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1. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 253

1906 - Gotha : Thienemann
— 253 — gekehrt lautete die Meinung der Merowinger und Karlinger: „damit jeder der überlebenden Söhne wisse, welcher Anteil ihm gehöre"; nicht, daß der Staat eine Einheit bleibe, sondern daß jeder Sohn seinen Teil empfange; der Staat ist da für das Herrscherhaus. Es ist eine dynastische Auffassung des Staates. Wir unterscheiden heute scharf Staatsgut, Krongut = Besitz der Herrschersamilie, Privatgut des regierenden Fürsten. Die Frankenkönige von Chlodovech bis auf Karl d. Gr. kannten diesen Unterschied nicht. Für sie war Königsgut und Reich dasselbe. Das Reich war nach ihrer Anschauung Eigentum der königlichen Familie. Darum galt, was auch heute von allem Familieneigentum gilt, daß alle Familienglieder ein Erbrecht haben. Bürgerliches Gesetzbuch § 1922. „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über." § 1924. „Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers. Ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling schließt die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. An die Stelle eines zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebenden Abkömmlinges treten die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge (Erbfolge nach Stämmen). Kinder erben zu gleichen Teilen." Wie der Bauer feine Äcker, so teilten die Frankenkönige ihr Reich. Es war ein privatrechtlicher, kein politischer oder staatsrechtlicher Gesichtspunkt, von dem aus sie den Staat betrachteten. Volkskunde. Interessant ist, daß die Erbteilung des Landes unter die Königskinder ein beliebtes Thema unsrer Märchen ist, z. B. Grimm 9. Die zwölf Brüder, 93. Die Rabe, 97. Das Wasser des Lebens, 151. Die drei Faulen, 179. Die Gänsehirtin am Brunnen. — Es sei auch erinnert an Shakespeares König Lear. In seiner Reichsteilung hatte Karl eins nicht beachtet, das Kaisertum. Die Kaiserkrone war doch nur eine; nur einer der Erben konnte sie tragen, welcher? Gerade im Kaisertum stellte sich die Einheit des Reiches dar. Wie vertrug sich diese vom Kaisertum geforderte Einheit mit der vom Herrscherhaus geforderten Teilung? Wie konnte Karl die Bedeutung dieser Frage übersehen? Sein Verhalten ist nur erklärlich durch die Annahme, daß er dem Kaisertum eine alles überragende Bedeutung nicht zuerkannt hat. 3. Ludwigs des Frommen Reichsteilung 817. Die Reichseinheit blieb erhalten; denn die Könige Karl und Pippin starben leider vor ihrem Vater. Alleiniger Erbe ward Ludwig, ein frommer, den Geistlichen folgsamer Mann, unfähig zu der hohen Aufgabe, die ihm gestellt war. Karl wußte es. Seme besten, fähigsten Söhne, insbesondere den nach ihm gearteten Karl, hatte er verloren; der geringste war ihm geblieben. Das trat der nagende Kummer seiner letzten Jahre. Dem großen Vater folgte ein kleiner Sohn. Eine Krankheit Ludwigs 817 stellte die Frage der Erbfolge von

2. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 254

1906 - Gotha : Thienemann
— 254 — neuem. (Sin Neffe des Kaisers, König Pippins Sohn Bernhard (f 818), stritt um sein Erbrecht. Kaiser Ludwig hatte drei Söhne: Lothar, Ludwig und Pippin. Man bedachte die Gefahren der Reichsteilung: die Kämpfe unzufriedener Erben gegen die Miterben, die Zersplitterung des Ganzen in Teile: je mehr Erben, desto mehr Teile; eine Teilung der Teile in zweiter und dritter Generation usw.; kleines Land, kleines Volk, kleine Macht; wie fei ein Kaisertum denkbar ohne Weltmacht über Länder und Völker? die Kirche sei eine, wie könne sie ein Kaiser schützen, der nur über einen Teil der Länder gebiete, die sie umfaffe? 817 hatte Kaiser Ludwig eine Reichsverfammlnng nach Aachen einberufen. Da ersuchten die Großen den Kaiser, noch bei andauernder Gesundheit und obwaltendem Frieden über die allgemeine Lage der Dinge und das Verhältnis der Söhne Bestimmungen zu treffen, da nicht feinen Söhnen zuliebe die Einheit des Reiches durch eine Teilung zerrissen werden dürfe, und „damit nicht etwa dadurch ein Ärgernis in der Kirche entstehe und sie nicht den (Gott), in dessen Hand die Rechte aller Reiche liegen, beleidigten". Und diesen leitenden Gedanken gemäß erfolgte der Beschluß. Lothar empfing den Kaiser titel und Italien, Ludwig den Königstitel, Bayern und Kärnten nebst der slawisch-avarischen Mark, Pippin den Königstitel, Aquitanien mit dem Baskenland, die Mark Toulouse und vier angrenzende Grafschaften in Septimanien und Burgund. Mit großem Nachdruck ward bestimmt, daß Ludwig und Pippin ihrem Bruder Lothar, dem Kaiser, untergeordnet seien: z. B. sie sollten jährlich vor ihm erscheinen und ihm als ihrem Oberherrn Geschenke darbringen, nicht Krieg führen oder Frieden schließen ohne seinen Rat und feine Zustimmung, ohne Vorwiffen des älteren Bruders auswärtigen Gesandtschaften keinen Bescheid geben; selbständig sollten sie nur die Grafen, Bischöfe und Äbte einsetzen dürfen. Es war eine Teilung der Macht hinsichtlich der äußern und innern Angelegenheiten. Der Kaiser stellte die Einheit des Reiches bar, nach außen in feinen Beziehungen zu anbem Völkern, nach innen in der Obergewalt über die Teilkönige. Ranke Vi, 1, 25. „Das Grundgesetz von 817 war ein Versuch, die beiden Prinzipien, auf denen das Reich beruhte, das der Einheit und das des Erbrechtes, zu vereinigen. Das Erbrecht entspricht dem alten Herkommen, wie es bei dem Tode des Königs Pippin festgehalten worden, das Reich dagegen einer politischen Idee, die seitdem emporgekommen war und den Inbegriff aller Gewalt bildete. In dem damaligen, Augenblick überwog die Idee der Einheit." Der fränkische Staal zur Zeit Karls des Groszen. Wir versuchen, wie in I § 15, die Grundzüge des fränkischen Staates in einem Schema darzustellen. Wie im altdeutschen Staat, so galten noch jetzt zwei Prinzipien der Staatsbildung, das Volk und das Gebiet; neu war

3. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 256

1906 - Gotha : Thienemann
— 256 — Das Bodenregal (S. 200/1). Königsland in Selbstverwaltung (S. 201), Fronhöfe und Fiskalgebiete (S. 160 ff.). Königsland in fremder Nutzung: Zinse (S. 202/4), Dienste (S. 203). 7. Der Staat gilt als Eigentum der königlichen Familie (S. 252/4). 8. Das Königtum ist die alleinige Gewalt, duldet keine Teil- gewalten (Tassilo, S. 135). 9. Königlicher Dienst gibt höhere soziale Stellung, Dienstadel (S. 84, 219). 10. Die königliche Gewalt ist strafrechtlich geschützt (S. 173, 218). Iii. Das Gebiet als Grundlage des Staates. 1. Gebiet und Besitz. Eigenland (Allod), Lehen. Mark- und Dorfgenossenschaften. Königsland. Grundherrschaften: in eigenem Besitz oder als Lehen. 2. Gebiet und Wirtschaft. Mark- und Dorfgenossenschaften (S. 211 ff.). Grundherrschaft (S. 142 ff.). 3. Gebiet und Verwaltung des Staates: Grafschaften. 4. Gebiet und Heer: Abhängigkeit der Wehrpflicht von der Hufenzahl (S. 192). Lehen und Kriegsdienst (S. 193 ff.), Heeresaufgebot der Senioren (S. 195), Vasallentum (S. 195). Der Gras als Heerführer der Gauleute (S. 196). 5. Gebiet und Gericht. Die freien Männer eines Gaues bilden die Dinggemeinde (S. 220). Jmmnnitätsgerichte (226/7). 6. Gebiet und soziale Gliederung des Volkes. Grundherrschaft und Ständebildung (S. 163). 4. Der Krieg der Söhne gegen den Vater um das Erbe. Ob das Grundgesetz von 817 die Kraft haben würde, das Reich und seinen Frieden zu erhalten? In ihm lag doch eine Fülle der Konflikte vorbereitet. Die traten hervor, als 818 die Kaiserin Irmgard starb und Ludwig eine zweite Ehe schloß, mit Judith, der schönen und geistreichen Tochter des Grafen Welf, der in Alamannien und Bayern reich begütert war. 823 gebar sie einen Sohn, Karl. Diesem Knaben standen dem herkömmlichen Erbrecht gemäß dieselben Erbansprüche zu wie seinen älteren Brüdern. Aber das Reich war verteilt. Ihrem Sohne einen Anteil, einen vollen Anteil, vom Reiche als Erbschaft zu erwirken, das war das berechtigte und selbstverständliche Ziel der Kaiserin Judith. Es konnte nur geschehen auf Kosten der Söhne erster Ehe. Das Gesetz von 817 ward von Kaiser Ludwig umgestoßen. Und nun begann ein Krieg der Söhne

