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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 228

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 226 - Charakteristisch fr die griech. Religion war ein gewisser Prachtaufwand, sonst aber eine weitgehende Freiheit der Be- Z9uu^\m ble 'tische Religion die groe Einfachheit der Kulthandlungen und der Ausstattung, dagegen die Peinlich- Gebets und^ormeln.^ * der biefe mte umgebenden Gebruche, x Ms Schpfer der rmischen Sakralverfassung galt Numa % q bet ?'ttheit einerseits, der Gemeinde und ihrer Brger anderseits an dem Grund und Boden sowie an den Tagen des Shres festgesetzt und das Ceremonialgesetz und die Priester-Ordnung geschaffen haben soll. ^ 1 Jo. I. Kultfttten. Gebrauch- ^ roid,ti^ten kultfttten waren fast ausschlielich im J\ ^ Kltar (wfiq = (Erhhung; ara = Feuersttte) eine der dem Boden erhhte Opfersttte, meist ein steinerner, dauerhafter Untersatz, der als Feuerstelle fr Brandopfer und als Tisch zum Niederlegen der gottgeroeihten Gaben diente. y * 65 hlerhv' einfache Altre, Hier und da von runder Form, meist fr unblutige Opfer und Libationen bestimmt, in letzterem Falle mit schalenartiger Vertiefung (sog. eo^ac), 2. prchtige grere oder Hochaltre (altaria), meist viereckig und oben glatt, fr Vrondopfer; 0,5 -1 m Hoch und mit einer Deckplatte von ebenso groer Brette und Lnge versehen, wenn sie nur fr 1 Opfertier m y und von 5x5 oder gar 10x20 m Oberflche oder von noch gewaltigeren Dimensionen, wenn sie, wie die Hauptaltre bei den gefeierten Heiligtmern, fr Massenopfer reichen sollten. Monumen-li V* der Zeusaltar in Olympia und der in Pergamon, der Altar Hieros Ii. m Syrakus und der zu den 7 Weltwundern ge-rechnete Apolloaltar auf Delos, der ganz aus den Hrnern der ge-en ^egen Zusammengesetzt war. Grabaltre waren unter-iroijche Gruben [r-fiog, mundus) fr den Kult der Unterirdischen und Heroen. Regelmig gehrten zu einem Tempel 2 Altre: ein kleiner J Innern (meist nur Altartisch - zgan^a, mensa - auch beweg-Ud)e Feuerbecken - sauget, focus) und der groe Brandopferaltar (erca, altaria) vor demselben. \b Der Tempel. 2. Der Tempel (templum, re/uevog - von re/nvco -, das aus dem umliegenden Terrain fr die Gottheit Herausgeschnittene", eingefriedigte Stck), die Opfer statte und Wohnung (vewg, von vatw = wohne) des im Bilde {yaxfia, Signum, simulacrum) an der Hinter-wnd des Hauptraumes in der Nische thronenden Gottes. . c ,(Er lvr m der Regel viereckig, seltener rund; anfangs Hchst einfach allmhlich immer prchtiger und groartiger aufgefhrt; gleich Dem Altare, wenn mglich, nach Osten orientiert; im allgemeinen klein, jeltener von greren Dimensionen, wie der Tempel der Ephesischen

