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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit - S. 453

1889 - München : Franz
Deutschland nach den Befreiungskriegen. 453 (wie der mecklenburgische Dialektdichter Fritz Reuters oft bis zu 10 Jahren in Festungshaft gehalten, weil sie Freiheitslieder gesungen und schwarz- rot-goldene Bnder getragen. f Wie die Hoffnungen und Wnsche deutscher Patrioten auf Her-Verlangen nach stellung einer starken nationalen Einheit und einer Gesamtvertretung der onitttuttonen. ganzen Nation durch die Grndung des deutschen Bundes und die Leitung desselben durch Metternich enttuscht worden, so blieb auch die Gewhrung einer verfassungsmigen Teilnahme des Volkes an der Gesetzgebung und Verwaltung der Einzelstaaten weit hinter den Ver-sprechngen und Erwartungen zurck und zwar wiederum durch den Einflu Metternichs. Schon die Wiener Bundesakte gab den Wnschen des Volkes nichts als die allgemeine Prophezeiung: In allen Bundes-staaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden (während die Privilegien des Adels in einem laugen Artikel mglichst bestimmt aus-gesprochen waren). Aber gerade die beiden grten Staaten, Preußen und sterreich, in der hl. Allianz enge mit dem antokratischen Rußland verbunden, zgerten immer lnger mit der Gewhrung einer Konstitution, und nur einige kleine und mittlere Staaten erhielten durch aufgeklrte oder wohlwollende Monarchen bald nach den Befreiungskriegen Ver-fafsungeu, so das Groherzogtum Weimar durch Karl August 1816, Weimar, das Knigreich Bayern durch Max I. 1818 und in gleichem Jahre das Bayern. Groherzogtum Baden, das Knigreich Wrtemberg 1819. In anderen Baden, Staaten wurden die mittelalterlichen stndischen Ordnungen wieder ein- Wrtemberg. gefhrt, die schon wegen der bermigen Begnstigung des Adels dem Zeitgeist nicht mehr entsprachen, andere ahmten das Beispiel der beiden Grostaaten nach, indem sie die Dinge mglichst beim alten lieen oder darauf zurckfhrten. Am eifrigsten zeigte sich in dieser Hinsicht der Kurfürst Wilhelm von Hessen-Kassel, der als ihm der Wiener Kon- Kurhessen, gre den Titel König der Chatten" verweigerte nicht nur den Titel Kurfürst" beibehielt (obwohl nach Aufhebung des Wahlkaisertums nichts mehr zu kren war), sondern die ganze Zwischenzeit des Jermeschen Regiments so gnzlich ungeschehen machen wollte, da er nach seiner Rckkehr den vorrevolutionren Zopf im Militr wieder einfhrte, 2) smtliche unter Jerome vorgerckten Staatsdiener wieder zu der Stellung degradierte, die sie 1806 eingenommen, und sogar alle, die während des franzsischen Regiments Domnen gekauft hatten, zwang, dieselben ohne Entschdigung zurckzugeben. Ein hnliches, auf Gewaltthat und Willkr Braunschweig, fuendes und dazu noch uerst verschwenderisches Regiment fhrte in Braunschweig Herzog Karl, der Sohn des bei Quatrebras gefallenen tapferen Friedrich Wilhelm. Seine Regierung wurde so drckend, da die Nachricht von der Pariser Julirevolution einen Aufstand in Braun-schweig hervorrief, in welchem das Residenzschlo gestrmt und in Brand gesteckt, der Herzog vertrieben und sein Bruder Wilhelm zur bernahme der Regierung berufen wurde 1830. Die Stellung des Herzogs Karl war so unhaltbar geworden, da selbst der Frankfurter Bundestag dem *) Ut mine Festungstid" (Aus meiner Festungszeit). 2) Er selbst hatte seinen Einzug in Kassel am 21. November 1813 in einer mchtigen Zopsperrcke gehalten und erklrte ausdrcklich, er habe nur sieben Jahre geschlafen.

2. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 265

1887 - Leipzig : Kesselring
Holland, Belgien und Schweiz seit 1815. 265 von 1830 innere Wirren aus. In den einzelnen Kantonen bten dort von Alters fyer gewisse Geschlechter einen vorwiegenden Einflu aus und dieses P atriziat suchte die verschobenen Gebietsteile des Landes mglichst Patriziat, auseinander zu halten, um sich durch solche Zerrissenheit in seiner einflureichen Stellung zu behaupten. Infolge beffen regte sich berall, namentlich in dem gebildeten Mittelstnde, der Geist der Unzusriebeuheit, und die Vorgnge in Paris beschleunigten auch hier den Ausbruch der Bewegung. Dieselbe vollzog sich meist ohne Blutvergieen, nur in Bern und Neue Kan-Basel1 kam es zu.einigen Kmpfen. Fast in allen Kantonen wurden tonver-hieraus 18301831 nderungen der Kantonverfassungen im Sinne der sassungen. Volkspartei vorgenommen. Anla zu weiteren Verwickelungen und Kmpfen gab erst die am 13. Januar 1841 von der Regierung verfgte Aufhebung smtlicher Klster im Aargau. Dieses Vorgehen rief in den katholischen Kantonen groe Aargau Erbitterung hervor. Letztere verbanben sich, sieben an der Zahl (Luzern, 1841. Schwyz, Uri, Unterwalben, Zug, Freiburg und Wallis), strzten in Luzern die liberale Regierung und zogen die Jesuiten (1844) herbei. Dagegen vereinigten sich die Radikalen der brigen Kantone zur Wiedervertreibung des Orbens. Jeboch schlug ein zu biesem Zweck gegen Luzern unternommener Freischarenzug (Marz 1845) fehl. Die sieben Kantone forberten nun Bestrafung der Freischrler, und ba ihnen nicht gewillfahrt wrbe, so schlssen sie (Juni 1845) einen Sonberbunb, um ihre Freiheit und ihre Gerecht- Sonder-same zu schtzen und Gewalt mit Gewalt zurckzuweisen." Die Tagsatzung2 bund dagegen verbot den Sonderbund und rief die brigen Kantone zum bewaff- 18i5-neten Einschreiten auf. Da die Sonderbndler, von auswrtigen Mchten mit Geld und Waffen untersttzt, dem Bundesbeschlu den Gehorsam verweigerten, so kam (Novem- Krieg der 1847) der Sonderbundkrieg" zum Ausbruch, der aber binnen 19 Tagen 1847. sein Ende erreichte und mit der vlligen Nieberlage der Sonberbndler schlo. Die besiegten Kantone muten die Kriegskosten bezahlen, liberale Regierungen einsetzen, den Sonderbunds auflsen und die Jesuiten verweisen. Hierauf erfolgte eine eingehende Revision der Bundesverfassung, Bundes-und 1848^ wurde der neue Bundesstaat der Schweizer Kantone" gegrndet. Verfassung An die Spitze desselben ward mit dem Sitze zu Bern ein bestndiger, aus 1848. ' sieben Gliedern bestehender Bundesrat gestellt; diesem stehen ein von den Kantonalregierungen" erwhlter Stnderat" (erste Kammer) und ein frei von dem ganzen Volk gewhlter Nationalrat" (zweite Kammer) zur Seite. An die Stelle dieser Verfassung ist 1874 eine abgenderte Bundesverfassung", namentlich in bezug auf die kirchlichen Verhltnisse, in Kraft getreten. 1 Der Kanton Basel ward 1833 in zwei Kantone geteilt: Basel-Stadt und Basel-Land. 2 Die sogenannte Tagsatzung, in deren Hnde seit 1815 die Bundesleitung lag, bestand aus den Abgeordneten der Kantone, die sich aller zwei Jahre in einem der Vororte" (Zrich, Bern, Luzern) versammelten; an die Stelleder Tagsatzung trat 1848 die Bundesversammlung" mit 2 Kammern. 5 In demselben Jahre ri sich der Kanton Neuenburg (S. 201) von Preußen los (S. 240), doch hat der König von Preußen erst 1857 aus das Schutzrecht der das genannte Frstentum verzichtet.

3. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 241

1887 - Leipzig : Kesselring
D eutscher Befreiungskrieg 18131815. 241 Hamburg, Lbeck, Bremen, Frankfurt a. M.; spter kam noch dazu: 1 Landgrafschaft: Hessen-Homburgs. Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte waren folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die ge-meinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei welcher sterreich den Borsitz fhrt: sie hat ihren bestndigen Sitz zu Frankfurt a. M. Alle Bundesmitglieder versprechen, mit einander gegen jeden Angriff zu stehen und, wenn der "Bundestag Krieg erklrt, keine ein-fettige Unterhandlung mit dem Feinde anzuknpfen oder Frieden zu schlieen. Ebenso sollten sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden. Die christ-lichen Religionsparteien genieen gleiche Rechte. Wie eine bessere Stellung der Israeliten in brgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird die Bundes-Versammlung beraten. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort brger-lichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegs-dienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Die Bundesver-sammlung wird sich mit Abfassung gleichfrmiger Gesetze der die Prefreiheit, den Nachdruck, sowie der Handel und Verkehr zwischen den Bundes-staaten beschftigen. Der Bundestag wurde am 5. November 1816 erffnet. Die Schluakte von 1820 vollendete die Verfassung Deutschlands als Bundes-staat. Nach den Bestimmungen von 1821 und 1822 zerfiel das deutsche Bundesheer in 10 Armeekorps und zhlte 300000 Mann Der Bundesfeldherr war von der Bundesversammlung zu erwhlen und in Pflicht zu nehmen. 77. Deutschland seit 1815. I. Die ahre 1815-1851. 1. Deutschland 18151830. Heitiger Bund 1815. Die unbeschrnkte Monarchie. Metternich. Frstenkongresse. Deutsche Zustnde. Wartburgfest 1817. Kotzebues Ermordung 1619. System Metternichs. Preußen. Einige Mittel- und Kleinstaaten mit konstitutionellen Verfassungen. '2. Deutsch lan d 18301848. Die leitenden Ideen: Konstitutionen fr die Einzelstaaten und einheitlicher Bundes-staat. Verhalten des Bundestages. sterreich: Metternich unter Franz I. (f 1835) und Ferdinand I. 1835 - 1843. Preußen: Friedrich Wilhelm Iii bis 1840. Pro-vinzialstnde 1823. Zollverein 1834. Union. Klner Wirren. Friedrich Wilhelm Iv. 1840 1861. Sein Ziel. Widerstand sterreichs. Verbesserung der Bundeskriegs- 1 Die Linie Sachsen-Gotha starb 1825 aus, und in das Erbe teilten sich Koburg (fortan Sachsen-Koburg Gotha), Meiningen (fortan Sachsen-Meiningen-Hild-burghausen) und der Herzog von Hildburghausen, welcher Herzog von Sachsen-Attcnbmg wurde. Eine weitere Venninderung der Bundesstaaten erfolgte durch das Erlschen der Linien .Rthen (1847) und Bernburg (1863), so da der Herzog von Dessau alle Anhaltiuischen Lnder vereinigte. Die Fürsten von Hohen-zoll ern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen verzichteten 1849 zu grinsten der preuischen Hohenllen!, und im Mrz 1866 fiel die Landgrafschaft H ess en H omburg infolge des Todes des Landgrafen an das Groherzogtum Hessen-Daunstadt. Auerdem war 1864 der König von Dnemark infolge des Verlustes von Holstein mit Lauenburg ans der Zahl der deutschen Bundesglieder ausgeschieden, so da der Bund bei seiner Auflsung im Jahre 1866 nur noch 32 Glieder umfate. Spie u. Beriet, Weltgeschichte Iii. 5. Auflage. 16

