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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 13

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht :c. 13 Hannover bertrug, dessen Kurfürst Georg als Urenkel Jakobs I. 1714 den Thron erbte. (Unter den Herrschern aus dem Hanse Hannover dauerten die Be-schwerden des Volkes der Bedrckungen durch die hheren Stnde fort, politische In den oberen Gesellschaftsschichten machte sich neben viel uerlichem rfoise-Frommtun arge Roheit, Sittenlosigkeit und Freigeisterei breit. England ist die Heimat des Freidenkertums. der natrlichen Religion, des Deismus, des Zweislertums an allem (Skeptizismus), anderseits aber auch der Volks-wirtschaftslehre (Nationalkonomie). Von dort drang das Gift des Unglaubens nach Frankreich. Nirgendwo herrschte greres Elend unter der armen Be-vlkernng, als in England. Derselbe Geist der rcksichtslosen Selbstsucht, der die Mchtigen im Privatleben leitete, der den auerordentlichen Aufschwung in Industrie und Handel beeinflute, erzielte in der Politik gewaltige Erfolge. England vernichtete nacheinander die spanische, die hollndische, die franzsische Seemacht und machte sich zum Alleinherrn auf allen Meeren. Es erwarb das grte Kolonialreich der Erde. Verlor es in Nordamerika durch seinen blinden Eigennutz die meisten Kolonien, so verschaffte es sich reichsten Ersatz in Ostindien. Sdafrika und Australien. 2. Sieg des Despotismus in Frankreich, polififches bergewicht Frankreichs in Europa. Begrndung des Deipotisrnus in Frankreich. tz 10. beriieht. In England scheiterte der Absolutismus des Knig-tums der Stuarts au dem Geiste des Republikanismus, weil er diesen auch auf dem religisen Gebiete zu fesseln trachtete. Das franzsische Knigtum hatte einen hnlichen Kampf zu bestehen mit dem gleichen Gegner, besa aber an dem Katholizismus einen weit kraftvolleren Bundesgenossen, als die Stuarts an ihrer im Grunde calvinischen Hochkirche, und entwand dem Geiste der Auflehnung eine Hauptwaffe durch Duldsamkeit hinsichtlich der Religion. Erst auf der Hhe der Macht holte der franzsische Despotismus zum Vernichtungsschlage gegen die politisch nicht mehr gefhrliche Religious-Partei der Calvinisten ans und suchte auch die katholische Kirche im eignen Lande zur Staatsanstalt zu erniedrigen, beides zum eignen Nachteil. In politischer Hinsicht gelang es dem Knigtum mit Hlse bedeutender Staats-mnner wie Richelieu und Mazarin, die Staatseinheit zu sichern, die Allmacht der Krone zu begrnden und Frankreich in Europa die Vor-Herrschaft fr ein halbes Jahrhundert zu verschaffen. Richelieu. Der Gnstlingswirtschaft, die während der vor-mundschastlichen Regierung der Witwe Heinrichs Iv., Maria von Medici, udw. xin. geherrscht hatte und nach Antritt der Selbstregierung Ludwigs Xiii. fort- 1611^Jis

