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1. Abth. 1 - S. 246

1818 - Elberfeld : Büschler
246 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1648-1817. lust. Marlborough behielt ¿war den Oberbefehl noch einige Zeit, aber mit großen Einschränkun- gen, und bald nachher gab er ihn ganz ab. Zu der Friedsnsneigung trug auch der Tod des Kaisers Joseph, am 17. Avril 1711, nicht wenig bei. Er starb an den Pecken, im Zzsten Jahre seines Lebens, und muß, als ein selbstthatiger, rascher Fürst, gerühmt werden, der seinem Vater, wie seinem Bruder, weit überlegen war. Sein Geist war fähig, die größten Gedan- ken zu fassen, und darum fand auch Eugen, mit seinen großartigen Ansichten, bei ihm den meisten Eingang. —- Da der Kaiser ohne Erben starb, so war sein Bruder Karl der Erbe seiner Länder. Da stand nun die Frage über das Verhältniß der Machte in Europa, so, wie zu Kaiser Karls V Zeit; ob es nemiich rathsam sey, daß dieser Karl, als Kaiser der sechste wenn die Teutfchen ihn wählten, wie jener frühere halb Eüropa beherr- sche, und das Haus Oestreich so übermächtig sey? Karl Vi besaß alle Lander Karls V, wenn er die ganze östrerchische und spanische Monarchie vereinte. Den übnaen, besonders den Seemächten, schien solche Uebermacht gefährlich, und sie beförderten nun lieber die Kaiserwahl Karls Vi, um ihm nachher einen Theil der spanischen Länder abzu- sprechen. Er wurde am 22. December 1711 zu Frankfurth gekrönt. 47. Karl Vi. 1711 —1740. In Spanien fyatte Karl so nicht festen Fuß mehr; ex hatte es nach kurzem Besitze durch den geschickten französischen Feldherrn, den Herzog von V endo me, wieder verloren, der seine Heere schlug und einen Landstrich nach dem andern für Ph-lrpp V wieder eroberte.

2. Abth. 1 - S. 254

1818 - Elberfeld : Büschler
254 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1648-1817. Ehe es jedoch auf dieser Seite bis zur Ent- scheidung durch die Waffen kam, trat ein noch viel unerwarteterer Feind gegen Maria Theresia auf. Der junge König Friedrich Ii von Preußen, der e>st in diesem Jahre 1740 zur Regierung gekom- men war, rückte plötzlich mit einem Heere in Schlesien ein und besetzte das Land. In der Erklärung, die er zugleich erließ, setzte er seine Ansprüche auf die schlesischen Fürstenthümer Jä- gerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlan auseinan- der; sie schrieben sich auf das erstcre Land noch aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges her, da der Markgraf von Brandenburg Jägerndorf durch Kaiser Ferdinand Ii wegen seiner Verbindung mit den aufrührerischen Böhmen in die Acht erklärt, und sein Furstenthum ihm genommen war. Der König von Preußen behauptete, wenn die Achts- erklärung gegen jenen Fürsten auch gerecht gewesen sep, so hätte das Land dennoch, als ein Stam-- meslehen, deg Eeitenverwandren nicht entrissen werden dürfen, die an dom Verbrechen keinen Theil gehabt. Die Ansprüche aiif die Furstenthü- mer Liegnitz , Brieg tind Wohlaii aber nahm Friedrich Ii aus noch früherer Zerr her, nem- lich aus einem Erbvertrage des Herzogs Friedrich von Lregnitz mit Joachim I! von Brandenburg aus dem Jahre 1607. — Was in des jun- gen Königs Seele arbeitete und trieb, was ihm im ersten Jahre feiner Regierung die Waffen in die Hand gab und ihn begierig die Gelegenheit ergreifen ließ, alte Rechte zu erneuern, die, wenn er nicht geboren wurde, vielleicht auf ewig vergessen blieben, — dieses Treibende offenbart er uns selbst rn wenigen Worten. Nachdem er in seiner Geschichte des Hauses Brandenburg die Er- hebung Preußens zum Königreiche durch Friedrich I erzählt hat, äußert er sich so darüber: „Es war eine Lockspeise, welche König Friedrich I allen sei- nen Nachfolgern hinwarf, und wodurch er ihnen zu sagen schien: Ich habe euch einen Titel er- werben, macht auch dessen würdig; ich habe den