4. Geschichte der Neuzeit - S. 146

1901 - München [u.a.] : Franz
146 Deutschland nach den Befreiungskriegen. Karlsbader daher auf einem deutschen Ministerkongre zu Karlsbad Minister- 1819 ein frmliches Verfolgungssystem der Studenten und Pro-kongre 1819. |e||oren der deutschen Hochschulen verhngen. Nach diesen Karls-bader Beschlssen" wurden die Burschenschast und smtliche Turnvereine aufgehoben, der Grnder der letzteren, der Turnvater" Jahn, gefangen gesetzt, Prosessoren, wie der patriotische Arndt u. ct., ihres Amtes entlassen, Zeitungen und Flugschriften einer strengen Zensur unterworfen, die Hochschulen unter schrfere Polizeiaufsicht gestellt und Zentralunter- endlich in Mainz eine Zentralnntersuchungskommisfion fr alle suchungs- demagogischen Umtriebe niedergesetzt, die jedoch schlielich ermainz" m ^ren mute, da sie nirgend etwas Revolutionres entdeckt habe. Wie die Hoffnungen und Wnsche deutscher Vaterlandsfreunde auf Herstellung einer starken nationalen Einheit und einer Gesamt-Vertretung der ganzen Nation durch die Grndung des deutschen Bundes und die Leitung desselben durch Metternich enttuscht worden, so blieb auch die Gewhrung einer verfassungsmigen Teilnahme des Volkes an der Gesetzgebung und Ver-waltung der Eiuzelstaaten weit hinter den Versprechungen und Erwartungen zurck. Gerabe die beibeu grten Staaten, fter-reich und Preußen, in der hl. Allianz enge mit dem anto-Verlangen kratischen Rußland verbunden, zgerten mit der Gewhrung einer nach Kon- Konstitution, und nur einige mittlere und kleinere Staaten erhielten Elutionen, knrd) wohlwollende Monarchen bald nach den Befreiungskriegen Weimar. Verfassungen, so das Groherzogtum Weimar durch Karl August Bayern. 1816, das Knigreich Bayern durch Max I. 1818 und in gleichem Baden. Jahre das Groherzogtum Baden, das Knigreich Wrttem-Wrttemberg, berg 1819. In anderen Staaten wurden die Mittelalter-lichen stndischen Ordnungen wieder eingefhrt, die schon wegen der bermigen Begnstigung des Adels dem Zeitgeist nicht mehr entsprachen; andere ahmten das Beispiel der beiden Grostaaten nach, indem sie die Dinge mglichst beim alten lieen oder darauf Braunschweig, zurckfhrten. In Braunschweig wurde die Regierung des Herzogs Karl so drckend, da ihn das Volk 1830 vertrieb, worauf sein Bruder Wilhelm unter Zustimmung des Bundestags den Thron bestieg und dem Lanbe eine Verfassung gab (1832). Zu Sachsen, demselben Schritt entschlossen sich 1831 Sachsen, nachbem die Julirevolution in Leipzig und Dresden Unruhen hervorgerufen, und Kurhessen. Enblich gab auch die englische Regierung dem Ver-Hannover, langen der Bevlkerung in Hannover nach und verlieh 1833 biefem Knigreich eine Verfassung. Da aber Hannover bieses Zu-gestubnis mehr nur der Furcht vor etwaigen Nachwirkungen der Julirevolution und der Braunschweiger Ereignisse zu verbanken hatte, zeigte sich, als 1837 der Tod des englischen Knigs

