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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 116

1904 - Cöthen : Schulze
— 116 — Danzig. So zerfiel denn Preußen in zwei Hälften; den Ballast rein polnisch-katholischer Gebiete hatte es aufgegeben, dagegen im Westen neue erzkatholische Länder erworben. Doch es konnte hier am Rhein von neuem die Grenzwacht übernehmen. Dänemark, das in Schwedisch-Pommern sich festgesetzt hatte, erhielt Lauenburg als Ersatz. Norwegen kam an Schweden. An Hannover- England trat Preußen u. ct. Ostfriesland ab. Nagern bekam Würzburg und Aschaffenburg und einen Teil der linksrheinischen Pfalz. Mainz fiel an Hessen-Darmstadt, ebenso ein Teil der Pfalz. Rußland entschädigte sich mit dem übrigen Polen. Österreich erhielt in Italien wieder eine starke Stellung; die den Habsburg-Lothringern verwandten Fürstenhäuser wurden in Italien wieder eingesetzt; die illyrischen Provinzen, Dalmatien, Lombardo-Veneuen fielen an Österreich; von Bayern nahm Österreich Tirol mit Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel. Besonders auf Englands Betreiben wurden die vereinigten Niederlande den Dräniern übergeben und Luxemburg durch Personalunion mit den Niederlanden verbunden. — Die Beratungen über die deutsche Verfafsungssrage wurde einem Fünferausschuß, bestehend aus den Gesandten Österreichs, Preußens, Bayerns, Hannovers und Württembergs, übergeben Nachdem dieser Ausschuß von Mitte Oktober bis Mitte November 1814 getagt hatte, löste er sich auf; im Februar 1815 wurden dann im Beisein sämtlicher deutschen Gesandten die Verhandlungen über diese Angelegenheiten wieder aufgenommen. Preußens Vorschlag, von Wilhelm von Humboldt in einem Entwurf vorgelegt, ging dahin, einen festen deutschen Bund zu gründen, mit starker Kriegsgewalt, einheitlichen Einrichtungen auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs, einem Bundesgericht und anderen bundesstaatlichen Institutionen. Doch war durch den Vertrag von Ried und durch ähnliche Verträge die Unabhängigkeit der deutschen Staaten verheißen, so wurde ein Bundesstaat unmöglich. Metternich verstand es, mit Hilfe der Mittelstaaten alle wesentlichen Vorschläge Preußens zu hindern und anstelle derselben den österreichischen Entwurf zu fetzen, welcher den Einzelstaaten ihre volle Souveränität beließ, und von einer Bundeskriegsgewalt, einem Bundesgerichte und anderen preußischen Wünschen kaum eine Spur enthielt.1) So durste Österreich hoffen, in l) (Vergl. Treilschke, Deutsche Geschichte..., 5. Aufl., Bd. I, S. 697.)

