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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 185

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
185 Romulus sein Asyl grnbete;1) 3. aus der Sdwestspitze mit dem groen Iuppiterternpel auf einem freien Platze (area Capitolina) und mit dem Tarpejischen Felsen am Sdabhange, von dem die Volks-tribunen die durch sie zum Tode Verurteilten hinabstrzten.^) Von dem letzten Könige erbaut und 509 eingeweiht, im Sullanischen Brgerkrieg (83 v. Chr.) und von neuem im Kampfe des Vitelims gegen Vespasian (69 n. Chr.) durch eine Feuersbrunst zerstrt und bei der letzten Gelegenheit von Domitian prachtvoll erneuert, erhielt sich das templum Jovis 0. M. als das vornehmste Heiligtum der rmischen Welt bis ins 6. christliche Jahrhundert. Mit seinen (fr 55v2 Mill. Mk.) vergoldeten Dachziegeln grte es schon von ferne die auf dem Tiber nach Rom kommenden Fremden. Die dreiteilige (Telia mit den Bildnissen der kapitolinischen Gttertrias Juppiter, Juno und Minerva war der regelmige Versammlungsort des Senates fr die 1. feierliche Sitzung zu Anfang jedes Jahres und fr jene Sitzungen, in denen der Krieg beraten wurde. In die Seitenwand wurde jedes-mal nach Verlauf eines Jahrhunderts an den Iden des Septembers der clavus saecularis- (oder annalis?) zum Zwecke der Zeitrechnung eingeschlagen, in den Kellerrumen die Sibyllinischen Bcher aufbewahrt, die beim 1. Brande zu grnde gingen, dann aber nach dem Muster derjenigen von Erythr in Kleinasien wiederhergestellt wurden. 2. Das Forum (und (Tomttium).3) Das (Tomitium, ein inaugurierter, quadratischer Platz (templum) im Nordwesten des Forums am Fue des Kapitols, war lange Zeit die Sttte, wo sich das politische Leben Roms abspielte. Unter freiem Himmel fanden hier bis 145 v. Chr. die Volksversammlungen (in den comitia curiata und tributa) und die Gerichtssitzungen statt. An der Nordseite erhob sich das alte Rathaus (curia Hostilia), der gewhnliche Sitzungssaal des Senates, an der Sdseite die alte Rednerbhne, nach Verzierung mit den erbeuteten ehernen Schiffsschnbeln (von Antium, 338 v. Chr.) rostra genannt. Nach dem Brande des Rathauses im Jahre 52 v. Chr. verschwand der Platz des Comitiums. 1) Hier liegt jetzt der nach dem Entwrfe von Michelangelo (ca. 1540) gestaltete Kapitolsplatz (Piazza del Campidoglio mit dem der dem alten Ta-bularium errichteten Senatoren und dem Konservatorenpalast, dem Sitz der Stabt-Verwaltung), wohin eine Reihe antiker Monumente von anberen Stellen der Staut bertragen warben ist: Die Statuen der ihre Rosse fhrenben Dioskuren (ge-funben beim Theater des Baibus), die grunblos sogen. Sieqestrophen des Marius (der die Germanen, wahrscheinlich aus der Zeit Domitians), die ehemals am Lateran aufgestellte Reiterstatue Marc Aurels von (einst!) vergoldeter Bronze, eine der besten Schpfungen antiker Erzgieherei, eine Minervastatue mit etvanbung aus Porphyr, die liegenben Statuen des Nils und des Tibers, sowie zweier Lwen aus Basalt. 2) der den Ruinen des Iuppitertempels erhebt sich (seit 1580) der Palazzo Caffarelli, jetzt Sitz der deutschen Botschaft und des Kaiserl. Deutschen Archologischen Instituts, whrenb das Kgl,-Preuh. Historische Institut im Palazzo Giustiniani in dem Stabtteile am Tiber untergebracht ist. 3) Vergl. das uerst interessante Buch von (Ehr. Hlsen, Das Forum Romanum", Rom 1905, mit den neuesten Resultaten in der spteren franz. ober engl. Ausgabe. 13

