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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Bilder aus der Sage und Geschichte Roms - S. 24

1908 -
24 — gingen zugrunde: wen das Schwert verschonte, der ward als Sklave verkauft. Eine Feuersbrunst, die siebzehn Tage wütete, venichtete die große Stadt mit allen ihren Prachtgebäuden, und über ihre Trümmer wurde der Pflug geführt (146). Ju Rom herrschte gewaltiger Jubel über den Untergang der Erbfeindin; auch dem jüngeren Scipio wurde der Ehrenname Afrikanus beigelegt. In demselben Jahre bemächtigten sich die Römer der großen Handelsstadt Kornith und ließen auch diese Nebenbuhlerin in Schutt und Asche legen. 133—121] Xiii. Die dei-en Gracchen. (133—121.) [Seitdem Patrizier und Plebejer sich verschmolzen hatten, war die Regierung des Staates in den Händen des Adels (Optimalen, Aristokraten), einer Anzahl von Familien, die zum kleineren Teile patrizischer, zum größeren Teile plebejischer Herkunft waren. Sie besetzten mit ihren Söhnen die kurulischen Ämter (s. o. Vii) und füllten infolgedessen den Senat. Diese Ämter wareu Ehrenämter ohne Gehalt, ja sie forderten zum Teil noch große Ausgaben, aber die Entschädigung dafür trat ein, wenn die Prätur oder das Konsulat vorüber war. Dann erhielt der Adlige als Proprätor oder Prokonsul die Verwaltung einer Provinz, und damit war ihm die Gelegenheit geboten, auf Kosten der Provinzialen ein großes Vermögen zu erwerben, das seiner Familie zugute kam. Die reichen Adelsfamilien errichteten in Rom prunkvolle Paläste und kauften sich in Italien Fürstentümer zusammen. Die kleineu freien Gutsbesitzer, welche durch die vielen Kriege verschuldet waren, konnten ihren Besitz nicht behaupten und mußten ihn den Adligen billig verkaufen. Sie zogen meistens in die Stadt Rom, wo sie bald in bedrängte Lage kamen. Die großen Güter der Adligen aber wurden durch Tausende von Sklaven bebaut, mit denen damals ein lebhafter Handel (Sklavenhandel) betrieben wurde. Diese Veränderungen hatten üble Folgen für den ganzen Staat. Die meisten Bürger waren besitzlos (Proletarier) und waren darauf angewiesen, durch die Gunst der Adligen allerhand Vorteile zu erhalten; sie sanken daher zu einer trägen und schmeichlerischen Masse herab. Andrerseits aber hatten sie in den Volksversammlungen die wichtigsten Angelegenheiten des Staates zu entscheiden und die kurulischen Ämter zu besetzen; hierin handelten sie nur dann nach dem Willen der Adligen, wenn sie Vorteile erhielten; sie wurden bestechlich und stellten das Wohl des Staates hinter dem eigenen Nutzen zurück. Und gerade fo handelte der Adel selbst; was ihm Nutzen brachte, und nicht, was das Staatswohl erforderte, wurde von ihm erstrebt. Noch immer gingen aus ihm einzelne hochgesinnte Männer hervor, die im Sinne der großen Ahnen handelten und im Dienste des Staates Großes leisteten, aber die meisten jungen Adligen waren verderbt, unsittlich und un-

6. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 52

1898 -
- 52 — 2. Der Lauf des Rechts darf nicht gehindert werden, auch nicht vom König. (Aber der König griff doch ein und hat z. B. das Urteil eines Richters geändert, wie wir lasen? — Das war kein Eingriff in einen Prozeß, sondern eine Belehrung; ebenso wie er ein andermal nicht duldete, daß ein gewisser Joh. Friedr. Brauns wegen Wilddieberei zu sechsjähriger Festungsarbeit verurteilt wurde. Friedrich trat der herkömmlichen Ansicht entgegen, als ob Wilddieb stahl eins der schlimmsten Verbrechen sei; ebenso wie er am dritten Tage seiner Regierung in seinem Reiche die schreckliche Folter abschaffte.) Noch eins war nötig, worauf euch die Bemerkung bringt: Richter und Advokaten benutzten die Prozesse, um sich zu bereichern. — Friedrich sorgte für einen tüchtigen, unbestechlichen Richterstand, z. B. durch Prüfungen, durch auskömmliche Gehälter; er strebt nach unbestechlichen Beamten — wie die Ansprache an einen Regierungspräsidenten beweist, die nunmehr durchzunehmen ist. Zusammenfassung: Abschaffung der Folter, Sorge für gerechte Justizpflege (nicht das Herkommen entscheidet, wie bei Bestrafung des Wilddiebstahls, sondern verständige Beurteilung und Abwägung der Umstände; die Prozesie sollen in möglichst kurzer Zeit, spätestens in einem Jahr entschieden werden; der Lauf des Rechts darf nicht, auch nicht vom König, gehindert werden; ein tüchtiger Richterstand wird geschaffen sowie ein Gesetzbuch). Überschrift: Friedrichs Sorge um die Rechtspflege. 6. Wir haben früher noch andere Aufgaben des Staates kennen gelernt. — Sorge für Gesundheit, Bildung und Seelenheil der Unterthanen. Daß Friedrich der Große für die Bildung seiner Unterthanen sorgte, habt ihr schon gelesen. — Er sandte Schullehrer nach Westpreußen. Da wird er wohl auch die Schulen in den andern Provinzen nicht vergessen haben. Überall stellte er Lehrer an und befahl, daß alle Kinder zur Schule geschickt werden sollten. — Damals gingen also noch nicht alle Kinder wie heute zur Schule, und es gab viele Leute, die noch nicht einmal lesen und schreiben konnten. Freilich fehlte es an Geld und guten Lehrern. Die Lehrer waren meist Handwerker, die nebenbei Schule hielten. Friedrich stellte sogar nach dem siebenjährigen Krieg invalide Soldaten als Schullehrer an, — die nicht mehr wußten als die Schüler. Aber den guten Willen hatte der König. Wie wird es wohl mit seiner eigenen Bildung gewesen sein? — Er war hochgebildet. Ja, aber denkt an seine Worte: „Die Unterthanen werden vor freie Leute deklariret und die Leibeigenschaft aufgehoben? — Er sprach schlecht deutsch, schlechter als sein Vater (Erlaß zu Gunsten der Salzburger). Er konnte auch nicht einmal so richtig deutsch schreiben wie ihr. Er hielt überhaupt nichts von der deutschen Sprache, schrieb und sprach nur

7. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 68

1898 -
— 68 — mit Jubel empfangen. — Man hoffte von ihm, dem siegreichen Helden, er werde bessere Zustände schaffen. Napoleon erfüllte diese Hoffnung. Ob wohl das Direktorium freiwillig auf seine Gewalt verzichtete? — Napoleon setzte das Direktorium mit Hülfe der Truppen in Paris, die ihm unbedingt ergeben waren, ab. Dann ließ er sich selbst von den beiden Räten zum ersten von drei Konsuln wählen. — Die beiden andern Konsuln hatten neben ihm keine Bedeutung. Napoleon beging ein Unrecht gegen das Direktorium (Staatsstreich), aber für Frankreich war die Änderung ein Glück. Napoleon wird zuerst gegen die Feinde marschiert fein und sie besiegt haben. Er ging nach Italien und siegte im Jahre 1800 bei Marengo über die Österreicher, die hierdurch und durch andere Niederlagen so eingeschüchtert wurden, daß sie Frieden mit Frankreich schloffen, ebenso ihre Verbündeten. — Natürlich waren diese Friedensschlüsse für Frankreich sehr vorteilhaft. Wozu wird der erste Konsul die Friedenszeit benutzt haben ? — Um in Frankreich wieder Ordnung zu schaffen, um die Wunden, die die Revolution geschlagen hatte, zu heilen. Verwaltung, Justizpflege (ein Gesetzbuch, das jetzt noch gilt), Finanzwesen rc. Die Stimmung der Franzosen? — Bewunderung Napoleons. Darum konnte Napoleon daran denken, sich zum Kaiser zu erheben. Er ließ das französische Volk abstimmen, und fast alle stimmten dafür. Am 2. Dezember 1804 setzte sich Napoleon in der Kathedrale von Notredame in Paris die Kaiserkrone auf, nachdem ihn der Papst, der dazu von Rom gekommen war, vorher gesalbt hatte. Zusammenfassung: Rückkehr Napoleons. Staatsstreich. Marengo. Während des Friedens Her st ellung der Ordnung. Napoleon wird Kaiser. Zusammenfassung des Ganzen durch die Schüler: Die französische Revolution. Wegen der Staatsschulden wurde von Ludwig Xvi. 1789 ein Ständereichstag nach Versailles berufen. Der dritte Stand hoffte, bei dieser Gelegenheit Abstellung feiner Beschwerden zu erlangen: er wünschte Gleichheit der Besteuerung, Zugang zu allen Staatsämtern, Gleichheit vor Gericht, Abschaffung der Leibeigenschaft, der Frondienste, des ausschließlichen Jagdrechts der Adligen rc. Und diese Wünsche waren gerechtfertigt, nur mußte ihre Verwirklichung auf gesetzlichem Wege erstrebt werden. Der König hätte sich mit den Ständen einigen müssen. Nun ließ zwar der König vom dritten Stand 600 Abgeordnete wählen, von Adel und Geistlichkeit nur je 300; als aber die Abgeordneten nach Versailles kamen, sollte nicht nach Kopsen, sondern nach Ständen abgestimmt werden. Der König hatte den besten Willen, aber keine Einsicht und keine Energie. Da nun vorauszusehen war, daß Adel und Geistlichkeit stets zusammen stimmen, daß also ihre Vorrechte nicht aufgehoben werden würden, erklärten sich die Abgeordneten des dritten

8. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 99

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
U. Tie Vernichtung der alten Ordnung in Frankreich. 99 Die „Erstürmung" der Bastille wird in Frankreich als Geburtstag der Republik gefeiert. In der That hat dieses Ereignis sie angebahnt, denn es hatte folgende Wirkungen: 1) Die Erhebung fand Nachahmung in den Provinzen; wilder Aufruhr durchtobte das ganze Land. Die Bauern zerstörten die Schlösser des Adels und vertrieben oder töteten ihre Herren. 2) Eine große Zahl von Edelleuten, darunter des Königs Bruder Karl, Graf von Artois, flüchtete („emigrierte") ins Ausland. 3) Necker wurde vom Könige zum dritten Male ins Ministerium gerufen, war aber nicht mehr Herr der Bewegung. 4) In der Nachtsitzung vom 4./5. August suchte die Nationalversammlung einen neuen, idealen Staat auszurichten mit vollständiger Gleichberechtigung aller Bürger und hob daher die Leibeigenschaft, alle Feudallasten, alle Vorrechte und alle Zehnten an die Kirche ohne jede Entschädigung auf. Im nächsten Jahre wurden auch der Adel und alle Titel und Wappen abgeschafft. 5) Auf Lafayettes Antrag erließ die Versammlung die Erklärung der allgenieinen Menschenrechte (darunter Freiheit und Gleichheit und das Recht zum Widerstand gegen Bedrückung), damit aus ihrer Grundlage die neue Verfassung ausgebaut werde. Da der König die Bestätigung verweigerte, veranlaßte Lafapette den durch den Brotmangel erregten, zu allen Gewaltthaten fähigen Pariser Pöbel, am 5. Oktober nach Versailles zu ziehen und sowohl den König, als die Nationalversammlung zur Übersiedelung nach Paris zu nötigen. Dadurch waren der König und die Volksvertreter „in der Hauptstadt der Revolution und unter der Aussicht des Volkes." Um die durch den Ausruhr und die Abschaffung der Lasten ins Ungeheure gestiegene Finanznot zu beseitigen, beschloß die Nationalversammlung die Einziehung aller Kirchengüter. Die Schulden suchte man durch Anweisungen (Assignaten) auf das so gewonnene Staatseigentum zu tilgen. Durch die Einziehung des .Kirchenguts wurden zugleich die Einkünfte der Geistlichen, die nunmehr Staatsbeamte wurden, geschmälert. Bei der Beratung der Verfassung gewannen die Radikalen, die von Rousseaus Lehren erfüllt waren, mehr und mehr an Einfluß. Es wurde das ganze Land in 83 Departements eingeteilt, die wieder in Distrikte und Kantone zerfielen. Sie erhielten die volle Selbstverwaltung, ja sogar Verfügung über die Nationalgarde und freie, der Bestätigung der Regierung nicht unterliegende, Wahl der Beamten. Damit war die Einheit des Staates, die feste Zusammensassung seiner Teile, beseitigt und Frankreich in eine Menge kleiner Republiken geteilt. Durch die Wahl der richterlichen Beamten war auch eine unparteiische Rechtspflege unmöglich: sie war den wechselnden politischen Parteien überliefert. — Für die Volksvertretung wurde nur eine Kammer festgesetzt und dem Könige bloß das „suspensive Veto" gewährt, wodurch er einen Volksbeschluß nicht unbedingt, sondern nur auf einige Jahre aufheben konnte; wenn drei Versammlungen nach

9. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 159

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Ter deutsch - franz. Krieg And die Aufrichtung des Deutschen Reiches, 1870 —1871. 159 Vereins (1874) wesentlich bei sowie durch die allgemeinere Einführung der Telegraphiex) und des Fernsprechers. Einheitliches Recht. Mit der staatlichen Einigung des deutschen Vaterlandes erwachte auch der Wunsch nach einem einheitlichen Recht. An Stelle der verschiedenartigen Gesetze der einzelnen Länder und Provinzen ist für ganz Deutschland ein Deutsches Strafgesetzbuch bereits eingeführt, ein Bürgerliches Gesetzbuch ist wenigstens im Entwurf schon fertig gestellt. Einheitlich ist jetzt auch die Prozeßordnung und die Gerichtsverfassung (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht und als höchste Instanz das Reichsgericht zu Leipzig). Strafsachen werden entschieden bei den Amtsgerichten durch die Schöffengerichte, bei den Landgerichten durch die Strafkammern und die Schwurgerichte. Verwaltung. Um die Selbstverwaltung auch auf das platte Land auszudehnen, wurden in Preußen die Kreis- und Provinzialordnung gegeben. Neben den Landrat traten der Kreistag und dev Kreisausschuß; die einzelnen Kreise wurden wieder zu einem Provinziallandtage zusammengefaßt, in den jeder Kreis nach seiner Größe seine Abgeordneten entsendet. An die Spitze derselben trat der Landeshauptmann (der Landesdirektor) und ein Provinzialausschuß. — In ähnlicher Weise wurde dem Regierungspräsidenten ein Bezirksausschuß beigeordnet. Sorge für die Arbeiter. Bei dem gewaltigen Aufschwungs den die Industrie nahm, hatte sich die Zahl der Arbeiter besonders in den Fabriken außerordentlich vermehrt. Dabei ging der Handwerkerstand immer mehr zurück; die Handwerker wurden teilweise Lohnarbeiter, die fortwährend Lohnerhöhungen forderten und durch Vertragsbruch (Streiken) vielfach durchsetzten. Nach den Lehren der Sozialdemokratie verlangen die Arbeiter, der vierte Stand, gleichen Anteil am Gewinne und wollen den Staat vollständig in die Gewalt der Massen, bringen und von Grund aus nach den Lehren der Sozialdemokratie umgestalten, so daß jeder Besitz Eigentum des Staates sein solle. Religion, Ehe und Vaterlandsliebe werden als Stützen des Staates-verworfen. Um diesen, die ganze gesellschaftliche Ordnung gefährdenden, Bestrebungen den Boden zu entziehen, wandte Wilhelm I. trotz mehrfacher Mordversuche auf sein Leben seine Fürsorge auch den Arbeitern zu und suchte ihre berechtigten Klagen über ungesunde Arbeitsräume in den Fabriken, frühes Siechtum durch Ausbeutung der Arbeitskraft, bitterste Armut im Alter zu beseitigen. Daher wurden die Frauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und Fabrikinspektoren zur Beaufsichtigung der Fabriken eingesetzt. Durch das „Arbeiter-Krankenverficherungs-gesetz" vom Jahre 1883 sind die Arbeiter gezwungen, sich zu ver- 1) Der elektrische Telegraph wurde 1833 zum ersten Male praktisch in Anwendung gebracht. 1866 wurde das erste transatlantische Kabel von Irland nach Neu-Fundlaud gelegt.

10. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 23

1894 - Münster : Aschendorff
— 23 — stützungen herbeieilen konnten. In diesem gefährlichen Augenblicke brachte die Kavallerie Rettung. Der General von Bredow erhielt den Befehl, mit seiner Brigade, die aus dem altmärkischen Ulanenregiment Nr. 16 und dem magdebnrgischen Kürassierregiment Nr. 7 bestand, gegen die feindliche Infanterie und Artillerie einen Angriff zu unternehmen. Mit dem vollen Bewußtsein von der Gefährlichkeit des Angriffes ritten denn auch die tapfern Retter in sausendem Galopp unter die Feinde. Von mörderischem Feuer empfangen, sanken Roß und Retter scharenweise zu Boden. Aber unter brausendem Hurra ging es mit gesenkter Lanze und ge- schwungenem Säbel weiter durch Staub und Pulverdampf. Da ertönte das Zeichen zum Rückzug; unter abermaligen gleich schweren Verlusten wurde auch dieser glänzend vollzogen. Aber nur die Hälfte der Brigade kehrte zum Ausgangspunkte zurück, die anderen lagen tot oder verwundet auf dem Schlachtfelde. Doch nicht vergeblich war das große Opfer gebracht. Die Franzosen waren durch diesen heldenmütige Reiterangriff so lange aufgehalten worden, daß auf deutscher Seite Verstärkungen anrücken konnten. Bis spät am Abende wütete der heftigste Kampf. Die Deutschen durften sich Sieger nennen, weil sie die Feinde am Abzüge von Metz gehindert hatten. Aber uoch war die blutige Arbeit bei Metz nicht gethan, noch war die stolze Festung nicht umschlossen. Dazu bedurfte es noch eines weiteren Kampfes. Am 18. August fand die Schlacht bei Gravelotte statt. Diese Schlacht war noch gewaltiger, noch blutiger, als die vorige. 160 000 Deutsche standen hier ungefähr ebenso vielen Franzosen gegenüber; König Wilhelm führte selbst den Oberbefehl und geriet mehrmals in den Bereich feindlicher Kugeln. Bis zum Abend war die Entscheidung unsicher. Fünfzehn Stunden saß der 7 3 fahrige König im Sattel. Erst bei eintretendem Dunkel stieg er vom Pferde. Auf einer Leiter sitzend, die auf einem gefallenen Pferde ruhte, erwartete er die Entscheidung; ein Stück trockenes Brot und ein schluck Rotwein bildeten sein Abendbrot. Da endlich, als das Dnnkel der Nacht vom Lager-feuer und vom Widerscheine brennender Dörfer erhellt wurde, sprengte der General von Moltke heran und meldete den gewonnenen Steg. Es war gelungen, den Feind vollständig in Metz einzuschließen. Die große Armee Bazaiues konnte also an dem Kriege keinen thätigen Anteil mehr nehmen. Prinz Friedrich Karl wurde mit 200 000 Mann vor Metz zurückgelassen, um ein Entweichen der eingeschlossenen Franzosen zu verhindern. Ans den übrigen Truppen der 1. und 2. deutschen Armee wurde jetzt eine vierte Armee gebildet, später die „Maas-Armee" genannt, deren Oberbefehl dem Kronprinzen Albert von Sachsen über-
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TM Hauptwörter (200)200

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