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1. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 57

1855 - Heidelberg : Winter
§. 62. Kampf der Plebejer mkt den Patriziern um Rechtsgleichheit. 57 Die eigentliche Seele des Staats aber war der Senat, welcher die Aufsicht über die Staatsgewalt und den Cultus, das Recht der Ge- setzvorschläge und die Entscheidung über Krieg und Frieden hatte. Tarquinius aber wollte die Wiedergewinnung seines Thrones nicht unversucht lassen; er wiegelte zuerst die Vejenter, dann den König Por- se n n a von Clnsiu m zum Krieg gegen Rom auf. Letzterer hatte die Stadt beinahe erobert, wenn nicht Horatius Cocles mit außerordentlicher Tapferkeit die Brücke über die Tiber vertheidigt hätte. Von dem schmerz- verachtenden Mnthe des Mucius Scävola erschreckt, zog er wieder ab. Nochmals versuchte es Tarquinius, mit Hilfe der Latiner Rom zu gewinnen. Sie wurden aber von dem Dictator Aulus Posthum ins am See Regillus (466 v. Ehr.) so aufs Haupt geschlagen, daß Tar- quinius nun alle Hoffnung aufgeben mußte, und die Latiner sich wieder mit Rom verbündeten. Die Last dieser langwierigen Kriege lag besonders schwer auf den Plebejern, welche während derselben tief in Schulden geriethen und nach abgewendeter Gefahr von den hartherzigen patrizischen Gläubigern durch Dienstbarkeit, Gefängniß und Schläge mißhandelt wurden. Als man die ihnen in der Noth versprochenen Erleichterungen nach errungenem Siege nicht gewähren wollte, veranstalteten sie im Jahr 404 den Auszug auf den heiligen Berg und verschanzten sich dort.v.chr Da waren die stolzen Patrizier zum Bitten und Unterhandeln genöthigt. Menenius Agrippa bewog sie zwar (durch seine Fabel von der Em- pörung der Glieder gegen den Magen) wieder in die Stadt zurück zu kehren, aber nur gegen Gewährung bedeutender Erleichterungen und ei- gener Vorsteher und Beschützer, die den Titel Djolkstribunen erhielten. Die Dolkstribunen (zehn an der Zahl) waren unverletzlich, wurden jedes Jahr vom Volke gewählt, konnten jeden Plebejer gegen Ungerechtigkeit schützen und jeden Vorschlag des Senats, der ihnen volksschädlich däuchte, durch ihren Einspruch (Veto!) zurückweisen. Diese Rechte suchte der Patrizier Marcus Coriolnnus den Ple- bejern während einer Hungersnoth wieder zu entreißen, indem er vor- schlng, ihnen nur um diesen Preis das vorhandene Getreide abzngeben. Als er deshalb auf den Tod angeklagt wurde, floh er zu den Vols- kern und führte sie gegen Rom. Auf die Bitten seiner Mutter und Gattin ließ er sich jedoch bewegen, wieder abzuziehen und starb in der Fremde. 2. Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit. 8> 62. Unter fortwährenden Kriegen mit den umliegenden Völkern dauerte

