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1. Die neuere Zeit - S. 129

1855 - Koblenz : Baedeker
Der deutsche Bund. 129 38) Die Landgrafschaft Hessen-Homburg (seit 1817), in zwei getrennten Landestheilen zu beiden Seiten des Rheins. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesver- sammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Gesammt- stimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mit- glieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind verpflichtet, sowohl gaüz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen, und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlicben unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescontingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffen- gattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungen wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Einheit Deutschlands war die Vereinigung mehrerer und allmählig der meisten Staaten Deutschlands zu einem gemeinsam?» Zollsystem, indem zuerst ein süddeutscher, dann ein mitteldeutscher Handelsverein entstand, und als diese dem preußischen Zollverein beitraten, bildete sich 1834 ein allgemeiner deutscher Zoll- und Handelsverein, der bald alle deutschen Staaten außer Oesterreich, Hannover, Oldenburg, den beiden Mecklen- burg, Lichtenstein, Limburg und den drei Hansestädten umfaßte und etwa 30 Millionen Einwohner von den inner» Zollschranken befreite. Später wurde eine Annäherung Oesterreichs und Hannovers an diesen Zollverein erreicht. 8- 57. Die französische Revolution des Jahres 1848. Das Streben Ludwig Philipp's nach Selbstregierung, verbun- den mit der Verfolgung persönlicher Jntereffen (Ausstattung seiner Söhne, spanische Heirath) und mit seiner Hinneigung zur auswär- tigen Politik der sog. nordischen Mächte hatte eine allgemeine Miß- stimmung erzeilgt, welche die Oppositionspartei theils durch die Presse, theils durch sog. Reformbankette nährte und steigerte. Das Mini- sterium erließ daher ein Verbot dieser Bankette; aber der Versuch, dieselben gewaltsam zu hindern, gab die Veranlassung zu einem Volksaufstande in Paris (22. — 24. Febr.), wobei die National- garde, zum Theil auch die Linientruppen sich weigerten, einzuschreiten. Dies bewog den König zu Gunsten seines Enkels, des Grafen von Paris, abzudanken und nach England zu entstiehen. Als die Herzogin Pütz Geogr. u. Gesch. f, mittl. Kl. Abth. Iii. q

2. Die neuere Zeit - S. 118

1882 - Leipzig : Baedeker
118 Der 2. Krieg wegen Schleswig-Holstein. Der deutsche Krieg 1866. . 50, scheiterten jedoch an dem Widerspruche der Ungarn, welche ihre Ber-faffung vom I. 1848 als noch zu Recht bestehend erklrten, die auch endlich (1865) vom Kaiser anerkannt wurde. Es folgten die Krnung Franz Josefs zum Könige von Ungarn, die Einsetzung eines besondern ungarischen Ministeriums und die Berufung des ungarischen Reichstages. Auch die deutsch-slavischen Kronlnder er-hielten gleichzeitig (1867) eine besondere Verfassung. Man scheidet seitdem in bezng auf Gesetzgebung und Verwaltung sterreich in Cisleithanien" und Trausleithanien". In Preußen folgte König Wilhelm seinem Bruder im I. 1861; er unternahm eine Neugestaltung des Heeres, die sich bald bewhren sollte. Der (1851) wieder hergestellte deutsche Bund be-friedigte weder Preußen noch sterreich. Kaiser Franz Joses I. berief im Aug. 1863 einen deutschen Frstenkongre nach Frank-surt a. M. und legte demselben den Entwurf einer Umgestaltung des deutschen Bundes vor, demgem sterreich, wie bisher, den Vorsitz im Bundesrate führen sollte. Dagegen verlangte Preußen Gleichstellung mit sterreich im Vorsitz. Als nun der Tod des Knigs Friedrichs Vii. von Dnemark (1863) Preußen eine Gelegenheit erffnete, durch Einmischung in den dnischen Erbfolgestreit seinen Einflu in Norddeutschlaud zu verstrken, ruhte einstweilen der Verfassungsstreit, weil der deutsche Bund, spter sterreich und Preußen, den zweiten Krieg wegen Schleswig-Holstein (s. . 52) fhrten. Dnemark mute im Frieden zu Wien (1864) die beiden Herzogtmer nebst Lauenburg abtreten; letzteres fiel an Preußen, wofr sterreich mit Geld entschdigt wurde. Die Eroberer teilten sich zufolge der Gasteiner bereinkunft (1865) in die Verwaltung Schleswig-Holsteins, entzweiten sich aber bald der die weitere Behandlung der schleswig-holsteinischen Frage, indem sterreich sich auf die Seite des Herzogs Friedrich von Augustenburg stellte und ohne Zustimmung Preuens die fr den Herzog begeisterten holsteinischen Stnde zur Entscheidung der das Geschick des Landes berief. Preußen erklrte dieses Vorgehen fr einen Bruch der Gasteiner bereinkunft und lie Truppen in Holstein einrcken. Der deutsche Krieg, Juniaugust 1866. Auf die Nachricht von dem Einrcken preuischer Truppen in Holstein beantragte sterreich beim Bundestage Mobilmachung gegen Preußen. Nachdem dieser Antrag von der Majoritt angenommen