5. Geschichte der Neuzeit - S. 169

1901 - München [u.a.] : Franz
Der schleswig-holsteinische Krieg 1864. 169 gefhrt. Deshalb verlangte der Prinz regent, der nach dem Tode seines Bruders 1861 als König Wilhelm I. (18611888) König den Thron bestieg, von den beiden Kammern vor allem die Ge- Wilhelm 1^ Whrung von Geldmitteln zur Vermehrung des stehenden 86 Heeres und zur Verlngerung der Reservedienstzeit und wurde darin von seinem Minister Otto von Bismarck-Sch nhansen, Ministerium den er im Herbst 1862 zu dieser Stelle berufen, aufs entschiedenste ^Bismarck untersttzt. Aber im preuischen Landtag wirkte noch die Erinnerung 8bj 8 ' an die Zeit nach, als Friedrich Wilhelm Iv. dem strmischen Verlangen seiner Unterthanen nach einer Konstitution nur mit halbem Herzen nachgegeben hatte. Wie ausrichtig auch der neue König den Vertretern des Volkes entgegenkam, es herrschte unter diesen und vor allem in der sich damals bildenden deutschen Fortschrittspartei in Preußen" der Regierung gegenber immer noch das Mitrauen, sie meine es mit dem Konstitutionalismus nicht aufrichtig. Je dringender die Regierung die Geldmittel zur Heeresorganisation forderte, desto hartnckiger pochte das Abgeordnetenhaus auf das Be-williguugsrecht des Volkes. Aus Rcksichten der Sparsamkeit, auch wohl in der Meinung, Preußen wrde selbst von einem verstrkten Heere doch keinen rhmlicheren und ntzlicheren Gebrauch als 1849 und 1850 machen, wies die Mehrheit des Abgeordneten-Hauses die Geldforderungen der Regierung lange hartnckig zurck. Demgegenber fhrte die Regierung die fr ntig Verfassungs-erkannte Umbildung des Heerwesens auch ohne die Zustimmung i des Landtags durch, womit der Verfassungskonflikt (1862 186 ~ 86b-bis 1866) begann. Der schleswig-holsteinische Krieg 1864. Nachdem Schleswig-Holstein um die Mitte des 19. Jahrhunderts Preisgabe der vom wiedererstandenen deutschen Bunde preisgegeben worden war, Ewerzog-verfgten die fnf Gromchte auf einer Konferenz zu London 1852 tmer 85 die Unteilbarkeit der dnischen Gesamtmonarchie, innerhalb deren die Sonderstellung Schleswig Holsteins und Lauen-bnrgs fortbestehen sollte, und die Thronfolge des Hauses Glcksburg fr den Fall, da der Mannesstamm des in Dne-mark regierenden Hanfes aussterbe. Durch dieses Londoner Pro- Londoner tokoll" war die bisher in den Elbherzogtmern geltende Erbfolge-otdnurtg umgestoen und die Linie Augustenburg, die sich im 16. Jahrhundert vom dnischen Knigshaus abgezweigt hatte und Schleswig-Holstein fr den im Londoner Protokoll vorgesehenen Fall nach salischem Erbrechte fr sich beanspruchte, von der Thronfolge in den Elbherzogtmern ausgeschlafen. Der Erbprinz von Augusten-Augustenburg und der deutsche Bund verwarfen deshalb burger Linie.

6. Geschichte der Neuzeit - S. 154

1901 - München [u.a.] : Franz
154 Ende der Revolution in Preußen. der Pfalz und in Baden zu Ausstuden, die durch preuische Truppen rasch unterdrckt wurden. Ende der Revolution in Preußen. Preuische Preußen ging aus den Bewegungen des Jahres 1848 als National- konstitutioneller Staat hervor. Die vom König zur Vereinbarung 1848 einer Verfassung einberufene preuische Nationalversammlung trat ziemlich gleichzeitig mit dem Frankfurter Parlament im Mai 1848 in Berlin zusammen. Aber da das Volk seine fhigsten Männer zu dem deutschen Parlament nach Frankfurt entsandt hatte, bestand die Berliner Versammlung grtenteils aus Politikern untergeordneten Ranges und zwar berwiegend aus radikalen Abgeordneten, die ihre Hauptausgabe in grundstzlichem Wider-spruch gegen die Regierung erblickten. Als diese danach strebten, auch die Armee den demokratischen Ideen dienstbar zu machen, als ferner der Pbel der Hauptstadt immer kecker auftrat und, durch fremde Elemente verstrkt und aufgereizt, die Beschlsse der Re-gierung wie der Volksvertretung beeinflussen wollte, berief der König wieder Truppen nach Verlin und verlegte die National-Versammlung nach Brandenburg. Da sie auch hier in hart-Auflsung dernckigem Widerstreben verharrte, wurde sie (Dezember 1848) aus-preu. Ratio- gelst. Der König erlie aus eigener Machtvollkommenheit eine nalvers. 1848. Verfassung, die nach weiteren Verhandlungen mit neu einberufenen Preuische Volksvertretungen (Januar 1850) angenommen und von ihm be-Verfassung schworen wurde. Dieser zufolge teilt sich die Landesvertretung 185- nach dem Zweikammersystem in das Herrenhans und das der Ab geordneten. Um dieselbe Zeit dankte die in Hechingen und Sigmaringen Hohenzollern regierende Linie des Hauses Hohenzollern zu gunsten der Hauptlinie an Preußen, ab, womit die hohenzollerischen Lande an Preußen fielen. Unterdrckung der Ausstnde in sterreich und im Kirchenstaat. In sterreich ging neben dem Verlangen nach konstitutionellen Staatsformen die Forderung nationaler Selbstndigkeit seitens der bhmischen Tschechen, der ungarischen Magyaren und der Italiener des lombardisch-venetianischen Knig-reichs her. Nachdem sich im Mrz 1848 die Wiener Bevlkerung Prager erhoben hatte, emprte sich im Juni auch die tschechische Einwohner-Aussftand. Schaft von Prag. Allein der Statthalter und Feldmarschall Win-dischgrtz warf den Aufstand durch eine zweitgige Beschieung der Stadt nieder (Juni 1848). Unterdessen dauerten die Un-Wiener ruhen in Wien fort. Es war daselbst eine konstituierende Reichstag. Versammlung aus den deutschen und slavischen Lndern

