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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Neue Zeit - S. 46

1897 - Stuttgart : Neff
— 46 — des grossen Zehntens zur Bezahlung des Pfarrers, zur Armenunterstützung und als Reserve für „Reisegelder“, Ermässigung der Gülten durch ein Schieds- gericht ehrbarer Leute; Fisch- und Jagdrecht, freie Benützung von Wald zu Brenn- und Bauholz. Dem entgegenstehende wohlerworbene Rechte sollten abgelöst werden. Diese nicht extremen Forderungen wurden durch Anführung von Bibelstellen bekräftigt und erklärt, wenn eine von ihnen als mit Gottes Wort unvereinbar sich erweise, werde man sie fallen lassen, andererseits behielt man sich vor, noch andere Forderungen auf Grund des Wortes Gottes zu stellen. Die Entscheidung über die Schriftbegründung der zwölf Artikel sollten Gottesgelehrte fällen, darunter Luther, Melanchthon, Zwingli „und seine Gesellen“. Diese zwölf Artikel waren ein rein agrarisches Programm, das in einigem, am Massstab des wirtschaftlichen Fortschritts gemessen, reaktionär war. Ein allgemeines politisches Programm nationaler Fär- bung, aber auch von beschränktem politischem Gesichtskreis zeugend, ent- hält der sog. Verfassungsentwurf des „Heilbronner Bauern- parlaments“, das aber wohl nie bestand, in Wirklichkeit ein Privatentwurf des Mainzischen Kellers Weygandt, eine abgekürzte Redaktion der 1523 er- schienenen „Reformation des Kaisers Friedrich“. Der Ertrag einer umfassenden Säkularisation sollte die Mittel insbesondere zur Entschädigung der Fürsten und des Adels für entgehende Abgaben und Leistungen (z. B. Zölle, Umgeld, ein Teil der Feudalabgaben) liefern. Die Fürsten sollten wieder dem Kaiser mehr unterthan werden, dagegen der Kaiser auch nur wenig selbständige Hoheitsrechte besitzen. Ein Netz von einander untergeordneten Gerichten sollte das ganze Reich umspannen, aber die Doktoren des geistlichen wie des welt- lichen Rechtes von jedem Gericht, wie auch von der Verwaltung ausgeschlossen sein, jedoch an jeder Universität ein Spruchkollegium von drei Doctores des kaiserlichen Rechts bestehen; endlich sollte Eine Münze, Ein Mass und Gewicht geschaffen werden. Für Kapitalbesitz wurde ein Höchstbetrag festgesetzt. Die Bauern suchte, auf die Dauer vergeblich, zu einer mässigen, ein ehrliches Mitwirken des Adels ermöglichenden Haltung, wie zu einer zweck- mässigen und planvollen Kriegführung zu bestimmen Wendel Hipler. Im allgemeinen waren die Odenwald - Neckarthaler Bauern gemässigter und ver- ständiger als die fränkischen, die nur an Einziehung allen Kirchengutes und Beseitigung des Adels als besonderen Standes dachten. Luther und die Bauern. Luther war die Begründung rein weltlicher Forderungen durch Gottes Wort nach seiner ganzen Richtung zuwider, den „Herrn Omnes“ betrachtete er immer mehr mit Misstrauen. In seinen „Er- mahnungen zum Frieden auf die zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben“ hatte er noch sehr scharfe Worte für die Fürsten und deren „Schinden und Schätzen“ und ermahnte sie, es mit der Güte zu versuchen; die Bauern, seine „lieben Freunde“, warnte er vor den Schwarmgeistern und vor der immer unchristlichen Rebellion. Er schlug ein Schiedsgericht aus Grafen, Herren und Städtern vor, unternahm es aber — im Widerspruch mit seiner sonstigen Stellungnahme — die Leibeigenschaft aus der Schrift zu rechtfertigen. Als aber seine Bemühungen, im Thüringischen durch Predigten die revolutionäre Glut zu dämpfen, vergeblich waren und besonders in seiner Nähe die schwersten Gewaltthaten erfolgten, da sah er in der Empörung einen Anschlag des Sa- tanas gegen die von ihm vertretene heilige Sache und erliess im Mai (noch vor Niederwerfung des Aufstandes) seine furchtbare Kampfschrift „Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“ : „Solche wunderliche Zeiten sind jetzt, dass ein Fürst den Himmel mit Blutvergiessen besser verdienen kann, denn mit beten“, — „darum steche, schlage, würge, wer da kann“! Seine späteren Ausfälle gegen die fürstlichen „Bluthunde“, die „rasenden, wütenden, unsinnigen Tyrannen, die auch nach der Schlacht nicht mögen Blutes

