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1. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 155

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 155 — C. jzitrtb cöljerritdjß Füvsovgo für die luiuerlirijc Citnb- ntirifdrctft. Schott bei den Auseinandersetzungen zwischen beit Grundherren und den Bauern begünstigten sie die Bauern gegen jene, z. B. bei der Auslegung von Zinsen auf den bäuerlichen Grundbesitz. Durch verständige Forstordnuugeu schützten die Fürsten die Wälder einerseits gegen die zu starke Ausnutzung infolge von Rodungen und Holzschlägeu durch die Bauern, andrerseits verhinderten sie die von den Grundherren versuchte vollständige Inanspruchnahme des Markwaldes zum Zwecke der Jagd. Sie sorgten für V o r r a t s b i l d n n g , indem sie große Fruchtspeicher anlegten, um in Zeiten der Hungersnöte Getreide an die bäuerlichen Wirtschaften abgeben zu können. Bei weitem das Wichtigste aber, was sie für die Landwirtschaft taten, waren die Lohn- und Preisfestsetzungen. Hierin waren ihnen allerdings die Städte vorausgegangen, aber doch finden wir in einer Landfriedensordnung von 1244 schon solche Festsetzungen, denen Bestimmungen über Maße und Gewichte zur Seite gehen. So sagt der Landfrieden von 1244 für Bayern: „Und wenn das Volk aus den Parochien vor der Kirche zusammenkommt (zum Markt) so soll man einem jeden Handwerker, der in der Parochie angesessen ist, den Webern, Schustern, Fleischern, den Heumähern, Stellmachern Zimmerleuten gemäß ihrem Eide einen angemessenen Lohn geben, so daß sie, wenn sie mehr fordern, wegen Friedensbruch angeklagt werden." Der Landfrieden von 1256 nennt hier „schmide, schnster, beber, zimberlnte". Ferner: „Wir bestimmen, daß 21/2 Pfund Rindfleisch gegeben werde für 1 Denar, und ebensoviel Schaffleisch und 3 Pfund Ziegenfleisch; daß zwei gute Schinken gegeben werden für 1 Denar, doch diese müssen von reinem Schweinefleisch sein." Der Landfrieden von 1282: man soll „in einer i glichen stat und pfarr maerchten und dors steten mit den tinristen bi dem aid den chaus setzen und das lou gebauten, smiden, schnochstern, madern (Mähern), zimberlaeuten und allen hantwerchern und tagwerchern" (Tagelöhnern). Eine Landesordnung für Tirol 1356: „das ander gesaezt und gebot ist umb gedingte knechte und maegde, um tagwercher und aut-werchlaeut, umb ireu lou und wau die arbeit in dem laude uberal nicht gleich ist, also daz man überal gleichen lon geben und genemen mög." „das inan anten: nterern pauknechte geben sol iedes iares 12 U\ penter kerauts mnenze, 2 neue schuech und unders geschues

2. Der Uebergang zur Neuzeit - S. 68

1917 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 68 — eine ganze Anzahl in ihren Händen zu vereinigen, während sie die Priester -lichen Pflichten durch jammervoll bezahlte Stellvertreter, Vikare, Alta-risten ausüben ließen. So schichtete sich die Geistlichkeit in eine besitzende und eine arme, ein Klerikerproletariat. Dasselbe war der Fall beim Adel; einerseits ein mächtige Grund-besitzkomplere besitzender höherer Adel, andererseits ein zu Wegelagerei und Strauchdieberei herabsinkender niederer Adel. In der Landbevölkerung war, nachdem das Abwandern in die östlichen Gebiete aufgehört hatte und die dann notwendig einsetzenden Teilungen der Hufen bis zu ihrer letzten Grenze geführt waren, einerseits eine immer tiefer eindringende Verschuldung eingetreten, andererseits waren viele frühere Grundbesitzer zu Tagelöhnern oder zu grundbesitzlosen Leibeigenen herabgesunken, während aber auch einzelne Grundbesitzer verstanden hatten, nicht nur ihren Grundbesitz zu halten und zu vergrößern, sondern sogar mehr und mehr sich als eine höhere Klasse von Bauern, auf Freigütern sitzend, von den übrigen abzusondern und dem Adel sich zu nähern. So stand auch hier einer besitzenden Klasse ein ländliches Proletariat gegenüber. In den Städten hatte sich eine solche Scheidung nicht nur beim Kaufmannsstand vollzogen, sondern auch beim Handwerkerstand. Der Kaufmannsstand teilte sich von jeher in den eigentlichen Kaufmannsstand der Großkaufleute und den der Krämer, der Kleinkaufleute. Da es vielen nicht möglich war, soviel Kapital zu erschwingen, um ein eigenes Geschäft zu eröffnen, mußten sie zeitlebens in abhängiger, meist ungenügend bezahlter Stellung bleiben und bildeten so ein Kaufmannsproletariat. Im Handwerkerstand war es ähnlich, auch hier waren einzelne zu Großbetrieben gelangt, während viele in Abhängigkeit von reicheren Genossen gerieten, in deren Dienst sie traten, während jene den kaufmännischen Vertrieb der Waren besorgten. In einzelnen Zünften wurden geradezu nur Kapitalisten zugelassen. Die Zahl der Meister in den Zünften war sowieso beschränkt, und so konnten nur die Meistersöhne und etwa kapitalkräftige Leute daran denken, selbständig zu werden, während die meisten Gesellen niemals Aussicht dazu hatten. So bildete sich ein neuer Stand, der Gesellen st and, der sich nun alsbald zu Gesellenverbänden zusammentat. Diese Gesellenverbände sorgten für ihre Mitglieder in Krankheit und Not, hielten ihre eigenen Vergnügungen ab, waren die Vertretung der Gesellen den Meistern gegenüber, um Forderungen bezüglich des Lohnes, der Anstellungsverhältnisse, der Arbeitszeit usw. durchzusetzen und bildete eine eigene Standesehre aus. Schließlich organisierten sie sich durch das ganze Reich zu landschaftlichen Verbänden, deren Gemeinschaftsgefühl durch das aufkommende Wanderschaftswesen gestärkt wurde und bildeten so bald eine gewaltige soziale Macht besonders den Zünften gegenüber. Sie haben viel dazu beigetragen, die revolutionäre Stimmung im Mittelalter immer weiter zu verbreitert und sind geradezu als ein Vorläufer der heutigen Sozialdemokratie anzusehen. Und sie dienten ferner dazu, das städtische Proletariat zu vermehren, denn ihr Vorgehen gegen

