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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 59

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
59 Der Ackerbau nebst der damit verbundenen Viehzucht war die weit berwiegende Erwerbsart, der gegenber Handel und Gewerbe ent-schieden zurcktraten. Grundbesitz und Viehherden waren daher auch der wichtigste Besitz. Die Gegenstnde, deren man bedurfte, fertigte man fast durchweg selber an, wie Gerte, Kleider, Htten; man kaufte nur die, welche man nicht selber machen konnte, wie Metallarbeiten und besonders Waffenstcke; man kaufte sie aber nicht fr Metallgeld, sondern durch Warentausch; als Zahlungsmittel diente besonders das Rmd, wie wir bei der Bewertung der Rstungen des Glaukos und Diomebes ersehen. Edelmetalle wurden zwar hoch geschtzt, dienten aber nur zum Schmucke nicht zur Wertbestimmung von Waren. 5l Gewerbe und Handel. Das niedere Handwerk fehlte ganz, weil jeder Grundbesitzer in Leder, Holz und Eisen, seine Frau und Tchter in Flachs und Wolle au arbeiten verstanden, und sogar der König Pflug und Axt ebenso aut fhrte, wie Turmschild und Lanze. Doch finden sich beachtensw^te Anfnge der hheren Gewerbearten, die eine grere Einsicht oder Be-schicklichkeit erforderten- ihre Vertreter, oder gemeinnutzige Leute genannt, standen eben deshalb in hohem Ansehen; es waren Seher, Snger, Kunsthandwerker, rzte und Herolde. brigens mssen von den hochgeachteten ffentlichen Herolden, die sowohl selbst unver-letzlich waren, als auch ihren Begleitern Schutz und Sicherheit boten, die huslichen Herolde unterschieden werden, die mit jenen nur den Namen xvqv'z gemein hatten, im brigen aber als freie Aufwarter die gewhnlichen huslichen Dienstleistungen in Hof, Kche und Speisesaal verrichteten. Der Handel, besonders der berseeische, lag damals in den Hnden der Phoiniker; weil diese nebenher noch gern Menschenraub trieben, so waren die Handelsleute (ol Tt^rjxr^eg) berhaupt bel beleumundet. 52. Das Frstenhaus. Das Frstenhaus diente nicht nur dem Aufenthalte der frstlichen Familie mit ihrer Dienerschaft, sondern auch wirtschaftlichen Zwecken; dazu mute es Raum fr die (Berontensitzungen bieten; als Wohnort des Herrschers und Sitz der Regierung mute es zudem stark befestigt und so umfangreich sein, da auch noch viele andere Burger fr sich und ihre Habe bort eine Zuflucht in der Not finden konnten. Das homerische Frstenhaus lag daher in der Regel auf einer leicht zu ver-teibigenben Anhhe von betrchtlicher Ausbehnung, war rings ummauert und hatte meist nur einen einzigen Torbau als (Eingang, der als der gefhrbetste Punkt so eingerichtet war, ba bort mglichst viele Uer= teibiger Platz finben konnten. Im Innern lag eine groe Anzahl verschiebenartiger, meist einstckiger (Bebube, die enttveber Durch breite Korribore ober enge Gnge getrennt waren ober sich an Hofe vonosl

