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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 50

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
50 der Einbung vorgelesener Musterreden, teils endlich in einer Anleitung zur Ausarbeitung von eigenen Reden oder Abschnitten von solchen. Unter den von Isokrates selbst verfaten Musterreden erregen das meiste Interesse die der epideiktischen Gattung. Diese groen Prunk-reden waren zugleich politische Flugschriften und fr den Verfasser das Mittel, seine Ideale vom Zusammenschlu aller Hellenen zu gemeinsamer Bekmpfung der Barbaren unter das Volk zu bringen, Ideale, welche bei dem damaligen Stande der Dinge nicht mehr zu verwirklichen waren und deren Zerrinnen bei Chaironeia den fast 100--jhrigen Greis mit solchem Schmerz erfllte, da er 338 sich selbst das Leben nahm. Die berhmtesten seiner epideiktischen Reden sind: der 7zavr\yvqlxog, eine 380 fingiert in Olympia vor der panhellenischen Festversammlung gehaltene, durch abgerundeten Periodenbau, klangvollen Rhythmus, Reinheit der Sprache und Vaterlandsliebe ausgezeichnete Lobrede auf Athen, welche dieser Stadt das Recht auf die Hegemonie zuspricht, und der 7rava&r]vcux6g, eine Rede, die mit greisenhafter Weitschweifigkeit ohne wesentlich neue Gedanken das Lob Athens in denselben Tnen singt, wie der navvflvqlxo*;, und zugleich die rhetorische Kunst des Verfassers selbstgefllig verherrlicht. 42. vemosthenes. Derrtosthenes, Sohn des Demosthenes, aus dem attischen Demos Paiania, wurde wahrscheinlich 383 geboren. Sein Vater war Besitzer einer mit 30 Sklaven betriebenen Schwertfabrik. Kaum 7 Jahre alt, verlor er seinen Vater durch den Tod und wurde durch unehrliche, gewissenlose Vormnder um das nicht unbetrchtliche Vermgen (15 Talente) betrogen. Von Isatos in der Redekunst belehrt und mit juristischen Kenntnissen ausgestattet, zog er einen der Vormnder vor Gericht und erwirkte, obgleich erst 20 Jahre alt, die Verurteilung des ungetreuen Vormundes zu 10 Talenten Schadenersatz, mute sich aber schlielich zu einem mageren Vergleiche bereit finden. So durch die Unehrlichkeit seiner Vormnder zu den ersten Versuchen im Reden gezwungen, suchte er, um sich eine Stellung zu grnden, sich als Redner auszubilden. Es ist allbekannt, mit welch beispiel-loser Entschlossenheit der junge, beraus strebsame Mann die Gebrechen seiner Natur, das Zucken mit der Achsel, die schlechte Aussprache des t> und das zaghafte Bangen gegenber dem rauschenden Lrm der Volksmenge durch das der der Schulter aufgehngte Schwert, durch Steinchen, die er in den Mund nahm, sowie durch Sprechen gegen die brandenden Wogen des Meeres bekmpfte und siegreich berwand. Diese unbeugsame Tatkraft hat den Redner durch sein ganzes, vielbewegtes Leben begleitet. Sein Werden und Wachsen als Redner vollzieht sich in drei Perioden. In der ersten Periode sehen wir ihn als redenschreibenden Rechtsanwalt im Kampfe um feine brgerliche Existenz; in der zweiten tritt er persnlich als Redner auf, zumeist in Privatprozessen, aber durchweg solchen, bei denen zugleich auch ein ffentliches Interesse in

