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1. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 102

1906 - München : Oldenbourg
102 24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. Handels herbeizuführen. Erst am Anfang des 19. Jahrhunderts bei der Neugestaltung der politischen Verhältnisse Deutschlands ward Regensburg wieder dauernd mit dem neuen Königreich Bayern vereinigt, aber nicht mehr als Hauptstadt; von seiner früheren Größe und Bedeutung hatte es beträchtlich eingebüßt. Zur Zeit der ersten wittelsbachischen Herzoge kann von einer eigentlichen Landeshauptstadt, d. h. von einem ständigen Regierungssitze des Landesfürsten, kaum die Rede sein. Regensburg war wohl die bedeutendste* Stadt des Landes, aber die herzogliche Macht war dort schon sehr beschränkt. Die Herzoge erscheinen, soweit sie nicht am Hof des Kaisers weilen, bald da bald dort im Lande, Recht sprechend und die Angelegenheiten ihrer Untertanen ordnend. Bald erheischte die Belehuuug mit der rheinischen Psalzgrasenwürde (1214) auch ihre häufige Anwesenheit am Rhein. In jene Zeit füllt die Gründung verschiedener bayerischer Landstädte. Im Jahre 1204 erbaute Ludwig I. aus dem das östliche Ufer der Isar begleitenden Höhenzuge die Burg Transnitz und zu deren Füßen die Stadt Landshut. 1218 legte er die neue Stadt Straubing an westlich von der alten Ansiedlung, die sich an das einstige Römerkastell angeschlossen hatte. 1220 folgte die Gründung von Abbach, 1224 die von Landau an der Jfar. Landshnt scheint der bevorzugte Aufenthaltsort Ludwigs I. und seiner Nachfolger geworden zu sein. In dem großen Stadtrechtsprivileg vom Jahre 1279 hebt Herzog Heinrich Xiii. ausdrücklich hervor, daß Landshut der häufigste Wohnsitz seines Großvaters (Ludwig) und Vaters (Dtto) gewesen sei, daß er selbst hier auferzogen wurde und hier auch begraben zu werden wüufche. Im nahen Kloster Seligental, das nach der Ermordnug Ludwigs I. (1231) vou dessen Witwe Ludmilla gestiftet wurde, faudeu viele Mitglieder des wittelsbachischen Hauses ihre letzte Ruhestätte. Neben Laudshut erscheinen jedoch den Urkunden der Herzoge zufolge noch viele andere bayerische Städte als deren Aufenthaltsort; besonders häufig werden München, Straubiug, Ingolstadt, Burghausen genannt. Burghausen war nach dem Aussterben des nach dieser Burg benannten Grafengeschlechtes am Ende des 12. Jahrhunderts an Bayern gekommen. Ebeuso fiel um die Mitte des 13. Jahrhunderts Wasserburg nach dem Aussterben der dortigen Grasen den Wittelsbachern zu und wurde von den Herzogen in der Folge gerne als Aufenthaltsort gewählt. Im Jahre 1255 teilten die herzoglichen Brüder Ludwig Ii. und Heinrich Xiii. ihre Länder. Ludwig erhielt Oberbayern und die Pfalz. Unter ihm und seinen Nachfolgern wurde München zur Hauptstadt Ober-bayerus. Ursprünglich Tegernseer Klosterbesitz (daher der Name „zu den Mönchen") war dieser Ort besonders seit den Zeiten Herzog Heinrichs des Löwen, der hier eine Brücke, Münz- und Zollstätte errichtete, rasch emporgeblüht. Ludwig soll hier die erste herzogliche Burg, den jetzigen „alten Hof",

2. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 32

1906 - München : Oldenbourg
32 8. Ausbreitung des Christentums in den bayerischen Landen. Die Regierungszeit der Welfen, von deren Freigebigkeit zahlreiche Stiftungen in Ottobeuren, Raittenbnch, Steingaden Zeugnis geben, bedeutet die Reform der bayerischen Kirche, deren Ruhm die Namen frommer, gelehrter, tatkräftiger Münuer wie Eberhard von Salzburg, f 1164, Hartmann von Brixeu, t 1164, Otto von Freising, f 1158 zu Morimond, Geroch von Reichersberg, f 1169, verkünden. Ist doch auch der größte deutsche Epiker des Mittelalters, der Sänger des heiligen Grals, bayerischen Stammes! Noch 1608 sah man in der Liebfrauenkirche zu Eschenbach im Bistum Eichstätt das Grabmal des sinnigen Ritters, der von heiligen Dingen so schön gesungen, „daz leien munt nie baz gesprach". Zu gleicher Zeit steht an der Spitze der Mainzer und zeitweilig auch der Salzburger Kirchenprovinz der große Staatsmann Erzbischof Konrad von Wittelsbach, der als Legat die Sprengel des Landes in der Treue zum hl. Stuhl erhält, während sein Bruder Otto I. durch die Belehnung Barbarossas i. I. 1180 die Herrschaft der neuen, jetzt noch grünenden Dynastie begründet. Freilich war das neue Herzogtum an Gebiet bedeutend geschmälert, seit Kaiser Friedrich I. die Ostmark als selbständiges Herzogtum an die Babenberger übergeben hatte. Aber auch die Kirchenprovinz Salzburg hatte sich Einschränkungen gefallen lassen müssen, indem Böhmen schon im Jahre 973 von Regensburg losgetrennt und ein eigenes Bistum Prag errichtet worden war, das an Mainz angeschlossen wurde. Ebenso löste König Stephan I. von Ungarn im Einverständnisse mit Papst Sylvester Ii. dadurch , daß er die Hierarchie in Ungarn mit dem Mittelpunkte in Gran aufrichtete, die Tochter von der bayerischen Mutterkirche und machte sie selbständig. Immerhin war das Gebiet des Erzbischofs von Salzburg auch jetzt noch viel zu groß, als daß er es selbst hätte gebührend verwalten können. Schon 1072 hatte deshalb Gebhard der Heilige, unterstützt von der seligen Gräfin Hemma und mit Genehmigung des Papstes Alexander Ii., für die Gebirgslande der südlichen Steiermark und Kärntens ein eigenes Bistum mit dem Sitze in Gurk errichtet, dessen Besetzung er sich und seinen Nachfolgern vorbehielt. In ähnlicher Weise erfolgte nun durch den frommen Eberhard Ii. die Gründung der drei weiteren Bistümer Chiemsee (1216), Seckan (1218) und Lavant (1228). Vom hl. Stuhle wurden diese Stiftungen gutgeheißen und Eberhard dafür mit der Würde eines ständigen Legaten und dem Vorrechte den Purpur zu tragen ausgezeichnet (1232), ein Privileg, dessen sich seine Nachfolger heute noch erfreuen. Von den neuen Sprengeln lag nur das Bistum Chiemsee zwar nicht ganz, aber doch zumeist auf bayerischem Bodeu. Auf den durch die weite, abgrundtiefe Wasserfläche gegen feindliche Überfälle so gut gesicherten Inseln hatten schon unter den Agilolfingern zwei Klöster geblüht und in dem einen, für Männer, des hl. Virgil von Salzburg gelehrter Freund, der Schotte

3. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 51

1906 - München : Oldenbourg
13. Markgraf Luitpolds Heldentod in der Ungarnschlacht. 51 Arnulf dazu noch die böhmische Mark, die kärntnische Mark und Oberpannonien verliehen erhalten. Welchem Geschlechte er angehörte, läßt sich mit vollkommener Sicherheit nicht angeben, aber unser vortrefflicher Geschichtschreiber Siegmund von Riezler hat mit triftigen Gründen die hohe Wahrscheinlichkeit nachgewiesen, daß er von den Housiern abstammt, von jener Familie des alten bayerischen Hochadels, welche nach dem Herzogshause der Agilolfinger die mächtigste und vornehmste war. Und Luitpold selbst wurde der Vater eines ruhmvollen Geschlechts, das die Forscher mit seinem Namen verknüpfen und von dem sie wiederum mit nahezu völliger Bestimmtheit die Grasen von Scheyern, die Vorfahren der erlauchten Grasen von Wittelsbach ableiten, so daß er mit Fng und Recht als der Ahnherr unseres Königshauses gilt. Schlimm stand es damals um Deutschland. Während im Westen die Normannen die Küsten und die Uferlande plünderten, wütete:: verheerende Fehden im Innern des Reiches, namentlich der blutige Zwist zwischen den Babenbergern und den Saliern, so daß die Ungarn ihre Einfälle in die bayerischen Grenzlande alljährlich wiederholen konnten. Genauere Nachrichten darüber sind uns nicht überliefert; aber wir wissen, daß sie in den Jahren 901, 902, 903 Niederlagen erlitten, daß 904 ihr Anführer Chuffal von den Bayern zum Gastmahle geladen und hier samt seinem Gefolge erschlagen wurde. Wie einst die Hunnen, die ebenfalls in den Pußten Ungarns hausten, waren sie gefürchtete Feinde. Ihr stürmischer Angriff war unwiderstehlich, ihre Todesverachtung im Kampfe war unerschütterlich, die Schnelligkeit ihrer Pferde entzog sie den Verfolgern, gestattete aber ihnen selbst eine unablässige Verfolgung. Religiöser Fanatismus trieb die wilden Heiden an; denn sie glaubten, daß sie einst im Jenseits so viele Leibeigene zur Bedienung haben würden, als sie Feinde erlegten. Dabei beseelte sie ein derartiger Blutdurst, daß sie auf den Leichen der Erschlagenen wie auf Tischen schmausten und tranken; die gefangenen Weiber und Mädchen banden sie mit deren Haarzöpfen zusammen und trieben sie nach Ungarn. Wo sie hinkamen, zerstörten sie alles, sengten, brannten und vernichteten, was sie nicht mit sich schleppen konnten. Dieser Blutdurst, die unmenschliche Behandlung der Wehrlosen, die Zerstörungswut, dazu die häßliche Erscheinung der kleinen Gestalten mit gelben, breitknochigen Gesichtern und geschlitzten Augen, ließ sie den Deutschen wie höllische Unholde erscheinen und die Schnelligkeit, mit der sie — allerorten den roten Hahn auf die Dächer setzend und das Land in eine Wüstenei verwandelnd — plötzlich mitten im Lande erschienen und hinter den Rauchwolken der niedergebrannten Gebäude mit ihrem Raube wieder verschwanden, trug nicht wenig dazu bei den von ihnen ausgehenden Schreckensbann zu vermehren. Im Jahre 906 hatten die Ungarn einen bedeutenden Erfolg errungen, unter ihren wiederholten Angriffen war das große Reich der slavischen Mähren x) Geschichte Bayerns, I, 245 ff.

4. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 57

1906 - München : Oldenbourg
15. Die Gründung des Bistums Bamberg. 57 berget Bischof an die Gestade der Ostsee um den entlegensten Stämmen der Wenden das Christentum zu predigen und dadurch auch ihre Germani-sientng vorzubereiten. Man hat oft in der Gründung Bambergs nichts anderes sehen wollen als das Werk frömmelnder Laune eines bigotten Fürsten; aber sicherlich war es ein Werk, auf welches der Himmel seinen Segen gelegt hat. Die Stiftung eines Bistums war im Deutschen Reiche keine geringe Sache. Welche Mühen hatte nicht der große Otto in aller seiner Kaisermacht zu bestehen um das Erzbistum Magdeburg ins Leben zu rufen und einige Teile der Halberstädter Diözese für dasselbe zu gewinnen! Wenn nun Heinrich im fünften Jahre seiner Regierung angriff, was der gewaltige Kaiser kaum in zwanzigjährigen Anstrengungen erreichte, so zeugt dies vorweg für einen Mut, der vor keiner Schwierigkeit zurückbebte, wie nicht minder für ein starkes Bewußtsein feiner gesicherten Macht. Die Wege, die er zum Ziele einschlug, enthüllen uns das innerste Wesen des eigentümlichen Fürsten. Nach dem gewaltsamen Sturze der Babenberger unter Ludwig dem Kinde war ein Teil ihrer Burgen und Güter nicht wieder zu Lehen ausgetan sondern bei der Krone verblieben. Zu ihnen gehörten die Burgen Babenberg und Aurach im Gau Volkfeld, die Otto Ii. mit allen zugehörigen Ländereien im Jahre 973 an den Vater Heinrichs zu freiem Eigentum schenkte. Vom Vater gingen sie auf den Sohn über, der sich von früher Jugend au gern zu Bamberg aushielt und für die Verschönerung der Burg keinen Aufwand scheute. Bei feiner Vermählung mit Kunigunde verschrieb er sie als Leibgedinge feiner Gemahlin und fuhr auch als König fort das ihm liebe Besitztum auf alle Weise zu verbessern. Als ihm dann die Hoffnung Leibeserben von Kunigunden zu erhalten zu schwinden anfing, erwuchs in ihm der Gedanke Bamberg dem Dienste der Kirche zu widmen und ein Bistnm daselbst zu begründen. Längere Zeit trug er nach seiner Sitte den Plan schweigend mit sich umher, bereitete indessen alles zu seiner Verwirklichung vor. Er begann den Bau eines großen Domes mit zwei Unterkirchen und beschaffte alle Bedürfnisse einer bischöflichen Kirche mit emsiger Sorgfalt. Vor allem aber bedurfte er um dem neuen Bistum einen genügenden Sprengel zuweisen zu können von den Bischöfen von Würzburg und Eichstätt der Abtretung eines Teiles ihrer Diözesen im Volkfeld und Radenzgau. Im Jahre 1007 trat der König endlich mit seiner Absicht offen hervor. Am 6. Mai, seinem Geburtstage, schenkte er seine Eigengüter im Volkfeld und im Radenzgau an die Barnberger Kirche und berief auf Pfingsten eine Synode nach Mainz, aus der er seinen Plan durchzusetzen erwartete. Vier Erzbischöfe und dreizehn Bischöfe waren erschienen, unter ihnen auch der Bifchof von Würzburg, während der Eichftätter ausgeblieben war. Mit jenem trat der König nun zunächst in geheime Verhandlungen und wußte ihn in der Tat Su den gewünschten Abtretungen zu bewegen, indem er ihm dafür fowohl 150 Hufen Landes in der Meinunger-Mark überließ wie auch die Erhebung

5. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 101

1906 - München : Oldenbourg
24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. 101 burgs Mauern leistete Herzog Arnulf den Königen Konrad I. und Heinrich I. Widerstand. Mit der Erstarkung der Macht des deutschen Königtums verschwindet wie in den übrigen deutschen Herzogtümern auch in Bayern das Volksherzogtum. Fürsten ans sächsischem und fränkischem Geschlecht, meist nahe Verwandte des jeweiligen Königs, zum Teil dessen Söhne, werden mit Bayern belehnt. Sie stehen dem Volke, über das sie gesetzt sind, mehr oder weniger als Fremde gegenüber; über ihre Tätigkeit in und für Bayern haben sich denn auch sehr wenige Nachrichten erhalten. Mit den Welfen erhält 1070 wieder ein süddeutsches, wenn auch nicht einheimisches Geschlecht die Herrschaft über Bayern, die sie mit einer kurzen Unterbrechung über ein Jahrhundert innehaben. Heinrich der Stolze erbaut zu Regensburg die berühmte steinerne Brücke. Eben dieser Herzog wird aber von Kaiser Lothar auch mit dem Herzogtum Sachsen belehnt und sein Sohn Heinrich der Löwe widmet seine Sorgfalt vorzugsweise diesem Herzogtum, während er in Bayern nur vorübergehend sich aufhält. Im Jahre 1180 kam endlich wieder ein einheimisches Herrschergeschlecht zur Regierung, die Wittelsbacher, die Nachkommen der alten Volksherzoge. Regensburg war damals durch seinen Handel und seine Gewerbtätigkeit nicht bloß die erste Stadt Bayerns sondern eine der bedeutendsten Städte ganz Deutschlands. Im Bewußtsein ihres Ansehens und Reichtums strebten die Bürger der Stadt mehr und mehr nach Selbständigkeit; es beginnt die allmähliche Entwicklung Regensbnrgs zur reichsunmittelbaren Stadt. Die ersten Freiheiten scheint die Stadt von Kaiser Friedrich Barbarossa erhalten zu haben. Die Urkunde hierüber ist nicht mehr erhalten, doch nimmt das Privileg König Philipps vom Jahre 1207 darauf Bezug. Die Bürger erhalten das Recht der Selbstverwaltung und Selbstbesteuerung. Allerdings besaßen auch die bayerischen Herzoge noch verschiedene Rechte in der Stadt: die oberste Gerichtsbarkeit, Münze, Zölle gehörten ihnen; sie hatten dort auch ihren eigenen Hof. Daneben machte aber auch der Bischof von Regensburg manche Liechte geltend. Zwischen ihm und dem zweiten wittelsbachischen Herzog, Ludwig I. (dem Kelheimer), kam es sogar zum Krieg; in den Friedensverträgen von 1205 und 1213 wurde unter andern bestimmt, daß Bischof und Herzog verschiedene Rechte in Regensbnrg gemeinsam ausüben sollten. In der Folgezeit aber wußten die Bürger Regensbnrgs mit kluger Benützung der Geldverlegenheiten der Herzoge und Bischöfe immer mehr Rechte, meist auf dem Wege der Verpfändung, an sich zu bringen. Außerdem begünstigten die deutschen Kaiser, besonders Friedrich Ii. und später Ludwig der Bayer, die aufstrebende Stadt und erteilten ihr wichtige Privilegs. So erscheint denn im 14. Jahrhundert die Entwicklung Regensbnrgs zur freien Reichsstadt bereits vollendet. Nur vorübergehend (von 1486 bis 1492) stellte sich die Stadt freiwillig nochmals unter die Regierung Herzog Albrechts Iv. von Bayern, in der Erwartung hierdurch einen neuen Aufschwung ihres damals darniederliegeubeu

6. Lesebuch zur Geschichte Bayerns - S. 103

1906 - München : Oldenbourg
24. Die Residenzen der bayerischen Herzoge. 103 erbaut haben; er hielt sich jedoch nur zeitweise in München auf, weilte vielmehr abwechselnd in den verschiedenen bayerischen und pfälzischen Städten oder auch am königlichen Hofe. Von seinen Söhnen und Nachfolgern, besonders von Kaiser Ludwig dem Bayern, erhielt München viele wichtige Privilegs. In Niederbayern regierten Heinrich und seine Nachkommen. Landshut blieb wohl die erste Stadt des Landes, ohne jedoch ständige Residenz des Herzogs zu sein. Eine Hofordnung vom Jahre 1293 bestimmt, daß der Herzog mit seinem Hofe „allermeist zu Landshut, Straubing und Burghausen wohnen soll". Indes wurde diese Verordnung keineswegs streng beobachtet. Die Herzoge — damals regierten die Söhne Heinrichs, Otto, Ludwig und Stephan gemeinsam — weilten mit ihrem Hofe nach wie vor hier und dort im Lande anf längere oder kürzere Zeit. Nicht selten wurden auch die Klöster mit einem Besuche bedacht. Vom Kloster Aldersbach bei Vilshoseu ist noch ein Rechnungsbuch vom Ende des 13. und Ansang des 14. Jahrhunderts erhalten, worin wiederholt Einträge über die Anwesenheit des herzoglichen Hofes und die dem Kloster dadurch erwachsenen Un- Der rate Hof. kosten sich finden. Mitunter scheinen diese Besuche sehr unerwartet gekommen zu sein. So wird uns einmal berichtet, daß Herzog Stephan, der seiner Gemahlin Jnta zu Ehren einen großen Jagdzug veranstaltete, am 14. September 1300 während des Hauptgottesdienstes unverhofft ins Kloster kam und mit seinem zahlreichen Gefolge, Männern und Frauen, die ganze Kirche bis zum Hochaltar vor erfüllte. Entrüstet unterbrach der zelebrierende Priester, der eben mit dem Gloria begonnen hatte, die Messe; die Mönche löschten alle Lichter aus und entblößten die Altäre. Der Herzog, darüber ausgebracht, verließ mit den Seinen die Kirche; doch gelang es später dem Abt, der zur Zeit des Vorfalles abwesend war, und einigen Edlen ihn wieder zu versöhnen. Übrigens erwiesen sich die bayerischen Herzoge gegen die Klöster auch erkenntlich; Güterschenkungen und Verleihung von Privilegien, besonders Zollfreiheit für die

7. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 38

1900 - München : Oldenbourg
38 Stoffauswahl und Gedankengang. Seiten, da die Bischöfe und Äbte zugleich geistliche und weltliche Fürsten sind, also weder Papst noch Kaiser die Einsetzung aus der Hand geben können). Keine Schmach von Kanossa (die Zerstörung dieser Fabel ist Ehrenpflicht des Lehrers, weil Forderung der Wahrheit!). Erstes Auftreten der heranblühenden Städte als Stand zu gunsten des Kaisers. Heinrich V. Abschluss des Investiturstreites durch das Wormser Konkordat (gerecht, weil Einsetzung geteilt!). e) Zeitalter der Hohenstaufen und Kreuzzüge. Konrad Iii., Weibertreue; Streit mit den Welfen. Friedrich I., Persönlichkeit. (!) Versöhnung mit Heinrich D. Löwen. Welfen in Bayern. Gründung Münchens. Sagen von Heinrich d. Löwen. Friedrichs Kämpfe in Italien (Mailand); sein Versuch, die fortgeschrittenen Zustände in Italien (Industrie, Handel, Geldwirtschaft) wieder auf den Stand der Naturalwirtschaft herabzudrücken (siehe Dekret bei der Zerstörung Mailands), aussichtslos , weil unnatürlich, doppelt aussichtslos, weil die Italiener vom Papst unterstützt werden. Otto V. Wlttelsbach und die Berner Klause. Hartmann v. Siebeneichen. Mainzer Nationalfest. Friedrichs Kreuzzug und Tod. Heinrich Vi. Heirat mit der normannischen Erbtochter; letzte Blüte der Kaisermacht, gestützt auf das sizilianische Geld und die administrative und militärische Tüchtigkeit der deutschen Ministerialen. Heinrichs Persönlichkeit (weitschauend, sehr energisch, rücksichtslos); letzter Versuch, Deutschland zu einer Erb-monarchie zu machen (Reichstag zu Würzburg), scheitert am naturgemäßen Widerstande der Fürsten. Heinrichs plötzlicher Tod in Italien inmitten grossartiger Entwürfe. (Sage von Dietrich V. Bern, der auf schwarzem Rosse nachts die Lüfte durchzieht, klagend über das seinen Deutschen bevorstehende Unglück). Verhängnisvoller Kampf zwischen Philipp v. Schwaben und Otto Iv. Des ersteren Ermordung; gegen letzteren vom Papste Innocenz Iii. aufgestellt Heinrichs Vi. Sohn, Friedrich Ii.; wenig in Deutschland, opfert seine Kraft in aussichtslosen Kämpfen gegen die Lombarden und besonders gegen den Papst. Kurze Blüte des Hohenstaufenreiches in Neapel und Sizilien. Merkwürdiger Versuch Friedrichs, sein Erbreich aus

8. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 137

1900 - München : Oldenbourg
Das Lehenswesen und die Erblichkeit der Lehen. 137 Staatseinnahmen, da bei der Naturalwirtschaft Einnahmen aus Zöllen u. dgl. kaum in Betracht kamen. Eine dritte Einnahmequelle für den König waren auch die Geldbussen, die bei der Rechtspflege (Strafverhandlungen) an den König bezahlt werden mussten. Nun konnte der König mit seinem Gefolge die Erträgnisse dieser beiden Quellen natürlich nicht alle aufbrauchen, auch hätten sie zum Teil einen weiteren Transport zum Hoflager nicht ausgehalten. Andererseits hatte der König gar keine baren Geldmittel, um die Beamten, die er in den verschiedenen Gebieten des Landes aufstellen musste, zu bezahlen, z. B. die Grafen. Es blieb also weiter nichts übrig, als diesen Beamten Teile des staatlichen oder königlichen Grundbesitzes und gewisse Abgaben der Einwohner dieses Gebietes, die sie dem Könige zu geben gehabt hätten, zur Nutz-messung während der Dauer der Amtsführung zuzuweisen. Damit können auch gewisse Rechte, wie Waldrecht, Jagdrecht, Fischrecht, Wegerecht, Bergwerksrecht, Recht auf Frohnden der Unterthanen u. s. w., verbunden sein. Damit haben wir die Keime des Lehenswesens in einer für Schüler berechneten Weise klar gelegt. Derselbe Entwicklungsgang, der sich hier im grossen abgespielt hat, wiederholt sich dann auch im kleinen, indem die grösseren Lehensträger Teile ihrer Lehen wieder weiter begaben; daher »unmittelbare« und »mittelbare« Lehen, Afterlehen u. dgl. Hat sich nun der Lehensträger auf dem geliehenen Grundstücke (denn »Lehen« ist abgeleitet von »leihen«) wohnlich eingerichtet, Bauten aufgeführt, Verbesserung an Grundstücken vorgenommen u. dgl., so kann man ihm Amt und Lehen nicht so ohne weiteres entziehen; denn wie sollte man ihn dann entschädigen für das, was er am Grundstück unter Umständen gethan oder, wie man populär sagt, ins Grundstück »hineingesteckt« hatte ? Also eine Versetzung der verschiedenen Beamten oder Lehensträger von einem Gebiete ins andere war nur sehr schwer möglich; folglich blieben sie meist lebenslänglich auf ihren Lehen sitzen und behielten natürlich auch die damit unlöslich verbundenen Ämter, Pflichten, Obliegenheiten u. dgl. bei. Nun zur Erblichkeit der Lehen! Man wirft im Unterrichte die Frage auf: »Wie wird wohl der Lehensträger für seine Hinterbliebenen zu sorgen suchen?« Der eine Schüler spricht von »Pension«, der andere von »Lebens-

9. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 41

1900 - München : Oldenbourg
Mittelalter. 41 ge walt als Rückhalt, erliegt deshalb im Weltverkehre dem politisch erstarkten Ausland, im Innern der fürstlichen Territorial macht. Bauernstand im Laufe des Mittelalters von der Freiheit (im übrigen nach neuesten Forschungen nicht so weit verbreitet, als man bisher annahm) zur Hörigkeit, dann allmählich stellenweise zur Leibeigenschaft herabgedrückt. Durch die Kreuzzuge werden viele frei; übrigens hält sich ein freier Bauernstand in der Schweiz und in Ditmarschen. Unsicherheit im Reiche veranlasst endlich die Wahl eines einheimischen Kaisers. Von nun an ergibt sich für alle Kaiser die Naturnotwendigkeit, nach einer Hausmacht zu streben, sofern sie dieselbe nicht schon haben (Karl V.), da die Kaisermacht an sich verhältnismässig geringfügig ist und den Fürsten gegenüber meistens versagt. Rudolf I., Persönlichkeit: nüchtern, praktisch (Sagen, Gedichte). Kampf gegen Ottokar ; Gründung der habsburgischen Hausmacht. Sicherung des Landfriedens; Nichteinmischung in die italienischen und kirchlichen Verhältnisse (rein deutsche Politik!). Adolf V. Nassau und Albrecht I. Kampf der Habsburger gegen die Schweizer, bei denen im Gegensatze zu Deutschland Städte, Adel und Bauernstand ziemlich (die Städter sind zeitweilig »unsichere Kantonisten«) einig und deshalb gegen die Territorialmacht erfolgreich sind. Parricida. Schillers Teil (Teilsage selbst international, geht zurück auf die uralte Götter- und Heldensage; der Schütze Eigel in der Wielandsage). Heinrich Vii. Romantiker auf dem deutschen Kaiserthrone; zieht deshalb wieder nach Italien, wo er stirbt. Gründung der luxemburgischen Hausmacht in Böhmen. Ludwig D. Bayer (ausführlicher!). Doppelwahl; Kämpfe gegen Friedrich d. Schönen v. Österreich; Sagen, Gedichte (Uhland). Bilder unter den Arkaden in München. Babylonisches Exil und Schisma (Kirchenspaltung). Vertrag v. Pavia. Kurverein zu Rense (sehr wichtig!). Bestreben, die wittelsbachische Hausmacht zu vergrößern Die landesväterliche Thätigkeit Ludwigs in Bayern (Denkmäler in München) Nach seinem Tode die für Bayern so verhängnisvollen Teilungen unter seinen Nachkommen. Karl Iv. Sorge für Böhmen im Gegensatze zur Vernachlässigung des Reiches, deshalb genannt »Böhmens Vater, des heiligen

