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1. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. IX

1904 - Cöthen : Schulze
— Ix — gerade ankommt, durch stärkeren Druck und endlich die kurze Zusammenfassung. Ich habe selten gefunden, daß die Schüler, die eine Anzahl von Sätzen zur häuslichen Vorbereitung aufbekamen, nicht selber den inneren Zusammenhang zwischen den Sätzen erkannt hätten. Wenn von anderer Seite Quellenlesebüchern vor den Quellensätzen der Vorzug gegeben wird, so ist eine Behandlung der Geschichte nach Quellenlesebüchern, welche größere Quellenstücke enthalten, ganz gewiß ebenfalls sehr fruchtbar- indem auch so die Selbsttätigkeit des Schülers kräftig angeregt wird und derselbe sich in den betreffenden Zeitabschnitt ganz anders vertiefen kann, als er es an der Hand des besten Vortrags des Lehrers vermag. Aber die in den mir bekannten Quellenlesebüchern gebotenen Quellenstücke dienen zum großen Teil der besseren Erkenntnis der Schicksale unseres Volkes: Die Blumeschen „Quellensätze" haben den Vorzug, daß sie der Erkenntnis der geschichtlichen Entwickelung des zuständlichen Lebens unseres Volkes in Staat, Gesellschaft, im geistigen, religiösen und wirtschaftlichen Leben dienen. Daß in dem Zeitraum von der Reformation bis zur Gegenwart bei der Beschreibung des Staatslebens der Hauptabschnitt mit dem Jahre 1806 zu machen ist, rechtfertigt sich selbst. Mit dem Zusammenbruche des römischen Reiches deutscher Nation hört nicht nur das Kaisertum und die Reichsregierung auf, sondern auch alles, was von dem Reiche auch auf dem Gebiete des Rechtslebens, des Heerwesens und der Finanzverhältnisse Namen und Bestand hatte. Auch für die deutschen Territorialstaaten ist mit dem Jahre 1806 der wichtigste Einschnitt der neueren Geschichte gegeben. Die volle Souveränität der Einzelstaaten konnte sich nunmehr ausgestalten; im Deutschen Bunde wurde dieselbe nur wenig beschränkt, erst im Norddeutschen Bunde und im heutigen Reiche wurde eine starke Reichsgewalt geschaffen und eine reinliche Scheidung zwischen Reichsgewalt und einzelstaatlichen Hoheitsrechten

2. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 81

1904 - Cöthen : Schulze
\ — 81 — nehmen; sie begann Verhandlungen mit Friedrich. In Teschen (1779) kam unter Vermittelung Frankreichs und Rußlands der Friede zustande. Österreich bekam das Jnnviertel und trat dafür an Bayern ein in Schwaben gelegenes österreichisches Gebiet ab (Mindelheim). Preußen wurde die Erwerbung von Ansbach und Baireuth für den Fall verbürgt, daß die Hohenzollern in diesen Markgrafschaften ausstürben. Für Preußen hatte die ganze Sache noch den Erfolg, daß es sich Zutrauen in Deutschland verschaffte, als der Beschützer der deutschen Staaten gegen das Haus Habsburg. Freilich hatte man dem Auslande wieder einmal Gelegenheit "gegeben, in den deutschen Angelegenheiten zu vermitteln. — Nach dem Tode Maria Theresias (1780) nahm Joseph Ii. Astenbund noch einmal die bayrischen Pläne auf. Er dachte an einen Aus- (1785i) tausch Bayerns gegen die österreichischen Niederlande (1784). Dieses Mal war Rußland, dem sich Joseph Ii. in dessen Balkan-planen nachgiebig erwiesen hatte, gewonnen worden. Der russische Gesandte verlangte von Karl von Psalz-Zweibrücken, in die Abtretung Bayerns an Österreich zu willigen. Doch dieser weigerte sich. Er wandte sich an Friedrich Ii. um Schutz. Da Joseph Frankreichs Zustimmung nicht erlangen konnte, gab er (Jan. 1785) seine Pläne auf. Um ähnlichen habsburgifchen Gelüsten für die Zukunft vorzubeugen, schloß Preußen mit Kursachsen und Hannover den „Deutschen Fürftenbund". Andere Fürsten traten bei, unter ihnen auch der Erzbischof von Mainz. Zweck dieses Bundes war, den Besitzstand gegen jeden Eingriff zu wahren. Es war der letzte große Erfolg der fridericianischen Politik; zugleich ein Vermächtnis des großen Königs an seine Nachfolger. — Wie einstens fein Vater, so war auch Joseph Ii. von Maria Theresia zum Mitregenten in Österreich angenommen. Sie ließ g»««1 ihm jedoch nur eine beschränkte Teilnahme an der Regierung. Erst nach ihrem Tode ist er in den österreichischen Landen selbständig geworden. Das deutsche Kaisertum war schon längst zum leeren Namen geworden; Joseph Ii. griff als deutscher Kaiser noch einmal zu einer Reichsreform, zur Verbesserung des Reichskammergerichts; doch die 1767 eingesetzte Visitationsdeputation löste sich 1776 unverrichteter Dinge wieder auf. Das Ziel der österreichischen Politik Josephs Ii. war, fein Volk zu beglücken. Sein großes Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 6

3. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 93

1904 - Cöthen : Schulze
— 93 — dem Eindruck die]"es Sieges würden die Friebensverhanblungen schnell zum Abschluß gebracht (Februar 1801). Der Luneviller Friebe würde vom Kaiser — ohne England und zugleich im Namen des Reiches, wogegen der Kaiser sich bisher gesträubt hatte — aus der Grunblage der Bestimmungen von Campo Formio abgeschlossen. Rhein und Etsch würden jetzt die Grenze gegen Frankreich. Die Entschäbigung der erblichen Fürsten, die linksrheinische Besitzungen ober Rechte verloren, würde im siebenten Artikel des Luneviller Friebens offen gesorbert. Die Großherzoge von Mobena und Toskana sollten durch beutfche Gebiete schablos gehalten werden, womit Österreichs Einfluß in Italien wesentlich beschränkt würde. Auch der Erbstatthalter von Hollanb, der Prinz von Dramen, sollte ein beutsches Land bekommen. Die Tochterrepubliken Frankreichs, die ligurische, cisalpinische, helvetische und batavische, erkannte Österreich an. — Der Reichstag in Regensburg hatte nichts bagegen ein-Kr Rerchs- zuwenden, daß der Kaiser den Luneviller Frieden zugleich im Namen hauptschlutz. des Reiches unterschrieben hatte. Das wichtigste aber war nunmehr die Entschäbigungssrage. Erst im November 1801 einigten sich Kaiser und Reich bahin, daß eine aus acht Mitgliebern bestehenbe Reichsbeputation die Beratungen in die Hand nehmen sollte; *) und erst im August 1802 trat bieselbe in Regensburg zusammen. Doch nicht hier, sondern in Paris wurde das Schicksal Deutschlands entschieden. Die Uneinigkeit der Deutschen — Preußen und Bayern wünschten im Gegensatz zu Österreich möglichst weitgehende Säkularisationen — ermöglichte es dem ersten Konsul in Frankreich, die Entschädiguugssragen in seinem Sinne zu entscheiden. Deutschlands Fürsten hielten es nicht unter ihrer Würde, durch allerlei Schleichwege in Paris einen reichen Beuteanteil sich zu sichern. Napoleon ließ auch Rußland an der Länderverteilung sich beteiligen; doch der Ausschlag bei diesem wüsten, für Deutschland so schmachvollen Länderschacher wurde in Paris gegeben. Als das Geschäft dort abgeschlossen war, als z. B. Preußen durch Svnderverträge mit Napoleon seine neuen Erwerbungen sich gesichert hatte, da wurde dann im August 1802 in Regensburg der fertige Plan durch die französischen und russischen Gesandten in herrischer Weise zur Be- Vgl. Sz. 85.

4. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 94

1904 - Cöthen : Schulze
— 94 — stätigung vorgelegt und endlich auch von der Reichsdeputation genehmigt (November 1802). Der Kaiser zögerte noch eine Weile mit der Bestätigung des Planes, schließlich genehmigte auch er denselben, und nun verfaßte der Reichstag den Reichsdepuiations-hanptschlnß (Frühjahr 1803). Eine folgenschwere Veränderung ging durch diesen Beschluß mit unserem Vaterlande vor sich. Nicht weniger als 112 Staaten verschwanden von der Karte Deutschlands. Von den geistlichen Fürsten und Fürstentümern blieben nur noch drei übrig: der Kurerzkanzler (Dalberg), der aber nicht mehr in Mainz, sondern in Regensburg seinen kurfürstlichen Sitz bekam; dazu uoch die beiden Ritterorden, deren Erhaltung im Interesse des im übrigen so sehr geschädigten katholischen Adels vorgesehen wurde. Von Reichsstädten blieben nur noch sechs (Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg);^ sie sollten in Reichskriegen fortan neutral bleiben.2) Ganz besonders nahm sich Napoleon der süddeutschen Staaten an; ihre Länder wurden durch reichsstädtische und geistliche Gebiete höchst vorteilhaft abgerundet, und sie wurden dem schlauen Korsen immer mehr verpflichtet. Österreich erhielt in Deutschland die Bistümer Trient und Brixen, der Erzherzog von Toskana das Kurfürstentum Salzburg, der Herzog von Modena den Breisgau. Der ©rentier bekam das Fürstentum Fulda. So wurden fremde Herrscher auf Kosten Deutschlands bereichert. Preußen wurde namentlich durch die Bistümer Paderborn und Hildesheim und durch Teile von Münster entschädigt. Der Kurfürstenrat auf dem Reichstage zählte von nun an zehn Stimmen: Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfürstentümern erhoben3), (Trier und Köln waren französisch geworden), so waren die Protestanten im Kurfürstenkollegium in der Mehrzahl. Auch der Fürstenrat des Reichstages veränderte sich zugunsten der Protestanten. Die katholische Kirche erlitt durch die Fürstenrevolution von 1803 die größte Einbuße; und doch bedeutete im letzten Grunde die Beschränkung der katholischen Geistlichkeit auf rein geistliche Angelegenheiten eine innere Erstarkung des Katholicismus. Durch das Aufhören der geistlichen Staaten verlor auch das Kaisertum seine beste Stütze Vergl. Sz. 6 b. 2) Vgl. Sz. 190b. 3) Vergl. Sz. 19 d. —

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 95

1904 - Cöthen : Schulze
— 95 — im Reiche. Die ganze Sache war ein ungeheurer Rechtsbruch, durch welchen die Reichsverfassung völlig untergraben wurde. So notwendig die Verminderung der Zahl der deutschen Kleinstaaten und die Aufhebung der geistlichen, nicht lebensfähigen Staatsgebilde war, so schmachvoll war es, daß Deutschland sich vom Auslande dazu nötigen liess und daß Deutschlands hoher Adel auv Gewinn- sucht sich selbst erniedrigte. — Schon im Jahre 1803 waren Napoleons Pläne wieder auf Der^ anen Krieg mit England gerichtet. Der Friede, den Frankreich mit England 1802 zu Amiens geschlossen hatte, war nur ent Waffenstillstand gewesen. Das mit England durch Personalunion verbundene Kurfürstentum Hannover wurde durch ein französisches Korps 1803 besetzt; die tapfere hannoversche Armee mußte kapitulieren. Zwei Jahre blieb das Land in den Händen der Franzosen. Friedrich Wilhelm von Preußen hatte den Nachbarstaat nicht zu besetzen gewagt, da Rußlands Kaiser Alexander I. keine sichere Hilfe gegen Napoleon versprach, und da Hannovers Adel gegen Preußen gestimmt war. Im Mai 1804 wurde Bonaparte nach Entdeckung einer Verschwörung zum Kaiser gewählt und im Dezember vom Papste gesalbt; zwei Jahre vorher war er zum Konsul aus Lebenszeit ernannt worden. Im Jahre 1804 nahm der deutsche Kaiser Franz Ii. den Titel eines österreichischen Kaisers (als solcher Franz I.) an. Gelegentlich eines Besuchs des französischen Kaisers in den Rheinlanden wetteiferten deutsche Fürsten, ihm ihre Huldigung darzubringen. An jener gegen den Korsen gerichteten Verschwörung sollte auch der mit den Bourbonen verwandte Herzog von Enghien beteiligt gewesen sein; auf badischem Gebiete ließ ihn Napoleon ausheben, über die Grenze bringen und trotz seiner Unschuld erschießen, ein Bruch des Völkerrechts und zugleich ein Justizmord, wogegen nur die fremden Gesandten auf dem Regensburger Reichstage Protest erhoben. [ Durch diese und andere Gewaltsamkeiten entfremdete sich Napoleon den Kaiser von Rußland. Allerlei Neuerungen in Italien — Einverleibung der ligurischen Republik in den französischen Staat; Napoleon macht sich zum König von Italien — verstimmte auch Österreich von neuem gegen Frankreich. So begann wiederum eine Koalition sich zusammenzuziehen. England, wo der jüngere Pitt zum Kampfe trieb, Schweden, Rußland und Österreich schlossen die dritte

