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1. Das Mittelalter - S. 159

1889 - Gotha : Perthes
159 In Heinrichs Sohne, Richard Lwenherz (11891199), kamen die ritterlich-kirchlichen Ideen zur glnzendsten Erscheinung: als Held des 3. Kreuzzuges diente er den hierarchischen Plnen. Sein Bruder Johann (ohne Land 11991216) nahm sogar, durch seine Willkrherrschaft mit den Groen zerfallen, das Reich vom Papste als Lehen und verpflichtete sich zu einem Jahreszins, rief aber dadurch einen krftigen nationalen Widerstand hervor. Bon dem gesamten England verlassen, erhielt er nur nach Besttigung des groen Freiheitsbriefes (magna charta liber-tatum), den ihm die Groen vorlegten, 1215 sein Reich zurck. Durch die magma charta suchten zunchst wesentlich die zwei ersten Stnde, die geistlichen und weltlichen Groen, gesetzlichen Schutz gegen die beiden hchsten Gewalten, die ppstliche und knigliche; aber dadurch, da sie in derselben jedem Freien fr Person und Vermgen Rechtsschutz zusicherten, ward jene charta fr die gesamte Nation ein Freiheitsbrief, und da deren Verteidigung bald dazu zwang, das Brgertum zu Hilfe zu rufen, zugleich der Grundstein zu dem stolzen Gebude der englischen parlamentarischen Verfassung. (der den Verlust der franzs. Besitzungen vgl. franzs. Geschichte.) C. Z>ie Witdung der engtischen Wation und die Grundlegung der parlamentarischen Monarchie. Auf Johann ohne Land (f 1216) folgte sein Sohn Heinrich Iii. (12161272); dem Papste dienstbar, regierte er, ohne sich um die beschworenen Rechte zu kmmern; in dem Kampfe, der sich gegen das Knigtum erhob, nherten sich die verschiedenen Stnde; ja Simon von Montsort. Graf von Leicester x) [tester], rief 1265 zum ersten Male Abgeordnete der Ritterschaft und der bedeutendsten Städte mit den g ei st-lichen und weltlichen Groen zu einer Reichsversammlung (Parlament) in London zusammen und lie hier die magna charta besttigen. Mehr noch durch die groen gemeinschaftlichen staatlichen und kirchlichen Beziehungen als durch Verbindungen des Blutes begannen die beiden verschiedenen Nationalitten, das Franzsisch.normannische der Hof- und Adelskreise und das Angelschsische der mittleren und niederen Stnde sich zu dem Englischen zu verschmelzen. Der Nachfolger Heinrichs Iii., sein Sohn Eduard I., gilt bereits als der erste englische Knig2) in diesem Sinne. Eduard I. (12721307) setzte sich das Ziel, die gesamte britische Halb-insel unter seinem Scepter zu vereinigen; in der That unterwarf er die Halb-insel Wales [ue ls] und gab seinem erstgeborenen Sohne den Titel eines Fürsten von Wales, der fortan dem Thronfolger geblieben ist; Thronstreitigkeiten in Schottland gaben dem Könige ferner die Gelegenheit, die Herrschaftsansprche dort zu erneuern (vgl. S. 158. 3). In diesen Kmpfen auf die Beihilfe der Unterthanen angewiesen, gestand er dem Parlament, wenn auch mit innerem Widerstreben, mehr und mehr das Steuerbewilligungsrecht zu, das unter seinem Sohne, Eduard Ii. (13071327), eine Handhabe wurde, 1) in der Mitte des alten Knigreichs Mercia gelegen. 2) Doch wurde zunchst unter Eduard I. das Franzsische statt des Lateins die amtliche Sprache tm Parlament und in den Urkunden, und schwerlich hat einer der drei "sten Eduarde gelufig englisch gesprochen; aber in der 2. Hlfte des 14. Jahrh. breitete Ha das Englische siegreich aus; das Haus der Gemeinen verhandelte nur in dieser Sprache; Wicllf bediente^ sich derselben bei seiner Bibelbersetzung; durch die Dichter Gower [gour] u. (Shaucer [tsdjoajjr] empfing sie noch in dems. Jahrh. gleichsam die hhere Weihe.

