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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 45

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
45 Trachten auf die Erlangung und Erhaltung eines mglichst ununter-brochenen Wonnegefhls gerichtet. Dabei leitet ihn die (fgov^ig. Diese zeigt ihm den wahren Weg zum Glcke, lt ihn die ganze Wonne einer Lust durchkosten, lehrt ihn aber auch den wahren Lust-wert bei allen Freuden erkennen. So verlangt er nicht nach jeder Lust, vermeidet nicht jeden Schmerz; denn manche Lust hat grere Schmerzen zur Folge, und gar mancher Schmerz verursacht eine grere Lust. Besonders hlt der Cpikureier alles fern, was die ruhende Lust (Gemtsruhe und Gesundheit) gefhrden knnte, so nicht blo die Krankheiten, sondern alles eigentliche Arbeiten, Ringen und kmpfen, sowie alles das, was dazu antreibt, wie den Ehrgeiz und die Vater-landsliebe. Um die heitere Ruhe eines zufriedenen Sinnes nicht zu stren, kmmert sich der Epikureier mglichst wenig um uere nge-legenheiten. Bei jeder Lust der Bewegung dagegen sieht er vor allem darauf, da er nichts Strendes oder Leidvolles mit in den Kauf be-kommt; lieber verzichtet er darauf und begngt sich mit der ruhenden Lust allein. 34. Das wichtigste der das Leben der Hedoniker und Lpikureier. Die epikureiische Schule ist eine Weiterbildung der von Aristippos begrndeten hedonischen Schule. Aristippos von Kyrene (an der Nordkste von Afrika) war ein Zeitgenosse von Platon, mit der er am Hofe des lteren und spter des jngeren Dionysias (406 - 367, 367 343) zusammentraf. Selber den Freuden des Lebens ergeben, sah er auch in der Lust (fjdovrj) das einzig erstrebenswerte Lebensgut. Epikuros aus Athen (341 -270) trat ungefhr gleichzeitig mit enon in Athen mit seiner Philosophie hervor, um 306. Seine Lehre ist eine Verschmelzung der Atomenlehre Demokrits und der Lustlehre Aristipps. Epikur war so gesittet und freundlich und gutherzig, da seine Schler ihn fast heiligmig verehrten. Unter den spteren Epikureiern ist am bekanntesten der rmische Dichter Lukrez, ein beraus ernster und ehrenwerter Mann, dazu ein abgesagter Feind aller Genusucht. In seiner Dichtung de rerum natura fand Epikurs Lehre einen berzeugten, ja begeisterten Vertreter. 35. vergleichende Zusammenstellung der wichtigsten Lehren von Platon, Aristoteles, Ienon und Epikuros. 1. der das Begriffliche als die Grundlage eines wahren Wissens. Platon machte die Begriffe des Sokrates zu engelartigen Personen, Ideen genannt, die in einem besonderen Ideenhimmel wohnten. Nach Aristoteles wohnen die Begriffe in jedem darunter fallenden Einzelwesen und bleiben darin bis zu dessen Vernichtung. Zenon verlegt sie in den denkenden Menschengeist, der sie dann den Einzelwesen unterlegt.

