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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 185

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
185 Romulus sein Asyl grnbete;1) 3. aus der Sdwestspitze mit dem groen Iuppiterternpel auf einem freien Platze (area Capitolina) und mit dem Tarpejischen Felsen am Sdabhange, von dem die Volks-tribunen die durch sie zum Tode Verurteilten hinabstrzten.^) Von dem letzten Könige erbaut und 509 eingeweiht, im Sullanischen Brgerkrieg (83 v. Chr.) und von neuem im Kampfe des Vitelims gegen Vespasian (69 n. Chr.) durch eine Feuersbrunst zerstrt und bei der letzten Gelegenheit von Domitian prachtvoll erneuert, erhielt sich das templum Jovis 0. M. als das vornehmste Heiligtum der rmischen Welt bis ins 6. christliche Jahrhundert. Mit seinen (fr 55v2 Mill. Mk.) vergoldeten Dachziegeln grte es schon von ferne die auf dem Tiber nach Rom kommenden Fremden. Die dreiteilige (Telia mit den Bildnissen der kapitolinischen Gttertrias Juppiter, Juno und Minerva war der regelmige Versammlungsort des Senates fr die 1. feierliche Sitzung zu Anfang jedes Jahres und fr jene Sitzungen, in denen der Krieg beraten wurde. In die Seitenwand wurde jedes-mal nach Verlauf eines Jahrhunderts an den Iden des Septembers der clavus saecularis- (oder annalis?) zum Zwecke der Zeitrechnung eingeschlagen, in den Kellerrumen die Sibyllinischen Bcher aufbewahrt, die beim 1. Brande zu grnde gingen, dann aber nach dem Muster derjenigen von Erythr in Kleinasien wiederhergestellt wurden. 2. Das Forum (und (Tomttium).3) Das (Tomitium, ein inaugurierter, quadratischer Platz (templum) im Nordwesten des Forums am Fue des Kapitols, war lange Zeit die Sttte, wo sich das politische Leben Roms abspielte. Unter freiem Himmel fanden hier bis 145 v. Chr. die Volksversammlungen (in den comitia curiata und tributa) und die Gerichtssitzungen statt. An der Nordseite erhob sich das alte Rathaus (curia Hostilia), der gewhnliche Sitzungssaal des Senates, an der Sdseite die alte Rednerbhne, nach Verzierung mit den erbeuteten ehernen Schiffsschnbeln (von Antium, 338 v. Chr.) rostra genannt. Nach dem Brande des Rathauses im Jahre 52 v. Chr. verschwand der Platz des Comitiums. 1) Hier liegt jetzt der nach dem Entwrfe von Michelangelo (ca. 1540) gestaltete Kapitolsplatz (Piazza del Campidoglio mit dem der dem alten Ta-bularium errichteten Senatoren und dem Konservatorenpalast, dem Sitz der Stabt-Verwaltung), wohin eine Reihe antiker Monumente von anberen Stellen der Staut bertragen warben ist: Die Statuen der ihre Rosse fhrenben Dioskuren (ge-funben beim Theater des Baibus), die grunblos sogen. Sieqestrophen des Marius (der die Germanen, wahrscheinlich aus der Zeit Domitians), die ehemals am Lateran aufgestellte Reiterstatue Marc Aurels von (einst!) vergoldeter Bronze, eine der besten Schpfungen antiker Erzgieherei, eine Minervastatue mit etvanbung aus Porphyr, die liegenben Statuen des Nils und des Tibers, sowie zweier Lwen aus Basalt. 2) der den Ruinen des Iuppitertempels erhebt sich (seit 1580) der Palazzo Caffarelli, jetzt Sitz der deutschen Botschaft und des Kaiserl. Deutschen Archologischen Instituts, whrenb das Kgl,-Preuh. Historische Institut im Palazzo Giustiniani in dem Stabtteile am Tiber untergebracht ist. 3) Vergl. das uerst interessante Buch von (Ehr. Hlsen, Das Forum Romanum", Rom 1905, mit den neuesten Resultaten in der spteren franz. ober engl. Ausgabe. 13

