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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 11

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 11 Thronfolge. Die Tchter Jakobs Ii. aus erster Ehe waren nmlich pro-testantisch, Maria, vermhlt mit Wilhelm Iii. von Oranien, bemnonornien Erbstatthalter der Niederlande, und Anna, vermhlt mit einem bnischen 1689-1702-Prinzen. Jakobs Gegner sprengten die Mre ans, der Kronprinz sei ein untergeschobenes Kind. Tories und Whigs verbanben sich miteinanber und luben den Oranier ein, die kirchliche und brgerliche Freiheit Englands zu retten". Dieser folgte dem Rufe am 5. Nov. 1688. Nun widerrief Jakob Ii. feine Ebikte, wagte aber keinen Kampf um die Krone. Sein Feifccherr Churchill, der sptere Herzog Marlborough, ging zu Wilhelm Iii. der, der die Flucht seines Schwiegervaters nach Frankreich nicht Hinberte. Von Ludwig Xiv. untersttzt, lonbete Jakob Ii. im Mrz 1689 wieder in Irland, das sich fr ihn erhob, fr ihn aber auch grausame Strafe erlitt, nachdem er durch feine Niederlage am Boyneflu (1690) wieder verjagt war. Ebenso unglcklich verliefen sptere Versuche der Prtendenten, die verlorene Krone wiederzugewinnen. Der letzte Stuart starb 1807. 9. Folgen der glorreichen Resolution" fr Englands innere und nutzere Entwicklung. Fr England war der im ganzen unblutig verlaufene Thronwechsel, der als glorreiche Revolution" (glorious revolution) bezeichnet wird, weniger rhmlich, als ntzlich. Das souverne Volk erkannte durch eine Konvention", d. h. ein von ihm erwhltes, nicht vom Könige berufenes Parlament, Wilhelm Iii. erst als Mitregent feiner Gemahlin an um 0f und dann als König, nachdem er die in einer Erklrung der Rechte" eut-right8 1689-Halteuen Freiheiten gelobt hatte. Dieses Gelbnis und die Besttigung des Abkommens durch ein verfassungsmiges Parlament erhob die Bill zum Staatsgrundgesetz fr England, welches die beschrnkten Rechte der Krone und die bebeutenben Rechte des Parlaments scharf bestimmte und somit den Machtkampf beider Gewalten ein fr allemal zu Gunsten der Volksvertretung beendete. Ohne deren Beschlu kann der König weder Gesetze geben noch aufheben, keine Steuern auferlegen, in Friedenszeiten kein stehendes Heer aufstellen. Mehr und mehr wuchs die Macht des Unterhauses, so da der König gewhnlich seine Minister whlt aus der politischen Partei, welche in diesem das bergewicht hat. So lsten sich hufig Tories, die Konser-vativen, und Wighs, die Liberalen, in der Regierung ab. Aber einig waren sie beibe in dem Grunbfatze: Alles fr England! Die von Cromwell erstrebte Union der beiden Seemchte war durch Personalunion verwirklicht, endete jedoch mit dem Tode des Oraniers, bessen grtes Verbienst es Verdienst ist, ba er das bergewicht Frankreichs in Europa gebrochen hat. Von Oraniers. Hader mit dem Parlament blieb auch Wilhelm Iii. nicht verschont, die Liebe des Volkes besa er nicht. Vom Geiste der Unbulbfamkeit gezwungen, sicherte er England gegen die Herrschaft des Papismus" durch das Thron- Thronfolge-solgegefetz (1701), welches Katholiken vom Throne ausschlo und die Krone nctch seinem Tode seiner Schwgerin Anna (17021714), dann dem Hanse 1702 bis 1714.