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 247

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
247 erbeten und gesucht eintretenden Zeichen, zu deren (Erteilung man die Gottheit durch gewisse Mittel veranlassen, ja sogar zwingen zu knnen vermeinte), die der Augur oder Magistrat von einem bestimmten Orte, dem sog. templum, aus beobachtete oder befragte (observare, con-sulere). Bei diesen selbstndigen Kulthandlungen, den auguria (im technischen Sinne!), richteten die Augurn an den Himmelsgott Iuppiter die Bitte (precatio maxima), durch deutliche Himmelszeichen (auguria caelestia) innerhalb bestimmt gezogener Grenzen [eine Zustimmung zu Angelegenheiten der ffentlichen Wohlfahrt (augurium salutis populi Romani, jhrlich einmal vorgenommen) oder zur Wahl eines neuen Priesters (des rex sacrorum, der 3 Groen Flamines und der Augurn : augurium sacerdotii, Inauguration der Priester) zu erkennen zu geben. Der Beobachtungsplatz bei auguralen Kultakten war das augura-culum auf der Burg. Dorthin begab sich bei heiterem Himmel und windstiller Witterung unter Vermeidung jedes Gerusches der Augur mit dem zu inaugurierenden Priester, der sich, das (Besicht nach Sden (oder O.) gewendet, auf einem Stein niederlie- zu seiner Linken stehend und ebenfalls den Blick fest nach S. (oder O.) gerichtet, grenzte der Augur, die Toga der das Hinterhaupt gezogen, mit seinem Krummstab in der Rechten die Himmelsgegenden in der Weise ab, da sein Standort der Schnittpunkt der nord-sdlichen und der ost-westlichen Linie war. Dann den Lituus in die Linke nehmend, legte er die Rechte auf das Haupt des zu Inaugurierenden und wandte sich nun in feierlichem Gebete an Iuppiter O. M., innerhalb der bezeichneten Grenzen am Himmel bestimmte Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl des neuen Priesters zu geben. Das zu dieser Blitzschau abgegrenzte und orientierte Himmelsgewlbe hie templum maius oder Himmels-templum (t. in caelo) oder Schautemplum", das auf die selbstndigen Kulthandlungen der Augurn beschrnkt blieb. Im Gegensatze zur griechischen Anschauung waren insbesondere die zur Linken des Be-schauere erfolgenden Himmelserscheinungen (omina sinistra, von sinere, die etwas zulassen") gnstig. 50. Die magistratische Auspikation. 2. Die magistratische Auspikation (auspicium im technischen Sinne!) war eine der rm. Religion eigentmliche (Einrichtung, wodurch fr alle wichtigen staatlichen Handlungen (wie (Einberufung des Senates, der Komitien, Amtsantritt der Beamten, Auszug zum Kriege und Er-ffnung der Schlacht) durch die ausfhrenden Magistrate die Zeichen der gttlichen Zustimmung (auspicia impetrativa) ein-geholt wurden. So hielt es die Gemeinde fr notwendig, und dadurch wurde der Verlauf des ganzen ffentlichen Lebens in jedem Augenblick an die Gottheit gebunden. Die Magistrate selbst aber waren die immer wieder auspicato (d. h. nur nach vorheriger Befragung des gttlichen Willens durch (Einholung von au-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 27

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Zustände im Merowingerreich. 27 zuzeichnen. Die lex Salica1) geht auf die Zeit Chlodovechs zurück, bald darauf wurde auch die lex Ribuaria abgefaßt, während die Gesetzbücher der Alamannen. Bayern, Langobarden usw. im 7. bezw. 8. Jahrhundert aufgeschrieben wurden. Neben dem Stammesrecht bildet sich ein Reichsrecht besonders für die Gebiete, die das Stammesrecht nicht kennt, z. B. das Verhältnis zum Königtum und zur Kirche. Die Geistlichkeit strebte darnach, zu einer besonderen kirchlichen Gerichtsbarkeit zu gelangen und die Bestimmungen des kanonischen Rechtes auch auf die unter geistlicher Herrschaft Lebenden auszudehnen. 5. Das Heerwesen. Zum Heeresdienst verpflichtet sind alle Freien, 6ec^e8fen. Germanen und Römer, nur die Geistlichen sind von der allgemeinen Dienstpflicht befreit. Den Oberbefehl führt der König, der im Mürz eine allgemeine Heerschau abhält (Märzfeld). Dieser Heeresversammlung legt der König auch wohl politische Fragen vor, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein. 6. Wirtschaftliche Verhältnisse. Als die Franken Gallien er-oberteit, fanden sie dort eine hohe städtische Kultur und einen ausge-Verhältnisse, bildeten Großgrundbesitz, der das Land durch Sklaven oder Pächter bearbeiten ließ. Diese städtische Kultur geht zurück, denn die neuen Herren beschäftigen sich, wie bisher, nur mit Landwirtschaft. Zahlungsmittel bleibt das Vieh, erst später werden nach römischem Muster fränkische Münzen geprägt. Handwerk, Handel und Verkehr gehen zurück. Der Großgrundbesitz bleibt und wird noch vermehrt dadurch, daß der König von dem Land, das ihm bei der Eroberung zugefallen ist, größere Schenkungen macht oder das Recht verleiht, den Wald zu roden. Bald ragen auch in den germanischen Teilen des Reiches einzelne durch größeren Besitz hervor; den Mittelpunkt des Besitzes bildet der Herreuhof (Salhof), die zerstreut liegenden Ländereien werden von Knechten oder Hörigen bebaut. Große Schenkungen erfolgten an die Kirche, so daß auch die Vertreter der Kirche, namentlich die Bischöfe, eine ganz hervorragende Stellung einnahmen. Daneben bildet sich ein besonderer Beamtenadel. Dieser neuen Aristokratie stehen' die freien Bauern gegenüber, die noch immer den Kern des Staates bilden. Die Viehwirtschaft tritt zurück, Haupterwerbszweig wird der Getreidebau; dementsprechend erhält jeder Freie von der Vorflnr einen bestimmten Anteil als volles Eigentum, die Hufe (etwa 7 ha), außerdem behält er das Recht der Nutzung der Atmende (Wald, Weide, Wasser). Von den römischen Bewohnern lernen sie den Boden besser auszunutzen, sowie Wiesen, Gärten und Weinberge anzulegen. An die Stelle der Feldgraswirtschast tritt die Dreifelderwirtschaft (Sommerkorn — Winterkorn — Brache). Die Zahl der Freien ') Lateinisch abgefaßt; die Mallbergschen (mallberg — Gerichtsstätte?) Noten geben die Gerichisausdrücke deutsch wieder.

