Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 327

1845 - Berlin : Klemann
Neichsverfaffung unter Karl V. 327 deputation", deren Zweck es war, die Mittel zur Erhaltung des Land- friedens in jenen Fällen zu berathen, in welchen dies den Kreisen nicht völ- lig gelang. Uebrigenö erschuf Karl V. 1548 einen neuen Reichsstand, nämlich die sogenannte „Reichsritterschaft"; das war eine Bereinigung aller jener Ritter, welche unmittelbar unter dem Reiche standen, im Gegen- satz zum Landadel; diese Reichsritterschaft leistete der kaiserlichen Kammer einen eigenen Beitrag, genoß einige Hoheitsrechte (wie z. B. die Gerichts- barkeit und das Recht der Steuerumlage), bildete eigene Ritterordnungen und hielt regelmäßige Zusammenkünfte. Die Reichsstädte standen damals noch im höchsten Wendepunkt ihrer Blüthe, Macht und Bedeutung; ihre Gemeindewesen waren wohl geordnet und verwaltet; aber die ungeheuren Reichthümer der Bürger steigerten den verderblichen Uebermuth in Sitten und Bräuchen allzusehr; und, während sie dem Luruö nachhingen, fing die Macht schon zu verdorren an. Laut der Reichspolizeiordnung vom Jahre 1530 gab es vier Klassen von Bürgern, nämlich: gemeine Bürger und Handwer- ker, dann Kauf- und Gewerbsleute, Rathsmänner von wegen ihrer Abkunft und Vermögens, endlich Doktoren (oder graduirte Gelehrte). Besonders be- haupteten die Kaufleute ein gar großes Ansehen durch ihre ungemeine Geld macht. Das auffallendste Beispiel davon gab die Familie der Fug- ger in Augsburg. Diese Fugger hatten ihre Flotten auf den weiten Mee- ren und bauten in ihrer Vaterstadt hundert und sechs Versorgungshäuser für die Armen; gleich Fürsten beschützten und beschäftigten sie berühmte Künstler und Gelehrte, und, so recht als Bürger, ließ einmal ein Fugger aus seinem eigenen Schatz 80,000 Goldgulden prägen, weil es der Stadt an Geld fehlte, um dem Kaiser das geforderte Strafgeld zu bezahlen. Kaiser Karl V. liebte die Fugger sehr und wohnte gern bei ihnen, wenn er nach Augsburg kam. So kehrte er auch einstmals im Juni 1530 auf dem Rückweg von Italien bei einem Fugger in Augsburg ein und entschuldigte sich bei diesem, daß er ihm eine große Summe Geldes, die ihm der Fugger geliehen, noch nicht habe zurückzahlen können. Es war kalt Wetter, und der Kaiser sprach, wie verschieden doch das welsche Klima vom deutschen sei. Da läßt ihm der Fugger im Kamin ein Feuer von duftendem Zimmtholz machen (eine Unze Zimmt galt damals zwei Dukaten) und warf stolz einen noch viel kostbare- ren Brennstoff hinein, nämlich die Verschreibung auf jene Gelder, welche er dem Kaiser vorgeschoffen hatte. Bei solchem Feuer mag einem Kaiser der Frost wohl vergehen. — Die fürstliche Gewalt endlich erstarkte in jener Zeit außerordentlich, und zwar bei einem Theil der Fürsten (nämlich bei den evangelischen) in Folge der Reformation (wie schon erzählt); sodann auch gerade in Folge der Bestrebungen des Kaisers Karl V., sie in ihre alten Grenzen zurückzudrängen, weil sie nun alles Mögliche versuchten, um dagegen ihre Selbstständigkeit zu behaupten. Noch immer übten dabei die Landstände ihr heilsames Recht; doch schon trug auch diese Anstalt den Keim des Verderbnisses in sich, weil die Landstände, den Geist und die geschicht- liche Begründung ihres Instituts verkennend, sich häufig allzustreng nur je auf ihre einzelnen Standesinteressen beschränkten und die allgemeinen Lan- des- und Volk sinteressen darüber aus den Augen ließen, da sie doch ur- sprünglich Landes- und Volksvertreter sein sollten. Dadurch aber wurde der fürstlichen Willkür und dem Beamtenwesen in den einzelnen deutschen Ländern ein immer größerer Spielraum gegeben. Nach Karls V. Abdankung wurde dessen Bruder Ferdinand, welcher bisher römischer König gewesen, nun Kaiser, nachdem er den Fürsten eine

2. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 376

1845 - Berlin : Klemann
376 Fünftes Buch. Vierzehnter Abschnitt. waren, war es ihnen unerträglich, sich noch auf irgend eine Weise in den inneren Angelegenheiten ihrer Länder beschränkt zu wissen, und deshalb ruhten sie nicht, bis sie (wenigstens größtentheils) den Landstäwden als Volksvertretern die wichtigsten Rechte und vor Allen das uralt-deutsche Volksrecht der Gesetzgebung genommen und sich ausschließlich angeeignet hatten. Zwar blieb in manchen Ländern den Ständen noch das Recht der Steuerbewilligung; aber das ganze Institut der Landftände überhaupt, dieser letzte Schutz und Schirm des Volkes, verlor fast überall seine edle und erhabene ursprüngliche Bedeutung und wurde nun ju einer bloßen tobten Form ohne Geist. Die Landesherrn regierten nun meistens, nach eigener Willkür, mit wenigen vertrauten Rächen oder Lieblingen, das Land von ihren Kabinetten aus, dehnten ihre Regalien aus und erschufen sich auch neue; und, weil sie zur Besoldung ihrer Heere und zur Bestreitung ihrer Vergnügungen und Ausschweifungen viel Geld brauchten, legten sie immer mehr Steuern und Lasten auf das Volk. Dies wurde größtentheils als eine bloße Masse von Sklaven betrachtet, über deren Gut und Blut die Landesherrn nach sogenanntem göttlichen Recht, das heißt: nach Belieben, schalten und walten durften. Von der Freiheit der Gerichte war ohnehin längst nicht die Rede mehr. Indem nun die Reichsstände unabhängig waren und alle zusammen einen Bundesstaat bildeten, welcher noch immer von alten Zeiten her das „heilige römische Reich" hieß, erkannten sie gleichwohl einen erwählten Kai- ser, dessen Person den Inbegriff der höchsten Gewalt darstelle, welcher die- selbe aber rechtskräftig verbindend nur unter Mitwirkung der Reichsstände ausüben könne. Der Kaiser hatte zwar noch das Recht: bei der Reich s- gesetzgebung mitzuwirken, aber nur insofern, als kein derartiger Beschluß der Reichsstände ohne seine Zustimmung rechtskräftige Gültigkeit erlangte; sodann hatte er das Recht der Gerichtsbarkeit über Reichsunmittelbare und das der Oberlehnsherrlichkcit, so daß er die Reichssürsten belehnte; — endlich besaß er verschiedene „vorbehaltene" (oder „Reservat"-) Rechte, nämlich solche, welche er auch in den Gebieten der Reichsstände ausüben durfte, und zwar theils „ausschließliche" und „unbeschränkte" (d. i. ohne die Mitwirkung der betreffenden Reichsständc zu benöthigen), theils mit diesen „gemeinschaftliche" und „beschränkte" (nämlich solche, wozu er die Mitwir- kung derselben bedurfte); dahin gehörten z. B. Standeserhöhungen, Verlei- hung der Münzgerechtigkeit, Ueberlassung gewisser Privilegien, Bestellung von Notarien, Berufung zu Reichstagen. Die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und den Reichsständen über Reichsangelegenheiten geschahen auf dem Reichstage, und die Erledigung jener Verhandlungen wurde bis zum Jahre 1654 in einem „Reichsab- schied" zusammengefaßt. Der nächste Reichstag (1663) blieb beständig bei- sammen und zwar in Rcgensburg. Der deutsche Reichstag bestand aus drei Kollegien. Das erste war der Kurfürftenrath, welchen die Kur- fürsten bildeten, und wobei der Kurfürst von Mainz, als Erzkanzler des Reiches, den Vortrag hatte und den ganzen Reichstag leitete. Das zweite war der Fürstenrath; dieser bestand wieder aus der „geistlichen Bank", auf welcher alle geistlichen Würdenträger und die Erzherzoge von Oesterreich saßen, sodann aus der „weltlichen Bank", auf welcher die Fürsten, Grafen und Herrn saßen, und aus der „Querbank", aus welcher der Administrator des Erzbisthums Magdeburg saß. Das dritte Kollegium war der Städte- rath, welcher wieder aus zwei Bänken bestand, aus der rheinischen, auf

3. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 96

1845 - Berlin : Klemann
66 Zweites Buch. Sechster Abschnitt. gut deutsch und läßt weder Rosse uoch Reiter los; Leichen füllen das Fluß- bett, die blutgefärbten Wasser schwellen über. So wird das übermüthige Volk vernichtet; nur Wenige entrinnen dem heißen Tag. Noch am Abend zieht Otto mit dem Bischof Ulrich glorreich in Augsburg ein und dankt dem Herrn für Deutschlands Befreiung. — Am andern Tage ritt er aufs Schlachtfeld hinaus, seine Todten zu zählen; da fand er Konrads Leiche und weinte um den tapfern Mann. Dame zog er über den Lech und ließ allerorten in Baiern gebieten, auf die Flüchtigen zu fahnden. Wo sie sich blicken ließen, schlug sie das erbitterte Baiervolk wie Wölfe todt; drei ge- fangene Ungarfürsteu ließ Herzog Heinrich vor dem Osterthor in Regens- burg aufhängen. Nur sieben Männer von den hunderttausend, die gekommen waren, sollen die Botschaft der Niederlage nach Ungarn heimgebracht haben. Darnach hielt Herzog Heinrich zu Regensburg ein strenges Gericht über alle Verräther des Vaterlandes, welche sie herbeigerufen, der Bischof von Salzburg wurde geblendet und der von Aquileja entmannt. Das war des Baierherzogs letztes Werk auf Erden; er starb noch im selben Jahr. Die Ungarn aber wagten sich seit der Zeit nicht weiter vor als bis zu ihrer Grenzfestung, welche die Eisenburg hieß; diese stand gar trutzig auf einem Felsen am rechten Donauufer, auf der Stelle, wo nachher das stattliche Kloster Molk erbaut worden ist. Indessen hatten sich die Wenden um ihre Freiheit wieder erhoben und den Sachsenherzog Hermann Billung hart bedrängt. Schnell zog Otto, der allüberall war, wo das Reich seiner bedurfte, in ihr Land und lagerte am Fluß Dossa, wo dieser in die Havel rinnt; da umgingen ihn die Obotri- ten und Ukern mit andern slavischen Völkern und> schlossen ihn ein, daß er in große Gefahr kam; obendrein schlichen sich zwei böse Gäste, Hungers- not)) und Seuche, in sein Heer. Grad noch zur rechten Zeit'kam der Schrecken aller Slaven, der Markgraf Gero, herbei, und schlug die Feinde am 16ten Oktober desselben Jahres, in welchem Deutschland der Ungarn ledig geworden; ihr Fürst Stoinef kam auf der Flucht um. Aber die Kriege der Deutschen mit den Slaven hatten damit noch kein Ende. Später 958 und 959 hat Gero den Polenherzog Miesiko bezwungen. Während dieser Zeit hatte Berengar in Italien, welches er vom deutschen Reich zu Lehn trug, seines Lehnseides spottend, — mit unerträg- licher Willkür und Grausamkeit gewaltet; er wähnte sich sicher, weil König Otto mit den Ungarn und Wenden zu kämpfen hatte. Da riefen die wel- schen Fürsten dessen Hülfe an. Und Otto übergab seinem Sohne Ludolf ein wohlgerüstetes Heer, daß er sich die Herrschaft der Lombardei erkämpfe. Wie nun der Königssohn dahin kam, thaten sich ihm alle Herzen und Städte auf und Berengar hatte bald nirgends mehr einen Zufluchtsort. Durch Verrätherei ward er sogar dem tapfern Ludolf überliefert, aber dieser ließ ihn schwören: sich dem König Otto wieder zu unterwerfen, und gab ihn dann großmüthig frei; auch über Adalbert gewann Ludolf den Sieg. — Doch bald darauf starb er (957) jähen Todes, und die Welschen sagten, Berengar habe ihn vergiften lassen. Dieser aber fiel jetzt frohlockend sogar in den römischen Kirchenstaat ein. Da beschloß König Otto, auf die vielen Bitten des Papstes und der Großen Italiens, selbst nach Italien zu kom- men, um den Berengar zu züchtigen, Ordnung und Gerechtigkeit herzustellen, und das Kaiserthum endlich mit dem deutschen Königthum zu vereinigen, wie Karl der Große, Otto's ruhmreiches Vorbild, es gethan. Darum berief er im Jahre 961 die deutschen Fürsten auf einen Reichstag zu Worms und

4. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 41

1845 - Berlin : Klemann
Untergang des ostgothischen Reiches (— 555). 41 dem Schilde auf, brach dann plötzlich hervor und erschlug, wen er irgend erreichen konnte. Wenn sein Schild von feindlichen Eisen starrte, gab ihm sein Waffenträger einen frischen, und frisch kämpfte er fort. Endlich traf beim Schildwechseln ein Speer seine ungeschützte Brust; da sank der Held zu Boden und verschied. Die Gothen ließen jedoch von der Schlacht nicht ab, bis die Nacht hereinbrach, und kämpften am andern Tage wieder bis in die sinkende Nacht. Dann entboten sie dem feindlichen Feldherrn dies Wort: „Wir sehen's ein, daß Gott wider uns ist und unsre Kraft zerbricht. Drum wollen wir aufhören zu kämpfen, aber deinem Kaiser wollen wir drum nicht gehorchen, sondern frei hinziehn zu deutschen Landsleuten und fern von Italien nach unserm eignen Gesetz leben." Dies bewilligte ihnen der Feind, der die Äüuth scheute, welche Verzweiflung der Kraft des Un- glücklichen zulegt. Und die Gothen zogen hinauf an den Po; dort aber kamen ihnen die Alemannen zu Hilfe, die über die Alpen ins Land her- eingedrungen waren; mit denselben vereinigt, faßten sie wieder frischen Hoff- nungsmuth, und jene versuchten den Kampf gegen die Sieger, doch durch eine Seuche und in offner Schlacht wurden sie aufgerieben. Die letzten Reste der Gothen, die sich noch immer wehrten, wo sie konnten, erlagen endlich der Uebermacht und wurden nach Konstantinopel geführt. Ein sol- ches Ende nahm dies tapfre Volk, nach einem zwanzigjährigen Kriege, im Jahre 555. Der morgenländische Kaiser setzte hierauf den Narses als Statthalter über Italien. 13. Grauelthaten ohne Namen. Schwarze Verbrechen verbirgt dies Haus. Schiller. Als König Chlodwig gestorben war, hatten seine vier Söhne — nach dem Willen des Vaters — das Frankenreich unter sich getheilt; Tbeodo- rich, der älteste von ihnen, erhielt die Herrschaft aller Landschaften ostwärts von der Maas, welche von nun an Ostreich oder Austrasien hießen, und nahm seinen Sitz in der Stadt Metz; den andern drei Brüdern fielen alle übrigen Besitzungen zu, welche unter der Benennung Neustrien begriffen wur- den, und es herrschten Chlodomir in Orleans, Childebert in Paris, und Chlotar in Soiffonö, — jeder von diesen selbstherrlich in seinem eigenen Lande. Aber nicht bloß das Reich, auch die Treulosigkeit und Grausamkeit hatten die Söhne von ihrem Vater geerbt und vererbten sie weiter auf ihre Kinder und Kindeskinder; und, wie sie das Land zerschnitten hatten, so zer- stückelten sie in blinder Raserei auch ihr eignes Geschlecht. ^ Von den Söhnen Chlodwigs überlebte Chlotar, nachdem er seine Neffen umgebracht hatte, seine drei Brüder und ihre Sprossen und verei- nigte alle Theile des Frankenreiches für wenige Jahre, jedoch nur, um es wieder zu theilen. Und als er üt Verzweiflung über viele Blutschuld (im I. 561) gestorben war, saßen seine vier Söhne als Könige zu Metz, Paris, Orleans und Soissons, und alsobald entbrannte wieder der Bruderkrieg. Denn nach dem Ableben ihres Bruders, des Königs zu Paris, (567) theil- ten die drei übrigen das Land; aber die Stadt Paris sollte allen gemein- schaftlich angehören. Darüber entstand neuer Zwist. Nun hatte Siege- 1

5. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 78

1845 - Berlin : Klemann
78 Zweites Buch. Dritter Abschnitt. ausrichteten, ja sogar oft auch mit denselben gemeinschaftliche Sache mach- ten und doch eine starke Hand noch that, um die Anfälle der Feinde Deutsch- lands abzuwehren, kamen damals die Stammherzogthümer allmalig wie- der auf; und zuerst haben die Sachsen einen einzebornen Herzog be- kommen, den Ludolf aus dem Geschlecht des Helden Wittekind, dann (ums Jahr 847) erhielten auch die Thüringer und die Lothringer Herzoge. Und diese Herzoge wurden nun die natürlichen Vertreter der einzelnen deutschen Völkerschaften, aus deren Mitte sie hervorgingen, und bewahrten, wie un- abhängige Fürsten, gar eifersüchtig die alten Ehren und Vorrechte je ihrer Völkerschaften gegen andere. Dadurch ist aber auch zugleich die alte deut- sche Gauverfassung allmälig zu Grunde gegangen und der Anfang ge- macht worden, daß das Reich später in viele Erbgebiete („Territorien") zerfiel, — solche, über welche einzelne geistliche oder weltliche Herren (Bischöfe und Aebte, Grafen und Edelinge) eine bleibende Landesherrlich- keit gewannen, und solche, welche von der Gewalt der Grafen ganz losge- kommcn waren, ihre eignen Vögte hatten, und „Reichsvogteien" hießen (wie z. B. gewisse königliche Pfalzen). Dabei hat nun das Adels wesen unvermerkt eine andere Gestalt bekommen. Die Edelinge aus alten Zeiten waren entweder erbliche Herzoge, Landgrafen, Markgrafen gewor- den, — oder „Herren", wenn sie nicht unter der Gewalt von jenen stan- den und ihr eigen Stück Land mit eigenen Leuten hatten, — oder „Ritter", welche hauptsächlich den Kriegsdienst betrieben und in der Kriegsehre einen Ersatz für die alte Freiheit fanden. Die Ritter waren nun entweder freie Grundeigenthümer und nur dem König und dem Reich zum Kriegsdienst verpflichtet oder „Lehnsmannen" (d. i. persönlich frei, aber einem Herrn, von dem sie irgend ein Gut oder Recht zu Lehn trugen, zu gewissen Kriegs- diensten pflichtig) oder „Dienstmannen", diese mußten ihren Herren allen und jeden Dienst, im Krieg wie zu Hof, leisten. Und die Herren und Rit- ter bauten sich in jenen Zeiten des wilden Faustrechts immer mehr feste Burgen im Land, und fingen an, sich unter strengen Gesetzen als ein be- sondrer Stand zusammen zu thun. So haben sich also von den Freien der alten Zeit nur gar Wenige in „Landgemeinden" (am meisten noch in der Schweiz und in Westphalen), oder als Bürger in den alten Städten er- halten; denn die Handwerker in den Königspfalzen und Bischofssitzen wa- ren noch immer größtentheils hörige Leute; am allerschlimmsten ging's dem Bauernstand, da doch die Landwirthschaft die rechte Grundlage aller Landeswohlfahrt sein soll; die deutschen Bauern gehörten damals mei- stens zum Grund und Boden der Gutsbesitzer, wie die Frucht, die drauf wuchs, und wie das Vieh, das drauf weidete, und wurden, leider Gottes, auch nicht anders behandelt. Zur größten Macht über Güter und Gemü- ther kam die Geistlichkeit, weil sie einträchtig blieb, während sich die welt- liche Macht so vielfach vertheilte. Der Papst, als Haupt der Geistlichkeit, erhielt damals eine neue Stütze seines Ansehens durch eine Sammlung von „Dekretalen" (d. i. Satzungen aus den ältesten Zeiten des Christenthums), welche die Grundlehre enthielten, daß er nicht bloß über allen weltlichen Fürsten, sondern auch über den Kirchenversammlungen stehe, kurz, daß alles, was er beschließe und sage, untrüglich, und daß er der allerhöchste irdi- sche Richter sei. Diese Dekretalen waren aber nicht wirklich so alt, als sie ausgegeben wurden, sondern das Machwerk eines Geistlichen zu Mainz, Benedikt Levita, zwischen 830 und 845. Damals lag der Aberglaube über den rohen Sitten, wie schwere Nebel im Herbst auf dem Stoppelfeld. Da

6. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 149

1845 - Berlin : Klemann
Lothar (1125- 1137), 149 welche das deutsche Reich 100 Jahre lang beherrscht und mit Kraft und Beharrlichkeit für die Einheit Deutschlands durchs Königthum, für die Un- abhängigkeit des Staates gekämpft hatten; an dem Bund der deutschen Für- sten mit einer fremden Macht, dem Papftthum, scheiterten sie! 8. .........Braust Des Reiches Aar vor Zorn so auf, daß er Erzittert? Papst des Kaisers Lehensherr? Grabbe. Weil nun wieder das alte Wahlrecht in seiner ursprünglichen Kraft galt, zogen die deutschen Fürsten mit den zahlreichen Gefolgen ihrer Lehcns- mannen im August 1125 gen Mainz an den Rhein und setzten auf den Be- trieb des Erzbischofs Adalbert von Mainz und zweier päpstlichen Gesandten, welche sich dazu eingefunden hatten, aus den vier Hauptvölkern, den Baiern, Schwaben, Sachsen und Franken, einen Wahlausschuß von 10 Fürsten zusammen; mit solcher Willkür ward die allgemeine Wahlfreiheit beschränkt! Hierauf wurden von jenen 10 Wählern drei Fürsten zur Wahl vorgeschla- gen, der Schwabenherzog Friedrich von Hohenstaufen (diesem und seinem Bruder Konrad hatte Heinrich V., ihr Oheim, sein ganzes Erbgut vermacht), sodann Leopold, Markgraf von Oesterreich (aus dem hochherrlichen Ge- schlecht der Babenberger), Heinrichs V. Schwager, und Lothar, der Sach- senherzog. Leopold und Lothar verzichteten vor der Wahl auf die Würde, um so fester hoffte nun Friedrich sie zu erhalten. Aber Adalbert trug seinen Haß gegen Heinrich V. auch auf den Hohenstaufen über und ließ seine bö- sen Ränke spielen. Da ward plötzlich Lothar mit offner Gewalt zum König ausgerufen und am 30. August, als wie durch eine rechtmäßige Wahl er- hoben, anerkannt. Zuvor aber mußte er schwören: „die Bischofs- und Abt- wahlen unbedingt freizugeben, ja selbst gar nicht dabei zugegen zu sein und die Neugewählten erst nach empfangener kirchlichen Weihe mit dem Sccpter zu belehnen"; — alles dem Wormser Konkordat zuwider. Und Lothar schwur'ö wirklich, so gab er durch unrühmliche Schwäche das Recht der Krone gegen die Kirche auf! Ja noch mehr that er; — er ließ sich von den Bischöfen und Aebten nicht einmal huldigen, und bat den Papst durch eine Gesandtschaft um Bestätigung seiner Würde. Honorius Ii., wel- cher damals Papst war, hatte indessen bereits die Erbschaft der Markgräfin Mathilde an sich gezogen. Tief entrüstet und voll edler Scham für die Ehre des Vaterlands sah Friedrich von Hohenstaufen dem unwürdigen Treiben des neuen Königs eine Weile zu; Dieser hingegen, in seiner Schwäche voll Eifersucht und Furcht, belauerte die große Macht der Hohenstaufen und trachtete sie zu zerstückeln. Da gab er zu Regensburg (1125) ein Gesetz, daß Reichsgüter, welche durch Aechtung ihrer Lehensbesitzer verfallen seien, nicht zum Eigen- thum des königlichen Hauses, sondern zum Fiskus des Reichs gezogen wer- den sollten, und nun forderte er von den Hohenstaufen alle jene Reichsgü- ter zurück, welche Heinrich V. mit seinem Hausgut vereinigt hatte, und welche die Hohenstaufen nun als solches erblich besaßen. Als Friedrich von Hohenstaufen dies verweigerte, erklärte Lothar ihn und seinen Bruder Kon-

7. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 151

1845 - Berlin : Klemann
Kaiser Lothar. 151 weil sie ein Herz für Deutschlands Ehre hatten, während Lothar sie preisgab. Dennoch war, trotz der Schwäche des Kaisers, die Furcht vor deutscher Kernkraft so groß, daß die slavischen Nachbarn das Reich nicht anzutasten wagten. Die Welschen hingegen, welche des Kaisers Ohnmacht in der Nähe beschaut hatten, trachteten darnach, die deutsche Oberherrschaft völlig abzuschütteln. Da geschah's, daß der griechische Kaiser und Jnnocentiuö H. den Kai- ser aufforderten, den grausamen Normannenfürsten Roger Ii. von Sicilien zu bekämpfen, welchem der Gegenpapst Anaklet Ii. den Königstitel gegeben batte. Mit großer Heeresmacht zog Lothar im Jahre 1136 abermals nach Italien. Da kam die deutsche Tapferkeit auch dort wieder hoch zu Ehren; Roger mußte aus Unteritalien nach Sicilien hinüberfliehen, auch Anaklet unterlag. Nun aber forderte Jnnocentius Ii., wie er sich im unbeschränkten Besitz seiner Macht sah, die Oberlehnsherrschaft über das Land Apulien; darüber kam's fast zum Streit zwischen ihm und dem Kaiser, und dieser entschloß sich endlich, sie mit dem Papst zu theilen; zu dessen Anzeichen hielten beide, Kaiser und Papst, die Fahne, indem sie den Fürsten Rainulf mit Apulien belehnten. Nun aber wollten die Deutschen nicht länger in Welschland bleiben, denn die durchs Reichsgesetz für die Nomfahrt festge- setzte Zeit war herum, und so mußte der Kaiser plötzlich Italien verlassen. Auf der Heimkehr nach Deutschland starb er im Dorfe Breitenwang, das im bairischen Hochlande liegt, — im Jahre 1137. Die Zeit macht nicht die Geister, Der Geist macht seine Zeit. oehlensch ltiger. _ In jenen Zeiten hatte sich denn die alte Gauverfassung Deutschlands völlig aufgelöst und dessen einzelne Theile bildeten nun Länder, über welche die Herzoge nicht mehr als bloße Beamte des Königs, sondern irr der That schon als erbliche Landesherren herrschten, jedoch mit Anerkennung der Oberlehnsherrlichkeit des Königs, von welchem sie ihre Länder sinnbildlich durch Ueberreichung einer Fahne empfingen; das hieß „Fahnenlehen". Ebenso (bald darauf) die Markgrafen, deren Macht immer höher heranwuchs und sich von der Obermacht der Herzoge loswand. Besonders gewaltig wurderr damals die slavischen Marken, die nordsächsische Mark (Brandenburg) un- ter dem askanischen oder anhaltischen Geschlecht, imd die Ostmark (Lausitz) unter dem Geschlecht Wettin, und beide, so wie auch Kärnthen, wurden nun allmälig zu deutschen Ländern. Thüringen war als eine eigene Landgrafschaft von Sachsen unabhängig geworden unter dem Ge- schlecht Ludwigs des Springers. Die Markgrafschaft Oesterreich ward unter den ritterlichen Fürsten des babenbergischen Hauses vergrößert und stark. Weil nun die Gailverfassung zertrümmert war, so hefteten die in den Gauen angesessenen Grafeil ihre Gewalt, welche auch meistens schon erblich geworden, auf ihre liegenden Güter (denn sie hatten die Gerichtsbarkeit über ihre Hintersassen) und benannten sich nací) ihrem bedeutendsten Gut oder nach ihrer wichtigsten Burg. Aehnlich thaten die Ritter und benannten sich nach der Burg, auf der sie Lehnsdienste hatten, oder nach ihren Aemtern.

8. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 152

1845 - Berlin : Klemann
152 Drittes Buch. Neunter Abschnitt. Ebenso die städtischen Geschlechter, diese benannten sich entweder nach den Straßen, worin ihre Erbhäuser standen, oder nach diesen selbst. So kamen in Deutschland die Geschlechtsnamen beim hohen und niedern Adel auf; — beim Bürgerstand erst später. — Gleichzeitig wurden auch die Wappen, als Abzeichen der adeligen Geschlechter, immer mehr eingeführt. Das Verhältnis! des Königs und der Fürsten war damals folgen- des. Dem König blieb zur Aufrechthaltung seiner Oberherrlichkeit über die Fürsten noch ein Mittel, nämlich die Reich sacht. Nur auf Reichstagen und nur mit Beistimmung der Reichsstände, nämlich der Fürsten, durfte der König Reichsgesetze geben. Ebenso war auch die Willkür der Für- sten eingeschränkt, nach dem uralten Recht der deutschen Völkerschaften: sich ihre Gesetze selbst zu geben; für die Fürsten, als nun wirkliche Landes- herren, waren fortwährend die Landtage und Landstände das, was die Reichstage und sie selbst als Reichsstände für den König waren. Gleich- wie sie dem König die Dienste der vier Reichs-Erzämter thaten, so hielten sie selbst auch einen Hofstaat aus ihren Dienstmannen und hatten ihren Kämmerer, Schenken, Marschall und> Truchseß. Das Reich hatte drei Erz- kanzler, für Deutschland den Erzbischof von Mainz, für Welschland den von Köln und fürs arelatische Reich (d. i. Burgund) den von Trier. Die Kanzler der Fürsten waren ihre Hofkapellane. — Die Einkünfte des Kö- nigs bestanden aus dem Ertrag seiner Kammergüter tiitd aus dem der Reichsgüter (besonders der Forste und Bergwerke), der Gefälle von vielen Reichsrechten (z. B. des Münzrechts, der Reichszölle, des Schutzgelds, welches die Juden entrichten mußten, u. m. a.), endlich aus der Königs- steuer (welche die Fürsten intb Kirchen in Kriegszeiten bezahlten, die ersten, wenn sie selbst nicht in den Krieg mitziehen konnten, die zweiten, weil sie keine Leute dazu gaben), so wie aus den Abgaben der Reichsvogteien. Ebenso bezogen die Fürsten, als Landesherren, ihre Einkünfte aus ihren Kammergütern, aus den Gefällen solcher Rechte, die sie vom Reiche zu Lehen trugen, (wie der Münze, der Zölle u. s. w.) uitd aus der ordent- lichen allgemeinen Grundsteuer („Landbede"), welche die freien Grundbesitzer bezahlen mußten; Lehnsmannen und Dienstmannen waren davon befreit, ebenso die Geistlichkeit; von außerordentlichen Steuern („Nothbede") war die letztere jedoch nicht ausgenommen. — Die Regierungsgeschäfte des Königs umfaßten vorzüglich die Rechtspflege und die Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung dtireh den Landfrieden. Die weltlichen Landesherren regierten selbst (in ihrer Abwesenheit ihre Burggrafen oder „Waltboten"); in geistlichen Ländern übten die „Vögte" oder „Vicedome" mit ausgedehn- ter Macht die Regierung, die oberrichterliche Gewalt und die Kriegshaupt- mannschaft, — iit den freien Gemeinden, die unmittelbar unter dem König oder Landesherrn standen, waltete ein Vogt, welchen dieser bestellte. Ueber- haupt aber war die ganze Verwaltung des Reiches höchst einfach, schlicht und recht; da gab's noch keine unzählige Schaar von Beamten; jeder ein- zelne Mainz,wuchte mit ganzer Kraft für sich selber sorgen. Die ganze Bevölkerung Deutschlands hatte sich in Stände scharf ab- geschieden. Den ersten Stand bildeten die Fürsten, die vom König ein Fahnenlehen hatten, und die Höchst freien. Nur aus diesen konnte der König gewählt werden. Den zweiten Stand machten die Mittelfreien aus, und die Dienstmannen; beide zusammen bildeten den Stand der Ritterschaft. Der dritte Stand war der der „Geburen", dazu gehörten die freien Landsassen, welche unmittelbar unter dem Reiche standen, die

9. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 153

1845 - Berlin : Klemann
Verfassung Deutschlands. 153 Hofleute, welche persönlich frei waren, aber herrschaftliche Höfe in Pacht hatten, und endlich die eigenen (unfreien) Leute. Dem ähnlich waren die Stände in den Städten abgesondert, in ritterliche Geschlechter, in freie Geschlechter, welche Handel trieben, und in Handwerker, die zum Zeichen ihrer früheren Unfreiheit noch manche Abgaben leisten mußten. Durchgängig war also noch immer ein größeres oder geringeres Maaß von Freiheit das Merkzeichen der Unterscheidung und Ehre. Aber der Begriff der Frei- heit bestand damals nicht mehr in ursprünglicher Reinheit, sondern war ganz eigenthümlich verändert worden durch die Vorstellung, daß der Lehendienst, zu Krieg oder Hof, bei geistlichen oder weltlichen Fürsten, (das hieß „Va- sallenschaft" und „Ministerialität") adle, also daß der Dienst jetzt als ein Recht und eine Würde angesehen wurde. Das Ganze des Reichs- dienstes war in den sogenannten „sieben Heerschilden" also ausgedrückt: „den ersten Heerschild" (hieß cs) „hebt der König, den zweiten heben die geistlichen Fürsten, weil sie nur von König und Reich Lehn tragen, — den dritten die weltlichen Fürsten" (die kamen nach den geistlichen, weil sie von diesen Lehn haben können, aber nicht umgekehrt), „den vierten die Grasen und freien Herren" (weil sie, wiewohl den Fürsten an Geburt gleich, doch von diesen Lehn haben können); „und das ist der hohe Adel. Den fünf- ten heben die Mittelsreien" (weil sie Freie zu ihren Mannen haben können), „den sechsten eben diese Mannen der Mittelfreien" (weil sie nicht wieder Mannen haben können), „den siebenten endlich heben die Freien von ehe- licher Geburt." So war das Lehnwesen im Verhältniß zum Rcichsdienst abgeftuft und die eigentliche echte Freiheit stand auf der untersten Staffel der Rangordnung. Aber schon war das Bürgerthum zum Schutze derselben eine Macht geworden, welche in den folgenden Zeiten einen wichtigeren Ausschlag geben sollte, als es bisher konnte, da noch immer das unbe- wegliche Vermögen die Hauptgrundveste war, — schon damals entstan- den die Stadtrechte, und die Städte begannen, Auswärtige als „Pfahl- bürger" (oder „Ausbürger") in ihr Weichbild aufzunehmen und vergrößer- ten so ihre Macht, wie durch den Handel ihren Reichthum. Auf dem ar- men Bauernstand lastete noch die traurige Leibhörigkeit. Doch schon unrfte das edle Bürgerthum allmälig auf die Auflösung der Hörigkeit; denn es galt als Recht: „Wer die Luft der Freiheit athmet, der wird frei," das will sagen: der Leibeigene, welcher sich Jahr und Tag in einer freien Ge- meinde aufhielt, ohne daß sein Herr ihn heimforderte, ward dadurch frei. Der Geist der alten Volksfreiheit lebte am kräftigsten in der Ge- richtsverfassung; drum soll ein Volk sein altes Recht und seine alte Gerichtsverfassung stets als kostbares Kleinod mit rechter Lieb' itnb Treue bewachen. Noch galten die uralt-deutschen Grundsätze, daß jeder freie Mann im Volk am Finden des Rechts eben so Theil haben soll, wie an der Gesetzgebung, daß Jeder, vom Fürsten bis zum Bauern herab, nur von seines Gleichen gerichtet werden darf, endlich, daß das Gericht münd- lich und öffentlich sein muß. Der „Gerichtsbann", das ist: das Recht, ein Gericht zu hegen, war zwar ein Recht des Königs, der die höchste und allgemeine Gerichtsbarkeit hatte, oder eines Fürsten, oder einer Grundherr- schaft, aber deswegen noch keineswegs zugleich eine Befugniß zum Urtheil- spruch selbst; der stand den Schöffen zu. Im Fürstengericht war der König Rich- ter, die Fürsten seine Schöffen. Die bürgerliche Gerichtsbarkeit überließ der König den Fürsten (als Landesherren) für immerdar als ihr eignes Recht, die peinliche dagegen (den „Königsbann" und den „Blutbann") noch damals