4. Ottonen und Salier - S. 20

1910 - Gotha : Thienemann
fr — 20 — 5. Der Ungarneinfall 924. Es ist eine allgemeine, dnrch Tausende von Beispielen begründete Erfahrung, daß Streitigkeiten int Innern eines Reiches dessen äußere Feinde zu kriegerischen Unternehmungen anreizen. Weil zerrissen von Fehden, darum hatte das Reich unter den letzten Karlingern und unter Konrad I. fortgesetzt Einfall, Raub und Plünderung der Dänen, Slawen und Magyaren ertragen müssen. Die Kriege Heinrichs gegen die Herzöge um die Anerkennung seiner Königsgewalt betrachteten die Magyaren als günstigen Zeitpunkt zu neuen Einfällen. 924 erschienen sie. Widu-find (I, 32) erzählt: „Als nunmehr die inneren Kämpfe ruhten (falsch, sie ruhten erst 925), durchzogen wiederum die Ungarn ganz Sachsen, steckten Städte und Dörfer in Brand und richteten allerorten ein solches Blutbad an, daß eine gänzliche Verödung durch sie drohte. Der König aber befand sich in der festen Stadt Werla. Denn er traute feinen unbeholfenen, an offene Feldschlacht nicht gewöhnten Kriegern nicht einem so wilden Volke gegenüber. Welch eine große Verheerung sie aber angerichtet und wieviel Klöster sie in Brand gesteckt, haben wir für besser erachtet zu verschweigen, als daß wir unsere Unglücksfälle noch durch Worte er neuen. Es traf sich aber, daß einer von den Fürsten der Ungarn gefangen und ge- bunden vor den König geführt wurde. Diesen liebten die Ungarn so sehr, daß sie als Lösegeld für ihn eine ungeheure Summe Goldes und Silbers anboten. Doch der König, das Gold verschmähend, forderte anstatt dessen Frieden und erhielt ihn auch endlich, so daß gegen Rückgabe des Gefangenen und durch andere Geschenke ein Friede aus neun Jahre geschlossen wurde." Heinrich stellte sich und den Seinen die Frage: Weshalb vermochten wir den Magyaren nicht zu widerstehen? 1. Wir erinnern nns zunächst der schon mehrfach gemachten Beobachtung, daß Barbarenheere feste Plätze nicht einzunehmen vermögen: Der vergebliche Ansturm der Cimbern und Teutonen gegen das feste Lager des Marius. Armins Oheim Jnguiomer kann das römische Lager nicht stürmen. Die Westgoten in Ostrom; Friede den Mauersteinen! Attila in Italien. W i r erinnern uns ferner, daß das Ende des 9. und der Anfang des 10. Jahrhunderts von Kriegen erfüllt waren; wir gedenken der vielen inneren Wirren in Deutschland, der Magyaren- und Normanneneinfälle, unter denen Westfranken, Deutschland und auch Italien litt. Es war ein langandauernder Zustand der Unruhe und Friedlosigkeit. Heinrich: Meine Burg Werla haben sie nicht erobert. Die bot mir und den flüchtigen Bewohnern der Nachbarschaft Schutz; die war auch ein Stützpunkt der Verteidigung. Von da aus gelang es uns doch wenigstens, den Magyaren im Kleinkriege beizukommen, einen ihrer vornehmsten Führer gefangenzunehmen. Aber Sachsen und Thüringen