3. Die neuere Zeit - S. 121

1882 - Leipzig : Baedeker
Norddeutscher Bund. . 50. Der deutsch-franzsische Krieg. . 51. 121 ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie der kleinen baye-rischen und darmstdtischen Gebiete erhielt der preuische Staat nicht nur die bedeutende Erweiterung von 1306 Meilen mit 4*/4 Mill. Einwohnern, sondern auch einen ununterbrochenen Zusammenhang seiner stlichen mit den westlichen Provinzen; seine Marine gewann mehrere Hfen teils an der Ostsee, teils an der Nordsee, wo bis-her der Kriegshafen am Jahdebnsen nur ein vorgeschobener Punkt gewesen war. Dazu bernahm Preußen die diplomatische und mili-trische Leitung von ganz Norddeutschland durch die Grndung des norddeutschen Bundes, welcher die smtlichen (24) Staaten des nrdlichen und Mittlern Deutschlands nebst der Provinz Oberhessen umfate. Ein aus direkten Wahlen mit allgemeinem Stimmrechte hervorgegangener Reichstag (1867) genehmigte den ihm vorgelegten Entwurf einer Verfassung des norddeutschen Bundes mit geringen Abnderungen, welche darauf von den Landtagen der einzelnen Staaten angenommen wurde. . 51. Der deutsch-franzsische Krieg im I. 18701871. Napoleon Iii., welcher von den brigen Gromchten England (bis zum I. 1862) zum Verbndeten gewonnen, Rußland durch den Krimkrieg, sterreich durch die Eroberung der Lombardei zu gnnsten Italiens geschwcht hatte, war im Kriege Preuens gegen sterreich (1866) neutral geblieben, in der Boraussetzung, da die kleinste der Gromchte ihrem mchtigern Gegner unterliegen, oder da beide Gegner sich wechselseitig erschpfen wrden. Die unerwarteten Erfolge Preuens in jenem Kriege veranlagten ihn nicht nur zur Teilnahme an den Verhandlungen der den Frieden (s. S. 120), er forderte auch, als Entschdigung fr die ohne Frankreichs Zustimmung gesteigerte Macht Preuens die deutsche Bundesfestung Mainz oder Luxemburg. Um den Frieden zu erhalten, gab Preußen sein Besatzungsrecht in Luxemburg auf, wies aber die Abtretung von Mainz entschieden zurck. Deshalb drngte die Kriegspartei in Frankreich zum Kampfe gegen Preußen. Einen Vorwand fand man in der dem Erbprinzen Leopold von Hohenzollern angebotenen Thronfolge in Spanien; als der Prinz auf den spanischen Thron verzichtet hatte, verlangte der franzsische Botschafter, Graf Benedetti, von dem im Bade Ems weilenden Könige Wilhelm das schriftliche Ver-

