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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 235

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 235 - Der erhaltene Kalender des Philocalus vom I. 354 n. Chr. oerzeichnet mit Einschlu der 10-tgigen munera gladiatoria (im Dez.) nicht weniger als 176 Spieltage. Wie die Zahl, so steigerte sich auch die Pracht der Spiele immer mehr. Der Eintritt war frei, aber den Sklaven versagt. In den Zwischenpausen erfolgte die Bewirtung des Volkes auf Kosten der Spielgeber. Die Unkosten erreichten daher zuweilen das Hundertfache dessen, was die Staatskasse den dilen und Prtoren dafr auswarf. Und doch war z. B. der Staatszuschu fr die ludi Romani von ursprnglich Vs auf 1/3 Mill. Sesterzien im I. 217 v Chr. und auf mehr als 3/4 Mill. im Anfange der Kaiserzeit gestiegen. Die glanzvollsten Spiele bernahmen spter die Kaiser auf ihre Kasse. 2. Nach dem Schauplatze und der Art der Darbietungen gab es: 1. Die ludi circenses, die Zirkusspiele, die seit den Tarquiniern im circus Maximus, seit 220 v. Chr. auch im circus Flaminius, in der Kaiserzeit auerdem noch im circus Gai et Neronis in Vaticano und im circus Maxentii (309 n. Chr.) an der via Appia gefeiert wurden. Bestandteile: gymnische Kmpfe: Wettlauf (cursus), Springen (saltus), Ringen (lucta), Faustkampf (pugilatus) und Discuswerfen (discus); der ludus Troiae, ein von Knaben edler Abkunft aufge-fhrter Waffenreigen zu Pferde, und besonders das Wagenrennen mit dem Viergespann (quadriga) im Groen Zirkus. - (Erffnet wurden die Iirkusspiele mit dem vom Kapitol der das Forum nach dem Zirkus Maximus sich bewegenden feierlichen Paradezug (pompa circensis), der nur den ludi Romani und ihren Vorlufern, den ludi magni (votivi), den ltesten und Jahrhunderte lang einzigen Spielen dieser Gattung, eigentmlich und mit dem Viergespann ein unverkennbares Abbild und urspr. ein Teil des Triumphzuges *) gewesen ist. Denn wie bei diesem der siegreiche Feldherr zu Ehren des siegver-leihenden Iuppiter, so erschien bei der pompa circensis der spielgebende Magistrat noch spter ebenfalls in Triumphatorentracht; die i) Der Crtumpbzug ordnete sich auf dem Marsfelde vor dem Tempel der Bellona, in dem auch der Senat den Bericht des Feldherrn entgegengenommen hatte, und der nahen porta triumphalis folgendermaen: zuerst der Senat und die Behrden, dann die Musik, Hierauf die Beutestcke, von den eroberten Stdten und Schiffen Abbilbungen, hinterher die weien Opferstiere Iuppiters und die gefangenen Fürsten und Fhrer der besiegten Nationen, enblich der Triumphator selbst mit dem siegreichen Heere, das Lob- ober auch Spottlieber fang. Angetan mit dem Prunkgewanbe des kapitolinischen Iuppiterbilbes, der tunica palmata et toga picta, einer mit Palmzweigen und Viktorien geschmckten Tunika und einer purpurnen, golbgestickten Toga, das mit einem Abler gekrnte elfenbeinerne Scepter in der Hand, das Haupt, der dem Diener einen gewaltigen Kranz von Golb und Edelsteinen schwebend hielten, mit Lorbeer geschmckt, ja selbst nach der Art der 3uppiterftatue mit menniggefrbtem Gesichte, so stand der Triumphierende da auf dem hohen, vergoldeten, von 4 weien Rossen gezogenen Viergespann, in allen Stcken ein getreues, leibhaftiges (Ebenbild des Gottes. So ging es nun durch den Zirkus Flaminius um das Kapital herum bis zum Forum, von ba zu-