5. Ottonen und Salier - S. 66

1910 - Gotha : Thienemann
— 66 — schaffen. Bereits um das Jahr 1000 bestaub uuter Stephan dem Heiligen ein ungarisches Reich. Vgl. I §§ 4 n. 5: Sperrung der Rheingrenze für die Germanen. Germanen gegen den Rhein — Marius. Cäsar — Seßhaftwerden der Germanen. Magyaren gegen Deutschland — Heinrich I. Otto I. — Seßhaftwerden der Magyaren. So wurde auch hier die Niederlage für den Besiegten zum Segen. d) Lamprecht Iii, 332: „Die Magyaren trennten für immer die Slawen an den Ostgrenzen Germaniens in eine südliche und eine nördliche Hälfte; noch heute bedeutet das nationale Dasein der Magyaren den lautesten Protest gegen den Gedanken eines slawischen Universalreiches." Die Magyaren sind die natürlichen Gegner des Panslawismus. e) Ranke Vi, 203: „Die Schlacht auf dem Lechfelde erscheint um so mehr als ein W e l t e r e i g n i s , als die Ungarn soeben Frankreich und Italien durchstreift und auch Konstantinopel bedroht hatten. Der Fürst, der sie in einer großen Schlacht zu Paaren trieb, war der Retter von Europa; er enthob sie zugleich selbst ihrer ursprünglichen Barbarei, denn von nun an beginnt ihre Christianisierung, sie treten von da ab in die geordnete Welt." 7. Kolonisation und Christianisierung der Donauländer. Den Siegen Karls des Großen über die Avareu (Ii § 31, 4) war die Kolonisation und Christianisierung der Donauländer gefolgt. Aber fast alles war durch die Raubzüge der Ungarn, 862—955, verloren gegangen. „Die Ungarn", klagte Erzbischof Theotmar von Salzburg dem Papst Johann Viii., „fielen ins Land, die einen schleppten sie gefangen hinweg, die andern haben sie getötet oder im Kerker durch Hunger und Durst verschmachten lassen, unzählige haben sie aus dem Lande vertrieben, adlige Männer und Frauen führten sie in die Sklaverei, in die Kirchen Gottes haben sie den Brand geworfen und alle Gebäude verwüstet, so daß in ganz Pannonien feine einzige Kirche mehr zu sehen ist, das ganze Land ist wüste." Der entscheidende Sieg aus dem Lechfelde führte zur Wiedergewinnung des verlorenen Landes. Diese Aufgabe fiel naturgemäß den Bayern zu. Judith, die Witwe des am 1. November 955 verstorbenen Herzogs Heinrich, hat sie in Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Passau und Salzburg tatkräftig zu lösen begonnen. In einem Jahrhundert ward die heutige Grenze der Deutschen gegen die Slawen an der Donau und in den Ostalpen erreicht. Die Ostmark (Ostarrichi = Österreich) empfing 976 Gras Luitpold von Babenberg (Bamberg); fast 300 Jahre hat dies edle Geschlecht Grenzwacht gehalten. Es entstand die Mark Kärnten, 995 zum Herzogtum erhoben, 1040 die Mar! Krain, 1055 Steiermark, 1180 zum Herzogtum erhoben. „In dem Siege von Augsburg liegen die Anfange Österreich s." (Giefe-