4. Die neuere Zeit - S. 109

1882 - Leipzig : Baedeker
Kongre zu Wien. Deutscher Bund. Besitzvernderungen. . 44. 109 Ostfriesland, Ansbach, Bayrent) die grere aber schwach bevlkerte Hlfte Sachsens, ferner Jlich-Berg, Kln, Aachen und andere Herren-lose Lnder am Rhein und in Westfalen. Preußen war nun ein wesentlich deutscher Staat, während in sterreich die deutsche Be-vlkerung zwar die herrschende, die slavische aber durch ihre Zahl die berwiegende war. Bayern erhielt fr die an sterreich zurckgegebenen Lnder (Tirol nebst Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel) die Pfalz auf dem linken Rheinufer, dann Ansbach, Bayrent, Wrzburg, Afchaffenburg. Hannover wurde zum Knigreich erhoben und durch Hildesheim, Ostfriesland und einige Gebiete Westfalens vergrert. Die Herzge von Oldenburg, Sachsen-Weimar und den beiden Mecklenburg nahmen den groherzoglichen Titel an, Hefsen-Kassel behielt den Namen eines Kurfrstentums. An die Stelle des deutschen Reiches mit einem Kaiser als Oberhaupt trat durch Sitzungsbeschlu vom 8. Juni 1815 der deutsche Bund mit einem von smtlichen (38) Regierungen beschickten Bundestage in Frankfurt am Main. Zu diesem Bunde gehrten sterreich und Preußen nur fr ihre frher zum deutschen Reiche gehrigen Besitzungen, der König von Dnemark fr Holstein und Lauenburg, der König der aus der Vereinigung Belgiens mit Holland gebildeten Niederlande fr das ihm zugewiesene Groherzogtum Luxemburg. In Italien wurden im allgemeinen die alten Regierungen wiederhergestellt; das Knigreich Sardinien erhielt die Republik Genua. England behielt das zu einem Knigreich erhobene und erweiterte Hannover, Malta und einen Teil der franzsischen Kolonieen, ge-wann Helgoland und die Schutzherrschaft der die Republik der 7 ionischen Inseln. Dnemark hatte im I. 1814 Norwegen an Schweden gegen den Rest von Schwedisch-Pommern abgetreten und tauschte diesen an Preußen gegen Lauenburg aus. Norwegen wurde mit der Krone Schwedens vereinigt, erhielt aber eine besondere Verfassung. Das Herzogtum Warschau (s. S. 99) bildete fortan das Knigreich Polen mit eigener Verfassung unter dem russischen Kaiser; daneben bestand die Republik Krakau, bis sie (1846) von sterreich eingezogen wurde. Die Schweiz, deren ewige Neutralitt" erklrt wurde, erhielt noch 3 Kautone: Genf, Wallis und Neufchatel, letzteres unter der Hoheit des Knigs von Preußen.

