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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Allgemeine Weltgeschichte - S. 211

1910 - Münster in Westf. : Aschendorff
Das kulturelle Leben der Rmer. 211 erfolgen: durch confarreatio, coemptio oder usus. Die erstbezeichnete Art, die ihren Namen von einem dem Jupiter dargebrachten Spelt- oder Weizenkuchen hat. ist die strengste Art der Eheschlieung und erfolgt vor dem Priester und vor Zeugen. Die zweite Art vollzieht sich durch eine Art Scheinkauf, die an den alten Brauch des Kaufes der Gattin erinnert. Die Eheschlieung durch usus ist die am wenigsten strenge Form, indem die Ehe als geschlossen gilt, wenn die Frau ein Jahr im Hause des Mannes bleibt. Die Ehe wird also gleichsam durch Verjhrung gltig. Die Ehescheidung war in spterer Seit ziemlich leicht. Die rmischen Hochzeitsgebruche waren den griechischen verwandt, hatten aber auch Besonderheiten. Am Hochzeitstage verhllte sich (viro nubere) die Braut mit einem feuerfarbenen und zitronengelben Schleier, es wurden Auspizien angestellt und wenn sie gnstig waren, erklrten beide Teile, die Ehe eingehen zu wollen, und reichten einander die rechte Hand. Dann brachten sie ein gemeinsames Opfer dar. Gegen Abend erfolgte ein Schein-raub der Braut aus den Armen der Mutter, und in feierlichem Zuge unter Fltenspiel und Abfingen von Hochzeitsliedern wurde die Frau in das festlich geschmckte Haus des Mannes geleitet (uxorem ducere). Hier wurde sie der die Schwelle gehoben und empfing nach einigen Zeremonien im Atrium die Schlssel des Hauses, worauf ein feierliches Festmahl (cena nuptialis) erfolgte. Am folgenden Tage erhielt die Frau Gescheute von Freunden und Verwandten und brachte ihr erstes Opfer im neuen Hause dar. Da in Rom die Frau als Herrin des Hauswesens angesehen wurde, rteg"" so war ihre Stellung viel wrdiger als bei deu Griechen, und diese (Stellung wirkte auf ihren Einflu in der Familie wie ihr Ansehen in der Gesellschaft sehr gnstig ein. Sie leitete vor allem in erster Linie die Kindererziehung. Am Ende der Republik und in der Kaiserzeit setzte eine Art Frauenemanzipation ein, die aber aus Kosten der Sittlichkeit erfolgte. Die Frauen eigneten sich hhere, griechische Bildung an die griechische Konversation nahm im Bildungsgang der rmischen Frau eine hnliche Stellung ein wie bei uns die franzsische und trieben Musik. In spterer Zeit ist die Bewegungsfreiheit der Frau in der ffentlichkeit fast unbeschrnkt. Mit biefer wachsenben Ungebnnbenheit wrben die huslichen Tugenben immer geringer. Hufig erfolgten Ehetrennuugeu aus unbebeutenben Grnben, und ebenso leichtfertig waren die Wiederverheiratungen. Natrlich gab es auch in der Zeit des Niederganges des Rmertums treffliche Frauen. Man braucht nur an Porcia, die Tochter des Cato Uticenfis. zu erinnern, die von Helden-mutigem Charakter, wie ihr Vater berzeugt republikanisch gesinnt und von hoher Sittenreinheit war, oder an die edle, freundliche und als Muster einer Gattin und Mutter hochgeehrte Octavia, die Gemahlin des Marcus Antonius, die gegen ihren Gemahl nicht unedel sich benahm, obschon er, den Reizen der Kleopatra erliegend, sie verstie.