3. Abth. 1 - S. 400

1818 - Elberfeld : Büschler
400 Vii. Ztr. vom westph. Fried, bis jetzt. 1648-1617. durch welchen die Könige von Baiern und Wür- temberg, der Chur-Erzkanzler, der Churfürst von Baden, der Landgraf von Hessen - Darmstadt, der Herzog von Berg , sämmtlich als Großherzoge, dann die nassauischen und hohenzollerfchen Fürsten, nebst noch einigen kleineren Fürsten und Grafen, sich von dem teutschen Rtichsverbande trennten, und den Kaiser von Frankreich als den Protec- tor, (Beschützer) ihres Bundes anerkannten. Er sollte das Recht haben , den F ü r st e n - P r i m a s des Bundes, welcher in den Versammlungen den Vorsitz fuhren solle, zu ernennen; Krieg und Frie- den und die Conuugente an Truppen zu bestim- men ; so da st also jeder Krieg Frankreichs auch der des Rheinbundes seyn mußte, sollte er auch gegen die bisherigen Bruder des teutschen Reiches^gefuhrt weiden. Für solche Opfer sollten die Fürsten die unbeschränkten "Herren ihrer Unterthanen seyn, ohne durch ein Bundesgericht, bei welchem die Unter- thanen ur Nothfallen Klage führen könnten, oder durch eine mildernde Verfassung, irgend gebunden zu seyn. In diesem Allen war der Bund klar und bestimmt, in allem übrigen dunkel und schwan- kend , damit des Protektors Wille Gesetz seyn könne. Es war kein Bund teutscher Stamme miteinander, sondern mit Frankreich, und nicht ein solcher, der gegenseitige Rechte und Pflichten gab; sondern die Pflicht war .auf Seiten der Fürsten, die Rechte ans der des Beschützers. — Auch darrn schnitt dieser Bund die Faden, welche die Vorzeit noch mit der Gegenwart verbanden, durch, daß freie Stande hes Reiches, d;e den Gliedern des rheini- schen Bundes zugstheilt waren, meviaustrt, das heißt, ihrer landesherrlichen Rechte entkleidet und denen, mit welchen s»e früher gieust waren, un- tergeordnet wurden. Die freie Sradt Frank- furts), welche der künftige Sitz der Bundes- versammlung seyn sollte, ward dem Reichs Pri- mas zugekherlt und verlor gleichfalls ihre Selbst- ständigkeit. Es bedarf des richtenden Wortes über diesen \