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 46

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
46 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). Beamten- Not nicht Vvr dem Mittel der Mnzverschlechterung zurck. Im Zu-sammenhang mit diesen und anderen Manahmen auf dem Gebiet 'des Finanzwesens stand die Umgestaltung des Geheimen Rats und die Be-grndung eines vom Staatsoberhanpte abhngigen Beamtentums. Erst durch diese einheitliche Verwaltung der getrennten Landesteile kam der Bevlkerung allmhlich ihre Zugehrigkeit zu einem Staate zum Bewut-sein, hnlich wie das Heer (feit 1655) durch die gleiche Unisormiernng damals erhielt das Fuvolk die Farbe des deutschen Waid, das tiefe Blau als etu zusammengehriges Ganzes die Staatseinheit in Waffen darstellte und die von der Turn und Taxisfchen Reichspost unabhngige brandenburgische Post deu Briefverkehr zwischen den verschiedenen Landschaften von Cleve bis Memel vermittelte und so gleichsam stetig in Erinnerung brachte, da der Bewohner am Fue der Schwanenbnrg, wie der Markaner und der Mrker, der pommersche Fischer und Bauer, und der trutzige Preuße, der die Friedrichsburg" tu Knigsberg als Twing scheute, einem Herrn zu gehorchen hatten. Allmhlich verband sie alle der gemeinsame Wahlspruch: Allweg guet Zolre" und, was besonders Cui.ua wichtig war in einer Zeit, in welcher die Verschiedenheit der Kon-'efus' fessionen noch eine fast uuberwiudliche Scheidewand der Herzen bildete, est religio,^ katholische, lutherische und reformierte Untertanen nebeneinander. Von den religisen Fesseln seines Zeitalters vermochte sich der Fürst nicht zu be-freien; daher duldete er in den ausschlielich protestantischen Landesteilen nicht die Feier des katholischen Gottesdienstes; seine Bemhungen, in den Erblanden zwischen den beiden evangelischen Konfessionen Frieden zu stiften, scheiterten an dem Felsen des Dogmas. Mancher lutherischer Prediger, so der fromme Paul Gerhardt, verzichtete lieber auf feine Stelle, als auf feilte berzeugung. Wie erklrlich, bewies sich Friedrich Wilhelm befon-ders gnstig den eignen Glaubensgenossen. Den Reformierten in erster Linie kam die Grndung der Universitt Duisburg zugute. Durch das Potsdamer Edikt (1685) gewhrte er ungeachtet des Zrnens Lnd-1685. wigs Xiv. den flchtigen Hugenotten eine Freisttte. Gewerbe. Die fremden Ansiedler brachten aus der Heimat manche Fertigkeit und neue Gewerbe mit, z. B. die Seideindustrie, und fanden darum bei dem Frderer des Jndustrieweseus, das als ergiebige Quelle des Reich-tums fr den Staat galt, alle mgliche Untersttzung gegenber dem ein-schrnkenden Zunftzwange, dessen wohlttige Einrichtungen er gleichwohl schtzte und schtzte. Seine volkswirtschaftliche Politik beruhte eben auf Handel und dem damals fast allgemein gepflegten Merkantilsystem. Um Berlin zum Veikehi. des mrkischen und nordost-deutschen Handels zu erheben, er- ffnete er durch Anlage des Friedrich-Wilhelms-Kanals (zwischen Oder und Spree) den Wasserweg zwischen Breslau und Hamburg. Der khne Versuch der Grndung einer afrikanischen Handelsgesellschaft nach dem Muster der hollndischen und englischen Kompagnien" und ihrer

4. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 16

1898 -
— 16 — Glauben zwingen wollte? — Als ein rechter Christ: er empfindet Mitleid mit den Bedrängten, ist aber auch sofort freiwillig zu thatkräftiger Hülfe bereit, ohne im mindesten sich um den Zorn des französischen Königs zu kümmern, furchtlos denkt er nicht an Gefahr, sondern sieht nur, daß hier geholfen werden muß; er versetzt sich ganz in die Lage der Unglücklichen und ergreift deshalb auch keine halben Maßregeln, sondern hilft gründlich, so daß die Vertriebenen leichteren Herzens in die Zukunft blicken können, so daß sie hoffen dürfen, allmählich die Trennung von dem Vaterlande überwinden und eine neue Heimat gewinnen zu können. Freilich zu voller Duldsamkeit kann sich auch Friedrich Wilhelm nicht aufschwingen, das beweist die scharfe Abweisung der Katholiken in Nr. 13 des Potsdamer Edikts. Zweitens zeigt sich der Kurfürst als ein k l u g e r L a n d e s h e r r, denn es fehlte noch immer an Menschen in seinen Ländern und vor allem mußte er den Zuwachs an frommen Unterthanen begrüßen, die tüchtig und fleißig waren und Gewerbe und Industriezweige nach Deutschland brachten, die bis dahin hier unbekannt waren. Die Refugies waren vielfach Lehrmeister in den Ländern des Kurfürsten. Das Geld, das bisher für Hüte, Tuche u. s. w. nach Frankreich gewandert war, blieb im Lande, ja es wanderte nun sogar für die verkauften Waren welches herein. Die Steuerkraft des Staates wurde erhöht, so daß der Fürst mehr Mittel bekam, um das Gemeinwohl zu heben. Iii. Vergleichende Zusammenstellung. 1. Wir können den Kurfür st enfriedrichwilhelm mit Gustav Adolf vergleichen. — Beide halfen thatkräftig ihren ausländischen Glaubensgenossen, beide verfolgten dabei auch den Vorteil ihrer Staaten. 2. Wie Ludwig Xiv. dieresormierteninsalscher, unchristlicher und roherweise bekehren wollte, so suchten srüherefürstendas Christentum in falscher Weise zu verbreiten: — Karl der Große (Sachsen); Otto der Große (Slaven). Aber Ludwig Xiv. hatte Christen und nicht, wie jene, Heiden vor sich, auch hätte doch Ludwig Xiv. gebildeter sein können, als die Fürsten früherer Zeiten. Er war unduldsam, wie die Christen zur Zeit des dreißigjährigen Kriegs. Wenn er von der Richtigkeit seines Glaubens und nach reiflicher Prüfung von der Verkehrtheit des reformierten Glaubens überzeugt war, so war es ihm gewiß erlaubt und sogar seine Pflicht, seine Unterthanen auf den rechten Weg zu führen, denn den für richtig erkannten Glauben muß man zu verbreiten suchen. Aber die nicht übertreten wollten, mußte er duldsam gewähren lassen. 3. Ludwig Xiv. ent-, Friedrich Wilhelm bevölkerte sein Land. 4. Zusammenstellung d er Einwanderungen aus Pommern, Schlesien, Schweiz, Holland, Frankreich. Iv. Ergebnisse. 1. Lasset uns Gutes thun an jedermann, allermeist aber an des Glaubens Genossen. Gal. 6, 10.

5. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 194

1898 -
— 194 — die das Nibelungenlieb barstellt, in der ein Morb den Unbeteiligten Unrecht erscheint; an die Zeit der Zerstörung des thüringischen Königreichs, tn der der Bruder nicht vor dem Bruder sicher war' an dre Völkerwanderung, als man Unrecht und Gewaltthat nicht scheute-an bte Unsicherheit in den Tagen Ottos des Großen, als sogar einer ftmer Herzoge eine Burg den Flammen preis gab und alle ihre Bewohner tötete; an die eigentümlichen Rechtsgebräuche jener Zeit: Hnnde-iragen, zweihundert Jahre später Ziehen eines Pflugs, Gottesurteile :c.; an bte Unklarheit über die Rechtsverhältnisse zwischen Herrn und Unter-' thauen zur Zeit Heinrichs Iv. und Barbarossas; an das Raubritter-wesen. das nur abgestellt würde, wenn ein kräftiger Fürst, wie Rubols von Habsburg, sich der Sache annahm; an die Rechtlosigkeit der Bauern tn der Reformationszeit und weiterhin. Die breifeig schrecklichen Kriegsjahre geben auch hier das traurigste Bilb. Eine wesentliche Änberung erfährt die Rechtspflege erst durch Fnednch den Großen, der die Folter abschafft, der nicht dem Herkommen sondern verständiger Beurteilung und Abwägung der Umstänbe die Entscheidung zuweist, der die Prozesse abzukürzen sucht, dem Rechte seinen Laus lassen will, einen tüchtigen Richterstanb schafft und ein Gesetzbuch. Die französische Revolution sobann beseitigt die Ungleichheit vor Gericht nicht nur in Frankreich, sondern überall, wohin der neue Geist drinat (Königreich Westfalen 2c.). Jetzt kann jeder vor Gericht zu seinem Recht gelangen. Wir haben Schöffen- und Schwurgerichte, die schon 1848 vom Volke erstrebt wurden. Vor Gericht soll kein Ansehen der Person gelten. Durch Gesetze sind alle Verhältnisse im Staate geregelt, so daß der Streit verhütet und das Recht geschützt wird (Ausführung!). Sprecht euch aus über d i e Entwicklung des Rechtsschutzes. — Je weiter wir in der Geschichte unseres Volkes zurückgehen, desto unvollkommener erscheint der Rechtsschutz, desto mehr gilt der Satz: Gewalt geht vor Recht, desto mehr entscheidet die Willkür des Richters, desto mangelhafter sind die Rechtsgebräuche (Nachweis); je näher wir unserer Zeit kommen, desto gesicherter wird die Rechtspflege. So finden wir es auch in der biblischen Geschichte, und so wird es bei allen Völkern sein; nur daß der Fortschritt wohl überall durch Zeiten des Rückschritts unterbrochen wird, wie durch die Zeit des dreißigjährigen Kriegs, der freilich auch wieder den Fortschritt beförderte (Erkenntnis). Wohlstand. Auch wenn wir an Lanbwirtschaft, Industrie, Handel und Verkehr denken, sehen wir, daß anfänglich der Mensch auf sich selbst und seine Unvollkommenheit gestellt war (Nachweis: Robinson-, Patriarchenzeit), daß man aber auch hier fortschritt (Königszeit: Tempelbau, Handel Salomos 2c.) Bei den alten Deutschen galten eigentlich nur Jagb und Krieg als des Mannes werte Beschäftigungen, höchstens noch das Schmiedehand-

6. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 46

1898 -
— 46 — 3. Friedrich Wilhelm bereitete das Werk seines Sohnes auch dadurch vor, daß er für sein Land sorgte wie sein Großvater. — Für Ackerbau, Industrie, Handel und Verkehr. Ja, und auch wie jener für Zunahme der Bevölkerung (Hugenotten). Das Lesestück: „Friedrich Wilhelm I. nimmt die vertriebenen Salzburger aus." Zur Besprechung würde z. B. kommen: daß damals die Bischöfe zugleich noch weltliche Fürsten waren; daß Unbilden gegen die evangelischen Salzburger an den katholischen Unterthanen Friedrich Wilhelms gerächt werden sollen; „nach dem Friedensschluß": dem westfälischen; der sprachliche Fortschritt dem Potsdamer Edikt gegenüber. Der König sandte die Salzburger in sein östlichstes Land, das durch die Pest entvölkert worden war. — Nach Ostpreußen. Ii b. Vertiefende Besprechung. In wie fern wurde durch die Sorge Friedrich Wilhelms I. für das Land das Werk Friedrichs des Großen vorbereitet? — Die Unterthanen sahen, wie ihr König für ihr Wohl arbeitete, wie das Land in die Höhe kam; die Salzburger waren noch in besonderer Weise durch Dankbarkeit gebunden; so erklärt sich das feste Band zwischen Fürsten und Volk, das unter dem Nachfolger den langen, siebenjährigen Krieg überdauert und dazu beigetragen hat, daß dieser Krieg siegreich endigte (vgl. Die Markaner). In dem Erlaß des Königs will uns eins nicht gefallen. — Daß die katholischen Unterthanen Friedrich Wilhelms für die evangelischen Salzburger leiden sollen; denn diese Katholiken waren doch auch seine Unterthanen, gegen die er dieselben Pflichten hatte wie gegen die evangelischen Staatsbürger. Zusammenfassung. Gesamterzählung durch die Schüler in anderer Reihenfolge mit Verwertung der ethischen Ergebnisse (Ilb): Das Leben der damaligen Fürsten; die Veränderung am preußischen Hofe durch Friedrich Wilhelm I.; das Tabakskollegium; das Verhältnis des Königs zu seinen Unterthanen; die Ausbildung des Heeres und die Riesengarde; die Ausnahme der vertriebenen Salzburger. Iii. Vergleichende Zusammenstellungen. 1. Wir werden an einen andern Fürsten erinnert: — an den großen Kurfürsten. Durchführung des Vergleichs. Heerwesen (Fortführung des stehenden Heeres; Ausbildung der Infanterie : Gleichschritt, Schnellfeuern); Sorge für Landwirtschaft, Industrie, Handel mit) Verkehr; Aufnahme der bedrängten Glaubensgenossen (Hugenotten — Salzburger). 2. Heerwesen damals — jetzt. — Damals wurden die Soldaten geworben — jetzt allgemeine Wehrpflicht; Härte des Dienstes — jetzt in dem Maße nicht mehr vorhanden (kein Spießrutenlaufen rc.);

7. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 63

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
ü. Friedrich Wilhelm, der Große Kurfürst, 1640 — 1688. 63 ersten Kolonialversuche. An der Küste von Ober-Guinea faßte Kurbrandenburg festen Fuß und schützte das Gebiet gegen die eifersüchtigen Holländer durch Anlage des Forts Groß-Friedrichsburg. Als er infolge von Streitigkeiten zwischen der Regierung und den Ständen Ostfrieslands das Befatzungsrecht von Emden erhielt, verlegte er von Pillau hierher den Sitz der afrikanischen Handelsgesellschaft. Kühn griff seine junge Marine sogar die Silberflotte und andere Schiffe Spaniens an, weil dies seit dem holländischen Kriege Brandenburg Hilfsgelder schuldete. Um einen leistungsfähigen, heimischen Gewerbfleitz zu schaffen, verbot der Große Kurfürst die Einfuhr solcher Waren, die in seinen Ländern hergestellt werden konnten, entweder ganz oder legte auf sie Schutzzölle. Besonders Zuckersiedereien, Glashütten und Eisenhämmer begannen aufzublühen. Das Spinnhaus in Spandau war zugleich eine Besserungsanstalt für Landstreicher. Die eingewanderten Franzosen führten neue Gewerbe ein (Seidenweberei) oder verbesserten vorhandene (Färberei) und wurden ein Vorbild für die minder gebildeten Märker. Um das äußere Aussehen und die Gesundheitsverhältnisse der Städte zu bessern, sollten die Straßen gepflastert und gereinigt werden; auch mit der Straßenbeleuchtung wurden Anfänge gemacht. Durch eine Feuerlösch-Ordnung sollte den verheerenden Wirkungen der häufigen Feuersbrünste vorgebeugt werden. Auch verfolgten Glaubensgenossen wandte der Große Kurfürst seine Fürsorge zu und suchte ihr Los zu erleichtern. Gelang ihm dies nicht, so lud er die verfolgten Glaubensgenossen zur Ansiedlung in sein Land. Außer den hugenottischen Franzosen fanden daher Aufnahme die Waldenser aus den Alpenthälern Piemonts und Mennoniten aus Polen. Brandenburg war der Hort des Protestantismus und religiöser Duldung. Der Große Kurfürst übte auch gegen die Katholiken im Clevifchen und in Preußen Duldung und verbot den Geistlichen die Verketzerung der verschiedenen christlichen Bekenntnisse. Als Paul Gerhardt, der beliebte Dichter schöner Kirchenlieder, die Freiheit der Predigt in keinem Punkte einschränken lassen wollte, mußte er sein Amt zu Berlin niederlegen. Die Größe und Sicherheit des brandenburgisch-preußischen Staates beruhte schon damals auf dem allzeit schlagfertigen Heere, das einmal sogar bis auf 38000 Mann gebracht wurde. Es wurde zwar meist geworben, doch vorwiegend aus Landeskindern; die Regimenter waren uniformiert und schon damals meist mit Röcken von blauem Tuch bekleidet. In der Einübung der Reiterei stand dem Großen Kurfürsten der General-Feldmarschall Freiherr Georg von Derfflinger zur Seite; um die Artillerie und das Befestigungswesen erwarb sich der Freiherr Otto von Sparr große Verdienste. Auch um eine gerechtere Besteuerung war der Große Kurfürst unablässig bemüht. Die Unterhaltung des Heeres erforderte zwei

8. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 159

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Ter deutsch - franz. Krieg And die Aufrichtung des Deutschen Reiches, 1870 —1871. 159 Vereins (1874) wesentlich bei sowie durch die allgemeinere Einführung der Telegraphiex) und des Fernsprechers. Einheitliches Recht. Mit der staatlichen Einigung des deutschen Vaterlandes erwachte auch der Wunsch nach einem einheitlichen Recht. An Stelle der verschiedenartigen Gesetze der einzelnen Länder und Provinzen ist für ganz Deutschland ein Deutsches Strafgesetzbuch bereits eingeführt, ein Bürgerliches Gesetzbuch ist wenigstens im Entwurf schon fertig gestellt. Einheitlich ist jetzt auch die Prozeßordnung und die Gerichtsverfassung (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und als höchste Instanz das Reichsgericht zu Leipzig). Strafsachen werden entschieden bei den Amtsgerichten durch die Schöffengerichte, bei den Landgerichten durch die Strafkammern und die Schwurgerichte. Verwaltung. Um die Selbstverwaltung auch auf das platte Land auszudehnen, wurden in Preußen die Kreis- und Provinzialordnung gegeben. Neben den Landrat traten der Kreistag und dev Kreisausschuß; die einzelnen Kreise wurden wieder zu einem Provinziallandtage zusammengefaßt, in den jeder Kreis nach seiner Größe seine Abgeordneten entsendet. An die Spitze derselben trat der Landeshauptmann (der Landesdirektor) und ein Provinzialausschuß. — In ähnlicher Weise wurde dem Regierungspräsidenten ein Bezirksausschuß beigeordnet. Sorge für die Arbeiter. Bei dem gewaltigen Aufschwungs den die Industrie nahm, hatte sich die Zahl der Arbeiter besonders in den Fabriken außerordentlich vermehrt. Dabei ging der Handwerkerstand immer mehr zurück; die Handwerker wurden teilweise Lohnarbeiter, die fortwährend Lohnerhöhungen forderten und durch Vertragsbruch (Streiken) vielfach durchsetzten. Nach den Lehren der Sozialdemokratie verlangen die Arbeiter, der vierte Stand, gleichen Anteil am Gewinne und wollen den Staat vollständig in die Gewalt der Massen, bringen und von Grund aus nach den Lehren der Sozialdemokratie umgestalten, so daß jeder Besitz Eigentum des Staates sein solle. Religion, Ehe und Vaterlandsliebe werden als Stützen des Staates-verworfen. Um diesen, die ganze gesellschaftliche Ordnung gefährdenden, Bestrebungen den Boden zu entziehen, wandte Wilhelm I. trotz mehrfacher Mordversuche auf sein Leben seine Fürsorge auch den Arbeitern zu und suchte ihre berechtigten Klagen über ungesunde Arbeitsräume in den Fabriken, frühes Siechtum durch Ausbeutung der Arbeitskraft, bitterste Armut im Alter zu beseitigen. Daher wurden die Frauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und Fabrikinspektoren zur Beaufsichtigung der Fabriken eingesetzt. Durch das „Arbeiter-Krankenverficherungs-gesetz" vom Jahre 1883 sind die Arbeiter gezwungen, sich zu ver- 1) Der elektrische Telegraph wurde 1833 zum ersten Male praktisch in Anwendung gebracht. 1866 wurde das erste transatlantische Kabel von Irland nach Neu-Fundlaud gelegt.

9. Kreis Büdingen - S. 37

1914 - Gießen : Roth
Kreis Büdingen, bearbeitet von K. Heusohn. 37 gießerei, deren Anfänge schon 1568 vorhanden waren. Die Veranlassung zur Anlegung der „Schmelze" hier am Zusammenfluß des Gederner Baches mit der Nidder mar wohl durch das Vorhandensein bedeutender Wasser- Massen, durch das Auffinden reicher (Eisensteinlager in der Umgegend sowie durch die Nähe unermeßlicher Wälder, welche das zum verkohlen nötige holz lieferten, gegeben, heute hat das Werk durch die Herstellung von Dauerbrandöfen und seinen Emaillewaren einen Weltruf erlangt, viele seiner Arbeiter wohnen im Dorfe selbst, aber auch von den Nachbarorten Lißberg und Usenborn, Gelnhaar, Merkenfritz u. a. kommen viele hierher. Besonders der letztere Ort, der nach dem 30jährigen Kriege nur aus einigen Mühlen bestand, verdankt sein Wachstum dem hirzenhainer Hüttenwerk. Dieser Ort hatte früher mit Wenings und Wernings eine gemeinsame Mark, erst seit 1849 hat er eigenes Gemarkungsrecht. Wernings, heute bekannt durch seine Provinzial-Iungviehweide, war ehemals ein Dörfchen, das zur Zeit des 50jährigen Krieges einging. Doch bald danach ließ es Graf Wil- Helm Moritz von Hsenburg-Birstein wieder aufbauen und gewährte den Kn- siedlern besondere Vergünstigungen. 5lber trotz alledem konnten ihre Nach- kommen nicht zu Wohlstand gelangen. Die drückenden Schulden aus den unseligen Kriegszeiten, Mißwachs und Teuerung in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts brachten die Bewohner im Jahre 1842 dahin, daß sie Hab und Gut an den Grafen von Solms-Laubach verkauften und im folgenden Jahre, 156 Köpfe stark, nach Nordamerika auswanderten, wo sie im Staate Illinois eine neue Heimat fanden, Hn der Stelle, wo vordem der Pflug seine Furchen zog, breitet jetzt der schweigsame Wald seine weiten Aste aus, nur ein kleiner Teil der Gemarkung ist als Vieh- weide in Benutzung. Aber die guten Werningser haben im fernen Westen ihre alte Heimat nicht vergessen. Noch leben einige, und aus all ihren Briefen klingt noch jetzt die Sehnsucht durch nach der heimatlichen Flur mit ihren Hecken und Nainen, mit ihren Gbst- und Waldbäumen, nach dem wonnigen Lande ihrer Jugend. Sie haben erst in der Fremde schätzen ge- lernt, was ihnen ihre deutsche Heimat war.