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 81

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die franzsische Revolution. 81 I. Die Zeit der groen freinzfisehen Revolution und der ntipoleonifchen Militrdiktatur (17891815). 1. Die franzlifche Revolution (17891799). 60. Frankreichs Zuhand vor 0er Resolution (h'hncien Regime). Schon während der letzten Regierungsjahre Ludwigs Xiv. war die Macht und das politische Ansehen Frankreichs bedeutend gesunken, noch grere Einbue erfuhr der einst in Europa gebietende Staat unter der Herrschaft Ludwigs Xv., und gleichzeitig verlor im Innern das so 8j5i5 bis" lange unumschrnkte Knigtum an Kraft und Achtung. An der Schwchung 1774. trug zunchst der lasterhafte Regent Philipp von Orleans (1715regentschaft. 1723) groe Schuld, da er. um das Testament Ludwigs Xiv. umzustoen, sich der Hilse des Pariser Parlaments bediente und diesem wieder die Parlamente. Mglichkeit bot, bei der Gesetzgebung ein entscheidendes Wort zu sprechen und seine Macht auf Kosten der Kronrechte zu erweitern. Je mehr es sich als Vertretung der Interessen des Volkes ausspielte, obgleich es diese wiederholt in wirtschaftlicher Hinsicht schdigte, desto greren Schaden sgte es dem Ansehen des Knigtums zu und wirkte so mit bei der zu-nehmenden Zerrttung der Ordnung. Notwendige Reformen unterblieben durch die Schuld des Parlaments, das Ludwig Xv. endlich, der ewigen Opposition satt, 1770 aufhob. Die Wiederherstellung der alten Parla-mente (1774) war einer der schwersten Fehler seines Nachfolgers: Er schuf dadurch eine Nebenregierung. Auch die Finanzen des Staates standen schon bei Lebzeiten Lud-Finanznot. wigs Xiv. so klglich, da dreimal (1710, 1713, 1715) der Staatsbankerott eintrat. Ein schrecklicher Zusammenbruch erfolgte 1720 durch die verfehlte Spekulation des Schotten John Law, mittelst einer Zettel-bank dem Mangel an Metallgeld durch Papiergeld abzuhelfen. Der Re-gent erhob dessen Bank zur Staatsbank und gewhrte seiner Misfissippi-Gesellschaft zur Ausnutzung der Kolonie Louisiana alle mglichen Vergnstigungen, weil es schien, als ob durch diese Unternehmungen der Kredit stiege und die Staatsschuld getilgt werden knnte. Als aber das Land mit den Banknoten berschwemmt war und sie in die Bank zurckstrmten, krachte diese und ri in ihren jhen Zusammensturz zahlreiche Geschfte und Familien hinein. Die Hofsnungen aller, die ihr Geld leichtsinnig hergegeben hatten, waren wie Seifenblasen zerplatzt; nur der Staat und einzelne Kluge zogen aus der Schwindelgrndung Nutzen. Die Geldnot wuchs ungeheuer infolge der Kriege, namentlich des Siebenjhrigen und des neuen Seekriegs im Bunde mit den Nordamerikanischen Kolonien, und der heillosen Verschwendung des Hofes, die mit dem zuchtlosen Leben Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 14

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
14 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740). dauerte, machte Armand Jean Duplessis, Bischof von ugon, Herzog von Richelieu.richelieu und Kardinal, als er 1624 das Steuerruder des Staates ergriff, ein Ende. Trotz der persnlichen Abneigung des schwachen Knigs lenkte er den franzsischen Staat achtzehn Jahre, bis zu seinem Tode, mit eiserner Politisches Hand, den Blick sest auf sein Ziel gerichtet: Begrndung der unnm-Richettens. schrnkten Knigsgewalt im Innern, des politischen bergewichtes Frank-reichs nach aueu. Jene Aufgabe lste er durch rcksichtslose, ja blutige Strenge gegen den Geist der Unbotmigkeit, diese durch seine die Religion in deu Hintergrund schiebende und insofern der Zeit weit vorauseilende Politik Politik gegen das Haus Habsburg in Spanien und sterreich. Unterwer. Zunchst brach er die politische Macht der Hugenotten, die srm-Hugenotten Kd) einett Sonderbund im Staate bildeten, dadurch da er ihre Sicher-und des heitspltze Nimes, Montanban, Montpellier und nach 14 monatiger Be-atbe(' lagernng La Rochelle (vgl. S. 4) eroberte und sie entwaffnete. Dagegen lie er ihnen die Religionsfreiheit und die brgerliche Gleichberechtigung mit den Katholiken. Versuche des Hochadels, den allmchtigen Minister zu strzen, endeten mit der Niederlage der Groen, die er sich nicht scheute aufs Schafott zu schicken. Die Knigin-Mutter und ihr zweiter Sohn Schwchung Gastou von Orleans muten auer Land gehn. Die Generalstnde wurden Parlamente, (seit 1614) nicht mehr berufen. Die Parlamente, die obersten Gerichts-hse, welche die inregtstrterung der Gesetze und Steuererlasse in ihre Listen zur Bedingung fr deren Rechtsgltigkeit machen wollten, wies er in ihre Schranken zurck. Da die herrschende Unsitte, da die Beamtenstellen kuflich und vielfach fast erblich waren, die Gefahr einer mchtigen Beamtenaristokratie in sich barg, befrderte er die Zentralisation der^ Verwaltung durch Einsetzung von Intendanten, Oberaufsehern, die blo von der Krone abhngig waren. Er richtete eine Geheimpolizei ein. grndete die erste franzsische Zeitung, die Gazette de France, und rief den obersten Gerichtshof. fr die mustergltige Sprache und den Geschmack in den Acad6mie schnen Wissenschaften, die Academie frangaise, ins Leben (1635). Die fraikjaise. j)e Cid von Pierre Corneille 1636 bezeichnet den Beginn . des goldenen Zeitalters" der franzsischen Literatur, die sich damals be-soliderer Pflege in den Salons feingebildeter Damen erfreute. uere Whrend Richelieu im eigenen Lande alle Machtgelste unterdrckte witir' und niederhielt, begnstigte er im Auslande alle Regungen des Sonder-geistes gegen die Souvernitt, so namentlich die Erhebung deutscher Fürsten gegen den Kaiser, so die Katalouier und Portugiesen gegen Spanien. Nicht um den Protestantismus gegen Vergewaltigung zu schtzen, sondern um den unertrglichen dominatus absolutus" des Hauses Habsburg zu brechen, nahm er im Bunde mit Gustav Adolf von Schweden am 30 jhrigen Krieg (feit 1632) teil und bekmpfte Spanien (16351659). Deutsche standen im Solde Frankreichs wider das Vaterland, fo Bernhard von Weimar.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 21

