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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 158

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
158 - In Steuer- und Militr-Angelegenheiten waren sie genau so ge-stellt wie die Rmer; doch bildeten sie eigene, von den rmischen ge-trennte Legionen. Die Kommunalverwaltung der latinischen Stadtgemeinden war der rmischen mehr oder weniger nachgebildet. An der Spitze standen zwei Gerichtsbeamte (duoviri iuri dicundo), unter ihnen zwei Polizeibeamte (duoviri aediles). Auerdem gab es einen Gemeinderat, senatus oder ordo decurionum genannt, und eine Volksversammlung (comitia). Die Stellung der Italiker zu Rom. Die Italiker galten den Rmern, im Gegensatze zu den stammverwandten Latinern, als Fremde (peregrini). Die Rmer hatten sowohl nach der Eroberung Mittelitaliens im 2. und 3. Samniterkriege, als auch nach der Er-oberung Unteritaliens im Pyrrhoskriege Vertrge (foedera) mit den einzelnen Stadtgemeinden geschlossen, und darum waren die Italiker vertragsmig geschtzte Fremde und ihre Gemeinden Vertragsstaaten; civitates foederatae. Der vertragsmige Zustand war auch hier wieder ganz verschieden, doch war ihre Belastung durch Abgaben und Dienstpflicht nicht grer als die der rmischen Vollbrger; sie dienten aber nur als socii, ganz ihrer Rechtsstellung entsprechend und nicht, wie die Latiner, im Legionsverbande. - Das volle rmische Brger-recht erhielten die Italiker und Latiner im Bundesgenossenkriege (90 bis 88). Die Stellung der Provinzialen zu Rom. Die ersten Pro-Dinzen waren den Karthagern im Kriege abgenommen; sie galten also als Kriegsbeute und damit als volles Eigentum Roms. Damit nun kein Grundbesitzer in der Provinz vergesse, da er blo ein geduldeter Erbpchter Roms sei, mute er einen Bodenzins gewissermaen als Pachtgeld zahlen. Whrend der italische Boden steuerfrei war, war also der Provinzialboden steuerpflichtig. Die Personalsteuern aus dem frheren Abhngigkeitsverhltnisse wurden auerdem noch weiter er-hoben. Dafr wurden die Provinzialen aber zum Kriegsdienste ver-hltnismig wenig herangezogen und somit des Waffengebrauchs ent-wohnt; so erklrt es sich auch, da es in den eigentlichen Provinzen fast gar nicht zu Aufstnden kam. Ihre Abgaben wurden als Ent-gelt fr den militrischen Schutz von feiten Roms angesehen, weshalb sie auch civitates stipendiariae (von Stipendium Kriegssold) genannt wurden. - Doch waren nicht alle Provinzgemeinden so schlecht gestellt; manche waren gar nicht erobert worden; waren vielleicht gar Roms Verbndete gewesen und dann in ein vertragsmig geregeltes Verhltnis zu Rom getreten; als civitates foederatae waren sie gleich den italischen Gemeinden steuerfrei, aber jedenfalls auch dienstpflichtig. 48. Die Verwaltung in den Provinzen. Die Verwaltung in den Provinzen stanb zuerst Prtoren zu, die eigens zu biesem Zwecke gewhlt wrben. Seit Sulla brsten nur gewesene Prtoren ober Konsuln als Statthalter in eine Provinz geschickt werben, die die Amtsbezeichnung propraetores ober proconsules