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 67

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
67 61 Vorbereitungen zur Auffhrung. Dichter, welche an einem tragischen Wettkampfe teilnehmen wollten, reichten ihre Dramen bei dem zustndigen Archon ein und baten um berweisung eines Chores. Der Archon prfte die Dramen und be-willigte je nach Befund den Chor. Zugleich mit der Bewilligung des Chores bestimmte der Archon einen wohlhabenden Brger als Choregen (xo^ydg). Dieser hatte die sogenannte Choregie zu leisten, d. h. er hatte einen Chor zusammen zu bringen und die Kosten fr dessen Ausstattung, Unterhaltung und Einbung, sowie fr das bungslokal zu tragen, auch einen Chormeister und die Musik, d. h. die Fltenspieler, fr die Auffhrung zu stellen und zu besolden. Die Kosten fr den Choregen werden in einem gegen Ende des 5. Jahrhunderts stattgehabten Wettkampfe auf 3000 Drachmen (=2400 Mk.) angegeben. Ein geringer Teil der Kosten war durch den Theaterpchter (d-eatqotko^g) aufzubringen, welcher fr eine bestimmte Summe das Theater mit seinen Baulichkeiten vom Staate pachtete, mit der Verpflichtung, die Anlage im Stande zu halten, und mit dem Rechte, das Eintrittsgeld (&6wqlx6v) fr sich zu erheben. Ein solches Eintrittsgeld hatte ursprnglich berhaupt nicht bestanden, da wegen des religisen Charakters der Feier jedem Teilnehmer der Ein-tritt frei stand. Als dies mit der Zeit zu Streitigkeiten um die Pltze fhrte, begann man ein Platzgeld zu erheben, welches seit der Aus-bildung der schrankenlosen Volksherrschaft durch Perikles jedem Brger aus der Staatskasse gezahlt wurde, in welche es dann freilich der Theaterpchter zum Teile wieder zurckfhrte. Auch sonst mute die Staatskasse einen bedeutenden Teil der Kosten fr die Festspiele aufbringen, teils an Honoraren fr die angenommenen Dramen, teils an Preisen fr Schauspieler. Die Hauptschauspieler wurden vom Archon geprft und auf Staatskosten den Dichtern zugewiesen. Nachdem so der Dichter den Chor und die Hauptschauspieler erhalten hatte, begann die Einbung des Stckes unter der Oberleitung des Dichters, welcher auch die Kostme und Dekorationen bestimmte und die ganze Inszenierung besorgte. 62. Theater. Nach dem bei einem Wettstreit zwischen Pratinas, Ehoirilos und Aischylos erfolgten unglcklichen Einsturz der Holzgerste des Zuschauer-raumes (500-497) stellte man unter Benutzung des sdstlichen Ab-Hanges der Akropolis zunchst feste und sichere Sitze fr die Zuschauer her und nahm dann allmhlich jene prachtvolle Anlage des groen Dionysos-Theaters in Angriff, deren Reste durch Professor Drpfeld seit 1886 ausgegraben wurden, nachdem der Berliner Architekt Strack das Vorhandensein derselben 1862 festgestellt hatte. Wann der Bau des steinernen Theaters begonnen wurde, ist mit Sicherheit nicht zu ermitteln- der Redner und Finanzmann Lykurgos (s. S. 53) hat gegrndeten Anspruch darauf, als Vollender des 30000 Personen fassenden Baues zu gelten (um 330). Die groen Tragiker hatten zwar ein

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 146

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
146 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. einheit im Taler (14 1 feine Mark. 1 Taler 30 Silbergroschen je 12 Pfennigen). 94. Der deutfche Zolloerein. Wenn Gemeinsamkeit wirtschaftlicher Interessen am ehesten Völker und Stmme einander nhert und verbindet, dann hatte Deutschland tri sich ein ebenso krftig wirkendes als-natrliches Mittel zur Einigung. Was not tat, fhlten die Gewerbe-und Handeltreibenden wohl; sie besaen aber nicht die Macht, ihre Regierungen von der Notwendigkeit der handelspolitischen Reformen fr die Einzelstaaten und das Gesamtvaterland zu berzeugen. Gegen die ber-flutung fremder, hauptschlich englischer Waren, fast schutzlos gelassen, schlo man sich gegen den nchsten Nachbarn durch den Stacheldraht der Zlle und Mauten streng ab. Jeder hob an feiner Grenze Zoll, jeder zahlte an jeder fremden Grenze Zoll. Diese nur durch lebhaften Schmuggel umgangene gegenseitige Absperrung und Aussaugung lhmte den ganzen Binnenhandel; 38 Zoll- und Mautlinien unterbanden die Schlagadern des Volkskrpers, der wirtschaftliche Blutlauf stockte. Da jeder Staat sein eigenes Interesse am besten zu frdern whnte, wenn er scheinbaren Gewinn vom andern zog, fruchteten auch die Gesuche Welterblickender wie Friedrich foe Tbinger Nationalkonoms Friedrich List, gem dem 19. Artikel 1789-1846. der Bundesakte sein Augenmerk auf Pflege des Handels und Verkehrs zu richten, die Binnenzlle zu beseitigen und das Bundesgebiet durch Grenzzlle gegen das bergewicht fremder Einfuhr zu schtzen, bei der Zentral-behrde nichts. Infolge der napoleonischen Kontinentalsperre war zwar die deutsche Industrie aufgeblht, der Handel nach dem Auslande aber fast ganz in die Hand der unbestrittenen Beherrscherin des Weltmeeres, Englands, geliefert. Nach der ffnung des Festlands warfen die Englnder ihre Waren in Maffen zu so niedrigen Preisen aus den deutschen Markt, da fr die Deutschen ein Wettbewerb ausgeschlossen war. Unter diesen Umstnden verfuhr Preußen, durch die Trennung seines Gebietes benachteiligt und doch wieder begnstigt, nach dem Grundsatze der Selbsthilfe, indem es fein eignes Gebiet durch das vom Generalsteuerdirektor R. G. Maaeu ^Zoll^e^verfate Zollgefetz zu einem Markte umgestaltete (1818). Grundsatz-Isis.'15 lich war das alte Merkantilsystem ausgegeben. Um der einheimischen Industrie willen belastete man aber fremde Manufakturwaren mit einem Schutzzoll von 10 Prozent, zur Hebung der Einnahmen die Kolonial-waren mit einem Finanzzoll von 20 Prozent. Fr die Nachbarstaaten bedeutete tatschlich das Zollgesetz ein Zwangsmittel zum wirtschaftlichen Anschlu au den greren Staat. Notgedrungen fgte sich zuerst Schwarz-burg-Sondershaufen (1819); die anderen Staaten widerstrebten einige Jahre noch den angebotenen Zollvertrgen zum eignen Schaden, da sie hohe Durchgangszlle tragen muten, freilich auch zum Nachteil Preuens Zoll- wegen des schwunghaft betriebenen Schmuggels. Als aber Bayern und-"^^'Wrttemberg fr sich einen Zollverein schloffen (8. Januar 1828), lehnte-

