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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 57

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Erhebung Preuens zur Gromacht durch Friedrich Ii. 57 Stammlande. Friedrich hatte zwar auf die Kunde vou der Besetzung Prags durch die Sachsen und Franzosen (26. November 1741) wieder zum Schwert gegriffen; aber auch Maria Theresia hatte Beistand von den Ungarn erhalten durch das Versprechen staatlicher Selbstndigkeit und bedrngte die Bayern. Deshalb fiel Friedrich jetzt in Mhren ein, vermochte jedoch die Franzosen nicht zu gemeinsamem Vorgehen zu bestimmen und wandte sich daher nach Bhmen, wo er den Schwager Maria Theresias, den Prinzen Karl von Lothringen, bei Chotusitz besiegte (17. Mai6)0tl""^-1742). Im Frieden von Breslau, besttigt zu Berlin, trat Maria Theresia dem Sieger Schlesien bis zur Oppa mit der Grafschaft (atz, 1742. nicht Jgerndorf, ab. 45. Der zweite [chlefirdie Krieg (17441745). Ausgang des 2. Mes. Erbfolgekrieges. Des Hauptgegners ledig, trieb Maria Theresia jetzt 17^ie96| rasch desseu Verbndete aus ihren Lndern und erhielt nicht blo die 1745. Huldigung in Prag, sondern auch in Mnchen. Ja, ihr Bundesgenosse, der englische König Georg Ii. (17271760), der schon seit 1739 mit Spanien im Krieg lag, Hatte mit der sog. Pragmatischen Armee" die Franzosen bei Dettingen a. M. geschlagen und der den Rhein gejagt. 27^nt9m3 Sachsen trat zu sterreich der, welches mit England und Sardinien"' den Wormser Bund zur Aufrechterhaltung der Sanktion und zur Vertreibung der Bourbons aus Italien schlo. England erklrte (1744) den Krieg an Frankreich, das sich mit Friedrich Ii. verband und einen Ein-fall des Prtendenten Karl Eduard Stuart in Schottland veranlate. Kaiser Karl Vii. sa in Frankfurt a. M., fast aller Mittel bar, und hing von der Gnade Frankreichs und Friedrichs Ii. ab. dem er den Besitz des durch ba Aussterben des Hauses Cirksena erlebigten ) ft fr t e l a it b oef^e""13 (1744) besttigte. Mit 80000 Mann kaiserlicher Hilssvlker" bnrchzog taub* Friedrich Sachsen und fiel in Bhmen ein, mute es jedoch wieder aus- 1744, geben, als Karl von Lothringen vom Rhein her erschien. Nachdem Karl Vii. in Mnchen gestorben war (20. Januar 1745) und sein Sohn Maximilian Joseph im Frieden zu Fssen (22. April 1745) seinen Erbansprchen auf sterreich entsagt, dem Gemahl Maria Theresias seine Stimme fr die Kaiferwahl versprochen hatte, sah sich Friedrich ganz auf seine Krfte angewiesen, da die Franzosen unter dem Marschall Moritz von Sachsen in den Niederlanden gegen die sterreicher fochten. Nach dem glnzenben Doppelsiege der das schsisch-sterreichische Heer unter Kart von Lothringen bei Striegan und Hohenfriedberg, bei wel-A>rg?Juni chern allein das Dragonerregiment Baireuth" 66 Fahnen erbeutete, 1745. rckte Friedrich wieder in Bhmen ein und schlug Karl trotz seiner guten Stellung bei Soor. Den khnen Plan seiner Gegner, gegen Berlin zugo.^Sek ziehen, vereitelte der Sieg des Generals Zieten der die Sachsen bei 1745. Katholisch-Hennersdors (stlich von Grlitz 24. November). Ungeachtet der russischen Einsprache brach Leopold von Dessau in Sachsen ein und

