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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 61

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
61 kurzrmelig oder rmellos und ungegrtet war. Der mit Heftnadeln zusammengesteckte, viereckige, rmellose, wollene, lang herabwallende Tienlog der Frau wurde durch einen Grtel (wwj) so zusammengehalten, da das Kleid vorn der den Grtel gezogen wurde und dadurch einen Bausch {xolnog) bildete {asvxolnog); nach hinten hing es langer, woher die vornehmen Frauen oft als xavtrcetcxoi, Elxedinenloi bezeichnet werden. Bei Ausgngen trugen die Männer einen wollenen Mantel {f> xlalva), ein lnglich viereckiges Stck Zeug, das einfach oder doppelt {dinlfj) vom Rcken der die Schulter gelegt wurde, die Frauen ein Schleiertuch (t xqijfe/uvov, f[ xax-Tttqa). An den Fgen trugen Männer und Frauen Sandalen von Rindsleder (r nitida)] den Kopf lie man unbedeckt und setzte nur bei lngerem Aufenthalte im Freien zum Schutze gegen Regen oder Schnee eine Kappe aus Tierfell (xvverj) oder eine Filzmtze (jtlxog) auf. Der volle Kopfputz einer vornehmen Frau bestand aus dem metallenen Diadem und einer Haube, worber dann das Schleiertuch gezogen wurde. Sonstige Schmuckgegenstnde waren Halsketten und Halsbnder, Broschen und Ohrringe. Auer dem am frhen Morgen eingenommenen Frhstck (t Qiarov) gab es zwei Hauptmahlzeiten, das delnvov um Mittag und das dqttov bei Sonnenuntergang. Dieselben bestanden aus Brot (o lzog) und Fleisch (t x^eag)] das Brot, gebacken aus grob ge-mahlenen Gersten- und Weizenkrnern, wurde von der Schaffnenn in geflochtenen Krben aufgesetzt' das Fleisch wurde der glhenden Kohlen am Spiee gebraten, auf der Anrichte zerteilt und an jeden Tischgenossen in gebhrenden Stcken {Saig efarj) von Herolden oder Sklaven verteilt. Gespeist wurde im Mnnersaal an kleinen, niedrigen Tischen ohne Tischtuch und Serviette? auch a man ohne Messer und Gabel. Schon aus diesem Grunde, nicht blo zu religisem Zwecke wurden vor und nach der Mahlzeit die Hnde gewaschen (fj xeqvlijj, das Waschwasser fr die Hnde). Bei festlichen Veranlassungen wurden zur Tafel vom Könige die Geronten eingeladen. Der Wein beim Mahle wurde mit Wasser im Mischkruge (6 xqattjq) gemischt (3/5 Wasser und 2/5 Wein) und aus diesem mit einer Kanne (d ttqxooc) vom Weinschenk (6 olvoxog) von links nach rechts in Becher (t denag, t d/Kpixvnsxxov ein zweihenkeliger Trinkbecher) geschpft. Das Mahl, bei welchem Gesang eines Sngers zur Phor-minx und Tanz von Jnglingen zur Unterhaltung und Erheiterung dienten, wurde mit einer Trankspende fr die Götter {fj Xoirj, <r/rovsij) geschlossen. 55. wagen. Vom vierrderigen Lastwagen (rj ttjuaga) unterscheidet man den zweirderigen Kriegs- und Reisewagen (t %*). Der Kriegswagen war so leicht, da ihn ein starker Mann allein tragen konnte. Die Deichsel war nicht beweglich, sondern mit der Achse (6 dv) und dem Wagenstuhl (6 dcffqog) fest zusammengefgt. Die Pferde zvgen nicht