6. Ottonen und Salier - S. 13

1910 - Gotha : Thienemann
— 13 — hatten; durch Gaugrafen und Königsboten waren diese ausgeschaltet worden (Ii §§ 34, 37). Aber damit war die Lebenskraft der Stämme nicht gebrochen worden. Die Stammesrechte waren geblieben (Ii § 37); ausdrücklich hieß es ja: jedermann soll nach dem Rechte beurteilt werden, in dem er geboren ist. Dazu kam der Unterschied in der Kultur zwischen dem von dem Römertum seit vielen Jahrhunderten beeinflußten Süden und Westen und dem davon unabhängigen Norden und Osten. Gewisse Tatsachen begünstigten das Aufkommen neuer politischer Gewalten in den Stammesgebieten. Die Schwäche der kar-lingifchen Könige (Ii § 40) mußte es geschehen lassen, daß das Grafenamt wie ein erbliches in gewissen Familien vom Vater auf Sohn und Enkel überging (vergleiche Ii § 30: die Erblichkeit des Majordomats in der Familie der Pippiniden). Manche Grafen verwalteten dauernd mehrere Gaue und gewannen dadurch ein ihre Amtsgenossen überragendes Ansehen. Insbesondere die Markgrafen, die in Sachsen, Thüringen und Bayern lange Jahre hindurch schwere Kämpfe gegen Slawen und Magyaren bestanden, erwarben Ruhm und durch Heergewalt und Ruhm politische Macht. Und wenn nun diese Familien als Lohn sür ihren Dienst oder als Dank für große Leistung mit weiten Strecken unkultivierten Landes als Lehen oder Eigengut ausgestattet wurden, wenn sie sich dann durch kluge Nutzung dieser Länder (Ii § 35) reiche Einnahmen aus Zinsen und Fronden ihrer Hörigen und ein zahlreiches militärisches Gefolge verschafften, wer wollte ihre Macht brechen, Karl der Dicke, Ludwig das Kind? So bildeten sich diese neue Macht in Sachsen und Thüringen die Ludolsinger, in Bayern die Ar rtitlf iitg er, am oberen Main, im östlichen Franken die Babenberger (Babenberg = Bamberg), im westlichen Franken, am unteren Main und Mittelrhein, die Konr adiner, in Schwaben der Graf Bnrckhardt (f 911) und dann die Grafen Erchanger und B e r t h o l d, in Lothringen Graf Giselbrecht. Nur im Elsaß, das der Abknnst seiner Bevölkerung entsprechend mit zu Schwaben kam, und in Friesland gab es diese neuen Gewalten nicht. Neben die das ganze deutsche Reich umfassende Königsgewalt waren in den einzelnen S t amm e s g e b i e t e n neue Gewalten getreten (Herzogsgewalten, Partikular- oder Teilgewalten). Es fragte sich, in welchem Verhältnis Gesamt- und Teilgewalten zueinander stehen würden. 2. Konrad I. 911—918. Wer wird König? Das war die zukunftbestimmende Frage beim Tode Ludwigs des Kindes.

