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1. Leitfaden für den Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 153

1893 - Berlin : Nicolai
153 geschütz der Deutschen eingetroffen war, begann dasselbe, die Forts zu beschießen. Kräftig erwiderten diese das Feuer. Die Stadt war reichlich mit Lebensmitteln versehen, und die Bevölkerung, immer auf Entsatz hoffend, ertrug mutig, alle Drangsale der Belagerung. Als aber auch in der Folge die Ausfälle vergeblich waren, als auf eine Hülfe nicht mehr zu hoffen war, als das Feuer aus den deutschen Geschützen der Stadt selbst Schaden zufügte, und als endlich der Mangel so sühlbar wurde, daß man an die Drangsale einer Hungersnot denken mußte, fügte die französische Regierung sich in das Unvermeidliche. Sie übergab die sämtlichen Forts und die Waffen der Armee von Paris an die Deutschen und erhielt dafür einen Waffenstillstand aus 21 Tage. Paris durfte von neuem mit Lebensmitteln versehen werden. Endlich führten auch die Unterhandlungen wegen des Friedens zum Ziele. Dieselben waren deshalb so lange fruchtlos gewesen, weil Frankreich durchaus in keine Landabtretung willigen wollte, Graf Bismarck aber auf der Herausgabe des Elsaß und Deutsch-Lothringens bestand. Nachdem Thiers zum Präsidenten der französischen Republik erwählt worden war, wurden zu Versailles die Grundlinien (Präliminarien) des Friedens festgestellt, worauf derselbe endlich am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M. zu lo.sroaj stände kam. Frankreich trat an Deutschland das Elsaß mit der alten 1871 freien Reichsstadt Straßburg und Deutsch-Lothringen mit der Festung Metz ab, welche wie jene einst eine Perle deutscher Städte gewesen war. Außerdem bezahlte es 5 Milliarden Francs Kriegskosten. Das deutsche Kaiserreich. Für Deutschland hatte dieser Krieg aber noch einen weit höheren Gewinn. Nicht nur, daß Dank der Fürsorge und der Aufopferung unseres greisen Königs, der alle Strapazen des Feldzuges ertragen und sein Leben mehr als einmal in Gefahr gesetzt hatte, Dank dem Eifer der Fürsten und freien Städte Deutschlands, der Tüchtigkeit seiner Feldherren und seines großen Staatsmannes, der heldenmütigen Ausdauer unserer Krieger, ein siegreicher Krieg geführt und ein ehrenvoller Friede errungen war: nach langer Entfremdung hatten die Deutschen aller Stämme vom Anfange bis zum Ende des Krieges iu treuer Waffenbrüderschaft neben einander gestritten. So hatte sich das lange Zeit vergeblich ersehnte Band der Einheit um alle Gaue unseres weiten Vaterlandes geschlungen. Daher konnte es nicht fehlen, daß sich die Einigung

2. Die Neuzeit - S. 42

1892 - Berlin : Nicolai
42 C. Zeitalter der nationalen Bewegungen. 1681 Wegnahme von Straßburg und des Restes vom Elsaß durch die „Reunionen"; 1766 Anfall des Restes von Lothringen (auf Grunb des Wiener Friebens). Zurückgewonnen sinb das Elsaß außer Belfort und Gebiet, von Lothringen bagegen nur der norböstliche, beutschrebenbe Teil, etwa lj- des früheren Herzogtums. 179. Welche Vorläufer hat die deutsche Einigung gehabt? Vgl. den preußisch-beutschen Zollverein (erste materielle Einigung), die preußischen Militär- und Postkonventionen mit norbbeutschen Staaten, den Norbeutschen Bunb (Fürstenbunb Friebrichs b. Gr.!), die Trutzbüubnisse mit den sübbeutschen Staaten, das beutsche Zollparlament. 180. Welches Verdienst hat Wilhelm I. um Preußen und Deutschland? König Wilhelm erkannte, daß der Dualismus von Österreich und Preußen und die Neugestaltung der bcutschen Verhältnisse überhaupt, zu welcher er Preußen berufen sah, nur gewaltsam zu lösen fei, mit Hinaus-dräugung Österreichs aus Deutschland. Er bereitete bieselbe unbeirrt vor durch die Stärkung der preußischen Macht nach außen und innen (Kon-sliktszeit), führte 1866 die Entfcheibung gegen Österreich und die Stiftung des Norbbeutschen Bunbes unter der Führung von Preußen herbei, verwirklichte 1871 den Einheitsgebanken des Volkes mit Hilfe der beutfchen Heere und bereitete durch feine kraftvolle Politik Deutschland die erste Stelle unter den europäischen Staaten. 181. Die Entstehung des Kaisertums unter Karl d. Gr., Otto d. Gr., Wilhelm I. Alle brei empfingen die Kaiserwürbe als ibeale Forbernng ihrer Zeit, nicht als bloße Ehrung, und auf der Grunblage ihres mächtigen Königtums, alle brei in der Frembe und umgeben von kriegerischem Glanze, die beiben ersten aber aus der fremben Hand des Papstes, Wilhelm I. durch die Hand der verbünbeten beutfchen Fürsten. 182. Wappen und Farben des alten und neuen Reiches. Reichswappen war früher ein Do ppel abler, der nach Auflösung des Reiches von Österreich beibehalten und auch vom beutfchen Bunbe angenommen würde, währenb das Wappen des neuen Reiches der einköpfige Abler ist (mit dem preußischen auf der Brust). Das alte Reichsbanner zeigte einen schwarzen Abler (mit des Kaisers Hauswappen auf der Brust) auf gelbem Grunbc; die Reichsfarben waren bah:r Schwarz-Gelb (Golb). Da der Kaiser bei Belehnungen auch eine rote Fahne,