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 59

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
59 Der Ackerbau nebst der damit verbundenen Viehzucht war die weit berwiegende Erwerbsart, der gegenber Handel und Gewerbe ent-schieden zurcktraten. Grundbesitz und Viehherden waren daher auch der wichtigste Besitz. Die Gegenstnde, deren man bedurfte, fertigte man fast durchweg selber an, wie Gerte, Kleider, Htten; man kaufte nur die, welche man nicht selber machen konnte, wie Metallarbeiten und besonders Waffenstcke; man kaufte sie aber nicht fr Metallgeld, sondern durch Warentausch; als Zahlungsmittel diente besonders das Rmd, wie wir bei der Bewertung der Rstungen des Glaukos und Diomebes ersehen. Edelmetalle wurden zwar hoch geschtzt, dienten aber nur zum Schmucke nicht zur Wertbestimmung von Waren. 5l Gewerbe und Handel. Das niedere Handwerk fehlte ganz, weil jeder Grundbesitzer in Leder, Holz und Eisen, seine Frau und Tchter in Flachs und Wolle au arbeiten verstanden, und sogar der König Pflug und Axt ebenso aut fhrte, wie Turmschild und Lanze. Doch finden sich beachtensw^te Anfnge der hheren Gewerbearten, die eine grere Einsicht oder Be-schicklichkeit erforderten- ihre Vertreter, oder gemeinnutzige Leute genannt, standen eben deshalb in hohem Ansehen; es waren Seher, Snger, Kunsthandwerker, rzte und Herolde. brigens mssen von den hochgeachteten ffentlichen Herolden, die sowohl selbst unver-letzlich waren, als auch ihren Begleitern Schutz und Sicherheit boten, die huslichen Herolde unterschieden werden, die mit jenen nur den Namen xvqv'z gemein hatten, im brigen aber als freie Aufwarter die gewhnlichen huslichen Dienstleistungen in Hof, Kche und Speisesaal verrichteten. Der Handel, besonders der berseeische, lag damals in den Hnden der Phoiniker; weil diese nebenher noch gern Menschenraub trieben, so waren die Handelsleute (ol Tt^rjxr^eg) berhaupt bel beleumundet. 52. Das Frstenhaus. Das Frstenhaus diente nicht nur dem Aufenthalte der frstlichen Familie mit ihrer Dienerschaft, sondern auch wirtschaftlichen Zwecken; dazu mute es Raum fr die (Berontensitzungen bieten; als Wohnort des Herrschers und Sitz der Regierung mute es zudem stark befestigt und so umfangreich sein, da auch noch viele andere Burger fr sich und ihre Habe bort eine Zuflucht in der Not finden konnten. Das homerische Frstenhaus lag daher in der Regel auf einer leicht zu ver-teibigenben Anhhe von betrchtlicher Ausbehnung, war rings ummauert und hatte meist nur einen einzigen Torbau als (Eingang, der als der gefhrbetste Punkt so eingerichtet war, ba bort mglichst viele Uer= teibiger Platz finben konnten. Im Innern lag eine groe Anzahl verschiebenartiger, meist einstckiger (Bebube, die enttveber Durch breite Korribore ober enge Gnge getrennt waren ober sich an Hofe vonosl