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 64

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
64 Der aufgeklrte Despotismus. 1761. 50. Ausgang des Krieges. Friedrichs Lage gestaltete sich desto milicher, je lnger der Krieg sich hinzog. Den vereinigten Rnssen und sterreichern unter Bnturlin und Laudon. 100000 Mann, konnte er mit seiner halb so starken Armee nicht die Spitze bieten und bezog deshalb ein festes Lager bei Bunzelwitz. Nach dem Abzug der ganz unttigen Russen bis auf eine Abteilung von 12000 Mann unter Tschernitschess nahm Laudon durch nchtlichen berfall Schweidnitz (1. Ottober 1761). 1762. Friedrich gewann es im folgenden Jahre (9. Oktober 1762) wieder, nach-dmt er bei Burkersdorf (21. Juli) Daun geschlagen hatte. Die sast verzweifelte Lage Friedrichs, der seit dem Stnrze Pitts von England, wo Georg Iii. den Thron bestiegen hatte (17601820), keine Hilssgelder mehr empfing, war pltzlich umgeschlagen. Der Nachfolger der russischen Kaiserin Elisabeth, Peter Iii., der Sohn ihrer Schwester Anna und des Herzogs von Holstein-Gottorp, hatte alsbald nach seiner Thronbesteigung (5. Jauuar 1762) mit dem von ihm bewnn-derten Friedrich Frieden und Bndnis geschlossen und am 1. Juli 1762 Tschernitschess zu ihm stoen lassen. Da trat abermals ein jher Um-schwung ein. Am 9. Juli war Peter durch eine Verschwrung entthront n^ifdiiun^ ermordet worden. Seine Gemahlin Katharina Ii., Prinzessin von Rußland Anhalt-Zerbst, die Erbin der Zarenkrone, rief Tschernitfchefi ab, um die 1762-1796. Wiederherstellung des europischen Friedens zu erleichtern (18. Juli); dieser aber lie sich durch Friedrich bereden, den Abzug zu verzgern und bewirkte durch seine bloe Anwesenheit in der Nhe von Burkersdorf, da Daun, der von dem Wandel der Verhltnisfe keine Ahnung hatte, seine Reserven nicht einsetzte. In Sachsen und auf dem westlichen Kriegsschau-platze dauerte der Krieg noch bis gegen Ende des Jahres 1762 fort. Freiberg.am 29. Oktober siegte Prinz Heinrich der die Reichsarmee bei Freiberg. Streifkorps drangen nach Sddeutschland vor. Ferdinand von Braun-schweig fhrte in Knrheffen den Kampf mit wechselndem Glcke. Er 1763. hatte eben Cassel zur Kapitulation gentigt (1. November), da schlssen Friede zu England und Frankreich zu Fontaineblean den Vorfrieden (3. No-^lul5' vember), welchen der Pariser Friede besttigte (10. Februar 1763). Frank-reich trat an England Kanada und Ost-Lonisiana ab; Spanien, das sich von 1761 am Seekrieg beteiligt hatte, verlor an den alten Rivalen Me-uorca, Florida und mehrere westindische Inseln. Schweden fjatte schon im Sommer die Waffen niedergelegt. Der Friede auf dem Jagdschlosse Huberts- Hubertsburg (stlich von Leipzig) beendete den Krieg zwischen den Friede brigen Feinden. Er lie den Besitzstand unverndert, wie er vor dem 15.Februar^rieqc toqr; Schlesien blieb preuisch. Wichtiger aber war. da Preußen seine Stellung als europische Gromacht durch den Kampf gegen halb Europa verteidigt, seine ebenbrtige Stellung gegen sterreich ge-wahrt und damit den Dualismus in Deutschland aufrecht erhalten hatte. Nie war die Schwche des Reiches und seiner ganzen Verfassung

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 121

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Militrdespotismus Napoleons I. 121 jagten die Feinde aus dem Lande. Gleichzeitig berschritten die fter-reicher den Inn, wurden aber von dem blitzschnell" herbeigeeilten Napo-leon iu dem sog. fnftgigen Regensburger Feldzug" zum Rckzug zwungen. Am 13. Mai zog der Sieger wieder in Wien ein, erlitt jedoch '19. ins 23. am 21. und 22. Mai durch Erzherzog Karl bei Aspern und Eling ^^erlage nach mrderischem Ringen die erste schwere Niederlage, die ihn zum Rck- Napoleons zug nach der Donauinsel Lobau zwang. Karl vermochte leider seinen ^d Emng Sieg nicht auszunutzen und mute die Verstrkung durch Erzherzog Jo-21-u.22.Mai Hann, der von Italien heranzog, entbehren, als Napoleon mit starker 1809-bermacht den Angriff erneuerte. Zwei Tage tobte wieder der Kampf um Wagram (5. und 6. Juli), den Karl, ohne vllig unterlegen ^^acht^i sein, abbrach. Er verzweifelte an einem glcklichen Ende des Kriegs. 5. u. 6. Juli Dem Waffenstillstnde zu Znaim (Mhren) folgte der Wiener Friede, ^euer der sterreich zu einem Staate zweiten Ranges herabdrckte, da er es u. oft. vom Meer abschnitt und wieder Tirols beraubte, das zerteilt wurde, 1809* ferner Salzburgs, welches an Bayern kam, und polnischer Gebiete, die teils zu Rußland, teils zu Warschan geschlagen wurden. Durch falsche Nachrichten getuscht, hatten die Tiroler wieder zu den Waffen gegriffen, wurden aber berwltigt und muten sich von neuem dem Joche fgen. Der edle Oberkommandant Hofer fiel durch gemeinen Verrat in die Hnde der Feinde und erlitt zu Mautua den Tod durch Pulver und Blei (20. Februar 1810). Die Leitung der sterreichischen Staatsgeschste bernahm Graf Klemens Lothar Metternich, ein Feind aller Revolution, darum auch ein Gegner freiheitlicher Regungen im Volke. Kaiser Franz mute die Demtigung aus sich nehmen, seinem Besieger, der die Ehe mit Josephine aus nichtigen Grnden fr ungltig erklären lie, feine Tochter Maria Napoleons Luise zur Gemahlin zu geben (12. April 1810). Sie gebar ihm den Erzherzogin ersehnten Thronerben, den König von Rom" (1811), der nie den Thron Maria Lu.se besteigen sollte (Napoleon Ii., f als Herzog von Reichstdt" 1832). Einen traurigen Ausgang hatten die schwachen Versuche einzelner deutscher Patrioten, das Volk zum Aufstand gegen die franzsische Herr- versuche schaft zu entflammen und fortzureien. Die hessischen Bauern, welche 1809-Oberst Drnberg gegen Kassel fhrte, wurden ohne Mhe zersprengt (22. April 1809), adlige Stiftsdamen aus Homberg, darunter die Schwester Steins, als Mitschuldige verhaftet, Erhebungen in Marburg a. L., Mer-gentheim, Nrnberg, Ansbach niedergeworfen. Ein in Knigsberg i. Pr. am 16. April 1808 gestiftete Gesellschaft zur bung ffentlicher Tu-genden", ein fittlich-wiffenschaftlicher Verein", gewhnlich kurz Tugend-.Tugend-bund" genannt, suchte durch die Zweigvereine oder Kammern" den Ge-meinsinn und die Vaterlandsliebe zu beleben, hielt sich aber von wirklich politischer Agitation fast ngstlich fern und ward fchon am 31. Dezember 1809 auf knigliche Weisung aufgelst. Das abenteuerliche Unternehmen

10. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 48

1894 - Münster : Aschendorff
— 48 — 13. Die zwei ersten schlesischen Kriege. Am 31. Mai 1 <40 starb Friedrich Wilhelm I. und hinterließ feinem Lohne Friedrich Ii. mit der Krone einen gefüllten Staatsschatz und ein wohlgeübtes Heer. Bald sollte sich dem jungen, erst 28 jährigen Könige Gelegenheit bieten, zu zeigen, was das von feinern Vater mit so emsiger und ausdauernder Sorgfalt geschulte Heer, und was er selbst vermochte. Wenige Monate nach feiner Thronbesteigung starb nämlich der Kaiser Karl Vi. Er hinterließ keine männlichen Nachkommen, und daher trat seine Tochter Maria Theresia die Regierung über die österreichischen Länder an. Gegen sie trat der Kurfürst von Baiern auf, der berechtigtere Erbaufprüche auf Österreich 311 ha^en glaubte und dabei von Frankreich und Spanien unterstützt wurde. Maria Theresia geriet nun in große Bedrängnis. Diese Gelegenheit benutzte Friedrich, um auch alte berechtigte Forderungen geltend zu machen. Einer feiner Vorfahren hatte 'mit dem schlesischen Herzoge von Liegnitz, Blieg und Wohlau im Jahre 1537 einen Erbvertrag abgeschlossen, nach dem bei dem Aussterbeu eines der beiden Fürsten-häufer die Besitzungen des einen dem andern zufallen sollten. Als aber das Geschlecht jener schlesischen Herzoge ausgestorben war, hatte Österreich die Länder in Besitz genommen. Jetzt machte Friedrich der jungen Herrscherin Maria Theresia den Vorschlag, sie solle ihm Schlesien abtreten, dann wolle er ihr gegen alle ihre Feinde beistehen. Maria Theresia lehnte aber diesen Vorschlag ab, und so griff Friedrich zum Schwerte, um sich Schlesiens mit Gewalt zu bemächtigen. Drei blutige Kriege hatte er zu sichren, ehe er sich des ungestörten Besitzes der schönen Provinz Schlesien erfreuen konnte; man hat diese Kriege die schlesischen Kriege genannt. Der erste schlesische Krieg dauerte von 1740--1742. Friedrich rückte mit feinem Heere in Schlesien ein und eroberte es mit leichter Mühe. Er hielt seine Truppen in strengster Mannszucht; feinem Bewohner durfte von den Soldaten etwas weggenommen werden, niemand durfte ohne Not belästigt werden. Daher fetzten die Bewohner dem Einrücken der preußischen Truppen keinen Widerstand entgegen. Im Frühlinge des Jahres 1741 rückte ein österreichisches Heer unter dem Feldmarschall Neipperg heran, um die Preußen wieder aus Schlesien zu vertreiben. Es kam zur Schlacht bei Mollwitz in der Nähe von Breslau. Die Schlacht begann glücklich für die Österreicher; ihre Kavallerie war der preußischen an Zahl und Tüchtigkeit überlegen. Die preußische Netterei stob auseinander; auch deut Könige schien die Schlacht, die erste, die er lieferte, verloren. Er überließ die weitere Führung seinem Feld mar sch all Schwerin.
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