2. Das Mittelalter - S. 160

1889 - Gotha : Perthes
160 auch auf die gesetzgeberische Thtigkeit der Krone einen wirksamen Einflu auszuben. Nachdem die Rechte des Parlaments auf Steuerbewilligung und Gesetz-gebung anerkannt waren, bildete sich unter Eduard Iii. (13271377) auch eine feste Form fr die Beratung. Zuerst tagten die 4 Glieder des Parlaments (Prlaten, Grafen u. (groe) Barone; Ritter, Städte) in 4 verschiedenen Ver-Sammlungen; aber allmhlich traten die beiden ersteren in das sogen. Oberhaus *), die beiden anderen in ein Unterhaus od. Haus der Gemeinen zusammen. In den franzsischen (der den engl.-franzs. Krieg vgl. Frankreich) und schottischen Kriegen gewannen die Stnde endlich sogar Teilnahme an den aus-wrt igen Angelegenheiten. / In dieser Zeit, da das englische Volk zum Gefhl nationaler Einheit und gum Bewutsein einer Weltstellung gelangte, versuchte es das Papsttum (Urban V.), den alten Anspruch auf die Oberhoheit der England zu erneuern und den zuerst von König Johann gezahlten Lehnszins 2) einzufordern (1365). Darauf erklrte das Parlament, dem Eduard Iii. die ppstliche Forderung vorlegte, da Johanns Unterwerfung aller Gltigkeit entbehre, da^ i sie dem Krnungseid zuwiderlaufe und ohne Beistimmung der Stnde geschehen^ i sei (1366). Bor dem einmtigen Zusammengehen der Nation und der Krone fielen die Anmaungen des Papsttums zu Boden. Die Wiclifsche Bewegung. Dke'abwehr der ppslc^en Herrschaft vo^ feiten des Parlaments untersttzte mit gelehrten Ausfhrungen Johann Wiclif, Lehrer au der Universitt Oxford (a. d. o. Themse); derselbe zog sich durch sein kraftvolles Eintreten fr die Rechte des Staates die Feindschaft der Geistlichkeit und des Papsttums zu; ein Gericht trat 1377 u. 1378 wider ihn zusammen, mute aber infolge des Einschreitens der Krone und der Londoner , Brger, die drohend in die Versammlung (1378) eindrangen, aufgelst werden. Als dann 1378 die groe Kirchenspaltung die vorhandenen Schden der katholischen Kirche aufdeckte, ging Wiclif khner vor und verlegte den Kampf von dem staatlich-kirchlichen Gebiete auf das rein geistliche. (berwiclifs Lehre vgl. spter das Papsttum). Den geistigen Tod, den er in den Gemeinden erblickte, leitete er von der Unkenntnis der heiligen Schriften ab, in Denen er die alleinige Wahrheit und die Grundlage alles Glaubens sah; daher bersetzte) er die Bibel in das Englische, und der von ihm gegrndete Verein der armen Wander Prediger hatte die Ausbreitung des Wortes Gottes (evangelische Mission) zur ersten Aufgabe) p/p r m t6 Verhngnisvoll fr Wiclifs Werk ward der groe Bauernaufstand des I. 1381, den seine Lehre nud Predigt vornehmlich verschuldet haben sollte. Mit Waffengewalt und Blutgerichten wurde die Einprung von den besitzenden 1) Die Mitglieder des Oberhauses heien Peers, ihre Anrede ist Lords; sie stimmen, jeder fr sich: Ritter n. Brgcr vertreten Gemeinschaften (die sogen. Gemeinen). 2) Der Lehnszins von 1000 Mark, der unter den schwachen Regierungen Heinrichs m. und Eduards Ii. entrichtet worden war, war schon von Eduard I. verweigert und von Eduard Iii. bereits geraume Zeit nicht gezahlt worden. ~ . 3) zuerst das neue, dann das alte Testament, da noch vor 1382 vollendet ^vurde. Eine Durchsicht und berarbeitung des ganzen Werkes kam 4 Jahre nach Wiclifs Tode zum Abschlu. Der bersetzung lag die Vulgata zu Grunde.

3. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 98

1904 - Gotha : Perthes
98 unduldsames Priestertum riefen vollends das Gefhl wach, da sich der alte Staat und die alte Gesellschaft berlebt hatten. Der groe Freiheitskrieg der Amerikaner gegen England unter George Washington ^dschardsch uojchmgtn], der von Frankreich untersttzt und 1783 durch den Frieden von Versailles unter Anerkennung der Unabhngigkeit der Vereinigten Staaten beendet ward, verbreitete eine demokratische Ge-sinnung. Selbst aus den Kreisen des Adels und des Klerus wurde die Stimme der Reform laut. Der Graf Mirabeau forderte verfassungsmige Beschrnkung des Knigtums; der Priester Sieyes [jj] stellte den bevorrechteten Stnden die Alleinberechtigung des dritten Standes in der Schrift Qu'est-ce que le tiers-etat?" gegenber (Januar 1789 verffentlicht). Der Despotismus der Massen war demnach offen verkndet, als die (sran-zsische) Revolution begann. A. Z)ie erste Nationalversammlung (la Constituante 17891791. Der Zusammenbruch des alten Staates). Am 5. Mai 1789 berief Ludwig Xvi. (17741792), im Gegensatz zu seinem Grovater Ludwig Xv.,. dem er in der Regierung folgte, sittenrein und wohlwollend, aber unfhig, dem zerrtteten Staate eine zeitgeme Ordnung zu geben, die Reichsstnde in Versailles zusammen, um mit ihrer Hilfe der groen Finanznot abzu-helfen. Von Anfang an fehlte eine klare und entschlossene Leitung. Wochen der Unttigkeit vergingen, bis zuletzt der dritte Stand, die brgerlichen Klassen, selbstndig vorging, sich als N a t i o n a l v e r s a m m l u u g bezeichnete und trotz des Verbotes des Knigs die Sitzungen fortsetzte. Da Paris bereits in vollem Aufruhr war und die Armee nicht mehr gehorchte, so erkannte schlielich Ludwig Xvi. die Nationalversammlung an, der sich nun auch die beiden ersten Stnde (Adel und Klerus) anschlssen. Damit hatte das Knigtum die Macht verloren. Wehrlos stand es der Nationalversammlung und einer aufrhrerischen Hauptstadt gegenber. In dieser strmte das Volk am 14. Juli die Bastille, die alte Burgfeste des Knig-tunis. Die Emprung pflanzte sich der ganz Frankreich fort. In Paris trat Lafayette [-fajt] an die Spitze der bewaffneten Brger, der sogen. Na-tionalgarde, deren Abzeichen die blauweirote Kokarde wurde. Am 4. August beschlo dann die Nationalversammlung it. a. die Abschaffung der Leibeigenschaft, der Zehnten, der Standesvorrechte, der Steuer-besreiungen, des Zunftzwanges, des mterkaufes. _ Im Herbst verlegte der König gezwungen seinen Wohnsitz nach Paris. Die Nationalversamm-lnng, die ihm dahin folgte, geriet unter den unwiderstehlichen Einflu des erregten aufstndischen Pbels. Nach dem Grundsatz, da dem Volke die alleinige Souvernitt und allen Menschen Freiheit und Gleichheit gebhre, wurde eine neue Verfassung aufgestellt, die das Knigtum jedes Einflusses beraubte und smtliche Beamte in Staat und Kirche durch freie Wahl der Brger ernennen lie. Als der König nach einem miglckten Fluchtversuch (2. April 1791) den Eid auf die Verfassung geleistet hatte, ging die erste Nationalversammlung auseinander. B. pie zweite Wationatversammlung (dielegislative 17911792. Der Sturz des Knigtums). Die zweite Nationalversammlung ging auf die Beseitigung des Knigtums. Den besten Anla, das Volk aufzuregen, bot ihr das Treiben des ausgewanderten Adels (der Emigranten), der sich unter

4. Die Neuzeit - S. 52

1892 - Gotha : Perthes
52 Mutterlandes genossen und seine Oberhoheit anerkannten. Bei dem Versuche, nordwrts nach dem Lorenzstrom (Canada) und westlich der das Alleghany- Mignniz-Gebirge in das Gebiet des Mississippi vorzudringen, stiegen die Englnder in der Mitte des 18. Jahrh. auf den Widerstand Frank-reichs *), das. in Canada und Louisiana (am und. Mississ.) ansssig, das Strom-gebiet des S:. Lorenz und Mississippi fr sich beanspruchte. Die Zukunft seiner amerikanischen Kolonien bewog England zu dem Bndnis mit Friedrich dem Groden, dessen Seele William [uijm] Pitt der ltere war. Der Kampf zwischen Rhein und Elbe gegen Frankreich (vgl. spter d. siebenjhrigen Krieg) untersttzte den Kampf am St. Lorenz und Ohio. In dem Pariser Frie-den (1763) gewann England Canada und die franzsischen Besitzungen bis zum Mississippi. Damit war die berlegenheit Englands in Nordamerika entschieden. Kaum waren die Kolonien gegen Frankreich gesichert, da trat der Gegen-satz gegen das Mutterland schrfer hervor; sie fhlten sich im Innern voll-kommen selbstndig und wollten sich, da sie ohne Vertretung im englischen Paria-ment waren, auch seiner Besteuerung nicht unterwerfen; sie lieen dies durch Benjamin Franklin (bndschmin ftnflm] in London ausdrcklich erklären (1765); als das Parlament trotzdem eine Steuer und Einfuhrzlle beschlo, ward die Aufregung in den Kolonien allgemein; Steuern und Zlle wurden darauf vom Parlament bis auf einen Zoll fr Thee zurckgenommen; diele Beibehaltung verhinderte indes eine vollstndige Ausshnung und fhrte endlich zum offenen Kriege. Abfall der bereinigten Staaten von England. Ende 1773 erregte die Ankunft einiger mit Thee beladener englischer Schiffe neue Erbitterung in Boston [boftn]; die Schiffe wurden vom Volke angegriffen und ihre Ladung ins Meer geworfen. Darauf beschlo das englische Parlament (1774) nicht nur die Sperrung des Bostoner Hafens, sondern entzog dem Staate Massachusetts smsstschets^ alle Freiheit, die er besa, und entsandte Truppen nach Amerika. Die andern Kolonialstaaten machten indes die Angelegenheit von Massachusetts zu der ihrigen und traten durch Abgeordnete in Philadelphia zusammen. Als das englische Parlament die Rcknahme der letzten Maregeln verweigerte, begann der Unabhngigkeitskrieg der Kolonien; diese stellten George Washington Moardfch uoichingtn] an die Spitze ihres Burger-Heeres, dem die britischen, durch deutsche Sldner ^) verstrkten Gruppen zu-nchst berlegen waren; durch Washingtons unerschtterliche Festigkeit wurde es aber zusammengehalten und bald zum Siege gefhrt. Bereits 1776 (4. Juli) erklrte die Versammlung zu Philadelphia feierlich die Unabhngigkeit der Kolonien von England; da man sich dabei auf die unveruerlichen Rechte des Menschen berief, brachte in dem festlndischen Europa, insbesondere in Frankreich, eine mchtige Wirkung hervor; Franklin beaab sich nach Paris, um fr die amerikanische Sache zu sprechen; der Frei-heitsdrang, der sich im Volke regte, kam ihm ebenso wie die alte Feindschaft 1) Im Frieden zu Utrecht (1713) hatte England von Frankreich bereits Neufundland und 2)C<2oooq6 5)eutichc1 wurden damals von ihren Fürsten (insbesondere dem Landgrafen von Hessen-Kassel) an England verkauft.