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 49

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
49 Dreiig, welche den Polemarch den Schirlingsbecher trinken lieen und den grten Teil des Vermgens raubten. Mit einem kleinen Neste desselben entwich Lysias nach Megara, von wo aus er in Verbindung mit Thrasybulos die Herstellung der Demokratie betrieb. Nachdem diese gelungen, beantragte Thrasybulos zur Belohnung fr Lysias die Auf-nhme als athenischer Brger, erreichte aber weiter nichts, als da er lorexyg bleiben durfte. 3m Jahre 403 klagte Lysias den Eratosthenes als Mrder seines Bruders Polemarch an in der Nebe xar 'Eqaroa^evovg, der ltesten von den uns erhaltenen und zugleich der einzigen, die der Netmer sebst gesprochen hat. Nachdem er schon zuvor als Lehrer der Beredsamkeit ttig gewesen war, begrndete er durch diese von heiligem Jrne flammende und die in Athen herrschende politische Miwirtschaft grell beleuchtende Nebe seinen Nuf als Logograph und bildete sich von nun an zum bedeutendsten Vertreter der fr anbere geschriebenen Prozerebe aus. Diese gerichtlichen Neben des Lysias, burchtoeg fr einfache Brgersleute geschrieben, sinb Muster der attischen Sprache und belmnben eine vollenbete Meisterschaft des schlichten, kunstlosen Stiles (genus di-cendi tenue) und der klaren, anschaulichen Erzhlung und Beweisfhrung? ihre Wirkung beruht in der ruhigen, berzeugungsvollen, sachlichen Darlegung des Tatbestands und in feinster Bercksichtigung der Snbivibualitt des Nebenben. Von seinen zahlreichen Neben sinb nur 34 auf uns gekommen, auch diese noch teilweise unvollstnbig und nicht unbestritten echt. 4l Isokrates. Isokrates, geb. 436 in Athen, geno eine sorgfltige Erziehung als Schler des Tisias, Probikos, (Borgias und hatte Beziehungen zu Sokrates und Piaton, die viel von ihm hielten und ihn zum Philosophen machen wollten. Er wandte sich aber der Redekunst zu und wurde, da er wegen schwacher Stimme und Schchternheit persnlich nicht mit (Erfolg auftreten konnte, Logograph. Die mannigfachen Unannehmlichkeiten jedoch, welche die Praxis mit sich brachte, veranlagten ihn nach etwa 10-jhriger Ttigkeit (402-393), dieselbe aufzugeben und Lehrer der Beredsamkeit zu werden. Er erffnete eine Nednerschule, in welcher er junge Männer zu Nednern ausbildete und ihnen auch anderweitige im staatlichen und gesellschaftlichen Leben ntzliche Kenntnisse vermittelte. . . Isaios, Lykurgos, Hyperides und Aijchines sind aus semer Nednerschule hervorgegangen. Seine Lehrttigkeit brachte ihn auch in Beziehung zu hochgestellten Mnnern, wie König Archidamos von Sparta und Philipp von Makedonien, die seinen Nat und seine Nebe begehrten und ihn bafr mit frstlicher Freigebigkeit belohnten. Da brigens jeber seiner zahlreichen Schler fr einen 3-4-jhrigen Kursus 1000 Drachmen zahlte, so wrbe Isokrates balb ein tvohlhabenber Mann. Was nun insbesondre den rhetorischen Unterricht in seiner Schule angeht, so bestaub er teils in der Theorie der Berebsamkeit, teils m

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 86

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
86 Jeder mute seine Sache selber führen, doch konnte man sich seine Rede von einem Xoyoy^dtpog anfertigen lassen. c) Abstimmung der Heliasten. Jeder Heliast erhielt einen Pro- und einen Kontra-Stein; es galt der Stein, der in die vor dem Archon stehende Urne geworfen mar; einfache Mehrheit entschied. d) Vollziehung des Urteils. In Zivilsachen konnten der Vollziehung mancherlei Schwierigkeiten bereitet werden, wie Demosthenes dies in dem Prozesse gegen seine Vormnder zu seinem Schaden er-fahren mute. In Strafsachen dagegen sorgten die Elfmnner fr die Vollziehung der Strafe (ot ewexa, einer aus jeder Phyle und ihr Schreiber). Das Strafrecht war noch nicht vollstndig ausgebildet, so da fr eine groe Anzahl von Straftaten keine bestimmte Strafe vorge-sehen war' solche Prozesse hieen uywves ny.riioi im Gegensatze zu den &yaveg tifxrjzoi, bei denen mit der Verurteilung zugleich auch die Strafe festgesetzt war. Lag ein aywv nuiqxg vor, so begrndete der Klger unmittelbar nach der Verurteilung seinen Strafantrag, ebenso der Verurteilte seinen Gegenantrag, und der Gerichtshof ent-schied sofort. Die Strafen waren 1. die Hinrichtung durch den Schirlings-becher oder durch das Hinabstrzen in das Barathron; 2. die Verbannung, die mit Gtereinziehung verbunden war; 3. die vllige oder teilweise Wegnahme der Brgerrechte, Atimie genannt; 4. Geldstrafen. Auf Gefngnis als selbstndige Strafe wurde verhltnismig selten erkannt; das Gefngnis diente zumeist dazu, offenkundige Missetter bis zu ihrer Aburteilung, verurteilte Missetter bis zur Vollstreckung der Todesstrafe und zu Geldstrafen Verurteilte bis zur Entrichtung der Strafsumme festzuhalten. Die Verbannung, die durch den Ostrakismos herbeigefhrt wurde, galt nicht als entehrende Strafe, war daher auch nicht mit Gtereinziehung verbunden. 86. wichtigere Prozehformen. Besondere Prozeformen sind: a) Der Ostrakismos ( dax^axla^s). Von Kleisthenes 509 eingefhrt, um einer neuen Tyrannis vorzubeugen, bot er in Wirklichkeit der Mehrheit der Brger ein bequemes Mittel, sich eines unbequemen Fhrers der Min-derheit zu entledigen; so machte es Themistokles bei Aristeides, Perikles bei Kimon. Das Verfahren war folgendes: Alljhrlich wurde in einer be-stimmten Volksversammlung angefragt, ob der Ostrakismos anzuwenden sei. Wurde die Frage bejaht, so fand die Abstimmung geraume Zeit spter in einer neuen Volksversammlung statt, in der mindestens 6000 Brger anwesend sein muten; es entschied dann die Hchstzahl der abgegebenen Tontfelchen (rd o<jtqccxov). Der so Verurteilte mute 10 Jahre lang sein Vaterland meiden. b) Die Klage wegen Rechtswidrigkeit yqwpfi naqavouwv) war unter den ordentlichen Klageformen bei weitem die wichtigste und fr die athenische Demokratie ein politischer Faktor ersten Ranges. Nicht blo jeder Volks-beschlu, sondern auch jedes neue Gesetz, sogar nach seiner Annahme, konnte mit dieser Klage angegriffen werden; sowie ein Brger eidlich erklrt hatte,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 228