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 160

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
160 teils in Latium, teils in Italien, teils in den Provinzen lagen. Dieses Domanialland war sehr bedeutend, da grundstzlich alles Gemeindeland in eroberten Gebieten ohne weiteres an Rom fiel. Diese Pachtgelder (vectigalia) bildeten die Haupteinnahme Roms. 2. Die Provinzial-abgaben und zwar auer fortbestehenden frheren Steuern besonders der Bodenzins, den jeder Grundeigentmer in der Provinz an Rom alljhrlich zahlen nutzte, um dessen Eigentumsrecht anzuerkennen. In getreidereichen Provinzen, wie in Sizilien und Asien, wurde der Bodenzins in Getreide gezahlt, indem der zehnte Teil der Ernte (decuma) abgegeben werden nutzte; sonst wurde er in eine feste Geld-summe (Stipendium) umgesetzt. 3. Einige direkte Steuern, besonders die Zlle (portoria), die sowohl an den Reichsgrenzen, wie auch an manchen Provinzgrenzen erhoben wurden. Ferner wurde, um einer allzuhufigen Freilassung von Sklaven zu steuern, eine fnfprozentige Abgabe bei Manumissioneu erhoben. Die wichtigsten auerordentlichen Einnahmen waren: 1. Zwangs-anleihen (tributa), die im Falle eines Krieges bei Rmern, Latinern und Italikern gemacht wurden; sie wurden zumeist aus der Kriegs-entschdigung wieder zurckgezahlt, obwohl der Staat dazu nicht verpflichtet war. Seit der Eroberung Mazedoniens [168] wurden solche Zwangsanleihen tatschlich nicht mehr erhoben. 2. Kriegsbeute, disziplinarische oder gerichtliche Geldstrafen [multae], Vermgenseinziehung bei Achtung oder Todesstrafe. Die Oberleitung der Verwaltung der Staatseinnahmen stand dem Senate zu, dessen ausfhrende Beamte die Qustoren waren. Doch besaen auch die Tensoren wichtige finanzielle Befugnisse, die der Senat achten nutzte; so verpachteten sie die Domnen, die Erhebung des Bodenzinses in den Provinzen und der Zlle; sie sorgten ferner fr die Errichtung und Erhaltung ffentlicher Bauten. Eigentmlich ist die Erheonngsweise der staatlichen Einnahmen. Der Staat erhob sie nicht direkt von den Steuerpflichtigen, sondern die Tensoren verpachteten die einzelnen Steuerbezirke fr ein Lustrum an den Meistbietenden. Die Pchter hietzen publicani und gehrten fast ausschlielich dem Ritterstande an; sie taten sich zu Gesellschaften zu-sammen, die dem Staate sofort die ganze Pachtsumme auszahlten und dann durch ein groes Beamtenheer die Steuer eintrieben. Privataltertmer. 5*. a) Wohnung. Das rmische Haus der alten Zeit war auf dem Lande und in der Stadt nur einstckig und diente auch nur einer einzelnen Familie

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 133

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
133 - und ngstlich geworden, trat er fortan den Triumvirn nicht mehr entgegen; dem Pompejus erwies er wesentliche Dienste, und auch Casars Gunst war ihm keineswegs gleichgltig, zumal da sein Bruder Ouintus bei diesem als Legat diente. Um so eifriger gab er sich seiner An-waltspraxis hin; so verteidigte er den Plancius mit Erfolg gegen die Anklage auf Bestechung, ohne Erfolg den Milo wegen der Ttung des Clodius; zudem fand er Mue, wissenschaftliche Werke zu schreiben, und errang schlielich sogar noch kriegerischen Ruhm als Prokonsul in Kilikien. Auf die hchste kriegerische Ehre des Triumphes wartend, hielt er sich gerade vor Roms Toren auf, als der Brgerkrieg zwischen Csar und Pompejus ausbrach. Nach langem Schwanken schlo er sich dem Pompejus an und folgte ihm nach Griechenland, nahm jedoch an der Schlacht bei Pharsalus (48) keinen Teil. 5. Ciceros zweite Muezeit, bis zum Iahre 44, sein Ende 43. Nach der Schlacht machte er seinen Frieden mit dem siegreichen Csar, der ihn mit Freundschaft und Auszeichnung aufnahm. Seine nunmehrige unfreiwillige Mue unter der Herrschaft Casars benutzte er zur Abfassung vieler rhetorischen und philosophischen Bcher; als Redner trat er nur noch in den drei Csarianischen Reden auf, so genannt, weil er sie vor Csar hielt, um fr Freunde oder Parteigenossen dessen Gnade zu erwirken, so fr den verbannten Pompejaner Ligarius und fr den galatischen König Dejotarus. Nach Csars Ermordung an den den des Mrz 44 griff er wieder ttig in die Staatsangelegenheiten ein und nahm sogar eine bestimmende und fhrende Stellung ein. (Er vertrat die Sache des Freistaates aufs Krf-tigste und entschiedenste gegen Marcus Antonius in den 14 philippischen Reden, die smtlich vor der Schlacht bei Mutina (43) gehalten sind. Aber auf den Siegesjubel von Mutina folgte bald unvermittelt sein Tod. Der jugendliche Octavianus, den Cicero gegen M. Antonius ausspielen zu knnen glaubte, verband sich mit diesem und mit Lepidus zum zweiten Triumvirate. Damit war Cicero dem unvershnlichen Hasse des Antonius preisgegeben; er wurde auf der Flucht bei Cajeta eingeholt und gettet (Dezember 43). 26. Die wichtigsten Reden Glems. Bon den drei im Jahre 70 gehaltenen Berrinen ist die erste die divinatio in Gaecilium, wodurch sich Cicero das Recht, als An-Klger aufzutreten, erstreiten mute gegenber dem Ccilius, den sich Berres als Anklger gewnscht hatte. Die zweite Rede, actio prima genannt, ist inhaltlich drftig, weil Cicero auf eine zusammenhangende Rede verzichtete, um die Wucht der Zeugenaussagen und Dokumente nicht abzuschwchen; der Eindruck war so gewaltig, da Berres sich durch freiwillige Verbannung der Verurteilung entzog. Die dritte, in 5 Teile zerlegte Riesenrede dagegen, actio secunda genannt, ist nur schriftlich ausgearbeitet, nicht wirklich gehalten; Cicero wrde sie jedoch so gehalten haben, wenn es zum zweiten Verhandlungstermine gekommen wre. Von den fnf Teilen ist der vierte, de signis betitelt, am anziehenbsten, weil er uns in das griechische Kunstleben einfhrt.

