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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 11

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 11 Thronfolge. Die Tchter Jakobs Ii. aus erster Ehe waren nmlich pro-testantisch, Maria, vermhlt mit Wilhelm Iii. von Oranien, bemnonornien Erbstatthalter der Niederlande, und Anna, vermhlt mit einem bnischen 1689-1702-Prinzen. Jakobs Gegner sprengten die Mre ans, der Kronprinz sei ein untergeschobenes Kind. Tories und Whigs verbanben sich miteinanber und luben den Oranier ein, die kirchliche und brgerliche Freiheit Englands zu retten". Dieser folgte dem Rufe am 5. Nov. 1688. Nun widerrief Jakob Ii. feine Ebikte, wagte aber keinen Kampf um die Krone. Sein Feifccherr Churchill, der sptere Herzog Marlborough, ging zu Wilhelm Iii. der, der die Flucht seines Schwiegervaters nach Frankreich nicht Hinberte. Von Ludwig Xiv. untersttzt, lonbete Jakob Ii. im Mrz 1689 wieder in Irland, das sich fr ihn erhob, fr ihn aber auch grausame Strafe erlitt, nachdem er durch feine Niederlage am Boyneflu (1690) wieder verjagt war. Ebenso unglcklich verliefen sptere Versuche der Prtendenten, die verlorene Krone wiederzugewinnen. Der letzte Stuart starb 1807. 9. Folgen der glorreichen Resolution" fr Englands innere und nutzere Entwicklung. Fr England war der im ganzen unblutig verlaufene Thronwechsel, der als glorreiche Revolution" (glorious revolution) bezeichnet wird, weniger rhmlich, als ntzlich. Das souverne Volk erkannte durch eine Konvention", d. h. ein von ihm erwhltes, nicht vom Könige berufenes Parlament, Wilhelm Iii. erst als Mitregent feiner Gemahlin an um 0f und dann als König, nachdem er die in einer Erklrung der Rechte" eut-right8 1689-Halteuen Freiheiten gelobt hatte. Dieses Gelbnis und die Besttigung des Abkommens durch ein verfassungsmiges Parlament erhob die Bill zum Staatsgrundgesetz fr England, welches die beschrnkten Rechte der Krone und die bebeutenben Rechte des Parlaments scharf bestimmte und somit den Machtkampf beider Gewalten ein fr allemal zu Gunsten der Volksvertretung beendete. Ohne deren Beschlu kann der König weder Gesetze geben noch aufheben, keine Steuern auferlegen, in Friedenszeiten kein stehendes Heer aufstellen. Mehr und mehr wuchs die Macht des Unterhauses, so da der König gewhnlich seine Minister whlt aus der politischen Partei, welche in diesem das bergewicht hat. So lsten sich hufig Tories, die Konser-vativen, und Wighs, die Liberalen, in der Regierung ab. Aber einig waren sie beibe in dem Grunbfatze: Alles fr England! Die von Cromwell erstrebte Union der beiden Seemchte war durch Personalunion verwirklicht, endete jedoch mit dem Tode des Oraniers, bessen grtes Verbienst es Verdienst ist, ba er das bergewicht Frankreichs in Europa gebrochen hat. Von Oraniers. Hader mit dem Parlament blieb auch Wilhelm Iii. nicht verschont, die Liebe des Volkes besa er nicht. Vom Geiste der Unbulbfamkeit gezwungen, sicherte er England gegen die Herrschaft des Papismus" durch das Thron- Thronfolge-solgegefetz (1701), welches Katholiken vom Throne ausschlo und die Krone nctch seinem Tode seiner Schwgerin Anna (17021714), dann dem Hanse 1702 bis 1714.