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 123

1904 - Cöthen : Schulze
— 123 — zur Anbahnung der Einheit der deutschen Staaten getan, auf dem Gebiete des Zollwesens. Im 19. Artikel der Bundesakte war verheißen, daß die Bundesversammlung über die Erleichterung des Verkehrs und der Schiffahrt bald Beratungen anstellen sollte. Friedrich List in Württemberg und Nebenius in Baden erstrebten eine deutsche Zollgesetzgebung durch den Bund. Preußen erkannte, daß man auf dem Wege der Bundesgesetzgebung nicht zum Ziele kommen würde und versuchte, durch Sonderverträge mit den übrigen deutschen Staaten die wirtschaftliche Einigung unseres Vaterlandes allmählich zu erreichen. In stiller, tüchtiger Arbeit verfolgten die preußischen Staatsmänner (Maaßen, Motz, Eichhorn) dieses Ziel, gegen den Widerspruch des gesamten übrigen Deutschland. Der Anfang wurde in Preußen 1816—1818 mit der Aufhebung der Binnenzölle in sämtlichen Provinzen gemacht. Wenn sich diese Einrichtung in Preußen, das die Hälfte des ganzen außerösterreichischen Deutschland umfaßte, bewährte, so war damit der Beweis erbracht, daß auch das übrige Deutschland aus dieselbe Weise wirtschaftlich geeinigt werden konnte. Gegen das Ausland errichtete Preußen mäßige Schutzzölle, um die heimischen Erzeugnisse nicht von den ausländischen Waren erdrücken zu lassen; es hielt die Mitte zwischen völligem Freihandel und einer Schutzzollpolitik. Gegen die deutschen Nachbarländer schützte es sich zunächst durch Durchfuhrzölle, d. h. die durch Preußen in die benachbarten deutschen Länder gehenden Waren wurden an der preußischen Grenze mit einem verhältnismäßig hohen Zoll belegt. Darunter hatten diese Nachbarländer freilich zu leiden. Aber es war ja Preußens Absicht, durch diese Durchfuhrzölle, auf die es seiner eigenen Finanzen wegen nicht verzichten durfte, die Nachbarstaaten zum Anschluß an das preußische Zollsystem zu veranlassen und so ihnen Anteil an den Erträgen der Zölle zu geben. Doch der Sondergeist und der Souveränitätsdünkel der kleinen und mittleren Fürsten glaubte, in einem Anschluß an Preußen sich zu viel zu vergeben. Auf den Wiener Ministerkonserenzen (1820) wurde über die preußische Zollpolitik laute Klage geführt; und mancher Fürst sträubte sich zu seinem eigenen Schaden, den Anschluß an Preußen zu vollziehen. Der mitteldeutsche Steuerverein (1828), dem u. a. Hessen-Kassel, Sachsen und Hannover angehörten, war dazu bestimmt, die preußische Zollpolitik zu durchkreuzen, namentlich die Vereinigung des preußischen

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 124

1904 - Cöthen : Schulze
— 124 — Zollbundes mit dem ebenfalls 1828 entstandenen bayrisch-württem-bergischen Zollbunde zu hintertreiben. Doch es gelang dem preußischen Finanzminister Motz, 1828 mit Hessen-Darmstadt, 1829 mit Bayern Handelsverbindungen anzuknüpfen, außerdem zum Verkehr zwischen Preußen und Bayern zollfreie Slraßen durch das Gothmsche und Meiningische zu gewinnen (1829). Dadurch besonders wurden die übrigen Staaten zum Anschluß gezwungen. Im Jahre 1834 war das außerösterreichische Deutschland so ziemlich geeinigt; 1854 ging auch der „Steuerverein", den (1837) Hannover, Braunschweig, Oldenburg und Lippe geschlossen hatten, in dem allgemeinen preußischdeutschen Zollverein auf. Es war ein großes Werk durch Preußens Verdienst vollendet. Die politische Einigung ließ noch lange auf sich warten. Das Streben nach freiheitlichen Verfassungen hatte den Gedanken der Einigung Deutschlands in den Hintergrund gedrängt; deshalb war es wichtig, daß wenigstens die wirtschaftliche Einigung Deutschlands (ohne Österreich) durch Preußen vollzogen und so ein wichtiges Mittel geschaffen wurde, auch die politische Einigung anzubahnen. Auch durch Anlegung von Kunststraßen, durch Aufhebung von allerlei Beschränkungen der Schiffahrt auf den Flüssen, durch Besserung des Postwesens wurde der Verkehr in Preußen in der Zeit Friedrich Wilhelms Iii. sehr gehoben. — Auf dem Gebiete der Verwaltung war die Einteilung des preußischen Staates in acht Provinzen von Bedeutung. Es galt, die neu gewonnenen Länder dem Staate einzuverleiben. Bei der Einteilung der Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise ging die preußische Regierung mit möglichster Schonung vor. Das Heerwesen in Preußen wurde auf der in den Freiheitskriegen gelegten Grundlage weiter ausgebaut. Unter Scharnhorsts Schüler, dem Kriegsminister von Boyen, wurde 1814 die allgemeine Wehrpflicht zum Gesetz erhoben1). Landwehr und Landsturm blieben bestehen. Das ganze Heer wurde in acht Armeekorps eingeteilt. In kirchlicher Beziehung war die zur Feier des Resormationsfestes 1817 vom Könige befohlene Union der lutherischen und reformierten Kirche von Segen, wenn auch die vom Könige selbst verfaßte Agende viel Widerspruch hervorrief und wenn auch streng lutherische Gemeinden sich absonderten. Der katholischen Kirche kam Friedrich Wilhelm Iii. sehr i) Vgl. Sz. 268, 462 b, 466, 469 a.