10. Kreis Büdingen - S. 20

1914 - Gießen : Roth
20 Heimatkunde des Großherzogtums Hessen. Nr. 10. Ein aus so vielen Gebieten zusammengesetzter Staat, wie es das Hessen- land seit 1816 war, mit seiner Mannigfaltigkeit an Gesetzen, Verordnungen, Münzen, Matzen, Gewichten u. dgl. m., konnte aus die Dauer nicht unver- ändert bleiben, wollte es seinen wirtschaftlichen Kufgaben gerecht werden. Oeshalb wurden im Jahre 1821 die seitherigen Ämter aufgehoben, die Oer- waltung von der Rechtspflege getrennt und das Land in Landrats- und Landgerichtsbezirke geteilt. Erstere erhielten später die Benennung Kreise, letztere Kmtsgerichtsbezirke. So konnte sich das Land in den Jahren des Friedens, welche nur 1830 und 1848 durch innere Unruhen vorübergehend getrübt waren, aus seinen zerrütteten Verhältnissen erheben und neuen, höheren Zielen zustreben. Doch mutzten noch Jahrzehnte vergehen, bis der Traum der Väter von einem geeinten mächtigen Reiche in Erfüllung ging. Zuvor entbrannte erst noch der deutsche Bruderkrieg von 1866, zu welcher Zeit Hessen, lvürttemberger, Nassauer, Kurhessen (Husaren), Badener und Österreicher in den Ortschaften unseres Kreises einquartiert waren. Erst der grotze Krieg gegen Frankreich 1870/71, in welchen auch der Kreis seine besten Sohne schickte, brachte uns die deutsche Einheit und den Frieden, dessen sich unser Vaterland bis zur Gegenwart erfreuen darf, und der die Grundlage für den ungeahnten Kufschwung in Landwirtschaft und Industrie, in Handel und Verkehr bildet. Sie einzelnen Gemeinden des Kreises. A. Die Wetterau. I. Büdingen und Umgebung. Die Lage der Stadt Büdingen, weitab von schiffbaren Flüssen, ein- geengt im Norden und Osten von hohen Bergen mit weitausgedehnten Wal- düngen, in welchen fast jegliche Siedelung fehlt, endlich der Mangel geeig- hanauischer Knteil am Landgericht Ortenberg: Ein Drittel von Ortenberg, Bleichenbach, Bergheim, Enzheim, Gelnhaar zur Hälfte, Ronradsdorf, Zelters und Wippenbach zur Hälfte. j Hsenburgischer Knteil am Landgericht Ortenberg: Düdelsheim mit Gberndorf, Findorf, Rohrbach, Stockheim, Leustadt, i/g von Effolderbach, sowie ein kleiner Teil von Orleshausen und Aulendiebach. Zum Gericht Büdingen zählten: Büdingen mit Großendorf, Rinderbügen, Hain- und Mittelgründau, Diebach, Vonhausen, Lorbach mit Herrnhaag, Calbach, Orles- Hausen, Büches, Wolf, Dudenrod, Ehristinenhof, Pferdsbach und Aulendiebach. Zum Gericht (Amt) Wenings zählten: Wenings, Wernings, Merkenfritz, Geln- haar (halb), Illnhausen, Bösgesäß, Burgbracht, Hitzkirchen, Kefenrod, Bindsachsen. Zum Gericht Eckartshausen gehörten: Eckartshausen, Himbach, Langenbergheim, Marienborn, Kltwiedermus. Zum Gericht Mockstadt gehörten: Ober- und Niedermockstadt und Heegheim.
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TM Hauptwörter (200)200

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