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht k. und schlielich seinen Standpunkt aufgab, wirkte doch sein Beispiel tote ein Fluch fort aus die sptere,, Leiter des srauzsischeu Staates zun, schweren Nachteil fr diesen wie fr die Kirche in Frankreich. Unter den, Einflsse der mit Unrecht verunglimpften Madame Maintenon, dermaint-non. Witwe des Satirendichters Scarron, die er als Erzieherin seiner Kinder schtzen gelernt und zu seiner zweiten Gattin erhoben hatte, wurde er m spteren Jahren kirchlicher gesinnt. Mit Recht schritt er gegen den sich regenden Geist der Schwrmerei und gegen die Sekte der Jansenisten em.an|emften- Diese waren die Anhnger des verstorbenen Bischoss Cornelius Jan-u<m en-senilis (f 1638) von Ypern. welcher die schon im Jahre 1579 von der Kirche verurteilten Lehren des Michael Bajns von der Gnade und der Freiheit des Willens in dem Buche Augustinus", das erst nach seinem Tode erschien, gegen die Jesuiten verteidigte. Wider die Verwerfung mehrerer Stze dieses Werkes protestierten die Jansenisten, deren ber-groe, fast calvinifche Strenge anf der einen Seite Gleichgltigkeit gegen die Vorschriften der Religion, auf der andern den widerspenstigen Geist der Hresie erzeugte. Weder die kirchlichen noch die staatlichen Mittel fruchteten bei der Hartnckigkeit der Jansenisten. durch deren Schuld Frank-reich ein volles Jahrhundert in kirchlicher Hinsicht aufs schwerste beuu-ruhigt und erschttert wurde. Fr Frankreich waren die Wirkungen dey heftigen Jansenistenstreites schlimmer, als fr die Gesamtkirche das Schisma von Utrecht (1723). . Y Aufhebung Gegen die Hugenotten ging er von der Politik religiser Toleranz des Edikts ab und griff allmhlich von den sanften Mitteln der Bekehrung zu strengen von Nantes Maregeln, zuletzt nach der Aufhebung des Edikts von Nantes (1685) zur harten Verfolgung. Der reformierte Gottesdieust wurde verboten, die Geistlichkeit ausgewiesen, den Laien die Auswanderung untersagt, standhaften Bekenueru ihres Glaubens Strafeinquartierung (Dragouaden) ins Haus gelegt, unter deren Willkr sie entsetzliche Gewalttaten aller Art erduldeten. Trotz des Verbotes wanderten in den Jahren 1680 bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts etwa 50 000 Hngenottenfamilien aus und fanden als gewerbttige Leute in Holland. England, in der Schweiz und in deutschen Landen gerne Aufnahme, im brandenburgifchen Staate durch das Potsdamer Edikt. Durch diese Refugies kamen einzelne Gewerbe Edamer wie die Seidenweberei, Strumpswirkerei, die Juwelierkunst nach Gegenden, 1685. die seither wenig Manufaktur kannten. Ein gefhrlicher Aufstand der in Camisarven. den Ceveuuen zurckgebliebene,, Hugenotten, der nach ihrem Kittel genannten Camifarden. konnte nur mhsam bewltigt werden (1705). Kriege liudwigs Xiv. 16. Der erite Raubkrieg (Deuolutionskrieg) (16671668). i. Raubkrieg Trotz des Verzichtes der spanischen Prinzessin Maria Theresia aus spa- 166j6ts nisches Gebiet erhob Ludwig Xiv. als deren Gemahl zwei Jahre nach