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 71

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Politische Ereignisse in der zweiten Hlfte der Regierungszeit Friedrichs d. Gr. 71 Finanzwirtschaft, des Heerwesens, der Schule und Kirche hervor, zum Teil wohlttige, zum Teil auch nachteilige. Whrend der Regierung der weisen, staatsklugen, vorsichtigen Ataria Theresia, deren treues Mutterherz die Liebe aller Untertanen gewann, hielten die Reformen sich in gemesse-nen Grenzen. Kaiser Franzl" stand seiner Gemahlin als geschickter Rechner zur Seite, sein Bruder Karl organisierte das Heer, der Schlesier Felbiger begann mit der Reform des Volksschulwesens. Die Finanzen hoben sich durch die allgemeine Besteuerung, das Tabaksmonopol, das Lotto, wurden aber durch die Kriege schwer geschdigt. Das Merkantil-system frderte die Industrie. Trotz persnlich frommer Gesinnung vermochte die Kaiserin nicht ganz die gegen die Kirche sich richtenden Ma-regeln der Minister zu hindern, welche sich von gallikanischen Grundstzen leiten lieen. Auch in weiten Kreisen der Geistlichkeit machten sich die Lehren der Aufklrung d. h. des Zweifels an der kirchlichen berlieferung und der Auflehnung gegen die kirchliche Autoritt geltend. Das Buch eines Trierer Weihbischofs Hontheim, unter dem Namen Febronius er-^rnw-schienen (1763), leistete der Begrndung eines frmlichen Staats-kirchentums Vorschub. Die von den romanischen Staaten, von Frank-reich. Spanien, Neapel und namentlich von Portugals Minister Pombal ausgehende Bekmpfung des Jesuitenordens, den Papst Clemens Xiv.^ten-1773 auf das Drngen der bourbouischen Hfe aufhob, fhrte auch dessen Verbannung aus sterreich herbei. Kaum war Maria Theresia aus dem Leben geschieden, da lie sich Joseph Ii. von seinem Drange, seine Untertanen durch Reformen zu be-glcken, fortreien zu einem frmlichen Umsturz des berkommenen, das gewi der bessernden Hand bedurfte, sich aber nickt im Nu ohne Willkr und ohne Rechtsverletzung und Schdigung fr Staat, Kirche und Unter-tauen abschaffen lie. Ganz erfllt von den Aufklrungsideen seiner Zeit, begngte er sich nicht mit der Verkndigung religiser Toleranz, von Toleranz der er brigens manche Sekten ausschlo, sondern ward aus einem Schirmer 17 L der Gewiffensfreiheit zu einem Knechter der katholischen Kirche in seinem Machtbereiche, weil er willkrlich in deren Einrichtungen eingriff und sie als Polizeianstalt sr den Staat betrachtete. Sein Verfahren, welches auf Grndung einer dem Staate untergeordneten Nationalkirche hin-auslief, wird als Josephinismus bezeichnet. Eigenmchtig setzte Joseph Josemnis die Zahl der Feierlclge herab, erlie eine Gottesdienstordnung, bestimmte die Zahl der Kerzen, die brennen durften, die theologischen Lehrbcher. traf Anordnungen, welche den Verkehr der Bischfe mit dem Oberhaupte der Kirche beschrnkte und machte dessen kirchliche Erlasse von staatlicher Genehmigung (Placet oder Placetum regium) abhngig, ja er griff in die kirchliche Ehegesetzgebung ein und erteilte den Geistlichen Weisungen, worber sie predigen sollten. Die Kanzel sollte ein Lehrstuhl der Volks-Unterweisung nicht nur gegen Vorurteile und Aberglauben, sondern in