10. Die Geschichte des deutschen Volkes - S. 162

1845 - Berlin : Klemann
162 Drittes Buch. Elfter Abschnitt. Thüringen erzählt, daß seine Vasallen das Volk so hart gedrückt haben, bis der Landgraf selbst wegen seiner Nachgiebigkeit gegen die Edelleute beim Volk ganz verhaßt geworden war. Einsmals hatte sich nun der Landgraf auf der Jagd im Thüringer Walde verirrt und war zu einem Schmied in Ruhl gekommen, der ihn nicht kannte und ihn über Nacht beherbergte. Da hörte der Landgraf, wie der Schmied bei jedem Schlag auf den Ambos des Landgrafen Verblendung schalt und rief: „Landgraf Ludwig, werde hart!" und allen Unfug der Edelleute kund gab. Der Landgraf merkte sich Alles, und als er am andern Morgen von dannen ritt, war er harten Sinns gegen den Adel geworden, aber um so milder gegen das Volk. Das hieß ihn den „eisernen Landgrafen", weil ihn der Schmied im Feuer der Wahrheit gehärtet. Und er zog die Edelleute zur Rechenschaft; wie sie aber ihm Trutz boten, spannte er sie, je vier und vier, vor einen Pflug, zum Ge- denkzeichen, daß sie dem Volke schier desgleichen gethan; davon hieß das Feld, worauf sie den Pflug zogen, der „Adelacker." So wie dieser Land- graf, kamen auch andre Fürsten zur Erkenntniß über den Adel und bauten Städte oder begünstigten sie, um in treuen Bürgern ein Gegengewicht ge- gen den Adel zu haben. Vor des Kaisers strenger Rechtspflege schützte aber selber die Fürsten ihr Rang nicht; so verdammte er den Pfalzgrafen vom Rhein als Friedensbrecher zur Strafe des Hundetragens. Sehr viele Raub- schlösser am Rheinstrom wurden damals zerstört. Hierauf zog Friedrich Burgund wieder fester in den Reichsverband, indem er sich mit der schönen Beatrir, der Erbin der großen Freigrafschaft in Burgund, vermählte, und mehrte zugleich die Macht seines Hauses. Dann vollendete er die Versöhnung zwischen Heinrich dem Löwen von Sachsen und Heinrich Jasomirgott von Baiern auf einem Reichstag zu Regensburg (1156) also: Heinrich Jasomirgott gab das Herzogthum Baiern dem Kaiser zurück mit sieben Fahnen, und dieser belehnte nun Heinrich den Löwen damit; aber mittelst zweier Fahnen von den sieben er- hielt der Jasomirgott die Mark Oesterreich und die Mark ob der Enns, welche bis dahin zu Baiern gehört hatte; aus beiden schuf nun der Kaiser das neue Herzogthum Oesterreich, unabhängig von Baiern, untheilbar und erblich beim Geschlecht der Babenberger nach der Erstgeburt, und zwar nicht bloß für den Mannsstamm, sondern auch für die weibliche Nach- kommenschaft; und die Herzoge von Oesterreich sollten ihre Lehen hoch zu Roß auf ihrem eignen Grund und Boden empfangen und (als des Reiches Schild) dem Kaiser zur rechten Seite sitzen. Der neue Herzog von Oester- reich hat in der Stadt Wien, nachdem sie aus den Trümmern der römi- schen Vindobona längst wieder hergestellt worden, seinen Hofhalt aufgeschla- gen. Heinrich der Löwe dagegen hat in Baiern die Stadt München ge- gründet, welche schnell aufblühte. Indem das Reich so im Innern durch Gerechtigkeit wieder Erstarkte, gewann es auch nach Außen zu wieder Ruhm und Glanz, und der römisch- deutsche Kaiser Friedrich I., der Höchste in diesem Reich, sah Könige als seine Vasallen um sich, die von Böhmen, Polen und Dänemark. Nur Italien grollte und trotzte. Die Mailänder bauten Tortona aus dem Schutte wieder auf und unterwarfen sich die ghibellinisch gesinn- ten Städte Pavia und Lodi. Hadrianus Iv. aber besorgte mit Grund den Verlust aller weltlichen Herrschaft der Kirche, wenn der Kaiser ganz Italiens Herr sei; drum schloß er sich fester an die Freiheitssache der lom- bardischen Städte und an die Normannen, und belehnte eigenwillig den Nor-
   bis 10 von 44 weiter»  »»
44 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 44 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 9
3 0
4 15
5 1
6 0
7 3
8 3
9 0
10 51
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 0
17 0
18 0
19 0
20 0
21 0
22 0
23 2
24 0
25 17
26 15
27 4
28 2
29 0
30 0
31 8
32 0
33 0
34 10
35 2
36 12
37 53
38 0
39 1
40 2
41 0
42 22
43 2
44 1
45 4
46 30
47 3
48 4
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 0
1 10
2 0
3 0
4 0
5 0
6 0
7 12
8 0
9 0
10 0
11 0
12 0
13 0
14 0
15 0
16 3
17 28
18 0
19 0
20 4
21 1
22 0
23 5
24 0
25 0
26 0
27 0
28 0
29 0
30 0
31 0
32 0
33 0
34 2
35 1
36 1
37 14
38 0
39 1
40 0
41 15
42 0
43 3
44 0
45 0
46 0
47 0
48 0
49 0
50 0
51 0
52 1
53 0
54 1
55 0
56 15
57 0
58 1
59 3
60 1
61 0
62 0
63 0
64 0
65 1
66 1
67 4
68 18
69 1
70 0
71 3
72 4
73 7
74 0
75 0
76 0
77 1
78 0
79 0
80 1
81 0
82 3
83 6
84 1
85 0
86 1
87 0
88 0
89 0
90 0
91 0
92 7
93 0
94 4
95 0
96 1
97 0
98 23
99 0

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 0
1 0
2 1
3 0
4 1
5 5
6 0
7 6
8 0
9 0
10 19
11 0
12 1
13 0
14 0
15 0
16 4
17 0
18 6
19 8
20 0
21 0
22 0
23 0
24 0
25 0
26 12
27 0
28 0
29 1
30 0
31 1
32 0
33 63
34 0
35 0
36 0
37 0
38 0
39 3
40 2
41 2
42 0
43 0
44 0
45 1
46 0
47 0
48 0
49 0
50 2
51 4
52 0
53 1
54 1
55 4
56 0
57 0
58 0
59 42
60 0
61 0
62 7
63 0
64 6
65 0
66 0
67 0
68 7
69 0
70 0
71 2
72 3
73 0
74 0
75 1
76 0
77 12
78 0
79 3
80 35
81 91
82 0
83 0
84 0
85 0
86 0
87 0
88 1
89 0
90 0
91 1
92 0
93 2
94 0
95 0
96 0
97 52
98 1
99 3
100 32
101 0
102 4
103 1
104 0
105 0
106 1
107 0
108 0
109 0
110 0
111 1
112 8
113 0
114 0
115 0
116 4
117 1
118 26
119 0
120 0
121 7
122 1
123 0
124 0
125 0
126 0
127 4
128 1
129 0
130 0
131 6
132 21
133 0
134 0
135 0
136 7
137 0
138 0
139 0
140 0
141 0
142 2
143 9
144 1
145 13
146 0
147 0
148 5
149 0
150 0
151 17
152 4
153 0
154 2
155 3
156 4
157 0
158 12
159 0
160 0
161 0
162 0
163 0
164 0
165 1
166 7
167 0
168 0
169 5
170 0
171 70
172 0
173 0
174 0
175 7
176 0
177 58
178 0
179 3
180 0
181 0
182 5
183 1
184 1
185 0
186 0
187 0
188 1
189 0
190 0
191 17
192 1
193 0
194 1
195 0
196 2
197 2
198 0
199 0