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 171

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit des Deutschen Bundes bis zur Begrndung des Deutschen Reiches. 171 kennzeichnete aber die Sachlage ganz treffend und erhielt durch die sp-teren Ereignisse seine Besttigung. Auch bei den Dresdener Konferenzen (23. Dezember 185015. Mai 1851) zog Preußen den krzeren. Am 27. Mrz 1851 forderte es selbst die Mitglieder der schon zerfallenen Union auf, am 12. Mai den Bundestag zu beschicken. Mit Osterreich frderte es die Reaktion, obwohl es an der eignen Verfassung festhielt. behauptete aber doch auch wiederholt feine selbstndige Politik, seit es in der Person des Bundestagsgesandten Otto von Bismarck-Schnhausen (geb. 1. April 1815) einen festen, furchtlosen und seinen Gegnern weit berlegenen Vertreter besa (11. Juli 18511859). Die hessische Revolution in Schlafrock und Pantoffeln" war unterdrckt, Schleswig den Dnen ausgeliefert, der alte Bundestag mit dem sterreichischen Haupte wiederhergestellt; die erste deutsche Flotte, zu der deutsche Frauen und Jungfrauen freudig beigesteuert hatten, kam unter den Hammer (1852); aber die wirtschaftliche Einigung des grten Teiles von Deutschland, der Zollverein, hielt Stand trotz der Versuche sterreichs, ihn zu sprengen, und erweiterte sich durch den Beitritt Hannovers und anderer Staaten. Den Gedanken der nationalen Einheit pflegten und belebten Wander-Versammlungen deutscher Gelehrten und die wiederkehrenden deutschen Turner-, Schtzen- und Sngerfeste. Deutsches Lied ward zur Tat, und Schwarzenbergs Absicht: Ii faui avilir la Prusse et apres la demolir" scheiterte an dem Eisenwillen eines Strkeren. 108. Das Knifertum Hapoleons Uli. (1852-1870). Rascher, als man denken sollte, sand Napoleon Iii. die Anerkennung seines Kaiser- Kaisertums, tums bei den Monarchen Europas, aber keine Gemahlin aus den hoch-srstlichen Husern und vermhlte sich daher, vor Europa sich offenherzig als Emporkmmling bekennend", mit einer blendend schnen Spanierin Grstn Eugenie Montijo, deren Geschmack eine Zeitlang tonangebend im Reiche der Mode ward (29. Januar 1853). Durch Lug und Trug, durch Verschlagenheit und Gewalt zur Macht gelangt, konnte er der Tuschung nicht entraten. wenn er seiner Herrschast das Aussehen der Gediegenheit geben wollte. Unter dem Scheine konstitutioneller Verfassung regierte er ziemlich absolut, indem er sich ein gesgiges Beamtentum verschaffte, die Presse im Zaume hielt und durch seine Geheimpolizei alle bedenklichen Elemente scharf berwachen lie. Fr Strkung des Heeres trug er Sorge, denn er bedurfte seiner, wenn die franzsische Nation den Frieden und den Trger der Krone satt hatte, wenn er zur Selbsterhaltung ihre Ruhmsucht befriedigen mute. Aus Klugheit erwies er der Geistlichkeit Freundlichkeiten und untersttzte doch die Feinde der Kirche. Fr den Arbeiterstand scbns er manche Wohlsahrtsanstalten und gab ihm durch kostspielige Umbauten der Hauptstadt Verdienst, ohne sein Vertrauen und seinen Dank zu ernten, da die betulichen Vernderungen, wie es schien, nicht so sehr der Verschnerung und Verteidigungszwecken nach auen