10. Der moderne Geschichtsunterricht - S. 71

1900 - München : Oldenbourg
Warum konnte sich in Deutschland keine Erbmonarchie entwickeln ? 7 j bäuerlichen und bürgerlichen Kreisen konnten wohl vom Patrimonial-herrn oder Grafen oder Vogt geführt werden; die nötige Zahl der Beisitzer oder Schöffen aus der Sphäre des Angeklagten oder der Streitsteile konnte der Gerichtsherr ziemlich leicht zusammenbringen. Wie aber, wenn ein Fürst, ein Bischof, ein Graf, ein Abt abgeurteilt werden sollte? Wo wollte man die nötige Zahl von ebenbürtigen Schöffen hernehmen? Dies war im allgemeinen nur am königlichen Hofe möglich, und so zwang auch dieser Umstand mit die Kaiser zum Wanderleben, da die meisten Prozesse naturgemäfs am Thatort oder wenigstens in der Nähe geführt werden mussten (wegen der Möglichkeit der Augenscheinaufnahme, des Beweisverfahrens u. dgl.). Dazu kam noch ein ganz persönliches Unglück der Kaisergeschlechter, das mit geschichtlichen Ursachen gar nichts zu thun hat, aber sehr verhängnisvoll geworden ist: Die Kaisergeschlechter sind wiederholt ausgestorben. Dadurch bekamen die deutschen Fürsten stets wieder Gelegenheit, ihr Wahlrecht auszuüben; es konnte nicht einschlafen, wie in Frankreich. Natürlich benützten die Fürsten jedesmal diese schöne Gelegenheit, um weniger Mächtige auf den Thron zu setzen und sich in Wahlkapitulationen Herrscherrechte, Regalien u. dgl. abtreten oder zusichern zu lassen. Sodann sterben energische Kaiser häufig sehr früh (Heinrich Iii., Heinrich Vi.), oder es folgen unmündige Kinder auf sie — in der Regel fällt naturgemäfs beides zusammen. So geht unter Otto Iii. fast alles verloren, was Otto I. gethan; ebenso fallen unter Heinrichs Iv. Minderjährigkeit alle Errungenschaften Heinrichs Iii. zusammen. Ebenso mit dem Tode Heinrichs Vi. und dem darauf folgenden Thronstreit. Ein eigentümlicher Zufall ist es ferner, dass gerade beim Tode energischer Kaiser und der Thronfolge minderjähriger sehr energische Päpste entweder auf dem päpstlichen Stuhle sitzen oder auf denselben gelangen (Gregor Vii. und der junge Heinrich Iv., Innocenz Iii. beim Tode Heinrichs Vi. als Vormund Friedrichs Ii. u. s. w.). So wurde die Errichtung einer Erbmonarchie immer wieder vereitelt, zum letztenmal auf dem Reichstage zu Würzburg [ 196, und zwar hier ausdrücklich. Mit und neben Heinrich Vi. wurde sie endgültig begraben; denn als dann später die Habsburger eine kontinuierliche Thronfolge erzielten, war die deutsche Krone durch Gewohnheitsrecht längst Wahlkrone, überdies auch Schattenkrone, die nur durch eine bedeutende Hausmacht noch einigen Einfluss erhalten konnte.
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