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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 5

1852 - Koblenz : Bädeker
Aclteste Verfassung Deutschlands. 6 kennen wir nicht mehr. Die Opfer bestanden theils in Menschen- opfern (gefangene Feinde, gekaufte Sclaven oder schwere Verbrecher), theils in Thieropfern (besonders Pferde), verbunden mit Mahlzeiten, auch wohl in Darbringung von Früchten und Blumenkränzen. — Die Priester waren zugleich beim Volksgerichte thätig, und bei Heerzügen gebührte ihnen die Handhabung der Zucht. B. Die älteste Verfassung Deutschlands beruhte auf der Herrschaft der Volks gemeinde. Sowohl die Versammlung der freien Grundbesitzer einer jeden Gemeinde, als die größere Versammlung der Grundbesitzer eines aus mehreren Gemeinden be- stehenden Gaues hatte die Gesetzgebung, die Wahl der obrigkeitlichen Personen (Fürsten und Herzoge), die richterliche Gewalt und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Die Volksversammlungen waren theils regelmäßige, namentlich zur Zeit des Neu- und Vollmonds, theils außerordentliche. Man versammelte sich bewaffnet, am liebsten auf Bergen oder in einem heil. Haine, der König oder ein Priester leitete die Verhandlungen, denen wahrscheinlich ein Opfer voranging und folgte, und mit denen auch Trinkgelage verbunden waren. Die Zustimmung zu dem Vorgeschlagenen gab man durch Zusammenschlagen der Waffen, Miß- billigung durch Murren zu erkennen. Alle Rechtshäudel wurden mündlich und öffentlich verhandelt und durch Geschworene entschieden nach gesetzlichen, Bestim- niuugen, die lange Zeit blos durch Tradition sortgepstanzt und erst seit dem 5. Zahrh. ausgezeichnet wurden. Oie Strafen bestanden in Schadenersatz und an- dern Bußen an Geld, Vieh u. s. w., selbst für Todtschlag; die Todesstrafe (Aufhängen) traf Vaterlandsverräther und Feiglinge. Während der Zeit, wo die Gemeinde nickt versammelt war, übte ein Graf mit Zuziehung eines Aus- schusses von C100) Freien (Schöffen) das Richteramt, und wahrscheinlich über- haupt die vollziehende Gewalt aus. Das Königthum bestand Anfangs (zur Zeit des Tacitus) nur bei den germanischen Stämmen im Osten (Markomannen, Qua- den, Gothen); bei einigen läßt sich der Ursprung desselben noch Nach- weisen (wie bei Marbod's Herrschaft), bei andern nicht. Später haben die meisten Völkerschaften (mit Ausnahme der Sachsen), wenn sie sich zu einer größer» Herrschaft vereinigten oder tiene Wohnsitze aufsuchten, sich einen König gewählt, in dessen Familie dann auch diese Würde in der Regel blieb, ohne daß das Recht zu wählen aufgehoben war. Der neue König wurde auf einen Schild gehoben und in der Volksver- sammlung unter dem Beifall des Volks dreimal herumgetragen, damit ihn Jeder sehen könnte. Die ältesten Könige zeichneten sich in Tracht und Kleidung wenig