7. Geschichte der Neuzeit - S. 150

1892 - München [u.a.] : Franz
150 Ende der Revolution in Preußen. Aufstände In Dieses traurige Ende einer nationalen Bewegung, die mit Lenycyiano. y0 großen Hoffnungen und so reiner Begeisterung begonnen hatte, rief in verschiedenen Gegenden Deutschlands Unruhen hervor. Schou während des Vorparlamentes in Frankfurt hatte die dort überstimmte republikanische Partei (Hecker und Strnve) einen Ausstand Baden 1848. in Baden veranlaßt, der durch hessische, badische und württembergi-sche gruppen bei Kandern und Dossenbach niedergeschlagen wurde. (April 1848.) Um dieselbe Zeit erhoben sich die Polen in der Provinz Posen unter Mieroslawski, wurden aber von preußischen Truppen Posen 1848. unterworfen (Mai 1848.) — Als die Frankfurter Nationalversammlung 1849 die Regierungen aufforderte, die Reichsver-Sachsen, Pfalz faffun9 durchzuführen, und diese damit zögerten, kam es in Sachsen, und Baden in der Pfalz und in Baden zu Aufständen, die durch preußische 1849. Truppen rasch unterdrückt wurden. Ende der Revolution in Preußen. Natbnalver-- - ,^rcu^en 9*n9 aus den Bewegungen des Jahres 1848 als fammlung konstitutioneller Staat hervor. Die vom König zur Vereinbarung 1848. ' einer Verfassung einberufene preußische Nationalversammlung trat ziemlich gleichzeitig mit dem Frankfurter Parlament im Mai 1848 in Berlin zusammen. Aber da das Volk seine fähigsten Männer zu dem deutschen Parlament nach Frankfurt entsandt hatte, bestand die Berliner Versammlung größtenteils aus Politikern untergeordneten Ranges und zwar überwiegend aus radikalen Abgeordneten, die ihre Hauptausgabe in der Opposition gegen die Regierung erblickten. Als diese darnach strebten, auch die Armee den demokratischen Ideen dienstbar zu machen, als ferner der Pöbel der Hauptstadt immer kecker auftrat und, durch fremde Elemente verstärkt und aufgereizt, die Beschlüsse der Regierung wie der Volksvertretung beeinflussen wollte, berief der König wieder Truppen nach Berlin und verlegte die Nationalversammlung nach Brandenburg. Da sie auch hier in hartnäckiger Opposition verharrte, wurde sie (Dezember Auflösung der 1848) ausgelöst. Der König erließ aus eigener Machtvollkommen-preuß. Ratio- heit eine Verfassung, die nach weiteren Verhandlungen mit neu ein-nalvers. 1848. berufenen Volksvertretungen (Januar 1850) angenommen und von Preußische ihm beschworen wurde. Dieser zufolge teilt sich die Landesver-Verfaffung tretuug nach dem Zweikammersystem in das Herrenhaus und das 1850. her Abgeordneten. — Um dieselbe Zeit dankte die in Hohen-Hohenzolleru zollern regierende Seitenlinie der preußischen Königsfamilie zu an Preußen, gnnften der letzteren ab, womit Hohenzollern an Preußen fiel.

8. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 139

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 139 — hervor, sondern waren auf die Zugehörigkeit der Staaten zum Rheiubuud zurückzuführen, der in verschiedenen Dingen bereits eine Neugestaltung des Staatswesens mit sich gebracht hatte. Darum durfte der König von Bayern auf dem Wiener Kongreß erklären, daß er schon früher die Verleihung einer neuen Verfassung beschlossen habe. Zuerst, schon am 2. September 1814, wurde eine solche in Nassau eingeführt. Dann folgten 1816 Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Weimar, Lippe-Schaumburg, 1818 Sachsen-Hildburghausen, Bayern und Baden, 1819 Hannover, 1820 Hessen-Darmstadt. In Württemberg verkündete König Friedrich I., ein Gegner des Deutschen Bundes, 1815 eine neue Verfassung; aber da er infolge seiner bureankratischen und despotischen Regierung unbeliebt war, nahm das Volk die „Wohltat" mit Mißtrauen auf und lehnte sie ab. Es verlangte nach dem „guten alten Recht". Erst unter dem Nachfolger Friedrichs, unter König Wilhelm I., kam nach langen Kämpfen 1819 eine neue Verfassung zustande. Die Landstände, die durch die neuen Verfassungen geschaffen wurden, gliederten sich nach dem französischen Vorbild meist in zwei Kammern. Die Mitglieder waren Vertreter des Großgrundbesitzes, der Städte und der Landbevölkerung. Zu rechtem Ansehen vermochten sie freilich die neue Ordnung tut allgemeinen nicht zu bringen. Daß die neue Verfassung gerade in den unbedeutenden und unselbständigen Staaten Deutschlands, die so lange unter französischem Einfluß gestanden hatten und dann mehr und mehr in Abhängigkeit von Österreich gerieten, zur Einführung gelangte, gereichte ihr zum Unsegen. „Der deutsche Parlamentarismus erhielt von Haus aus das Gepräge kleinstädtischer und kleinmeisterlicher Beschränktheit." Es fehlte ihm jeder große Zug und der weite Blick; er artete in persönliche Zänkerei aus und wirkte so verwirrend auf die öffentliche Meinung. d) Das Wartburgfest. In Preußen, von dem die Verfassungsfrage auf dem Wiener Kongreß am lebhaftesten gefördert worden war, kam es nicht zur Verwirklichung konstitutioneller Ideen. Wohl versprach der König in einer Verordnung vom 22. Mai 1815 die Einführung einer Volksrepräsentation; aber zahlreiche andere Aufgaben, die nach den Kriegswirren ihrer Lösung harrten, und der hemmende Einfluß Metternichs ließen die neue Verfassung nicht zustande kommen.

9. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 135

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 135 — mit erstritten hatte, blieb in beut Bunbe ohne Vertretung, ^n den ©injelftastten sollten, zwar nach Artikel 13 der Buubesakte lanbstänbische Verfassungen eingeführt werben; aber biefe Be-stimmnng verpflichtete zu nichts. „Ohne Kaiser und ohne Oberhaupt, ohne gemeinsames Recht und ohne Heer, vor neuem Anfall unbehütet, durch die Eifersucht zahlreicher selbstbewußter Regierungen an bent Einsätze ihrer vollen Gesamtkraft gehindert, so sollten die Deutschen die Früchte ihres glorreichen Sieges über das Frankreich Napoleon Bonapartes genießen. Fügten sie sich biesem Machtspruch der Kabinette, dann waren sie kein Volk mehr, sonbern nur Untertanen verbünbeter Regierungen. So hat es Metternich gewollt, so haben es die Fürsten, teils frohlockenb, teils am Wiberstanbe verzweifelnb, zngestanben. Konnte dieser Bann gebrochen werben? Die Beantwortung dieser Frage gibt den Inhalt für die Geschichte der Deutschen in den nächsten Jahrzehnten des 19. Jahrhuubert." (Zwiebiueck - Sübenhorst.) Und in der Tat hat gerabe der Umstanb, daß die öffentliche Meinung uitbefriebigt blieb, das Interesse für nationale Fragen wach erhalten und fortgesetzt neu belebt. Zufällig würde in bem-selben Jahre, in bent der „Deutsche Buub" geschaffen würde, der Mann geboren, der ihn auslösen sollte, um ein besseres Werk an seine Stelle zu setzen: Otto v. Bismarck. Neben der Erlebiguug dieser Verfassungsfrage würden in Wien nach langen und zum Teil heftigen Verhanblungen die Grenzen der europäischen Staaten von neuem festgesetzt, wobei man freilich allzu willkürlich und ohne Rücksicht auf nationale Wünsche und Stammeseigentümlichkeiten vorging. Österreich erhielt z. B. Tirol, Dalmatien, Istrien, Krain und italienische Gebiete zurück, errichtete ein lombarbisch-Denetianisches Königreich und befestigte so von neuem feine Herrschest in Oberitalien. Preußen kam wieber in den Besitz feiner liitkselbifchen Gebiete; dazu erwarb es Westfalen und vor allem die Rheinlanbe und rückte damit als Wacht am Rhein an die französische Grenze. Das gab der preußischen Politik eine großzügige, bebeutfame Richtung; in Süb-beutschlanb mußte es Ansbach-Bayreuth an Bayern abtreten; von den ehemaligen polnischen Erwerbungen erhielt es nur Posen zurück. In den preußischen Staat schob sich Hannover hinein, so daß jener aus zwei getrennten Teilen bestaub; die Verbinbung beschränkte sich auf zwei Militärstraßen, die ihm Hannover gestattete. Bayern erhielt den Rheinkreis als bayrische Pfalz, Heffen-Darm-