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 13

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht :c. 13 Hannover bertrug, dessen Kurfürst Georg als Urenkel Jakobs I. 1714 den Thron erbte. (Unter den Herrschern aus dem Hanse Hannover dauerten die Be-schwerden des Volkes der Bedrckungen durch die hheren Stnde fort, politische In den oberen Gesellschaftsschichten machte sich neben viel uerlichem rfoise-Frommtun arge Roheit, Sittenlosigkeit und Freigeisterei breit. England ist die Heimat des Freidenkertums. der natrlichen Religion, des Deismus, des Zweislertums an allem (Skeptizismus), anderseits aber auch der Volks-wirtschaftslehre (Nationalkonomie). Von dort drang das Gift des Unglaubens nach Frankreich. Nirgendwo herrschte greres Elend unter der armen Be-vlkernng, als in England. Derselbe Geist der rcksichtslosen Selbstsucht, der die Mchtigen im Privatleben leitete, der den auerordentlichen Aufschwung in Industrie und Handel beeinflute, erzielte in der Politik gewaltige Erfolge. England vernichtete nacheinander die spanische, die hollndische, die franzsische Seemacht und machte sich zum Alleinherrn auf allen Meeren. Es erwarb das grte Kolonialreich der Erde. Verlor es in Nordamerika durch seinen blinden Eigennutz die meisten Kolonien, so verschaffte es sich reichsten Ersatz in Ostindien. Sdafrika und Australien. 2. Sieg des Despotismus in Frankreich, polififches bergewicht Frankreichs in Europa. Begrndung des Deipotisrnus in Frankreich. tz 10. beriieht. In England scheiterte der Absolutismus des Knig-tums der Stuarts au dem Geiste des Republikanismus, weil er diesen auch auf dem religisen Gebiete zu fesseln trachtete. Das franzsische Knigtum hatte einen hnlichen Kampf zu bestehen mit dem gleichen Gegner, besa aber an dem Katholizismus einen weit kraftvolleren Bundesgenossen, als die Stuarts an ihrer im Grunde calvinischen Hochkirche, und entwand dem Geiste der Auflehnung eine Hauptwaffe durch Duldsamkeit hinsichtlich der Religion. Erst auf der Hhe der Macht holte der franzsische Despotismus zum Vernichtungsschlage gegen die politisch nicht mehr gefhrliche Religious-Partei der Calvinisten ans und suchte auch die katholische Kirche im eignen Lande zur Staatsanstalt zu erniedrigen, beides zum eignen Nachteil. In politischer Hinsicht gelang es dem Knigtum mit Hlse bedeutender Staats-mnner wie Richelieu und Mazarin, die Staatseinheit zu sichern, die Allmacht der Krone zu begrnden und Frankreich in Europa die Vor-Herrschaft fr ein halbes Jahrhundert zu verschaffen. Richelieu. Der Gnstlingswirtschaft, die während der vor-mundschastlichen Regierung der Witwe Heinrichs Iv., Maria von Medici, udw. xin. geherrscht hatte und nach Antritt der Selbstregierung Ludwigs Xiii. fort- 1611^Jis

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 81

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die franzsische Revolution. 81 I. Die Zeit der groen freinzfisehen Revolution und der ntipoleonifchen Militrdiktatur (17891815). 1. Die franzlifche Revolution (17891799). 60. Frankreichs Zuhand vor 0er Resolution (h'hncien Regime). Schon während der letzten Regierungsjahre Ludwigs Xiv. war die Macht und das politische Ansehen Frankreichs bedeutend gesunken, noch grere Einbue erfuhr der einst in Europa gebietende Staat unter der Herrschaft Ludwigs Xv., und gleichzeitig verlor im Innern das so 8j5i5 bis" lange unumschrnkte Knigtum an Kraft und Achtung. An der Schwchung 1774. trug zunchst der lasterhafte Regent Philipp von Orleans (1715regentschaft. 1723) groe Schuld, da er. um das Testament Ludwigs Xiv. umzustoen, sich der Hilse des Pariser Parlaments bediente und diesem wieder die Parlamente. Mglichkeit bot, bei der Gesetzgebung ein entscheidendes Wort zu sprechen und seine Macht auf Kosten der Kronrechte zu erweitern. Je mehr es sich als Vertretung der Interessen des Volkes ausspielte, obgleich es diese wiederholt in wirtschaftlicher Hinsicht schdigte, desto greren Schaden sgte es dem Ansehen des Knigtums zu und wirkte so mit bei der zu-nehmenden Zerrttung der Ordnung. Notwendige Reformen unterblieben durch die Schuld des Parlaments, das Ludwig Xv. endlich, der ewigen Opposition satt, 1770 aufhob. Die Wiederherstellung der alten Parla-mente (1774) war einer der schwersten Fehler seines Nachfolgers: Er schuf dadurch eine Nebenregierung. Auch die Finanzen des Staates standen schon bei Lebzeiten Lud-Finanznot. wigs Xiv. so klglich, da dreimal (1710, 1713, 1715) der Staatsbankerott eintrat. Ein schrecklicher Zusammenbruch erfolgte 1720 durch die verfehlte Spekulation des Schotten John Law, mittelst einer Zettel-bank dem Mangel an Metallgeld durch Papiergeld abzuhelfen. Der Re-gent erhob dessen Bank zur Staatsbank und gewhrte seiner Misfissippi-Gesellschaft zur Ausnutzung der Kolonie Louisiana alle mglichen Vergnstigungen, weil es schien, als ob durch diese Unternehmungen der Kredit stiege und die Staatsschuld getilgt werden knnte. Als aber das Land mit den Banknoten berschwemmt war und sie in die Bank zurckstrmten, krachte diese und ri in ihren jhen Zusammensturz zahlreiche Geschfte und Familien hinein. Die Hofsnungen aller, die ihr Geld leichtsinnig hergegeben hatten, waren wie Seifenblasen zerplatzt; nur der Staat und einzelne Kluge zogen aus der Schwindelgrndung Nutzen. Die Geldnot wuchs ungeheuer infolge der Kriege, namentlich des Siebenjhrigen und des neuen Seekriegs im Bunde mit den Nordamerikanischen Kolonien, und der heillosen Verschwendung des Hofes, die mit dem zuchtlosen Leben Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 84