5. Die neuere Zeit - S. 117

1882 - Leipzig : Baedeker
Preußen u. sterreich im I. 1848. . 50. 117 Fr die Herstellung einer grern Einheit Deutschlands war die Beseiti-Hung der Zollgrenzen zwischen den einzelnen Staaten sehr frdernd; bis zum I. 1834 entwickelte sich aus dem preuischen Zollverein ein allgemeiner deutscher Zoll- und Handelsverein, der alle deutschen Staaten auer sterreich, den beiden Mecklenburg, Liechtenstein, Limburg und den drei Hanse-stdten umfate. Die Pariser Juli-Revolution bte nur unbedeutende Rck-Wirkungen auf einzelne deutsche Staaten aus. Herzog Karl (Ii.) von Braunschweig wurde vertrieben und durch den Bundestag sein Bruder Wilhelm zum Herzoge erhoben. Die Aufstnde in Dresden und Kassel wurden beigelegt. Dagegen hatte die Pariser Februar-Revolution im I. 1848 allgemeinere und heftigere Erschtterungen der bestehenden Ordnung in Deutschland zur Folge. Eine aus Ab-geordneten von ganz Deutschland gebildete verfassunggebende Versammlung" trat in Frankfurt a. M. zusammen und schuf eine Centralgewalt fr das gesamte Deutschland, an deren Spitze der-Erzherzog Johann von sterreich als Reichsverweser stand; der bisherige Bundestag lste sich auf. Die Versammlung arbeitete sodann unter heftigen Parteikmpfen eine Reichsverfassung aus, aber die dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen (reg. 18401861) angebotene erbliche Kaiserwrde wurde von diesem nicht angenommen. Die Regierungen riefen ihre Abgeordneten zurck, und der Bundestag begann (1851) seine Thtigkeit von neuem. Inzwischen waren auch in jedem der beiden grten deutschen Staaten, Preußen und sterreich, nach heftigen und blutigen Aufstnden Abgeordnete berufen worden, um eine neue Verfassung zu beraten. Wiederholte Tumulte in Berlin und Wien fhrten schlielich zur Auflsung dieser Versammlungen und zum Erlasse einer Verfassung durch den Staat. Die neue preuische Verfassung (Herrenhaus und Abgeordnetenhaus) wurde spter (1850) vom Könige, den beiden Kammern und den Civilbeamten beschworen. In sterreich.hatte der Kaiser Ferdinand I. im I. 1848 die Regierung niedergelegt; sein Nesse, Franz Josef I. (reg. 1848 bis jetzt) unterdrckte in den I. 1848 und 1849 die Abfallsversuche der Lom-barden und Ungarn und hob (1851) die freisinnige Verfassung wieder auf. Im I. 1859 verlor er durch einen zweimonatlichen Krieg mit Sardinien und dessen Bundesgenossen Napoleon Iii. die Lombardei bis zum Mincio an König Victor Emanuel Ii. (s. . 57). Nach dem unglcklichen italienischen Kriege machte sterreich (1860, 1861) Versuche mit einer Gesamtstaatsverfassung. Diese

6. Die neuere Zeit - S. 119

1882 - Leipzig : Baedeker
Der deutsche Krieg 1866. Langensalza, Kniggrtz. . 50. 119 war, erklrte Preußen mit der Minoritt seinen Austritt ans dem Bunde (14. Juni) und legte die Grundzge zu einem neuen deutschen Bunde mit Ausschlieung sterreichs vor. Am folgenden Tage bot Preußen den andern deutschen Bundesstaaten Neutralitt an; als diese abgelehnt wurde, besetzte es sofort die ihm zunchst liegenden Staaten seiner Gegner: Sachsen, weil dessen Lage den sterreichern die Kriegsfhrung sehr erleichterte, Hannover und Kurhessen, Weil beide Preuens Verbindungen mit seinen westlichen Provinzen bedrohen konnten. Whrend sich die schsische Armee nach Bhmen zurckzog und es den Kurhessen gelang, durch schleunigen Rckzug nach Hanau sich mit der sddeutschen Bundesarmee zu vereinigen, wurden die Hannoveraner bei dem Versuch, sich zu den Bayern durchzuschlagen, von den Preußen aufgehalten. Obgleich die preuische Vorhut bei Langensalza (27. Juni) durch die bermacht der Hannoveraner schwere Verluste erlitt, ergab sich die hannoverische Armee nach dem Eintreffen preuischer Verstrkungen. Hannover und Kurhessen wnr-den sofort unter preuische Verwaltung gestellt. Nun konnte Preußen seine gesamte Macht gegen Osterreich, Sachsen und dessen sddeutsche Bundesgenossen verwenden, während zugleich Victor Emanuel Ii. infolge eines geheimen Vertrages mit Preußen sterreich den Krieg erklrt*. Der deutsche Kriegsschauplatz war ein doppelter: das stliche Bhmen, wo die sterreichische Nordarmee" unter Benedek sich mit den Sachsen (zusammen 271,000 M.) bereinigt hatte, und das Gebiet des untern und mittlem Mains, wo die sddeutschen Bunbestruppen (190,000 M.) stauben. Schon am 23. Juni war die preuische Hauptarmee (278,000m.) gegen Bhmen borgebrungen, inbem sie gleichzeitig von brei Seiten durch die Gebirgspsse einrckte: die Elbarmee unter Herwarth b. Bittenfelb durch das Elbthal als rechter Flgel, die I. Armee unter Prinz Friedrich Karl als Centrum von der Lausitz her, die Ii. Armee unter dem Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen als linker Flgel aus Schlesien und der Grafschaft Glatz. Nachdem die Vereinigung der drei Armeen unter meist siegreichen Gefechten beinahe erreicht war, traf König Wilhelm im Hauptquartier zu Gitschin (2. Juli) ein, um den Oberbefehl der das grte, jemals auf einem Schlachtfelde bersammelte preuische Heer (220,000 M.) zu bernehmen. Schon am nchsten Tage (3. Juli) Wurde die sterreichischschsische Hauptarmee unter Benedek, welche bei der Festung Kniggrtz eine feste Stellung zwischen der Elbe und ihrem westlichen