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 230

1912 - Leipzig [u.a.] : Kesselring
— 230 — hatte." (Hey ck.) Bismarck hatte sich als Ziel gesetzt, außer Holstein auch Schleswig, das man schon seit Jahrhunderten nicht mehr zu Deutschland rechnete und das darum auch nicht zum Deutschen Bunde gehörte, ganz von Dänemark zu lösen und womöglich für Preußen zu gewinnen, mindestens aber, wenn die Einsetzung eines besonderen Regenten nicht zu umgehen war, eine Militärhoheit in den Herzogtümern zu erlangen. So wich sein Vorhaben von den Zielen des Deutschen Bundes und der gefühlsmäßigen Auffassung der Lage, die bei einem großen Teile des deutschen Volkes zu finden war, erheblich ab. Für Bismarck stand es von vornherein fest, daß er den Einsprnch fremder Mächte verhindern mußte. Darum uahm er sich vor, an die bestehenden Rechtsverhältnisse anznknüpsen und vou da aus die Verwicklungen zu entwirren. Er erklärte also, an das Londoner Protokoll gebunden zu sein, und demgemäß verweigerten Preußen und Österreich dem Augusten-bnrger die Anerkennung. Das rief in Deutschland einen Sturm der Entrüstung hervor. Wurde Bismarck schon wegen der inneren Wirren furchtbar geschmäht, so geschah das in weit schlimmerer Weise wegen seines Verhaltens in der schleswig-holsteinschen Frage. Man warf ihm vor, daß er, wie es 1849 geschehen sei, die Herzogtümer an Dänemark ansliefern wolle, bezeichnete sein Vorgehen also direkt als einen Verrat an der deutschen Sache und hielt ihn für einen völlig unfähigen Staatsmann, der nicht das geringste Verständnis für eine nationale Politik habe. Bismarck ließ sich dadurch nicht irre machen. Seine Versuche, Aufklärungen zu geben und sich zu rechtfertigen, scheiterten, man wollte ihn nicht verstehen. Indem nun Bismarck ant Londoner Vertrage festhielt, konnte er den Vorwurf der Verletzung desselben gegen Dänemark erheben und fein Einschreiten rechtfertigen. Zugleich hinderte er damit England, sich in die Angelegenheit hineinzumischen. Vor allem aber zwang er Österreich, ihm aus der eingeschlagenen Bahn zu folgen, sich ihm in allen Maßnahmen anzuschließen. Der Deutsche Bund, der für den Augustenlmrger eintrat, beschloß die Bnndesexekntion an Dänemark und übertrug sie Sachsen und Hannover, so daß im Dezember 1863 deren Truppen in Holstein einrückten und die Dänen zur Räumung des Landes zwangen, das nun unter die Verwaltung des Bundes kam. Friedrich von Augustenburg wurde auf einer Volksversammlung zum Herzog ausgerufen, kam nach Kiel und richtete einen Hofstaat ein, ohne jedoch bereits tatsächliche Regententätigkeit auszuüben. So trat
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