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des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung
und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds-
gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu
Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten
abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung
von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes
Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits
behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes
zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel
sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und
seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm,
das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen,
reaktionär war.
Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär-
bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent-
hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern-
parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf
des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er-
schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden
Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten
und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld,
ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser
mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige
Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte
das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt-
lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen
sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des
kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht
geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt.
Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein
ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck-
mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im
allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver-
ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und
Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten.
Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher
Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den
„Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er-
mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“
hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und
Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine
„lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer
unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und
Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen
Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als
aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre
Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten
Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa-
tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch
vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die
räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten
sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen
kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“!
Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden,
wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes
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183
Bevölkerung, aber an und für sich noch sehr schwer, waren
die Städte, Gewerbe und Handel geschädigt. Auch
manche Städte lagen wüste, in den meisten war ein grosser Teil
der Häuser leer und zerfallen. Die städtischen Gemeinwesen waren
verarmt und schwer verschuldet, das deutsche Kunstgewerbe beinahe
vernichtet, die Industrie, vor allem die Leineweberei urd Tuch-
macherei, sehr geschwächt und gesunken. Der deutsche Handel
war bedeutend zurückgedrängt, jedoch hatten Hamburg, Bremen,
Lübeck, Danzig noch Anteil am Welthandel, wenn auch ihre
Abhängigkeit von den Engländern und Holländern immer mehr
wuchs. Leipzig blühte verhältnismässig, die oberdeutschen Städte
(insbesondere Augsburg und Nürnberg) wahrten noch ihren Ver-
kehr mit Oberitalien, Lyon, Oesterreich und Ungarn.
Laster und Aberglaube hatten sehr zugenommen;
Hexenwahn und Hexenverfolgung bei Protestanten eben-
sosehr, wie bei Katholiken, sich noch gesteigert. Bekämpfung
mehr des Hexenprozesses, als des Hexenglaubens, auch durch
katholische Theologen, war lange fruchtlos. Das National-
gefühl war beinahe ganz geschwunden; sklavische Nach-
äffung fremder Sitte und Sprache nahm überhand.
Die Stände schlossen sich immer mehr gegeneinander ab, und,
wie die höheren Stände geringschätzig auf die niederen herab-
sahen, so wurde die Kluft zwischen den Gebildeten und den
Ungebildeten immer grösser. Das Bildungsniveau war allgemein
gesunken, die Schulen und Lehrer jeder Gattung, wie auch die
Geistlichkeit gemindert und herabgekommen. Nur die grosse
Zähigkeit und Ausdauer germanischen Wesens, insbesondere auch
die nach und nach sich regenden innersten Kräfte des Protestan-
tismus ermöglichten ein allmähliches Emporarbeiten aus dem
tiefen, materiellen und geistig-sittlichen Verfall.
Die Schätzungen der Minderung der gesamten Bevölkerung des Reichs (auf
die Hälfte oder gar ein Drittel) sind durchaus unsicher. Zweifelhaft sind auch
Einzelangaben über den Bevölkerungsverlust einzelner Länder (z. B. Herzog-
tum Württemberg i. J. 1634: 313000, i. J. 1641: 48000, i. J. 1645: 65 000 Ein-
wohner). Augsburg hatte 1632: 80 000, 1648: 18 000, Olmütz 1630: 30 000,
1650: 1675, Berlin-Cölln um 1600: 12000, 1640: 6—7000 Einwohner, 1648
nur 300 Bürger. In Württemberg lagen 1654 noch 8 Städte, 45 Dörfer in Asche,
40 000 Morgen Weinberge, 248 000 Morgen Acker- und Gartenland, 24000 Mor-
gen Wiesen unbebaut. Im Norden des Reichs blieb noch vier Jahrzehnde lang
ein Drittel des Bodens unbebaut. Am schwersten wurde der Weinbau be-
troffen. — In ihrer Verschuldung fanden die Reichsritter Schutz gegen die
Gläubiger durch kaiserliche Moratorien. Ein Reichsabschied von 1654 setzte
Bezahlung der geliehenen Kapitalien innerhalb zehn Jahren fest, gestattete
aber die Nichtbezahlung von mindestens drei Viertel der infolge des Kriegs
rückständig gebliebenen Zinsen.