7. Die neuere Zeit - S. 120

1882 - Leipzig : Baedeker
120 Der deutsche Krieg 1866. Friede zu Prag. . 50. Nebenflusse Bistritz unweit Sadowa eingenommen hatte, entscheidend geschlagen. Nach der vollstndigen Niederlage der Nordarmee wollte Kaiser Franz Josef seine Sdarmee aus Italien zur Sicherung Wiens abberufen. Deshalb trat er, trotz seiner Siege in Italien, Venetien dem Kaiser Napoleon ab, in der Absicht, diesen aus seiner bisherigen Neutralitt auf die Seite sterreichs zu ziehen und das preuisch-italienische Bndnis zu sprengen. Whrend nun die siegreiche preuische Armee fast ohne Widerstand ganz Bhmen und Mhreu besetzte und ihre Vorposten schon bis gegen Wien vorschob, fhrte die franzsische Vermittlung den Waffenstillstand zu Nikolsburg an der mhrischen Grenze herbei; sein Anfang (22. Juli) machte dem eben begonnenen Kampfe bei Blumenau unweit Preburg vor dessen Ent-scheidung ein Ende Inzwischen hatte auch die preuische Main-Armee (48,000 M.) unter General Vogel v. Falckenstein ihre Auf-gbe glcklich gelst: sie hatte mit geringer Truppenzahl die bayerische Armee durch geschickte Mrsche von der sterreichisch-Hessendarm-stdtischen getrennt, sodann erstere durch das Gefecht bei Kissingen (10. Juli), letztere durch ein Gefecht bei Aschaffenburg (14. Juli) auf das linke Mainufer zurckgedrngt, Mainz, Nassau, Oberhessen besetzt. Sdlich vom Main hatte dann der preuische General v. Manteuffel die Bundestruppen unter fortwhrenden Gefechten aus der Stellung hinter der Tauber bis nach Wrzburg geworfen, als die Kunde von dem Waffenstillstand anlangte. König Wilhelm wollte seinen Sieg vor allem zur Neuge-staltung Deutschlands benutzen. Whrend Victor Emanuel Venetien erhielt, verlangte Preußen in den Friedensunterhandlungen kein sterreichisches Gebiet fr sich, wohl aber die Zustimmung sterreichs zu einer neuen Gestaltung Deutschlands einschlielich der Elbherzogtmer ohne Teilnahme des sterreichischen Kaiser-staates. Auch Sachsen behielt seinen Lnderbesitz. Unter diesen Bedingungen und gegen Zahlung von Kriegskosten wurde der Friede zu Prag (23 Aug.) abgeschlossen. Bei den einzelnen Friedensschlssen mit den sddeutschen Staaten verloren Bayern und Hessen-Darmstadt kleine Gebietsteile auf der rechten Mainseite, alle aber muten ein geheimes Schutz- und Trutzbndnis mit Preußen eingehen, Hessen-Darmstadt auerdem zugeben, da die Provinz Oberhessen dem nord-deutschen Bunde beitrete und die bisherige Bundesfestung Mainz ausschlielich von preuischen Truppen besetzt werde. Durch die Einverleibung von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau, der freien Stadt Frankfurt nebst Gebiet, der