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 235

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 235 - Der erhaltene Kalender des Philocalus vom I. 354 n. Chr. oerzeichnet mit Einschlu der 10-tgigen munera gladiatoria (im Dez.) nicht weniger als 176 Spieltage. Wie die Zahl, so steigerte sich auch die Pracht der Spiele immer mehr. Der Eintritt war frei, aber den Sklaven versagt. In den Zwischenpausen erfolgte die Bewirtung des Volkes auf Kosten der Spielgeber. Die Unkosten erreichten daher zuweilen das Hundertfache dessen, was die Staatskasse den dilen und Prtoren dafr auswarf. Und doch war z. B. der Staatszuschu fr die ludi Romani von ursprnglich Vs auf 1/3 Mill. Sesterzien im I. 217 v Chr. und auf mehr als 3/4 Mill. im Anfange der Kaiserzeit gestiegen. Die glanzvollsten Spiele bernahmen spter die Kaiser auf ihre Kasse. 2. Nach dem Schauplatze und der Art der Darbietungen gab es: 1. Die ludi circenses, die Zirkusspiele, die seit den Tarquiniern im circus Maximus, seit 220 v. Chr. auch im circus Flaminius, in der Kaiserzeit auerdem noch im circus Gai et Neronis in Vaticano und im circus Maxentii (309 n. Chr.) an der via Appia gefeiert wurden. Bestandteile: gymnische Kmpfe: Wettlauf (cursus), Springen (saltus), Ringen (lucta), Faustkampf (pugilatus) und Discuswerfen (discus); der ludus Troiae, ein von Knaben edler Abkunft aufge-fhrter Waffenreigen zu Pferde, und besonders das Wagenrennen mit dem Viergespann (quadriga) im Groen Zirkus. - (Erffnet wurden die Iirkusspiele mit dem vom Kapitol der das Forum nach dem Zirkus Maximus sich bewegenden feierlichen Paradezug (pompa circensis), der nur den ludi Romani und ihren Vorlufern, den ludi magni (votivi), den ltesten und Jahrhunderte lang einzigen Spielen dieser Gattung, eigentmlich und mit dem Viergespann ein unverkennbares Abbild und urspr. ein Teil des Triumphzuges *) gewesen ist. Denn wie bei diesem der siegreiche Feldherr zu Ehren des siegver-leihenden Iuppiter, so erschien bei der pompa circensis der spielgebende Magistrat noch spter ebenfalls in Triumphatorentracht; die i) Der Crtumpbzug ordnete sich auf dem Marsfelde vor dem Tempel der Bellona, in dem auch der Senat den Bericht des Feldherrn entgegengenommen hatte, und der nahen porta triumphalis folgendermaen: zuerst der Senat und die Behrden, dann die Musik, Hierauf die Beutestcke, von den eroberten Stdten und Schiffen Abbilbungen, hinterher die weien Opferstiere Iuppiters und die gefangenen Fürsten und Fhrer der besiegten Nationen, enblich der Triumphator selbst mit dem siegreichen Heere, das Lob- ober auch Spottlieber fang. Angetan mit dem Prunkgewanbe des kapitolinischen Iuppiterbilbes, der tunica palmata et toga picta, einer mit Palmzweigen und Viktorien geschmckten Tunika und einer purpurnen, golbgestickten Toga, das mit einem Abler gekrnte elfenbeinerne Scepter in der Hand, das Haupt, der dem Diener einen gewaltigen Kranz von Golb und Edelsteinen schwebend hielten, mit Lorbeer geschmckt, ja selbst nach der Art der 3uppiterftatue mit menniggefrbtem Gesichte, so stand der Triumphierende da auf dem hohen, vergoldeten, von 4 weien Rossen gezogenen Viergespann, in allen Stcken ein getreues, leibhaftiges (Ebenbild des Gottes. So ging es nun durch den Zirkus Flaminius um das Kapital herum bis zum Forum, von ba zu-