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 199

1904 - Cöthen : Schulze
— 199 — vom allen Reiche losgesagt hatte. Bis an die Elbe, ja über die Elbe hinaus erweiterte sich dieser Rheinbund. Im ersten Pariser Frieden wurde bestimmt, daß die deutschen Staaten in Zukunft durch ein föderatives Band vereinigt werden sollten. Der Wiener Kongreß schuf den Deutschen Bund, einen losen völkerrechtlichen Staatenverein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städte, durch wechselseitige Vertrags-Rechte und Vertrags-Obliegenheiten verbunden, aus 38 Staaten bestehend, denen später noch der Landgraf von Hessen-Homburg beitrat. x) Seit 1648 hatte sich das römische Reich deutscher Nation immer mehr in einen Staatenbund souveräner Staaten ausgelöst^ jetzt wurde durch die Bundes-Akte die bisherige Entwickelung verfassungsmäßig bekräftigt. Auch dann ist der Deutsche Bund der Erbe des alten Reiches, daß deutsche Staaten, wie Preußen und Österreich nicht mit ihrer ganzen Ländermasse zum Bunde gehörten und umgekehrt fremde Souveräne in demselben Aufnahme fanden. Es fehlte diesem Bunde, um mit Bismarck zu reden, an einer einheitlichen Leitung seines Kriegswesens und seiner auswärtigen Politik und an gemeinsamen Organen der Gesetzgebung auf dem Gebiete der gemeinfamen Interessen der Nation. Die Versuche der Revolutionsjahre, den Staatenbund in einen Bundesstaat umzugestalten, mißglückten. Erst der Krieg von 1866 fchuf den Norddeutschen Bund auf gesunderen Grundlagen und eröffnete auch die Aussicht einer Vereinigung des deutschen Nordens mit dem deutschen Süden, eine Vereinigung, welche durch den deutsch-französischen Krieg 1870/71 endlich zustande kam. Das in diesem Kriege von Frankreich abgetretene Elsaß und Lothringen wurde nicht einem der Bundesfürsten unterstellt, sondern als Reichsland mit dem Deutschen Reiche verbunden?) — Mit der obersten Rae-Leitung der Bundesangelegenheiten wurde 1815 die Bundesver-^^^furt. sammlung, das einzige Organ der Gesamtheit des Bundes, betraut. Wie früher der Regensburger Reichstag aus den Gesandten der Reichsstände bestand, so setzte sich der Bundestag aus den Bevollmächtigten der Bundesregierungen zusammen. Den Vorsitz führte Österreich. Jedes Mitglied hatte das Propositionsrecht. 1) 1866 starb diese Linie aus; das Land fiel an Hessen-Darmstadt, nach dem Kriege von 1866 wurde es an Preußen abgetreten. 2) Die deutschen Kolonien sind die Schutzgebiete des Deutschen Reiches: der Kaiser übt die Schutzgewalt über die Kolonien im Namen des Reiches aus.