Entwickelung der Gutsherrsehaften im Nordosten. Infolge der
Zunahme der Söldnerheere wandten sich im Nordosten die Ritter seit Be-
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185
Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen
hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses,
des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib-
eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten.
Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe
gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für
den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber-
bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem
finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei-
ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen
Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren
Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver-
schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden
durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land-
recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber
die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal
ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die
Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die
Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte
jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553
abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr-
hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern-
höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land-
wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb.
Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu-
figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer,
Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a.
1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der
Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger
der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren
Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An-
wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi.
und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre
Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen
als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren
1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen
Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den
Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum
Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg
noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen
Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen
sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war
in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten
traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be-
deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen
Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit
zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte
Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12.
Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann
den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im
Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges
Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte
Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten
sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen
Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.
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Extrahierte Personennamen: Meier Johann_Weyer Johann Gregor_Xv. Gregor_Xv.
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich England Heidelberg Bern Darmstadt Ellwangen Offenburg Bistum_Würzburg Bistum
Bamberg Erzbistum_Salzburg Glarus
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(journée des dupes 1680), und Maria zog sich ins Ausland zurück (f 1641 in
Köln). Nachdem eine von Orléans veranlasste Erhebung mit den Waffen nieder-
geworfen war, wurde der Herzog von Montmorency hingerichtet (1682) und
das Herzogtum Karls von Lothringen, des Schwiegervaters Orléans’, (1632/33)
besetzt. Die letzte Erhebung war kaum entdeckt und bestraft, als Richelieu
4. Dezember 1642 starb (Ludwig Xiii. f Mai 1642). Das Recht des Pariser
Parlaments, die königlichen Edikte zu amendieren oder durch Verweigerung
des Eintrags zu verwerfen, hatte Richelieu durch schwere Demütigung oder
Schädigung der widerstrebenden Mitglieder ausser Hebung gebracht. Die
noblesse d’épée, die durch ausschliessliche Pflege des Waffendienstes an und
für sich schon an Bedeutung verlor, wurde durch Begünstigung der bürgerlichen
Elemente, auch in der Zentralregierung, zurückgedrängt; den Provinzgouver-
neuren stellte er regelmässig bürgerliche Intendanten (,,de justice, police et
finances“) zur Seite, die, von der Zentralregierung unbedingt abhängig, deren
Allmacht vertraten. In den fünf Provinzen : Dauphiné, Bourgogne, Languedoc,
Provence, Bretagne (pays d’états), hatten die Stände noch bedeutende Befug-
nisse. Richelieu vermehrte den Bestand des stehenden Heeres, schuf ein Kriegs-
ministerium und im Heerwesen durch bürgerliche Beamte Zucht und Ordnung.
Die noch sehr geringe Kriegsflotte vermehrte er, auch war er bestrebt, die
Handelsflotte und den Seehandel Frankreichs zu mehren und ihm Kolonien
zu schaffen (Handelsgesellschaften u. a. des îles d’Amérique : Martinique, Guade-
loupe u. a. Antillen besetzt und kolonisiert). Durch seine kriegerische Politik
wurde die Steuerlast etwa vervierfacht ; sie war besonders drückend in den, etwa
zwei Drittel Frankreichs umfassenden, pays d’élections, wo, übrigens schon
längst durch den König ernannte, Ausschüsse die Steuer umlegten, da hier die
Taille eine persönliche Steuerlast war und vor allem die von ihrer Hände
Arbeit lebenden Schichten traf. In manchen Provinzen kam es zu Aufständen ;
die Besitzer von Staatsrenten wurden durch bedeutende Herabsetzung der Rente
geschädigt; in beträchtlichen Teilen des Landes herrschte grosses Elend.
Eine neue Klusse bürgerlicher Abkunft erlangte Bedeutung : die Staats-
einkünfte pachtenden und dem Staat Geld vorschiessenden „partisans“ (oder
traitans), meist schon französischer Nationalität. Da die Leute, die solche
„partis“ d. h. Geldgeschäfte mit der Regierung machten, bald in wohlverstan-
denem eigenen Interesse dem leitenden Finanzminister unbedingt anhingen, so
erhielt das Wort seine jetzige Bedeutung.
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit.