5. Die Neuzeit - S. 131

1892 - Gotha : Perthes
von 1772 zurckzuerlangen. Die notwendig gewordene Einschrnkung der gewhrten Freiheit weckte Erbitterung, soda ganz Polen von Verschwrungen und geheimen Gesellschaften durchzogen ward; das Willkrregiment des Statt-Halters. Grofrsten Konstantin, steigerte den Groll, der auf die Nachricht von den Pariser Vorgngen in offene Revolution ausbrach (1830); das nationale Knigreich erhob sich mit voller Macht und konnte nur durch einen Krieg bezwungen werden. Der russischen bermacht war Polen, das nirgends Unter-sttzung erhielt, nicht gewachsen; 1831 ward die Revolution niederge-worfen; ein hartes Strafgericht verhngte Nikolaus (seit 1825 Kaiser) der das Land; Polen ward 1832 eine russische Provinz; die Verfassung sowie das nationale Heer wurde beseitigt. Zahlreiche polnische Flchtlinge gingen nach Westeuropa, berall Unfrieden send und den Aufruhr vor-bereitend. Im Frhjahr 1831 brach auch in Italien die Revolution aus; doch wurde die Bewegung in Modena. Parma, dem Kirchenstaate mit leichter Mhe durch sterreichische Truppen gedmpft. Die Pariser Revolution brachte auch in die mit tiefem Unbehagen er-fllten deutschen Zustnde groe Erregung, doch kam es nur in den kleineren und mittleren norddeutschen Frstentmern, wie in Braunschweig *), Hannover, Kurhessen, dem Knigreich Sachsen, zu Aufstnden, die sich legten, sobald die Regierungen den Wnschen des Volkes entgegenkamen; in allen jenen Staaten wurden neue Verfassungen vereinbart. Ludwig Philipp (1830 1848) vermochte in Frankreich, von Aufstnden und Mordanschlgen unaufhrlich bedroht, nur mit Mhe sein Knig-tum aufrecht zu erhalten. Da er der Kammer verschwiegen hatte, da Karl X. nur zugunsten seines Enkels (Heinrichs V. vgl. S. 129. 2) zurckgetreten war, so hatte er unter einem Betrge gegen die Bourbonen die Krone erworben und sich die Legitimisten (die an der rechtmigen Erbfolge festhaltende Partei) zu Gegnern gemacht; da er ferner die Herrschaft nur den Deputierten verdankte, die nach einem verhltnismig hohen Cen-sus gewhlt waren, und da er auch fortan sich auf die vermgenden brger-lichen Kreise (bourgeois) sttzte, so stand dies Brgerknigtum von Hause aus im Gegensatz zu den Republikanern und zu der Masse des Volks, das damals durch sozialistische und kommunistische Lehren in sieber-hafte Erregung versetzt ward; denn infolge der neuen Groindustrie fing in den Fabrikgegenden an, sich eine Massenarmut zu entwickeln und das Miverhltnis der Gterverteilung grell und verbitternd hervorzutreten. Die soziale Not fhrte zu der Forderung, die gesamte Verteilung der Gter zu ndern, das Eigentum der Privaten zu beseitigen 2) und eiue kommunistische Staats- 1) In Braun schweig trieb die Willkrherrschast des Herzogs Karl (des Sohnes Friedrich Wilhelms vgl. S. 114) das Volk zur Emprung (Einscherung des Braunschweiger l Schlosses 1830); Karl floh, ward durch Bundestagsbeschlu fr regierungsunfhig erklrt und lebte fortan im Ausland. Sein Bruder Wilhelm, der die Regierung bernahm, blieb unvermhlt. Mit ihm starb 1884 das wlfische Haus in Brauuschweia aus. Regent ward Prinz Albrecht v. Preußen (1885). 2) Schlagwrter entstanden wie das Proudhous Eigentum ist Diebstahl"; der soziale Rom au (z. B. der George Sand) trat fr die Ansprche der Proletarier und die