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 214

1904 - Cöthen : Schulze
— 214 — Gerichtshoheit der Einzel-staaten. Truppenteile geblieben; sie haben das Recht der Inspizierung über eben diese Truppenteile; zu Polizeizwecken dürfen sie über alle Teile des deutschen Heeres verfügen; die Bestimmung der äußeren Abzeichen der Regimenter steht ihnen ebenfalls zu; der in das Heer Eintretende leistet seinem Landesherrn den Fahneneid, in den die Verpflichtung gegen den Kaiser mit aufzunehmen ist. Sachsen, Württemberg und Bayern haben noch besondere militärische Vorrechte: x> Sachsen z. B. bezüglich der Ernennung der obersten Militärpersonen der „Königlich Sächsischen Truppen," Württemberg u. a. hinsichtlich der Anlage neuer Festungen in dem Württembergischen Gebiete; „das bayerische Heer bildet einen in sich geschlossenen Bestandteil des deutschen Bundesheeres mit selbständiger Verwaltung, unter der Militärhoheit S. Maj. des Königs von Bayern"; nur im Kriegssalle steht es unter dem Befehl des Bundesfeldherrn; die Mobilmachung des bayerifchen Heeres erfolgt durch den König von Bayern „auf Veranlassung des Bundesfeldherrn" 2c. — In der Zeit des Deutschen Bundes konnte sich auch die Gerichtshoheit der Landesherren kräftig ausgestalten. Der Bund als solcher hatte keine Gerichtshöfe.2) Nur ein Austrägalversahren, wie es schon im allen Reiche üblich gewesen, wurde von Bundes wegen angeordnet. Im übrigen sorgte die Bundesakte für Errichtung oberster, für kleinere Staaten gemeinsamer Gerichte dritter Instanz. Auf dem Gebiete des Handels ist in der Zeit des Deutschen Bundes ein gemeinsames Handels- und Wechselrecht zustande gekommen, das dann vom Norddeutschen Bunde und heutigen Reiche übernommen ist, der erste Anfang einer Rechtseinheit des Reiches. Der Gedanke gemeinsamer Rechtsinstitute wurde in der Verfassung des Norddeutschen Bundes und in der heutigen Reichsverfassung ernstlicher ins Auge gefaßt; und in dem Gesetz über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe, gemeinsamer Civil- und Strafprozeßordnungen, in der Einrichtung des Oberhandelsgerichts (des Vorgängers unseres heutigen Reichsgerichts), in dem Gerichtsverfassungsgesetz, dem bürgerlichen Gesetzbuch u. a. ist diese Einheit immer mehr verwirklicht. An alle diese Gesetze und Einrichtungen sind die Einzelstaaten sämtlich gebunden. So üben die Einzel- x) Preußen, Sachsen, Württemberg und Bayern haben ihre eigenen Kontingents-Verwaltungen. — Von einem „kaiserlichen" Heere darf man nicht sprechen. — 2) Erft das heutige Reich richtete wieder ein Reichsgericht ein und entzog» damit den Bundesstaaten einen Teil ihrer Gerichtsbarkeit: vgl. Sz. 442.

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 130

1904 - Cöthen : Schulze
— 130 — ihre Selbständigkeit gewährleistet; auch sollten sie auf ewig ungeteilt bleiben. Im 17. Jahrhundert war dann im sogenannten „Königsgesetz" (1665) für den Fall des Aussterbens der männlichen Linie in Dänemark die weibliche Nachfolge bestimmt worden; und nach dem nordischen Kriege (1720) war auch Schleswig diesem „Königsgesetz" unterstellt, mit Verletzung der 1460 den beiden Elbherzogtümern gegebenen Versprechungen. Christian Viii. von Dänemark hatte nur einen kinderlosen Sohn, Friedrich Vii. Im Jahre 1846 forderte Christian Viii. in dem „offenen Briefe" für den Fall des Aussterbens der männnlichen Linie das Zusammenbleiben der Herzogtümer mit Dänemark auch unter der Regierung der weiblichen, Glücksburger Linie. Die Schleswig-Holsteiner protestierten dagegen, auf ihre alten 1460 gegebenen Gerechtsame sich berufend. Sie hofften, nach dem Erlöschen der männlichen Linie unter die Regierung der Augustenburger zu kommen. Januar 1848 starb Christian Viii. Friedrich Vii. forderte im März die Einverleibung Schleswigs. Da bildete sich in dem Herzogtum eine provisorische Regierung. Im Aufträge des Bundestages unterstützte ein preußisches Heer unter Wrangel den Freiheilskampf der Elbherzogtümer. Die Dänen wichen zurück. Doch das Ausland nahm Partei für die Dänen, und nun schloß Friedrich Wilhelm Iv. den Waffenstillstand von Malmö (August 48) auf sieben Monate. Es wurde eine vorläufige dänisch-preußische Regierung in den Herzogtümern eingesetzt. Als im September auch die Nationalversammlung in Frankfurt den anfangs von ihr nicht gebilligten Waffenstillstand annahm, kam es in Frankfurt zum Aufstande; preußische und österreichische Truppen mußten denselben mit Gewalt niederwerfen (18. Sept.); auch zwei Abgeordnete, Fürst Lichnowsky und General von Auerswald, zählten zu den Opfern. — Ende März 1849 siegten in der Nationalversammlung die „Kleindeutschen" über die ^Groß-deutschen", indem der König von Preußen zum erblichen Kaiser der Deutschen (ohne Österreich) erwählt wurde; die Großdeutschen hatten den Kaiser von Österreich zum Bundeshaupt erheben wollen. Der Beschluß wurde Friedrich Wilhelm Iv. von einer von dem Abgeordneten Simson geführten Deputation feierlich mitgeteilt. Der König schlug die Kaiserkrone aus (April 49), da sie ihm nicht von den deutschen Fürsten angeboten würde und da ihm