5. Geschichte des Altertums - S. 188

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
188 Römische Geschichte. Habgier getötet, Schuldner beseitigten ihre Gläubiger. Unter den Getöteten befanden sich 90 Senatoren und 2600 Ritter. 10000 Sklaven der Geächteten wurden von Sulla mit der Freiheit beschenkt uüd bildeten eine Schutzwache des Diktators (die „Cornelier"). Seine Veteranen versorgte Sulla reichlich mit Landbesitz und hatte so treue Anhänger in den verschiedensten Gegenden. Hieraus stärkte Sulla die Macht der aristokratischen Partei durch Verfassung, folgende Maßnahmen: Er ergänzte den Senat durch 300 Mitglieder aus seinem Anhang und bestimmte, daß in Zukunft jeder gewesene Quästor in den Senat aufgenommen würde. Die Zahl der Quästoren vermehrte er auf 20, der Prätoren auf acht. Das Censorenaint hob er auf. Wesentlich war die Beschränkung, die das Tribunat erfuhr, aus dem bisher die demokratische Opposition erfolgt war. Die Tribunen durften nur mit Genehmigung des Senates Anträge an das Volk stellen und konnten nach ihrem Tribunat kein höheres Amt bekleiden. Damit suchte er bedeutenden Männern dieses Amt zu verleiden. Die Geschworen engerichte nahm er den Rittern und gab sie dem Senate zurück. Endlich ordnete Sulla die Verfassung der italischen Städte, wobei er das Vollbürgerrecht der Bundesgenossen ausdrücklich anerkannte. dankung^Ts) er dem erschütterten Staate Ruhe und Ordnung wiedergegeben und Ende hatte und glaubte, die Adelsherrschast befestigt zu habeu, legte er im (78)« Jahre 79 freiwillig die Herrschaft nieder und zog sich auf fein Landgut bei Puteoli zurück, um seinen Neigungen zu leben und sich der Abfassung seiner „Denkwürdigkeiten" zu widmen. Hier starb er schon im Jahre 78, 60 Jahre alt. Seine Leiche wurde unter den höchsten Ehren aus dem Marsfeld zu Rom verbrannt. 3, Die Zeit des Pompejus (78—60). K 163. Die finge noch Sullas Code, ßnneus Pompejus. Nach dem Tode Sullas erhob sich die Demokratie von neuem. Allenthalben herrschte Unzufriedenheit mit Sullas Reformen und mit dem Senatsregiment. Unzufrieden waren die Ritter, denen die Geschworenengerichte genommen waren, ferner natürlich die Profcribierteu, dann die ärmeren Bürger Roms, da sie keine Getreidespenden mehr erhielten, und endlich die italischen Demokraten, denen von Sulla für seine Veteranen Haus und Hof genommen war. Die Ereignisse der nächsten zwei Jahrzehnte stehen durchaus unter der Nachwirkung der snllanischeu Bürgerkriege. Acht Jahre mußte Rom zunächst gegen Sertorins, den letzten Mariatier, in Spanien Krieg führen; dann entstand in Italien ein gefährlicher Fechter- und Sklavenkrieg; auf dem Meere und an den Küsten war infolge der Wirren der Bürgerkriege die Seeräuberei wieder in Blüte gekommen, und schließlich brach in Rom selbst eine Verschwörung aus, die in ihrem Charakter durch die früheren Ereignisse bedingt war.