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 226 - Charakteristisch fr die griech. Religion war ein gewisser Prachtaufwand, sonst aber eine weitgehende Freiheit der Be- Z9uu^\m ble 'tische Religion die groe Einfachheit der Kulthandlungen und der Ausstattung, dagegen die Peinlich- Gebets und^ormeln.^ * der biefe mte umgebenden Gebruche, x Ms Schpfer der rmischen Sakralverfassung galt Numa % q bet ?'ttheit einerseits, der Gemeinde und ihrer Brger anderseits an dem Grund und Boden sowie an den Tagen des Shres festgesetzt und das Ceremonialgesetz und die Priester-Ordnung geschaffen haben soll. ^ 1 Jo. I. Kultfttten. Gebrauch- ^ roid,ti^ten kultfttten waren fast ausschlielich im J\ ^ Kltar (wfiq = (Erhhung; ara = Feuersttte) eine der dem Boden erhhte Opfersttte, meist ein steinerner, dauerhafter Untersatz, der als Feuerstelle fr Brandopfer und als Tisch zum Niederlegen der gottgeroeihten Gaben diente. y * 65 hlerhv' einfache Altre, Hier und da von runder Form, meist fr unblutige Opfer und Libationen bestimmt, in letzterem Falle mit schalenartiger Vertiefung (sog. eo^ac), 2. prchtige grere oder Hochaltre (altaria), meist viereckig und oben glatt, fr Vrondopfer; 0,5 -1 m Hoch und mit einer Deckplatte von ebenso groer Brette und Lnge versehen, wenn sie nur fr 1 Opfertier m y und von 5x5 oder gar 10x20 m Oberflche oder von noch gewaltigeren Dimensionen, wenn sie, wie die Hauptaltre bei den gefeierten Heiligtmern, fr Massenopfer reichen sollten. Monumen-li V* der Zeusaltar in Olympia und der in Pergamon, der Altar Hieros Ii. m Syrakus und der zu den 7 Weltwundern ge-rechnete Apolloaltar auf Delos, der ganz aus den Hrnern der ge-en ^egen Zusammengesetzt war. Grabaltre waren unter-iroijche Gruben [r-fiog, mundus) fr den Kult der Unterirdischen und Heroen. Regelmig gehrten zu einem Tempel 2 Altre: ein kleiner J Innern (meist nur Altartisch - zgan^a, mensa - auch beweg-Ud)e Feuerbecken - sauget, focus) und der groe Brandopferaltar (erca, altaria) vor demselben. \b Der Tempel. 2. Der Tempel (templum, re/uevog - von re/nvco -, das aus dem umliegenden Terrain fr die Gottheit Herausgeschnittene", eingefriedigte Stck), die Opfer statte und Wohnung (vewg, von vatw = wohne) des im Bilde {yaxfia, Signum, simulacrum) an der Hinter-wnd des Hauptraumes in der Nische thronenden Gottes. . c ,(Er lvr m der Regel viereckig, seltener rund; anfangs Hchst einfach allmhlich immer prchtiger und groartiger aufgefhrt; gleich Dem Altare, wenn mglich, nach Osten orientiert; im allgemeinen klein, jeltener von greren Dimensionen, wie der Tempel der Ephesischen