2. Neue Zeit - S. 183

1897 - Stuttgart : Neff
183 Bevölkerung, aber an und für sich noch sehr schwer, waren die Städte, Gewerbe und Handel geschädigt. Auch manche Städte lagen wüste, in den meisten war ein grosser Teil der Häuser leer und zerfallen. Die städtischen Gemeinwesen waren verarmt und schwer verschuldet, das deutsche Kunstgewerbe beinahe vernichtet, die Industrie, vor allem die Leineweberei urd Tuch- macherei, sehr geschwächt und gesunken. Der deutsche Handel war bedeutend zurückgedrängt, jedoch hatten Hamburg, Bremen, Lübeck, Danzig noch Anteil am Welthandel, wenn auch ihre Abhängigkeit von den Engländern und Holländern immer mehr wuchs. Leipzig blühte verhältnismässig, die oberdeutschen Städte (insbesondere Augsburg und Nürnberg) wahrten noch ihren Ver- kehr mit Oberitalien, Lyon, Oesterreich und Ungarn. Laster und Aberglaube hatten sehr zugenommen; Hexenwahn und Hexenverfolgung bei Protestanten eben- sosehr, wie bei Katholiken, sich noch gesteigert. Bekämpfung mehr des Hexenprozesses, als des Hexenglaubens, auch durch katholische Theologen, war lange fruchtlos. Das National- gefühl war beinahe ganz geschwunden; sklavische Nach- äffung fremder Sitte und Sprache nahm überhand. Die Stände schlossen sich immer mehr gegeneinander ab, und, wie die höheren Stände geringschätzig auf die niederen herab- sahen, so wurde die Kluft zwischen den Gebildeten und den Ungebildeten immer grösser. Das Bildungsniveau war allgemein gesunken, die Schulen und Lehrer jeder Gattung, wie auch die Geistlichkeit gemindert und herabgekommen. Nur die grosse Zähigkeit und Ausdauer germanischen Wesens, insbesondere auch die nach und nach sich regenden innersten Kräfte des Protestan- tismus ermöglichten ein allmähliches Emporarbeiten aus dem tiefen, materiellen und geistig-sittlichen Verfall. Die Schätzungen der Minderung der gesamten Bevölkerung des Reichs (auf die Hälfte oder gar ein Drittel) sind durchaus unsicher. Zweifelhaft sind auch Einzelangaben über den Bevölkerungsverlust einzelner Länder (z. B. Herzog- tum Württemberg i. J. 1634: 313000, i. J. 1641: 48000, i. J. 1645: 65 000 Ein- wohner). Augsburg hatte 1632: 80 000, 1648: 18 000, Olmütz 1630: 30 000, 1650: 1675, Berlin-Cölln um 1600: 12000, 1640: 6—7000 Einwohner, 1648 nur 300 Bürger. In Württemberg lagen 1654 noch 8 Städte, 45 Dörfer in Asche, 40 000 Morgen Weinberge, 248 000 Morgen Acker- und Gartenland, 24000 Mor- gen Wiesen unbebaut. Im Norden des Reichs blieb noch vier Jahrzehnde lang ein Drittel des Bodens unbebaut. Am schwersten wurde der Weinbau be- troffen. — In ihrer Verschuldung fanden die Reichsritter Schutz gegen die Gläubiger durch kaiserliche Moratorien. Ein Reichsabschied von 1654 setzte Bezahlung der geliehenen Kapitalien innerhalb zehn Jahren fest, gestattete aber die Nichtbezahlung von mindestens drei Viertel der infolge des Kriegs rückständig gebliebenen Zinsen. Entwickelung der Gutsherrsehaften im Nordosten. Infolge der Zunahme der Söldnerheere wandten sich im Nordosten die Ritter seit Be-