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Extrahierte Personennamen: Maria Maria Montmorency Karls Ludwig_Xiii Ludwig Richelieu
Extrahierte Ortsnamen: Karls Lothringen Languedoc Bretagne Frankreichs Martinique Frankreichs
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Beim Regierungsantritt Rudolfs waren in Oberösterreich der Adel
beinahe ganz, die im Landtag vertretenen Städte, die Marktflecken und Bauern-
schaften überwiegend 'protestantisch, in Nieder Österreich ein sehr beträcht-
licher Teil des Adels und seiner Dörfer, wie der städtischen Bevölkerung pro-
testantisch, aber in den Städten fast alle Kirchen und damit der öffentliche
Gottesdienst in den Händen der alten Kirche. In Mähren war der (slavische)
Adel beinahe ganz protestantisch, dagegen die (deutschen) königlichen Städte,
Iglau und Znaim ausgenommen, katholisch; in Böhmen der hohe Adel in
seiner überwiegenden Mehrheit katholisch, der übrige Adel und die Städte, Pilsen
und Budweis ausgenommen, protestantisch oder wenigstens akatholisch.
Die Gegenreformation wurde zunächst inniederösterreich
in Angriff genommen und zwar zuerstdenstädtengegenüber, energisch
und erfolgreich seit 1587; ihr Leiter war der Konvertit und Jesuitenzögling
Klesl, seit 1590 Generalreformator Niederösterreichs. Bis 1602 waren hier
sämtliche Städte, Wien, Krems und Stein ausgenommen, dazu gebracht, sich
zu der katholischen Religion zu verpflichten, und die Protestanten von den
städtischen Aemtern ausgeschlossen. 1596 war den landesfürstlichen Städten
und Märkten Nieder- und Oberösterreichs das Recht des protestantischen
Gottesdienstes genommen und der Begriff „zugehörige Kirchen“ auf die
Patronatskirchen eingeschränkt worden. In Oberösterreich wider-
strebte den Versuchen der Gegenreformation am entschiedensten
d i e wehrhafte und selbstbewusste Bauernschaft. Durch Landessteuern,
Aufgebot und Feudallasten immer mehr beschwert, begann die Bauernschaft
von etwa drei Vierteln des Landes gegen die Gegenreformation und den (meist
protestantischen) Adel (1593) sich zu erheben, überliess aber bald ihre Be-
schwerden gegen die Grundherren dem Schiedsspruch der kaiserlichen Regie-
rung. Rudolf bewilligte, aber ohne dauernde Folgen, Erleichterung der
Feudallasten, bestimmte aber, dass nur katholische Geistliche auf dem Lande
zulässig seien. Auch in den Städten, selbst in Linz, wurden bis 1600 prote-
stantische Kirchen und Schulen beseitigt und die Protestanten aus den höchsten
Landesämtern entfernt. In Mähren wurde seit etwa 1600 rücksichtslos gegen
den Protestantismus und die ständischen Rechte des protestantischen Adels
vorgegangen. Am raschesten drang die Gegenreformation in Inner-
österreich dem Bürger- und Bauernstand gegenüber durch, wo die über-
wiegende Mehrzahl des Adels und der Städte und ein beträchtlicher Teil der
Bauern evangelisch war. Schon Erzherzog Karl (bis 1590) hatte, teilweise
entgegen der von ihm 1571 bewilligten Religionspacifikation. unter Einwirkung
eines päpstlichen Nuntius das „Exercitium“ und die bürgerliche Gleichstellung
der Protestanten möglichst beseitigt. Sein Sohn Ferdinand (geb. 1571),
dem die Ausrottung der Ketzerei immer Herzenssache und heilige Pflicht
blieb, es sonst aber an ernster Arbeitslust und festem Willen fehlte, beseitigte
hier 1598—1602, indem er Militär verwendete und Bürger und Bauern zur
Auswanderung zwang, den Protestantismus, nicht ohne Schädigung der
materiellen und geistigen Kräfte des Landes. Als die seit 1603 eng zusammen-
geschlossenen protestantischen Herren und Ritter der beiden Oesterreich
1604 erklärten, dass sie sich der kaiserlichen Auslegung der Konzession
von 1571 nicht fügen werden, erhob eine seit 1602 bestehende Vereinigung
der Prälaten und katholischen Adeligen Gegenbeschwerden; von Klesl (seit 1602
Bischof von Wien) veranlasst, schlug Erzherzog Matthias, seit 1593 Statthalter
der kaiserlichen Regierung, die Abschaffung der Assekuration von 1571 vor.