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 58

1855 - Heidelberg : Winter
58 §. 62, Kampf der Plebejer mit den Patriziern um Rechtsgleichheit. der innere Kampf der Plebejer mit den Patriziern noch ein Jahrhun- dert lang fort, bis sie sich völlige Rechtsgleichheit errungen hatten. Zuerst setzten sie es durch, daß der Staat feste, geschriebene Gesetze bekam, um die Willkühr bei dem Richten nach dem bloßen Herkommen zu verhindern. Die Decemvirn, zehn mit diktatorischer Gewalt be- kleidete Patrizier, fertigten meistens nach griechischen Rechtsgebräuchen i.j. 451 bte ersten geschriebenen Gesetze auf zehn ehernen Tafeln, welchen die nach- ^ folgenden Decemvirn noch zwei Tafeln beifügten, so daß die ganze Sammlung den Namen der Zwölftafelgesetze bekam. Diese letztern Decemvirn aber verlängerten und mißbrauchten ihre Gewalt, und bedrückten und mißhandelten die Plebejer auf unverant- liche Weise. Endlich bereiteten sie sich selbst den Sturz. Der hochmü- thige Decemvir App ins Claudius wollte sich der tugendhaften Vir- ginia, der Tochter eines plebejischen Hauptmanns, bemächtigen. Zu diesem Zweck mußte ein Client des App ins behaupten, sie sei die Tochter seiner Sklavin. Als das Gericht dieselbe dem Clienten gegen alles Recht zu- sprach, wußte der Vater die Tugend seiner Tochter nicht mehr anders zu retten, als daß er ihr ein Messer ins Herz stieß. Dies brachte die Wnth der Plebejer zum Ausbruch. Sie forderten die Absetzung der Decemvirn, und als sie verweigert wurde, zogen sie zum zweitenmal auf den heiligen Berg. Nun gab der Senat nach: die Decem- virn inußten ihr Amt niederlegen, und es wurden wieder Consuln und Tribunen gewählt. Von dieser Zeit an kamen auch die den Plebejern günstigen Zwölftafelgesetze zur Anwendung. Wie eifersüchtig indessen die Patrizier auf jeden waren, der ihren Einfluß schmälern zu wollen schien, zeigte das Verfahren gegen den plebejischen Ritter Spur ins Mälius, der in einer Hungersnoth Getreide unter das Volk ver- theilte, und nun angeklagt wurde, er strebe nach Alleinherrschaft. Er wurde von dem Reiterobersten Ahüla auf dem Foruni erschlagen. Die Kriege mit den umliegenden Völkern, an welchen die gedrückten Plebejer zuvor nur lauen Antheil genommen hatten, wurden von da an mit günstigerem Erfolg geführt. Camillus eroberte Veji, die alte Nebenbuhlerin Roms, wurde dann aber, als er den Beutezehnten, den er den Göttern gelobt hatte, einforderte, vom Volke fälschlich der Vew nntreunng angeklagt und gieng in freiwillige Verbannung. Bald darauf machten die Gallier unter B r e n n u s von Oberitalien aus Zz9 einen Einfall in das römische Gebiet, brachten den Römern an der Al lia eine schwere Niederlage bei und zogen in das verlassene Rom ein. Sie erschlugen achtzig zurückgebliebene Senatoren, verbrannten die Stadt und belagerten das Kapitol. Dieses wurde zwar durch die Tapferkeit des

3. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 68

1855 - Heidelberg : Winter
r ~ ~ ~ ,— 68 §. 71. Der erste Bürgerkrieg. Während des jugurthinischen Kriegs waren an der Nordgrenze des römischen Reichs die Vorboten des großen Völkerstromes erschienen, wel- cher später Noms Macht niederwerfen sollte. Es waren dies die (Kim- bern und Teutonen, germanische Völkerstämme. Sie hatten im Jahr 113 ihre Heimath an der Ostsee verlassen und auf ihren Zügen durch Hel- v Cbrwetien und Gallien fünf römische Heere nach einander geschlagen und größtentheils vernichtet. Da kein Patrizier mehr die Feldherrnstelle gegen sie annehmen wollte, mußte der Senat den ihm verhaßten Ma- rius fünfmal nach einander zum Consul machen. Marius wußte sich ein neues Heer zu schaffen und schlug im Jahr 102 zuerst die T e u t o n e n und A m b r o n e n bei A q u a e S ex t i a e (an der Rhone), die Cimbern auf der rau di scheu Ebene bei Vercellae (101) so völlig, daß man ihn den „dritten Gründer der Stadt" nannte. ' Zum sechstenmal zum Consul gewählt, setzte er mit seinem frechen Ge- nossen, dem Tribun Saturninus, verschiedene gemeinschädliche Verord- nungen durch. Dies führte in Verbindung mit den Ausschweifungen seiner Anhänger einen blutigen Kampf herbei, in welchem Saturninus mit seinem ganzen Anhang erschlagen wurde. 2. Der erste Bürgerkrieg. §.71. Ehe der alte Haß zwischen Sylla, dem Haupte der Aristokraten, und Marius, dem Führer des Volkes, ausbrach, hatten die Römer den Bundesgenofsenkrieg auszukämpfen, in welchem die Bewohner Italiens 88—90 um das volle römische Bürgerrecht stritten und es wirklich zuletzt errangen, nur mit einer gewissen Beschränkung des Stimmrechts. Unterdeß hatte sich der pontische König Mithridütes Vi. der Große, ein Mann von Geist und Kraft, aber Barbar von Character, gegen die Römer erhoben. Daher wurde Sylla wegen seines Ansehens und Ruhms, den er sich im Bnndesgenossenkrieg erworben, zum Oberbe- fehlshaber gegen Mithridates ernannt; Marius aber wußte es dahin zu bringen, daß der Oberbefehl dem Sylla abgenommen und ihm selbst übertragen wurde. Weil er nun gegen Sylla's Anhänger mit Morden und Plündern wüthete, verursachte er dadurch den ersten Bürger- krieg; denn Sylla zog jetzt mit seinem ihm ergebenen Heere 88 von Nola aus gegen Rom, erstürmte es und ließ den Marius ächten. Darauf brach Sylla gegen Mithridütes auf und griff denselben zuerst in Griechenland an, das sich mit ihm verbündet hatte. Bei dieser Gelegenheit wurde Athen, das sich hartnäckig widersetzte, von Sylla erstürmt und geplündert.

4. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 59

1855 - Heidelberg : Winter
59 §. 63. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. M. Manlius, der durch das Schreien der Ganse auf den Ueberfall der Feinde aufmerksam geworden war, gerettet; endlich aber mußte man doch den Abzug der Feinde mit tausend Pfund Goldes erkaufen. Da erschien, als eben Brennus noch sein Schwert zu dem Gewicht in die Wagschale geworfen hatte, Camillus mit einem Heer, schlug die Gallier und befreite das Land. Auch wußte er das Volk, welches sich nach V eji übersiedeln wollte, zum Wiederaufbau der Stadt zu bewegen, und wurde so als der zweite Gründer Roms gepriesen. Von da an errangen die Plebejer, freilich unter stetigem Widerstand der Patrizier, ein Recht um das andere: 366 das Consulat, 350 die Dictatur, 345 das Couuubium, 336 die Prätur, bis sie endlich im Jahr 302 den Zugang zu allen hohen Würden, selbst zu den priesterlichen/ somit völlige Rechtsgleichheit sich erkämpft hatten, aus welcher sich fortan Roms Größe entwickeln sollte. 3. Altrömisches Wesen bis zu den Samniterkriegen. §. 63. Die wesentlichen Eigenschaften des römischen Charakters waren Willensstärke, Aufopferungskraft, Tapferkeit, Staatsklugheit, männliche Würde und Ernst, die alle aus seiner Ehrfurcht vor den Schirmgottheiten des Staates stoßen. Kunst und Industrie konnten sich bei den beständigen Kämpfen noch nicht entwickeln, zumal da die Mäßigkeit und der Ernst des Rö- mers dem Luxus entgegentraten. Auch die Sprache war damals noch in der Entwicklung zurück. Dagegen hatte sich bei den Römern schon frühe die Rechtswissen- schaft und die Kriegskunst auszubilden angefangen. Die Rechtswissenschaft der Römer beruhte hauptsächlich auf dem Grundsatz: Jedem das Seine! — und bezweckte somit mehr den Schutz erwor- bener Rechte, während die Griechen auch die vergeltende Seite der Gerechtigkeit kannten. Das römische Heer bestand aus Legionen. Eine Legion bestand anfangs aus 1200, später 4—6000 Mann Fußvolk und 3—400 Reitern; jede Legion wax in zehn Cohorten je zu drei Manipeln, diese in zwei Centuricn cingetheilt. Dem Feldherrn waren zwei Legaten als Unterfeldherrn, und jeder Legion sechs Kriegstribunen beigegeben. Bei der Schlachtordnung standen in der ersten Linie die Hastati (25—32jährige), in der zweiten die Principes (32— 40jährige), in der dritten die T r i a r i i (40-45jährige). Außerdem gab es noch Velltes oder Plänkler, und Accensi, eine Art Reserve.

5. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 67

1855 - Heidelberg : Winter
67 §. 70. Der jugurthinische und cimbrische Krieg. Der.edle Volkstribun Tiberius Sempronius Gracchus verlangte aus Mitleid mit dem armen Volke eine neue Vcrlheilung der Staatsländereicn, wobei Alles, was einer über 500 Jugern besaß, abgegeben und unter die Aermeren vertheilt werden sollte. Als er Widerstand fand, ließ er sich zu verfassungswidrigen Schritten hinrcißen und als er zuletzt seine Wieder- erwählung zum Tribunal mit Gewalt durchsetzen wollte, wurde er bei einem Angriff der Vornehmen auf seinen Anhang erschlagen. Sein Tod zog auch die heimliche Ermordung des edlen S cip io-Afri canu s, des Jüngern, nach sich. Da die Optimaten oder Mächtigen auch die billigen Wünsche der Armen nicht berücksichtigten, nahm der kräftige, aber leidenschaftliche Casus Sempronius Gracchus das Werk seines Bruders wieder auf. Auch er machte in der Hitze der Leidenschaft mehrere der Größe Roms sehr gefähr- liche Vorschläge. Nachdem seine Wiedererwählung zum Tribun hinter trieben worden war, kam es zu einem blutigen Aufstand, in welchem Grac- chus mit 5000 seiner Anhänger erschlagen wurde (l21v. Ehr.). Dieser Sieg der Vornehmen machte sie noch viel übermüthiger, so daß von da an der Stimmenkauf der ärmeren Bürger ohne Scham und Scheu ganz offen betriebet! wurde. Besonders stark trat diese gren- zenlose Verdorbenheit in dem jugurthinischen Kriege hervor 112 — 106 der eine solche bodenlose Bestechlichkeit der römischen Senatoren und ti- (5t'r- Feldherrn an den Tag brachte, daß Jugurtha mit Recht ausrufen konnte: '„diese Stadt ist feil, so bald sich ein Käufer dazu findet." Jugurtha, Neffe des Königs Micipsa von Numidien, chatte seine beiden Vettern Hiempsal und Adherbal ermordet, ihr Land an sich ge- rissen und den römischen Senat durch Lüge und Geld beschwichtigt. Auf Verlangen des Tribuns Memmius wurde er zwar nach Rom geladen, wußte aber dort durch Bestechung jede Verantwortung von sich abzuwenden, ja er ließ seinen einzigen noch übrigen Verwandten Massiva in Rom er- morden. Nach seiner Heimkehr wurde zwar ein Heer gegen ihn geschickt, aber ganze Cohorten desselben, von ihm bestochen, giengen sammt ihren Haupt- leuten zu ihm über. Erst Casus Metellus wälzte die Schmach wieder von dem rö- mischen Heere ab, indem er den Jugurtha schlug und ihn zwang, nach Mauretanien zu fliehen. Dennoch wurde dem edeln und unbestechlichen Manne die Ehre der Beendigung des Krieges von seinem Untcrfeldherrn, deni tapfer» und ge- schickten, dabei aber rohen und unedel» C Marius entrissen, welcher, wegen seines Hasses gegen die Reichen von der Volkspartci zum Konsul gewählt, den Metcllus ablöstc und den Jugurtha bei Cirta schlug. Aber auch ihm wußte sein Quästor Cornelius Sylla einen Theil des Ruhms zu entwinden, indem dieser durch seine Gewandtheit den Ju- gurtha selbst in die Hände der Römer brachte. Jugurtha wurde von Marius im Triumph aufgeführt, zum Hungertod verurtheilt und im Gefängniß aus Gnaden erdrosselt. 5*

6. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 68

1873 - Heidelberg : Winter
68 Kap. 70. Die gracchischen Reformversuche. Der jugurthinische Krieg. Die Optimaten oder Vornehmen (nobiles, bccher Nobilitt), gleichviel ob Patricier oder Plebejer, schloen durch ihr groes Vermgen, das ihnen ihre ausgedehnten Lndereien und die Erpressungen in den Provinzen verschafften, die Geringeren von den hheren Stellen aus, und die Armen sanken aus Mangel an Arbeit, die der Reiche auf seinen Gtern nicht mehr durch Freie, sondern durch Sc laden verrichten lie, in immer tiefere Ar-muth, und lebten, besonders seit der Einfhrung der geheimen Ab-stimmnng, meist nur von Bestechungen. Diesem schreienden Miverhltnisse wollten die gracchischen Reform-versuche abhelfen. Der Volkstribun Tiberius Sempronius Gracchus 133 brachte aus Mitleid mit dem armen, bedrckten Volke das licinische Acker-vertheiluugsgesetz (Kap. 62, 2.) wieder in Vorschlag, in der Art, da jeder Begterte 500 Jucherte, und auerdem jeder Sohn desselben 250 behalten, alles Uebrige aber unter die Armen vertheilt werden solle. Als er Widerstand fand, lie er sich zu verfassungswidrigen Schritten hin-reien, und als er zuletzt seine Wiedererwhlung zum Tribun mit Gewalt durchsetzen wollte, wurde er in einem Angriffe der Vornehmen auf seinen bewaffneten Anhang erschlagen. Sein Schicksal zog auch die heimliche Ermordung des edlen Scipio Africanus Minor nach sich, der zwar auch dem Volke ein besseres Loos wnschte, aber nicht durch ungesetzliche Mittel. Da die Optimaten auch den billigen Forderungen der Armen nicht nach-gaben, so nahm zehn Jahre spter der krftigere, aber noch leidenschaftlichere Casus Sempronius Gracchus das Werk seines Brubers wieder auf, machte aber noch staatsgefhrlichere Vorschlge, so da die Optimaten seine Wieder-erwhlung zum Tribun hintertrieben. Dadurch entbrannte die Wuth des Volkes: es kam zu einem blutigen Kampf mit den Optimaten, in welchem aber Cajns Gracchus mit 3000 seiner Anhnger erschlagen wurde (121 v. Chr.). (2.) Dieser Sieg steigerte den Uebermuth der Vornehmen und Reichen so sehr, da sie sich zuletzt der alles Recht wegsetzten und besonders den Kauf der Stimmen der rmeren Brger ohne Scham und Scheu offen betrieben. 112 Von dieser Verdorbenheit zeugte besonders der jugurthinische Krieg, welcher bis eine so gemeine Bestechlichkeit der rmischen Staatsmnner und Heerfhrer 106 an den Tag brachte, da Jugurtha mit Recht ausrufen konnte: Rom ist feil, sobald sich ein Kufer findet!" Jugurtha, der Neffe des Knigs Micipsa von Nu midien, hatte die beiden Shne desselben, Hiempsal und Adherbal, ermordet, ihre Landes-theile an sich gerissen und den rmischen Consul, der die Ordnung in Nu-midien wieder herstellen sollte, durch Bestechung zum Abschlu eines Friedens gebracht. Auf Verlangen des Volkstribuns Memmius nach Rom geladen, wute Jugurtha auch dort durch Bestechung die gerichtliche Verantwortung von sich abzuwenden, ja er lie in Rom sogar seinen einzigen noch brigen Verwanbten ermorben. Nach seiner Heimkehr wrbe zwar abermals ein Heer gegen ihn geschickt, aber bestochene Verrther lieferten das Lager in des Knigs Hnbe, der das rmische Heer unter dem Joch hinburch gehen lie. Um diese Schmach zu rchen, bergab der Senat die Heeresfhrung dem unbestechlichen patricischen Consul (0. Cacilias Plefelhis, der den Jugurtha mehrmals schlug und ihn zwang, nach Mauretanien zu seinem Schwieger-

7. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 69

1873 - Heidelberg : Winter
Aap. 70. Der cimbrische Krieg. Kap. 71. D er Bundesgenossenkrieg. Marius u. Sulla. 69 bater, dem Könige Bocchus, zu fliehen. Dem edlen Metellus wurde aber die Ehre der Kriegsbeendigung durch seinen Unterfeldherrn, den zwar krftigen, aber rohen Plebejer Ca jus Marius (eines Bauern Sohn aus Arpinum) entrissen, der von der Volkspartei zum Consul erwhlt und mit der Fort-setzung des Kriegs beauftragt wurde. Marius brachte nun den beiden Knigen Vocchus und Jugurtha bei Cirta eine solche Niederlage bei, da sich Bocchus zu Unterhandlungen erbot. Diese fhrte des Marius Quostor, der kluge Optimat L. Cornelius Sutta, und es gelang ihm, den Bocchus zur Auslieferung des Jugurtha zu bewegen und da-durch den Krieg zu beendigen. - Jugurtha mute den Triumph des Marius zieren und dann den Hungertod erleiden. I-| (3.) Whrend des jugurthinischen Kriegs war der rmische Staat an seiner Nordgrenze in die uerste Gefahr versetzt worden. Die Cimbern und Ten- 113 tonen nmlich, norddeutsche Vlkerstmme, erschienen in den Ostalpen, schlugen bei Noreja in den steyrischen Alpen ein rmisches Heer und vernichteten aus ihren Zgen durch Helvetien und Gallien noch vier rmische Heere. Da sich unter dem rmischen Adel kein Feldherr finden lie, mute der Senat den ihm verhaten Marius gegen diese furchtbaren Feinde senden und ihm das Konsulat noch fnfmal erneuern. Mit einem neu von ihm geschaffenen Heere vernichtete Marius zuerst 102 v. Chr. die Teutonen bei Aqu Sexti und darauf im Jahre 101 v. Chr. die Cimbern auf der raudifchen Ebene (bei Vercell), so da man ihn den dritten Grnder der Stadt" nannte. Uebermthig durch seine Machtstellung schaltete nun Marius in Rom, untersttzt von dem frechen Volkstribun Saturninus, mit roher Willkr, mute aber zuletzt selbst den Ausschweifungen seines eigenen Anhanges entgegentreten, der nun in einem Aufstand der Brger jarnrnt jenem Volkstribun erschlagen wurde. Weil hierauf aber der Senat den Metellus zurckberief, gieng Marius nach Asien, um den politischen König Mithridates zu einem Einfall in die rmische Provinz Asien zu reizen; aber Sulla, damals Proprtor in Cilicien, vereitelte den-selben. Kap. 71. Der Bundesgenossenkrieg. Der erste Brgerkrieg. Der erste mithridatische Krieg. Die sullanische Diktatur. (1.) Whrend das gemeine Volk dem Marius anhieng, war der gebildete, hochbegabte Sulla der Fhrer der Vornehmen. Ehe aber zwischen beiden Parteien der Entscheidungskampf ausbrach, erhoben sich b.ie italischen Bundesgenossen und verlangten das volle Brgerrecht, das ihnen zuletzt wenig-stens in beschrnkter Weise gewhrt werden mute (89 v. Chr.). Unterde hatte sich der politische König Mithridates (Vi.), genannt der Groe, ein Mann von Geist und Kraft, aber Barbar von Gemth, gegen die rmische Herrschaft im Osten erhoben und sich der Provinz Asien bemch-tigt. Daher wurde dem Sulla die Fhrung des Kriegs gegen ihn ber-tragen. Dagegen verband sich Marius mit dem kecken Volkstribun P. Sul-picius Rufus, welcher es mit Hlfe feiner Fechterbande durchsetzte, da dem Sulla der Oberbefehl abgenommen und dem Marius bertragen wurde. Hierdurch veranlat? er den ersten Brgerkrieg. Denn nun fhrte 88 Sulla von Nota aus sechs Legionen gegen Rom, er strmte es und er-

8. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 56

1873 - Heidelberg : Winter
56 Kap. 60. Rom unter Knigen. Kap. 61. Rom, Republik. nach Rom verpflanzten Einwohnern der zerstrten latinischen Städte entstand nachher die Gemeinde der Plebejer. Er grndete die Hafenstadt Ostia. -616 Sein Nachfolger wurde Tarquinius Priscus, ein Etrusker, und, zwar dadurch, da er den beiden Shnen des Ancus Marcius durch Trug ihr Thron-recht entri. Er brachte die Latiner, Etrusker und Sabiner zur Anerken-nung der rmischen Hoheit und fhrte aus der Kriegsbeute groe Bau-werke aus. Er wurde in seinem achtzigsten Jahre auf Anstiften der von ihm verdrngten Shne des Ancus erschlagen. Zu jenen Bauten gehrten: die verstrkten Ringmauern, die Cloaken, das Capitolium, d. h. der Tempel des Jupiter, der Juno und Minerva, der Circus Mammus fr die ffentlichen Spiele, das forum, davon der obere Theil das Coim-tium oder den Versammlungsplatz fr die Curien, der untere Theil anfangs einen Marktplatz, spter den Versammlungsplatz fr die Plebejer und fr die ffent-lichen Gerichtsverhandlungen enthielt. (2.) Aus Betrieb Tanaquil's, der Gemahliu des 'Tarquinius Priscus, 578 wurde nun sein Schwiegersohn Serums Nullius König. Da jedoch der Se-nat seine Zustimmung verweigerte, so sttzte Servius sich auf die Plebejer, nderte die bisherige Staatsverfassung und fhrte eine neue ein, nach welcher das Stimmrecht und die Heeresdienstleistung nicht mehr von der (pa-tricischen) Herkunft, sondern vom Vermgensstand abhieng. Er theilte das ganze rmische Gebiet in 4 stdtische und 26 lndliche Tribus (Bezirke) und smmtliche Patrieier und Plebejer in fnf Vermgensklassen, von denen die I. Klasse 100,000 Asse, die Ii. 75,000, die Iii. 50,000, die Iv. 25,000, die letzte 12,500 Asse im Vermgen haben mute. Diejenigen, welche weniger, als die letztge-nannte summe besaen, hieen Proletarier, und waren frei von Steuer und Kriegs-dienst. Nach den Vermgensklassen richtete sich der Heerdienst. Das ganze Volk war in 193 Eenturien getljeilt, von denen 18 die Ritter, 175 das Fu volk ent-hielten. Von diesen letzteren kamen 80 Centurien auf die I. Vermgensklasse, je 20 auf die Ii., Iii. und Iv. Klasse, 30 auf die V. Klasse, 1 auf die Proletarier, und 4 auf diejenigen, welche als Spielleute und Werkleute dem Heere beigegeben waren. Bei den Versammlungen smmtlicher Centurien (Centuriat-Comitien) hatte jede Centime Eine Stimme. Alle fnf Jahre wurde eine Vermgensschtzung (ein Censu5) vorgenommen. So begannen auch die Plebejer an der Regierung des Staates Theil zu nehmen. Durch diese Verfassungsnderung machte sich Servius bei den Patriciern verhat, so da eine Verschwrung gegen ihn entstand, in Folge deren er von 534 Tarquinius Superlms, seinem eigenen Schwiegersohne, gestrzt und ermordet wurde. Dieser hob die serbische Verfassung auf und fhrte eine willkrliche Militrregierung ein. Zwar eroberte er Gabii und unterwarf Latium, baute das Capitolium aus und schlo Handelsbndnisse mit den Karthagern, bedrckte aber die Patrieier und die Plebejer gleichmig, so da ihm das Volk eben jen.m Beinamen Superbus", d.i. der Despot, gab. Die Unzufriedenheit mit ihm erreichte zuletzt einen so hohen Grad, da, als sein jngster Sohn Sextus sich an der Gemahlin de? Collatinus, der tugendhaften Lucretia, vergieng, ein Aufruhr sich erhob, der von L. Juuius Brutus geleitet wurde. Auf seinen Antrag wurde der König 510 durch Volks b eschlu abgesetzt und seine Familie verbannt, das Knigthum abgeschafft und Rom in eine Republik verwandelt. Kap. 60. Die rmische Republik. Herrschaft der Patrieier. (1.) llach der Vertreibung der Tarquinier gierig die bisherige Knigsge-walt mit nur unwesentlicher Beschrnkung auf zwet" (onfuln der. Im bri-

9. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 57

1873 - Heidelberg : Winter
Kap. 61. Tarquinius' Restaurationsversuche. Das Tribunat. 57 gen wurde die servische Verfassung jetzt frmlich eingefhrt. Da alle Staats-und Priesterwrden nur von den Patriciern bekleidet werden konnten, so war die rmische Republik anfangs eine reine Aristokratie. Die beiden onfulit, welche jhrlich neu vom Senat vorgeschlagen und durch die Volksversammlung gewhlt wurden, hatten die richterliche und vollzieh ende Gewalt, sowie das Imperium oder den Oberbefehl der das Heer. Nur sr otc Opfer und die Verwaltung des Staatsschatzes wurden besondere Acmter geschassen. Nach Ablauf ihres Amtsjahres muten die Consuln Rechenschaft ablegen und konnten m n-klagestand versetzt werden. Der Senat war die eigentliche Seele des Staates: er hatte die Auf ficht der die Staatsbeamten und den Gtterdienst, das Recht der Gesetz v orschlge, die Besttigung der Volksbeschlsse und die (^ntscher-dung der Krieg und Frieden. _ Inzwischen bot Tarquinius alles auf, feine Wiederaufnahme m Rom zu erzwingen; feine Versuche wurden aber alle vereitelt. Die Vejenter, welche er zu einem Krieg gegen Rom anstiftete, wurden im Walde von Ar-fia (auf der Grenze von Etrurien und Latium) besiegt; der tuscische König Porsenna von Clusium, den er fr sich gewann, wre beinahe in Rom eingedrungen, wenn nicht Horatius Codes die Brcke so heldenmtig vertheidigt, und der schmerzverachtende Muth des Mucius Sc-vola ihn nicht so erschreckt htte, da er wieder abzog. Als auch fctc Latiner sich auf des Tarquinius Betrieb feindlich gegen Rom wendeten, schuf der Senat ein neues Amt, die Dictatur, indem die beiden Consuln einen Mann whlten, der auf hchstens sechs Monate alle andern Staatsgewalten in sich vereinigte, der also wegen dieser unumschrnken Gewalt in Zeiten der Roth rascher und durchgreifender handeln konnte. Von einem solchen Dicta-tor, Aulus Posthumius, wurden die Latiner am See Regillus (496) so auf's Haupt geschlagen, da nun Tarquinius alle seine Hoffnungen aufgab. (2.) Die Last der vielen Kriege lag besonders schwer auf den Plebejern, welche, um die Kriegskosten und die Steuern aufzubringen, bei reichen Pa-triciern hatten Schulden machen mssen, und von hartherzigen patricischen Glubigern durch Dienstbarkeit, Gefngni und Schlge schwer bedrckt wur-den. Als aber einst der Senat die ihnen von dem Dictator M. Valerius versprochenen Erleichterungen nicht gewhren wollte, veranstalteten sie im Jcihre 494 einen Auszug auf den heiligen Berg (am Arno), wo sie sich verschanzten. Da sahen sich die stolzen Patricier geuthigt, mit den Plebejern zu nater-handeln, und Menenius Agrippa bewog dieselben (durch das Gleichni von der Emprung der Glieder gegen den Magen), nach Rom zurckzukehren. Vorher aber hatten sie sich die Zusicherung geben lassen, da ihre Schulden ver-mindert und zu ihrem Schutze eine eigene Behrde, die Volkstribunen, eingesetzt werden sollten. Die Uolkstribunen, Tribuni plebis, wurden jhrlich vom Volke selbst gewhlt, hatten keinen Antheil am Staatsregiment, waren aber befugt, jeden Plebejer gegen Ungerechtigkeit der Magistrate zu schtzen, und spterhin auch jeden Vorschlag des Se-nats, wenn er ihnen volksschdlich duchte, durch ihren Einspruch (Veto) zurckzuweisen. Sie waren fr ihre Person unverletzlich und konnten nach Ablauf ihrer Amts-zeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dieses ihnen eingerumte Recht suchte bald darauf (490) der junge Patricier M. Coriolanus während einer Hungersnoth den Plebejern dadurch wieder zu entreien, da er vorschlug, ihnen das vom Send herbeigeschaffte Getreide nur unter der Bedingung zukommen zu lassen, da sie auf das Tri-bunat verzichteten. Als ihn dehalb die Volkstribunen auf den Tod anklag-

10. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 58

1873 - Heidelberg : Winter
58 Kap. 62. Das Decemvirat. Die Zwlftafelgesetze. ten, floh er zu den Volskern und fhrte diese aus Rache gegen Rom. Doch lie er sich auf die Bitten seiner Mutter Veturia und seiner Gemahlin Vol umnia wieder zum Abzug bewegen und blieb im Exil bis an seinen Tod. Kap. 62. Kampf der Plebejer mit .den Patriciern um Rechtsgleichheit. (1.) Whrend die Rmer nach auen zur Erweiterung ihrer Herrschaft fortwhrende Kriege mit den Nachbarvlkern fhrten, nahm im Innern der Kampf der Plebejer mit den Patriciern um Rechtsgleichheit seinen Fortgang. Die Patricier konnten sich nicht entschlieen eines ihrer Vorrechte auszugeben. Als einmal der Consul Spurius Kassius durch seine lex agraria oder Ackerverth ei lungsbill (486) beantragte, da man die den H.c 'v - ^ 'genommenen Lndereien zur Hlfte den Latinern, zur Hlfte den rmeren Pi den sollte, so wurde er nach Der Niederlegung seines Amtes unter dem Von. . cel>: nach der Knigsgewalt, des Hochverraths angeklagt und mit dem ^'< m vom tarpejischen Felsen hinabgestrzt. Dagegen brachten es die Plebejer durch 33er: i <: 0 der Kriegsdienste dahin, da sie ihre Tribunen, welche anfangs der 33c, iigung durch den Staat bedurft hatten, nun selbstndig (in den Tribuscomitien) wjlc.i und Beschlsse (Pleb i s-cite) fassen durften, an welche jedoch die Curien (d. i. die Patricier) nicht gebun-den waren. Weil bisher vor Gericht nur nach dem Herkommen war entschieden worden, so war vieles der Willkr der Richter, die nur dem Patricierstande angehrten, berlassen. Daher forderte das Volk feste Gesetze. Lange verweigerte der Senat die Aufstellung derselben, bis er von den Volkstri-451 bunen gedrngt wurde, Decemvirn, d. i. zehn mit dictatoiischer Gewalt be-kleidete Patricier, niederzusetzen, welche nach dem Muster griechischer Rechts-bestimmungen die ersten geschriebenen Gesetze auf zehn Tafeln auf-stellten. Diesen fgten die Decemvirn des nchsten Jahres noch zwei Tafeln hinzu, so da die ganze Gesetzsammlung den Namen der Zwlftafelge-setze erhielt. Diese letztern Decemvirn aber, an deren Spitze der stolze Patricier Ap-Pius Claudius stand, mibrauchten ihre Gewalt und suchten sie eigen-mchtig zu verlngern. Aber eine Gewaltthat, die der Decemvir Appius Claudius an der Tochter eines plebejischen Hauptmanns, Virginia, be-gieng, brachte das Volk in Wuth, so da es die Absetzung der Decemvirn forderte. Als diese verweigert wurde, zog es zum zweiten Mal auf den heiligen Berg. Da gab der Senat nach: die Decemvirn muten ihr Amt niederlegen und Appius gab sich im Gesngni selber den Tod. Nun errangen die Plebejer das Recht, sich mit Personen aus dem Stande der Pa-tricier zu verheirathen (connubium), was den Grund zur allmhlichen Vermischung der Patricier und Plebejer legte. Als die Tribunen die Forderung stellten, da auch Plebejer zum Konsulat zugelassen werden sollten, setzten die Patricier, um sich dieses wichtige Vorrecht zu erhalten, die Wahl der Consuln aus und willigten in die Emen-nung von Kriegstribunen mit consularischer Gewalt (444), wozu auch Plebejer gewhlt werden durften; doch behielten die Patricier den Vorsitz im Senat und in den Comitien so wie die Leitung der Gerichte und die Vermgensschatzung (Censur). Letztere besorgten zwei aus den Patriciern gewhlte und von den Centuriat-Comitien besttigte Censoren, welchen zugleich eine sittenrichterliche Aufsicht und Straf-gewalt zustand. Die Plebejer dagegen setzten ihre Wahlfhigkeit zum Amt der Qustur (der Schatzverwaltung, Kap. 61. A.) durch (420).
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CSV-Datei Exportieren: von 94 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
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TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
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TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
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TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
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