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 132

1904 - Cöthen : Schulze
— 132 — schluß des Berliner Waffenstillstandes zwischen Preußen und Dänemark zustande (10. Juli). Eine dänisch-preußisch-englische Kommission nahm die Verwaltung in Schleswig in die Hand. Die Schleswig-Holsteiner mußten hinter die Eider zurückgehen. Im Sommer 1850 haben dann diese noch einmal, ganz allein, den Freiheitskampf gegen den rachsüchtigen Feind aufgenommen; ohne Erfolg. Bei Jdstedt (Juli), bei Missunde (Sept.) und Friedrichsstadt (Oktober) wurden sie geschlagen. Die Diplomatie entschied schließlich das Geschick der tapferen Herzogtümer. Im Juli und August 1850 hatten sich Rußland, Frankreich, Schweden, England und Preußen im ersten Londoner Protokoll sür den Bestand Gesamtdänemarks ausgesprochen. Im Anfange des Jahres 1851 wurden die Schleswig-Holsteiner durch österreichische und preußische Truppen entwaffnet. Im zweiten Londoner Protokoll (Mai 1852) stimmten sämtliche Großmächte für die Erbfolge der Glücksburger Linie auch in den Herzogtümern. Der Augustenburger verzichtete gegen Entschädigung auf sein Erbrecht. Dänemark mußte versprechen, Schleswig niemals einzuverleiben. Der Deutsche Bund hat das Londoner Protokoll nicht unterzeichnet. — Auch die weiteren Einheitsbestrebungen in Deutschland (1849 und 1850) nahmen ein klägliches Ende. Unter dem Eindruck der erwähnten Waffenhilfe der Preußen in Sachsen kam es in Berlin zur Bildung des Dreikönigsbündnisses zwischen Preußen, Hannover und Sachsen (Mai 1849). Die preußischen Abgeordneten wurden von Frankfurt abgerufen. Dieses Bündnis trug von vornherein den Keim des Todes in sich, da Sachsen und Hannover ihre Zustimmung zu den Plänen Friedrich Wilhelms Iv. nur unter der Bedingung zugesagt hatten, daß das gesamte außerösterreichische Deutschland dem Bunde beitreten würde. Des Königs Vorschlag ging dahin, statt eines erblichen Kaisertums ein Fürstenkollegium einzusetzen, an dessen Spitze der König von Preußen als „Reichsvorstand" treten sollte; dazu sollte ein Parlament berufen werden, wozu die Wahlen nach dem Dreiklassenwahlsystem geschehen sollten. In Gotha erklärte sich im Juni die erbkaiserliche Partei für die diplomatische und militärische Führung Preußens. Doch im Sommer 1849 begann Österreichs Minister Schwarzenberg diese Uinonsbestrebungen Preußens zu durchkreuzen, zu deren Durchführung Friedrich Wilhelm Iv. auch nicht Tatkraft genug befaßt Preußen ließ sich von Schwarzenberg bestimmen, mit Österreich

