herrschende, die slavische aber durch ihre Zahl die berwiegende war. Bayern erhielt fr die an sterreich zurckgegebenen Lnder (Tirol nebst Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel) die Pfalz auf dem linken Rheinufer, dann Ansbach, Bayrent, Wrzburg, Afchaffenburg. Hannover wurde zum Knigreich erhoben und durch Hildesheim, Ostfriesland und einige Gebiete Westfalens vergrert. Die Herzge von Oldenburg, Sachsen-Weimar und den beiden Mecklenburg nahmen den groherzoglichen Titel an, Hefsen-Kassel behielt den Namen eines Kurfrstentums. An die Stelle des deutschen Reiches mit einem Kaiser als Oberhaupt trat durch Sitzungsbeschlu vom 8. Juni 1815 der deutsche Bund mit einem von smtlichen (38) Regierungen beschickten Bundestage in Frankfurt am Main. Zu diesem Bunde gehrten sterreich und Preußen nur fr ihre frher zum deutschen Reiche gehrigen Besitzungen, der König von Dnemark fr Holstein und Lauenburg, der König der aus der Vereinigung Belgiens mit Holland gebildeten Niederlande fr das ihm zugewiesene Groherzogtum Luxemburg. In Italien wurden im allgemeinen die alten Regierungen wiederhergestellt; das Knigreich Sardinien erhielt die Republik Genua. England behielt das zu einem Knigreich erhobene und erweiterte Hannover, Malta und einen Teil der franzsischen Kolonieen, ge-wann Helgoland und die Schutzherrschaft der die Republik der 7 ionischen Inseln. Dnemark hatte im I. 1814 Norwegen an Schweden gegen den Rest von Schwedisch-Pommern abgetreten und tauschte diesen an Preußen gegen Lauenburg aus. Norwegen wurde mit der Krone Schwedens vereinigt, erhielt aber eine besondere Verfassung. Das Herzogtum Warschau (s. S. 99) bildete fortan das Knigreich Polen mit eigener Verfassung unter dem russischen Kaiser; daneben bestand die Republik Krakau, bis sie (1846) von sterreich eingezogen wurde. Die Schweiz, deren ewige Neutralitt" erklrt wurde, erhielt noch 3 Kautone: Genf, Wallis und Neufchatel, letzteres unter der Hoheit des Knigs von Preußen.

8. Die neuere Zeit - S. 116

1882 - Leipzig : Baedeker
116 Grobritannien (Hannover). . 49. Der deutsche Bund. . 50. . 49. Grobritannien (Hannover). In Grobritannien wurde die Ruhe, die es seit dem I. 1815 geno, zu wesentlichen Verbesserungen des inuern Znstandes des Reiches benutzt. Unter Georg Iv. (reg. 18201830) erfolgte (1829) die rechtliche Gleichstellung der Katholiken mit den Pro-teftanten (Emancipation), durch welche auch die Katholiken Zutritt zum Parlamente und zu fast allen Staatsmtern erhielten. Die Pariser Julirevolution beschleunigte sodann die Reform des Par-lamentes unter Wilhelm Iv. (reg. 18301837), der zufolge die im Laufe der Zeit verfallenen Flecken ihr Wahlrecht verloren und die im Unterhause bisher nicht vertretenen groen Fabrik- und Handelsstdte dasselbe erhielten. Wilhelms Iv. Nichte, die Tochter seines vor ihm gestorbenen Bruders, des Herzogs von Kent, folgte im I. 1837 als Knigin Victoria. Sie regiert noch heute. Da in Hannover das salische Erbfolgerecht bestand, wurde dieses Land von England getrennt und unter Ernst August, dem zweiten Bruder Wilhelms Iv., ein unabhngiges Knigreich. Dasselbe be-stand nach dem Tode des Knigs Etnst August (1851) unter dessen Sohn Georg V. bis zum I. 1866 (f. . 50). Die auswrtigen Besitzungen Englands erhielten eine ansehnliche Erweiterung durch die Einverleibung des Pandschab sowie des Knigreichs Audh in das indo-britische Reich und durch Eroberungen in Hinterindien. Die K-nigin von England fhrt seit dem I. 1876 auch den Titel Kaiserin von Indien". Gemeinschaftlich mit Frankreich unternahm England den sog. Kr im krieg gegen Rußland und einen zweimaligen Krieg gegen China, durch welchen die ffnung neuer Handelshfen er-zwungen wurde. Die Beziehungen Englands zur Trkei s. . 55. . 50. Der deutsche Bund von der Stiftung bis zur Auflsung, 18151866. Die Angelegenheiten des deutschen Bundes wurden durch eine Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmchtigten teils einzelne, teils Gesamtstimmen fhrten; sterreich hatte den Vorsitz.