6. Die Neuzeit - S. 45

1892 - Gotha : Perthes
Sie parlamentarischen Rechte herausgebildet und in der englischen Ute Solution das Knigtum beseitigt. Die Unfhigkeit der Republik, zu geordneten Zustnden zu tommen, fhrte zur Erneuerung des ftu arischen Knigtums, das indes nicht verstand, sich mit den Wnschen und dem Geiste des engtischen Volkes in Einklang zu setzen. Nach de,sen aber, malmet Beseitigung vollendet- England seine parlamentarische Verfassung, die der Form nach das Knigtum beibehielt dem Wesen nach republikanisch war (parlamentarische Monarchie). Whrend der inneren Kmpfe war die Ausbildung der von Elisabeth begrndeten Seemacht weiter vor sich gegangen, ja die Grtze der englischen Macht ruhte we-fentlich aus einem ausgebreiteten Kolonialbesitz', der Verlust der amerikanischen Kvlonieen ward reichlich durch die indischen Erwerbungen aufgewogen. c>n den Vereinigten Staaten von Nordamerika strebte das englische Volk auch die monarchische Form ab und stellte das Bild emer remen Republik dar. 1. Der politisch-kirchliche Absolutismus der ersten Stuarts. A. Die erstarkende Macht des engtischen Sartameuts. Die refor-motorischen Kmpft waren m England vom Knigtum (dem Hause Tudor) in Verbindung mit dem Parlament durchgefhrt worden; insbesondere hatte Elisabeth sich auf das Parlament gesttzt, indes bei ihrer guten Verwaltung eine volle Unabhngigkeit von ihm bewahrt. Unter der ubeln Finanzwirtschast des ersten Stuarts nun, Jakobs I. (1603-1625), erhob das Parlament, das um Bewilligung grerer Geldmittel angegangen ward, m Lnne-rung an die Zeiten der Plantagenets (vgl. 1. T., S. 159160) den Anspruch, in Angelegenheiten des Staates und der Kirche mit zu..entscheiden. Wiederholt lste der König, der die Rechte der Krone nicht beschranken lassen wollte, das Parlament auf; eine Feststellung der beiderseitigen Rechte war ms tum Tode Jakobs I. nicht erfolgt. Unter seinem Sohne Karl I. (1625 bis 1649) gewann der Streit der Krone und des Parlaments an Scharfe, das Parlament machte die Erhebung der Zlle, aus deren Einnahmen das Konig-tum die laufende Verwaltung einigermaen bestreiten konnte, von seiner -oeroultgung abhngig; es bestand ferner darauf, alle Beamte, welche die ihnen bertragene Gewalt mibrauchten, zur Verantwortung zu ziehen und verlangte, da nie= mand ohne Angabe des Grundes verhaftet werden drfe. Karl 1. say )ict) 1628 gentigt, die petition of right (Bitte um Recht), die gegen die^ Eintreibung unbewilligter Steuern und gegen willkrliche Einkerkerungen ge-richtet war, anzunehmen. Trotzdem erfolgten wieder Erhebungen von Zollen mit Umgehung des Parlaments und Verhaftungen ohne bestimmte Angave des Grundes; im nchsten Jahre (1629) lste der König das Parlament auf und beschlo, einstweilen ohne Parlament zu regieren (bis 1640). B. Z>ie Erhebung der schottischen H>resvyterianer. Mit dem poli-tischen Streit verband sich von Anfang an ein kirchlich-religiser; die bedeutendsten Widersacher der Krone im englischen Parlament waren puri-tan er. Männer ernster Gesinnung, die an der Abhngigkeit der Kirche vom Staat rgernis nahmen, die bischfliche Kirchenverfassung verwarfen unfeinen bild-und prunklosen Gottesdienst sowie strenge Kirchenzucht verlangten, ^m Gegen-