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 74

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
74 - einen Vorhang gab es im griechischen Theater nicht; dieser findet sich erst im rmischen Theater, wo er aber zur Erffnung der Bhne nicht, wie bei uns, aufgezogen, sondern herabgelassen wurde. 67. Die Maschinen. Das im Verhltnis zur Jetztzeit noch drftige Maschinenwesen hat sich, wie alle (Einrichtungen des Theaters, erst allmhlich entwickelt. Fr die Zeit der groen Tragiker sind besonders zu erwhnen: 1. Die [itixavrj, die Hauptmaschine; sie diente dazu, Götter auf die (Erde herabschwebend (#e an (ivixavrjg) darzustellen, und wurde besonders durch (Euripides viel benutzt, um den sonst nicht gut entwirrbaren dramatischen Knoten durch Kundgebung des Gtterwillens gewaltsam zu zerhauen; 2. das Seoloyezov, eine hnliche (Einrichtung, aber in Bezug auf ihren Zweck von der fj,rixavrj insofern verschieden, als sie die Götter in ihren olympischen Wohnungen zeigte; 3. das Exxvxxn/ua, d. h. die Maschine zum Herausrollen; Per-fnen und Gegenstnde, welche man als im Innern des Hauses be-findlich ansehen sollte, wurden, da durch die Theatereinrichtungen ein Blick in das Hausinnere sich nicht ermglichen lie, auf diesem auf Rollen laufenden Holzgestell auf die Bhne geschoben; 4. das xeqavvofsxonelov und das Qovtslov, primitive Apparate zur Nachahmung des Blitzes und des Donners. Alle diese und noch einige andere zwar erwhnte, aber nicht sicher zu deutende szenische Hilfsmittel wurdet* von Aischylos gern angewendet und sind meist von ihm erst erfunden; Sophokles gebrauchte sie mavoll, wogegen (Euripides sich ihrer wieder fter bediente. 68. Dos Publikum. Das Dionysostheater in Athen konnte gegen 30000 Personen fassen. Auer den (Ehrengsten bestand das Publikum aus Brgern, Metoiken, Frauen, Knaben. Da auch Frauen und Knaben sogar zu Satyrspielen und Komdien zugelassen wurden, ist fr unser Gefhl uerst befremdlich, da in diesen dem Auge wie dem Ohre sich manche Erscheinung bot, die das zarte Gemt einer Frau oder eines Kindes verletzen mute. Man begab sich zu den frh beginnenden Vorstellungen oft schon vor Sonnenaufgang, kaufte an der Kasse, die vermutlich in den Parodoi lag, die Eintrittsmarke und nahm dann einen geeignet scheinenden Platz ein, auf welchem man den ganzen Tag der verblieb, von dem mit-gebrachten Vorrate an Speisen und Getrnken zehrend. Das Verhalten des Publikums, soweit es dem Volke angehrte, und das war weitaus die Mehrzahl, war oft laut und lrmend und sehr anspruchsvoll gegen-ber den Leistungen der Dichter und Schauspieler. Schlechte Leistungen tadelte man durch Auspfeifen, Lrmen; gute lobte man durch uerungen des Beifalls, als Rufen, Klatschen und av&ig-rufen.

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 60

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
60 groer Ausdehnung anlehnten- man vergleiche damit etwa ein aus vielen Gebuden bestehendes Bauerngehft. ffentlichen Zwecken diente das hervorragendste Gebude, das Megaron oder der Mnnersaal. Uber das Megaron zu Tiryns steh: Klassische Rundschau" I, 2, b. Lediglich Familienzwecken diente das Hinterhaus, besonders der ddha/Liog oder das Frauengemach. 53. Hausgert. Die wichtigsten Hausgerte sind Tische, Sthle und Betten' ferner Spinngert und Webstuhl. Es gab groe und kleine Tische {tqdnefr), doch berwogen die kleinen, die so leicht waren, da sich die Freier ihrer als Schilde bedienen konnten. Es gab Sthle ohne jede Lehne (6 Sicpqog), mit gleich hohen Arm- und Rckenlehnen (rj xxiaotj) und mit berhhten Rckenlehnen oder Thronsessel (6 ^vog); Sthle unserer Art sind nicht nachweisbar- die Fubank (6 ^fjvvgj steint) frei, war jedoch bei Thronsesseln auch wohl fest angebracht. - Das Bettgestell (r Silvia) tvar ein rechteckiger Holzrahmen, der auf 4 Fen ruhte- die Lngsseiten des Rahmens waren durchlchert zur An-bringung des Riemengeflechts. der dem Riemengeflecht lag das weiche Unterbett (to fjyog) und darber das Bettuch (6 rdn^g oder ruvov)\ man deckte sich zu mit Wolldecken (rj xxatva). Beim Spinnen handelt es sich darum, den Flachs oder die Wolle durch drehende Bewegung in einen gleichmig festen und dicken Faden zu verwandeln. Die beiden wesentlichsten Teile des Spinnge-rtes sind der Rocken zur Aufnahme des Flachses und die Spindel zur Drehung des Fadens. Whrend nun unser Spinnrocken beide Teile und zudem noch ein Rad enthlt, das, mit den Fen getreten, die Spindel in drehende Bewegung setzt, sind bei Homer der Rocken und die Spindel getrennt, und die drehende Bewegung mu mit der Hand gemacht werden. Spinnen heit rjxdxara arqucpav = Fden drehen. Beim Weben handelt es sich darum, eine grere Zahl von Lngsfden durch einen Querfaden zu einer Tuchflche zu vereinen. Der Querfaden oder Einschlag ist dabei um ein Schiffchen gewickelt' bei den Lngsfden oder dem Aufzuge kommt es darauf an, die un-paarzhligen von den paarzhligen derart in wechselnder Folge zu sondern, da der Querfaden zwischen beiden Reihen leicht hindurchgezogen werden kann. Whrend nun bei uns die Lngsfden eine horizontale Lage haben, der Webstuhl also eine liegende Stellung hat, die es dem Weber ermglicht zu sitzen, steht der Webstuhl bei Homer aufrecht: die Weberin mute also stehend arbeiten und bei einem breiten ervebe zudem noch am Webstuhl hin- und hergehen (rdv tcfzdv 87l0l%(f&0u). 54. Kleiuttg und Mahlzeiten. Die Männer trugen gewhnlich ein wollenes, seltener ein leinenes Unterkleid (o %lt(ov), das bis auf die Knie reichte, hemdartig genht,