6. Geschichte des Altertums - S. 51

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfassungszustände im 7. u. 6. Jahrh. 51 außen durch glückliche Kämpfe seinen Besitz im Peloponnes erweitert hatte. In einem Kriege leistete es Sparta so heftigen Widerstand, daß die Spartaner auf die Eroberung von Argos verzichten mußten. Während sich die anderen Staaten des Peloponnes an Sparta anschlossen und sich pel0®^nes zu gemeinsamem Handeln in auswärtigen Angelegenheiten zum pelopon-Mche Bund, uesischen Bunde unter Spartas Oberbefehl vereinigten, blieb Argos auch in der Folgezeit stets eine Feindin Spartas. An der Spitze einer Kriegsmannschaft, die auf 200000 Mann gebracht werden konnte, erhoben die Spartaner den Anspruch auf die Oberleitung (Hegemonie) von ganz Hellas. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und Verfcihungszuifände im 7. und b. Jahrhundert, fldelsherrschaff und Cyrannis. § 42, Gegenüber dem Königtum gewann allmählich in den ein- wt$= zelnen Staaten Griechenlands der Adel größere Macht. Er riß immert)Vuu'i)aft-mehr Befugnisse des Königs an sich imb beseitigte zuletzt das Königtum oder beschränkte es ans rein priesterliche Befuguisse1). So trat in den meisten Staaten an die Stelle der Monarchie die Adelsherrschast, nur in Staaten, die auf einer einfachen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung stehen blieben, wie in Lakonien, Ätolien, Epirus und Macedo-nien blieb das Königtum bestehen. Für das Volk war diese Verfassungsänderung nicht günstig. Hatte das Königtum naturgemäß über deu Ständen und deren Interessen gestanden, so bildete die Aristokratie eine Klasse, die den Besitz der politischen Macht nur zu leicht ganz in den Dienst des Klasseninteresses stellte. Dazu kam, daß die Rechtsprechung in der Hand des Adels, zumal bei dem Mangel schriftlicher Aufzeichnung des Rechts, zu schweren Mißbräuchen, zur Beugung des Rechts im Interesse der Adels-klasfe führte. Dieser Willkür seitens des Adels wagte der kleinere Mann um so weniger entgegenzutreten, als er wirtschaftlich vielfach ganz von dem besitzenden Adel abhängig war. Als der in das Leben jedes Staates so einschneidende Vorgang im 7. Jahrhundert sich auch in Griechenland vollzog, daß an die Stelle der Natural- die Geldwirtschast trat, da ®etp= bildete das Geld in der Hand des Adels eine Macht, die er dem bei ihm unter- leihenden Kleinbauern gegenüber rücksichtslos gebrauchen konnte, ^oicht Zückung verkam ein Bauer ganz in die Abhängigkeit des Schuldherrn, zumal da der uct> Zinsfuß sehr hoch war — ein Satz bis zu 20 Prozent galt nicht als Schwachen, übertrieben hoch — und der Schuldner nicht allein mit seinem Hab und Gut sondern auch persönlich und mit seiner Familie haftbar war. Wie gefährlich war es also für solch einen kleinen Mann, dem Adel entgegen- 3) Vgl. den Namen ßaadevg z. B. in ag^cov ßaaüevs und die Bezeichnung rex sacrificulas in Rom. 4*