3. Neue Zeit - S. 185

1897 - Stuttgart : Neff
185 Bauern waren durch (thatsächlich oft erblichen) Lebenspacht. Kötner hiessen hier huflos gewordene Laten (s. Ii S. 49), die im Besitz ihres Wohnhauses, des Haus- wie des Feldgartens geblieben waren. Daneben gab es „Leib- eigene“, die bei wesentlich freiem Besitzrecht den Todfall u. a. entrichteten. Auf den Meierhof wurde die landesherrliche Grundsteuer als dingliche Abgabe gelegt, deshalb machten die Landesherren den Meierbesitz für den „Anerben“ ohne Entschädigung der Geschwister erblich. (Ueber- bau pt verschafften manche Landesregierungen in ihrem finanziellen Interesse den Bauern Entlastung und Befrei- ung den Grundherrschaften gegenüber.) Als infolge des 30jährigen Krieges viele Meierhöfe zersplittert worden waren, setzte der Staat deren Wiedereinrichtung durch. Der Staat bevormundete die Inhaber, verbot u. a. Ver- schuldung, der Grundherr bezog nur noch eine Rente, die nicht erhöht werden durfte. Manche Meier zahlten jedoch auch Totfall. In Bayern hatte das Land- recht 1616 den „Hofmarchsherrn“ durchaus das „Bauernlegen“ gestattet. Aber die im Obereigentum des Adels befindlichen Bauernhöfe bildeten nicht einmal ein Viertel der Gesamtzahl, viele davon waren „einschichtig“, und über die Entfernung einer Meile hinaus hob das Landrecht die Fronlast auf, für die Erntegeschäfte gab es überhaupt keine Fronpflicht der Bauern. Auch hatte jeder (nicht leibeigene) Bauer freies Abzugsrecht, der Gesindezwang war seit 1553 abgeschafft. Zudem hatten die Landstände und damit der Adel im Xvii. Jahr- hundert nur noch geringe politische Bedeutung. Ueber die Hälfte der Bauern- höfe befand sich im Ober eigenturn der Kirche, die dem Gedanken eines land- wirtschaftlichen Grossbetriebs fern blieb. Hexenwahn. Gegen die (auch in Frankreich und England sehr häu- figen) Hexenprozesse hatte 1563 der gemässigte Katholik Johann Weyer, Cleve’scher Leibarzt, in einem oftmals aufgelegten Werk angekämpft, dann u. a. 1585 der Calvinist Witekind, Professor der Mathematik in Heidelberg, der Lutheraner Prätorius (1602); aber auch zahlreiche litterarische Verteidiger der Hexenprozesse fanden sich bei allen Konfessionen, die zähesten waren Juristen, wie überhaupt diese grössere Schuld an deren Unzahl und der An- wendung der Tortur hatten als die Geistlichen. Um die Wende des Xvi. und Xvii. Jahrhunderts nahm die Zahl der Prozesse immer mehr zu, ihre Opfer waren Personen jeden Alters und Standes, bei weitem mehr weiblichen als männlichen Geschlechts. Es wurden z. B. (im Kanton Bern in den Jahren 1591—1601 über 300) in Darmstadt im Jahr 1585: 17, in der kursächsischen Grafschaft Henneberg im Jahr 1612: 22; in Ellwangen 1612: 167, in den Jahren 1627—30 in Offenburg 60, im Bistum Würzburg über 200, im Bistum Bamberg 285 Personen wegen Hexerei hingerichtet, im Erzbistum Salzburg noch im Jahr 1678: 97. Das Verbot des Papstes Gregor Xv., jemanden wegen Hexerei mit dem Tode zu bestrafen, wenn nicht ganz zweifellos nachgewiesen sei, dass der Beschuldigte selbst durch böse Kunst jemand getötet habe, war in den meisten katholischen Territorien lange fruchtlos. Manche Jesuiten traten frühe als Bekämpfer der Hexenverfolgung auf, der be- deutendste war der Graf Friedrichvonspeein seiner anonym erschienenen Cautio criminalis (1631); jedoch nahmen die Verfolgungen noch geraume Zeit zu. Wirksamer war das Werk des Niederländers Becker („Bezauberte Welt“ 1691) und die litterarische Thätigkeit Thomasius’ (s. u.) 1701—12. Die Aufklärung und die höhere Bildung der oberen Beamten machten dann den Greueln nach und nach ein Ende; im Reiche wurde die letzte Hexe im Würzburgischen 1749 verbrannt, in Landshut aber noch 1756 ein 14jähriges Mädchen, weil es „mit dem Teufel gewettet“ hatte, enthauptet (in Glarus letzte Hinrichtung wegen Hexerei 1782). — In der strafrechtlichen Praxis minderten sich seit Beginn des Xviii. Jahrhunderts die Verstümmelungen und martervollen Todesstrafen, welche die Carolina noch beibehalten hatte, nach und nach.