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 115

1904 - Cöthen : Schulze
— 115 — ersten Pariser Frieden (30. Mai) wurden die Grenzen Frankreichs von 1792 wiederhergestellt: einige Enklaven und andere Gebietsstücke zur besseren Abrundung wurden den Franzosen auch noch übergeben; Nizza, Savoyen, Saarlouis und Landau blieben französisch. Talleyrand hatte es verstanden, namentlich durch Schmeichelei gegen Alexander von Rußland, diese günstigen Gebietsabrundungen zu erreichen. Elsaß-Lothringen fiel nicht an Deutschland zurück. Auch wurde die preußische Forderung einer Kriegskostenentschädigung und der Herausgabe der geraubten Kunstschätze durch die anderen Mächte der Koalition nicht unterstützt. Im Herbst 1814 trat dann in Wien ein europäischer®fiejn^£ejct Kongreß zusammen, der besonders über die Gebietsveränderungen und über die deutsche Versassungssrage entscheiden sollte. Schon -früher hatten die Mächte sich dahin verständigt, daß Frankreich an den Beratungen über die Länderverteilung nicht teilnehmen sollte; doch verstand es Talleyrand, diese Bestimmung zu umgehen. Die Preußen, "welche im Kriege die größten Opfer gebracht, hatten versäumt, während des Krieges sich bindende Zusagen über künftige Entschädigungen machen zu lassen. Hardenberg, wie überhaupt alle preußischen Diplomaten waren des Glaubens gewesen, Österreich würde ihnen nicht widerstehen, wenn sie ganz Sachsen forderten; tatsächlich hintertrieb aber Metternich diese sächsischen Pläne Preußens und fand dabei an England und Frankreich Unterstützung. Alexanders Absicht war darauf gerichtet, das ganze Großherzogtum Warschau zu erwerben und es unter konstitutionellen Formen zu regieren. Darin sah Hardenberg für Preußen eine große Gefahr. So stand denn Preußen die erste Zeit ganz allein, bis Friedrich Wilhelm im November mit dem Zaren über die sächsisch-polnischen Fragen sich einigte. Die Spannung unter den Mächten nahm darüber eine solche Schärfe an, daß Anfangs Januar 1815 Österreich, Frankreich und England ein Bündnis gegen Preußen und Rußland schlossen, sodaß eine Zeitlang ein neuer Krieg auszubrechen drohte. Da schloß man einen Kompromiß: Preußen verzichtete auf den südlichen Teil von Sachsen, Rußland auf einen Teil von Warschau; Preußen bekam noch außer Schwedisch-Vorpommern und Rügen das linke Rheinufer von der Nahe nach Norden, ferner das „Herzogtum Westfalen", Berg, Jülich und einige Reichsstädte; von Polen erhielt es die heutige Provinz Posen zurück, außerdem Thorn und 8*

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 116

1904 - Cöthen : Schulze
— 116 — Danzig. So zerfiel denn Preußen in zwei Hälften; den Ballast rein polnisch-katholischer Gebiete hatte es aufgegeben, dagegen im Westen neue erzkatholische Länder erworben. Doch es konnte hier am Rhein von neuem die Grenzwacht übernehmen. Dänemark, das in Schwedisch-Pommern sich festgesetzt hatte, erhielt Lauenburg als Ersatz. Norwegen kam an Schweden. An Hannover- England trat Preußen u. ct. Ostfriesland ab. Nagern bekam Würzburg und Aschaffenburg und einen Teil der linksrheinischen Pfalz. Mainz fiel an Hessen-Darmstadt, ebenso ein Teil der Pfalz. Rußland entschädigte sich mit dem übrigen Polen. Österreich erhielt in Italien wieder eine starke Stellung; die den Habsburg-Lothringern verwandten Fürstenhäuser wurden in Italien wieder eingesetzt; die illyrischen Provinzen, Dalmatien, Lombardo-Veneuen fielen an Österreich; von Bayern nahm Österreich Tirol mit Vorarlberg, Salzburg und das Jnnviertel. Besonders auf Englands Betreiben wurden die vereinigten Niederlande den Dräniern übergeben und Luxemburg durch Personalunion mit den Niederlanden verbunden. — Die Beratungen über die deutsche Verfafsungssrage wurde einem Fünferausschuß, bestehend aus den Gesandten Österreichs, Preußens, Bayerns, Hannovers und Württembergs, übergeben Nachdem dieser Ausschuß von Mitte Oktober bis Mitte November 1814 getagt hatte, löste er sich auf; im Februar 1815 wurden dann im Beisein sämtlicher deutschen Gesandten die Verhandlungen über diese Angelegenheiten wieder aufgenommen. Preußens Vorschlag, von Wilhelm von Humboldt in einem Entwurf vorgelegt, ging dahin, einen festen deutschen Bund zu gründen, mit starker Kriegsgewalt, einheitlichen Einrichtungen auf dem Gebiete des Handels und Verkehrs, einem Bundesgericht und anderen bundesstaatlichen Institutionen. Doch war durch den Vertrag von Ried und durch ähnliche Verträge die Unabhängigkeit der deutschen Staaten verheißen, so wurde ein Bundesstaat unmöglich. Metternich verstand es, mit Hilfe der Mittelstaaten alle wesentlichen Vorschläge Preußens zu hindern und anstelle derselben den österreichischen Entwurf zu fetzen, welcher den Einzelstaaten ihre volle Souveränität beließ, und von einer Bundeskriegsgewalt, einem Bundesgerichte und anderen preußischen Wünschen kaum eine Spur enthielt.1) So durste Österreich hoffen, in l) (Vergl. Treilschke, Deutsche Geschichte..., 5. Aufl., Bd. I, S. 697.)