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 173

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
173 Der Leichnam wurde sodann durch die Sklaven des Leichenbe-statters (libitinarius), der die Anordnungen fr das Leichenbegngnis traf und alle zu demselben erforderlichen Gegenstnde in einem Haine der (Venus) Libitina auf dem Esquilin bewahrte, gewaschen, gesalbt und mit der toga bekleidet, auch mit etwaigen Amtsinsignien geschmckt und im Atrium auf dem lectus funebris (Paradebett) aufgebahrt, indem die Fe nach der Auentr gerichtet wurden. Whrend der mehrere Tage dauernden Ausstellung der Leiche waren Cypressen zur Andeutung der Trauer im Vestibulum aufgestellt. In der Kaiserzeit, vielleicht auch schon frher, wurde den Toten, wie bei den Griechen (s. S. 94), ein Geldstck als Fhrlohn fr Charon in den Mund gelegt. Die Bestattung eines Vornehmen (pompa, exsequiae) gestaltete sich ungemein prunkvoll, dem Triumphe eines siegreichen Feldherrn nicht unhnlich. Herolde forderten das Volk zur Teilnahme an dem auf einen Vormittag angesetzten Leichenbegngnisse aus, das in alter Zeit zur Nachtzeit stattgefunden hatte. Den Zug erffneten Musiker (Fltenblser, seltener Trompeter); ihnen folgten gemietete Klageweiber mit aufgelstem Haar, die zur (Ehre des Toten unter dem Schalle der Flten Klagelieder (neniae) sangen. Schauspieler fhrten auch wohl Szenen aus dem Leben des Verstorbenen auf. Sitzend auf hohen Wagen schlssen sich an die Trger der imagines maiorum (s. S. 150), die in ihrer oft groen Zahl das Alter und die Bedeutung des Ge-schlechtes darstellten. Nicht selten wurden auch Bilder, die kriegerische Ruhmestaten des Dahingeschiedenen verherrlichten, im Zuge mitgefhrt. Die mit prachtvollen Decken geschmckte, hohe Bahre wurde von Verwandten oder Freigelassenen getragen. Es begleiteten sie die Verwandten. Freunde und Klienten in dunkler, schlichter Kleidung. Auf dem Forum wurde die Bahre niedergesetzt, und ein Verwandter oder bei staatlichen Begrbnissen ein besonders ernannter Redner hielt die Leichenrede (laudatio funebris), bei der es mit der Wahrheit nicht immer genau genommen wurde, während die Trger der imagines auf kurulischen Sesseln Platz fanden. Dann wurde der Zug fortgesetzt bis zur Grabsttte vor der Stadt, da in dieser kein Toter beigesetzt oder verbrannt werden durfte. Die Leichen wurden in lterer Zeit, z. T. auch noch spter im eigentlichen Sinne des Wortes in einem hlzernen oder steinernen Sarge beerdigt, wie die Leichen der rmeren Einwohner berhaupt fast immer der Erde bergeben wurden. Im Falle der Verbrennung wurde die Leiche auf einen Scheiterhaufen gelegt, der auf einer Verbrennungssttte aus leicht brennbaren Stoffen errichtet war. (Bin Verwandter oder Freund zndete abgewandten Antlitzes den Holzsto mit einer Fackel an, nachdem allerlei Gegenstnde, die fr den Toten im Leben Wert gehabt hatten, Kleider, Waffen, Schmuckgegenstnde neben Weihrauch und sonstigen wohlduftenden Spezereien, darauf geworfen waren. War der Scheiterhaufen unter Klagegesngen zusammengebrannt, so lschte man die glhende Asche mit Wein oder Wasser und rief dem Toten den letzten Scheidegru zu mit have, anima Candida", mit salve" oder mit den Worten >,sit tibi terra levis".

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 129

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Befreiungskriege. 129 und Achim von Arnim gesammelt und erneuert hatten (18061808). Joseph Grres, lngst abgekhlt in seinem fr Freiheit glhenden Herzen, gab die Deutschen Volksbcher" heraus (1807) und sann nach der Deutschlands Wiedergeburt. Von Rachedurst gegen den verhaten Unter-drcker des Vaterlandes brannte das Herz Heinrichs von Kleist. Schon durchzog geheimnisvolles Rauschen den deutschen Sngerhain; nicht lange. und zu scharfem Schwertschlag erklangen die frischen Lieder der Frei-heitsdichter" Theodor Krner. E. M. Arndt. Max v. Schenkendorf. Fried-rich Rckert. Joseph v. Eichendorff. Ludwig Uhland usw. Der Freiheitskrieg von 1813 und 1814. 86. Der Freiheitsfeldzug 1813. Jetzt oder nie ist der Mo- ment. Freiheit. Unabhngigkeit und Gre wieder zu erlangen. In dem Ausspruch Eurer Majestt liegt das Schicksal der Welt." So Yorks Rechtfertigung. Seine Tat glich dem verfrhten Wagnisse Schills; die Umstnde entschieden zu seinen Gunsten und zum Heile frs Vaterland. Um die Feinde zu tuschen der die wahren Absichten, mute König zum Krieg. Friedrich Wilhelm Iii. zunchst Yorks Schritt ffentlich verurteilen. Dann verschaffte er sich freie Hand durch berfiedeluug nach Breslau (22. Ja-nuar 1813), von wo er an die seither vom Dienste mit den Waffen be-freiten Wehrfhigen den Aufruf zur Bildung freiwilliger Jgerkorps erlie (3. Februar), ohne ein Wort von einem Feinde zu sprechen. Zwei Tage^^' spter bewilligten die Stnde der Provinz Preußen, in der Stein als Volkes. Bevollmchtigter des Zaren und York erschienen, aus eigenen Mitteln der 30000 Mann Rekruten und Landwehr (5. Februar). Obgleich die am 12. Februar erfolgende Gutheiung von Yorks Verhalten, die Berufung Scharnhorsts und andre Maregeln den Argwohn der Fran-zofen erregten, lieen sie sich doch von Hardenberg der die Politik des Knigs beruhige. der die Gesinnung des Volkes konnten sie sich keiner Tuschung hingeben; denn es machte aus seiner Franzosenfeindschaft kein Hehl und drngte sich, nachdem der König alle seitherigen Befreiungen von der Dienstpflicht ausgehoben hatte, mit einer solchen Begeisterung zu den Fahnen, da ein Zweifel der die Gedanken und Wnsche des Volkes kaum mglich war. Fr die Freiheit brachte jeder nach Krften freudig sein Opfer, sich felbst, seine Shne, seine Habe. So verkaufte Ferdinande von Schmettau ihr goldblondes Haar an einen Friseur, der daraus Riuge, Broschen und Ketten verfertigte ivtb den Erls auf den Altar des Vater-landes niederlegte. Als Freikorps errichtet wurden, traten viel nichtpreuische Jnglinge, z. B. Theodor Krner, und einzelne Jungfrauen in mnnlicher Kleidung ein. Zum rger der vor Kampfeslust glhenden Bndnis Krieger zgerten die Russen mit dem Einmarschieren. Aus den Patrioten lastete ein Alp, bis zu Kalisch mit Rußland ein Schutz- und Trutz- 1813. Weltgeschichte fr die Oberstufe d. Studienanst. 3. Bd. 9