4. Neue Zeit - S. 145

1897 - Stuttgart : Neff
145 (journée des dupes 1680), und Maria zog sich ins Ausland zurück (f 1641 in Köln). Nachdem eine von Orléans veranlasste Erhebung mit den Waffen nieder- geworfen war, wurde der Herzog von Montmorency hingerichtet (1682) und das Herzogtum Karls von Lothringen, des Schwiegervaters Orléans’, (1632/33) besetzt. Die letzte Erhebung war kaum entdeckt und bestraft, als Richelieu 4. Dezember 1642 starb (Ludwig Xiii. f Mai 1642). Das Recht des Pariser Parlaments, die königlichen Edikte zu amendieren oder durch Verweigerung des Eintrags zu verwerfen, hatte Richelieu durch schwere Demütigung oder Schädigung der widerstrebenden Mitglieder ausser Hebung gebracht. Die noblesse d’épée, die durch ausschliessliche Pflege des Waffendienstes an und für sich schon an Bedeutung verlor, wurde durch Begünstigung der bürgerlichen Elemente, auch in der Zentralregierung, zurückgedrängt; den Provinzgouver- neuren stellte er regelmässig bürgerliche Intendanten (,,de justice, police et finances“) zur Seite, die, von der Zentralregierung unbedingt abhängig, deren Allmacht vertraten. In den fünf Provinzen : Dauphiné, Bourgogne, Languedoc, Provence, Bretagne (pays d’états), hatten die Stände noch bedeutende Befug- nisse. Richelieu vermehrte den Bestand des stehenden Heeres, schuf ein Kriegs- ministerium und im Heerwesen durch bürgerliche Beamte Zucht und Ordnung. Die noch sehr geringe Kriegsflotte vermehrte er, auch war er bestrebt, die Handelsflotte und den Seehandel Frankreichs zu mehren und ihm Kolonien zu schaffen (Handelsgesellschaften u. a. des îles d’Amérique : Martinique, Guade- loupe u. a. Antillen besetzt und kolonisiert). Durch seine kriegerische Politik wurde die Steuerlast etwa vervierfacht ; sie war besonders drückend in den, etwa zwei Drittel Frankreichs umfassenden, pays d’élections, wo, übrigens schon längst durch den König ernannte, Ausschüsse die Steuer umlegten, da hier die Taille eine persönliche Steuerlast war und vor allem die von ihrer Hände Arbeit lebenden Schichten traf. In manchen Provinzen kam es zu Aufständen ; die Besitzer von Staatsrenten wurden durch bedeutende Herabsetzung der Rente geschädigt; in beträchtlichen Teilen des Landes herrschte grosses Elend. Eine neue Klusse bürgerlicher Abkunft erlangte Bedeutung : die Staats- einkünfte pachtenden und dem Staat Geld vorschiessenden „partisans“ (oder traitans), meist schon französischer Nationalität. Da die Leute, die solche „partis“ d. h. Geldgeschäfte mit der Regierung machten, bald in wohlverstan- denem eigenen Interesse dem leitenden Finanzminister unbedingt anhingen, so erhielt das Wort seine jetzige Bedeutung. Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 10

5. Neue Zeit - S. 151

1897 - Stuttgart : Neff
151 Beim Regierungsantritt Rudolfs waren in Oberösterreich der Adel beinahe ganz, die im Landtag vertretenen Städte, die Marktflecken und Bauern- schaften überwiegend 'protestantisch, in Nieder Österreich ein sehr beträcht- licher Teil des Adels und seiner Dörfer, wie der städtischen Bevölkerung pro- testantisch, aber in den Städten fast alle Kirchen und damit der öffentliche Gottesdienst in den Händen der alten Kirche. In Mähren war der (slavische) Adel beinahe ganz protestantisch, dagegen die (deutschen) königlichen Städte, Iglau und Znaim ausgenommen, katholisch; in Böhmen der hohe Adel in seiner überwiegenden Mehrheit katholisch, der übrige Adel und die Städte, Pilsen und Budweis ausgenommen, protestantisch oder wenigstens akatholisch. Die Gegenreformation wurde zunächst inniederösterreich in Angriff genommen und zwar zuerstdenstädtengegenüber, energisch und erfolgreich seit 1587; ihr Leiter war der Konvertit und Jesuitenzögling Klesl, seit 1590 Generalreformator Niederösterreichs. Bis 1602 waren hier sämtliche Städte, Wien, Krems und Stein ausgenommen, dazu gebracht, sich zu der katholischen Religion zu verpflichten, und die Protestanten von den städtischen Aemtern ausgeschlossen. 1596 war den landesfürstlichen Städten und Märkten Nieder- und Oberösterreichs das Recht des protestantischen Gottesdienstes genommen und der Begriff „zugehörige Kirchen“ auf die Patronatskirchen eingeschränkt worden. In Oberösterreich wider- strebte den Versuchen der Gegenreformation am entschiedensten d i e wehrhafte und selbstbewusste Bauernschaft. Durch Landessteuern, Aufgebot und Feudallasten immer mehr beschwert, begann die Bauernschaft von etwa drei Vierteln des Landes gegen die Gegenreformation und den (meist protestantischen) Adel (1593) sich zu erheben, überliess aber bald ihre Be- schwerden gegen die Grundherren dem Schiedsspruch der kaiserlichen Regie- rung. Rudolf bewilligte, aber ohne dauernde Folgen, Erleichterung der Feudallasten, bestimmte aber, dass nur katholische Geistliche auf dem Lande zulässig seien. Auch in den Städten, selbst in Linz, wurden bis 1600 prote- stantische Kirchen und Schulen beseitigt und die Protestanten aus den höchsten Landesämtern entfernt. In Mähren wurde seit etwa 1600 rücksichtslos gegen den Protestantismus und die ständischen Rechte des protestantischen Adels vorgegangen. Am raschesten drang die Gegenreformation in Inner- österreich dem Bürger- und Bauernstand gegenüber durch, wo die über- wiegende Mehrzahl des Adels und der Städte und ein beträchtlicher Teil der Bauern evangelisch war. Schon Erzherzog Karl (bis 1590) hatte, teilweise entgegen der von ihm 1571 bewilligten Religionspacifikation. unter Einwirkung eines päpstlichen Nuntius das „Exercitium“ und die bürgerliche Gleichstellung der Protestanten möglichst beseitigt. Sein Sohn Ferdinand (geb. 1571), dem die Ausrottung der Ketzerei immer Herzenssache und heilige Pflicht blieb, es sonst aber an ernster Arbeitslust und festem Willen fehlte, beseitigte hier 1598—1602, indem er Militär verwendete und Bürger und Bauern zur Auswanderung zwang, den Protestantismus, nicht ohne Schädigung der materiellen und geistigen Kräfte des Landes. Als die seit 1603 eng zusammen- geschlossenen protestantischen Herren und Ritter der beiden Oesterreich 1604 erklärten, dass sie sich der kaiserlichen Auslegung der Konzession von 1571 nicht fügen werden, erhob eine seit 1602 bestehende Vereinigung der Prälaten und katholischen Adeligen Gegenbeschwerden; von Klesl (seit 1602 Bischof von Wien) veranlasst, schlug Erzherzog Matthias, seit 1593 Statthalter der kaiserlichen Regierung, die Abschaffung der Assekuration von 1571 vor. Aber da erfolgte die Erhebung Stephan Bocskays und der Ungarn (s. S. 134). Erzherzog Matthias gegen Rudolf. Rudolf hatte sich nie zum Heiraten entschliessen können; an seinem Hof regierten seit 1600 die Kammerdiener, und seine Melancholie war infolge