7. Geschichte des Altertums - S. 52

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
52 Griechische Geschichte, zutreten, da nicht nur seine wirtschaftliche Existenz auf dem Spiele stand, sondern ihm und seiner Familie gar das Schicksal der Sklaverei drohte! städtische ®em Adel und seinen Bestrebungen trat aber scharf entgegen das Bürgertum.neu emporkommende städtische Bürgertum. Die Fortschritte des Verkehrs, der Industrie und die Ausbildung der Geldwirtschaft führten zu einer glänzenden Entwicklung der Städte. Das Bürgertum konnte sich teilweise bald an Besitz und Bildung mit der Aristokratie messen, es erlangte in den Kämpfen als Fußvolk (Hopliten) eine größere Bedeutung als der berittene Adel. So konnte im Vertrauen auf seine Bedeutung das Bürgertum die Forderung auf Abstellung der Mißbräuche stellen, zu denen die Adelsherrschaft im Rechtswesen geführt hatte. Es gelang, die schriftliche Aufzeichnung des Gewohnheitsrechtes durchzusetzen; wodurch das Recht allgemeiner bekannt und eine parteiliche Auslegung erschwert wurde. Diese Kodifikationen des R-echtes, denen wir in verschiedenen Staaten begegnen, stammen alle ans dem 7. Jahrhundert. Zweitens fordert dann das Bürgertum, gestützt auf feiue wirtschaftliche Macht, politische Rechte. Hinfort soll also nicht ausschließlich die Zugehörigkeit zum Adel die politischen Rechte gewähren, sondern auch der Besitz gibt politische Rechte, deren Umfang nach dem Zensus bemessen ist. Die Dieser Prozeß vollzog sich naturgemäß rricht ohne langdauernde ^ianmä.innere Kämpfe mit der alten Aristokratie, die oft den Charakter blutiger Gewalt annahmen. Die Parteikämpfe erweckten vielfach die Sehnsucht nach Wiederherstellung einer starken Monarchie, und diese Stimmung des Volkes machten sich dann Männer für die Begründung einer Tyrannis zu nutze. Die eigentliche Tyrannis beruht ans Usurpation, indem ein Adliger mit Hilfe des niederen Volkes feinen Standesgenossen gegenüber eine Gewaltherrschaft aufrichtet. Gemeinsam ist den Tyrannen folgendes: Sie stützen sich ans das Volk und betrachten den Adel als ihren ärgsten Feind; sie fördern das Volkswohl durch Begünstigung der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie, durch Anlage von Kolonien und durch Bauten. Alles ist aber in letzter Linie nur Mittel zum Zwecke, nämlich zur Erhaltung ihrer Herrschaft. Ferner fördern sie die idealen Interessen in Religion, Kunst und Wissenschaft, wie sie denn durch Berufung von Künstlern und Dichtern den Glanz und Prunk ihres Hofes zu heben suchen. Außer Pisistratus von Athen, von dem noch die Rede sein wird, verdienen einige Tyrannen besonders erwähnt zu werden. Kypselus und seinem Sohn Periander von Korinth verdankte Korinth eine hohe Blüte, wovon die Vasen und Metallarbeiten aus dieser Epoche zeugen; Periander wird zu den sieben Weisen gerechnet, an seinem Hose lebte der Dichter Arion. Klisthenes von Sikyon stand an der Spitze eines Bundes gegen Krisa in Phoeis, das sich an dem delphischen Tempelgnte vergriffen hatte und im ersten heiligen Kriege um 590. iim 590 besiegt, mitsamt dem Gebiete dem delphischen Apollo geweiht