3. Brandenburgisch-preußische Geschichte - S. 33

1897 - Berlin : Nicolai
C. Preußen unter Königen. 33 150. Welche (Gebiete erhielt Preußen 1815? Die östliche Hälfte von Sachsen, Danzig und Thorn, den westlichen Teil des Herzogtums Warschau (Provinz Posen), die westliche Halste des Bistums Münster, das Herzogtum Westfalen uebst Arnsberg, das Groß-herzogtnm Berg, die kurkölnischen Lande, die ehemals knrtrierschen links des Rheines, Teile von Luxemburg und Limburg, die Reichsstädte Köln, Aachen, Wetzlar sowie zahlreiche kleinere rheinische Gebiete: das Ganze 2170 □ M. mit 5 Mill. Einw., so daß der Staat aus 5040 Dm. (räumlich weniger als 1805) mit 10v2 Mill. Einw. stieg. 151. Welche günstige Bedeutung hatte für Preußen die territoriale Umgestaltung von 1815? Der Staat schüttelte die Hauptmasse der unbequemen polnischen Besitzungen ab und erzielte, indem er wieder vorwiegend deutsch wurde, großen Gewinn an nationaler Kraft; er behielt die Wacht am Rhein gegen das Romanentum, an der Weichsel gegen das Slaventnm und bildete fortan dem überwiegend slavischen Österreich gegenüber, da ihm nun eine nationale Politik ermöglicht war, den Anziehungspunkt der rein deutschen Bestrebungen. 152. Worin lag die Ungunst der territorialen Umgestaltung von 1815? Die Preußeu zugewiesenen Gebiete bildeten kein zusammenhängendes Ganze, sondern zerfielen nach wie vor in einen größeren östlichen und einen kleineren westlichen Teil (dazwischen Hannover) und waren an Umsang genüget als Preußens Ausdehnung vor dem Frieden von Tilsit. Die langgestreckten Grenzen lagen überall dem Auslande offen. So machte aber die unfertige und zerstückelte Gestalt des Staates stetes Wachstum in Deutschland für ihn zur Lebensaufgabe (vgl. 1866). 153. Was charakterisiert im allgemeinen die preußische Geschichte seit 1815? Im Innern: das Streben nach zeitgemäßer Gestaltung des politischen Lebens (Verfassung); nach außen: die Rivalität mit Österreich um die Leitung der deutschen Verhältnisse (Bundesreform). 154. Welche inneren Einrichtungen tras Friedr. Wilh. Iii. nach den Freiheitskriegen? Einführung der allgemeinen Wehrpflicht und Bildung der Land-wehr (1814), Aufhebung der Accife (dafür Schlacht- und Mahlsteuer) und Einsetzung der Klassensteuer, Errichtung eines (6.) Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten (Altenstein), Vereinigung der Universitäten Zurbonsen, Repetitionsfragen Iv. g