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 139

1904 - Cöthen : Schulze
— 139 — Sympathien der Schleswig-Holsteiner wie auch des preußischen Landtages waren auf seiten Friedrichs von Augustenburg. Der preußische Landtag verweigerte die Anleihe, welche die Regierung forderte (22. Jan. 64), und wurde wiederum aufgelöst. General Wrangel führte die Preußen, Gablenz die Österreicher. Letzterer ging auf das Danewerk los, im Westen von einem preußischen Korps unter Falckenstein unterstützt. Das Danewerk konnte von den Dänen nicht behauptet werden, als Prinz Friedrich Karl nach einem unglücklichen Angriff auf Miffunde bei Arnis über die Schlei ging (Anfg. Febr.). Die Österreicher siegten bei Översee (6. Febr.). Düppel wurde von den Preußen erstürmt (18. April); Fridericia von den Dänen aufgegeben. Durch Englands Vermittelung kam eine Waffenruhe zustande (12. Mai bis 26. Juni). Die Verhandlungen in London verliefen ergebnislos. Preußens und Österreichs Vorschlag, die Elbherzogtümer zu einem mit Dänemark nur durch Personalunion verbundenen Sonderstaate zu vereinigen, wurde von den Dänen abgewiesen. Nach Ablauf des Waffenstillstandes nahmen die Preußen Alfen und ganz Jütland. Selbst zur See waren die Verbündeten siegreich. So kam ant 30. Okt. 1864 der Wiener Friede zustande: Dänemark tritt Schleswig-Holstein und Lauenburg an Preußen und Österreich ab. — Aber was sollte nun aus den Herzogtümern werden ? Preußen war nicht abgeneigt, dieselben dem Augustenburger zu übertaffen; nur erforderte es Preußens Interesse, dafür zu sorgen, daß nicht in seinem Rücken ein neuer, preußenfeindlicher Kleinstaat entstände. Bismarck forderte also von dem Augustenburger bestimmte Zusagen. Österreich wollte vor allem einen Machtzuwachs Preußens verhindern; deshalb unterstützte es seinerseits den Augustenburger viel bereitwilliger als Preußen. Im übrigen Deutschland war man nach wie vor der Ansicht, keinem anderen gebühre das eroberte Land, als Friedrich Viii. von Augustenburg. Zunächst verabredeten Ende 64 die beiden Sieger eine gemeinsame Verwaltung der Herzogtümer. Die Bundestruppen verließen Holstein. Als auch jetzt Österreich für den Augustenburger Partei ergriff, stellte Bismarck eine Reihe von Bedingungen auf (Febr. 1865), deren Erfüllung Preußen um feiner selbst willen fordern mußte: Anschluß der Herzogtümer an Preußen inbezng auf Heer und Marine (Ober-Aufsichtsrecht Preußens über den zu

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 97

1904 - Cöthen : Schulze
— 97 — des Königs von Preußen war vorbehalten; widerwillig gab sie dieser. So mit Preußen im reinen, vermochte Napoleon um so eher den Kaiser Franz zum Preßburger Frieden (26. Dezember) zu drängen. Österreich trat Tirol und Vorarlberg an Bayern, Venetien, Istrien und Dalmatien an das Königreich Italien ab. Es genehmigte die neuen Königskronen von Bayern und Württemberg, ebenso die Souveränität Badens: ein weiterer Schritt zur Auflösung des Reiches. Württemberg und Baden teilten sich in den Breisgau. Wie so der Herzog von Modena seines Besitzes verlustig ging, so auch der Großherzog von Toskana, denn Salzburg kam jetzt an Österreich. Der Kurfürst von Salzburg erhielt das Kurfürstentum Würzburg. — Immer enger wußte sich so Napoleon die deutschen Mittelstaaten zu verbinden. Er knüpfte jetzt auch verwandtschaftliche Beziehungen zwischen seiner Familie und den süddeutschen Fürstenhäusern. Am 1. August 1806 erklärten dann die Gesandten einer Anzahl deutscher Staaten (Rheinbundsakte vom 12. Juli) in Regensburg ihren Austritt aus dem deutschen Reichsverbande^) ebenso mußte der französische Gesandte auf dem deutschen Reichstage die Erklärung abgeben, daß sein Herr das Reich als aufgelöst betrachte2), worauf am 6. August Kaiser Franz Ii. feine Würde als deutscher Kaiser niederlegte und das Aushören des Reiches ebenfalls aussprach.3) Damit wurde das heilige römische Reich deutscher Nation sang- und klanglos zu Grabe getragen. An seine Stelle traten die souveränen deutschen Staaten ohne irgend welches Band unter einander. Sechzehn Staaten waren es, die zum Rheinbünde unter Napoleons Protektorat zusammentraten. Sie mußten sich verpflichten, zu Frankreichs Festlandskriegen ein Heer von 63000 Mann zu stellen. Vorgesehen war auch ein Bundestag in Frankfurt, doch ist derselbe niemals berufen worden. Der Beitritt auch anderer deutscher Staaten zu den sechzehn wurde durch einen besonderen Artikel der Rheinbundsakte (Art. 39) in Aussicht genommen. Neue Mediatisierungen zum Vorteil der Rheinbundsstaaten wurden damals durch Frankreich befohlen. Diese, dazu allerlei Standeserhöhungen4) und die !) Vgl. Sz. 9b. 2) Vgl. Sz. 9 a. 3) Vgl. Sz. 9 c. 4) Vgl. Sz. 382 b. und 382 c. Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 7