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 154

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
154 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. Tendenz- Ludwig Brne und Heinrich Heine ihre giftigen Pfeile gegen das literatur^ Vaterland, jener bei aller Schrfe und Leidenschaftlichkeit wenigstens geist-voll und nicht unsittlich, dieser dagegen voller Genieinheit und Frivolitt gegen alles dem Deutschen Heilige. Weit idealer waren die Spazier-gange eines Wiener Poeten", des Grafen Auersperg (Anastasius Grn), voller ist. und Galle die Gedichte eines Lebendigen", des charakterlosen %Tqt' eor9 Herwegh. In den dreiiger Jahren des 19. Jahrhunderts erhoben auch zuerst Frauen in der Belletristik ihre Stimme fr Befreiung des Weibes aus den Fesseln mnnlicher Bevormundung und Knechtung, als welche das Band der Ehe diesen freien Geistern erschien. Hatte schon die geistvolle Frau von Stael fr die Emanzipation des Weibes das Wort ergriffen, viel weiter in ihren Forderungen ging die Dudevant, bekannter unter ihrem Schriftstellernamen George Sand, eine liebevolle Natur, welche ein rauhes Schicksal in die Irre gefhrt hatte. An Leidenschaftlichkeit und Kraft kam ihr die Deutsche Fanny Lewald bei weitem nicht gleich. Wieviel hher aber standen mit ihren alten Vorurteilen eine Annette von Droste-Hlshoff, eine Luise Heusel und viele andere, die in stillem, aufopferndem Wirken fr andere, im freiwilligen Dienste fr Ideale oder fr Mitmenschen bewiesen, da eine Hrigkeit der Frau" nicht besteht, wenn sie nur nicht aus den Schranken der Natur heraustritt und sich selbst zur Sklavin der Leidenschast, der Einbildung, des Ehrgeizes, der Unweiblichkeit macht. Eine echte Frau bestieg in jenen unruhigen Zeiten einen der glnzendsten Throne, Viktoria, die Knigin von England (20. Juni 1837), und ward ihrer schweren Ausgabe vollgerecht, ohne je, wie einst eine Elisabeth, ihr Geschlecht zu vergessen. Die Htte nicht das salische Gesetz sie von der Erbfolge in Hannover S?eben"i837. ausgeschlossen, unter ihrer weisen Herrschaft htte dieses Land sich glck-licher gefhlt, als unter der Hand ihres Oheims Ernst August, der seine Regierung mit einer Handlung der Willkr antrat, indem er die Verfassung von 1833 durch die altstndische ersetzte und sieben Professoren der Universitt Gttingen, welche an ihrem Eide auf das aufgehobene Staatsgrundgesetz festhielten, ihrer Stellung enthob, ja drei von ihnen, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus, des Landes verwies. Diese Behandlung der Gttinger Sieben erregte allenthalben einen Sturm der Entrstung und steigerte die Mistimmung gegen die Regierungen berhaupt. Lage in Als der preuische Minister von Rochow eine Zustimmungsadreffe spieit&en. Professor Albrecht, einen der gemaregelten Sieben, zu Gesicht bekam, sprach er der diese Anmaung von Untertanen. Handlungen eines Staats-Oberhauptes zu beurteilen, scharf feine Mibilligung aus (15. Januar 1838). Das aus seiner Erwiderung geschlossene Wort vom beschrnkten Untertanenverstand" kennzeichnete den Dnkel der tchtigen, aber von ihrem Herrschervorrecht berzeugten preuischen Bureaukratie. Die Hoffnungen, welche viele auf den nach dem Urteil des Schwaben Paul Pfizer

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis
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