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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 28

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
28 (die Wespen) (422), gegen die Prozesucht der Athener, oi gvi&eg (die Vgel) (414), handelnd von einem Vogelstaate in Wolkenkuckucksheim, nicht blo ein poetisches Mrchenspiel, sondern ein geistreicher Spiegel der abenteuerlichen Plne der Athener zur Zeit der Expedition nach Sizilien, ai Oea/Liocpoqidcovacu, benannt nach einem Frauenfeste, (Thesrnophorien) (411), gerichtet gegen Euripides, oi drycixoi (die Frsche) (405), gegen den Verfall der tragischen Kunst und im besonderen gegen Euripides. Das Ziel der Komdien des Aristophanes und berhaupt der sogenannten lteren Komdie ist nicht blo (Erheiterung der Zuschauer durch munteren Scherz und launigen Witz, sondern ein hheres, sittliches, indem durch Verspottung von Fehlern und Blen, wie sie das damalige Staats- und Privatleben vielfach bot, auf Besserung hingewirkt werden soll. Hervorragende Staatsmnner, Philosophen, namentlich die durch ihre Lehre verderblichen Sophisten, Feldherren, Demagogen wurden schonungslos, selbst mit Nachahmung ihrer Persnlichkeit durch sorgfltig gearbeitete Masken, auf die Bhne gebracht und in ihren Schwchen mit bitterem Spott gegeielt. So bte Aristophanes mit genialem, unerschpflichem, oft derbem, fr unsere Begriffe zuweilen unanstndigem Witz im Dienste eines sittlichen Zweckes das Amt eines politischen Zensors. Schrfe des Urteils, Unerschpflichkeit des Witzes, Meisterschaft der Darstellung in bester attischer Sprache, endlich seine Vaterlandsliebe und sein hherer sittlicher Zweck machen ihn zu dem grten Komdiendichter, wenn auch seine Migriffe in bertreibungen, in Entstellungen, namentlich des Sokrates, und in schmutzigen Spen nicht verschwiegen werden drfen. Die alte Komdie verfgte der einen Chor von 24 Personen und der eine reiche Ausstattung. Eigentmlich ist ihr die Parabase, in welcher der Dichter, zumeist in der Person des Chorfhrers, mit Unterbrechung der Handlung des Stckes sich an das Volk wandte, um Wnsche und Klagen, sein Lob und seinen Tadel der ffentlichen Verhltnisse zum Ausdruck zu bringen. Die sogenannte mittlere Komdie, die der alten im Jahre 404 folgte, nderte sich entsprechend den ungnstigeren Zeitverhltnissen, in denen das Gesetz die Bhnenfreiheit zum Teil einschrnkte und das durch den langen Krieg verarmte Volk fr eine teure Chorausstattung kein Geld mehr hatte, nach Inhalt und Gestalt. Statt mchtiger, bedeutsamer Staatspersonen bringt sie minder wichtige Persnlichkeiten und Männer aus dem gewhnlichen Leben auf die Bhne; der Chor wird mehr und mehr eingeschrnkt, bis er, wie auch die Parabase, ganz verschwindet. Die neue Komdie (von etwa 340 ab) lt das politische und ffentliche Leben unbercksichtigt, bringt aber dafr Charakterstcke nach festgefgtem Plane in lebenswarmer Zeichnung, oft unter Anwendung kunstvoll verschlungener Handlungen und Intriguen. Der durch reiche Gabe scharfer Beobachtung, durch Reichtum von Sentenzen und Witzen, durch Schrfe der Charakteristik, kunstvolle Anordnung, sowie durch leicht dahinflieende Sprache und rhythmischen Versbau be-