Aber da erfolgte die Erhebung Stephan Bocskays und der Ungarn (s. S. 134).
Erzherzog Matthias gegen Rudolf. Rudolf hatte sich nie
zum Heiraten entschliessen können; an seinem Hof regierten
seit 1600 die Kammerdiener, und seine Melancholie war infolge
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Jesuitenzögling
Klesl Rudolf Rudolf Karl_( Karl Ferdinand Matthias Stephan_Bocskays Matthias Rudolf Rudolf Rudolf Rudolf
Extrahierte Ortsnamen: Rudolfs Iglau Pilsen Budweis Niederösterreichs Wien Krems Oberösterreich Linz Bürger- Oesterreich Wien Ungarn
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die Mitwirkung des Reichstags nickt mehr gebundene, gesetzgebende Ge-
walt zu verschaffen. Die Reduktion schuf der Krone bedeutende Einkünfte
und ermöglichte ohne Kriegführung den Unterhalt einer ansehnlichen Laud-
und Seemacht, hier schützte sie auch den Bauernstand vor der drohenden
Herabdrückung. Aber die Ausdehnung der Reduktion auf nicht-
skandinavische Provinzen war mit schweren Gewaltsamkeiten ver-
bunden. Sie griff in Livland bis in die Ordeuszeit zurück und nahm
dem Adel fünf Sechstel seines Grundbesitzes. Der Führer des livischen Adels,
Patkul, wurde mit drei andern wegen Hochverrats 1694 zum Tode ver-
urteilt, flüchtete aber ins Ausland.
§ 59. Der grosse Kurfürst. Ziele und Erfolge seiner inneren
Politik.
Friedrich Wilhelms Hauptbestreben war einerseits
als sichere Grundlage der Entwickelung und Ausdehnung der
Kurbrandenburgischen Macht ein stehendes (geworbenes) Heer
zu schaffen und zu unterhalten, andrerseits die in getrennte
Gruppen zerfallenden Territorien durch Einheit der
Verwaltung und des landesfürstlichen Beamtentums
unter sich zu verbinden, so ein gemeinsames Staatsbewusst-
sein vorzubereiten und seine fürstliche Macht zu er-
höhen. Der Schaffung des miles perpetuus, wie der einer
einheitlichen Verwaltung widerstrebten die Stände der
einzelnen Territorien, die in erster Linie ihre Sonderinteressen
vertraten und bestenfalls nur provinzialen Gemeinsinn hatten.
Diesen Widerstand beseitigte Friedrich Wilhelm
in Kurbrandenburg u. a. durch ein Zugeständnis an den Adel
auf Kosten der Bauern 1653 (s. S. 184), in Preussen, wo er
am zähesten war, mit grösserer Gewaltsamkeit als sonst (Ge-
fangensetzung des Königsberger Schöppenmeisters Roth, der
nach lojähriger Gefangenschaft 1678 starb, und Enthauptung
des auf polnischem Gebiet festgenommenen Christian Ludwig
von Kalckstein 1672). Am meisten wahrten noch die Stände
ihre Rechte in Cleve-Mark. Bei Schaffung des stehenden Heeres
leisteten dem Kurfürsten grosse Dienste der Oberösterreicher
Georg v. Derfflinger, insbesondere durch Schulung der Reiterei
(seit 1670 Feldmarschall, f 1695), und der Märker Otto Christoph
v. Sparr durch Ausbildung der Artillerie und des Befestigungs-
wesens. 1685 war das Heer etwa 30000 Mann stark und
kostete jährlich an zwei Millionen Thaler, über 2/3 der gesamten
Staatseinkünfte (Gesamtbevölkerung etwa 2 Millionen).