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 142

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
142 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ?c. (t 1906) und der unheilvolle Friedrich Nietzsche (f 1900) durch die Irrlichter seines geistigen Nihilismus. Knste. Die erste Hlfte des Jahrhnnberts trug einen berwiegenb stheti-schen Charakter. Der Geist der Romantik sprach ans der Literatur, aus dem religisen Sehnen, aus der Vorliebe fr die gotische" Baukunst, welche zu neuem Leben erwachte besonbers durch die Klner Bauhtte und den im Jahre 1842 in Angriff genommenen Ausbau des Klner Domes. Baukunst, Skulptur und Malerei erfreuten sich namentlich der Gunst Friedrich Wilhelms Iv. von Preußen und Lubwigs I. von Bayern. Zu den lteren vervielsltigenben Knsten des Holzschnitts, des Kupfer- und Stahlstichs traten die Lithographie und die Photographie. Gegen Ende des Jahrhnnberts burchbrang neues Leben die Mlbenben Knste, bereu Meister mehr auf den Gesamteinbruck eines Kunstwerkes hinarbeiten, als auf beffen sorgfltigste Behanblung im einzelnen. Dieser Zug nach Schpfung eines Gesamtkunstwerkes sanb schon frher in der Tonkunst einen gewaltigen Vertreter in der Person Richarb Wagners, auf besten Pfaben in gewiffem Sinne Johannes Brahms und viele Epigonen wanbeln. Grelle Diffonanzen zu ertragen verlangt der neue Geschmack von Auge und Ohr. Und boch ruhen sie gerne aus beim Genu des ruhigeren Alten, das unvergnglichen Wert hat. So klingen fort und fort die herrlichen Schpfungen der lteren Tonknstler Bach, Hnbel, Gluck, Haybn. Beethoven, Mozart, Schubert, Menbelssohn, Schumann usw. und das ewig junge Volkslieb, der innige Klang aus der tiefen Seele des Volkes. Und ob von beni berreichtum der mobernen Dichtung soviel ihm eigen und lieb wirb, als ihm vom Alten zum Eigentum warb, das brste fraglich erscheinen. Ber. 92. Reaktion unter dem Syftem Itletternidi". Whrenb das sassungen. franzsische Volk sich der mannigfachen Segnungen, welche die groe Um-Partei^ wlzung der Jahre 1789 bis 1815 neben allem Schmerzlichen mit sich brachte, erfreute, blieb das Sehnen des beutfchen Volkes nach politischer Mnbigkeit und nationaler Einheit ungestillt. Einige Staaten zwar, Weimar, Nassau, Wrttemberg, Bayern. Baden, Hessen-Darmstabt und anbere erfllten das Versprechen des Artikels 13 der Bunbesakte vom 8. Juni 1815 und gaben Verfaffungen, die dem Volke eine Mitwirkung beim Staatsleben sicherten, anbre aber stellten nur die alten lanbstnbischen Vertretungen wieber her ohne gesetzgebenbe Befugnisse. Im allgemeinen bewies der den den Forberungen der Zeit gegenber mehr Verstnbnis, als der Norben, was sich aus der strkeren Einwirkung der franzsischen Reformen auf die ehemaligen Rheinbunblnber erklrte. In den Einzelstaaten selbst trat ein hnlicher Gegensatz zutage: Eine Partei erkannte in dem Festhalten an dem Alten, an dem von den Vtern her berkommenen die sicherste Gewhr fr die Wahrung der Orbnung und Ruhe, eine anbre erblickte eine Brgschaft fr biefe in zeitgemen Re-