8. Allgemeine Weltgeschichte - S. 212

1910 - Münster in Westf. : Aschendorff
Rmische Geschichte, Erziehung. Am 8. bezw. 9. Tage nach der Geburt wurde dem Mdchen und Knaben ein Name gegebenj). Die Erziehung lag vorwiegend in den Hnden der Mutter. Mit sieben Iahren begann in den Schnleu (ludi) oder bei vornehmen Leuten zu Hause der Unterricht im sen, Schreiben, Rechnen und danach im Auswendiglernen von Dichtungen und Gesetzen. Seit dem zweiten punischeu Kriege lernte der Knabe auch Griechisch bei einem griechischen Sklaven (paedagogus). Hierauf kam er in die Schule der Grammatiker und dann der rmischen Rhetoren, und reiche Jnglinge vollendeten ihre Studien durch den Aufenthalt in den Rhetoren- und Phi-losophenschnlen von Athen, Rhodus und Kleinasien. Das wissenschaftliche Bedrfnis nahm allmhlich mehr zu, wie aus dem lebhaft sich entwickeln-den Buchhandel die Herstellung von Bchern erfolgte durch abschreibende Sklaven und aus der Errichtung ffentlicher Bibliotheken sich ergibt. Schriftsteller lasen ihre neuen Werke an ffentlichen Orten, wie in Bdern usw., vor. Hatte der Knabe das 17. Lebensjahr erreicht, so vertauschte er die toga praetexta mit der toga virilis und wurde auf dem Forum feierlich als iuvenis iit die Liste der wehrfhigen Brger eingetragen. 189. Die Beitnttung. Die Anordnung der Leichenbestattuug, fr die es einen besonderen Leichenbestatter mit verschiedenen Gehlfen gab. erfolgte fo, da der Leichnam gewaschen, gesalbt und dann, mit der Toga bekleidet und geschmckt, im Atrium aufgebahrt wurde, während im Bestibulum Zypressen als Zeichen der Trauer aufgestellt wurden. Die eigentliche Bestattung, die gewhnlich am achten Tage erfolgte, war bei vornehmen Leuten sehr prunkvoll. Sie erfolgte unter Fltenmusik und dem Jammern gemieteter Klageweiber, aus Wagen saen Leute, die die Gesichtsmasken (imagines) der Ahnen trugen, und oft wurde, besonders falls der Tote sich aus kriegerischem Gebiete ausgezeichnet hatte, auf Tafeln das Verzeichnis seiner Taten im Zuge mitgefhrt. Die Kleidung der Leidtragenden war dunkel (grau oder schwarz). Aus dem Forum machte der Zug halt, und ein Redner hielt die prunkvolle Leichenrede (laudatio funebris). Die Grabsttten befanden sich vor der Stadt. In lterer Zeit allgemein und spter noch bei den Armen wurden die Leichen beerdigt, in jngerer Zeit verbrannt. Nachdem Blumen und Krnze auf den Holz-sto geworfen waren, wurde dieser unter dem Klagen der Anwesenden an-gezndet; ans das Feuer go man Wein oder streute wohlriechende Sub- ') Der rmische Brger fhrte drei Namen: den Vornamen (praenomen), Geschlechtsnamen (nomen gentile) und Familiennamen (cognomen), z. B. Lucius Cor-nelius Sulla. Oft wurden diesen Namen noch agnomina (Zunamen) nach berhmten Taten usw. angesetzt. 3. B. Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus minor Numantinus. Die Mdchen fhrten nur den Geschlechtsnamen, z. 53. Octavia. Tullia; mehrere Schwestern unterschied man durch maior, minor, tertia usw. Frauen nahmen spter wohl einen Vornamen oder den Familiennamen des Vaters zu ihrem Gentil-namen an.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 76

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
76 Die deutsche Kaiserzeit. Friedrich erkannte die päpstliche Lehnshoheit über Sizilien an, dagegen begünstigte Innocenz seine Wahl zum deutschen König, die 1212 in Mainz erfolgte. Trotz der festen Stellung, die Otto in Deutschland sich erworben hatte, gewaun der junge Hohenstaufe namentlich in Mittel- und Süd- deutschlaud zahlreiche Anhänger. Der französische König Philipp August unterstützte ihn mit Geld. Die Entscheidung iu dem wieder beginnenden ^»oudine?1 Bürgerkrieg wurde durch den Sieg Philipp Augusts über das euglisch- 1214. welsische Heer bei Bouvines (bei Lille) herbeigeführt. Otto zog sich nach l0i2?8td§ d^fer Niederlage auf feine braunschweigischen Besitzungen zurück und starb 1218 auf der Harzburg. Friedrich dagegen wurde 1215 zum zweiten Male gewählt und gekrönt (in Aachen) und nun allgemein anerkannt. Ännocenziii. § Ho. Innocenz Hi. In dieser Zeit der Wirren saß aus dem 1216 § päpstlichen Stuhle Innocenz Iii., aus dem Geschlechte der Grasen von Segni, der sich ebensosehr durch glänzende Geistesgaben und umfassende theologische und juristische Kenntnisse als durch eine unbeugsame Festigkeit des Willens auszeichnete. Kaum 37 Jahre alt wurde er zum Papste gewählt; durchdrungen von der hohen Würde seines Amtes suchte er die Bestrebungen Gregors Vii. durchzuführen, cen^iii als a) Als Stellvertreter Gottes trat er als höchster Sitten Wächter, Sitten- aber auch als oberster Schiedsrichter in allen politischen Streitigkeiten to®^iebs=nt’ aus. Den König Philipp August von Frankreich, der seine Gemahlin richter. verstoßen und in ein Kloster verwiesen hatte, zwang er, seine Gemahlin wieder■ aufzunehmen, den König Alfons von Leon, seine Ehe wegen zu naher Verwandtschaft zu trennen. Johann ohne Land, der Bruder und Nachfolger von Richard Löwenherz, der die Freiheit der Bischofswahl beseitigen wollte und die Geistlichen verfolgte, mußte fein Reich, um es sich zu sichern, vom Papste als Lehen nehmen. Als Schiedsrichter trat der Papst nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen europäischen Ländern (Portugal, Ungarn, Norwegen) bei Streitigkeiten auf. In Italien erweiterte er den Kirchenstaat von einem Meere zum andern durch Besetzung des Herzogtums Spoleto und der Mark Ankona. Um die Hoheit des Papstes in Mittelitalien zu sichern, suchte er die Bereinigung Siziliens mit Deutschland zu verhindern. Constanze, die Witwe Heinrichs Vi., kam seinen Plänen auf Trennung Siziliens von Deutschland entgegen, erkannte die Lehnshoheit des Papstes an und ließ ihren dreijährigen Sohn Friedrich zum König von Sizilien krönen. Nach dem Tode der Kaiserin übernahm Jnnoeenz die Vormundschaft. Schweren Herzens stimmte er der Bewerbung seines Mündels um die deutsche Krone zu; immerhin hoffte er vou ihm mehr Entgegenkommen als von dein rücksichtslosen Welfen. Friedrich bestätigte ihm die Lehnshoheit über Sizilien und ließ sein einjähriges Söhnchen Heinrich zum König von Sizilien krönen. ' b) Wie Innocenz Iii. nach außen hin die Hoheitsrechte und das Ansehen des Papsttums mit zäher Klugheit zur Geltung brachte, so för-