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 254

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
254 Dafr genossen die Vestalischen Jungfrauen auer den schon ge-nannten eine Reihe von Vorrechten: sie allein von allen rmischen Frauen waren zivilrechtlich selbstndig, also von der Tutel befreit, legten ohne Eid Zeugnis ab, verfgten selbstndig der ihr Vermgen (durch Testament). Jedermann machte ihnen auf der Strae Platz, selbst der Konsul lieh vor ihnen die Rutenbndel senken, und sogar ein Ver-brecher mar unantastbar, solange er in ihrer Nhe weilte. e) Wie die dienstlteste Vestalin", die virgo Vestaiis maxima", als Oberin zugleich alle brigen Vestalinnen in sich verkrpernd, die weibliche Vertreterin des Vestakultus am Staatsherde war, so stand neben ihr als mnnlicher Vertreter dieses Kultus der pontifex maximus, der vereinzelt geradezu als sacerdos Vestae bezeichnet wird und als Hausherr am Staatsherde auch der Vor-gesetzte der Priesterinnen war. Er hatte in seiner hohen Macht-stellung, allerdings unter Oberaufsicht des Senates, die ganze frher vom Könige gebte sakrale Oberleitung- diese bettigte er nicht nur innerhalb des Gesamtpontifikalkollegiums, in dem er die Stellen des Rex, der Flamines und Vestalinnen besetzte (capere) und Strafgewalt ausbte, sondern er hatte mit magistratischer Machtbe-fugnis auch das Recht der Auspizien und der Berufung des Volkes in seinem Amtskreise und suchte seine Disziplinargewalt der die ganze Geistlichkeit auszudehnen. Seit 12 v. Chr. war das Oberpon-tifikat mit dem Prinzipat vereinigt. An der hl. Strae ist das alte Knigshaus, die als Fanum konsekrierte Regia, in der auch die hl. Wurfspeere und Schilde (ancilia et hastae) des Mars sich befanden, das Amtslokal (mit dem Archiv) des Pontifikalkollegiums geblieben. Die Dienstwohnungen der verschiedenen zum Kollegium gehrigen Priester lagen in nchster Nachbarschaft: das Haus der Vestalinnen (atrium Vestae oder zuweilen atrium regium), die Amtswohnung des Pontifex Maximus (domus publica), die Amtswohnung des flamen Dialis, das Haus des rex sacrorum am stlichen Ende der sacra via. 37. Das Collegium augurum. 2. Das Collegium augurum, das sich uerlich ganz dem Pontifikat entsprechend entwickelt hat, befate sich mit der uralten, geheim gehaltenen Auguraldisziplin, die ein Zweig des Iuppiter-kultus war. (Entgegen der griechischen Orakelweisheit der Quindecimvirn und der disciplina Etrusca der Haruspices, die beide darauf ausgingen, Knftiges vorherzusehen oder knftigem Unheil durch Angabe der Mittel zur Besnftigung des gttlichen Zornes vorzubeugen, suchte die allein durch die augures vertretene altrmische Divination nach feststehenden Ge-setzen aus gewissen immer nur von Juppiter ausgehenden Himmels-erscheinungen, besonders den Blitz- und Vogelzeichen, zu ermitteln, ob der Himmelsgott zu einer bestimmten, unmittelbar bevorstehenden Handlung seine Zustimmung erteile ober versage. Die augures publici p. R. Q., die auer scharlachrotem Kriegskleid