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 240

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
240 25. Das Gelbde und der Lid. 4. Das Gelbde {ev^, votum) war ebenfalls eine Bitte an die Gottheit um Gewhrung einer Gnade mit dem feierlichen Versprechen einer Gegenleistung (eines Opfers, Weihgeschenkes, Tempels). War der Wunsch seitens der Gottheit erfllt, so lastete das Gelbnis gleich einer Schuld auf dem Menschen und mute aufs gewissenhafteste geleistet werden (votum solvere, reddere). Regelmig fortlaufende vota pro rei publicae salute erfolgten an die hchsten Staatsgottheiten des Kapitols beim Amtsantritt der hchsten Staatsbeamten zu Neujahr, an den Kriegsgott Mars beim Lustrum am Abschlsse der Censusperiode, auerordentliche Gelbde ebenfalls an die Kapitolinischen Gottheiten beim Auszuge des Feldherrn zum Kriege oder vor der Schlacht, in Zeiten groer Not (z. B. das ver sacrum); ferner die devotio, die Todesweihe - so des M. (Eurtius, der 3 Decier an die Unterirdischen, um im Krieg den Sieg zu erlangen. 5. Der Eid {Sqxoq, ius iurandum = brgerlicher Cid) endete mit einer Selbstoerwnschung {qa, xaxnqa] exsecratio = Fluch) fr den Fall des Meineides oder Eidbruches. Die Bestrafung des Meineides blieb der zur Zeugenschaft angerufenen Gottheit anheimgestellt. Bekrftigt wurde der (Eid durch Trankopfer oder auch durch blutige Opfer. Whrend die homerischen Helden beim Schwur das Scepter gen Himmel erhoben, berhrte in spterer Zeit der Schwrende den Altar oder tauchte seine Hand in das Blut des geopferten Tieres. Auer dem Eid vor Gericht und dem Soldateneid (sacramentum) gab es den Amtseid, der beim Antritt und am Ende des Amtsjahres geleistet wurde. - der das foedus im engeren Sinne, den mit religiser Feier abgeschlossenen Staatsvertrag, s. unter Fetialen. 26. Die Lektisternien und Supplikationen. 6. Die Lektisternien (deal-evia = (Btterbewirtungen) waren bei den Griechen in der besseren Zeit weniger gebruchlich, und zwar galten sie namentlich den Dioskuren, dem Herakles, Dionysos und der Demeter. In Rom aber wurden sie nach der Aufnahme der griechischen Gottheiten so beliebt, da sie sogar in rein rmische Gottesdienste eindrangen. So wurde selbst dem Iuppiter (Tapitolinus zuweilen ein lectisternium veranstaltet. Diese Kulthandlungen des ritus Graecus wurden auf Gehei der Sibyllinischen Bcher angeordnet und setzten eine allgemeine oder doch weitgehende Beteiligung der Bevlkerung voraus. Der Hauptgott der Lektisternien war Apollo. Jeder rmische Tempel enthielt von nun an als Ausstattungsstck ein pulvinar, eine hl. xam?, ein ausgebreitetes Polster (lectum ster-nere), auf dem ein puppenartiges Bild der Gottheit niedergelegt wurde, um das Opfer in Gestalt einer Mahlzeit auf einem vor dem lectus aufgestellten Tische dargebracht zu erhalten. Sellisternia (seilas