4. Abth. 2 - S. 224

1817 - Elberfeld : Büschler
224 lv. Ztr. Heinrich!, bis Rud. v. Habsb. 91«- —, 273. seinen Anhang stark zu machen, ein Mittel gebraucht, welches die Ursache hundertjähriger Unruhen und Zerrüttungen geworden ist. Er vermahlte seine ein- zige Tochter an den schon mächtigen Herzog Hein- rich den Stolzen von Baiern, aus demwelfi- schen Hause, und gab ihm außer Baiern noch das Herzogthum Sachsen; das erste Beispiel, daß Ei- ner zwei Herzogthümer verwaltete. Die große, für Teutschland und Italien verderbliche, Eifersucht zwi- schen dem welfischen und hohenstaufischen Hause, wel- ches letztere auch die G hi bellinen oder Weiblin- ger genannt wird, ist in diesen Zeiten gestiftet. Schon Lothars Regierung ist theils mit dem Streite gegen die Hohenstaufen, theils durch einige italieni- sche Züge so zersplittert, daß von den schönen Hoff- nungen, die er durch sein ritterliches, kluges, und frommes Wesen von stch erregt hatte, gar wenige in Erfüllung gehen konnten. Auf seinem zweiten Zuge nach Italien, im Jahr 1187, wurde Lothar krank, und starb auf dem Rück- wege in einem schlechten Dorfe zwischen dem Inn und dem Lech. Sein Leichnam ward in dem von ihm gestifteten Kloster Königslautern in Sachsen be- graben. So wie die beiden großen teutschen Fürstenhäu- ser, die Welfen und Ghibellinen, von nun an die Blicke auf stch ziehen; so ist auch noch zu einem drit- ten durch Lothar der Grund gelegt worden, indem er die Markgrafschaft Nordsachfen, welche damahls die jetzige Altmark begriff, Albrecht dem Baren, aus dem Hause Anhalt, gab;" einem der merkwür- d.igsten Männer seiner Zeit. Er eroberte die Mittel- mark, so wie die um den Ukersee gelegene Mark, nebst der Prignitz, von den Wenden, und erwarb die Stadt Brandenburg., Um den Fleiß der Land- benutzung und Gewerbe auf die Marken zu verpflan- zen, zog er viele Anbauer aus der in Flandern blühenden Volksmenge in sein Land. Er kann als der eigentliche Stifter der Mark Brandenburg ange sehen werden; und unter ihm, in der Mitte des zwölften Iahrhunders, ward auch zuerst der Name

5. Abth. 2 - S. 194

1817 - Elberfeld : Büschler
194 Iv. Ztr. Heinrichi.lisrud. v Habsb. 9,9 — 2273. nen partheiisch zu seyn, berief eine Kirchenversamm. lung nach Sutri; hier wurden sie alle dreie, als un- rechtmäßig eingedrungen, entsetzt, und dann in Rom ein Teutscher, der Bischof Suidger von Bamberg zum Papst gewählt; er nahm den Namen Clemens Ii. an, und krönte Heinrich zum Kaiser. Nach diesem hat Heinrich den Römern noch drei andere Päpste gegeben, denn sie hatten von Neuem versprechen müssen, keinen Papst ohnr kaiserliche Eiwilligung zu erkennen In Teutschland hat Heinrich Gelegenheit gehabt, mehrere Herzogthümer zu vergeben, die erledigt wa- ren; Baiern an Heinrich, aus dem Hause Lujren- burg, nachher an Konrad aus dem pfalzgräfiichen Hause; Kärnthkn an Welf, den Sohn des schwä- bischen Grafen Welf; Ober-Lothringen an den Grafen Albert vnolongwy, einem Anherrn des Kaisers Franz I. und also auch des jetzigen östreichischen Hauses; und so mehrere. Dabei verfuhr er nach freiem Gefallen, ohne Rücksicht auf die Familie, um sein kaiserliches Recht über erledigte Lehen, selbst wenn Söhne vorhanden seyen, zu beweisen. Das hatte seit Langem kein Kaiser gegen die teutschen Großen gewagt. — Heinrich gab auch eine Probe seines persönlichen Muthes. Als er »m Jahr io56 mit dem Könige Heinrich von Frankreich zu einer Unterredung in der Gegend von Metz zusammenge- kommen war, entstand ein Streit zwischen ihnen, denn der König warf ihm Wortbrüchigkeit vor. Wie es sich geziemte, antwortete Heinrich nur dadurch, daß er dem Könige den Fehdehandschuh hinwarf; und dieser machte sich in der folgenden Nacht davon in seine Gränzen. Nichts war den Teutschen erfreuli- cher, als solche Ritterlichkeit ihres Kaisers. Heinrich ging nach Sachsen zurück, wo sein Lieb- lingssitz Goslar am Harze war, welches er zu einer ansehnlichen Stadt erhoben hatte. Wir dürfen uns nicht wundern , daß ein König aus fränkischem Stam- me seinen Sitz im sächsischen Lande nahm; er that es seiner reichen Bergwerke wegen, die nahe bei Goslar am Harze lagen. Bergwerke gehörten in der