8. Geschichte des Altertums - S. 243

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit der Reichsteilungen. 243 getragen hatten, feierten sie einen glänzenden Triumph im Jahre 303. Es ist der letzte, der in Rom gefeiert worden ist. In demselben Jahre erließ dann Diocletian den Befehl zu einer allgemeinen Chri st env er-gemeine folgnng. Der christliche Gottesdienst toitrde verboten, die Kirchen und Verfolgung, heiligen Schriften sollten vernichtet werden, von öffentlichen Ämtern sollten die Christen ausgeschlossen sein, kein christlicher Sklave durfte freigelassen werden. Zwar' hatten schon früher, wie erwähnt, unter Nero, Trajan, Antoninus Pius, Marc Aurel, Septimius Severus, Decius Christenversolguugeu stattgefunden, aber blutiger und schrecklicher war die unter Diocletian einsetzende, bei der viele Christen den Martyrertod starben. Trotzdem ging das Christentum aus diesen Verfolgungen unbesiegt hervor. Nach 21jähriger Regierung legte Diocletian die Herrschaft nieder und veranlaßte zu gleichem Entschlüsse auch seinen Mitkaiser Maximian. Er zog sich nach Salona (bei Spalato) in Jllyrien zurück, wo er in einem prächtigen Landhause lebte. In den blutigen Kämpfen, die sich nach seiner Abdankung um die Kaiserwürde erhoben, behaupteten sich von den Thronbewerbern schließlich Constantinus, der Sohn des Constan-tius, und Licinius. Ersterer besiegte seinen Hauptgegner Maxentius, den Sohn Maximians, 312 an der milvischeu Brücke unweit von@d6iab*t sln Rom in einer Schlacht, die wegen der Erzählung von der Erscheinung miruiwn eines Kreuzes mit der Inschrift ,In hoc signo vinces‘ bemerkenswert ist.58vi,cfc 312. Konstantin, dessen Mutter Helena bereits Christin war, und Licinius erließen dann 313 das Toleranzedikt von Mailand, durch welches das Christentum neben der heidnischen Religion staatliche Anerkennung Mailand fand. Auf seinem Todesbette hat er sich taufen lasieu. 313e Nachdem Konstantin seinen Mitkaiser verdrängt und treulos hatte ermorden lassen, war er Alleinherrscher. § 213. Conifnntin der 0rofje. Unter ihm wurde Byzanz Reichs- Konstantin Hauptstadt mit dem Namen Constantinopel. Die bisherigen vier Reichs- 324—337. teile wurden Präfekturen (Oriens, Jllyricum, Jtalia, Gallia) und diese wieder in Diözesen und Statthalterschaften eingeteilt. Die Abgaben des Reiches wurden streng geordnet, alle vier Jahre wurde eine Reichs-schatzuug (indictio) vorgenommen, deren Reihe, von 312 an beginnend, als aera indictionum einen Anhalt für Zeitrechnungen ergab. An die Stelle der abgeschafften Prätorianer traten kaiserliche Haustruppen. Als die ersten Beamten galten die Inhaber der sieben kaiserlichen Hofämter, die mit einigen anderen Beamten eine Art Staatsrat des Kaisers bildeten. Überaus bedeutungsvoll war es, daß Konstantin das Christentum zur Staatsreligion erhob. 325 berief er das erste allgemeine (ökumenische) Konzil zu Nicäa in Bithynien, auf dem die Irrlehre des Konzil zu Anus, daß Christus nur wesensähnlich mit dem Vater sei, verworfen9110011 325# 16 *

9. Geschichte des Altertums - S. 40

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
40 Die Keramik und die übrigen Kleinkünste in griechischer und römischer Zeit. Figuren mit braunem Firnis auf glänzend gelben Ton aufgetragen. 3m 6. Jahrhundert tritt Attika in der Vasenfabrikation an die erste Stelle und behauptet diese bis zum allgemeinen Niedergänge des athenischen Staates nach dem pelopon-nesischen Kriege. Attika bewirkt eine allgemeine Annahme des schwarzfigurigen Stils (schwarze Figuren auf rotem Grund), der schon bisher überhaupt in den korinthischen Vasen und sonst einzeln angewandt worden war. Die Frauen erhalten weiße Körperfarbe. Die Hauptform der attischenkeramikwar die Amphora. Die Töpfer bewohnten ein großes Stadtviertel, den Kerameikos. Die attische Keramik war es auch, die den letzten großen Fort- Antike Vasen (im Museum zu Berlin). schritt vollzog in dem rotfigurigen Stil. Man kehrte nämlich das Farbenverhältnis um und sparte auf dem schwarzbemalten Grunde die Figuren im natürlichen Rot des Tons aus. Während die Figuren früher im Silhouettenstil gezeichnet waren, ließ sich jetzt innerhalb der ausgesparten Umrisse die feinste Innenzeichnung anbringen. In Komposition und Stil scheint die Vasentechnik aus den Fortschritten der Malerei Nutzen gezogen zu haben. Ais Athen die Vorherrschaft in der Keramik verlor, deckten die einzelnen Länder ihren Bedarf in einheimischen Fabriken, deren ,- rr , Erzeugnisse allerdings nicht S„b. M.schg« an die bisherigen attischen heranreichten. Seit 400 erblühte die Tonwarenindustrie in Unteritalien, so in Lukanien, Apulien, Kampanien. Sie zeigte neue Formen und buntere Farben, aber unter (Einbuße an ruhiger Schönheit. Berühmt sind die apulischen Prachtvasen, die sehr reich an Figuren sind. Sie sind kenntlich an weißen Punktreihen,
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