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 247

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
247 erbeten und gesucht eintretenden Zeichen, zu deren (Erteilung man die Gottheit durch gewisse Mittel veranlassen, ja sogar zwingen zu knnen vermeinte), die der Augur oder Magistrat von einem bestimmten Orte, dem sog. templum, aus beobachtete oder befragte (observare, con-sulere). Bei diesen selbstndigen Kulthandlungen, den auguria (im technischen Sinne!), richteten die Augurn an den Himmelsgott Iuppiter die Bitte (precatio maxima), durch deutliche Himmelszeichen (auguria caelestia) innerhalb bestimmt gezogener Grenzen [eine Zustimmung zu Angelegenheiten der ffentlichen Wohlfahrt (augurium salutis populi Romani, jhrlich einmal vorgenommen) oder zur Wahl eines neuen Priesters (des rex sacrorum, der 3 Groen Flamines und der Augurn : augurium sacerdotii, Inauguration der Priester) zu erkennen zu geben. Der Beobachtungsplatz bei auguralen Kultakten war das augura-culum auf der Burg. Dorthin begab sich bei heiterem Himmel und windstiller Witterung unter Vermeidung jedes Gerusches der Augur mit dem zu inaugurierenden Priester, der sich, das (Besicht nach Sden (oder O.) gewendet, auf einem Stein niederlie- zu seiner Linken stehend und ebenfalls den Blick fest nach S. (oder O.) gerichtet, grenzte der Augur, die Toga der das Hinterhaupt gezogen, mit seinem Krummstab in der Rechten die Himmelsgegenden in der Weise ab, da sein Standort der Schnittpunkt der nord-sdlichen und der ost-westlichen Linie war. Dann den Lituus in die Linke nehmend, legte er die Rechte auf das Haupt des zu Inaugurierenden und wandte sich nun in feierlichem Gebete an Iuppiter O. M., innerhalb der bezeichneten Grenzen am Himmel bestimmte Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl des neuen Priesters zu geben. Das zu dieser Blitzschau abgegrenzte und orientierte Himmelsgewlbe hie templum maius oder Himmels-templum (t. in caelo) oder Schautemplum", das auf die selbstndigen Kulthandlungen der Augurn beschrnkt blieb. Im Gegensatze zur griechischen Anschauung waren insbesondere die zur Linken des Be-schauere erfolgenden Himmelserscheinungen (omina sinistra, von sinere, die etwas zulassen") gnstig. 50. Die magistratische Auspikation. 2. Die magistratische Auspikation (auspicium im technischen Sinne!) war eine der rm. Religion eigentmliche (Einrichtung, wodurch fr alle wichtigen staatlichen Handlungen (wie (Einberufung des Senates, der Komitien, Amtsantritt der Beamten, Auszug zum Kriege und Er-ffnung der Schlacht) durch die ausfhrenden Magistrate die Zeichen der gttlichen Zustimmung (auspicia impetrativa) ein-geholt wurden. So hielt es die Gemeinde fr notwendig, und dadurch wurde der Verlauf des ganzen ffentlichen Lebens in jedem Augenblick an die Gottheit gebunden. Die Magistrate selbst aber waren die immer wieder auspicato (d. h. nur nach vorheriger Befragung des gttlichen Willens durch (Einholung von au-

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-
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