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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 50

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
50 der Einbung vorgelesener Musterreden, teils endlich in einer Anleitung zur Ausarbeitung von eigenen Reden oder Abschnitten von solchen. Unter den von Isokrates selbst verfaten Musterreden erregen das meiste Interesse die der epideiktischen Gattung. Diese groen Prunk-reden waren zugleich politische Flugschriften und fr den Verfasser das Mittel, seine Ideale vom Zusammenschlu aller Hellenen zu gemeinsamer Bekmpfung der Barbaren unter das Volk zu bringen, Ideale, welche bei dem damaligen Stande der Dinge nicht mehr zu verwirklichen waren und deren Zerrinnen bei Chaironeia den fast 100--jhrigen Greis mit solchem Schmerz erfllte, da er 338 sich selbst das Leben nahm. Die berhmtesten seiner epideiktischen Reden sind: der 7zavr\yvqlxog, eine 380 fingiert in Olympia vor der panhellenischen Festversammlung gehaltene, durch abgerundeten Periodenbau, klangvollen Rhythmus, Reinheit der Sprache und Vaterlandsliebe ausgezeichnete Lobrede auf Athen, welche dieser Stadt das Recht auf die Hegemonie zuspricht, und der 7rava&r]vcux6g, eine Rede, die mit greisenhafter Weitschweifigkeit ohne wesentlich neue Gedanken das Lob Athens in denselben Tnen singt, wie der navvflvqlxo*;, und zugleich die rhetorische Kunst des Verfassers selbstgefllig verherrlicht. 42. vemosthenes. Derrtosthenes, Sohn des Demosthenes, aus dem attischen Demos Paiania, wurde wahrscheinlich 383 geboren. Sein Vater war Besitzer einer mit 30 Sklaven betriebenen Schwertfabrik. Kaum 7 Jahre alt, verlor er seinen Vater durch den Tod und wurde durch unehrliche, gewissenlose Vormnder um das nicht unbetrchtliche Vermgen (15 Talente) betrogen. Von Isatos in der Redekunst belehrt und mit juristischen Kenntnissen ausgestattet, zog er einen der Vormnder vor Gericht und erwirkte, obgleich erst 20 Jahre alt, die Verurteilung des ungetreuen Vormundes zu 10 Talenten Schadenersatz, mute sich aber schlielich zu einem mageren Vergleiche bereit finden. So durch die Unehrlichkeit seiner Vormnder zu den ersten Versuchen im Reden gezwungen, suchte er, um sich eine Stellung zu grnden, sich als Redner auszubilden. Es ist allbekannt, mit welch beispiel-loser Entschlossenheit der junge, beraus strebsame Mann die Gebrechen seiner Natur, das Zucken mit der Achsel, die schlechte Aussprache des t> und das zaghafte Bangen gegenber dem rauschenden Lrm der Volksmenge durch das der der Schulter aufgehngte Schwert, durch Steinchen, die er in den Mund nahm, sowie durch Sprechen gegen die brandenden Wogen des Meeres bekmpfte und siegreich berwand. Diese unbeugsame Tatkraft hat den Redner durch sein ganzes, vielbewegtes Leben begleitet. Sein Werden und Wachsen als Redner vollzieht sich in drei Perioden. In der ersten Periode sehen wir ihn als redenschreibenden Rechtsanwalt im Kampfe um feine brgerliche Existenz; in der zweiten tritt er persnlich als Redner auf, zumeist in Privatprozessen, aber durchweg solchen, bei denen zugleich auch ein ffentliches Interesse in