7. Die Neuzeit - S. 46

1892 - Gotha : Perthes
46 satz zu ihnen begnstigten die Stuarts, insbesondere der eine freie weltliche Bildung liebende, fr Kunst und Theater empfngliche Karl I. die anglikanische Kirche mit ihrer bischflichen, vom Knigtum abhngigen Verfassung; diese sollte jetzt mit Gewalt zur ausschlielichen Herrschaft gebracht werden. Schrankenlos schaltete das Knigtum in Staat wie Kirche; eine dumpfe Grung entstand im Volke; um dem kirchlichen Drucke zu entgehen, wanderten viele Puritaner nach Amerikas aus; endlich erfuhr das absolute Knigtum einen offnen Widerstand in Schottland. Hier war im Gegensatz zu England eine Presbyterialverfassung. durchgedrungen, nach der die Generalsynode die gesetzgebende Gewalt in der Kirche hatte; schon Jakob I. machte den Versuch, das Bistum wieder aufzurichten und fr sich eine richterliche Befugnis in der Kirche in Anspruch zu nehmen. Offener und n'icksichtsloser wagte Karl I. die Formen der angli-kanischen Kirche auf Schottland zu bertragen. Die innere Er-regung des Volkes kam infolge der Einfhrung der englischen Liturgie (1636) zum Ausbruch. Eine Nationalversammlung trat 1637 zur Wieder-Herstellung der ursprnglichen Presbyterialverfassung in Edinburg zusammen; als sie trotz des Verbotes des Knigs weiter tagte, mutzten die Waffen ent-scheiden. Indes, mit den ihm zugebote stehenden Mitteln ward Karl I. der Bewegung nicht Herr; es blieb ihm endlich (1640) nichts brig, als das seit 1629 nicht wieder berufene englische Parlament um Hilfe gegen die Schotten anzugehn. C) Die Wiedertage des absoluten Knigtums. Den Anklagen des Knigs gegen die Schotten setzte das englische Parlament die heimischen Beschwerden entgegen; ohne Rcksicht auf die schottischen Wirren verlangte es von Karl vor allem Sicherheit (der Religion, des Eigentums und'; der parla-mentarischen Freiheit; alle, die der absoluten Regierung des Knigs ihre Mit-Wirkung geliehen hatten, wurden als Verbrecher behandelt und zuerst der vertraute Minister des Knigs, Graf Strafford [ftrffrd], wegen Hochverrates gefangen gesetzt. Indem der König 1641 seine Genehmigung, zur Hinrichtung Straffords erteilte und zugleich die Auflsung des Par= laments von der Einwilligung beider Huser abhngig machte, erkannte er den Sieg des Parlaments der die Krone an; von neuem ward die Petition of right genehmigt. Zu spt gestand jetzt Karl I. den Schotten die Beseitigung des Bistums zu (1641); berall war das Ansehen des grotzbritannischen Knigtums so gut wie vernichtet; das katholische Irland erhob sich zu einer grflichen Emprung, um das Joch des protestantischen England abzuschtteln. Bald darauf verlangte das Parlament Mitwirkung bei Besetzung der hohen mter und versuchte selbst den Oberbefehl der die Truppen an sich zu reien. Da floh der König aus der mit dem Parlament einverstandenen Hauptstadt (1642) und begann den Krieg fr die Selbstndigkeit seiner Krone. 1) 1638 wird die Zahl der Ansiedler in Neu-England" auf 50000 angeschlagen. Einer der unerschrockensten puritanischen Kmpfer war Milton (1644 schrieb er sein be-rhmtes Buch der die Prefreiheit); nach dem Sturze der Republik verfate er 1667 Das verlorene Paradies".