10. Geschichte des Altertums - S. 74

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
74 Griechische Geschichte Als Fußbekleidung bienten ©anboten (vjtodrjuaza) ober eine Art ©tiefet. Während Kinder und Sklaven kurzes Haar hatten, trugen die Männer lange Zeit das Haar unbeschnitten, bei den Athenern wurde es durch eine Cikabe zusammengehalten. Die Frauen banben es gewöhnlich auf beut -Kopf zu einem Knoten zusammen. Die Männer pflegten die Oberlippe glatt zu scheren, später bis zur Zeit Alexanbers des Großen war der Vollbart beliebt. Als Kopfschmuck dienten den Fraueu Stirnbänder, natürliche Kränze, Diademe, Tücher. Netze. Sonstige Schinnckgegenstände der Frauen waren Ohrringe. Haarnadeln. Arm- und Fußringe, Sonnenschirme, Fächer, Handspiegel; der Männer Siegelringe, Stöcke. Hochzeits- § 64. Die Ehe und das häusliche lieben. Nach Abschluß des fitten. Ehevertrags und der Regelung der Frage der Mitgift fanb das Hochzeitsfest im Hause der Braut statt. Die Hochzeitssitteu trugen einen religiösfamiliären Charakter. Es würden feierliche Opfer für die Götter der Ehe bargebracht und ein Festfchmaus veranstaltet. Abenbs würde die Braut in das neue Heim geleitet unter Absingen des Hymenäus ober Hochzeitsliebes. Die Mutter der Braut entzündete dann, einer sehr sinnreichen Sitte zufolge, mit einer vom Herde mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde der Neuvermählten. Stellung der Die Stellung der Frau verschlechterte sich gegenüber den anmuteu- 9rau" den Verhältnissen der homerischen Zeit allmählich. Sie verbrachte ihr Leben meist im Kreise der Sklavinnen mit den Arbeiten des Hauswesens und mit der Kindererziehung: immerhin aber ist ihre Stellung und Aufgabe doch weit besser als im Orient. Mahlzeiten. Die täglichen Mahlzeiten der Griechen waren anspruchslos. Be- merkenswert ist, daß Fische und Vögel, die die homerische Zeit verschmähte, allmählich an Beliebtheit als Nahrungsmittel stetig zunehmen. Das Hauptmahl der Grieche» fand gegen Sonnenuntergang statt. Daran schloß sich Symposion.gelegentlich ein Symposion, ein Trinkgelage, bei dem nach Art unserer Kommerse ein „Präsidium", der Symposiarch, gewählt und gewisse Regeln wie bei unserem Trinkkomment beobachtet wurden. Allerlei Unterhaltung, selbst Darbietungen nach Art unserer Varietevorstellungen wurden veranstaltet, aber in feiner Gesellschaft auch tiefsinnige Gespräche, geistreiche Disputationen, Prunkreden gehalten (vgl. Platons Symposion). Leider aber brang in biefe Veranstaltungen nach und nach der Luxus ein, und die Trinkgelage nahmen wohl auch den Charakter wüster Ausgelassenheit an. § 65. Die Erziehung. In den ersten Jahren beschäftigte sich das Kind wie bei uns mit Kinderspielzeug, und die mannigfaltigsten Spielzeuge, die schon die Alten saunten, gehören zu dem interessantesten Material der alten Kulturgeschichte. Während in der weiteren Zeit das Mädchen zu Hause unter Pflege und Erziehung der Mutter blieb, begann für den Knaben der eigentliche Unterricht außer dem Hanse durch private Lehrer,
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