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 16

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
16 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 16481740). Rheinbund zu einem Bunde mit Frankreich zu gewinnen, der angeblich Erhaltung 1658- des Westflischen Fried eus und gegenseitige Verteidigung bezweckte, tat-schlich aber den deutschfeindlichen Absichten des Stifters diente. Dieser Rheinbund", dem die drei geistlichen Kurfrsten, beide Hesfen, Vrann-fchweig, Pfalz-Neuburg, der König von Schweden als Herzog von Bremen und Verden, kurze Zeit auch der Kurfürst von Brandenburg angehrten, zerfiel wieder. Gerade in jenem Jahre der Schmach erhob der Brauden-burger krftig seine Stimme fr die Ehre Deutschlands, das unter dem Vorwande der Religion und der Freiheit gar zu jmmerlich zugerichtet" sei. Was sind Rhein, Weser, Elbe und Oderstrom nunmehr anders als fremder Nationen Gefangene?" Gedenke." fo schliet die Schrift des Fürsten da du ein Teutscher bist.y [nidwigs Xiv. Seibitregierung (16611715). eejcuafter 13. Unnere Politik. Verwaltung. Als Mazarin starb (1661), vonludwigs berraschte der 23 jhrige König die Minister durch die bndige Er-Regierung, jj&run^ ^ er von nun an selbst regiere", knftighin nur ihren Rat nach Ermessen einholen werde, da sie berhaupt nur seine Be-fehle zu erwarten und zu vollziehen htten. Noch mehr verblffte er alle durch die Tatkraft, mit der er diese Willenserklrung ausfhrte. Nicht blo alles zu genieen, wozu er sich kraft feiner Herrschergewalt fr befugt hielt, sondern zu befehlen und zu tun, was sein Herrscherbewutsein, sein Selbstgefhl, seine Selbstsucht und sein hochfliegender , Ehrgeiz fr gut befanden, erachtete er als das unantastbare Vorrecht des Knigs, dessen Person Mittelpunkt des ganzen Staatslebens, ja der Staat selbst sei. Vielleicht hat Ludwig das stolze Wort L'etat c'est moi" nicht gesprochen, sicher hat er es in der inneren wie in der ueren Politik und in der Willkr, mit der er seinen Leidenschaften huldigte und huldigen lie, bewahrheitet. Vor der Majestt des Sonnengottes (le roi soleil) beugte sich alles in anbetender Unterwrfigkeit; um seine Gnade bettelte man, seine Ungnade vernichtete. Unter dem blendenden Glnze des Erhabenen atmen und dienen zu drfen, sollte Wohlfahrt und Glck der Untertanen fein. Der ungemeinen Pracht, mit der der König sich umgab, dem Prunk seiner Schlsser, die unter dem stillen Fluche von Hofleben. Tausenden erstanden, dem bis zur Lcherlichkeit peinlichsten Hofzeremoniell entsprach das allezeit wrdevolle Austreten und Reden des Gebieters, der selbst seine Miachtung des Sittengesetzes mit den trgerischen Hllen ueren Anstandes zu umkleiden verstand. Ludwigs Xiv. Beispiel hat nicht blo aus die franzsische Gesellschaft entsittlichend gewirkt, sondern als tonangebend die Hse seiner zahlreichen Nachahmer auerhalb Frankreichs mit seinem Giste angesteckt, dem Alamodewesen in Etikette, Kleidung, Prunksucht, ppigkeit. Sittenlosigkeit und Tyrannei. Das Franzseln in