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 28

1852 - Koblenz : Bädeker
28 Kriege mit normannischen n. slavischen Völkern. Karl röm. Kaiser. 6) Krieg gegen die Avaren (791 — 799). Als Baiern (nach der Absetzung des Herzogs Tassilo) auch den letzten Schein von Unabhängigkeit verloren hatte und Karl's Reich im O. an das der Avaren grenzte, unternahm er die gänzliche Vernichtung dieses Volkes, das über zwei Jahrhunderte die Plage des Abendlandes und Morgenlandes gewesen war. Das eroberte und verheerte Land suchte er durch deutsche Kolonisten wieder anzubauen und durch Er- richtung einer Markgrafschaft (die Ostmark) zu schützen. — Während dieses Krieges versuchte Karl eine Verbindung des Rheines mit der Donau durch einen Kanal zwischen Rednitz und Altmühl, wovon noch Spuren vorhanden sein sollen. e) Kriege mit normannischen und slavischen Völkern zur Sicherung der nördlichen und östlichen Grenze des Reiches. Durch die Ausdehnung des fränkischen Reiches bis an die Grenze der Slaven und Normannen gerieth Karl der Gr. auch mit einzelnen Stämmen dieser beiden Hanptvölker des Ostens und Nor- dens in Fehde. Die normannische Völkerwelt behauptete ihre Unabhängigkeit und blieb in ihrer drohenden Stellung an der Nord- grenze des fränkischen Reiches, wozu vertragsmäßig die Eider be- stimmt wurde. Dagegen kam ein nicht unbedeutender Theil der Slaven an der ganzen Ostgrenze entlang, von der Halbinsel Jüt- land am baltischen Meere bis zur Halbinsel Jstria am adriatischen Meere, in größere oder geringere Abhängigkeit von der fränkischen Herrschaft. Wiederherstellung des weströmischen Kaiserthums 800. Als Papst Leo der Iii. von einer republikanischen Partei in Rom bei einem feierlichen Aufzuge schimpflich mißhandelt worden war, begab er sich ans den Reichstag zu Paderborn und veranlaßte Karl, die Schuldigen zu bestrafen und selbst nach Rom zu kommen. Nachdem dieser dnrch Wiederherstellung der Ruhe die (vom griech. Kaiser längst vernachlässigte) Pflicht eines Schirmvogtes der Kirche ausgeübt hatte, erhielt er am Weihnachtsfeste 800 von dem Papste auch Titel und Krone des römischen Kaisers. Seitdem erschien er nicht mehr blos in seinem Frankenreiche, sondern in der ganzeir katholischen Christenheit als oberster weltlicher Machthaber. Das Verhältniß zwischen Kaiser und Papst war nicht das eines Vasallen zu einem Lehnsherrn, sondern bestand in einer doppelten höchsten Macht aus Erden, einer höchsten geistlichen des Papstes und einer höchsten weltlichen des Ka/sers. Diese Macht wurde gegenseitig anerkannt, indem der Papst als

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 23

1852 - Koblenz : Bädeker
Einführung des Christenthums in Deutschland. Lehnswesen. 23 dm Thüringern, der h. Emmeran den Baiern. Der eigentliche „Apostel der Deuts^en" aber war der Benedictinerrnönch Winfried aus Westsex, als Bischof Bonifacius genannt, welcher das Bekeh- rungswerk in Deutschland (716—754), namentlich bei den Friesen und Hessen (Umstürzung der heil. Donnereiche bei Geismar) mit dem größten Eifer betrieb, Kirchen, Klöster und Schulen stiftete, (8) neue Bisthümer errichtete, die unmittelbar dem römischen Stuhle un- tergeordnet wurden. Er war Bischof, dann Erzbischof von Germa- nien ohne bestimmten Sitz bis zur Errichtung des ersten deutschen Erzbisthums in Mainz (745), unternahm aber auch als Metropolit der gesammten deutschen Kirche nochmals eine Reise zu den Friesen, wo er als ein siebenzigjähriger Greis den Märtyrertod fand 754. Ii. Verfassung. а) Das Lehnswesen. Der König theilte das eroberte Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erb- liches Grundeigenthum zur beliebigen weiteren Vertheilung. Die Könige und Anführer erhielten bei dieser Vertheilung ein größeres Grundeigenthum, als die Glieder ihres Gefolges, und gaben Ein- zelnen ihrer „Getreuen", Vasten oder Vasallen genannt, ein Stück von ihrem Grundeigenthum, Lehen (lenäum oder benelieium) ge- nannt, zur lebenslänglichen Nutznießung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren Anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmälig theils von den Königen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehns- wesen hat sich in allen germanischen Reichen von längerer Dauer, vorzüglich bei den Franken, Angelsachsen und Longobarden, ausgebildct. б) Die Gerichtsverfassung. Bis um die Mitte des 5. Jahrhunderts blieb das Recht der germanischen Stämme ein unge- schriebenes; in den drei nächsten Jahrhunderten entstanden bei den verschiedenen im fränkischen Reiche vereinigten Völkern (den Saliern, Ripuariern, Alemannen, Baiern, Burgundern), so wie bei den West- gothen, Longobarden und Angelsachsen geschriebene leges, die, mit Ausnahme der angelsächsischen, alle in lateinischer Sprache abgefaßt waren und den Zweck hatten, das alte Volksrecht von seinen heid- nischen Elementen zu reinigen und dagegen christlichen Ansichten Ein- gang zu verschaffen. Diese Gesetze enthalten säst nur Strafbestimmungen. Die Beweise bestanden bei Civilsachen in Zeugen und Urkunden, welche meist der Klager beibringen