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 235

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 235 - Der erhaltene Kalender des Philocalus vom I. 354 n. Chr. oerzeichnet mit Einschlu der 10-tgigen munera gladiatoria (im Dez.) nicht weniger als 176 Spieltage. Wie die Zahl, so steigerte sich auch die Pracht der Spiele immer mehr. Der Eintritt war frei, aber den Sklaven versagt. In den Zwischenpausen erfolgte die Bewirtung des Volkes auf Kosten der Spielgeber. Die Unkosten erreichten daher zuweilen das Hundertfache dessen, was die Staatskasse den dilen und Prtoren dafr auswarf. Und doch war z. B. der Staatszuschu fr die ludi Romani von ursprnglich Vs auf 1/3 Mill. Sesterzien im I. 217 v Chr. und auf mehr als 3/4 Mill. im Anfange der Kaiserzeit gestiegen. Die glanzvollsten Spiele bernahmen spter die Kaiser auf ihre Kasse. 2. Nach dem Schauplatze und der Art der Darbietungen gab es: 1. Die ludi circenses, die Zirkusspiele, die seit den Tarquiniern im circus Maximus, seit 220 v. Chr. auch im circus Flaminius, in der Kaiserzeit auerdem noch im circus Gai et Neronis in Vaticano und im circus Maxentii (309 n. Chr.) an der via Appia gefeiert wurden. Bestandteile: gymnische Kmpfe: Wettlauf (cursus), Springen (saltus), Ringen (lucta), Faustkampf (pugilatus) und Discuswerfen (discus); der ludus Troiae, ein von Knaben edler Abkunft aufge-fhrter Waffenreigen zu Pferde, und besonders das Wagenrennen mit dem Viergespann (quadriga) im Groen Zirkus. - (Erffnet wurden die Iirkusspiele mit dem vom Kapitol der das Forum nach dem Zirkus Maximus sich bewegenden feierlichen Paradezug (pompa circensis), der nur den ludi Romani und ihren Vorlufern, den ludi magni (votivi), den ltesten und Jahrhunderte lang einzigen Spielen dieser Gattung, eigentmlich und mit dem Viergespann ein unverkennbares Abbild und urspr. ein Teil des Triumphzuges *) gewesen ist. Denn wie bei diesem der siegreiche Feldherr zu Ehren des siegver-leihenden Iuppiter, so erschien bei der pompa circensis der spielgebende Magistrat noch spter ebenfalls in Triumphatorentracht; die i) Der Crtumpbzug ordnete sich auf dem Marsfelde vor dem Tempel der Bellona, in dem auch der Senat den Bericht des Feldherrn entgegengenommen hatte, und der nahen porta triumphalis folgendermaen: zuerst der Senat und die Behrden, dann die Musik, Hierauf die Beutestcke, von den eroberten Stdten und Schiffen Abbilbungen, hinterher die weien Opferstiere Iuppiters und die gefangenen Fürsten und Fhrer der besiegten Nationen, enblich der Triumphator selbst mit dem siegreichen Heere, das Lob- ober auch Spottlieber fang. Angetan mit dem Prunkgewanbe des kapitolinischen Iuppiterbilbes, der tunica palmata et toga picta, einer mit Palmzweigen und Viktorien geschmckten Tunika und einer purpurnen, golbgestickten Toga, das mit einem Abler gekrnte elfenbeinerne Scepter in der Hand, das Haupt, der dem Diener einen gewaltigen Kranz von Golb und Edelsteinen schwebend hielten, mit Lorbeer geschmckt, ja selbst nach der Art der 3uppiterftatue mit menniggefrbtem Gesichte, so stand der Triumphierende da auf dem hohen, vergoldeten, von 4 weien Rossen gezogenen Viergespann, in allen Stcken ein getreues, leibhaftiges (Ebenbild des Gottes. So ging es nun durch den Zirkus Flaminius um das Kapital herum bis zum Forum, von ba zu-