6. Neue Zeit - S. 194

1897 - Stuttgart : Neff
\ !' ' < ü I - % i Je >* — 194 — die Mitwirkung des Reichstags nickt mehr gebundene, gesetzgebende Ge- walt zu verschaffen. Die Reduktion schuf der Krone bedeutende Einkünfte und ermöglichte ohne Kriegführung den Unterhalt einer ansehnlichen Laud- und Seemacht, hier schützte sie auch den Bauernstand vor der drohenden Herabdrückung. Aber die Ausdehnung der Reduktion auf nicht- skandinavische Provinzen war mit schweren Gewaltsamkeiten ver- bunden. Sie griff in Livland bis in die Ordeuszeit zurück und nahm dem Adel fünf Sechstel seines Grundbesitzes. Der Führer des livischen Adels, Patkul, wurde mit drei andern wegen Hochverrats 1694 zum Tode ver- urteilt, flüchtete aber ins Ausland. § 59. Der grosse Kurfürst. Ziele und Erfolge seiner inneren Politik. Friedrich Wilhelms Hauptbestreben war einerseits als sichere Grundlage der Entwickelung und Ausdehnung der Kurbrandenburgischen Macht ein stehendes (geworbenes) Heer zu schaffen und zu unterhalten, andrerseits die in getrennte Gruppen zerfallenden Territorien durch Einheit der Verwaltung und des landesfürstlichen Beamtentums unter sich zu verbinden, so ein gemeinsames Staatsbewusst- sein vorzubereiten und seine fürstliche Macht zu er- höhen. Der Schaffung des miles perpetuus, wie der einer einheitlichen Verwaltung widerstrebten die Stände der einzelnen Territorien, die in erster Linie ihre Sonderinteressen vertraten und bestenfalls nur provinzialen Gemeinsinn hatten. Diesen Widerstand beseitigte Friedrich Wilhelm in Kurbrandenburg u. a. durch ein Zugeständnis an den Adel auf Kosten der Bauern 1653 (s. S. 184), in Preussen, wo er am zähesten war, mit grösserer Gewaltsamkeit als sonst (Ge- fangensetzung des Königsberger Schöppenmeisters Roth, der nach lojähriger Gefangenschaft 1678 starb, und Enthauptung des auf polnischem Gebiet festgenommenen Christian Ludwig von Kalckstein 1672). Am meisten wahrten noch die Stände ihre Rechte in Cleve-Mark. Bei Schaffung des stehenden Heeres leisteten dem Kurfürsten grosse Dienste der Oberösterreicher Georg v. Derfflinger, insbesondere durch Schulung der Reiterei (seit 1670 Feldmarschall, f 1695), und der Märker Otto Christoph v. Sparr durch Ausbildung der Artillerie und des Befestigungs- wesens. 1685 war das Heer etwa 30000 Mann stark und kostete jährlich an zwei Millionen Thaler, über 2/3 der gesamten Staatseinkünfte (Gesamtbevölkerung etwa 2 Millionen). Friedrich Wilhelm verwandte grossen Eifer auf Hebung der Landwirtschaft (insbesondere durch Beiziehung von fremden Kolonisten, u. a. Holländern), des Gewerbes (auch durch Einwanderung, daneben von merkantilistischen Anscliau-