6. Abth. 2 - S. 326

1817 - Elberfeld : Büschler
326 y. Ztc. Nub. v- Habsb. bis. Karl V. 127z — ,520. das eigentliche Herzogthum Burgund in den Händen der Franzosen lassen. In diesen Kämpfen konnte der Kaiser Friedrich dem Sohne keine Unterstützung gewähren; er war in seinen eigenen Erbländern hart bedrängt, theils durch die Türken, welche bis in Kärnthen und Krach, ja bis in's Gglzburgische streiften, theils durch den König Matthias von Ungarn- Dieser er- oberte sogar Wien, und das teutsche Reich, in der Erschlaffung alles Gefühles für die gemeinsame Ehre,, konnte erst nach vielen vergeblichen Bemühungen zu einiger Anstrengung für seinen Kaiser gebracht wer- den. Nur wenige Jahre vor Friedrichs Tode wurde König Matthias durch einen Vergleich zur Heraus- gabe der östreichischen Länder verpflichtet. Diese letz- ten Jahre waren die besten in deö Kaisers ganzem Leben, und gewahrten ihm für viele Mühseligkeiten eine Ruhe, welche er durch seinen treuen, guten Willen vollkommen verdient hatte. Er starb den 19. August nach einer 64jährigen Regierung. 84> Maximilian I. 1493 — 1619. Europa war in dem abgelaufenen Jahrhunderts zu großen Veränderungen reif geworden, welche, wenn sie einmahl ihre Folgen ganz entfalteten, den Zustayd d?r Völker völlig umgeftalten mußten. Die Erfindung des Schießpulvers hatte schon ange- fangen'/die Kriegskunst so zu verwandeln, daß das Nitrerthum, welches Jahrhunderte lang das Mittelal- ter beherrscht batte, sich zu seinem Ende neigte; die Buchdruckerkuust batte ein neues Mittel der Ge- dastkenmittheilung erschaffen, durch welches die Geister von Einem Ende Europa's bis zum andern yiit Bti- tzesschnelligkeit bewegt werden konnten; die Entde- ckung eines neuen We lt! heil es und des See- weges ngch Ostindien veränderte den bisherigen Gang des Welthandels, und gab die große Kraft, die dadurch gewönnen ward, Völkern, welche bis dahin