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 240

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
240 25. Das Gelbde und der Lid. 4. Das Gelbde {ev^, votum) war ebenfalls eine Bitte an die Gottheit um Gewhrung einer Gnade mit dem feierlichen Versprechen einer Gegenleistung (eines Opfers, Weihgeschenkes, Tempels). War der Wunsch seitens der Gottheit erfllt, so lastete das Gelbnis gleich einer Schuld auf dem Menschen und mute aufs gewissenhafteste geleistet werden (votum solvere, reddere). Regelmig fortlaufende vota pro rei publicae salute erfolgten an die hchsten Staatsgottheiten des Kapitols beim Amtsantritt der hchsten Staatsbeamten zu Neujahr, an den Kriegsgott Mars beim Lustrum am Abschlsse der Censusperiode, auerordentliche Gelbde ebenfalls an die Kapitolinischen Gottheiten beim Auszuge des Feldherrn zum Kriege oder vor der Schlacht, in Zeiten groer Not (z. B. das ver sacrum); ferner die devotio, die Todesweihe - so des M. (Eurtius, der 3 Decier an die Unterirdischen, um im Krieg den Sieg zu erlangen. 5. Der Eid {Sqxoq, ius iurandum = brgerlicher Cid) endete mit einer Selbstoerwnschung {qa, xaxnqa] exsecratio = Fluch) fr den Fall des Meineides oder Eidbruches. Die Bestrafung des Meineides blieb der zur Zeugenschaft angerufenen Gottheit anheimgestellt. Bekrftigt wurde der (Eid durch Trankopfer oder auch durch blutige Opfer. Whrend die homerischen Helden beim Schwur das Scepter gen Himmel erhoben, berhrte in spterer Zeit der Schwrende den Altar oder tauchte seine Hand in das Blut des geopferten Tieres. Auer dem Eid vor Gericht und dem Soldateneid (sacramentum) gab es den Amtseid, der beim Antritt und am Ende des Amtsjahres geleistet wurde. - der das foedus im engeren Sinne, den mit religiser Feier abgeschlossenen Staatsvertrag, s. unter Fetialen. 26. Die Lektisternien und Supplikationen. 6. Die Lektisternien (deal-evia = (Btterbewirtungen) waren bei den Griechen in der besseren Zeit weniger gebruchlich, und zwar galten sie namentlich den Dioskuren, dem Herakles, Dionysos und der Demeter. In Rom aber wurden sie nach der Aufnahme der griechischen Gottheiten so beliebt, da sie sogar in rein rmische Gottesdienste eindrangen. So wurde selbst dem Iuppiter (Tapitolinus zuweilen ein lectisternium veranstaltet. Diese Kulthandlungen des ritus Graecus wurden auf Gehei der Sibyllinischen Bcher angeordnet und setzten eine allgemeine oder doch weitgehende Beteiligung der Bevlkerung voraus. Der Hauptgott der Lektisternien war Apollo. Jeder rmische Tempel enthielt von nun an als Ausstattungsstck ein pulvinar, eine hl. xam?, ein ausgebreitetes Polster (lectum ster-nere), auf dem ein puppenartiges Bild der Gottheit niedergelegt wurde, um das Opfer in Gestalt einer Mahlzeit auf einem vor dem lectus aufgestellten Tische dargebracht zu erhalten. Sellisternia (seilas

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 114

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
114 fhrenden Strae beigesetzt. Die Inschrift auf seinem Grabmal, an-geblich von ihm selbst verfat, lautete: Mantua me genuit, Calabri rapuere, tenet nunc Parthenope; cecini pascua, rura, duces. Mantua gab mir das Leben, Calabrien nahm es, Neapel Birgt jetzt den, der besang Weiden und cker und Krieg. In Vergil war ein edler Mensch dahingegangen, ausgezeichnet durch innige Frmmigkeit, groe Sittenreinheit und tiefes Naturgefhl. Mit diesen im Augusteischen Zeitalter so seltenen Eigenschaften verband er eine gewinnende Liebenswrdigkeit, Herzensgte und Bescheidenheit, so da seine zahlreichen Freunde, zu denen auer Mcenas und Au-gustus namentlich die Dichter Horaz, Varius und Tucca zhlten, ihn geradezu verehrten; Horaz nannte ihn die Hlfte seiner Seele". -Vergil war groß und hager von Gestalt und linkisch in seinem Auf-treten; er sprach langsam und bedchtig, hatte aber eine wohlklingende Stimme. Unter den Dichtern seiner Zeit war er bei weitem der gefeiertste. Die Werke, denen er seinen Ruhm verdankte, sind 10 Hirtengedichte, Eclogae oder Bucolica genannt, das Lehrgedicht Georgica in vier Bchern, ganz besonders aber die schon erwhnte Aeneis, ein Epos in 12 Gesngen. Nur bei der letzten Dichtung haben wir hier zu verweilen. Die neassagen. Zugrunde liegen der neis Sagen von dem Troer Alneias, deren Inhalt kurz folgender ist: neas, Sohn des Anchises und der Venus, ein Verwandter des Priamos, einer der ausgezeichnetsten troischen Helden, rettet sich in der verhngnisvollen Nacht, in welcher Troja in Flammen aufgeht, mit den vaterlndischen Penaten, mit seinem alten Vater, den er auf den Schultern trgt, und seinem Sohne Ascanius, aber ohne seine Gattin Kreusa, die sich in der Finsternis von seiner Seite verliert, nach dem Berge Iba. Hier sammelt er die Reste der Troer und verlt mit ihnen und seinen Lieben das verwstete Vater-land. Nach vielen Irrfahrten und mancherlei milungenen Versuchen, sich auf einer Insel oder an einer Kste des Mittellndischen Meeres anzusiedeln, wird er durch einen Sturm an das Gestade Libyens verschlagen und nach Karthago zur Knigin Dido gefhrt, die den Verirrten gastfreundlich aufnimmt und liebend zurckhlt. Aus Vorliebe fr Karthago beabsichtigt die Gtterknigin Juno im Einverstndnisse mit Venus, gegen den Willen des Schicksals, das den Helden zum Herrscher von atium in Italien und zum Stammvater des rmischen Volkes bestimmt hat, seine Vermhlung mit Dido, aber Iuppiter befiehlt ihm durch Merkur, Karthago zu verlassen und nach Italien auszubrechen. neas gehorcht; die schmerzlich enttuschte Dido ttet sich selbst. Die Troer kommen nach Sizilien, wo vor einem Jahre Anchises gestorben ist, und veranstalten an seinem Grabe glnzende Leichenspiele, fahren dann nach Cum in (Tampamen, wo neas in die Unterwelt hinabsteigt, und landen endlich an der Kste Latiums. Hier werden sie von Latinus, dem Könige von aurentum, der in dem fremden Fürsten den schon lange durch Zeichen und Orakel angekndigten Gemahl seiner Tochter Lavinia erkennt, huldvoll empfangen. Aber Amata, des Latinus Gemahlin, mitraut dem Fremdling; auf Junos Antrieb von der Furie Alekto aufgehetzt, reizt sie Turnus, den tapferen König der Nutuler, dem Lavinia verlobt ist, zum Kriege gegen ihn. In den Kmpfen, die sich jetzt entspinnen, wird neas untersttzt von Evander, einem arkadischen Fürsten, der auf dem Mns Palatinus eine Niederlassung gegrndet hat, und von den Etruskern, die ihren grausamen König Mezentius verjagt und zu seiner Bekmpfung bei (Tte ein groes Heer gesammelt haben, Turnus bagegen von den Mannen des Latinus, von Mezentius und der helbenmtigen Jungfrau Camilla, der Anfhrerin einer volskischen Reiterschar. Nach mehreren Schlachten