7. Neue Zeit - S. 196

1897 - Stuttgart : Neff
•/ fji 196 /- 7 I ' fl f b J >y -v P‘ Tochter des Generalstatthalters Friedrich Heinrich (f 1647). Nach deren Tode 1667 vermählte er sich 1668 mit Sophie Dorothea von Holstein-Sonder- burg-Glücksburg. Unter dem bestimmenden Einfluss des Grafen Friedrich von Waldeck verfolgte die kurbrandenburgische Politik eine Zeit lang (1653 bis 1657) den Plan, ein umfassendes Bündnis deutscher Fürsten unter Branden- burgs Führung zu stände zu bringen, um durch Eingreifen in den französisch- spanischen Krieg und mit Hilfe Frankreichs die Habsburger aus der kaiser- lichen Stellung zu verdrängen („ Waldeck’scher Unionsplan“). Des Kurfürsten Steuerreform fand den hartnäckigsten Wider- stand der Ritterschaft in der Mark Brandenburg. Die Kontribution, eine direkte Kopf- und Grundsteuer, traf die ursprünglich ritterschaftlichen Güter des Adels gar nicht, belastete die Bestgestellten am wenigsten und wurde beim Darniederliegen von Gewerbe und Handel von den meisten Steuerträgern zu den bestimmten Terminen nicht aufgebracht. Sie sollte durch die in den Niederlanden längst übliche „A c c i s e“, eine indirekte Steuer auf so ziemlich alle Gegenstände des Verzehrs, ersetzt werden. Diese Accise vor allem hat in vielen deutschen Staaten der fürstlichen Landeshoheit es ermöglicht, sich zu voller Souveränität zu entfalten und finanziell von den Landständen unabhängig zu machen, sowie stehende Heere zu unterhalten. In den cleve’schen Städten war sie schon länger, in denen Preussens fakultativ seit 1656 eingeführt. Sie wurde 1658 in Berlin-Kölln eingeführt, 1667 in allen kurfürstlichen Städten, 1687 auch in den ritter- schaftlichen und stiftischen Landstädten und Flecken und kam mit der Zeit unter volle landesherrliche Verwaltung. — Die Staats- post machte der Kurfürst dem Privatverkehr dienstbar; trotz der Gegen- bemühungen der seit 1615 erblich mit dem Reichsgeneralpostamt belehnten Taxis gestand der Kaiser das Postregal (das auch Oesterreich, Kursachsen u. a. ausübten) 1666 Kurbrandenburg zu. Die Post ergab gegen Ende seiner Re- gierung beträchtliche Ueberschüsse. Das 1643 abgeschaffte Salzmonopol hatte der Kurfürst 1652 wieder eingeführt, 1651 schlug er, in der Finanznot, sehr minderwertige Silbermünzen, die 1660 auf die Hälfte des anfänglichen Nenn- wertes herabgesetzt wurden. Die Kriegskommissare, ursprünglich die vom Fürsten ernannten, kontrol- lierenden Beigeordneten der Obersten und Generale der Soldtruppen, erlangten als Oberkommissäre in den einzelnen Provinzen, da sie nicht nur mit Ver- pflegung und Einquartierung, sondern auch mit dem Einzug der Natural- lieferungen betraut wurden, auch in der Zivilverwaltung immer grössere und den ständischen Freiheiten abträglichere Bedeutung; für die Bezirke wurden ihnen unterstellt: Land-, Quartier- oder Marschkommissäre; ihnen übergeordnet war das Generalkriegskommissariat, es wurde mit der Zeit auch zu einer obersten Steuer- und Landesbehörde. In den Städten erlangten die reisenden Steuerkommissare eine weitgehende Polizeiaufsicht, Kontrolle der städtischen Verwaltung, sowie umfassende Verwaltungsgerichtsbarkeit. Der seit 1651 aus Fürsten, Adeligen und Bürgerlichen aller Landesteile zusammengesetzte geheime Rat wurde für lange Zeit „der Mittelpunkt der kirchlichen, politischen, militärischen und finanziellen Politik im Staate, das treibende Prinzip im Kampfe gegen die Stände und für die Zusammen- fassung der staatlichen Kräfte“. Kurbrandenburgische Kriegsflotte und Kolonien. Im Krieg gegen Schweden erteilte der Kurfürst dem holländischen Reeder Raule zuerst „Kom- missionspatente“ zur Aufbringung schwedischer Handelsschiffe, wobei er sich sechs Prozent der Beute ausbedang, dann stellte ihm dieser als „Generaldirektor der Marine“ gemietete Kriegsschiffe zur Verfügung, von 30 Fahrzeugen war 1681 nur eines Eigentum des Kurfürsten, ein gekapertes, spanisches Kriegs- schiff. Raule veranlasste die Wiederaufnahme früher gehegter Kolonialpläne.