Friedrich Wilhelm verwandte grossen Eifer auf Hebung
der Landwirtschaft (insbesondere durch Beiziehung von
fremden Kolonisten, u. a. Holländern), des Gewerbes (auch
durch Einwanderung, daneben von merkantilistischen Anscliau-
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann]]
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v Friedrich_Wilhelm Friedrich Wilhelm
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Tochter des Generalstatthalters Friedrich Heinrich (f 1647). Nach deren
Tode 1667 vermählte er sich 1668 mit Sophie Dorothea von Holstein-Sonder-
burg-Glücksburg. Unter dem bestimmenden Einfluss des Grafen Friedrich
von Waldeck verfolgte die kurbrandenburgische Politik eine Zeit lang (1653
bis 1657) den Plan, ein umfassendes Bündnis deutscher Fürsten unter Branden-
burgs Führung zu stände zu bringen, um durch Eingreifen in den französisch-
spanischen Krieg und mit Hilfe Frankreichs die Habsburger aus der kaiser-
lichen Stellung zu verdrängen („ Waldeck’scher Unionsplan“).
Des Kurfürsten Steuerreform fand den hartnäckigsten Wider-
stand der Ritterschaft in der Mark Brandenburg. Die Kontribution, eine
direkte Kopf- und Grundsteuer, traf die ursprünglich ritterschaftlichen Güter
des Adels gar nicht, belastete die Bestgestellten am wenigsten und wurde beim
Darniederliegen von Gewerbe und Handel von den meisten Steuerträgern zu
den bestimmten Terminen nicht aufgebracht. Sie sollte durch die in den
Niederlanden längst übliche „A c c i s e“, eine indirekte Steuer auf so ziemlich
alle Gegenstände des Verzehrs, ersetzt werden. Diese Accise vor allem
hat in vielen deutschen Staaten der fürstlichen Landeshoheit es
ermöglicht, sich zu voller Souveränität zu entfalten und
finanziell von den Landständen unabhängig zu machen, sowie stehende Heere
zu unterhalten. In den cleve’schen Städten war sie schon länger, in denen
Preussens fakultativ seit 1656 eingeführt. Sie wurde 1658 in Berlin-Kölln
eingeführt, 1667 in allen kurfürstlichen Städten, 1687 auch in den ritter-
schaftlichen und stiftischen Landstädten und Flecken und kam mit der
Zeit unter volle landesherrliche Verwaltung. — Die Staats-
post machte der Kurfürst dem Privatverkehr dienstbar; trotz der Gegen-
bemühungen der seit 1615 erblich mit dem Reichsgeneralpostamt belehnten
Taxis gestand der Kaiser das Postregal (das auch Oesterreich, Kursachsen u. a.
ausübten) 1666 Kurbrandenburg zu. Die Post ergab gegen Ende seiner Re-
gierung beträchtliche Ueberschüsse. Das 1643 abgeschaffte Salzmonopol hatte
der Kurfürst 1652 wieder eingeführt, 1651 schlug er, in der Finanznot, sehr
minderwertige Silbermünzen, die 1660 auf die Hälfte des anfänglichen Nenn-
wertes herabgesetzt wurden.
Die Kriegskommissare, ursprünglich die vom Fürsten ernannten, kontrol-
lierenden Beigeordneten der Obersten und Generale der Soldtruppen, erlangten
als Oberkommissäre in den einzelnen Provinzen, da sie nicht nur mit Ver-
pflegung und Einquartierung, sondern auch mit dem Einzug der Natural-
lieferungen betraut wurden, auch in der Zivilverwaltung immer grössere und
den ständischen Freiheiten abträglichere Bedeutung; für die Bezirke wurden
ihnen unterstellt: Land-, Quartier- oder Marschkommissäre; ihnen übergeordnet
war das Generalkriegskommissariat, es wurde mit der Zeit auch zu
einer obersten Steuer- und Landesbehörde. In den Städten erlangten
die reisenden Steuerkommissare eine weitgehende Polizeiaufsicht, Kontrolle
der städtischen Verwaltung, sowie umfassende Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Der seit 1651 aus Fürsten, Adeligen und Bürgerlichen aller Landesteile
zusammengesetzte geheime Rat wurde für lange Zeit „der Mittelpunkt
der kirchlichen, politischen, militärischen und finanziellen Politik im Staate,
das treibende Prinzip im Kampfe gegen die Stände und für die Zusammen-
fassung der staatlichen Kräfte“.