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 17

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Sieg des Despotismus in Frankreich, politisches Ubergewicht ?c. 17 Sprache und Sitte hatte in Deutschland zwar schon vor Ludwigs Zeit be-gnnen, ward aber erst allgemeiner Unfug durch das politische berwiegen Frankreichs und die berhandnehmende Unsitte, in Paris die feine Sitte", die Courtoisie, kennen zu lernen. Mit seltenem Scharfblicke whlte sich Ludwig die Werkzeuge seines Willens, die es doch verstanden, den Herrn nach ihren Absichten zu leiten, der Hinwiederun, sie in Demut dadurch hielt, da er keinem mehr Einflu als dem andern einrumte. Dem gefhrlichen Rnkeschmied Fouquet, dem allzusichern Oberintendanten der Finanzen, bereitete er jhen Sturz und betraute uach und nach dessen Gegner und Nebenbuhler Colbert, der sich Ludwigs, aus ganz einfachen Verhltnissen emporarbeitete, mit den mtern eines Ministers fr das Innere, fr die Finanzen, den Handel, fr Knste und Fabrikwesen. So hart und rcksichtslos dieser brgerliche Minister war. so reich an Kenntnissen und so unermdlich arbeitsam war er auch. An Genialitt bertraf ihn der Minister der auswrtigen Angelegenheiten Lyonne, ein Meister der Strategie auf dem Gebiete der Diplomatie, an Gefhlslosigkeit und Gewaltttigkeit der Kriegsminister Louvois, Nach-folger seines edleren Vaters Le Tellier und Heranbildner des streng recht-lichen, groen Festnngsbaumeisters Vaubau, dessen Kunst Frankreich im Spanischen Erbsolgekrieg rettete. Louvois leistete als Neuordner des ganzen franzsischen Heerwesens, das er zum strksten und schlagfertigsten Europas machte, Groartiges, erntete aber fr seine unmenschliche Kriegsfhrung auch den verdienten Fluch der mihandelten Völker. An der Spitze der tchtige Truppen standen gut ausgebildete Offiziere und hervorragende Heerfhrer wie Eonde, Turenne, Luxembourg, Villars uftv. Die unter Mazarin vernachlssigte Marine wurde wieder gehoben, konnte jedoch die Seemacht Gemacht Englands nicht erreichen. Die Erhhung der Wehrkraft sicherte einmal die Ruhe im Innern und die unumschrnkte Gewalt des Knigtums, dann aber gewhrte sie die Mglichkeit zur Durchfhrung der Obmacht der das Ausland. Das Heer erhielt die Strke von der 200000 Mann geschulter Truppen, die ganz zur Verfgung des Knigs standen, deren Offiziere, auch wenn sie ihre Stellen kauften, doch von unten auf dienen muten und vom Könige ernannt, vom Könige bezahlt wurden. Wichtige Verbesserungen waren die Einfhrung der Uniform, des Bajonetts und selbstndiger Artillerieregi-menter sowie die Verstrkung der berittenen Infanteristen, der Dragoner. Den Zwecken des Absolutismus im Innern diente die Polizei und der Schrecken der lettres de cachet, der Formulare, durch welche im Namen a Le*trt des Knigs ohne gerichtliches Urteil Miliebige, Mivergngte, Verdchtigede fachet' und Unbequeme in Hast genommen und gehalten werden konnten. Die Presse stand unter scharfer Kontrolle. Die ganze Staatsverwaltung wurde zentralisiert. Von Berufung Zentraii-der Reichsstnde war keine Rede mehr, die Parlamente durften nicht wagen, *att0"' gegen Erlaffe des Knigs Einwnde zu erheben, den Provinzialstnden blieb Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. S. Bd. 2
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