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 114

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
114 fhrenden Strae beigesetzt. Die Inschrift auf seinem Grabmal, an-geblich von ihm selbst verfat, lautete: Mantua me genuit, Calabri rapuere, tenet nunc Parthenope; cecini pascua, rura, duces. Mantua gab mir das Leben, Calabrien nahm es, Neapel Birgt jetzt den, der besang Weiden und cker und Krieg. In Vergil war ein edler Mensch dahingegangen, ausgezeichnet durch innige Frmmigkeit, groe Sittenreinheit und tiefes Naturgefhl. Mit diesen im Augusteischen Zeitalter so seltenen Eigenschaften verband er eine gewinnende Liebenswrdigkeit, Herzensgte und Bescheidenheit, so da seine zahlreichen Freunde, zu denen auer Mcenas und Au-gustus namentlich die Dichter Horaz, Varius und Tucca zhlten, ihn geradezu verehrten; Horaz nannte ihn die Hlfte seiner Seele". -Vergil war groß und hager von Gestalt und linkisch in seinem Auf-treten; er sprach langsam und bedchtig, hatte aber eine wohlklingende Stimme. Unter den Dichtern seiner Zeit war er bei weitem der gefeiertste. Die Werke, denen er seinen Ruhm verdankte, sind 10 Hirtengedichte, Eclogae oder Bucolica genannt, das Lehrgedicht Georgica in vier Bchern, ganz besonders aber die schon erwhnte Aeneis, ein Epos in 12 Gesngen. Nur bei der letzten Dichtung haben wir hier zu verweilen. Die neassagen. Zugrunde liegen der neis Sagen von dem Troer Alneias, deren Inhalt kurz folgender ist: neas, Sohn des Anchises und der Venus, ein Verwandter des Priamos, einer der ausgezeichnetsten troischen Helden, rettet sich in der verhngnisvollen Nacht, in welcher Troja in Flammen aufgeht, mit den vaterlndischen Penaten, mit seinem alten Vater, den er auf den Schultern trgt, und seinem Sohne Ascanius, aber ohne seine Gattin Kreusa, die sich in der Finsternis von seiner Seite verliert, nach dem Berge Iba. Hier sammelt er die Reste der Troer und verlt mit ihnen und seinen Lieben das verwstete Vater-land. Nach vielen Irrfahrten und mancherlei milungenen Versuchen, sich auf einer Insel oder an einer Kste des Mittellndischen Meeres anzusiedeln, wird er durch einen Sturm an das Gestade Libyens verschlagen und nach Karthago zur Knigin Dido gefhrt, die den Verirrten gastfreundlich aufnimmt und liebend zurckhlt. Aus Vorliebe fr Karthago beabsichtigt die Gtterknigin Juno im Einverstndnisse mit Venus, gegen den Willen des Schicksals, das den Helden zum Herrscher von atium in Italien und zum Stammvater des rmischen Volkes bestimmt hat, seine Vermhlung mit Dido, aber Iuppiter befiehlt ihm durch Merkur, Karthago zu verlassen und nach Italien auszubrechen. neas gehorcht; die schmerzlich enttuschte Dido ttet sich selbst. Die Troer kommen nach Sizilien, wo vor einem Jahre Anchises gestorben ist, und veranstalten an seinem Grabe glnzende Leichenspiele, fahren dann nach Cum in (Tampamen, wo neas in die Unterwelt hinabsteigt, und landen endlich an der Kste Latiums. Hier werden sie von Latinus, dem Könige von aurentum, der in dem fremden Fürsten den schon lange durch Zeichen und Orakel angekndigten Gemahl seiner Tochter Lavinia erkennt, huldvoll empfangen. Aber Amata, des Latinus Gemahlin, mitraut dem Fremdling; auf Junos Antrieb von der Furie Alekto aufgehetzt, reizt sie Turnus, den tapferen König der Nutuler, dem Lavinia verlobt ist, zum Kriege gegen ihn. In den Kmpfen, die sich jetzt entspinnen, wird neas untersttzt von Evander, einem arkadischen Fürsten, der auf dem Mns Palatinus eine Niederlassung gegrndet hat, und von den Etruskern, die ihren grausamen König Mezentius verjagt und zu seiner Bekmpfung bei (Tte ein groes Heer gesammelt haben, Turnus bagegen von den Mannen des Latinus, von Mezentius und der helbenmtigen Jungfrau Camilla, der Anfhrerin einer volskischen Reiterschar. Nach mehreren Schlachten

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 251

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- 251 - I. sacerdotum quattuor amplissima collegia oder sacerdotia schlechthin. Ii. sodalitates sacerdotum. 2. die augures: seit Numa 3, dann 6, seit 300 v. Chr. 9 (5 Plebejer), seit Sulla 15 (8 Plebejer), seit Csar 16 Mitglieder; 3. die Ii (seit den Tarquiniern), dann (seit 367 v. Chr.) X (5 Patrizier und 5 Plebejer), spter (seit Sulla) Xv viri sacris faciundis, seit Csar auf 16, in der Kaiserzeit auf mehr als 20 Mitglieder gebracht (hnliche Entwicklung wie beim Volkstribunat); 4. die Iii, spter Vii viri epulones: anfangs (seit 196 v. Chr.) 3, seit Bulla 7, seit Csar 10 Mitglieder,- 5. Die sodales Augustales (erst seit 14 n. Chr.): 21 Mitglieder (dazu die sodales Flaviales, Hadrianales, Antoniniani, alle nach dem Muster der sodales Titii); 6. die fetiales: 20 Mitglieder; 7. die salii: 12 s. Palatini des Mars und 12 s. Quirinales des Quirinus; 8. die fratres arvales: 12 Mitglieder; 9. die sodales Titii: (wahrscheinlich) 20 Mitglieder; 10. die luperci: (wahrscheinlich) 12 Quinctiales der Palatinischen und 12 Fabiani der Quirinalischen Gemeinde. 3. Die Ergnzung aller Priesterschaften erfolgte in der Knigszeit durch Ernennung seitens des Knigs, seitdem durch Kooptation (= Selbstergnzung) seitens des Obmanns aus den von den einzelnen Mitgliedern namhaft gemachten (nominatio) Kandidaten. Doch bestellte (capere) der Pontifex Maximus den rex sacroruin, die Flamines und die Vestalinnen als angegliederte Zugehrige des Pontifikal-Kollegiums in irgend einer Form. 4. Qualifikation. Fr die Bekleidung der Priesterwrde war Vorbedingung freie Geburt, brgerliche Unbescholtenheit, krperliche Fehlerlosigkeit; das Patriziat fr den rex sacro-rum, die 3 groen Flamines, die Salier und wahrscheinlich auch die Vestalinnen (wenigstens während der republ. Zeit). 5. Die (Einfhrung geschah beim rex sacrorum, den Groen Flamines und den Augurn in der feierlichen Form der inauguratio (s. S. 247), der Amtsantritt durch in von dem neuen Mitgliede gegebenes Festmahl (cena aditialis). 6. Lebenslnglichkeit der Priesterwrde war die Negel. Bei allen Priestertmern mit einziger Ausnahme des Augurats. das dem Trger einen character indelebilis aufdrckte, zog der Verlust der brgerlichen (Ehrenrechte durch strafrechtliche Verurteilung auch den Ver-lust der Priesterwrde nach sich. Den Vestalinnen, die im Alter von 6-10 Jahren eintreten muten, stand der Austritt nach 30-jhriger Dienstzeit frei, erfolgte aber tatschlich hchst selten. 7. An Vor- und Ehrenrechten (sacerdotum commoda) hatten alle Priester schaffen: 1. die vacatio militiae munerisque