8. Das Deutsche Reich - S. 205

1900 - Leipzig : Spamer
Die staatliche Organisation und das politische Leben Deutschlands. 205 Mitglieder entsprechend mitzuwirken und ihrerseits zu der ersprießlichen Leitung und Förderung des Gemeinwesens beizutragen. Eine nicht minder bedeutsame Neuerung war es, daß durch Scharnhorst der Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht aufgestellt und die Landwehr eingeführt wurde, womit die gleiche Verpflichtung und Berechtigung, das gemeinsame Vaterland zu der- teidigeu, aus alle Bürger ohne Unterschied übertragen und somit zugleich auch der Verweichlichung und Selbstsucht in dem modernen Staate die Spitze ab- gebrochen wurde. Der Plan Steins, jenen großen Reformen auch „Reichs- stäude" für deu ganzen Staat hinzuzufügen, kam wegen seines Rücktritts nicht zur Verwirklichuug und seine Nachfolger sahen davon ab. Durch die Bundesakte vom 8. Juni 1815 wurden zwar dem deutscheu Volke auch „ständische Verfassungen" nebst Preßfreiheit zugesichert, doch ließ man iu deu beideu deutscheu Großstaaten später diesen Gedanken fallen, be- sonders in Österreich, wo Metternichs Regiment die Regungen des Freiheits- gedankens gewaltsam zu unterdrücken suchte. Dagegen gingen die Fürsten der deutschen Mittel- und Kleinstaaten voran, ihrem. Volke Gelegenheit zur Teilnahme an der Förderung des Staatswesens zu geben. Am frühsten that dies der Großherzog Karl August von Weimar (1816), danu folgten Nasfan. Württemberg, Bayern und Baden (1818), später die meisten andern Mittel- und Kleinstaaten. Im allgemeinen zeigten sich die kleineren deutschen Fürsten überhaupt eiuer verfassungsmäßigen Entwicklung ihrer Staatswesen weniger abgeneigt als die Herrscher der beiden Großmächte, und da namentlich auch die Köuige vou Württemberg und Bayern (Wilhelm I. und Ludwig I.) einen den Wünschen des Volkes geneigten Sinn bekundeten, so konnte sich allmählich ein starker Gegensatz herausbilden und das Volk mehr und mehr die Meinung fassen, „daß die kleineren Staaten die freieren wären, welche nnr durch die größereu im Bundestage zu allerhaud uuliebsameu Maßregeln gegen ihren Willen ge- zwnngen würden." Infolgedessen entwickelte sich, besonders in Süd- und Westdeutschland, der sogenannte „Liberalismus", welcher sich zuuächst auf die konstitutionellen Bestrebungen der kleinstaatlichen Kammern stützte, zugleich aber mit großer Aufmerksamkeit die parlamentari- fchen Kämpfe des Auslandes, besonders Englands und Frankreichs, verfolgte. Dieser „Liberalismus" bildete sich eiue Art Verfaffuugs- und Freiheitsideal, welches zu deu bestehenden politischen Verhältnissen in einem unversöhnlichen Gegensatze stand und einen mehr weltbürgerlichen als nationalen Charakter besaß. Aus derartigen Stimmungen erklärt es sich, daß die französische Juli- revolution (1830) in Deutfchlaud eiue gewaltige Aufregung, namentlich in Baden, Darmstadt. Rheinbayern, Braunschweig, Kurhessen, ja auch im Königreiche Sachsen hervorrief, wodurch dem Einflüsse Metternichs der Vorwand gegeben wurde, wieder neue, strenge Bnndesbeschlüsse herbei- zuführen, obwohl in den beiden deutschen Großstaaten die Ruhe nicht gestört worden war. Bald schien die alte Ordnung und Regelmäßigkeit derartig wieder hergestellt zu sein, daß König Ernst August in Hannover bei seinem Regie- ruugsantritte (1837) ohne weitere Umstände die bisherige Verfassung ab- schaffen konnte. In Preußen war unterdessen während der wohlwollenden und väterlichen Regierung Friedrich Wilhelms Iii. jene liberalisierende und