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 133

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
133 - und ngstlich geworden, trat er fortan den Triumvirn nicht mehr entgegen; dem Pompejus erwies er wesentliche Dienste, und auch Casars Gunst war ihm keineswegs gleichgltig, zumal da sein Bruder Ouintus bei diesem als Legat diente. Um so eifriger gab er sich seiner An-waltspraxis hin; so verteidigte er den Plancius mit Erfolg gegen die Anklage auf Bestechung, ohne Erfolg den Milo wegen der Ttung des Clodius; zudem fand er Mue, wissenschaftliche Werke zu schreiben, und errang schlielich sogar noch kriegerischen Ruhm als Prokonsul in Kilikien. Auf die hchste kriegerische Ehre des Triumphes wartend, hielt er sich gerade vor Roms Toren auf, als der Brgerkrieg zwischen Csar und Pompejus ausbrach. Nach langem Schwanken schlo er sich dem Pompejus an und folgte ihm nach Griechenland, nahm jedoch an der Schlacht bei Pharsalus (48) keinen Teil. 5. Ciceros zweite Muezeit, bis zum Iahre 44, sein Ende 43. Nach der Schlacht machte er seinen Frieden mit dem siegreichen Csar, der ihn mit Freundschaft und Auszeichnung aufnahm. Seine nunmehrige unfreiwillige Mue unter der Herrschaft Casars benutzte er zur Abfassung vieler rhetorischen und philosophischen Bcher; als Redner trat er nur noch in den drei Csarianischen Reden auf, so genannt, weil er sie vor Csar hielt, um fr Freunde oder Parteigenossen dessen Gnade zu erwirken, so fr den verbannten Pompejaner Ligarius und fr den galatischen König Dejotarus. Nach Csars Ermordung an den den des Mrz 44 griff er wieder ttig in die Staatsangelegenheiten ein und nahm sogar eine bestimmende und fhrende Stellung ein. (Er vertrat die Sache des Freistaates aufs Krf-tigste und entschiedenste gegen Marcus Antonius in den 14 philippischen Reden, die smtlich vor der Schlacht bei Mutina (43) gehalten sind. Aber auf den Siegesjubel von Mutina folgte bald unvermittelt sein Tod. Der jugendliche Octavianus, den Cicero gegen M. Antonius ausspielen zu knnen glaubte, verband sich mit diesem und mit Lepidus zum zweiten Triumvirate. Damit war Cicero dem unvershnlichen Hasse des Antonius preisgegeben; er wurde auf der Flucht bei Cajeta eingeholt und gettet (Dezember 43). 26. Die wichtigsten Reden Glems. Bon den drei im Jahre 70 gehaltenen Berrinen ist die erste die divinatio in Gaecilium, wodurch sich Cicero das Recht, als An-Klger aufzutreten, erstreiten mute gegenber dem Ccilius, den sich Berres als Anklger gewnscht hatte. Die zweite Rede, actio prima genannt, ist inhaltlich drftig, weil Cicero auf eine zusammenhangende Rede verzichtete, um die Wucht der Zeugenaussagen und Dokumente nicht abzuschwchen; der Eindruck war so gewaltig, da Berres sich durch freiwillige Verbannung der Verurteilung entzog. Die dritte, in 5 Teile zerlegte Riesenrede dagegen, actio secunda genannt, ist nur schriftlich ausgearbeitet, nicht wirklich gehalten; Cicero wrde sie jedoch so gehalten haben, wenn es zum zweiten Verhandlungstermine gekommen wre. Von den fnf Teilen ist der vierte, de signis betitelt, am anziehenbsten, weil er uns in das griechische Kunstleben einfhrt.