4. Nicolaisches Realienbuch - S. 123

1906 - Berlin : Nicolai
123 kamen noch Teile vom ehemaligen Kursachsen (Torgau, Wittenberg, Thüringer Kreis) zu Preußen. 7. Die Provinzen Rheinland und Westfalen wurden nach dem Wiener Kongreß gebildet und bestehen in der Hauptsache ans folgenden Gebieten: Ä) der Kleveschen Erbschaft Johann Sigismunds vom Jahre 1614, nämlich Kleve, Mark und Ravensberg (S. 56); b) der Erwerbung des Großen Kurfürsten, nämlich dem Bistum Minden (1648s; c) der oranischon Erb- schaft König Friedrichs I., nämlich Mors, Tecklenburg und Lingen (1702); ck) den ehemaligen Bistümern Paderborn und Münster (Reichsdcp.-Haupt- schluß 1803); e) hauptsächlich aber ans den Bestandteilen der früheren Erz- bistümer Köln und Trier und den Herzogtümern Berg und Jülich (1815). 8. Die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau kamen nach dem Kriege von 1866 unter König Wilhelm I. zu Preußen. a) Die Provinz Schleswig-Holstein wurde ans den ehemaligen Herzog- tümern Schleswig und Holstein gebildet (Krieg von 1864 und 1866). b) Die Provinz Hannover bildete vor 1866 das gleichnamige Königreich. c) Die Provinz Hessen-Nassau ist ans dem früheren Kurfürstentum Hessen, dem Herzogtum Nassau und dem Gebiet der freien Stadt Frankfurt a. M. zusammengesetzt. 9. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. (1849) kamen die Fürstentümer Hohenzollern-Hcchingen und Sigmaringen an Preußen, weil die Fürsten von Hvhenzollern infolge der Revolution vom Jahre 1848 auf die Regierung verzichteten. Die Grundzüge der gegenwärtigen Staatsverwaltung. An der Spitze des preußischen Staates steht der König. Er beruft für die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung die Minister, welche die Verwaltung zu überwachen haben und den Vertretern des Volkes (Ab- geordneten) verantwortlich sind. Zur Hilfeleistung sind den Ministern zahl- reiche Beamte unterstellt. Bei gemeinsamen Beratungen aller Minister führt der König oder der Ministerpräsident den Vorsitz. Das Staatsministerium gliedert sich in folgende Ministerien: 1. Das Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten, das mit dem auswärtigen Amt des Reiches verbunden ist (S. 106). 2. Das Ministerium des Innern, dem fast die gesamte innere Landesverwaltnng sowie die Polizei unterstellt ist. 3. Das Ministerium der Finanzen hat die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben für alle Zweige der Staatsverwaltung zu überwachen. 4. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen- heiten verwaltet das Kirchen-, Schul- und Gesundheitswesen. Doch ist für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten der neun alten Provinzen der Oberkirchenrat in Berlin zuständig (General-Superintendenten, Provinzial- konsistorien). 5. Das Ministerium für Handel und Gewerbe be- aufsichtigt das Handels- und Gewerbewesen, die Schiffahrt und den Bergoau. 6. Das Justizministerium überwacht die Amtsführung der richterlichen Beamten. 7. Das Kriegsministerinm hat die Oberleitung aller mili-

5. Nicolaisches Realienbuch - S. 123

1906 - Berlin : Nicolai
— 123 kamen noch Teile vom ehemaligen Kursachsen (Torgau, Wittenberg, Thüringer Kreis) zu Preußen. 7. Die Provinzen Rheinland und Westfalen wurden nach dem Wiener Kongreß gebildet und bestehen in der Hauptsache aus folgenden Gebieten: a) der Kleveschen Erbschaft Johann Sigismunds vom Jahre 1614, nämlich Kleve, Mark und Ravensberg (S. 56); 1») der Erwerbung des Großen Kurfürsten, nämlich dem Bistum Minden (1648 ; c) der oranischen Erb- schaft König Friedrichs I., nämlich Mors, Tecklenburg und Lingen (1702); <3) den ehemaligen Bistümern Paderborn und Münster (Reichsdep.-Haupt- schluß 1803); e) hauptsächlich aber aus den Bestandteilen der früheren Erz- bistümer Köln und Trier und den Herzogtümern Berg und Jülich (1815). 8. Die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau kamen nach dem Kriege von 1866 unter König Wilhelm I. zu Preußen. a) Die Provinz Schleswig-Holstein wurde ans den ehemaligen Herzog- tümern Schleswig und Holstein gebildet (Krieg von 1864 und 1866). V) Die Provinz Hannover bildete vor 1866 das gleichnamige Königreich. c) Die Provinz Hessen-Nassau ist ans dem früheren Kurfürstentum Hessen, dem Herzogtum Nassau und dem Gebiet der freien Stadt Frankfurt a. M. zusammengesetzt. 9. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. (1849) kamen die Fürstentümer Hohcnzollern-Hechingen und Sigmaringen an Preußen, weil die Fürsten von Hohenzollern infolge der Revolution vom Jahre 1848 auf die Regierung verzichteten. Die Grundzüge der gegenwärtigen Staatsverwaltung. An der Spitze des preußischen Staates steht der König. Er beruft für die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung die Minister, welche die Verwaltung zu überwachen haben und den Vertretern des Volkes (Ab- geordneten) verantwortlich sind. Zur Hilfeleistung sind den Ministern zahl- reiche Beamte unterstellt. Bei gemeinsamen Beratungen aller Minister führt der König oder der Ministerpräsident den Vorsitz. Das Staatsministerium gliedert sich in folgende Ministerien: 1. Das Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten, das mit dem auswärtigen Amt des Reiches verbunden ist (S. 106). 2. Das Ministerium des Innern, dem fast die gesamte innere Landesverwaltnng sowie die Polizei unterstellt ist. 3. Das Ministerium der Finanzen hat die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben für alle Zweige der Staatsverwaltung zu überwachen. 4. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegen- heiten verwaltet das Kirchen-, Schul- und Gesundheitswesen. Doch ist für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten der neun alten Provinzen der Oberkirchenrat in Berlin zuständig (General-Superintendenten, Provinzial- konsistorien). 5. Das Ministerium für Handel und Gewerbe be- aufsichtigt das Handels- und Gewerbewesen, die Schiffahrt und den Bergoau. 6. Das Justizministerium überwacht die Amtsführung der richterlichen Beamten. 7. Das Kriegsministerium hat die Oberleitung aller mili-