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-

10. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 23

1894 - Münster : Aschendorff
— 23 — stützungen herbeieilen konnten. In diesem gefährlichen Augenblicke brachte die Kavallerie Rettung. Der General von Bredow erhielt den Befehl, mit seiner Brigade, die aus dem altmärkischen Ulanenregiment Nr. 16 und dem magdebnrgischen Kürassierregiment Nr. 7 bestand, gegen die feindliche Infanterie und Artillerie einen Angriff zu unternehmen. Mit dem vollen Bewußtsein von der Gefährlichkeit des Angriffes ritten denn auch die tapfern Retter in sausendem Galopp unter die Feinde. Von mörderischem Feuer empfangen, sanken Roß und Retter scharenweise zu Boden. Aber unter brausendem Hurra ging es mit gesenkter Lanze und ge- schwungenem Säbel weiter durch Staub und Pulverdampf. Da ertönte das Zeichen zum Rückzug; unter abermaligen gleich schweren Verlusten wurde auch dieser glänzend vollzogen. Aber nur die Hälfte der Brigade kehrte zum Ausgangspunkte zurück, die anderen lagen tot oder verwundet auf dem Schlachtfelde. Doch nicht vergeblich war das große Opfer gebracht. Die Franzosen waren durch diesen heldenmütige Reiterangriff so lange aufgehalten worden, daß auf deutscher Seite Verstärkungen anrücken konnten. Bis spät am Abende wütete der heftigste Kampf. Die Deutschen durften sich Sieger nennen, weil sie die Feinde am Abzüge von Metz gehindert hatten. Aber uoch war die blutige Arbeit bei Metz nicht gethan, noch war die stolze Festung nicht umschlossen. Dazu bedurfte es noch eines weiteren Kampfes. Am 18. August fand die Schlacht bei Gravelotte statt. Diese Schlacht war noch gewaltiger, noch blutiger, als die vorige. 160 000 Deutsche standen hier ungefähr ebenso vielen Franzosen gegenüber; König Wilhelm führte selbst den Oberbefehl und geriet mehrmals in den Bereich feindlicher Kugeln. Bis zum Abend war die Entscheidung unsicher. Fünfzehn Stunden saß der 7 3 fahrige König im Sattel. Erst bei eintretendem Dunkel stieg er vom Pferde. Auf einer Leiter sitzend, die auf einem gefallenen Pferde ruhte, erwartete er die Entscheidung; ein Stück trockenes Brot und ein schluck Rotwein bildeten sein Abendbrot. Da endlich, als das Dnnkel der Nacht vom Lager-feuer und vom Widerscheine brennender Dörfer erhellt wurde, sprengte der General von Moltke heran und meldete den gewonnenen Steg. Es war gelungen, den Feind vollständig in Metz einzuschließen. Die große Armee Bazaiues konnte also an dem Kriege keinen thätigen Anteil mehr nehmen. Prinz Friedrich Karl wurde mit 200 000 Mann vor Metz zurückgelassen, um ein Entweichen der eingeschlossenen Franzosen zu verhindern. Ans den übrigen Truppen der 1. und 2. deutschen Armee wurde jetzt eine vierte Armee gebildet, später die „Maas-Armee" genannt, deren Oberbefehl dem Kronprinzen Albert von Sachsen über-
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