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 247

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
247 erbeten und gesucht eintretenden Zeichen, zu deren (Erteilung man die Gottheit durch gewisse Mittel veranlassen, ja sogar zwingen zu knnen vermeinte), die der Augur oder Magistrat von einem bestimmten Orte, dem sog. templum, aus beobachtete oder befragte (observare, con-sulere). Bei diesen selbstndigen Kulthandlungen, den auguria (im technischen Sinne!), richteten die Augurn an den Himmelsgott Iuppiter die Bitte (precatio maxima), durch deutliche Himmelszeichen (auguria caelestia) innerhalb bestimmt gezogener Grenzen [eine Zustimmung zu Angelegenheiten der ffentlichen Wohlfahrt (augurium salutis populi Romani, jhrlich einmal vorgenommen) oder zur Wahl eines neuen Priesters (des rex sacrorum, der 3 Groen Flamines und der Augurn : augurium sacerdotii, Inauguration der Priester) zu erkennen zu geben. Der Beobachtungsplatz bei auguralen Kultakten war das augura-culum auf der Burg. Dorthin begab sich bei heiterem Himmel und windstiller Witterung unter Vermeidung jedes Gerusches der Augur mit dem zu inaugurierenden Priester, der sich, das (Besicht nach Sden (oder O.) gewendet, auf einem Stein niederlie- zu seiner Linken stehend und ebenfalls den Blick fest nach S. (oder O.) gerichtet, grenzte der Augur, die Toga der das Hinterhaupt gezogen, mit seinem Krummstab in der Rechten die Himmelsgegenden in der Weise ab, da sein Standort der Schnittpunkt der nord-sdlichen und der ost-westlichen Linie war. Dann den Lituus in die Linke nehmend, legte er die Rechte auf das Haupt des zu Inaugurierenden und wandte sich nun in feierlichem Gebete an Iuppiter O. M., innerhalb der bezeichneten Grenzen am Himmel bestimmte Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl des neuen Priesters zu geben. Das zu dieser Blitzschau abgegrenzte und orientierte Himmelsgewlbe hie templum maius oder Himmels-templum (t. in caelo) oder Schautemplum", das auf die selbstndigen Kulthandlungen der Augurn beschrnkt blieb. Im Gegensatze zur griechischen Anschauung waren insbesondere die zur Linken des Be-schauere erfolgenden Himmelserscheinungen (omina sinistra, von sinere, die etwas zulassen") gnstig. 50. Die magistratische Auspikation. 2. Die magistratische Auspikation (auspicium im technischen Sinne!) war eine der rm. Religion eigentmliche (Einrichtung, wodurch fr alle wichtigen staatlichen Handlungen (wie (Einberufung des Senates, der Komitien, Amtsantritt der Beamten, Auszug zum Kriege und Er-ffnung der Schlacht) durch die ausfhrenden Magistrate die Zeichen der gttlichen Zustimmung (auspicia impetrativa) ein-geholt wurden. So hielt es die Gemeinde fr notwendig, und dadurch wurde der Verlauf des ganzen ffentlichen Lebens in jedem Augenblick an die Gottheit gebunden. Die Magistrate selbst aber waren die immer wieder auspicato (d. h. nur nach vorheriger Befragung des gttlichen Willens durch (Einholung von au-

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-
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