7. Die deutsche Geschichte - S. 220

1829 - Elberfeld : Büschler
220 Iv. Ztr. Heinrich I. bis Rnd. v. Habsburg. 9l9 —1273. %,V%<%/Www%Vwl'w%/W/W\l/Ww\Wvvww\ Iwivl W Wwv%/V\ W Vllvvw Vvv Uv Franken Nttd Elsaß, bis sich die beiden Herzöge doch genöthiat sahen, sich vor der kaiserlichen Majestät zu demüthigen. In die- sem Streite hatte Lothar, um seinen Anhang stark zu machen, ein Mittel gebraucht, welches die Ursache hundertjähriger Unruhen und Zerrüttungen geworden ist. Er vermählte seine einzige Toch- ter Gertrud an den schon mächtigen Herzog Heinrich den Stolzen von Baiern, aus dem welfischen Hause, und gab ihm außer Baiern noch das Herzogthum Sachsen; das erste Beispiel, daß Einer zwei Herzogtümer verwaltete. Ja, er be- lehnte ibn sogar mit Zustimmung des Papstes und unter der Be- dingung, daß sie nach Heinrichs Tode an die römische Kirche zuruckfalle mit der reichen Matbildischen Erbschaft in Italien, so daß Heinrichs Macht sich von der Elbe bis weit über die Alpen erstreckte und größer war, als die des Kaisers selbst. Die, für Deutschland und Italien verderbliche, Eifersucht zwischen dem welfischen und hohenstaufischen Hause, welches letztere auch nach der Burg Weibling an der Rems die Weiblinger (von den Italienern in Ghibellini verwandelt,) genannt wurde, ist in diesen Zeiten gestiftet, und der Parthei-Name der Welfen und Gibellinen ertönte bald Jahrhunderte lang vom Aetna und Vesuv bis an die Küsten der Nord - und Ostsee. — Schon Lothars Regierung ist theils durch den Streit gegen die Hohenstaufen, theils durch einige italienische Züge, so zersplittert, daß von den Hoffnungen, die er durch sein ritterliches, kluges und frommes Wesen von sich erregt hatte, gar wenige in Erfüllung gehen konnten. Auf seinem zweiten übrigens ruhmvollen Zuge nach Italien, im Jahr 1137, wurde Lothar krank, und starb auf dem Rück- wege in dem Dorfe Breitenwang zwischen dem Inn und dem Lech, im wildesten Tyroler Hochgebirge. Sein Leichnam ward in dem von ihm gestifteten Kloster Königslutter in Sachsen begraben. So wie die beiden großen deutschen Fürstenhäuser, die Wel- fen und Gibellinen, von nun an die Blicke auf sich ziehen; so ist auch noch zu einem dritten durch Lothar der Grund gelegt worden, indem er die Markgrafschaft Nordsachsen, welche da- mahls die jetzige Altmark begriff, Alb recht dem Bären aus dem Hauje Äuhalt gab; einem der merkwürdigsten Männer sei- ner Zeit. Er eroberte die Mittelmark, so wie die um den Uker- sce gelene Mark, nebst der Prignitz, von den Wenden und er- warb die Stadt Brandenburg. Um den Fleiß der Landbenutzung und Gewerbe auf die Marken zu verpflanzen, zog er viele An- bauer aus der in Flandern blühenden Volksmenge in sein Land. Er kann als der eigentliche Stifter der Mark Branden- burg angesehen werden; und unter ihm, in der Mitte des zwölf- ten Jahrhunderts, ward auch zuerst der Name Berlins ge- nannt , welches also zu der nämlichen Zeit seinen Anfang nahm, als Leopold von Oestreich zu Wien den Grund legte.

8. Die deutsche Geschichte - S. 481

1829 - Elberfeld : Büschler
Allgemeine Bemerkungen. 481 umavwmi muuum» vvivwiw vuw uvuu\\h\iwuuvuvi,\vi dürfen mtr die berühmten Maler: A l b r e ch t D?üzrer, Hans Holbein, und Lukas Kran ach genannt werden, um eine hohe Blüthe der Kunst in den deutschen Städten zu bezeichnen. Dieser unselige Krieg aber hatte den Glanz der Städte völlig gebrochen. Viele, die sonst blühend und frei waren, lagen in der Asche, die übrigen waren größtenteils von Menschen ent- blößt, und dre großen Gewerke, durch weiche Deutschland alle anderen Lander übertraf, lagen durch den Verlust der Arbeiter darnieder. Die neue arme Zeit konnte durch Mäßigung und Arbeit wohl Vieles ersetzen, aber der alte Stolz und die alte Freudig- keit waren dahin und kamen nimmer wieder. Das Arbeitselige und Mühselige stand, wie ein Schriftsteller sagt, den folgenden Zeiten auf der Stirne geschrieben. Viele der Städte mußten sich nun halb frei, halb durch die Noth der Zeit gezwungen, den Fürsten unterwerfen, und die noch den Namen der freien Reichs- städte behielten, wie dürftig und armselig haben die meisten von ihnen sich hingeschleppt, bis sie in der neuesten Zeit gleichfalls ihre Unmittelbarkeit verloren? Auch die Herrlichkeit des Adels war verschwanden. Seit er nicht mehr den eigentlichen Kriegerstand bildete und durch rit- terliche Waffentüchtigkeit der Nation voranleuchtete; seit seine Selbstständigkeit aufgehört und das abhängige Leben an Höfen, oder das unthätige in bcstimmungsloser Zurückgezogenheit, seine Kräfte gelähmt hatte; seit die Nachahmung fremder Sitten und Sprache, seit Weichlichkeit und Zierlichkeit an die Stelle der alten Mannhaftigkeit traten, da ging die alte Bedeutung des Adels verloren; und so fehlten von nun an zwei wesentliche Glieder in der Reihe der Erscheinungen, welche dem Mittelalter, bei allen seinen Mängeln, doch den eigenthümlichen Glanz der Kraft, der Hoheit, des Außerordentlichen in der Geschichte gege- den hatten. Auch in den andern Ländern Europa's sind in den letzten Jahrhunderten ähnliche Veränderungen vorgegangen, und das was das Mittelalter auszeichnete, hat einer neuen Ordnung der Dinge Platz machen müssen. Allein bei den meisten übrigen bot dagegen ein reich aufblühcnder Handel den Ersatz dar, indem er die Mittel gewährte, die einem Volke ein freudiges Gefühl des Wohlstandes und der Entwickelung aller Kräfte geben können. Deutschland aber war in dieser Hinsicht gelähmt; der Antheil, den einzelne wenige Städte noch an dem Welthandel behielten, konnte dem Ganzen keinen Ersatz geben; und anstatt durch be- sonnene Rückkehr zu derjenigen Einfachheit des Lebens, welche den Ackerbau treibenden Völkern eigenthümlich seyn muß, der allmaligen Verarmung entgegen zu arbeiten, überließ man sich in steigendem Fortschritte dem Luxus und lieferte das durch Acker- bau und Kunstfleiß mühsam erworbene Gut für ausländische, aus allen Welttheilen zusammengesuchte, Waaren, den seehandelnden Nationen in die Hände. So reich ist unser Vaterland nicht an Kohlraiisch D. Gesch. 9 Ausi. 31