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
84 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution n. d. napoleonischen Militrdiktatur. groen Reichtum, andre waren im Kriegsdienste ganz verarmt. Lebten viele einfach krglich auf ihrem Landsitze, in manchen Gegenden wie in der Vendee und in der Niederbretagne patriarchalisch mit den Bauern, not-gedrungen an ihrer Steuerfreiheit festhaltend, so glaubte eine groe Menge nur in der Hofluft leben zu knnen. In ppigen Festen aller Art, in Sinnenlust und Verschwendung, in Rnken und Klatsch, in frivolen Unter-Haltungen und verfnglichen Wortspielen, in einem sittlich verkommenen, durch vollendete uere Grazie doppelt verfhrerischen Gesellschaftsleben seine Tage hinbringen, das galt diesem Hofadel und den von seiner Fulnis angesteckten Elementen der reichen brgerlichen Salons als Leben, und daran beteiligten sich auch viele Geistliche. Die hheren gingen meist aus dem Adel hervor und hatten znm Teil auerordentlich hohe Einknfte. Neben manchen vortrefflichen Prlaten von tadellosem Lebens-wandel, tief frommer Gesinnung und echt priesterlichem Wirken gab es genug Pflichtvergessene, fr welche die Sitteugesetze und die Glaubens-Wahrheiten abgetane Dinge waren. Dagegen lebte der niedere Klerus im ganzen drftig und sittenrein und wirkte treu und hingebend in der Sittliche Seelsorge. Wenn in weiten Kreisen aller Gesellschaftsklassen Ent-entartun9'ftttlichung und Unglaube in erschreckendem Mae um sich griffen, so trug daran sehr groe Schuld das bse Beispiel, welches der Hof Ludwigs Xiv. und mehr noch Ludwigs Xv. gab, der sich gauz leiten lie von seinen Geliebten, erst der schnen Pompadour, spter der ganz schamlosen Du Barry. Das Knigtum selbst aber bte durch das zuchtlose Treiben der tonangebenden Lebewelt mehr und mehr an Achtung und Ansehen ein. Schwche Am schlimmsten war es, da die Staatsleitung nach der Zahl der des e Gesetze eine groe Machtflle befa, diese aber tatschlich auszuben nicht on.g"m ' mehr die Kraft hatte. Die Schrecken der Haftbriefe (lettres de cachet) und des Staatsgefngnisses, der Bastille, bestanden mehr in der Einbildung des Publikums, als in Wirklichkeit. Der Despotismus, der welchen Klagen laut wurden, war lngst in eine ziemliche Unkrast umgewandelt, wie auch au Stelle des Gehorsams, der Fgsamkeit und des Antoritts-Jndwidua- glanbens dank des verderblichen Einflusses der Literatur der Geist des usmus. gtoe^et und Widerspruchs, der Auflehnung gegen das berkommene getreten war. Kirche und Staat erschienen in ihren Gesetzen als mensch-liche Einrichtungen der Gewalt, als Willkr-Anstalten zur Beschrnkung des jedem einzelnen Menschen zustehende Rechtes der freien Willens-bestimmung; Freiheit wird zum Losungswort der Gebildeten und bald auch der groen Masse der Ungebildeten, und jeder deutete sie nach seiner persnlichen Neigung als sittliche Ungebnndenheit, als Entlastung von den Lehren des Christentums, als Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung, als wirtschaftliche Wiedergeburt der Einzelpersnlichkeit.