8. Neue Zeit - S. 159

1897 - Stuttgart : Neff
Bundesgenossen Böhmens und des Kaisers. Der Böhmen Niederlage und Unterwerfung. Thurn und Hohenlohe ver- einigten sich mit Bethlen Gabor zu gemeinsamem Zug gegen Wien (November 1619), aber es fehlte ihnen an Geschütz, und Bethlen Gabor zog sich zurück, da eine von Polen unter- stützte Erhebung der ungarischen Katholiken ihn von Sieben- bürgen abzuschneiden drohte. Bald, nachdem er zum Fürsten von Ungarn gewählt war, schloss er mit Ferdinand 16. Januar 1620 einen Waffenstillstand auf Grund des gegenwärtigen Be- sitzes, aber am 25. Januar wieder ein Bündnis mit Böhmen und Mähren. August 1620 wurde er zum König von Ungarn gewählt. Noch trügerischer erwiesen sich die Hoffnungen der Böhmen auf Hilfe seitens der Union, die höchstens an einen Ueberfall geistlicher Gebiete dachte, Frankreichs, das eher bereit war, Ferdinand zu unterstützen, und Englands, dessen König bei seiner absolutistischen Gesinnung die böhmische Kebellion verabscheute und Spaniens Gunst nicht verscherzen wollte. Die Generalstaaten zahlten allerdings Subsidien. Sehr schlimm waren die eigenen Verhältnisse Böhmens: das Heer wiederholt meuterisch, durch Not und Seuche ge- schwächt, die Söldner und die adligen Herren zuchtlos, die Feld- herrn unter sich uneinig; der überhaupt wenig opferwillige Adel abgeneigt, die schwer gedrückte Bauernschaft (Bauernaufstände) durch Zugeständnisse für Unterstützung der Sache zu gewinnen; j König Friedrich war nicht der Mann, um Besserung zu schaffen, sein nach damaliger Sitte ungeheurer Hofstaat und üppiger Haushalt steigerte die Finanznot, sein calvinistiseher Hofprediger I verletzte in Wort und That die böhmischen Protestanten. Fer- dinand gewann dagegen vielseitige und wertvolle Hilfe: die der jetzt wieder umfassenderen (s. S. 155) Liga und Maximilians von Bayern, dem er zu einst- weiliger Sicherstellung für die Auslagen die deutschen Erblande, die er besetzen würde, verpfändete und mündlich Belehnung mit der pfälzischen Kur und mit Teilen der kurpfälzischen Terri- torien zusicherte, vermehrte Geldhilfe von seitenpaulsv. l (1605—1621), militärische von Toskana und Polen (Kosaken), in grösserem Umfang von Spanien, das dabei Gebiete zu besserer Verbindung Italiens und seiner Niederlande zu erwerben [ gedachte. Durch einen Neutralitätsvertrag zwischen I Union und Liga, der unter französischer Vermittelung Ende I Mai 1620 zu stände kam, wurde es Max möglich, die ligistische I | Armee gegen Oesterreich und Böhmen zu verwenden. Gegen I die Kurpfalz, die nicht anzugreifen die Liga sich verpflichtete, [ war ein spanisches Heer unter Spinola im Anmarsch.

9. Neue Zeit - S. 161

1897 - Stuttgart : Neff
161 Rebellion enthauptet, 3 Bürger gehängt. Ende dieses Jahres setzte man einen Konfiskationsgerichtshof ein, der alle, die irgendwie sich schuldig fühlten, vorlud. Allen irgendwie Belasteten wurde ihr unbewegliches Eigentum ge- nommen, nach dem Hass der Schuld den einzelnen ein Teil des Gesamt- vermögens gelassen, der aber nieder abgeschätzt und in Geld ersetzt wurde, das ein Konsortium immer minderwertiger (zuletzt ein Zehntel des Nennwerts) schlug. Manche erhielten aber trotz der Festsetzung des Gerichtshofs gar nichts. Den r Gemeinden wurden ihre Privilegien und im wesentlichen ihr Vermögen ge- nommen. Man berechnet den Gesamtwert der so konfiszierten Güter auf 900 Millionen Mark. Bereichert wurde hiedurch nicht sowohl das schwer I verschuldete Haus Habsburg, als einwandernde italienische, spanische und [ wallonische, aber auch einheimische Herren, sowie Mönchsorden, insbesondere I die Jesuiten. Den Majestätsbrief, den ihm Maximilian nach dem Einzug I in Prag zusandte, hatte Ferdinand alsbald durchschnitten; 1627 wurde für Böhmen (und Mähren) eine neue Landesordnung erlassen, welche Erblichkeit und ausschliessliches Gesetzgebungsrecht der Krone, sowie könig- liche Ernennung der Landesbeamten festsetzte und dem durch die Geistlich- keit vermehrten Landtag nur die Mitwirkung in Steuersachen I beliess. Deutsch wurde zweite, gleichberechtigte Landes- sprache, aber bald in Rechtsprechung und Gesetzgebung bevorzugt. Alle Nichtkatholiken wurden für rechtlos und vogelfrei erklärt. Ende 1621 waren alle andern protestantischen und Oktober 1622, einem Kur- sachsen gegebenen Versprechen zuwider, auch die lutherischen Prediger aus- ! gewiesen, die Universität Prag den Jesuiten ganz überliefert worden. Die Jesuiten vollzogen mit Hilfe anderer Orden, vor allem aber auch militärischendrucksund rohenzwangs (Lichtensteinschedragoner „Seligmacher“) die gründliche Gegenreformation. Schliesslich wurden alle, die die Rückkehr zur katholischen Kirche verweigerten, aus- I getrieben. Die Zahl der ausgewanderten Familien (darunter der Pädagog I Comenius) schätzte man für Böhmen und Nebenlande auf 86 000. In M ä h r e n wurde ähnlich verfahren, jedoch ohne Hinrichtungen. In den unmittelbar habsburgischen Teilen Schlesiens begann die ge- waltsame Gegenreformation mit Hilfe der Lichtensteinschen Dragoner erst 1627, f konnte aber hier den Protestantismus nicht ganz ausrotten. In den beiden Oesterreich wurde er gänzlich verboten und die ständischen Rechte sehr ge- mindert; in Oberösterreich erhob sich Mai 1626 die protestan- tische Bauernschaft, die meisten Städte, mit Ausnahme u. a. des noch von den Bayern besetzten Linz, schlossen sich an. Der Widerstand der Bauern wurde mit Mühe von Pappenheim und seinem Heere nieder- geworfen. Protestantische Gemeinden erhielten sich aber im geheimen. In Steiermark und Nebenlanden wurde der protestantische Adel, soweit er nicht übertrat, vertrieben. Der pfälzische Krieg-. 1621 —1623. Eine spanische Armee („burgundische Kreistruppen“) hatte seit September 1620 die Kurpfalz grösstenteils besetzt, zu deren Deckung die Union gar wenig geleistet hatte. Diese verpflichtete sich April 1621 in einem Vertrag, die Pfalz zu räumen, und löste sich im Mai auf. Nach der Aechtung Friedrichs begann Maxi- milian die Exekution, Tilly zog von der Oberpfalz in die Unterpfalz dem schliesslich ins Eisass zurückweichenden Mans- feld nach. Als der Administrator von Halberstadt, der wilde („tolle“) Christian von Braunschweig ein durch Lehrbuch d. Weltgeschichte. Neue Zeit. 11