9. Die deutsche Geschichte - S. 626

1829 - Elberfeld : Büschler
626 Vii. Ztr. Vom westph. Fried, bis jetzt. 1648 —1829. fwwwwwww» mvu Die deutsche Bundesversammlung hat seit dem 5. November 1816 in Frankfurt ihre Sitzungen gehalten, aber unter dem vielfachen Wechsel unerwarteter Begebenheiten, und dem Andrange sehr vieler Privatansprüche, bis jetzt nur einen Lheil der Hauptgeschäfte vollenden können, welche sie gleich An- fangs als ihre Hauptaufgabe ausgesprochen hatte. Darin bat sie das Vaterland geehrt, daß sie den deutschen Bund als Gesammtheit zu einer selbstständigen europäischen Macht, mit dem Rechte, Krieg, Frieden und Bündnisse zu beschließen, erklärt und zugleich die hundertjährige Verachtung der Mutter- sprache durch ein Gesetz getilgt hat, nach welchem in schriftlicher und mündlicher Verhandlung nur sie gebraucht werden soll. Fer- ner ist die allgemeine Wehrordnung—wie groß nemlich das Bundesheer im Kriege und im Frieden seyn, aus welchen Thei- len es bestehen, wie viel ein jedes Bundesglied dazu stellen, wie und bei wem die Anführung seyn, wie viele und welche Festun- gen der Bund haben solle, — festgestellt worden. Das Bundes- heer wird aus 300,000 Mann bestehen, wozu Oestreich 94,000 Mann gibt, Preußen 79,000, Baiern 35,000, Wnrtemberg 13,600, Hannover 13,000, Königr. Sachsen 12,000, Baden 10,000, Großherzogthum Hessen 6000, Kurhessen 5400, und so nach Verhältniß die übrigen. Es wird unter einem Oberfeld- Herrn stehen, welcher von der Bundesversammlung erwählt und in Eid und Pflicht genommen wird, von ihr seine Vollmachten und Befehle erhält und an sie seine Berichte erstattet. Zu seiner Vertretung oder Nachfolge im Oberbefehl wählt die Bundesver- sammlung auch sogleich einen General-Lieutenant. Die Anführer der zehn Armeekorps, in welche das Bundesheer ge- teilt werden soll, stehen einzig unter des Oberfeldherrn Befehle. Von diesen zehn Korps bildet Oestreich 3, Preußen 3, Baiern 1; die drei übrigen sind aus den andern deutschen Kriegshaufen zusammengesetzt.—Bundesfestungen sind Mainz, Lur ein bürg und Landau. Wie für den Krieg die Wehrordnnng, so war für den Frie- den die allgemeine Rechts ordnnng des Bundes von der größ- ten Wichtigkeit. Es mußte fest bestimmt werden, wie den Be- schlüssen des Bundes Gehorsam verschafft, und bei Streitigkeiten der Bundesglieder unter einander Gewaltthat vermieden, das Recht gebandbabt und dessen Ausspruch zur Vollführung gebracht würde. Der Weg zum Rechte wurde bald gefunden. Statt eines allgemeinen Bundesgerichts, welches an die Stelle des ehemali- gen Reichskammergerichts treten mochte, wie einige Stimmen wünschten, wurde der Bundesversammlung selbst das Geschäft der Schlichtung jedes Streites übertragen, und wenn der strenge Weg des Rechtes verfolgt werden sollte, den höher« Gerichts- höfen der einzelnen Staaten als Ansträgalgerichten die Entscheidung Vorbehalten- Wie aber der Widerspenstige, der sich dem Richterspruch nicht gutwillig fügen wollte, mit Gewalt