6. Nicolaisches Realienbuch - S. 123

1906 - Berlin : Nicolai
123 kamen noch Teile vom ehemaligen Kursachsen (Torgau, Wittenberg, Thüringer Kreis) zu Preußen. 7. Die Provinzen Rheinland und Westfalen wurden nach dem Wiener Kongreß gebildet und -bestehen in der Huptsache ans folgenden Gebieten: а) der Kieveschen Erbschaft Johann Sigismunds vom Jahre 1614, nämlich Kleve, Mark und Ravensberg (S. 56); b) der Erwerbung des Großen Kurfürsten, nämlich dem Bistum Minden (1648 ; c) der oranischen Erb- schaft König Friedrichs I., nämlich Mörs, Tecklenburg und Lingen (1702); б) den ehemaligen Bistümern Paderborn und Münster (Reichsdep.-Haupt- schluß 1803); e) hauptsächlich aber ans den Bestandteilen der früheren Erz- bistümer Köln und Trier und den Herzogtümern Berg und Jülich (1815). 8. Die Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen-Nassau kamen nach dem Kriege von 1866 unter König Wilhelm I. Zn Preußen. a) Die Provinz Schleswig-Holstein wurde ans den ehemaligen Herzog- tümern Schleswig und Holstein gebildet (Krieg von 1864 und 1866). b) Die Provinz Hannover bildete vor 1866 das gleichnamige Königreich. c) Die Provinz Hessen-Nassau ist ans dem früheren Kurfürstentum Hessen, dem Herzogtum Nassau und dem Gebiet der freien Stadt Frankfurt a. M. zusammengesetzt. 9. Unter der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. (1849) kamen die Fürstentümer Hohenzollcrn-Hechingen und Sigmar in gen an Preußen, weil die Fürsten von Hohenzollern infolge der Revolution vom Jahre 1848- aus die Regierung verzichteten. Die Grundzüge der gegenwärtigen Staatsverwaltung. An der Spitze des preußischen Staates steht der König. Er beruft für die verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung die Minister, welche die Verwaltung zu überwachen haben und den Vertretern des Volkes (Ab- geordneten) verantwortlich sind. Zur Hilfeleistung sind den Ministern zahl- reiche Beamte unterstellt. Bei gemeinsamen Beratungen aller Minister führt der König oder der Ministerpräsident den Vorsitz. Das Staatsministerinm gliedert sich in folgende Ministerien: 1. Das Ministerium der aus- wärtigen Angelegenheiten, das mit dein auswärtigen Amt des Reiches verbunden ist (S. 106). 2. Das Ministerium des Innern, dem fast die gesamte innere Landesverwaltung sowie die Polizei unterstellt ist. 3. Das Ministerium der Finanzen hat die Verwalmng der Einnahmen und Ausgaben für alle Zweige der Staatsverwaltung zu überwachen. 4. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mcdizinalangelegen- heiten verwaltet das Kirchen-, Schul- und Gesundheitswesen. Doch ist für die evangelisch-kirchlichen Angelegenheiten der neun alten Provinzen der Oberkirchenrat in Berlin zuständig (General-Superintendenten, Provinzial- konsistorien). 5. Das Ministerium für Handel und Gewerbe be- aufsichtigt das Handels- und Gewerbewesen, die Schiffahrt und den Bergoau. 6. Das Justizministerium überwacht die Amtsführung der richterlichen Beamten. 7. Das Kriegsministerium hat die Oberleitung aller mili-
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