10. Neue Zeit - S. 207

1897 - Stuttgart : Neff
— 207 — fand und unschuldige Katholiken hingerichtet wurden. Der König genehmigte, um für eine Neuwahl gute Stimmung zu machen, die Habeascorpusakte, die, an alte Bestimmungen anknüpfend, Schutz gegen jede willkürliche Verhaf- tung oder Ausdehnung der Untersuchungshaft bietet (1679). Der Kampf um die Ausschliessung des Bruders des legitimer Kinder ermangelnden Königs, des offen katholi- schen Jakob von York, von der Erbfolge führte zu wiederholter Auflösung des Unterhauses und zum Gegensatz zweier Parteien, der Petenten, von ihren Gegnern Whigs genannt, die für die Exklusionsbill eintraten und dem Volk das Recht des Widerstands gegen ungerechte Regie- rung zusprachen, und der Rekusanten, von den Gegnern Tories genannt, die die Ausschliessung bekämpften und die Anschauung unbedingter Gehorsamspflicht gegen den König und seine Regierung vertraten. Beides waren aristo- kratische Parteien; die Tories vertraten später die Inter- essen der „Hochkirche“ und des Grossgrundbesitzes, die Whigs wollten für die Dissidenten mehr freie Bewegung und vertraten die Interessen des städtischen und aristo- kratischen Grosskapitals. Die Whigs wurden immer mehr zurückgedrängt, auch durch materiell widerrechtliche Abände- rung der Freibriefe vieler Städte und Grafschaften; das „Roggen- hauskomplott“ einiger Leute niederen Standes zur Hinrich- tung mehrerer Häupter der Whigs benützt. In Schottland waren Bischöfe und königlicher Supremat wieder ein- geführt worden, gegen renitente presbyterianische Gemeinden und Prediger wurde mit Einquartierung von Soldaten und Hoch- ländern und mit Hinrichtungen vorgegangen, 1681 ein im wesent- lichen den C-ovenant verwerfender Testeid eingeführt; dieses Schreckensregiment steigerte sich noch unter Jakob Ii. In Irland wurden zwei Drittel ihres Grundbesitzes den eng- lischen Ansiedlern (s. S. 202) belassen, ein Drittel zur Befriedi- gung von Katholiken, deren Unschuld bis zu einem gewissen Zeitpunkt erwiesen war, verwendet. 1686 verbot das Unter- haus jede Vieheinfuhr aus Irland. § 63. Jakob Ii. 1685—88. Zweite Revolution und Wilhelm Iij. Auf Karl Ii., der Februar 1685 nach Empfang des katho- lischen Sterbsakraments starb, folgte ohne jede Schwierigkeit Jakob Ii. Nur kurze Zeit verhüllte er seinen Entschluss, England zu Rom zurückzuführen und dem Königtum
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