Kurbrandenburgische Kriegsflotte und Kolonien. Im Krieg gegen
Schweden erteilte der Kurfürst dem holländischen Reeder Raule zuerst „Kom-
missionspatente“ zur Aufbringung schwedischer Handelsschiffe, wobei er sich
sechs Prozent der Beute ausbedang, dann stellte ihm dieser als „Generaldirektor
der Marine“ gemietete Kriegsschiffe zur Verfügung, von 30 Fahrzeugen war
1681 nur eines Eigentum des Kurfürsten, ein gekapertes, spanisches Kriegs-
schiff. Raule veranlasste die Wiederaufnahme früher gehegter Kolonialpläne.
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Heinrich_( Friedrich Heinrich Sophie_Dorothea_von_Holstein-Sonder-
burg-Glücksburg Friedrich
von_Waldeck Friedrich Raule Raule
Bundesgenossen Böhmens und des Kaisers. Der Böhmen
Niederlage und Unterwerfung. Thurn und Hohenlohe ver-
einigten sich mit Bethlen Gabor zu gemeinsamem Zug gegen
Wien (November 1619), aber es fehlte ihnen an Geschütz, und
Bethlen Gabor zog sich zurück, da eine von Polen unter-
stützte Erhebung der ungarischen Katholiken ihn von Sieben-
bürgen abzuschneiden drohte. Bald, nachdem er zum Fürsten von
Ungarn gewählt war, schloss er mit Ferdinand 16. Januar 1620
einen Waffenstillstand auf Grund des gegenwärtigen Be-
sitzes, aber am 25. Januar wieder ein Bündnis mit Böhmen und
Mähren. August 1620 wurde er zum König von Ungarn gewählt.
Noch trügerischer erwiesen sich die Hoffnungen der
Böhmen auf Hilfe seitens der Union, die höchstens an
einen Ueberfall geistlicher Gebiete dachte, Frankreichs, das
eher bereit war, Ferdinand zu unterstützen, und Englands,
dessen König bei seiner absolutistischen Gesinnung die böhmische
Kebellion verabscheute und Spaniens Gunst nicht verscherzen
wollte. Die Generalstaaten zahlten allerdings Subsidien. Sehr
schlimm waren die eigenen Verhältnisse Böhmens:
das Heer wiederholt meuterisch, durch Not und Seuche ge-
schwächt, die Söldner und die adligen Herren zuchtlos, die Feld-
herrn unter sich uneinig; der überhaupt wenig opferwillige Adel
abgeneigt, die schwer gedrückte Bauernschaft (Bauernaufstände)
durch Zugeständnisse für Unterstützung der Sache zu gewinnen;
j König Friedrich war nicht der Mann, um Besserung zu schaffen,
sein nach damaliger Sitte ungeheurer Hofstaat und üppiger
Haushalt steigerte die Finanznot, sein calvinistiseher Hofprediger
I verletzte in Wort und That die böhmischen Protestanten. Fer-
dinand gewann dagegen vielseitige und wertvolle
Hilfe: die der jetzt wieder umfassenderen (s. S. 155)
Liga und Maximilians von Bayern, dem er zu einst-
weiliger Sicherstellung für die Auslagen die deutschen Erblande,
die er besetzen würde, verpfändete und mündlich Belehnung mit
der pfälzischen Kur und mit Teilen der kurpfälzischen Terri-
torien zusicherte, vermehrte Geldhilfe von seitenpaulsv.
l (1605—1621), militärische von Toskana und Polen (Kosaken),
in grösserem Umfang von Spanien, das dabei Gebiete zu
besserer Verbindung Italiens und seiner Niederlande zu erwerben
[ gedachte. Durch einen Neutralitätsvertrag zwischen
I Union und Liga, der unter französischer Vermittelung Ende
I Mai 1620 zu stände kam, wurde es Max möglich, die ligistische
I | Armee gegen Oesterreich und Böhmen zu verwenden. Gegen
I die Kurpfalz, die nicht anzugreifen die Liga sich verpflichtete,
[ war ein spanisches Heer unter Spinola im Anmarsch.
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Extrahierte Personennamen: Gabor Gabor Ferdinand August Ferdinand Friedrich Friedrich Maximilians_von_Bayern Maximilians Max_möglich Max
161
Rebellion enthauptet, 3 Bürger gehängt. Ende dieses Jahres setzte man einen
Konfiskationsgerichtshof ein, der alle, die irgendwie sich schuldig fühlten,
vorlud. Allen irgendwie Belasteten wurde ihr unbewegliches Eigentum ge-
nommen, nach dem Hass der Schuld den einzelnen ein Teil des Gesamt-
vermögens gelassen, der aber nieder abgeschätzt und in Geld ersetzt wurde, das
ein Konsortium immer minderwertiger (zuletzt ein Zehntel des Nennwerts) schlug.