9. Das Deutsche Reich - S. 200

1900 - Leipzig : Spamer
200 Siebentes Kapitel. rechtssehenden Adler mit rotem Schnabel, Zunge und Klauen, ohne Zepter und Reichsapfel. Auf der Brust liegt in silbernem Schilde der königlich preu- ßische Adler; dieser wieder ans der Brust belegt mit dem Schilde von Hohen- zollern. Über dem Ganzen schwebt die goldene Kaiserkrone mit goldenem Bande. § 4. Die Kriegsmacht des Deutschen Reiches. Die Kriegsmacht des Deutschen Reiches zerfallt in das Heer und in die kaiserliche Marine. 1) Das Heer. Die Verfassung des Deutschen Reiches bestimmt iu Artikel 63, daß die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer bilden solle, welches in Krieg und Frieden unter dem Befehle des Kaisers stehe. Durch besondere Verträge und Konventionen mit einzelnen Buudesstaaten ist jedoch für die Truppenteile derselben eine größere Selbständigkeit in Verwal- tnng, Kommando, Ilmformierung 2c. vorbehalten worden, so daß dem Kaiser im Frieden über das gesamte Buudesheer gleichmäßig eigentlich nur das Jnspizie- rnngsrecht verbleibt. Da außerdem kein besonderes Reichsamt für das Land- Heer besteht, so verfügt der Kaiser als oberster Bundesfeldherr, abgesehen von dem mit beratender Stimme versehenen „Ausschuß des Bundesrates für das Landheer und die Festungen", über kein militärisches Zentralorgan und seine Befehle müssen daher dnrch Vermitteluug des preußischen Kriegsministerinms an die selbständigen Kriegsministerien von Bayern, Sachsen, Württemberg gelangen. Zunächst wurde durch deu Büuduisvertrag (vom 23. November 1870) mit dem Königreich Bayern dem bayrischen Heere eine weitgehende Sonder- stellnng vorbehalten. Letzteres bildet unter dem Oberbefehl des Königs von Bayern einen in sich vollständig abgeschlossenen Teil des deutscheu Bundes- Heeres mit selbständiger Verwaltung, auch werden die Lasten und Kosten der bayrischen Armee von dem Lande Bayern allein getragen, mit der Bestimmung jedoch, daß auf die Armee uach dem Verhältnis der Kopfstärke der gleiche Betrag zu verwenden ist wie er dnrch den Militäretat des Reiches für die übrigen Teile des Bundesheeres festgesetzt wird. Die bayrischen Truppen treten erst nach erfolgtem Mobilisieruugsbefehl, welcher „auf Veranlassung" des Kaisers durch deu Landesherrn ausgesprochen wird, uuter deu Oberbefehl des Buudesfeldherru. Ein geringeres Maß von Selbständigkeit ist den Armeekorps der König- reiche Sachsen und Württemberg vorbehalten. Die Truppenteile beider Staaten bilden zwar ebenfalls in sich abgeschlossene Armeekorps unter eigner Verwaltung mit eignen Etats, doch werden letztere mit dem Militäretat des Reiches im Reichstage beraten. Um die gleiche Art der Ausbildung mit dem preußischen Heeresteile zu erreichen, können auch sächsische und württembergische Offiziere in die preußische Armee und umgekehrt preußische Offiziere in sächsische oder württembergifche Regimenter versetzt werden. Die übrigen deutschen Bundesfürsten haben die Verwaltung und Ver- Wendung der von ihnen zu stellenden Truppenteile ganz oder zum größten Teile in die Hand Preußens gelegt. Die aus ihreu Laudesteilen ausgehobenen Mannschaften sind entweder preußischen Regimentern zugeteilt, wie die Militär- Pflichtigen aus Elsaß-Lothringen, Oldenburg, Braunschweig, Schwarzbnrg-