7. Ottonen und Salier - S. 17

1910 - Gotha : Thienemann
— 17 — Vertrauen der Sachsen und Franken, des sterbenden Konrad, des treuen Eberhardt, daß das Heil des Staates in meiner Hand liege, schmählich betrügen. Also diesen Weg nicht! — Welchen? Ich wollte nicht die Beseitigung meiner Herzogsgewalt, folglich darf ich nun als König auch die Beseitigung der andern nicht wollen. Ich muß sie anerkennen, bannt sie mich anerkennen. Sie sollen selbständige Rechte in ihren Gebieten haben, baneben aber auch Pflichten gegen mich. Ich will ihnen in manchen Dingen nachgeben, bamit ich sie beherrsche. „Jeder Stamm stehe in seinen eigenen Angelegenheiten für sich und ordne sich selbst nach altem Recht und Herkommen; ihn leite und führe in Zeiten des Kriegs und Friedens ein Herzog, dem die Grafen und Herren im Lande zu Kriegsgefolge und Gehorsam verpflichtet sind; biefer Herzog schlichte aus seinen Sanbtagen die Streitigkeiten der Großen im Lanbe, erhalte den Lanbfrieden und schütze die Grenzen gegen den einbrechenden Feind; wie aber die Herzöge über die einzelnen Stämme im Reiche gebieten, so walte über allen Landen des Reiches der König, der höchste Richter und Heerführer des ganzen Volkes." (Giesebrecht I, 208.) In sechs Jahren gelang es Heinrich, die unbotmäßigen Herzöge zu unterwerfen, durch Krieg und nachfolgenden Vertrag. Sie alle erkannten die Oberhoheit des Königs an und verpflichteten sich zu Kriegsdienst nach seinem Gebot und zum Erscheinen auf den Reichstagen. Dagegen behielt Herzog Burckhardt von Schwaben das Verfügungsrecht über die Stifts- und Klostergüter seines Landes; Herzog Arnulf von Bayern empfing sogar ein Recht, das sonst überall nur dem Könige zustand: die Bischöfe zu ernennen. Länger und schwieriger, aber auch für Heinrich erfolgreicher waren die Kriege mit Lothringen, an denen anfangs auch der westfränkische König Karl der Einfältige beteiligt war. Dieser erkannte 921 Heinrich I. als selbständigen König der Ostfranken an; es war das ein formeller Verzicht der westfränkischen Karlinger auf ihr Erbrecht an dem ostfränkischen Reich und, int Laufe der Entwickelung betrachtet, der Abschluß in der Begründung des Deutschen Reichs. Die Reichsteilung Karls des Großen 806, Ludwigs des Frommen 817. Die Straßburger Eide 842 und der Vertrag zu Verbun 843 Der Vertrag zu Merfen 870. Die Wahl Arnulfs 887. Die Anerkennung von Heinrichs I. Königtum durch Karl den Einfältigen 921. 923 gewann Heinrich die Erzbistümer Köln und Trier zurück, 925 endlich huldigte ihm auch Herzog Giselbrecht von Lothringen. Das deutsche Reich war nun gegründet, seine Grenzen gezogen, seine Völker dem Ganzen eingeordnet, seine Verfassung bestimmt. Es war der große Erfolg einer sechsjährigen mühevollen, immer nur das Bär, Deutsche Geschichte. Iii. 2

8. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 9

1906 - Gotha : Thienemann
— 9 - Ariovist (I § 5) und Lhnoöomar — Cäsar und Julian. Germanen dringen in Gallien ein: Ariovist — Chnodomar. Der neue Stallhalter und seine Aufgabe: Gallien Rom gewinnen — Cäsar. Gallien Rom erhallen — Julian. Die Germanenfürsten: Ihre Kraft und ihr stolzes Selbstbewußtsein. Kluge Ausnutzung des Zwiespaltes im römischen Reiche zwischen Cäsar und Pompejus, Konstantius und Magnentius. Nur wenige Jahre war das linke Rheinufer von den Alamannen frei; als Julian 361 Gallien verlassen hatte, kamen sie von neuem über den Strom und nahmen das Land dauernd in Besitz. Von ihnen trägt es bis heute den Namen Elsaß, d. H. der Sitz in der Fremde (vgl. Elend aus ahd. elilenti, alilanti — Fremd land). So oft die Alamannen im Südwesten vorbrachen, drangen die Franken auch über den Mittel- und Niederrhein. Kaiser Probns hatte auf seinen Feldzügen eine Anzahl Franken gefangengenommen und nach Kleinasien an das Schwarze Meer verpflanzt. Allein sie rissen hier Schiffe an sich, plünderten die Küsten von Kleinasien und Griechenland, landeten in Afrika, überfielen Syrakus, fuhren durch die Meerenge von Cadix und langten glücklich an der Küste der Nordsee wieder an; es ist wohl einer der abenteuerlichsten Züge, die die Geschichte kennt. Kaiser Konstantin der Große schlug die Franken auf verschiedenen Zügen in ihrem eigenen Lande. Er brauchte das Schreckmittel, eine Anzahl Gefangener, darunter zwei angesehene Fürsten, vermutlich weil sie den Frieden gebrochen hatten, im Zirkus zu Trier wie gemeine Verbrecher den wilden Tieren vorzuwerfen. Zweimal bereitete der erste christliche Kaiser den gebildeten Trierern das rohe Vergnügen; sie waren so entzückt darüber, daß die Blutgier der Bestien eher gesättigt wurde als ihre Schaulust. Aber ein Grauen erfaßte sie doch, cils sie sahen, wie trotzig und unverzagt die wehrlosen Germanen auch hier dem Tode entgegengingen. Zur Zeit Julians war Köln einmal zehn Monate lang in den Händen der Franken; auch Neuß, Bonn, Andernach und Bingen hatten sie eingenommen. Julian trieb sie über den Rhein Zurück und unternahm sogar einen Zug ins Innere Germaniens. Aber nach seinem Weggang begannen neue Einfälle der Franken. Die Sachsen unternahmen von der kimbrifchen Halbinsel aus durch das ganze vierte Jahrhundert Raubfahrten zur See und brandschatzten die Küsten Galliens und Britanniens. Ergebnisse. Seit der Mitte des 2. Jahrhunderts war das römische Reich auf seiner ganzen Nordgrenze von den Germanen bedroht; und Rom erlag; um 400 war die Donau- und Rheingrenze verloren.

9. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 94

1906 - Gotha : Thienemann
— 94 — K. Müller, Kirchengeschichte I, 312. „Zwei Ströme stoßen hier aufeinander, deren Wasser nicht ineinander fließen können, sondern noch lange spröde nebeneinander herziehen müssen." — S. 304. „Für das Verständnis der neuen Volkskirchen ist vor allem zu beachten, daß die Germanen in die fertige Kirche eines ausgereiften Kultus eingetreten sind." Und doch mußten die Deutschen Christen werden; denn nur durch das Christentum konnten sie eine höhere Kultur erlangen, da ja das Christentum allein die Früchte der antiken Kultur in sich ausgenommen hatte und nach dem Verfall der antiken Kulturvölker allein fähig war, diese Kultur zu übermitteln. d. Kirche und Staat. Endlich eröffnete sich der Kirche bei den deutschen Völkern ein weites Gebiet ersolgverheißender Tätigkeit. Der Staat der Germanen hatte, auch nach der Begründung des erblichen Königtums, nur zwei Aufgaben, Schutz des Rechts und Schutz gegen äußere Feinde. Auf alles, was außerhalb dieser Gebiete lag, wirkte er nicht ein. Da konnte die Kirche mit ihrer Tätigkeit einsetzen und sich ungeheuren Einfluß neben dem Staate verschaffen. Die Kirche trat neben den Staat, zunächst mit dem Anspruch der Gleichberechtigung, bald mit dem höheren Rechts. Der Gegensatz von Kirche und Staat bestimmte, worauf wir schon S. 87 hinwiesen, die Geschicke des deutschen Volks. 3. Das Frankenreich zu Beginn des 8. Jahrhunderts. Das Franken reich erstreckte sich zu Anfang des 8. Jahrhunderts vom Ozean bis zur Saale, dem Böhmerwald und Inn, von Rhein und Lippe bis zu den Pyrenäen und Zentralalpen. Es war ein Staat, aber nicht ein einheitlicher Staat; es zeigte sich ein Gegensatz der Nationen und der Religionen. Der Westen und Südwesten war romanisch und christlich, der Osten germanisch und heidnisch. Konnte ein Staat mit solchem Riß auf die Dauer Bestand haben? Das merowingische Königshaus hatte seine Kraft frühe erschöpft; schon Chlodovechs Enkel, Siegbert und Ehilperich, ließen nichts mehr ahnen von der Stärke des Großvaters; die Könige, zu jung oder Werkzeuge begünstigter Frauen oder dem Laster hingegeben, zehrten die Kraft ihres Hauses und Staates in langen inneren Kriegen auf und sahen die verderblichen Wirkungen nicht. Weil das Land als Eigentum des königlichen Geschlechts angesehen ward, erhob jeder Prinz des königlichen Hauses Erbansprüche. Eine Teilung löste die andere ab, doch bildete sich allmählich eine dauernde Gruppierung von drei Teilen heraus: Austrien, Neustrien und Burgund. Der Krieg der Könige gegeneinander stärkte die Macht des Dienstadels und der geistlichen Aristokratie. Gestützt auf großen Grundbesitz, wußten diese sich unentbehrlich, mit ihrer Hilfe, aber auch teuer zu machen. Über alle Geschlechter wuchs empor das der Pippiniden oder Arnlfinger, reich begütert in den Ardennen.

10. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 131

1906 - Gotha : Thienemann
— 131 — nötig; 768 war das Werk gelungen. Mit großem Triumph und Siegesjubel, aber als kranker Mann kehrte Pippin heim. Unter dem Beirat und der Zustimmung der weltlichen und geistlichen Großen, die er an sein Krankenlager berufen hatte, ordnete er die Nachfolge. Er teilte das Reich unter feine Söhne Karl und Karlmann; jener erhielt Austrasien und Neustrien, dieser Burgund mit der Provence und Septimanien, das Elsaß und Alamannien; von Aquitanien fiel jedem die Hälfte zu. Vergleiche die Reichsteilung der Merovinger (S. 86)! Auch die Karlinger betrachteten das Reich als Eigentum ihres Geschlechts. Aber doch bemerkt man, wie sich die Begriffe Dynastie und Staat zu scheiden beginnen, nämlich daran, daß Pippin die Teilung unter dem Beirat und der Zustimmung der weltlichen und geistlichen Großen vornahm. § 31. Karls des Crshen Kriege gegen die Langobarden, Kayern, Anarea, Sarazenen. Die £ti£C 768. Karl und Karlmann erbten eine große Macht, doch keine völlig sichere Macht. Im Osten hatten sich die Bayern von fränkischer Oberhoheit losgelöst; durfte das geduldet werden, wenn das Ansehen des Reiches nicht leiden sollte? Die Sachsen waren unsichere Nachbarn, bestrebt, sich von den ihnen auferlegten Tributen zu befreien. Ob Aquitanien, eben erst unterworfen und nun geteilt, von den Söhnen gehalten werden konnte? Wie, wenn es bei den Arabern Hilfe fand? Und die Stellung der beiden Könige zum Papst, zu beu Langobarben, zu dem oströmischen Kaiser wegen des Exarchats? König Pippin und Karl Martell hatten ihre großen Taten vollbracht, als jeber von ihnen die Macht allein hatte. Konnte das fränkische Königtum, jetzt geteilt, alle die schwierigen Aufgaben lösen, die ihm wiberstrebenben Kräfte niederhalten und sich behaupten? Gewiß, das Wohl des Staates forderte die Vereinigung der Macht in einer Hand. War es daher richtig gewesen, daß Pippin die Forderungen der Dynastie über die des Staates gestellt, daß er die Erb-ansprüche jedes seiner Söhne anerkannt und damit die Einheit und Macht des Reiches gefährdet hatte? Wir dürfen nicht unbillig sein. So groß er auch war und die Bahnen künftiger Zeiten anlegte, in vielem stand auch er in althergebrachten Anschauungen, und zu denen gehörte eben die, daß der Staat Eigentum der königlichen Familie sei. — Daher: Ranke V, 2, 109. „Die historische Frage war nun, ob das Frankenreich trotz dieser Teilung sich in feiner Einheit behaupten, ob die Macht, welche Pippin begründet hatte, sich erneuern und sich befestigen, ober ob sie in die Bestcmbteile, aus benen sie entsprungen war, zerfallen würde. Diese Eventualität umfaßte die Weltlage überhaupt ; bettn bavon, ob ein einheitliches mächtiges Frankenreich sich behaupten würde, hing die Situation aller andern Machte ab." 1 Karl alleiniger König 771. Drei Jahre regierten Karl und Karlmann nebeneinander; es waren drei Jahre des Bruderzwistes. Sofort 9*
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