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 72

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
72 Der aufgeklrte Despotismus. allerhand praktischen Gebieten z. B. der Landwirtschaft sein. Friedrich der Groe spottete mit Recht der den Bruder Sakristan, der sich tatschlich durch manche Versguugeu lcherlich inachte. Das ganze einseitige Vor-gehen zeugte von vlligem Mangel an Kenntnis seiner eigenen Kirche und an religisem Empfinden. Der Menschenfreund" auf dem Throne stie durch die brutale Aufhebung von 700 Klstern Tausende in das Elend des freien" Lebens hinaus, ohne fr ihren Unterhalt gengend Sorge zu tragen, und verschleuderte durch die Einziehung und berstrzte Ver-uerung der Klostergter samt den Kunstschtzen einen kostbaren Besitz, den er im Einvernehmen mit der geistlichen Behrde durch wohlerwogene Reformation htte werten und verwerten knnen und mssen. Selbst die Vermittlung des ehrwrdigen Papstes Pius Vi., der persnlich nach Wien reiste (172), bewirkte keine Umkehr auf dem betretenen Weg, den bald auch andere Fürsten beschritten. Als Karl Theodor von Bayern eine ppstliche Nuntiatur in Mnchen erlangte, verbanden sich die Kirchen-Punklatwnarsten von Salzburg, Cln, Mainz und Trier in Ems zu einer Punk-1786. tation" (d. i. schriftliche Feststellung von Vertragspunkten), durch welche sie sich gegen die ppstliche Autoritt auflehnten. Dieser schismatische Schritt aber stie ans den krftigen Widerstand der Suffraganbischfe und mehrerer weltlichen Fürsten. Auch Josephs Reformen auf staatlichem Ge-biet waren vielfach bereilt. Durch die Aufhebung der Leibeigenschaft verletzte er den Adel, besonders in Ungarn, und erntete von den Bauern wenig Dank. In Siebenbrgen begannen sie einen Vernichtungskrieg gegen den Adel. Der ungarische Adel, seiner Vorrechte, selbst der Steuerfreiheit beraubt, erhob sich gegen den Kaiser, der die hergebrachten Gesetze und Rechte nicht achtete, wenn sie seinen Reformplnen widersprachen. Und dies war der Fall, weil er danach strebte, seine Lnder zu einem deutschen Einheitsstaat mit zentralisierter Verwaltung umzugestalten Bei der Verschiedenheit der Elemente des deutschen, slavischen und magyarischen Stammes, zu denen noch kleinere Volksteile sich gesellten, lie sich eine Verdeutschung so wenig durchsetzen als eine einheitliche Verfassung. War dem redlich deutsch gesinnten und wirklich wohlmeinenden Herrscher doch nicht einmal die Reform des Reichshofrates und des Reichskammergerichts geglckt. So sah er alle seine Reformen scheitern. In den Nieder-landen brach wegen Schlieung geistlicher Seminare und wegen Ab-Revolutionnderung der alten verbrieften Verfassung die offene Revolution der sterreich, von Frankreich her beeinfluten Republikauer und der seither monarchisch landen Gesinnten aus. Einem gleichzeitigen Trkenkrieg gab Laudon eine Wen-1789. duug zum Bessern. Erfolg aber hatten feine Siege nicht. Mitten in diesen Wirren starb Joseph Ii. mit dem schmerzlichen Bewutsein, Gutes Kaiser gewollt und wenig Segen gestiftet zu haben. I790^ks Sein Bruder Leopold Ii., seither Groherzog von Toskana, ver-1792. zichtete auf die Neuerungen und stellte die Ruhe wieder her, soweit dies