10. Leitfaden zur allgemeinen Geschichte - S. 166

1877 - Langensalza : Beyer
Radetzky 6 ei ditsto zza (1848) ltnb N o t> a r a (1849) Besiegt und die Ungarn, welche sich unter dem Präsidenten Ludwig Kossuth für unabhängig erklärt hatten, im ^ahre 1849 mit russischer Hisse toieber unterworfen würden. Da das beutfche Volk schon längst den Wunsch gehegt hatte, daß ein festeres -Banb alle beutfchen (Staaten umschlinge, so schien jetzt der Zeitpunkt gekommen, den beutfchen Bnnb durch ein geeintes bcutsches Staatswesen zu ersetzen. Im Mai 1848 trat ein beutfches Parlament (Volksvertreter des gefammten beutfchen Volkes) in Frankfurt a. M. zusammen zur Ausarbeitung einer Reichs Verfassung. Nach langen Beratungen kam man bamit zu ^tanbe, inbent man Dentfchlanb zu einem bunbesstaatlich geglieberten Kaiserreiche und den König Friedrich Wilhelm Iv. zum erblichen beutfchen Kaiser erklärte. Dieser aber schlug die Kaiserkrone aus, ba er der Zustimmung der meisten übrigen beutfchen Fürsten nickt versichert^ war. Aufstäube, welche in Sachsen und Baden zur Durchführung der Reichsverfassung losbrachen, würden durch preußische Truppen blutig niebergefchlagett und der alte Bunbestag würde im Jahre 1850 auf Betrieb Oesterreichs, welches die Leitung Deutschland nicht einbüßen wollte, toieber hergestellt. § 196. Die schteswig-Hokkeinischen Mrren. 1848—1851 und 1863—1864. In Dänemark starb im Januar 1848 König Christian Viii. fein. Sohn und Nachfolger Friedrich Vh. (1848—1863) toar der letzte derjenigen olbenburgifchen Linie, welche über Dänemark regierte. Da nun die Dänen nach dem Aussterben biefer Herrscherfamilie eine Trennung der Herzogtümer Schleswig und Holstein, wo der Herzog von Schleswig -Holstein-Augustenbnrg erbberechtigt war, von Dänemark fürchteten, so zeigten sie sich bestrebt, die Familie des Herzogs von Augustenbnrg von der Nachfolge in den Herzogtümern auszuschließen, bamit bieselben für immer mit Dänemark vereinigt bleiben sollten. Als barauf die Schleswig-Holsteiner Preußen um Hilfe gegen die Dänen angiengen, zumal auch bieselben alles Deutsche in Schleswig auszurotten versuchten, rückte General Wrangel mit Truppen in die Herzogtümer ein und vertrieb die Dänen baraus. Aber Euglanb und Rußland, welche nicht wollten, daß die Herzogtümer von Dänemark abkommen sollten, nahmen sich der Dänen an und ba Preußen und Dentfchlanb keine Flotte befaß, mit welcher sie gegen jene, welche die beutfchen Häsen blockierten, hätten auftreten können, so mußte am 26. August 1848 zu Malmoe in Süb-schweben ein Waffenstillstanb abgeschlossen werben. Diesem Waffenstill-stanbe folgte ant 2. Juli 1850 der Friebe zwischen Dänemark und Preußen, in welchem letzteres die Herzogtümer ihrem Schicksale über-lassen mußte. Die Schleswig-Holsteiner stellten nun zwar ein eigenes Heer auf und aus ganz Deutschlaub strömten bemselben Kämpfer zu, aber sie würden bei Fribericia in Jütlanb und bei Jbstebt in Schleswig (25. Juli 1850) geschlagen. Oesterreicher und Preußen rückten
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