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1. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 389

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
389 c**r 1579 — bildete. Die ehemaligen Ordensländer der deutschen und Sckwertritter, Preußen, Kurland, Liefland, gcriethen zum größten Theile unter Polens Oberhoheit, und namentlich wurde Liefland bald ein Zankapfel zwischen dem mächtig cmporstre. benden Rußland, zwischen Schweden und Polen. An des Reiches Spitze stand der Kaiser. Ohne eigenen Besitz wäre er der ärmste seiner Fürsten gewesen. Was noch des Reiches hieß, wie Reichspfand- schaiten und Vogteicn, waren unablöslick in feste Hand gekommen. Und selbst zu des Reiches Lasten trug man ungern und säumig bei; ja, die Rcichsritterschast (d. h. diejenigen vom niedern Adel, welche sich von der Landsässigkeit oder Landes- hoheit der einzelnen Fürsten frei unter Kaiser und Reick erhalten hatten), die kei- nem der 10 Kreise angehörte, aber seit 1543 und 1555 sich fester als schwäbische (bestätigt 1562), fränkische und rheinische gestaltet hatte, verwilligte nur gegen Revers, daß es nicht als Schuldigkeit geschehe, von Zeit zu Zeit dem Kaiser nach Art eines freiwilligen Geschenkes ihre Charitativ-Subsidicn. Ein Kaiser, der vom gemeinen Pfennig — der einzigen Rcichsstcuer — hätte leben sollen, wäre zuletzt ein Pfennig-Kaiser gewesen: denn selbst diese Steuer ging in diesem Zeitraum ein. Wie die Einnahme eines Kaisers, war auck seine Macht beschränkt; und wenn ein Karl V. eine größere übte, als ihm vergönnt war, so lag es in den ungeheuren habsburgischcn Familien- und Länderverbindungen. Nur Karl ließ sich noch in Italien krönen. Der Erzbischof von Cöln nannte die Krönung geradezu Lumpen- werk: denn die W a h l c a p i t u l a t i o n von 1519 — nachher bei allen folgenden Wahlen mit zweckmäßigen Veränderungen beibchaltcn und Rcichsgrundgesetz — legte dem Kaiser gewaltige Beschränkungen auf. Die größte indessen, das bleibende Rcichsregiment, dauerte blos bis 1530 und hat erst im folgenden Jahrhundert in dem blerbenden Reichstage zu Regensburg eine Art Ersatz gefunden. — Zu den Reichsgrundgesetzcn kam auch der Augsburger Religionsfriede von 1555 mit seinem kirchlichen Vorbehalte — der Quelle neuer Streitigkeiten — hinzu. Das große Tribunal des Reichskammergerichts — durch die schlecht cin- gczahlten Unterhaltungskosten oder Kammerzieler, da die Strafgefällc und Spor- teln nicht ausrcichten, von den einzelnen Kreisen und Ständen unterhalten, bekam (1555) eine verbesserte Reichskammergerichtsordnung, und die jährlichen Visitationen (bis 1588) mußten in dieser Zeit durch außerordentliche verstärkt oder ersetzt wer- den. Auch die Zahl der Beisitzer, zu denen jetzt auch Protestanten genommen wer- den konnten, wurde nach und nach von 24 —41 —bis auf 50 halb Adelige, halb Doctoren vermehrt. Die Kammcrzieler nahm der Reichspsennigmeifter zu Frank- furt als der Legftadt ein. Neben diesem bildete sich das ehemalige österreichische Hofrathscollegium zum Reichshofrath heraus —nicht ohne großen Widerspruch, weil dessen Beisitzer nur katholisch waren und blos vom Kaiser ernannt wurden. Die Langsamkeit des Neichsjustizwcsens wurde dadurch eher verdoppelt als ver- mindert. Beide Tribunale befestigten durch ihre gelehrten Richter den Gebrauch des römischen Rechts und schwächten allmählich das uralte löbliche Institut der A u str ä g a lgerichte, wo nicht in Landesverträgcn „gewillkürte Austräge" gesetzlich geworden waren. Das bisherige Herkommen wurde gesetzlich: daß ein beklagter Fürst auf Klägers Antrag in 4 Wochen zu antworten schuldig sei; war der Kla- gende ein Fürst, so schlug der Beklagte 4 Fürsten vor, aus denen jener einen wählen mußte. War's ein nicht ebenbürtiger Kläger, so entließ der Fürst 5 adelige und 4 gelehrte Räthe ihrer Pflichten, die dann die Sache zu erörtern und zu ent- scheiden hatten (Legal - Austräge). Eine allgemeine Criminalgesetzgebung war Karls V. peinliche Halsgerichts- ordnun g von 1532, doch auch wieder mit der Beschränkung, daß sie de» Kurfürsten, Fürsten und Ständen au ihreu wohlhergebrachteu, rechtmäßigen und billigen Ge-

2. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 491

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
->a 491 ck berstadt, Minden, Camin, Magdeburg, Hinterpommern und den Bereicherungen aus der jülich-cleve'schen Erbschaft, freilich noch zerstückelt und unterbrochen, vom Rheine bis an den Memel. Dazu kamen die Anwartschaft auf Osifriesland und die Herrschaft Limburg, die Erwerbung von Obcrgcldcrn (1713), Ncufchatel und Valengin (1707), die Fürstcnthümer Mcurs und Lingen, das schwedische Vor- pommern zwischen der Peene und Oder mit den Jnieln Wolliu und Usedom (1720), so daß sich dieser Staat auf 2,300.000 Seelen belief. Begreiflich, daß mit einem gefüllten Schatz von 9 Millionen Thalcrn und einem Heere von 72,000 Manu ein Friedrich Ii. seine ihm verkümmerten Rechte auf Schlesien wieder zu beleben trachtete! — Auch die jüngere braunschweigische Linie zu Calenberg vergrößerte sich 1705 mit dem Fürstenthum Zelle, dem Herzogthum Lauenburg (nach dem hef- tigen Erbfolgeftreit mit Kursachseu), mit Bremen und Verden (1719) und der schon 1692 ertheilten Kurwürde. Doch solche größere Massen waren in Deutschland nicht viele. Man konnte nöthigeufalls auf einer Tagreise bald rcpublicanische, bald monarchische, bald de- spotische, bald erbliche oder Wahlrcgierungcn finden; in jedem neuen Gebiete neue Sitten, Gesetze und Justiz, neue Polizei und Münzen, neue Steuern, Posten und Soldaten. Daher konnten auch allgemeine Reichsschlüsse nur wenig mehr in die innern Angelegenheiten der einzelnen Staaten eingreifen. Allein bei aller Ver- schiedenheit der Größe. bemerkte man doch in den Fürstenstaaten fast durchgängig eine strenger geübte Landeshoheit, besonders den Vertretern der oberen Unterthancn- classen, den Landständen, gegenüber. Denn an eigentliche Volksvertretung nach allen seinen Theilen und Interessen, d. h. an eigentliche Repräsentation, war damals noch nicht zu denken. In mehren Staaten bestanden gar keine (wie in der Pfalz); in andern nur Prälaten und Städte (wie in Würtemberg). Höchst selten hatte der Bauernstand ein Wort mit zu sprechen. In andern Stauten, wie in Baieru und Brandenburg, waren die Stände in einen blosen Ausschuß (Land- tagsvcrordnete) übergegangeu oder zu einer blostn Behörde für Vcrtheilung und Erhebung der Steuern herabgesunken. Da Geistlichkeit und Ritterstand meist Steuerfreiheit errungen hatten, fiel die Last der übernommenen Landschulden und der verwilligten Steuern auf ihre Hintersassen und Bürger und Bauern. Selbst das stehende Heer des Fürsten mehrte zwar die Ausgaben ungemein, minderte aber das ständische Ansehen. Wenigstens brauchte nun der Fürst mit seiner adeligen Lehensmiliz nicht mehr zu capituliren, ob sic satteln wolle oder nicht. Weil Rcichs- und Kreissteuern längst schon den Ständen aufgehalsct waren, so wie die Kosten zu Gesandtschaften, zu Reichs-, Deputations- und Kreistagen oder zur Besetzung und Erhaltung der nöthigen Landesfestungen und Garnisonen: so dehnte man die Beitragspflichtigkeit der Stände immer weiter aus, z. B. zur Aufbesserung des Kammergutes, zu den Milizgeldern, Aussteuerungen der Prinzessinnen. Ja, es kommen auch wohl ständische Beiträge zu Gevatterschaften, zu Bade- und andern Reisen der Fürsten vor; und als einmal ein regierender Reichsgraf das Bein ge- brochen hatte, wurde ihm eine Beinbruchsteuer verwilligt und lange Jahre bezahlt! Die Zahl der Steuern mehrte sich zusehends. Man erhob Grund-, Vieh-, Con- fumtions-, Trank-, Fleischsteuer, Aceise, Licent nur als die gewöhnlichen. Was außer dem Militair und dem viel größeren Rcgicrungs- und Beamtcnper- fonale die Ausgaben ungemein crhöhete, war besonders der immer glänzender werdende Hofstaat. Da sich die Kurfürsten durch das Recht, Gesandte ersten Ranges zu schicken, und durch den von Königen erhaltenen Brudcrtitel den wirk- lichen Königen angeschlosscn glaubten, meinten sic sich auch berechtigt, einen könig- lichen Hofstaat zu halten. Statt der Kammerjunker kamen nun die Kammerhcrren; es lamcn Oberhofämtcr, und die geheimen Räihe hießen Minister und Ercellenz.

3. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 581

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
581 £x- Sämmtliche ehemalige Neichsfürften und Reichsgrafen sollten in jedem Jahre wenigstens 3 Monate in Stuttgart wohnen, „weil es vor allen königlichen Untcrthanen den Fürsten und Grafen zieme, dem Könige ihre Devotion persönlich zu bezeugen!" Man schien den Geist der alten Unabhängigkeit zerstören zu wollen. Die Last der Steuern war sehr groß; nicht mehr der Ertrag, sondern das Vermögen selbst wurde besteuert. Den ehemaligen Reichsftänden nahm man vom alten Einkommen den größten Theil und ließ ihnen dafür den größten Theil der Schulden; die Schulden des ganzen Landes beliefen sich auf 100 Mill. Gulden. Auch die gewaltige Jagdlicbe des Fürsten kostete durch den hohen Jagdetat, den Wildschaden und ungemessene Jagd- frohnen dem Lande viel, aber in Besoldungen und Zahlung der Schuldenzinse war die größte Pünctlichkeit; dagegen wurde das Auswanderungsrecht aufgehoben und die abgesonderte Verwaltung des Kirchcngutes und der frommen Stiftungen. Auch das Recht (?) legte sich der König zu, die richterlichen Strafen, bei ohnehin strengen Strafgesetzen, noch zu verschärfen. Doch war Friedrich einer von den Fürsten, die dem Kaiser am wenigsten schmeichelten. Fast gar nichts änderte Friedrich August der Gerechte, König von Sachsen und Herzog von Warschau, trotz der erlangten Souverainetät, in seinem Erb- lande; seine alten Stände blieben nach wie vor; von Polen erhob er nicht einmal seine Civilliste, sondern wandte noch mehre Millionen sächsischer Einkünfte in das neue Land. Wo er hart war oder schien, wie gegen Preußen (welches Sachsen mit Polen an Größe übertraf), in der Baponner Convention 1808, in der Be- handlung polnisch-preußischer Beamten, war er es nicht von sich selbst, sondern von dem Gewaltherrn in Paris gezwungen, nachgcbcnd. Mit 5 Millionen Thalcr Kosten mußte das durch die Kriege von 1806 und 1809 mitgenommene Land die Festung Torgau bauen. Die Küstensperre schien den Binnenverkehr und die säch- sische Industrie zu begünstigen, aber der freie Handel war vernichtet. Friedrich August stand in hoher Achtung bei Napoleon, dem er auch die Fortcristcnz und Vergrößerung Sachsens verdankte, und in welchem er den Mann des Schicksals sehen mochte; er war aber auch der einzige Fürst, der laut erklärte, daß er keine Vergrößerung seines Gebiets auf Kosten Anderer wünsche. Er hätte zu einer ge- wissen Zeit sogar die sächsischen Fürstenthümcr bekommen können. Selbst der beste Fürst konnte damals seinem Lande schwere Lasten und Opfer nicht ersparen; das erfuhr auch das Land des ehrwürdigen Nestors der deutschen Fürsten, Karl Friedrichs, des Großherzogs zu Baden. Zwar hob auch er die alten Stände in dem 1805 erworbenen Breisgau auf, aber „weil seine Gesinnung seinem Volke schon Bürgschaft sei, und man die Kosten sparen könne." Der Codex Napoleon wurde eingeführt; die Mcdiatifirten erfuhren die schonendste Behand- lung, die Universität Freiburg wurde neben Heidelberg beibehalten und zweck- mäßiger organisirt, auch aller lästige Universitätsbann im Großherzogthume auf- gehoben; die Finanzen waren musterhaft bestellt. Das Land war vor dem Kriege schuldenfrei; jetzt hatte es 10 Millionen Gulden. Die übernommenen Pensionen und die Stellung eines Truppcncorps nach Spanien konnte diese Summe freilich nicht vermindern; aber cs freuete das Volk, wie bieder und offen der gute alte Herr ihm gleichsam Rechenschaft ablegte. — Ihm folgte, 10. Januar. 1811, sein Enkel Karl (si 1818), der Gemahl von Napoleons Adopiiotochter Stephanie. — Es ließe sich noch manches deutsche Land anführen, wo selbst unter dem Drucke einer schweren Zeit die Fürsten möglichst des Landes und der Unierthanen Last zu mindern und zu mildern suchten (wenn hin und wieder auch ein Ländchen den Affen Frankreichs machte, wie Anhalt-Köthen); man müßte Karl Augusts von Weimar cbic' Sorge für sein Land rühmen, loben, wie die Herzoge von Nassau ihren Gerichten vorschriebcn, in zweifelhaften Fällen bei Processen immer gegen

4. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 393

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
- •-->>} 393 of«-' — tischen Hochschule zu Hclmstädt (1476). Auch die beiden Linien und Länder Baden- Baden und Baden-Durlach (oder Pforzheim — porta Hercyniae) waren protestan- tisch ; doch kehrte von der erstcren Linie Philipp (st 1588) nicht ohne Verfolgung seiner Protestanten zum alten Glauben wieder. Dagegen bekannte sich erst Karl 11. von Durlach (oder Karl mit der Tasche, aus der er beim Schloßbau die Arbeiter bezahlte) öffentlich zur neuen Lehre. — Ueberall wurden die Klöster und Abteien aufgehoben, und das Reformationsrcckt von den Fürsten geübt. Die Wenigsten mißbrauchten die neuen Einkünfte, sondern errichteten davon Spitäler, höhere und niedere Schulen und Pfarren. General-Superintendenten (die hin und wieder noch Bischöfe genannt wurden) und Consistoricn übten in des Fürsten Namen die kirchliche Gewalt, welche bei den Calvinisten in Form von Presbyterien auch mit strenger Aufsicht über die Sitten verbunden war. Von Erz- und Hochstiftern wur- den Magdeburg und Bremen, Halbcrstadt, Merseburg, Meißen, Naumburg-Zciz, Min- den, Verden, Ratzcburg, Camin, Schwerin, Brandenburg, Lcbus, Havclbcrg u. a. vro- testantisch gemacht; doch ließ man die äußere Form und die Domcapitel gern be- stehen, die sich dann mit ihren Posiulationcn an Fürstcnsöhne als protestantische geistliche Administratoren des Stiftes wendeten. (So behauptete sich Herzog Hein- rich von Sachscu-Laucnburg, Erzbischof von Bremen, obschon vcrheirathet, auf der Bank der geistlichen Fürsten.) Die meisten Reichsstädte waren ganz protestantisch; in einigen bildete sich ein Simultaneum, indem Protestanten und Katholiken, frei- lich nicht immer friedlich und schiedlich, neben einander blieben. In den drei österreichischen Linien, Oesterreich, Tirol und Steiermark, schien wenigstens die Stellung der protestantischen Unterthancn gesichert, wenn nur diese selbst durch Weitergrcifcn und manches Ungebührliche sie nicht erschüttert und so den Jesuiten und den päpstlichen Nuncien die schönste Gelegenheit gegeben hätten, die Landesherren zu härter» Maßregeln gegen sie zu reizen. In Baiern war derselbe Fall, und nach den Tridentiner Schlüssen und dem Besuch des Jesui- tengcncrals Lainez zu Ingolstadt 1561 gedachte Herzog Albrccht nicht mehr daran, daß er. kurz zuvor das Abendmahl unter beider Gestalt und die Priesterehe vom Concil gefodcrt hatte. Nur 50 Väter waren dafür, 200 dagegen gewesen. Schon 1565 war aus dem Landtage von der Rcligionsangelegenhcit Alles still, wenn auch noch Viele in den Städten und vom Adel der neuen Lehre heimlich zugethan blie- den. — In Schlesien fand diese in Breslau, Liegnitz und andern Städten zeitig Anhang, aber bald auch, mit Ausnahme der Fürstenthümer Jägerndors und Licg- nitz, wieder durch die hohe Geistlichkeit unbesiegbare Hindernisse. Die geistlichen Kurfürsten fürchteten den kirchlichen Vorbehalt. Endlich entschied sich auch der Herzog von Jülich und Cleve trotz einzelner Verbesserungen seiner Kirchen ge- gen die neue Lehre. fes war hier am Niedcrrhein ein sechsfaches Territorium allmählich in eine Hand gekommen, indem ein Nachkomme der alten Grafen von Teisterband, der Graf Adolf Viii. von Cleve und von der Mark (1417 Herzog von Cleve) auch die Herrschaft Ravenstein erwarb, und sein Urenkel Johann Iii. von Cleve durch seine Vermählung mit Maria, der Erbtochter des Herzogs Wil- helm von Jülich, Berg und Ravensberg 1511 auch diese drei Länder an sich brachte; diese selbst waren durch Graf Wilhelms Vii. von Jülich (1356 Herzog) Sohn Gerhard vermöge einer Heirath mit des Grafen von Berg (1408 zum Her« zogtbum erhoben) Erbtochter im Hause Jülich zusammcngcbracht worden.) So waren eigentlich in Deutschland nur noch 5 größere weltliche Staaten katho- lisch, und doch, wer weiß, ob ohne die Reformation Oesterreich jemals sein Böh- men und Ungarn zu Erbstaatcn aus Wahlreichcn hätte machen können, ob es ohne sie ein Königreich Preußen gegeben haben würde! Das Herzogthum Preußen war, wie schon gesagt, aus dem secularisirten

5. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 489

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
489 Cmrm“*— dcrn erst durch Einwilligung der kur - und fürstlichen Collegien Sitz und Stimme auf dem Reichstag erlangten.) Ferner gab es Rangstreit zwischen den geistlichen und weltlichen, zwischen den gräflichen und reichsstädtischen Stimmführern und mit den fremden Gesandten, welche beim Reichstag waren. Auch in der Art der Be- rathung der drei Collegien der Kurfürsten, Fürsten (zu denen auch die Grafen und Prälaten gehörten) und der Reichsstädte herrschte die unseligste Weitläufigkeit. Erst bericth jedes Collegium unter seinem Directorium für sich, dann theiltcn sich die beiden obern Collegien die Sache mit; waren sic einig, so war das Reichsgut- achten auch ohne die Städte fertig: denn trotz des westfälischen Friedens liest man nur die Mehrheit der Stimmen nicht für, sondern gegen die Städte gelten, deren Vertreter in dem Re- und Correlationssaal außerhalb der Schranken sitzen mußten. Das fürstliche Collegium theiltc sich wieder in die geistliche und weltliche Bank (die evangelischen Bischöfe zu Lübeck und Osnabrück hatten eine Qucrbant). Der geistlichen Einzelstimmen waren 33 nebst den 2 Curiatstimmen der Prälaten. Auf der weltlichen Bank saßen 25 Fürstenhäuser (darunter 14 altfiirstliche) mit 61 Stim- men. Seit 1582 setzte man nämlich fest, daß die Stimme auf dem Lande hafte: besaß also damals ein Fürst mehrere stimmberechtigte Länder, so blieben diese Stimmen, auch wenn die Länder in einerhand vereinigt wurden; zerfiel ein 1582 zu einer Stimme berechtigtes Land in mehre Linien, behielt es gleichfalls feine einzige Stimme. So hatte 1582 das Haus Pfalz 5 Linien und chehielt 5 Stimmen, auch als jene sich in wenigere consolidirten; dagegen hatte Anhalt damals nur eine Stimme und bekam nicht mehr, als sich 1586 die 4 Linien von Dessau, Zerbst, Bernburg und Köthen bildeten. Als die gefürsteten Grafen von Henneberg, die Herzoge von Pommern, Lauenburg (1689, worüber ein gewaltiger Erbstreit ent- stand) und Leuchtenberg ausstarben, wurden ihre Stimmen dennoch fortgeführt. — Die Grafen auf der weltlichen Bank theiltcn sich wieder in das wetterauische, schwäbische, fränkische und westfälische Collegium, jedes mit seinem Directorium. Reichsstädte waren 1648 noch 63, wovon später die 10 elsassischen und Straßburg an Frankreich fielen, also 52 in 2 Bänken blieben, der rheinischen und schwäbischen. Man unterschied sie wie die deutschen Kreise in rein katholische, rein evangelische und gemischte (z. B. Augsburg, Dinkelsbühl, Bibcrach, Ravensburg und Kauf- beucrn). — Nächstdem trennten sich wieder alle Reichsstände in ein eorpus catholi- corum unter Kurmainz und evan^elicorum unter Kursachscn als Directorcn. Die Rcichskreise zerfielen in vordere oder vorliegende und andere, die nicht an Frank- reich gränztcn, in associirte und blos correspondirende u. s. w. Die Reich srit- tcrschaft, in den schwäbischen, fränkischen und rheinischen Rittcrkreis getheilt, war zwar für ihre Personen und Territorien völlig unmittelbar, d. h. nur vom Kaiser und Reich abhängig, aber ohne Stimme auf dem Reichsfürftenrathe. Die Zahl ihrer Güter belief sich über 1400. Doch gab cs auch sogenannte Persona- liften, die ohne Rücksicht aus ein Reichsgut ausgenommen waren. Sie hatten auch nicht volle Landeshoheit, sondern nur einige Regierungsrechtc, waren keinem Reichs- kreise einvcrleibt, hatten ihre eigenen Directorien, Correspondenz-, Kreis-, Orts- und Ausschußtage. Auch gab es Ganerbschaften, wie die Burg Fricdberg unter einem Burggrafen, 12 Regiments- und einer unbestimmten Zahl gemeiner Burg- männer und unmittelbare Reichsdörfcr, wie die freien Leute auf der Leutkircher Heide u. A. Das R ei ch s ka mm e r g c r i ch t (seit 1889 von Spcier nach Wetzlar verlegt) hatte es nie aus seine 50 Mitglieder gebracht, sondern kaum aus die Hälfte und blos zu einem Concepte einer verbesserten Kammergerichtsordnung, welches 1613 gedruckt wurde, in der nächsten Visitation revidirt werden sollte. Aber die Visita- tion trat erst 1707 wieder ein und vollendete die Revision gar nicht. Da man seit

6. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 592

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
592 «•> i «•«-«- Territorialbestimmungen der allgemeinen Congreßacte vom 9. Juni in 121. Art. und der deutschen Bundcsacte vom 8. Juni 1815 in 20 Art. In dieser d e u ts ch e u B u n d es a c te vom 8. Juni 1815, von mehreren Ge- sandten , ob sie gleich erst nach manchem gescheiterten Entwürfe so zum Vorschein kam, selbst für unvollkommen erklärt — vereinigten sich die souvcrainen Fürsten Oesterreich und Preußen für ihre vormals zum deutschen Reiche gehörenden Lande, Dänemark für Holstein, und der König der Niederlande für Luxemburg) und 4 freie Städte Deutschlands (Frankfurt und die 3 Hansestädte) zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißt. Erhaltung der äußern und inneren Sicher- heit Deutschlands, Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten ist sein Zweck. Alle Bundesglieder haben gleiche Rechte und besorgen ihre Angelegenheiten durch eine Bundesversammlung (zu Frankfurt a. M.), wo jene 4 (europäisch-deutschen) Mächte und die rein-deutschen: Baiern, Sachsen, Hannover, Würtembcrg, Kurhessen (der Titel blieb, obgleich nichts mehr zu küren oder wäh- len war) und die Großherzogthümcr Baden und Hessen-Darmstadt einzelne, dagegen die großherzoglich- und herzoglich-sächsischen Häuser 1, Braunschweig und Nassau l, Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg 1, Hohcnzollern, Liechtenstein, Rcuß, Sckaumburg-Lippe, Lippe-Detmold und Waldcck 1, die beiden Großherzogc von Meklcnburg I, und die 4 freien Städte 1 Gesammtstimme (17) haben. (Heffen- .Homburg kam später noch hinzu, der Großherzog von Frankfurt bekam eine blose Mente von 100,000 fl., und auch die Fürsten von Aremberg, von Isenburg und Leycn wurden mediatisirt). Nur bei einem Plenum über Grundgesetze des Bundes m. s. w. hat jedes Mitglied wenigstens I, die größern 2, 3 oder 4 Stimmen, alle (später 70). Oesterreich führt zwar den Vorsitz, doch kann jedes Glied des Staa- lenbundes Vorschläge machen und in Vortrag bringen. In der engern Versammlung entscheidet die absolute Mehrheit, im Plenum die Mehrheit von -/3. Die Bundes- versammlung ist permanent und hat zuerst die Grundgesetze des Bundes und seine .auswärtigen, inneren und militairischen Verhältnisse zu organisiren. Alle Mit- glieder versprechen, sowohl ganz Deutschland als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff zu schützen, und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichcn unter dein Bunde begriffenen Besitzungen, und bei einmal erklärtem Bundeskriege darf kein Mitglied einseitige Unterhandlungen (Waffenstillstand oder Friede») eingehen. Sonst aber haben sie das Recht der Bündnisse aller Art, nur nicht solcher, die gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bundesglicder gerichtet sind, so wie sie sich auch unter keinem Vorwand bekriegen dürfen, sondern ihre ^Streitigkeiten statt aller Gewaltthat bei der Bundesversammlung (welche durch einen Ausschuß vermittelt) anzubringen oder durch den richterlichen Ausspruch einer Austrägalmstanz entschei- den zu lassen haben. (Ein förmliches Bundesgericht hatte großen Widerspruch gefunden, dagegen sollte auf jede 300,000 S. wenigstens ein oberstes Appellations- gcricht für die Unterthancn kommen. Ucber den Umfang der Rechte der Stände wurde viel gestritten, endlich nichts ausgenommen.) In allen Bundesstaaten wird (Art. 13.) eine landstäudische Verfassung Statt finden. Von den Mediatisirten (welche ihre Unabhängigkeit doch nicht durchfechten konnten) sollen die fürstlichen und gräflichen Häuser zu dem hohen Adel mit dem Rechte der Ebenbürtigkeit ge- rechnet werden; ihre Häupter sind fortan die ersten Standeshcrren der Staaten, zu denen sie gehören, und bilden mit ihren Familien die privilcgirteste Classe in Ansehung der Besteuerung, mit Befreiung von Militairpflichtigkeit, mit Ausübung der bürgerlichen und peinlichen Gerichtsbarkeit in erster und bei großen Besitzun- gen — auch in zweiter Instanz u. s. w. Verschiedenheit der christlichen Religions- Parteien macht im Genüsse bürgerlicher und politischer Rechte keinen Unterschied. Den Uuterthanen der Bundcsfürstcn werden zugesichert: das Recht, Grundeigenthum

7. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 84

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
unmittelbar vor den König (zum höheren und besten Rechte/ wie cs später hieß). In den königlichen Pfalzen, unter denen in Deutschland Nimwegen, Ingelheim, Frankfurt, Regensburg, Tribur, vor allen aber Aachen berühmt waren (welches Letztere Karl wegen der warmen Bäder sehr liebte), stand der König dem Hofe und dem Staate gleichsam als Hausvater, die Königin als Hausmutter vor. Neben ihnen die Söhne. Das Kriegswesen behielten sich noch die Karolinger ausschließlich vor. Unterschied zwischen Hof- und Reichsämtern fand noch nicht Statt. Die Beam- tenstellen wurden mit Beneficien besoldet, und so betrachtete man endlich das Amt selbst als Lehen. Sehr gefährlich für die Freiheit war, daß man den Grafen erlaubte, in ihrem Amtsbezirk Eigenthum zu erwerben. Die Freien, die ihr Gut nicht willig opferten, wurden durch Kriegsdienst so lange geplagt, bis sie völlig verarmten. Den Gefügigen aber sprach man frei. Gegen die immer häufiger» Versuche, die Beneficien in erblich Eigenthum und Alode zu verwandeln, hatten die Missen pflichtmäßig einzuschrciten. Mitunter wurden auch wohl Weltliche mit geistlichen Pfründen bedacht, wie die Laienübte (abbar.omes), wenn sonst eben kein Bencficium dem Getreuen zu vergeben da war. So standen die Beamten auch noch in höherem Wehrgclde, genossen für ihre Beneficien manche Befreiungen und hatten Antheil an den Strafgefällen, wenn sie Richter waren. Die Finanzen standen miter dem camerarius (Kümmerer). Die Staatscasse zahlte blos das Kriegsgeräth, die fränkische Schaar (denn der Heerbann und Vasall dienten unentgcldlich), die Gesandtschaften und die königliche Hofhaltung und zog aus den Forsten, Zöllen, Münzschaß, Domainen, Strafen ihre Zuflüsse. Die Geschenke (wie es zu gehen pflegt) wurden jetzt schon gefodert und ausgeschrieben. Wie sehr sich Alles änderte, zeigt der Umstand, daß unter Karl und Ludwig selbst die Großen, die den König anredetcn, ihm die Füße küssen mußten. Die Zahl der Dienstbaren mehrte sich ungeheuer, und nur an der Dienstbarkeit schien die Ehre zu haften. Schon die großen Vasallen suchten sich wieder Vasallen zu verschaffen, und selbst Adelige kommen in diesem Verhältnisse vor. Am liebsten nahm man, außer beiin Könige, Dienstbarkeit bei den Kirchenfürsten. Sich und sein Gut unter den Schutz einer Kirche zu stellen, wurde immer mehr Sitte, und bald wußte die Kirche ihren Mann so zu schützen, daß das Sprichwort aufkam: „unterm Krummstab sei gut wohnen." Bald unterschied man deutlicher neben den Vasallen die Ministerialen, die anfangs auch noch, nur nicht ausschließlich, wie die Vasallen, dem Kriegsdienst sich widmeten, später aber vorzugsweise Civilverwal- tungsstcllen von Gütern, Zöllen, Jagden u. s. w. hatten. Kein Stand hat aber sich schneller und höher hinaufzuarbeiten gewußt, als der geistliche. Er hatte an Landbesitz, an Zahl, an Einfluß und an Rechten zuge- nommen, nur eben nicht in gleichem Maße an Sittlichkeit. Die Masse der Schen- kungen an die Kirche nahm zu; die Lehre, daß man dadurch sich eine Stufe in den Himmel baue, wucherte reichlich. Und die Kirche theilte nichts wie der Staat, ihren Besitz, sie mehrte ihn nur. Karl hatte in Sachsen eine Menge neuer Bis- thümer gegründet oder wenigstens die Orte und Sprengel derselben bestimmt. So Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden, Bremen, Elze (Hildesheim) und Halberstadt. Nicht minder wichtig, besonders für die Wissenschaft, wurde das von Adelhard zu Eorbei gegründete Kloster, wo auch der fromme Mönch Anscharius mit einigen Brüdern sich entschloß, das Christenthum den Dänen zu predigen: ein Mittel, wodurch Karl sie zu entwildern hoffte. Und selbst zu den Schweden drangen unter dem Segen Gottes die frommen Heidenboten vor. Endlich errichtete, zur sicherern Begründung des Werkes, Ludwig zu Hamburg, wo Karl nur eine Kirche gegründet hatte, einen erzbischöflichen Stuhl, gleichsam ein Patriarchat für den ganzen Norden, und Anscharius wurde Erzbischof, mit dem Rechte, Bischöfe und

8. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 91

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
Zweites B n eh. Mittlere Geschichte. (beschichte Deutschlands und der Deutschen von der Bildung eines selbstständigen Reiches bis zur Feststellung seiner Grundformen und bis zum Anfang der Reformation. 843 — 1517. Erste Hauptabtheilung. Vom Vertrage zu Verdun bis zu Nudolph von Habsburg oder bis zur durchgebi ld eter en Laudeshoheit der einzelnen deutschen Leheusstaateu. 843 — 1273. C r |l e r T !) e i l. Bis zur Erblichkeit der großen Lehen und zum Beginnen eines Bürgerftandes und höherer geistiger Eultur. 843 — 1127. Erstes Hauplstück. Geschichte der Deutschen unter den Karolingern bis zur Einführung des Wahlreiches. 843 — 911, So wären seit dem Auftreten jener Cimbcrn und Teutonen, seit jenem Bojo- rir und Teutobod, den Helden der Urwälder, fast tausend Jahre verflossen. Eine lange Zeit, und doch so gut wie leine gegen die Ewigkeit! Wie mag, um vom Unbegreiflichen in menschlicher Form zu reden, dieses Jahrtausend der Deutschen im großen Haushaltungsbuche Gottes für unsere kleine Erde verzeichnet stehen? —

9. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 105

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
—»-i-Shhs 105 fdne Oberlehenshcrrlichkeit gebracht und den jungen König, seinen Mündel, an seinen Hof genommen. Dann hatte er die baierischcn Verhältnisse geordnet, wo Arnulf (von feiner Strenge in Handhabung der Kirchenangclegenheiten von den geistlichen Geschichtschreibern der Böse beigcnannt) das Zeitliche gesegnet hatte. Die Baiern hatten seinen Sohn Eberhard zum Herzog gewählt, und dieser, zur Bestätigung vom König vorgeladen, war ausgeblieben. Otto zog gegen ihn, konnte ihn aber erst 938 besiegen und dessen Bruder Berthold an seine Stelle setzen, der 943 einen gewaltigen Sieg über die Ungarn auf der Welser Heide erfocht. Der dritte Bruder Arnulf wurde der Baiern Pfalzgraf, das heißt für Bauern Oberrichter in des Königs Pfalz zu Regcnsburg. Auf die Seite der mit dem König Unzufriedenen waren nun auch Herzog Heinrich, Otto's Bruder, Herzog Giselbert von Lothringen, Friedrich, Erzbischof von Mainz, u. A. getreten. Auf einem Feste zu Saalfeld 939 entwarf man den Plan. Heinrich ging nach Lothringen, Otto mit dem Schwaben Hermann nach. Bei Birthen am Rhein kam es zu einer wunderbaren Schlacht. Von des Königs Heer waren erst Hundert über den Rhein gegangen, weil die Zahl der Kähne zum Uebcrsetzen zu gering war. Er selbst war noch diesseits und sah bald mit Schrecken, wie das feindliche Heer gegen jenes kleine Häuflein anrückte, das unwiederbringlich verloren schien. Allein es zog sich hinter einen Teich zurück, und dieser wurde von den Lothringern nur auf einer Seite unigangen, so daß sich unbemerkt einige der fran- zösischen Sprache mächtige Sachsen au ihren Rücken anschließen und plötzlich ein: Rette sich, wer kann! rufen konnten. Während also vorn die Ottonischen tapfer stritten, glaubten die schuldbewußten Lothringer sich im Rücken überfallen und jagten bald in zügelloser Flucht davon. Otto, für die Seinen betend, sah erstaunt das Wunder! Ein Thüringer von Otto's Heer eilte sogleich in seine Heimath, verkündete Heinrichs Niederlage und Tod, worauf Alles bis auf Merseburg und Scheidingen wieder aus Otto's Seite trat. Nur in Merseburg hielt sich noch Hein- rich, wo ihn aber sein Bruder Otto zur Ergebung zwang. — Dann zu den Lothrin- gern zurück, welche den 16jährigen König Ludwig Iv. von Frankreich, einen Karo- linger und Nachfolger Rudolfs, auf ihren Thron eingeladen hatten. Auf seine Seite traten die Bischöfe von Metz und Straßburg, sogar der Mainzer Erzfürst, und Ludwig kam nach Verdun und in das Elsaß. Dagegen traten wieder fran- zösische Valallen auf Otto's Seite, der nun nach Ludwigs Abzug das Elsaß bis auf Breisach wieder gewann. In seinem Rücken aber traten der Mainzer Friedrich, Giselbert, Heinrich, Eberhard von Neuem auf, und Viele zogen aus des Königs Lager bei Breisach ab. Man rieth dem Könige zur Flucht; da rief er: „Kein Rückzug! es sei besser, für die gute Sache zu sterben, als schmachvoll zu leben." Tapfere Männer zählen nicht! und das Glück war gern dem Muthigen geneigt. Zwei Grafen seines Anhanges überfielen plötzlich bei Andernach Giselbert und Eberhard. Der Letzte wurde niedergestoßen, und Giselbert ertrank auf der Flucht im Rhein (939). Da unterwarfen sich Heinrich und der Erzbischof; Lothringen war gerettet, und Giselberts Sohn Heinrich, dann des Königs Bruder Heinrich selbst bekamen Lothringen. Doch Heinrich ruhte noch nicht. Mit unzufriedenen Sachsen und Thüringern kam eine neue Verschwörung zu Stande, der zufolge Otto auf dem Osterfeste 941 zu Quedlinburg ermordet, und Heinrich an seine Stelle gesetzt werden sollte. Aber die Sache wurde entdeckt, einige der Vcrräther hieb man nieder, und Heinrich wurde gefangen vor Otto in die Pfalz nach Ingelheim gebracht. Der Erzbischof von Mainz reinigte sich durch die Abendmahlsprobe; er müsse ja bersten, wenn er das Heilige schuldig zu sich nehme! Unterdessen hatten die Slaven wieder losgeschlagen. Gero, der große Mark- graf und Herzog über die Sorbengrünze von Magdeburg bis Meißen, der strenge

10. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 109

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
109 ftätcn Italieners cin leerer Name und ein Titel, im Sinne des schwereren Deutschen eine Wahrheit sein sollte und nie werden tonnte: das heilige römische Reich deutscher Nation. Drittes Hauptstü'ck. Innere Verhältnisse Deutschlands und seiner Bewohner um die Mitte des zehnten Jahrhunderts. Deutschland hatte jetzt nach außen einen Glanz bekommen, dem seine innere Beschaffenheit nur wenig entsprach. Die gewaltige Pyramide, deren Spitze der König, die Grundlage das sogenannte Volk war, ftand wie auf hohlem Boden. Es ist eine Periode der Ucbergänge und der Gestaltungen, und während dieses Umwandclns sieht Manches noch unbehaglicher aus, als selbst im rohen Urzustände. — Das neue deutsche Reich war ursprünglich auf Ostfranken gegründet und führte auch meistens noch den Namen davon, daher auch Frankfurt, nachdem Negensburg wieder Herzogssitz geworden, bald die vorzüglichste Stadt und meist auch Wahl- ort „aus fränkischer Erde" wurde. — Man war beim Karolinger Hause geblieben und hatte selbst die uneheliche Dcsccndenz in Arnulf nicht verachtet. Aber mit stei- gender Achtung vor der Heiligkeit der Ehe im Volke selbst und unter den Fürsten, die nicht, wie die Merovinger, mehrere Weiber zu gleicher Zeit hatten, fing man an, bei der Erb- und Thronfolge größeres Gewicht auf die eheliche Geburt zu legen. Nachabgang derkarolingcr (denn beiarnulf rechtfertigte eine Art von Wahl die Usurpation erst nachträglich) trat wie von selbst dieß Wahlrecht der Völker ein, was nachher für Deutschland so vcrhängnißvoll geworden ist. Doch blieb man daun gern bei dem Geschlecht des Gewählten. Nur darin war die uralte Wahl wesent- lich verändert, daß nicht mehr das Volk in Masse, sondern nur die Fürsten und Großen wählten und den Gewählten dem Volke blos zur Einwilligung und Aner- kennung vorstellten. Jetzt war das Königthum cin Vorsitz unter Gleichen, eine Hauptmannschaft der Vasallen, und das Ganze eine Völker- und Fürstcnconföde- ration unter Lehensformen, ein selbstgewählter Senior an der Spitze. Die Krönung wurde gern in der alten Kaiserpfalz zu Aachen vorgenommen, wo ein eigener Krö- nungsstuhl vorhanden gewesen zu sein scheint. Der Erzbischof Ostfrankcns von Mainz, der Primas Deutschlands, maßte sich, wie das deutsche Erzkanzlcramt, so auch das Recht der Krönung an; und wie die einzelnen Herzoge an ihrem Hofe schon Hofbeamten hatten, erwiesen sie nun ihrem König freiwillig gleichen Dienst, indem bei dem Krönungsmahl der eine das Essen an den Marmortisch des Königs trug (davon Truchseß), der andere für den Wein (Obcrschcnkc), ein dritter für den Stall und die Mannschaft, cin vierter fürs Gcräthe und übrige Dienstpersonal sorgte. Dieß kam damals noch keinem der Fürsten als seiner Person zuste- hcndes, noch weniger als auf seinem Amtslande haftendes Geschäft zu, wurde
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