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 49

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Emporsteigen Brandenburg-Preuens. 49 An der im Jahre 1694 gestifteten Universitt Halle wirkten Puseudors, der Rechtslehrer Christian Thomasius. der sich in seinen Vorlesungen zum erstenmal der deutschen Sprache bediente und den immer noch blhenden Hexenwahn bekmpfte, und August Hermann Francke, der Grnder des Waisenhauses und der damit verbundenen Anstalten. Andreas Schlter {16641714) errichtete zu Berlin auf der Langen Brcke" das Denkmal des Groen Kurfrsten (1700), das Zeughaus und begann den Umbau des Berliner Schlosses (im Barockstil), welches Johann Friedrich von Gofander, genannt Goethe, vollendete, jener ein ernster Knstler voll Kraft der Ideen, dieser mehr ein Abenteurer. 41. Friedrich Wilhelm I. (1713-1740). Innere Politik un6 ^dmch Verwaltung. Wer das Wesen des Kronprinzen nicht kennen gelernt ^"Jig' hatte, dem offenbarte es die erste Regierungshandlung des Knigs. 1740. durch die er kurz gebunden mit dem herumlungernden Hofstaate auf- ^te^nb rumte. Eine urwchsige, derbe Krastnatnr, ein eiserner Wille, der Verwaltung feinen Widerspruch ertrug, weil Frstenwille und Frstenrecht ihm Char?-dasselbe bedeutete, ein ehrlicher Deutscher durch und durch, hate er m| 1' allen hohlen Schein, vor allem die verweibischende Franzselei in Sitte. Tracht und Sprache, und saud sich darum auch in den Winkel-zgen mti) Schleichwegen der durchtriebenen Diplomaten nicht zurecht; Soldat mit Leib und Seele, besa er kein Verstndnis sr Bildung, Wissenschaft und Knste, als sparsamer, fast knickeriger Hausvater aber, der selbst sein Tagewerk beim frhesten Morgengrauen begann und Pein-lich sorgsam verrichtete, verwaltete er auch den Staatshaushalt mit einer solchen Genauigkeit, da er der ganzen Verwaltung und dem ganzen Beamtentum den Geist der Ordnung. Pnktlichkeit und gewissen-Beamten-haftesten Pflichterfllung einhauchte, der sich als Sttze und Stolz des um' preuischen Staates bis Heute bewhrt hat. Wehe dem Lssigen oder Pflichtvergessenen; der Zorn des Knigs kannte keine Grenzen. Rso-nieren" gab's nicht. Den Stnden gegenber so erklrte er der Abwlutis-Hubenkommission in Preußen stabilierte" er die Souvernitt" und nui setzte die Krone fest wie einen rocher von bronce". Die Städte hatten Ordres zu parieren" wie Soldaten und Beamte. Fr Miggnger fanden sich in dem Arbeitsstaate keine eintrglichen Ruheposten. Um eine einheitliche Finanzverwaltung herzustellen, schuf er nach eigenem Ver-Entwrfe (17^3) in dem Generaldirektorium eine oberste Zentral-behrde, deren Vorsitz er selbst fhrte. Eine besondere Abteilung dieser Behrde bildete die Oberrechenkammer. Unter dem Generaldirektorium standen die Regierungen der einzelnen Landesteile, die Kriegs- und Do-mnenkammeru, denen die Landrte fr die Kreise, die Steuerrte in den Stdten, die Departementsrte sr die Domnen unterstellt waren. Die auswrtigen Angelegenheiten bearbeitete das Kabinettsministerium; sr die Justiz bestaud ein besonderes Ministerium, und trotz seines Eigen- Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 4

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 154

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
154 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. Tendenz- Ludwig Brne und Heinrich Heine ihre giftigen Pfeile gegen das literatur^ Vaterland, jener bei aller Schrfe und Leidenschaftlichkeit wenigstens geist-voll und nicht unsittlich, dieser dagegen voller Genieinheit und Frivolitt gegen alles dem Deutschen Heilige. Weit idealer waren die Spazier-gange eines Wiener Poeten", des Grafen Auersperg (Anastasius Grn), voller ist. und Galle die Gedichte eines Lebendigen", des charakterlosen %Tqt' eor9 Herwegh. In den dreiiger Jahren des 19. Jahrhunderts erhoben auch zuerst Frauen in der Belletristik ihre Stimme fr Befreiung des Weibes aus den Fesseln mnnlicher Bevormundung und Knechtung, als welche das Band der Ehe diesen freien Geistern erschien. Hatte schon die geistvolle Frau von Stael fr die Emanzipation des Weibes das Wort ergriffen, viel weiter in ihren Forderungen ging die Dudevant, bekannter unter ihrem Schriftstellernamen George Sand, eine liebevolle Natur, welche ein rauhes Schicksal in die Irre gefhrt hatte. An Leidenschaftlichkeit und Kraft kam ihr die Deutsche Fanny Lewald bei weitem nicht gleich. Wieviel hher aber standen mit ihren alten Vorurteilen eine Annette von Droste-Hlshoff, eine Luise Heusel und viele andere, die in stillem, aufopferndem Wirken fr andere, im freiwilligen Dienste fr Ideale oder fr Mitmenschen bewiesen, da eine Hrigkeit der Frau" nicht besteht, wenn sie nur nicht aus den Schranken der Natur heraustritt und sich selbst zur Sklavin der Leidenschast, der Einbildung, des Ehrgeizes, der Unweiblichkeit macht. Eine echte Frau bestieg in jenen unruhigen Zeiten einen der glnzendsten Throne, Viktoria, die Knigin von England (20. Juni 1837), und ward ihrer schweren Ausgabe vollgerecht, ohne je, wie einst eine Elisabeth, ihr Geschlecht zu vergessen. Die Htte nicht das salische Gesetz sie von der Erbfolge in Hannover S?eben"i837. ausgeschlossen, unter ihrer weisen Herrschaft htte dieses Land sich glck-licher gefhlt, als unter der Hand ihres Oheims Ernst August, der seine Regierung mit einer Handlung der Willkr antrat, indem er die Verfassung von 1833 durch die altstndische ersetzte und sieben Professoren der Universitt Gttingen, welche an ihrem Eide auf das aufgehobene Staatsgrundgesetz festhielten, ihrer Stellung enthob, ja drei von ihnen, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus, des Landes verwies. Diese Behandlung der Gttinger Sieben erregte allenthalben einen Sturm der Entrstung und steigerte die Mistimmung gegen die Regierungen berhaupt. Lage in Als der preuische Minister von Rochow eine Zustimmungsadreffe spieit&en. Professor Albrecht, einen der gemaregelten Sieben, zu Gesicht bekam, sprach er der diese Anmaung von Untertanen. Handlungen eines Staats-Oberhauptes zu beurteilen, scharf feine Mibilligung aus (15. Januar 1838). Das aus seiner Erwiderung geschlossene Wort vom beschrnkten Untertanenverstand" kennzeichnete den Dnkel der tchtigen, aber von ihrem Herrschervorrecht berzeugten preuischen Bureaukratie. Die Hoffnungen, welche viele auf den nach dem Urteil des Schwaben Paul Pfizer