Manche erhielten aber trotz der Festsetzung des Gerichtshofs gar nichts. Den
r Gemeinden wurden ihre Privilegien und im wesentlichen ihr Vermögen ge-
nommen. Man berechnet den Gesamtwert der so konfiszierten Güter auf
900 Millionen Mark. Bereichert wurde hiedurch nicht sowohl das schwer
I verschuldete Haus Habsburg, als einwandernde italienische, spanische und
[ wallonische, aber auch einheimische Herren, sowie Mönchsorden, insbesondere
I die Jesuiten. Den Majestätsbrief, den ihm Maximilian nach dem Einzug
I in Prag zusandte, hatte Ferdinand alsbald durchschnitten; 1627 wurde
für Böhmen (und Mähren) eine neue Landesordnung erlassen, welche
Erblichkeit und ausschliessliches Gesetzgebungsrecht der Krone, sowie könig-
liche Ernennung der Landesbeamten festsetzte und dem durch die Geistlich-
keit vermehrten Landtag nur die Mitwirkung in Steuersachen
I beliess. Deutsch wurde zweite, gleichberechtigte Landes-
sprache, aber bald in Rechtsprechung und Gesetzgebung bevorzugt. Alle
Nichtkatholiken wurden für rechtlos und vogelfrei erklärt.
Ende 1621 waren alle andern protestantischen und Oktober 1622, einem Kur-
sachsen gegebenen Versprechen zuwider, auch die lutherischen Prediger aus-
! gewiesen, die Universität Prag den Jesuiten ganz überliefert worden. Die
Jesuiten vollzogen mit Hilfe anderer Orden, vor allem aber auch
militärischendrucksund rohenzwangs (Lichtensteinschedragoner
„Seligmacher“) die gründliche Gegenreformation. Schliesslich
wurden alle, die die Rückkehr zur katholischen Kirche verweigerten, aus-
I getrieben. Die Zahl der ausgewanderten Familien (darunter der Pädagog
I Comenius) schätzte man für Böhmen und Nebenlande auf 86 000. In M ä h r e n
wurde ähnlich verfahren, jedoch ohne Hinrichtungen. In den
unmittelbar habsburgischen Teilen Schlesiens begann die ge-
waltsame Gegenreformation mit Hilfe der Lichtensteinschen Dragoner erst 1627,
f konnte aber hier den Protestantismus nicht ganz ausrotten. In den beiden
Oesterreich wurde er gänzlich verboten und die ständischen Rechte sehr ge-
mindert; in Oberösterreich erhob sich Mai 1626 die protestan-
tische Bauernschaft, die meisten Städte, mit Ausnahme u. a. des noch
von den Bayern besetzten Linz, schlossen sich an. Der Widerstand der Bauern
wurde mit Mühe von Pappenheim und seinem Heere nieder-
geworfen. Protestantische Gemeinden erhielten sich aber im geheimen.
In Steiermark und Nebenlanden wurde der protestantische Adel, soweit er
nicht übertrat, vertrieben.
Der pfälzische Krieg-. 1621 —1623. Eine spanische
Armee („burgundische Kreistruppen“) hatte seit September 1620
die Kurpfalz grösstenteils besetzt, zu deren Deckung
die Union gar wenig geleistet hatte. Diese verpflichtete sich
April 1621 in einem Vertrag, die Pfalz zu räumen, und löste
sich im Mai auf. Nach der Aechtung Friedrichs begann Maxi-
milian die Exekution, Tilly zog von der Oberpfalz in die
Unterpfalz dem schliesslich ins Eisass zurückweichenden Mans-
feld nach. Als der Administrator von Halberstadt, der
wilde („tolle“) Christian von Braunschweig ein durch
Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 11
TM Hauptwörter (50): [T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler]]
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TM Hauptwörter (200): [T40: [Protestant Kaiser Kirche Katholik Reichstag Jahr Lehre Reformation Augsburger Land], T55: [Friedrich Kaiser Kurfürst Herzog Sachsen Johann Karl Land Bayern Wilhelm], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König]]
Extrahierte Personennamen: Maximilian Maximilian Ferdinand Friedrichs Tilly Christian_von_Braunschweig
— 207 —
fand und unschuldige Katholiken hingerichtet wurden.