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 216

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
216 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. aus seine Hand nach dem Hinterlande ausstreckte (1896), mit Abessinien in einen Krieg, der ihm weder materiellen Gewinn noch Lorbeern eintrug. Rckver- Mit Rußland brachte Bismarck nach dem Tode des rnkevollen, vertrag^mit Gortschakow einen geheimen Rckversicherungsvertrag" zustande (1884). "umant laut welchem Deutschland und Rußland sich gegenseitig wohlwollende Neu-1884-1890. traiitt zusicherten fr den Fall, da eine dritte Macht eine der beiden . Vertragsmchte angriffe. Dem unaufhrlichen Liebeswerben Frankreichs-aber widerstand Alexander Iii. (18811894) nicht: Im Jahre 1891 schlo er mit ihm einen Freundschaftsbund. Alexanders Nachfolger Nikolaus Ii. stellte sich persnlich etwas freundlicher gegen Deutschland, hat aber trotz seiner unumschrnkten Herrschaft nicht die Macht, die russische Politik in andre Bahnen zu lenken. Obgleich Rußland keiner Bedrohung, durch Deutschland ausgesetzt ist und viel eher als mit ihm mit dem britischen Reiche wegen der Berhrungslinie in Jnnerasien einen Zusammen-sto zu frchten htte, nherte es sich England mehr als dem Deutschen Reiche. Kein europischer Staat machte in den letzten Jahrzehnten schwerere Krisen durch als die Trkei und Rußland. berblick der die neueste Geschichte der aufjerdeutfchen Staaten. 137. Rußland. Rulands Strke, der Absolutismus der Herrschergewalt, ist zugleich sein Unglck. Denn in Wirklichkeit den den Absolutismus die Beamten aus. Die Willkr des Bureaukratismus und-seine oft brutale Gewalt gegen Schwache, verbunden mit beispielloser Unredlichkeit und Bestechlichkeit, die heillosen Mistnde in allen Verwal-tungszweigen erzengten in den weitesten Kreisen gerade der gebildeten Stnde eine tiefgehende Unzufriedenheit und Erbitterung, welche einen fanatischen Ha gegen die despotische Herrschaft hervorrief. Nach den Lehren Nihilismus, der Nihilisten (s. o.) kann die Gesellschaft aus der Not des Despotismus-nur durch gewaltsamen Umsturz desselben gerettet werden. Die Anhnger dieses Geheimbundes griffen, von der Notwendigkeit und Wahrheit ihrer Meinung berzeugt, zu allen Mitteln der Gewalt und scheuten nicht Diebstahl, Raub, Mord gegen bic Inhaber und Werkzeuge der Regienmgs-gewalt und der Polizei. Wie die russische Regierung selbst oft nur durch den Schrecken das Volk in Zucht hielt und namentlich gegen die Polen mit erbarmungsloser Hrte und Grausamkeit verfuhr durch Niederknuten, Verschicken nach Sibirien und Hinrichtungen, so verurteilten die geheimen Komitees der Nihilisten ihre Feinde und etwaige Verrter aus ihrem eignen Lager zum Tod. Die Verwegenheit der Revolutionre ntigte hinwieder die Machthaber zum Festhalten am Absolutismus. Alexander Ii.. der Zar-Befreier", fiel, als er im Begriff stand, eine Notabelnver-sammlung zu berufen. Infolge eines unglcklichen Krieges mit Japan brach die Revolution offen aus, zum Teil bei den Tru'r Pen, namentlich aber in den Sdprovinzen und in den baltischen Landen. Waren dort
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