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 16

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
16 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740). Rheinbund zu einem Bunde mit Frankreich zu gewinnen, der angeblich Erhaltung 1658- des Westflischen Fried eus und gegenseitige Verteidigung bezweckte, tat-schlich aber den deutschfeindlichen Absichten des Stifters diente. Dieser Rheinbund", dem die drei geistlichen Kurfrsten, beide Hesfen, Vrann-fchweig, Pfalz-Neuburg, der König von Schweden als Herzog von Bremen und Verden, kurze Zeit auch der Kurfürst von Brandenburg angehrten, zerfiel wieder. Gerade in jenem Jahre der Schmach erhob der Brauden-burger krftig seine Stimme fr die Ehre Deutschlands, das unter dem Vorwande der Religion und der Freiheit gar zu jmmerlich zugerichtet" sei. Was sind Rhein, Weser, Elbe und Oderstrom nunmehr anders als fremder Nationen Gefangene?" Gedenke." fo schliet die Schrift des Fürsten da du ein Teutscher bist.y [nidwigs Xiv. Seibitregierung (16611715). eejcuafter 13. Unnere Politik. Verwaltung. Als Mazarin starb (1661), vonludwigs berraschte der 23 jhrige König die Minister durch die bndige Er-Regierung, jj&run^ ^ er von nun an selbst regiere", knftighin nur ihren Rat nach Ermessen einholen werde, da sie berhaupt nur seine Be-fehle zu erwarten und zu vollziehen htten. Noch mehr verblffte er alle durch die Tatkraft, mit der er diese Willenserklrung ausfhrte. Nicht blo alles zu genieen, wozu er sich kraft feiner Herrschergewalt fr befugt hielt, sondern zu befehlen und zu tun, was sein Herrscherbewutsein, sein Selbstgefhl, seine Selbstsucht und sein hochfliegender , Ehrgeiz fr gut befanden, erachtete er als das unantastbare Vorrecht des Knigs, dessen Person Mittelpunkt des ganzen Staatslebens, ja der Staat selbst sei. Vielleicht hat Ludwig das stolze Wort L'etat c'est moi" nicht gesprochen, sicher hat er es in der inneren wie in der ueren Politik und in der Willkr, mit der er seinen Leidenschaften huldigte und huldigen lie, bewahrheitet. Vor der Majestt des Sonnengottes (le roi soleil) beugte sich alles in anbetender Unterwrfigkeit; um seine Gnade bettelte man, seine Ungnade vernichtete. Unter dem blendenden Glnze des Erhabenen atmen und dienen zu drfen, sollte Wohlfahrt und Glck der Untertanen fein. Der ungemeinen Pracht, mit der der König sich umgab, dem Prunk seiner Schlsser, die unter dem stillen Fluche von Hofleben. Tausenden erstanden, dem bis zur Lcherlichkeit peinlichsten Hofzeremoniell entsprach das allezeit wrdevolle Austreten und Reden des Gebieters, der selbst seine Miachtung des Sittengesetzes mit den trgerischen Hllen ueren Anstandes zu umkleiden verstand. Ludwigs Xiv. Beispiel hat nicht blo aus die franzsische Gesellschaft entsittlichend gewirkt, sondern als tonangebend die Hse seiner zahlreichen Nachahmer auerhalb Frankreichs mit seinem Giste angesteckt, dem Alamodewesen in Etikette, Kleidung, Prunksucht, ppigkeit. Sittenlosigkeit und Tyrannei. Das Franzseln in
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