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

8. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 23

1894 - Münster : Aschendorff
— 23 — stützungen herbeieilen konnten. In diesem gefährlichen Augenblicke brachte die Kavallerie Rettung. Der General von Bredow erhielt den Befehl, mit seiner Brigade, die aus dem altmärkischen Ulanenregiment Nr. 16 und dem magdebnrgischen Kürassierregiment Nr. 7 bestand, gegen die feindliche Infanterie und Artillerie einen Angriff zu unternehmen. Mit dem vollen Bewußtsein von der Gefährlichkeit des Angriffes ritten denn auch die tapfern Retter in sausendem Galopp unter die Feinde. Von mörderischem Feuer empfangen, sanken Roß und Retter scharenweise zu Boden. Aber unter brausendem Hurra ging es mit gesenkter Lanze und ge- schwungenem Säbel weiter durch Staub und Pulverdampf. Da ertönte das Zeichen zum Rückzug; unter abermaligen gleich schweren Verlusten wurde auch dieser glänzend vollzogen. Aber nur die Hälfte der Brigade kehrte zum Ausgangspunkte zurück, die anderen lagen tot oder verwundet auf dem Schlachtfelde. Doch nicht vergeblich war das große Opfer gebracht. Die Franzosen waren durch diesen heldenmütige Reiterangriff so lange aufgehalten worden, daß auf deutscher Seite Verstärkungen anrücken konnten. Bis spät am Abende wütete der heftigste Kampf. Die Deutschen durften sich Sieger nennen, weil sie die Feinde am Abzüge von Metz gehindert hatten. Aber uoch war die blutige Arbeit bei Metz nicht gethan, noch war die stolze Festung nicht umschlossen. Dazu bedurfte es noch eines weiteren Kampfes. Am 18. August fand die Schlacht bei Gravelotte statt. Diese Schlacht war noch gewaltiger, noch blutiger, als die vorige. 160 000 Deutsche standen hier ungefähr ebenso vielen Franzosen gegenüber; König Wilhelm führte selbst den Oberbefehl und geriet mehrmals in den Bereich feindlicher Kugeln. Bis zum Abend war die Entscheidung unsicher. Fünfzehn Stunden saß der 7 3 fahrige König im Sattel. Erst bei eintretendem Dunkel stieg er vom Pferde. Auf einer Leiter sitzend, die auf einem gefallenen Pferde ruhte, erwartete er die Entscheidung; ein Stück trockenes Brot und ein schluck Rotwein bildeten sein Abendbrot. Da endlich, als das Dnnkel der Nacht vom Lager-feuer und vom Widerscheine brennender Dörfer erhellt wurde, sprengte der General von Moltke heran und meldete den gewonnenen Steg. Es war gelungen, den Feind vollständig in Metz einzuschließen. Die große Armee Bazaiues konnte also an dem Kriege keinen thätigen Anteil mehr nehmen. Prinz Friedrich Karl wurde mit 200 000 Mann vor Metz zurückgelassen, um ein Entweichen der eingeschlossenen Franzosen zu verhindern. Ans den übrigen Truppen der 1. und 2. deutschen Armee wurde jetzt eine vierte Armee gebildet, später die „Maas-Armee" genannt, deren Oberbefehl dem Kronprinzen Albert von Sachsen über-

9. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 14

1894 - Münster : Aschendorff
— 14 - baten; aber die Dänen vertrauten auf. den Schutz der anderen großen Staaten. Auch war ihr Land von starken Befestigungslinien durch* zogen, und sie hatten eine ziemlich starke Kriegsflotte, die den Preußen und Österreichern damals noch fast gänzlich fehlte. Als das preußisch-österreichische Heer heranrückte, zogen die Dänen sich gleich hinter das Da new ir k zurück. Dies war eine Reihe stark befestigter Schanzen, die mit zahlreichen schweren Geschützen besetzt waren. Es gelang den Österreichern und Preußen, nach einigen unbedeutenden Gefechten das Danewirk von zwei Seiten zu umgehen. Als die Dänen das bemerkten, gaben sie diese Verteidigungslinie ohne Kampf aus und zogen sich zum größten Teile hinter die Düppeler Schanzen zurück. Diese lagen an der Ostseite Schleswigs, der Insel Alfen gegenüber. Hinter diesen Schanzen hatte sich der größte Teil des dänischen Heeres gelagert. Mehrere Wochen lang wurde in der Ebene zwischen den Schanzen und dem Kriegslager der Preußen gekämpft. Die schweren Geschütze der Dänen donnerten unaufhörlich gegen die Lagerplätze der Preußen, vom Meere aus wurden sie unterstützt durch das beständige Feuer der dänischen Kriegsschiffe, besonders des Panzerschiffes „Rolf Krake"; aber ebenso ununterbrochen wurde ihr Feuer erwidert. Unterdessen arbeiteten die Preußen heimlich in der Nacht an dem Auswerfen von Laufgräben, um von diesen aus die Erstürmung der Schanzen ins Werk zu setzen. Nach langen, mühsamen Vorbereitungen wurde der 18. April als Tag für das gefahrvolle Unternehmen festgesetzt. In der Nacht bezogen die zum Sturme bestimmten Truppenteile ihre Stellungen in den Laufgräben. Die Nacht hindurch und den Morgen donnerten von beiden Seiten die Kanonen, wie gewöhnlich. Plötzlich mit dem Schlage 10 Uhr ver- stummten im ganzen Lager alle Geschütze. Zn derselben Zeit brachen überall die Truppen aus den Laufgräben hervor und stürmten gegen die Schanzen. Allen voran eilten die Pioniere, um die Schutzvorrichtungen der Feinde, Pallisaben, Spitzpfähle, Drahtzäune ltnb Wolfsgruben unfchäblich zu machen. Einen rühmlichen Helbenmut legte hierbei der Pionier Klinke an den Tag. Es galt, den Stürmenden einen Durchgang durch eine Pallisade zu verschaffen. Da trat der wackere Klinke vor und sagte: „Ich werde Lust schaffen, Herr Lieutenant! Besser einer, als zehn!" Damit warf er einen Pulversack unter die Pallisaden und stieß die Lunte hinein. Halbverbrannt slog der brave Pionier nach der einen, die Pallisaden nach der anderen Seite. Durch die entstandene Öffnung aber drangen die Stürmenden weiter vor. Den Pionieren folgten auf dem Fuße die übrigen Soldaten, die Offi« ziere überall voran; trotz des heftigen Kartätschenfeuers, trotz des mörderischen Gewehrfeuers der Dänen, das zahllose tapfere Krieger zu