9. Die neuere Zeit - S. 117

1882 - Leipzig : Baedeker
Preußen u. sterreich im I. 1848. . 50. 117 Fr die Herstellung einer grern Einheit Deutschlands war die Beseiti-Hung der Zollgrenzen zwischen den einzelnen Staaten sehr frdernd; bis zum I. 1834 entwickelte sich aus dem preuischen Zollverein ein allgemeiner deutscher Zoll- und Handelsverein, der alle deutschen Staaten auer sterreich, den beiden Mecklenburg, Liechtenstein, Limburg und den drei Hanse-stdten umfate. Die Pariser Juli-Revolution bte nur unbedeutende Rck-Wirkungen auf einzelne deutsche Staaten aus. Herzog Karl (Ii.) von Braunschweig wurde vertrieben und durch den Bundestag sein Bruder Wilhelm zum Herzoge erhoben. Die Aufstnde in Dresden und Kassel wurden beigelegt. Dagegen hatte die Pariser Februar-Revolution im I. 1848 allgemeinere und heftigere Erschtterungen der bestehenden Ordnung in Deutschland zur Folge. Eine aus Ab-geordneten von ganz Deutschland gebildete verfassunggebende Versammlung" trat in Frankfurt a. M. zusammen und schuf eine Centralgewalt fr das gesamte Deutschland, an deren Spitze der-Erzherzog Johann von sterreich als Reichsverweser stand; der bisherige Bundestag lste sich auf. Die Versammlung arbeitete sodann unter heftigen Parteikmpfen eine Reichsverfassung aus, aber die dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen (reg. 18401861) angebotene erbliche Kaiserwrde wurde von diesem nicht angenommen. Die Regierungen riefen ihre Abgeordneten zurck, und der Bundestag begann (1851) seine Thtigkeit von neuem. Inzwischen waren auch in jedem der beiden grten deutschen Staaten, Preußen und sterreich, nach heftigen und blutigen Aufstnden Abgeordnete berufen worden, um eine neue Verfassung zu beraten. Wiederholte Tumulte in Berlin und Wien fhrten schlielich zur Auflsung dieser Versammlungen und zum Erlasse einer Verfassung durch den Staat. Die neue preuische Verfassung (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) wurde spter (1850) vom Könige, den beiden Kammern und den Civilbeamten beschworen. In sterreich.hatte der Kaiser Ferdinand I. im I. 1848 die Regierung niedergelegt; sein Nesse, Franz Josef I. (reg. 1848 bis jetzt) unterdrckte in den I. 1848 und 1849 die Abfallsversuche der Lom-barden und Ungarn und hob (1851) die freisinnige Verfassung wieder auf. Im I. 1859 verlor er durch einen zweimonatlichen Krieg mit Sardinien und dessen Bundesgenossen Napoleon Iii. die Lombardei bis zum Mincio an König Victor Emanuel Ii. (s. . 57). Nach dem unglcklichen italienischen Kriege machte sterreich (1860, 1861) Versuche mit einer Gesamtstaatsverfassung. Diese

10. Die neuere Zeit - S. 119

1882 - Leipzig : Baedeker
Der deutsche Krieg 1866. Langensalza, Kniggrtz. . 50. 119 war, erklrte Preußen mit der Minoritt seinen Austritt ans dem Bunde (14. Juni) und legte die Grundzge zu einem neuen deutschen Bunde mit Ausschlieung sterreichs vor. Am folgenden Tage bot Preußen den andern deutschen Bundesstaaten Neutralitt an; als diese abgelehnt wurde, besetzte es sofort die ihm zunchst liegenden Staaten seiner Gegner: Sachsen, weil dessen Lage den sterreichern die Kriegsfhrung sehr erleichterte, Hannover und Kurhessen, Weil beide Preuens Verbindungen mit seinen westlichen Provinzen bedrohen konnten. Whrend sich die schsische Armee nach Bhmen zurckzog und es den Kurhessen gelang, durch schleunigen Rckzug nach Hanau sich mit der sddeutschen Bundesarmee zu vereinigen, wurden die Hannoveraner bei dem Versuch, sich zu den Bayern durchzuschlagen, von den Preußen aufgehalten. Obgleich die preuische Vorhut bei Langensalza (27. Juni) durch die bermacht der Hannoveraner schwere Verluste erlitt, ergab sich die hannoverische Armee nach dem Eintreffen preuischer Verstrkungen. Hannover und Kurhessen wnr-den sofort unter preuische Verwaltung gestellt. Nun konnte Preußen seine gesamte Macht gegen Osterreich, Sachsen und dessen sddeutsche Bundesgenossen verwenden, während zugleich Victor Emanuel Ii. infolge eines geheimen Vertrages mit Preußen sterreich den Krieg erklrt*. Der deutsche Kriegsschauplatz war ein doppelter: das stliche Bhmen, wo die sterreichische Nordarmee" unter Benedek sich mit den Sachsen (zusammen 271,000 M.) bereinigt hatte, und das Gebiet des untern und mittlem Mains, wo die sddeutschen Bunbestruppen (190,000 M.) stauben. Schon am 23. Juni war die preuische Hauptarmee (278,000m.) gegen Bhmen borgebrungen, inbem sie gleichzeitig von brei Seiten durch die Gebirgspsse einrckte: die Elbarmee unter Herwarth b. Bittenfelb durch das Elbthal als rechter Flgel, die I. Armee unter Prinz Friedrich Karl als Centrum von der Lausitz her, die Ii. Armee unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen als linker Flgel aus Schlesien und der Grafschaft Glatz. Nachdem die Vereinigung der drei Armeen unter meist siegreichen Gefechten beinahe erreicht war, traf König Wilhelm im Hauptquartier zu Gitschin (2. Juli) ein, um den Oberbefehl der das grte, jemals auf einem Schlachtfelde bersammelte preuische Heer (220,000 M.) zu bernehmen. Schon am nchsten Tage (3. Juli) Wurde die sterreichischschsische Hauptarmee unter Benedek, welche bei der Festung Kniggrtz eine feste Stellung zwischen der Elbe und ihrem westlichen
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