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 251

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 251 - I. sacerdotum quattuor amplissima collegia oder sacerdotia schlechthin. Ii. sodalitates sacerdotum. 2. die augures: seit Numa 3, dann 6, seit 300 v. Chr. 9 (5 Plebejer), seit Sulla 15 (8 Plebejer), seit Csar 16 Mitglieder; 3. die Ii (seit den Tarquiniern), dann (seit 367 v. Chr.) X (5 Patrizier und 5 Plebejer), spter (seit Sulla) Xv viri sacris faciundis, seit Csar auf 16, in der Kaiserzeit auf mehr als 20 Mitglieder gebracht (hnliche Entwicklung wie beim Volkstribunat); 4. die Iii, spter Vii viri epulones: anfangs (seit 196 v. Chr.) 3, seit Bulla 7, seit Csar 10 Mitglieder,- 5. Die sodales Augustales (erst seit 14 n. Chr.): 21 Mitglieder (dazu die sodales Flaviales, Hadrianales, Antoniniani, alle nach dem Muster der sodales Titii); 6. die fetiales: 20 Mitglieder; 7. die salii: 12 s. Palatini des Mars und 12 s. Quirinales des Quirinus; 8. die fratres arvales: 12 Mitglieder; 9. die sodales Titii: (wahrscheinlich) 20 Mitglieder; 10. die luperci: (wahrscheinlich) 12 Quinctiales der Palatinischen und 12 Fabiani der Quirinalischen Gemeinde. 3. Die Ergnzung aller Priesterschaften erfolgte in der Knigszeit durch Ernennung seitens des Knigs, seitdem durch Kooptation (= Selbstergnzung) seitens des Obmanns aus den von den einzelnen Mitgliedern namhaft gemachten (nominatio) Kandidaten. Doch bestellte (capere) der Pontifex Maximus den rex sacroruin, die Flamines und die Vestalinnen als angegliederte Zugehrige des Pontifikal-Kollegiums in irgend einer Form. 4. Qualifikation. Fr die Bekleidung der Priesterwrde war Vorbedingung freie Geburt, brgerliche Unbescholtenheit, krperliche Fehlerlosigkeit; das Patriziat fr den rex sacro-rum, die 3 groen Flamines, die Salier und wahrscheinlich auch die Vestalinnen (wenigstens während der republ. Zeit). 5. Die (Einfhrung geschah beim rex sacrorum, den Groen Flamines und den Augurn in der feierlichen Form der inauguratio (s. S. 247), der Amtsantritt durch in von dem neuen Mitgliede gegebenes Festmahl (cena aditialis). 6. Lebenslnglichkeit der Priesterwrde war die Negel. Bei allen Priestertmern mit einziger Ausnahme des Augurats. das dem Trger einen character indelebilis aufdrckte, zog der Verlust der brgerlichen (Ehrenrechte durch strafrechtliche Verurteilung auch den Ver-lust der Priesterwrde nach sich. Den Vestalinnen, die im Alter von 6-10 Jahren eintreten muten, stand der Austritt nach 30-jhriger Dienstzeit frei, erfolgte aber tatschlich hchst selten. 7. An Vor- und Ehrenrechten (sacerdotum commoda) hatten alle Priester schaffen: 1. die vacatio militiae munerisque
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