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 118

1904 - Cöthen : Schulze
Die ersten Jahrzehnie des Deutschen Bundes. — 118 — und Preußen, den westlichen Teil von Savoyen an Sardinien abtreten. Elsaß, dessen Abtretung Preußen forderte, verblieb auch dieses Mal bei Frankreich, da Österreich, Rußland und England die preußische Forderung nicht unterstützten. Eine Kriegskostenentschädigung und die Auslieferung der Kunstschätze wurden dieses Mal verlangt. Auch die Unterhaltung von Truppen der Verbündeten in den östlichen Provinzen legte der zweite Pariser Friede (Nov. 1815) auf einige Jahre den Franzosen auf. Schon im Juli waren die Bourbonen zurückgekehrt. Napoleon wurde nach St. Helena gebracht, wo er 1821 gestorben ist. Noch vor dem zweiten Pariser Frieden schlossen die drei Monarchen von Rußland, Österreich und Preußen die „heilige Allianz"; darin verpflichteten sie sich, ihre Völker nach christlichen Grundsätzen zu regieren; dieser Allianz traten später die meisten europäischen Staaten bei; Metternich verstand dieselbe in den Dienst der Reaktion zu stellen. — Sechster: Abschnitt: Die Ierl des Deutschen Mirnöes. 1815—1866. Je mehr die Verfassung des Deutschen Bundes einheitliche und freiheitliche Einrichtungen vermissen ließ, desto sehnsüchtiger erstrebten die Besten der Nation diese Ziele. Die deutsche Geschichte des 19. Jahrhunderts ist eine Geschichte dieses Strebens nach Einheit und Freiheit. Der durch die Bundesakte beschlossene, erst im November 1816 eröffnete Bundestag erwies sich bald als völlig unfähig, größere Aufgaben zu lösen. Zu dem in der Bundesakte verheißenen Ausbau der deutschen Bundesverfassung kam es in Frankfurt nicht. Durch Metternich wurde geflissentlich darauf hingearbeitet, daß der Bundestag nicht zu Ansehen kam. Auch verhinderte der Souveränitätsdünkel der Mittelstaaten jede in der Richtung einer strafferen Bundesorganisation liegende Maßregel. Freie Verfassungen wurden zuerst