3. Der Uebergang zur Neuzeit - S. 3

1917 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
— 3 — 2. Die innere Entwicklung der Städte. Die oberste Schicht der Bürgerschaft setzte sich in den ersten Zeiten der Städte zusammen aus altfreien, wohlhabenden Leuten, Grundbesitzern, Rentnern und Kaufleuten, mit denen ein großer Teil der grundherrlichen Beamtenschaft verschmolz, z.b. die Münzerhausgenossenschaften. Im Laufe der Zeit, als immer mehr der Handel (neben dem Handwert) der Hauptlebensnerv der Städte wurde, war in dieser Schicht das kaufmännische Element das bei weitem überwiegende geworden, es hatte sich eine Handelsaristokratie gebildet, die sogenannten Geschlechter — da sie vielfach aus ritterbürtigen Familien stammten. Diese Geschlechter schlossen sich von der übrigen Bürgerschaft ab, verwehrten dieser den Eintritt in ihren Kreis und erhoben den Anspruch, die höchsten städtischen Aemter, in erster Linie den Rat, ausschließlich durch Personen aus ihrer Mitte zu besetzen. So bekamen sie die Stadtregierung ganz in ihre Hände. Vielfach wurden sie, auf ihren Reichtum und ihren Einfluß pochend, vom dauernden Besitz der Gewalt verführt, hochmütig, leichtfertig und gewalttätig, ja, sie scheuten sich am Ende nicht, das Gemeingut zu eigener Bereicherung zu verwenden, den Kriegsdienst fast ganz auf die geringeren Bürger abzuwälzen und so ihre Stellung auf unredliche Weise auszubeuten. Das entfremdete ihnen die Herzen der Bürgerschaft, die, überwiegend aus Handwerkern bestehend, sich zu festen Vereinigungen zusammengeschlossen und sich eine kraftvolle Organisation gegeben hatte. Diese Vereinigungen waren die Zünfte. Schon im 11. Jahrhundert traten in manchen Orten die Handwerker zu Bruderschaften zusammen, die zunächst gegenseitige Unterstützung in Notfällen, Veranstaltung von Leichenfeiern, Beschaffung von Seelenmessen u. a. zum Zwecke hatten, sehr bald aber auch weltliche Ziele hatten und Förderung ihrer gewerblichen Interessen erstrebten. So wurden die Bruderschaften — die meist verschiedene Handwerke umfaßt hatten — zu „Zünften", die meist nur ein oder doch nur verwandte Handwerke umfaßten. Zunft heißt eigentlich Zusammenkunft, aber die Sache war mehr als der Name sagte. Die ältesten Zünfte sind die der Zilchen- (Laken-)weber in Köln (1149), der Drechsler zu Köln (1180), der Schiiberer (Schilbmacher) in Magbeburg (1197), der Hutmacher in Köln (1225) und der Kürschner in Basel (1226). Zunächst suchten die Stabtherren, oft mit Hilfe des Kaisertums, die Bilbung von Zünften zu verhinbern — verbot boch noch Friedrich I. alle Einungen von Personen und Personen —, aber allmählich gelang es ihnen boch, die behörbliche Anerkennung zu bekommen und das Recht selbständiger Orbnung und Verwaltung ihrer Hanbwerksangelegenheiten zu erhalten. Die Zunft war die Vereinigung aller Meister eines Handwerks ober verwandter Handwerke. Ein oder mehrere Obermeister standen an der Spitze, leiteten die Zunftversammlungen und überwachten die Befolgung der Zunftregeln.
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