10. Die deutsche Geschichte - S. 32

1829 - Elberfeld : Büschler
22 Einleitung. vvv v*vvw wwivm iwuwuuv vvv vv\u\ iwvvvnww vw wvvvv nv lieber Allen war die Volksversammlung, welche übe« alle wichtigem Angelegenheiten Rath und Beschluß fassen mußte; und jeder freie Mann, der Vornehme, wie der Geringe, war ein Glied der Volksversammlung und hatte Theil an dem Gedeihen des Ganzen. In manchen Gegenden und bei friedlichen Verhältnissen mag hin und wieder kein größerer Verein, als der der Gaue, statt ge- funden haben; äußere Gefahr aber und Verwandschaft der Volks- stämme hat ohne Zweifel meistentheils Vereine ganzer Völ- kerschaften gestiftet, welche ihrer Gesammtheit auf verschiedene Weise eine Gestalt gegeben haben mögen. Mannigfaltigkeit der gesellschaftlichen Formen entsprach der angestammten Freiheits-Liebe der Deutschen. Die meisten dieser Völker scheinen eine einfache Bundes-Verfassung zur Zeit des Friedens gehabt zu haben, indem die gemeinschaftlichen Angelegenheiten von der Volksgemeinde bera- then und beschlossen wurden. In den einzelnen Gauen ging Alles nach der herkömmlichen Verwaltungsweise, und so bedurfte es kei- ner fortdauernden oberen Regierungsbehörde. Für den Krieg dage- gen wurde der gemeinschaftliche Herzog, (der vor dem Heere zog,) nach Tapferkeit und Mannes-Tugend gewählt, dessen Amt mit dem Kriege aufhörte. (Duc68 ex viitute sumunt. Tac.) Bei andern Völkern hatte auch die Friedenszeit ihre Vorsteher, ursprünglich von der Volksgemeinde aus den Verdienstvollsten ge- wählt, dann, im Laufe der Zeit, da ein natürliches Gefühl den Sohn an die Stelle des Vaters brachte, durch ein beinahe erbli- ches Recht eingesetzt. (Reges ex nobilitate sumunt. Tac.) Ob diese Vorsteher schon überall oder bei einigen Völkern den Königs- Namen geführt haben, ist nicht ersichtlich; der Römer nannte sie, weil er diesen Namen am schicklichsten fand, Reges, im Gegen- satz der mit dem Kriege vorübergehenden Herzogs-Würde. — Der König konnte natürlich auch Anführer im Kriege seyn und dann war der Herzog überflüssig. Bei kleineren Unternehmungen aber, die nicht als Volkskrieg zu betrachten waren, oder wenn der König wegen Alter oder natürlicher Schwäche es nicht ver- mochte, mag auch ihn ein Herzog vertreten haben. Bei einigen Völkern sehen wir auch einen Wechsel der Ver- fassung. So kömmt bei den Cheruskern, als sie gegen die Römer
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