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 98

1904 - Cöthen : Schulze
— 98 — Preußens Erniedri- gung. Souveränität waren der Köder, mit dem Deutschlands Fürsten gewonnen wurden. Übrigens ist in diesen aus den mannigfachsten Gebietsstücken bestehenden Rheinbundsstaaten in den nächsten Jahren fast überall nach französischem Muster eine feste, monarchische Staatseinheit ohne Schonung bestehender Verhältnisse zur Einführung gekommen. — Auf Preußens Erniedrigung war nach dem Kriege von 1805 Napoleons Hauptbestreben gerichtet. Friedrich Wilhelm von Preußen hatte den Schönbrunner Vertrag nur unter Vorbehalt gewisser Änderungen genehmigt. Darum erklärte Napoleon, er fühle sich nicht mehr an die Bestimmungen dieses Vertrages gebunden. Haugwitz mußte im Pariser Vertrage vom 15. Februar 1806 versprechen, daß Preußen seine Häfen gegen England verschlösse; auch war nun nicht mehr die Rede von einem Ersatz für Ansbach. Seine Heere ließ Napoleon nach dem Feldzuge von 1805 an Preußens Grenzen, während dieses abgerüstet hatte. Napoleons Schwager, Murat, bekam Berg, Jülich und Kleve; einige benachbarte preußische Besitzungen wurden seinem Staate einverleibt. Die Aufforderung Napoleons an Preußen, ein norddeutsches Kaisertum zu errichten (Juli 1806), war nicht ernst gemeint; und der wirkliche Versuch Preußens, einen norddeutschen Bund zu stiften, wurde von dem hinterlistigen Korsen hintertrieben und schlug fehl. Als dann Napoleon Hannover den Engländern wieder anbot, machte Friedrich Wilhelm fein Heer mobil. Ein kriegerischer Geist wurde im Volke lebendig. Als das preußische Heer schon im Anmarsch auf Süd-deutschland begriffen war, forderte das preußische Ultimatum vom 1. Oktober die Räumung Deutschlands und die Anerkennung des norddeutschen Bundes durch Napoleon. Statt eine Antwort zu geben, begann dieser sofort den Krieg. Dank der diplomatischen Verschlagenheit Napoleons und infolge feiner eigenen feit 1795 beobachteten schwächlichen Neutralität ging Preußen ziemlich vereinsamt in den Krieg. Sein Verhältnis zu England und Schweden besserte sich, der Zwist mit diesen Staaten wurde beigelegt. Aber Österreich blieb kühl, und die Bundesgenossenschaft Sachsens und Rußlands war unsicher; gegen die Russen hatte Napoleon die Türken zum Kriege angestiftet. Nur die kursächsischen, braunschweigischen und thüringischen Heereskontingente verbanden sich mit den preußischen. — Unentschlossen gingen die Preußen im
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