10. Auswahl erdkundlicher Charakterbilder - S. 118

1907 - Münster i.W. : Aschendorff
118 Auf dem Brenner. ich auf der Grenzscheide des Südens und Nordens ein- geklemmt bin. Betrachten wir die Gebirge näher oder ferner, und sehen ihre Gipfel bald im Sonnenschein glänzen, bald vom Nebel umzogen, von stürmenden Wolken umsaust, von Regenstrichen gepeitscht, mit Schnee bedeckt, so schrei den wir das alles der Atmosphäre zu, da wir mit Augen ihre Bewegungen und Veränderungen gar wohl sehen und fassen. Die Gebirge hingegen liegen vor unserm äußern Sinn in ihrer herkömmlichen Gestalt unbeweglich da. Wir halten sie für tot, weil sie erstarrt sind; wir glauben sie untätig, weil sie ruhen. Ich aber kann mich schon seit längerer Zeit nicht einbrechen, einer innern stillen, geheimen Wirkung derselben die Veränderungen, die sich in der Atmosphäre zeigen, zum großen Teile zu zuschreiben. Ich glaube nämlich, daß die Masse der Erde überhaupt, und folglich auch besonders ihre hervorragend- sten Grundfesten nicht eine beständige, immer gleiche Anziehungskraft ausüben, sondern daß diese Anziehnngs kraft sich in einem gewissen Pulsieren äußert, so daß sie sich durch innere notwendige, vielleicht auch äußere zu fällige Ursachen bald vermehrt, bald vermindert. Mögen alle andern Versuche, diese Oszillation darzustellen, zu beschränkt und roh sein, die Atmosphäre ist zart und weit genug, um uns von jenen stillen Wirkungen zu unterrichten. Vermindert sich jene Anziehungskraft im Geringsten, alsobald deutet uns die verringerte Schwere, 'die verminderte Elastizität der Lnst diese Wirkung an. Die Atmosphäre kann die Feuchtigkeit, die in ihr chemisch und mechanisch verteilt war, nicht mehr tragen i Wollen senken sich. Regen stürzen nieder, und Regenströme ziehen nach dem Lande zu. Vermehrt aber das Gebirge seine Schwerkraft, fo wird alsobald die Elastizität der Luft wieder hergestellt, und es entspringen zwei wichtige Phä- nomene. Einmal versammeln die Berge ungeheure Wolkenmassen um sich her, halten sie fest und starr wie zweite Gipset über sich, bis sie, durch innern Kampf
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