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 173

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
173 Der Leichnam wurde sodann durch die Sklaven des Leichenbe-statters (libitinarius), der die Anordnungen fr das Leichenbegngnis traf und alle zu demselben erforderlichen Gegenstnde in einem Haine der (Venus) Libitina auf dem Esquilin bewahrte, gewaschen, gesalbt und mit der toga bekleidet, auch mit etwaigen Amtsinsignien geschmckt und im Atrium auf dem lectus funebris (Paradebett) aufgebahrt, indem die Fe nach der Auentr gerichtet wurden. Whrend der mehrere Tage dauernden Ausstellung der Leiche waren Cypressen zur Andeutung der Trauer im Vestibulum aufgestellt. In der Kaiserzeit, vielleicht auch schon frher, wurde den Toten, wie bei den Griechen (s. S. 94), ein Geldstck als Fhrlohn fr Charon in den Mund gelegt. Die Bestattung eines Vornehmen (pompa, exsequiae) gestaltete sich ungemein prunkvoll, dem Triumphe eines siegreichen Feldherrn nicht unhnlich. Herolde forderten das Volk zur Teilnahme an dem auf einen Vormittag angesetzten Leichenbegngnisse aus, das in alter Zeit zur Nachtzeit stattgefunden hatte. Den Zug erffneten Musiker (Fltenblser, seltener Trompeter); ihnen folgten gemietete Klageweiber mit aufgelstem Haar, die zur (Ehre des Toten unter dem Schalle der Flten Klagelieder (neniae) sangen. Schauspieler fhrten auch wohl Szenen aus dem Leben des Verstorbenen auf. Sitzend auf hohen Wagen schlssen sich an die Trger der imagines maiorum (s. S. 150), die in ihrer oft groen Zahl das Alter und die Bedeutung des Ge-schlechtes darstellten. Nicht selten wurden auch Bilder, die kriegerische Ruhmestaten des Dahingeschiedenen verherrlichten, im Zuge mitgefhrt. Die mit prachtvollen Decken geschmckte, hohe Bahre wurde von Verwandten oder Freigelassenen getragen. Es begleiteten sie die Verwandten. Freunde und Klienten in dunkler, schlichter Kleidung. Auf dem Forum wurde die Bahre niedergesetzt, und ein Verwandter oder bei staatlichen Begrbnissen ein besonders ernannter Redner hielt die Leichenrede (laudatio funebris), bei der es mit der Wahrheit nicht immer genau genommen wurde, während die Trger der imagines auf kurulischen Sesseln Platz fanden. Dann wurde der Zug fortgesetzt bis zur Grabsttte vor der Stadt, da in dieser kein Toter beigesetzt oder verbrannt werden durfte. Die Leichen wurden in lterer Zeit, z. T. auch noch spter im eigentlichen Sinne des Wortes in einem hlzernen oder steinernen Sarge beerdigt, wie die Leichen der rmeren Einwohner berhaupt fast immer der Erde bergeben wurden. Im Falle der Verbrennung wurde die Leiche auf einen Scheiterhaufen gelegt, der auf einer Verbrennungssttte aus leicht brennbaren Stoffen errichtet war. (Bin Verwandter oder Freund zndete abgewandten Antlitzes den Holzsto mit einer Fackel an, nachdem allerlei Gegenstnde, die fr den Toten im Leben Wert gehabt hatten, Kleider, Waffen, Schmuckgegenstnde neben Weihrauch und sonstigen wohlduftenden Spezereien, darauf geworfen waren. War der Scheiterhaufen unter Klagegesngen zusammengebrannt, so lschte man die glhende Asche mit Wein oder Wasser und rief dem Toten den letzten Scheidegru zu mit have, anima Candida", mit salve" oder mit den Worten >,sit tibi terra levis".

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 129

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Befreiungskriege. 129 und Achim von Arnim gesammelt und erneuert hatten (18061808). Joseph Grres, lngst abgekhlt in seinem fr Freiheit glhenden Herzen, gab die Deutschen Volksbcher" heraus (1807) und sann nach der Deutschlands Wiedergeburt. Von Rachedurst gegen den verhaten Unter-drcker des Vaterlandes brannte das Herz Heinrichs von Kleist. Schon durchzog geheimnisvolles Rauschen den deutschen Sngerhain; nicht lange. und zu scharfem Schwertschlag erklangen die frischen Lieder der Frei-heitsdichter" Theodor Krner. E. M. Arndt. Max v. Schenkendorf. Fried-rich Rckert. Joseph v. Eichendorff. Ludwig Uhland usw. Der Freiheitskrieg von 1813 und 1814. 86. Der Freiheitsfeldzug 1813. Jetzt oder nie ist der Mo- ment. Freiheit. Unabhngigkeit und Gre wieder zu erlangen. In dem Ausspruch Eurer Majestt liegt das Schicksal der Welt." So Yorks Rechtfertigung. Seine Tat glich dem verfrhten Wagnisse Schills; die Umstnde entschieden zu seinen Gunsten und zum Heile frs Vaterland. Um die Feinde zu tuschen der die wahren Absichten, mute König zum Krieg. Friedrich Wilhelm Iii. zunchst Yorks Schritt ffentlich verurteilen. Dann verschaffte er sich freie Hand durch berfiedeluug nach Breslau (22. Ja-nuar 1813), von wo er an die seither vom Dienste mit den Waffen be-freiten Wehrfhigen den Aufruf zur Bildung freiwilliger Jgerkorps erlie (3. Februar), ohne ein Wort von einem Feinde zu sprechen. Zwei Tage^^' spter bewilligten die Stnde der Provinz Preußen, in der Stein als Volkes. Bevollmchtigter des Zaren und York erschienen, aus eigenen Mitteln der 30000 Mann Rekruten und Landwehr (5. Februar). Obgleich die am 12. Februar erfolgende Gutheiung von Yorks Verhalten, die Berufung Scharnhorsts und andre Maregeln den Argwohn der Fran-zofen erregten, lieen sie sich doch von Hardenberg der die Politik des Knigs beruhige. der die Gesinnung des Volkes konnten sie sich keiner Tuschung hingeben; denn es machte aus seiner Franzosenfeindschaft kein Hehl und drngte sich, nachdem der König alle seitherigen Befreiungen von der Dienstpflicht ausgehoben hatte, mit einer solchen Begeisterung zu den Fahnen, da ein Zweifel der die Gedanken und Wnsche des Volkes kaum mglich war. Fr die Freiheit brachte jeder nach Krften freudig sein Opfer, sich felbst, seine Shne, seine Habe. So verkaufte Ferdinande von Schmettau ihr goldblondes Haar an einen Friseur, der daraus Riuge, Broschen und Ketten verfertigte ivtb den Erls auf den Altar des Vater-landes niederlegte. Als Freikorps errichtet wurden, traten viel nichtpreuische Jnglinge, z. B. Theodor Krner, und einzelne Jungfrauen in mnnlicher Kleidung ein. Zum rger der vor Kampfeslust glhenden Bndnis Krieger zgerten die Russen mit dem Einmarschieren. Aus den Patrioten lastete ein Alp, bis zu Kalisch mit Rußland ein Schutz- und Trutz- 1813. Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 9

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-
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