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 254

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
254 Dafr genossen die Vestalischen Jungfrauen auer den schon ge-nannten eine Reihe von Vorrechten: sie allein von allen rmischen Frauen waren zivilrechtlich selbstndig, also von der Tutel befreit, legten ohne Eid Zeugnis ab, verfgten selbstndig der ihr Vermgen (durch Testament). Jedermann machte ihnen auf der Strae Platz, selbst der Konsul lieh vor ihnen die Rutenbndel senken, und sogar ein Ver-brecher mar unantastbar, solange er in ihrer Nhe weilte. e) Wie die dienstlteste Vestalin", die virgo Vestaiis maxima", als Oberin zugleich alle brigen Vestalinnen in sich verkrpernd, die weibliche Vertreterin des Vestakultus am Staatsherde war, so stand neben ihr als mnnlicher Vertreter dieses Kultus der pontifex maximus, der vereinzelt geradezu als sacerdos Vestae bezeichnet wird und als Hausherr am Staatsherde auch der Vor-gesetzte der Priesterinnen war. Er hatte in seiner hohen Macht-stellung, allerdings unter Oberaufsicht des Senates, die ganze frher vom Könige gebte sakrale Oberleitung- diese bettigte er nicht nur innerhalb des Gesamtpontifikalkollegiums, in dem er die Stellen des Rex, der Flamines und Vestalinnen besetzte (capere) und Strafgewalt ausbte, sondern er hatte mit magistratischer Machtbe-fugnis auch das Recht der Auspizien und der Berufung des Volkes in seinem Amtskreise und suchte seine Disziplinargewalt der die ganze Geistlichkeit auszudehnen. Seit 12 v. Chr. war das Oberpon-tifikat mit dem Prinzipat vereinigt. An der hl. Strae ist das alte Knigshaus, die als Fanum konsekrierte Regia, in der auch die hl. Wurfspeere und Schilde (ancilia et hastae) des Mars sich befanden, das Amtslokal (mit dem Archiv) des Pontifikalkollegiums geblieben. Die Dienstwohnungen der verschiedenen zum Kollegium gehrigen Priester lagen in nchster Nachbarschaft: das Haus der Vestalinnen (atrium Vestae oder zuweilen atrium regium), die Amtswohnung des Pontifex Maximus (domus publica), die Amtswohnung des flamen Dialis, das Haus des rex sacrorum am stlichen Ende der sacra via. 37. Das Collegium augurum. 2. Das Collegium augurum, das sich uerlich ganz dem Pontifikat entsprechend entwickelt hat, befate sich mit der uralten, geheim gehaltenen Auguraldisziplin, die ein Zweig des Iuppiter-kultus war. (Entgegen der griechischen Orakelweisheit der Quindecimvirn und der disciplina Etrusca der Haruspices, die beide darauf ausgingen, Knftiges vorherzusehen oder knftigem Unheil durch Angabe der Mittel zur Besnftigung des gttlichen Zornes vorzubeugen, suchte die allein durch die augures vertretene altrmische Divination nach feststehenden Ge-setzen aus gewissen immer nur von Juppiter ausgehenden Himmels-erscheinungen, besonders den Blitz- und Vogelzeichen, zu ermitteln, ob der Himmelsgott zu einer bestimmten, unmittelbar bevorstehenden Handlung seine Zustimmung erteile ober versage. Die augures publici p. R. Q., die auer scharlachrotem Kriegskleid
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