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 154

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
154 Die Zeit des Ringens um Verfassungen zc. Tendenz- Ludwig Brne und Heinrich Heine ihre giftigen Pfeile gegen das literatur^ Vaterland, jener bei aller Schrfe und Leidenschaftlichkeit wenigstens geist-voll und nicht unsittlich, dieser dagegen voller Genieinheit und Frivolitt gegen alles dem Deutschen Heilige. Weit idealer waren die Spazier-gange eines Wiener Poeten", des Grafen Auersperg (Anastasius Grn), voller ist. und Galle die Gedichte eines Lebendigen", des charakterlosen %Tqt' eor9 Herwegh. In den dreiiger Jahren des 19. Jahrhunderts erhoben auch zuerst Frauen in der Belletristik ihre Stimme fr Befreiung des Weibes aus den Fesseln mnnlicher Bevormundung und Knechtung, als welche das Band der Ehe diesen freien Geistern erschien. Hatte schon die geistvolle Frau von Stael fr die Emanzipation des Weibes das Wort ergriffen, viel weiter in ihren Forderungen ging die Dudevant, bekannter unter ihrem Schriftstellernamen George Sand, eine liebevolle Natur, welche ein rauhes Schicksal in die Irre gefhrt hatte. An Leidenschaftlichkeit und Kraft kam ihr die Deutsche Fanny Lewald bei weitem nicht gleich. Wieviel hher aber standen mit ihren alten Vorurteilen eine Annette von Droste-Hlshoff, eine Luise Heusel und viele andere, die in stillem, aufopferndem Wirken fr andere, im freiwilligen Dienste fr Ideale oder fr Mitmenschen bewiesen, da eine Hrigkeit der Frau" nicht besteht, wenn sie nur nicht aus den Schranken der Natur heraustritt und sich selbst zur Sklavin der Leidenschast, der Einbildung, des Ehrgeizes, der Unweiblichkeit macht. Eine echte Frau bestieg in jenen unruhigen Zeiten einen der glnzendsten Throne, Viktoria, die Knigin von England (20. Juni 1837), und ward ihrer schweren Ausgabe vollgerecht, ohne je, wie einst eine Elisabeth, ihr Geschlecht zu vergessen. Die Htte nicht das salische Gesetz sie von der Erbfolge in Hannover S?eben"i837. ausgeschlossen, unter ihrer weisen Herrschaft htte dieses Land sich glck-licher gefhlt, als unter der Hand ihres Oheims Ernst August, der seine Regierung mit einer Handlung der Willkr antrat, indem er die Verfassung von 1833 durch die altstndische ersetzte und sieben Professoren der Universitt Gttingen, welche an ihrem Eide auf das aufgehobene Staatsgrundgesetz festhielten, ihrer Stellung enthob, ja drei von ihnen, Dahlmann, Jakob Grimm und Gervinus, des Landes verwies. Diese Behandlung der Gttinger Sieben erregte allenthalben einen Sturm der Entrstung und steigerte die Mistimmung gegen die Regierungen berhaupt. Lage in Als der preuische Minister von Rochow eine Zustimmungsadreffe spieit&en. Professor Albrecht, einen der gemaregelten Sieben, zu Gesicht bekam, sprach er der diese Anmaung von Untertanen. Handlungen eines Staats-Oberhauptes zu beurteilen, scharf feine Mibilligung aus (15. Januar 1838). Das aus seiner Erwiderung geschlossene Wort vom beschrnkten Untertanenverstand" kennzeichnete den Dnkel der tchtigen, aber von ihrem Herrschervorrecht berzeugten preuischen Bureaukratie. Die Hoffnungen, welche viele auf den nach dem Urteil des Schwaben Paul Pfizer

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte
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