Der König genehmigte, um für eine Neuwahl gute Stimmung zu
machen, die Habeascorpusakte, die, an alte Bestimmungen
anknüpfend, Schutz gegen jede willkürliche Verhaf-
tung oder Ausdehnung der Untersuchungshaft bietet
(1679).
Der Kampf um die Ausschliessung des Bruders des
legitimer Kinder ermangelnden Königs, des offen katholi-
schen Jakob von York, von der Erbfolge führte zu
wiederholter Auflösung des Unterhauses und zum Gegensatz
zweier Parteien, der Petenten, von ihren Gegnern Whigs
genannt, die für die Exklusionsbill eintraten und dem Volk
das Recht des Widerstands gegen ungerechte Regie-
rung zusprachen, und der Rekusanten, von den Gegnern Tories
genannt, die die Ausschliessung bekämpften und die
Anschauung unbedingter Gehorsamspflicht gegen den
König und seine Regierung vertraten. Beides waren aristo-
kratische Parteien; die Tories vertraten später die Inter-
essen der „Hochkirche“ und des Grossgrundbesitzes, die
Whigs wollten für die Dissidenten mehr freie Bewegung und
vertraten die Interessen des städtischen und aristo-
kratischen Grosskapitals. Die Whigs wurden immer mehr
zurückgedrängt, auch durch materiell widerrechtliche Abände-
rung der Freibriefe vieler Städte und Grafschaften; das „Roggen-
hauskomplott“ einiger Leute niederen Standes zur Hinrich-
tung mehrerer Häupter der Whigs benützt. In Schottland
waren Bischöfe und königlicher Supremat wieder ein-
geführt worden, gegen renitente presbyterianische Gemeinden
und Prediger wurde mit Einquartierung von Soldaten und Hoch-
ländern und mit Hinrichtungen vorgegangen, 1681 ein im wesent-
lichen den C-ovenant verwerfender Testeid eingeführt; dieses
Schreckensregiment steigerte sich noch unter Jakob Ii.
In Irland wurden zwei Drittel ihres Grundbesitzes den eng-
lischen Ansiedlern (s. S. 202) belassen, ein Drittel zur Befriedi-
gung von Katholiken, deren Unschuld bis zu einem gewissen
Zeitpunkt erwiesen war, verwendet. 1686 verbot das Unter-
haus jede Vieheinfuhr aus Irland.
§ 63. Jakob Ii. 1685—88. Zweite Revolution und Wilhelm Iij.
Auf Karl Ii., der Februar 1685 nach Empfang des katho-
lischen Sterbsakraments starb, folgte ohne jede Schwierigkeit
Jakob Ii. Nur kurze Zeit verhüllte er seinen Entschluss,
England zu Rom zurückzuführen und dem Königtum
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T31: [König Ludwig Karl Sohn Maria Frankreich Kaiser Tod England Philipp]]
TM Hauptwörter (100): [T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T72: [Bauer Arbeiter Steuer Jahr Stadt Staat Abgabe Gemeinde Land Verwaltung], T86: [Kaiser Protestant Katholik Fürst Kurfürst Land Kirche Karl Reichstag Krieg], T69: [Kirche Kloster Stadt Schule Bischof Gemeinde Orden Land Priester geistliche], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T73: [König Paris Parlament Partei Frankreich Volk Regierung Nationalversammlung Republik Robespierre], T148: [Kirche Macht Staat Deutschland Kampf Frankreich Reich Reformation Zeit Gewalt], T145: [Bauer Adel Land Stadt Bürger Herr Stand Recht Gut König], T52: [Arbeiter Arbeit Zeit Betrieb Jahr Fabrik Maschine Staat Preis Kapital], T49: [König Königin Herzog Peter Hof Elisabeth Minister Tod Graf Regierung]]
Extrahierte Personennamen: Jakob_von_York Jakob_Ii Jakob_Ii Wilhelm Karl_Ii Karl Jakob_Ii
Extrahierte Ortsnamen: Schottland Irland Irland England