8. Die Neuzeit - S. 47

1892 - Gotha : Perthes
47 2. Die englische Revolution. A. Per Sturz Karls I. Noch war die knigliche Gesinnung und das Gefhl persnlicher Hingabe in England nicht erloschen; ja es schien in den ersten Jahren des Krieges, als ob sich der König behaupten werbe; 1644 aber traten die Schotten, benen das englische Parlament das Zugestanbnis gemacht hatte, ba die Presbyterialverfassnng auf England bertragen werbe, in den Krieg gegen Karl ein; sie wirkten bereits mit an dem Siege von Marstonmoore [matst'nmut] (sbwrts von York im nrbl. England) (1644); im nchsten Jahre (1645) erlag das letzte knigliche Heer bei Naseby [nefebi] (im mittl. England). Karl flchtete (1646) zu den Schotten die chn zwar uerlich ehrerbietig, boch als Gefangenen behanbelten und schlielich (Jan. 1647) dem englischen Parlamente auslieferten. Die Macht lag inbes in England bereits nicht mehr in bcn Hnben des Parlaments, sonbern in benen des Heeres; die Sieger bei Naseby aber waren die Jnbepenbenten, eine religise Sekte, an beren Spitze Oliver Crom-well (lliwer fromell] stanb. Diese verwarfen die schottische Presbyterial-Verfassung ebenso wie die anglikanische Kirche; ^sie hielten unabhngige Kirchen (Einzelgemeinben) fr allein schriftgem; auf bemokratischen Grunbsatzen sollte sich auch der Staat aufbauen. Whrenb die Pres-byterianer in ihrer Verfassung noch Raum fr das Knigtum behielten, fhrten die Ansichten der Jnbepenbenten zur Republik. Durch Anwenbung von Gewalt reinigten die Jnbepenbenten (Dez. 1648) das Parlament von den ihnen feinblichen Mltgliebern und erhoben durch das zusammengeschmolzene sogen. Rumpfparlament die Anklage gegen den König insbesondre wegen Umsturzes der alten Freiheiten; ein Gerichtshof, der niebergesetzt warb, verurteilte ihn zum Tode; am 30. Januar 1649 warb Karl I. in Lon-bon enthauptet. B. England als Kepnblik und das Protektorat Htlver ^rom-wells. Wenige Wochen nach der Hinrichtung Karls I. erfolgte die form-liche Abschaffung des Knigtums, ebenso des Hauses der Lorbs (des Oberhauses). England warb somit eine Republik, in der die Vertreter des Volkes (das bisherige Unterhaus) und die von ihnen ernannten Beamten und Minister die Herrschaft ausben sollten. Tatschlich lag die ganze Macht in den Hnben des leitenben Generals, Oliver Crom wells, der die irische Emprung und eine schottische Erhebung zugunsten des Sohnes Karls I. (Karls Ii.) siegreich zu Boben warf. Die Herrschaftsan-sprche des Parlaments und des Heeres konnten jeboch auf die Dauer nicht nebeneinanber bestehen. Enblich bernahm daher (Dezember 1653) Crom-well neben der obersten militrischen Gewalt unter dem Namen eines Pro-tektors auch die brgerliche (Civilgewalt). Seine Herrschaft warb von den europischen Staaten anerkannt; als protestantische Gromacht trat durch ihn Grobritannien, mit Frankreich verbnbet (vgl. S. 37), in bcn Kampf mit Spanien; durch Besetzung Jamaikas befestigte Cromwell inmitten des spanischen Westinbien die englische Kolonialmacht in Amerika. Durch die gegen Hollanb burchgefhrte Schiffahrtsakte ^), wonach die Ein- 1) Colbert u. Cromwell sind die Hauptvertreter de Merkantilsystems.

9. Die Neuzeit - S. 48

1892 - Gotha : Perthes
48 suhr fremder Waren nur auf englischen Schiffen oder auf Schiffen des erzeugenden Landes erfolgen durfte, vernichtete er die hollndische Rhe derer und begrndete das bergewicht Englands zur See. Der inneren Schwierigkeiten jedoch rrard Cromwell nicht Herr; er fhlte das Bedrfnis, die Civilgewalt mit Hilfe eines Parlaments auszuben: aber wieder-holt nutzte er die Versammlungen auflsen, da sie sofort den Persuch machten, den Protektor auf die ausbende Gewalt zu beschrnken und die gesetzgebende, selbst in religisen und militrischen Dingen, fr sich in Anspruch zu nehmen; er hatte fr individuelle Freiheit das Schwert gezogen und wurde durch die Umstnde zu einer absoluten Regierung gentigt; um den immer wieder erneuten Aufstnden der Anhnger des Knigtums erfolgreich entgegenzutreten, teilte er England in Militrbezirke' und gab somit seinem Protektorate das Ansehen einer Militrmonarchie; selbst die In de-pendenten, deren revolutionre Absichten mit sicherer und fester Hano vereitelt wurden, wandten sich von Cromwell ab. So von allen Seiten bekmpft, auch in seinem Leben durch Mordanschlge bedroht, erlag er den Auf-regungen seiner Stellung (1658). C. Z)ie Wiederherstellung des Knigtums. Nach dem Tode Oliver Cromwells ward England wieder eine Republik, in der Heer und Parlament von neuem mit einander um die hchste Gewalt stritten; da erwachte im Volke ein tiefer Unwille der die bestehenden Zustnde; nur im Anschlu an die alte Verfassung und das angestammte Knigtum glaubte man wieder zu geordneten Zustnden zurckkehren zu knnen. Von dieser Stimmung ward auch George Mont sdscharsch mnf], Befehlshaber der Truppen in Schottland, durchdrungen; er ward des in England stehenden Heeres Meister und vermittelte die Rckkehr Karls Ii., des Sohnes Karls I. (1660). 3. Die Restaurationsbestrebungen der letzten Stuarts. Mu der Auflsung des Heeres, der Aufrichtung des Hauses der Lords und der Wiedereinfhrung der Episkopalkirche wurden die alten Zustnde her-gestellt; trotz der wiedererwachten kniglichen Gesinnung wurden indes die er-rungenen parlamentarischen Rechte im wesentlichen festgehalten, insbes. die petition of right und die Ministerverantwortlichkeit. Freilich waren die Grenzen der Wirksamkeit der Krone und der beiden Huser noch nicht festgezogen ; immer von neuem erhoben sich Kampfe um die beiderseitigen Rechtex), weil Karl Ii. (16601685) inmitten eines leichtfertigen Lebenswandels und einer haltlosen Regierung doch unverrckt das eine Ziel im Auge behielt, die Selbstndigkeit Der Krone mglichst zu behaupten. Da Karl Ii. feine rechtmigen mnnlichen Erben hatte, sein Bruder Jakob aber, Herzog von Jork, zum Katholicismus bertrat, fo ward die Frage der Erbfolge von groer Bedeutung. Durch die Testakte (1673) bestimmte das Parlament, da die bernahme eines Staatsamts (auch der Eintritt in das Parlament) von dem anglikanischen Bekenntnis abhngig gemacht werde. In dem Streite darber, ob die Testakte auch auf den König 1) Zur Sicherung der persnlichen Freiheit wurde 1679 die Habeaskorpusakte gegeben.