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 119

1904 - Cöthen : Schulze
— 119 — nach dem Vorbilde Karl Augusts von Weimar in den süddeutschen Staaten gegeben, so in Bayern und Baden 18i8,1) in Württemberg 1819,2) |n Hessen-Darmstadt 1820. Die Besorgnis, es möchte der Bund aus Grund des 13. Artikels der Bnudesakte die Einführung von Verfassungen erzwingen, veranlaßte die süddeutschen Herrscher zu diesen Zugeständnissen an ihre Untertanen. Übrigens gerieten die süddeutschen Regierungen sehr bald in Sireit mit ihren Landtagen, infolgedessen dieselben hier und da auch wieder aufgelöst wurden. Immerhin hatten die oberdeutschen Fürsten den Ruhm, ihren Völkern zuerst die Mitwirkung bei der Gesetzgebung eingeräumt zu haben. In Preußen ließ sich Friedrich Wilhelm Iii. durch Metternich in das Fahrwasser österreichischer Reaktionspolitik hineintreiben. Die besonders auf die Einheit Deutschlands gerichteten patriotischen Bestrebungen fanden nach den Freiheitskriegen in den Kreisen der Studenten, die zum Teil an den Kriegen teilgenommen hatten, warme Pflege und weite Verbreitung. Nach dem Muster der im Jahre 1815 in Jena (im Gegensatz zu dem wüsten Treiben der bisherigen Landsmannschaften) entstandenen Burschenschaft, die ihr Ideal in einem einigen, freien deutschen Vaterlande suchte, bildeten sich auch auf anderen deutschen Universitäten solche Korporationen, namentlich nach dem am 18. Oktober 1817 zur Erinnerung an die Reformation und an die Schlacht bei Leipzig in würdiger Weise gefeierten Wartburgfeste. Hatte schon die harmlose, unvorsichtige Verbrennung einiger, den Studenten verhaßten Gegenstände und Bücher (z. B. einer von Schmalz verfaßten, die Volksbegeisterung der Freiheitskriege herabsetzenden Schrift) am Abend der Re-sormationsjahrhundertseier den Unmut der besorgten Regierungen erregt, so wurde aus dem Kongresse zu Aachen (1818) durch Alexander von Rußland die Furcht der deutschen Regierungen vor dem politischen Treiben der Studenten und freisinnigen Universitätslehrer noch geschürt. Und als dann aus der Reihe einer kleinen radikalen Gruppe der Studierenden, aus der Gruppe der „Unbedingten", der unglückliche Sand die Mordwaffe in die Hand nahm und den als russischen Spion verhaßten russischen Staatsrat Kotzebue in Mannheim ermordete (März 1819), ließ auch Friedrich Wilhelm von Preußen strenge Untersuchungen gegen die „demagogischen Umtriebe" !) Vgl. Sz. 420 a. — 2) Vgl. Sz. 420 b.

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 120

1904 - Cöthen : Schulze
— 120 — einleiten, Untersuchungen, denen u. a. auch Jahn und Arndt zum Opfer fielen; letzterer wurde seiner Professur in Bonn enthoben. In '-teplitz (Juli 1819) wußte dann Metternich den König von Preußen zu rückschrittlichen Maßregeln zu bestimmen: Friedrich Wilhelm versprach, trotz seiner 1815 von Wien aus seinen Untertanen gegebenen Verheißung und trotz des Artikels 13 der Bundesakte/) nur Provinzialstände zu berufen und gegen die Freiheit der Presse und der Universitäten vorzugehen. Nach Karlsbad wurden die Gesandten von neun deutschen Staaten durch Metternich eingeladen. Die Karlsbader Beschlüsse (August 1819) ordneten die Zensur für alle Druckschriften unter zwanzig Bogen und eine Überwachung der deutschen Universitäten an, dazu eine Bundesexekutionsordnung; auch sollte in Mainz eine Centraluntersuchungskommission die demokratischen Regungen aufspüren. Letztere hat jedoch kaum irgend etwas Ernstliches zutage fördern können und die Verbitterung nur verschärft. Die Karlsbader Beschlüsse wurden dem Bundestage vorgelegt; dieser mußte dieselben zum Bundesbeschluß erheben. Aus Furcht vor den freiheitlichen Bestrebungen der Unterranen kam es fo dahin, daß die sonst so sehr auf ihre Souveränität bedachten Einzelstaaten eine Verminderung ihrer Rechte zugunsten einer stärkeren Bundesgewalt sich gefallen ließen. Seit dem Herbst 1819 tagten dann in Wien Ministerkonferenzen. Es handelte sich in der „Wiener Schlußakte"^) um den Ausbau der deutschen Bundesverfassung. So gering schätzte Metternich den Bundestag in Frankfurt, daß er die wichtigste Aufgabe desselben, die weitere Ausgestaltung der Verfassung, dem Bundestage entzog und in Ministerkonferenzen entscheiden ließ. Der Artikel 13 der Bundesakte wurde in Art. 54 der Wiener Schlußakte wiederholt; doch gestattete Art. 55 „diese innere Landesangelegenheit (die Verfassung) mit Berücksichtigung sowohl der srüherhin gesetzlich bestandenen ständischen Rechte als der gegenwärtig obwaltenden Verhältnisse zu ordnen;" Art. 57 behielt die gesamte Staatsgewalt dem Oberhaupte des Staates vor,3) und Art. 58 bestimmte, daß die Fürsten durch feine landständischen Verfassungen in der Erfüllung ihrer bundes- x) Der Artikel lautet: In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden. 2) Vgl. Sz. 333 d., 345 b. 3) Vgl. Sz. 419b.
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