10. Die Neuzeit - S. 49

1892 - Gotha : Perthes
49 angewandt werden drfe, bildeten sich die zwei Parteien der Whigs und T o r i e s. Die Whigs wollten den Herzog von Aork von der Erb-folge ausschlieen; indem sie alle Gewalt vom Volke ableiteten, beanspruchten sie auch die freie Verfgung der die Nachfolge; die Tories dagegen hielten, von dem gttlichen Recht der Erbfolge durchdrungen, an dem Herzoge feft. Die Furcht vor der Wiederkehr republikanischer Wirren gab schlielich den Tories den Sieg. So folgte thatschlich auf Karl Ii. (f 1685) Jakob Ii. (16851688). Voll katholischen Eifers und in hherem Matze noch als sein Bruder an dem Vorrechte des Knigtums festhaltend, untergrub er in kurzer Zeit seine Stellung; indem er gegen die Testakte katholische Offiziere und Beamte anstellte und einen Rckhalt an Ludwig Xiv. suchte, der alle kirchliche und politische Freiheit bedrohte, setzte er sich in Widerspruch mit den Gefhlen aller Parteien und des gesamten Volkes. Zur Rettung des bedrohten Protestantismus und zur Verteidigung der parlamentarischen Rechte verband man sich mit seinem Schwiegersohn x), dem Prinzen Wilhelm Iii. von Oranien, Statthalter von Holland; unter-sttzt von den Generalstaaten, welche die eigene Freiheit auf diesem Zuge zu verteidigen meinten, setzte dieser 1688 nach England der. Jakob Ii., von allen verlassen, entfloh nach Frankreich. 4. Die Vollendung der parlamentarischen Monarchie. Mit der Erhebung des Oraniers zum Könige (Wilhelm Iii. 16891702) grenzte man die Rechte des Knigtums und Parlaments schrfer ab; durch Gesetz ward u. a. endgltig festgestellt, da der König ohne Be-willigung des Parlaments kein Geld erheben und in England kein stehendes Heer halten drfe, ferner, da die Kosten der fr den Kolonial-besitz und die Machtstellung des Staates notwendigen Truppen von der jhr-lichen Geldbewilligung des Unterhauses abhngig seien. Indem Wilhelm, sich der die Parteien stellend, Whigs und Tories gemeinsam zur Regierung heranzog, behauptete er noch eine gewisse Selbstndigkeit des Knigtums, zumal da er fr England in den groen Kmpfen gegen Ludwig Xiv. unent-behrlich war. Mit seinem Tode aber hrte die monarchische Lei-tung auf. Unter der schwachen Anna, einer jngeren Tochter Jakobs Ii. (vgl. A. 1) (1702 1714) regierten die Adelsparteien, erst die Whigs, dann die Tories (vgl. spart. Erbfolgekrieg S. 40); mit dem Regierungsantritt des 1) Jakob I. Karl 1. Elisabeth, Gem.: Friedrich V. v. d. Pfalz Karl Ii. Jakob Ii. Sophie. Gem.: Ernst August, Kurs.v. Hannover Georg I. 1714-1727 ' Maria Anna f 1714 Gem.: Wilhelm Iii. (Gem.: Georg v, Dne- Georg Ii. 17271760 t 1702 mark + 1708) (Georg Ludwig t 1751) Georg Iii, 17601820 Wessel, Lehrbuch der Geschichte. 4
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