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 24

1852 - Koblenz : Bädeker
24 Pipin der Kleine. mußte, bei peinlichen Sachen im Eid, den Eideshelfern und den Gottesur- theilen oder Ordalien, wodurch sich der Beklagte, vorzüglich der Unfreie reinigte. Sie bestanden theils in der Feuerprobe (die bloße Hand ins Feuer halten, durch einen brennenden Holzstoß gehen, ein glühendes Eisen mit bloßen Händen tragen oder mit bloßen Füßen betreten), theils in der Wasserprobe, bald mit siedendem (Kesselfang), bald mit kaltem (der Untersinkende war unschuldig und ward her- ausgezogen), theils in der Kreuzprobe (unbewegliches Stehen mit aufgehobenen Händen an einem Kreuze). Das berühmteste, bei den Freien häufigste Gottes- urtheil bestand im Zweikampf. 8- 7. Das fränkische Reich unter den Karolingern bis zur Theilung im Vertrage zu Verdun 732—843. 1) Pipin der Kleine 752 — 768. Als der Longobardenkönig Aistnlf von den Einwohnern Roms einen Tribut verlangte, weil ihm die Oberhoheit über Rom und die dazu gehörige Landschaft zukomme, itnb Rom selbst bedrängte, begab sich Papst Stephan Ii., da er voit dem byzantinischen Kaiser keine Hülse erlangen konnte, nach Gallien zu Pipin, der mit des vorigen Papstes Genehmigung König der Franken und deshalb eilt entschie- dener Freund des römischen Stuhles geworden war. Der Papst salbte ihn zu St. Denis, ernannte ihn zum Patrizius von Rom (wodurch er ihm die Schutzherrlichkeit über die Stadt und die öffent- liche Gewalt im römischen Ducat übertrug), verbot den Franken bei Strafe des Bannes künftig von Pipin's Nachkommenschaft abzuwei- chen und erhielt den verlangten Beistand gegen die Longobarden. Pipin nöthigte durch einen zweimaligen Feldzug nach Italien den Longobardenkönig, Ravenna nebst der Umgegend, so wie die be- setzten Theile der römischen Landschaft sreizugeben, und dies erhielt nicht der byzantinische Kaiser, sondern der päpstliche Stuhl, zu dessen weltlicher Macht durch diese Pipiusche Schenkung der Grund gelegt wurde. Vor dem zweiten italienischen Feldzuge verlegte Pipin das bis- herige Märzfeld (die Heerschau des zu einem Feldzuge aufgebotenen Volkes) auf den Anfang des Mai, damit das Volk nicht etwa wie- der auseinander gehe, bevor der Feldzug beginnen konnte. Bei sei- nem Tode theilte er mit Bewilligung der Vornehmsten sein Reich in ein nördliches für Karl und in ein südliches für Karlmann.

5. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 95

1852 - Koblenz : Bädeker
Schmalkaldischer Krieg. 96 Parteien die Unvereinbarkeit der Ansprüche beider Confessionen dargethan. Nachdem aber Karl mit Frankreich Frieden, und mit den Türken einen Waffenstillstand geschloffen hatte, suchte er auch die Einigung in Deutschland herzustellen. Das allgemeine Con- cilium, worauf man so oft hingewiesen hatte, war endlich kurz vor Luther's Tode (ff 1546) zu Trient eröffnet worden. Allein da die Protestanten im Voraus einsahen, daß die Majorität des Conciliums aus Gegnern der neuen Lehre bestehen würde, so weigerten sie sich, nach Luther's Rath, dasselbe zu besuchen und verlangten ein Conci- lium deutscher Nation. Als der Kaiser nun aller Hoffnung entsagte, den Religionsstreit in friedlichem Wege zu Ende zu bringen und des- halb mit Krieg drohte, traten mehrere protestantische Fürsten vom Schmalkaldischen Bunde zurück; aber die Häupter desselben, der Kur- fürst (Johann Friedrich) von Sachsen und der Landgraf Philipp von Hessen, rüsteten sich zur Gegenwehr, versäumten jedoch durch Unent- schlossenheit und Uneinigkeit den günstigen Zeitpunkt, als Karl noch wenig gerüstet war, so daß dieser sich ungehindert (aus Italien, Un- garn und den Niederlanden) verstärken konnte. Karl, der den Her- zog Moritz von Sachsen durch Zusicherung der Stifter Magdeburg und Halberstadt und der sächsischen Kurwürde gewonnen hatte, er- klärte, als er hinlänglich gerüstet war, die beiden Häupter des Schmalkaldischen Bundes in die Acht und begann den Schmalkal- dischen Krieg 1546 mit der Unterwerfung der Bundesglieder in Süddeutschland und am Rhein, während zugleich der Herzog Moritz von Sachsen tit die Länder des Kurfürsten von Sachsen einfiel. Zwar eroberte der Kurfürst sein Land wieder, wurde aber von: Kai- ser selbst bei Mühlberg (24. April) 1547 angegriffen, gefangen und zur Abtretung der Kurwürde sammt den meisten Kurländern an den Herzog Moritz gezwungen. So ging die Kurwürde für immer aus der Ernestinischen Linie in die Albertinische *) über. Aus dem Reste des Kurlandes, den Moritz den Kindern des gefangenen Kurfürsten lassen mußte, siud nachher die jetzigen sächsischen Herzogthümer entstanden. Auch der Landgraf unterwarf sich dem Kaiser, that zu Halle fuß- *) Friedrich Ii. Kurf. 1428—1464. Ernst, Kurf, t I486. Albert f 1510. Friedrich d. Weise Johann Georg. Heinrich. Kurs, i 1525. Kurf. 4 1532. ----—~ Moritz Johann Friedrich Kurf. 1547—1553. Kurf. b. 1547.

6. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 97

1852 - Koblenz : Bädeker
Cemcilium zu Trient. Kart's V. Abdankung. 97 sie zur protestantischen Confession übergingen, ihr Amt und dessen Einkünfte verlieren sollten, konnte man sich nicht einigen. Die Anhänger Zwingli's, so wie die Bekenner der von Genf aus (seit 1536) verbreiteten Lehre Joh. Calvin's waren in diesem Frieden nicht mit einbegriffen. Dem Concilium zu Trient 1545 — 1563 gelang es zwar eben so wenig als den frühern Kirchenversammlnngen, diejenigen, welche sich von der Kirche getrennt hatten, wieder mit derselben zu vereinigen, aber in den 25 Sitzungen desselben ward eine Reihe der katholischen Kirche wohlthätiger Einrichtungen getroffen, indem sowohl ihre Dogmen durch genaue, unzweideutige Entscheidungen bestätigt als auch die verfallene kirchliche Disciplin hergestellt wurde. Den Beschlüssen dieses Concils allenthalben Anerkennung zu verschaffen und der Ausbreitung des Protestantismus entgegen zu wirken, war eine Hauptaufgabe der (1534) vou dem spanischen Edelmann Igna- tius von Loyola gestifteten Gesellschaft Jesu, die sich bis um die Mitte des 18. Jahrh. über alle katholische Länder Europa's (in Deutschland seit 1552) und über das spanische Amerika ausbreitete Die Mitglieder derselben übten als Prediger, Beichtväter und Lehrer der Jugend eine sehr einflußreiche Wirksamkeit. §. 20. Dom Augsburger Religionsfrieden bis zum dreißigjährigen Religionskriege 1333-1618. Karl's V. Abdankung. Als Karl alle seine Bemühungen um die Wiedervereinigung beider Religionsparteien gescheitert sah, und die Abnahme seiner Kräfte fühlte, übergab er 1555 die Herr- schaft über Neapel, Mailand und die Niederlande und 1556 auch die Kaone Spaniens seinem Sohne Philipp, leistete auf die Kaiser- krone Verzicht zu Gunsten seines ihm stets ergebenen Bruders Fer- dinand und bezog in Spanien eine einfache Wohnung bei dem Hie- ronymitenkloster St. Just, wo er sich mit geistlichen Uebungen, Musik, Gartenbau und ^Verfertigen hölzerner Uhren beschäftigte und, nachdem er schon bei seinem Leben sein eigenes Leichenbegängniß ge- feiert hatte, starb 1558 (21. September). Ferdinand I. 1556 — 1564, durch seine Gemahlin König von Böhmen und Ungarn und schon seit 1531 römischer König, ward ohne Widerspruch in der ihm von Pütz, deutsche Gesch. 5. Aufl. <y

7. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 55

1852 - Koblenz : Bädeker
Heinrich der Löwe. 33 liche mit der herzoglichen Würde von Sachsen dem Grafen Bern- hard von Anhalt (dem Sohne Albrecht des Bären) gab. Zwar griff Heinrich der Löwe zu den Waffen, Anfangs nicht ohne Erfolg, aber als der Kaiser selbst gegen ihn zu Felde zog und seine Vasallen ihn verließen, bat er fußfällig um Gnade. Bis zu Thränen gerührt, befreite der Kaiser ihn von der Acht und ließ ihm seine Stanun- güter Braunschweig und Lüneburg, doch mußte er auf 3 Jahre das Reich verlassen und ging zu seinem Schwiegervater, dem Könige von England (Heinrich Il). Nach einem glänzenden Reichstage zu Mainz (1184), wo Frie- drich seine beiden ältesten Söhne, Heinrich und Friedrich, wehrhaft machte, erschien er zum 6. Male in Italien, wurde allenthalben sehr ehrenvoll empfangen und feierte in dem neuerbauten Mailand die Vermählung seines ältesten Sohnes, des römischen Königs Heinrich, mit Constanze, Roger's Ii. Tochter und Erbin des Königreichs Apu- lien und Sicilien. Nachdem er seinem Sohne Heinrich die Regierung für die Zeit seiner Abwesenheit übertragen hatte, unternahm er den dritten Kreuzzug 1189. Sa lad in, Sultan von Aegypten, erneuerte die Ansprüche Aegyptens auf Syrien und Palästina, schlug die Christen (welche den Waffenstillstand verletzt hatten, wodurch der Kampf mit Saladin auf einige Jahre unterbrochen war) bei Hittin unweit des alten Liberias, nahm den König Guido (Veit) mit vielen Rittern gefangen und machte durch Einnahme der Hauptstadt dem Königreiche Jeru- salem nach 88jähriger Dauer ein Ende. Der Verlust der heil. Stadt bewog die drei ersten Fürsten der Christenheit, den 70jährigen Kaiser Friedrich I. Barbarossa und die Könige Philipp August Ii. von Frankreich und Richard Löwenherz von England, mit der Blüte ihrer Ritterschaft den 3. Kreuzzug an- zutreten. Kaiser Friedrich, welcher zuerst aufbrach, kam nach Klein-Asien, schlug das Heer des Sultans von Jconium, eroberte diese Stadt, fand aber bald darauf im Flusse Kalykadnos (Saleph) seinen Tod. Sein Sohn, Herzog Friedrich von Schwaben, führte zwar das durch Seuchen und Ausreißen stets abnehmende Heer noch bis Akkon oder Ptolemais (auch Acre), wo er dm Orden der deutschen Ritter stif- tete, aber noch während der Belagerung der Stadt starb (1191).

8. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 100

1852 - Koblenz : Bädeker
100 Matthias. Böhmischer Krieg. der Herzog (Johann Wilhelm) von Jülich, Cleve und Berg *) ohne Kinder starb, entstand zwischen den Nachkommen seiner Schwestern, dem Kurfürsten Johann Sigmund von Brandeitburg und dem Pfalz- grafen (Wolfgang) von Neuburg (nach einer vorübergehenden Eini- gung gegen die übrigen Prätendenten), der Jülich sch e Erbfolge- streit 1609, welcher (definitiv erst 1666) mit einem Vergleich endete, wonach die beiden Prätendenten sich in die Länder theilten: Cleve, die Grafschaften Mark und Ravensberg kamen au Brandenburg, Jülich und Berg an Pfalz-Neuburg. Nachdem Rtidolf seinem Bruder auch noch Böhmen hatte über- lassen müssen mtd die Kurfürsten schon einen Tag zur Wahl eines römischen Königs bestimmt hatten, starb er, und ihm folgte Matthias 1612 — 1619. Da dieser keine Kinder hatte, seine Brüder ebenfalls nicht, so mußte die seit Ferdinand's I. Tode zersplitterte österreichische Haus- macht früher oder später au seinen Vetter Ferdinand (Herzog von Steiermark, Kärnthen und Kram) fallen. Nun entsagten die beiden Brüder des Matthias schon jetzt ihren Rechten auf die Erbfolge und so wurde Ferdinand König von Böhmen und Ungarn. Der dreißigjährige Krieg 1618 —1648. A. Böhmisch-pfälzischer Krieg 1618 — 1622. Obgleich in Rudolfs Ii. Majestätsbriefe die Erbauung prote- stantischer Kirchen nur den drei weltlichen Ständen in Böhmen be- willigt worden war, so machten doch auch protestantische Unterthanen geistlicher Stände diese Befugniß für sich geltend und erbauten sowohl in der dem Erzbischof von Prag gehörigen Stadt Klostergrab als in der dem Abt von Braunau untergebenen Stadt Braunau eine Kirche. *) Johann Iii. Herzog zu Cleve und Graf von der Mark, verm. mit Maria, Erbin von Jülich, Berg und Ravensberg. Wilhelm, Herzog, -f 1592. Joh. Wilhelm, Maria Eleonore Anna Herzog, 11609. Gem. Albert Friedr. G. Ph. Ludw., Hzg. v. Preußen. Pflzgr.zuneub. Sibylla Anna verm. mit verm. mit Joh. Friedrich Heinrich Viii. Ks.v. Sachsen. K.v. England. Anna Wolfgang, Gem. Joh. Sigmund Psalzgraf v. Brandenburg. zu Neuburg.

9. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 107

1852 - Koblenz : Bädeker
Ferdinand Iii. Westphölischer Friede. 107 Ferdinand Hi. 1637—1657. Als der neue Kaiser darauf auch den Gallas vom Rheine ab- rief und gegen Bauer sandte, konnte Bernhard von Weimar wieder über den Rhein gehen; aber bei seinem (schon 1639 plötzlich erfol- genden) Tode bemächtigten sich die Franzosen (durch Bestechung der Anführer) seiner Eroberungen und seiner Armee. Auf dem nörd- lichen Schauplatze übernahm nach Baner's Tode der kranke aber kühne Torsten so n den Oberbefehl, welcher 1612 in Schlesien und Mähren einstel, und seinen Untcrfeldherrn Wränget sogar bis in die Nähe von Wien Vordringen ließ, dann aber, um Verstärkungen an sich zu ziehen, zurückkehrte und die ihm folgenden Kaiserlichen (unter Piccolomini) bei Leipzig schlug, worauf er abermals Wien bedrohte. Zwar ward er beim Ausbruche eines Krieges zwischen Schweden und Dänemark auf kurze Zeit aus Deutschland abberufen, aber bald kehrte er zum dritten Male in die kaiserlichen Erblande zurück, siegte (bei Jankau) in Böhmen (1645), mußte jedoch wegen Krankheit den Oberbefehl niederlegen, den nun Wrangel erhielt. Dieser vereinigte sich mit den Franzosen zweimal zu einem Angriffe auf Baiern, sie drangen zwar das zweite Mal bis zur Isar vor, mußten sich aber auch wieder nach dem Lech zurückziehen. Der schwedische General Königsmark trennte sich von dem Hauptheere, zog nach Böhmen und hatte schon die sog. kleine Seite von Prag genommen, als nach fünf- jährigen Unterhandlungen der durch die immer gesteigerten Forderun- gen der Fremden verzögerte E. westphä lische Friede, abgeschlossen zu Münster (zwischen Deutschland und Frankreich) und Osnabrück (zwischen den Schweden und Protestanten einerseits, dem Kaiser und den Katholiken andererseits) 1648 (24. October) dem Kriege ein Ende machte. Friedensbedingungen: a) Kirchliche Gegenstände. Der Passauer Vertrag und der Augsburger Religionsfriede wurden bestätigt und auch auf die Calvinisten oder „Reformirten" ausgedehnt; als Normaljahr für die Beibehaltung der eingezogenen geistlichen Güter (so wie für das ju8 reformandi der Landesherren in Deutschland) wurde das Jahr 1624 angenommen: in allen Reichsverhältnissen sollten beide Reli- gionstheile einander gleich stehen.

10. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 137

1852 - Koblenz : Bädeker
Die Auflösung des deutschen Reiches. 137 Belohnung seiner Bundesgenossen benutzte Napoleon den Sieg zur Ausstattung seiner Verwandten und seiner wichtigsten Diener mit Ländern: Weil Neapel die Landung einer russisch-englischen Macht während des Krieges nicht verhindert hatte, entsetzte Napoleon den König von Neapel, der sich nur in Sicilien behauptete, und gab das Reich seinem ältern Bruder Joseph. Seinem jüngern Bruder Lud- wig gab er die batavische Republik als Königreich Holland, seinem Schwager Joachim Murat Cleve und Berg (nebst dem von Baiern abgetretenen Jülich) als Herzogthum, und seinen: Marschall Berthier das Fürstenthum Neufchatel. Am 12. Juli 1806 erfolgte auch die Auflösung des deut- schen Reichskörpers, indem 16 Fürsten des südlichen und west- lichen Deutschlands (Baiern, Würtemberg, der Kurerzkanzler von Mainz, jetzt Fürst Primas genannt, der Kurfürst von Baden, der Landgraf von Hessen-Darmstadt und der Herzog von Cleve-Berg, welche alle 3 zu Großherzögen erhoben wurden, die Fürsten von Nassau u. s. w.) sich vom deutschen Reiche und dessen Gesetzen los- sagten und den Rheinbund schlossen, zu dessen Protector sich Napoleon erklärte. Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten sollten auf einer Bundesversammlung zu Frankfurt a. M. unter dem Vorsitze des Fürsten Primas entschieden werden. Die verbündeten Fürsten verpflichteten sich in einer Allianz mit Frankreich an jedem Continen- talkriege dieser Macht mit einem bestimmter: Contingente Theil zu nehmen. Franz Ii., der schon 1804, um mit Rußland und Frank- reich in gleichem Range zu stehen, den Titel eines erblichen Kaisers von Oesterreich als Franz I. angenommen hatte, verzichtete nun auf die Würde des Reichsoberhauptes; die Reichsgerichte zu Wetzlar und Wien, so wie die Reichsversammlung zu Regensburg lösten sich auf. Eine Menge bisher reichsunmittelbar gewesener Stände wurde für mediatisirt erklärt und mit Hülfe französischer Truppen der Souverainetät der Mitglieder des Rheinbundes unterworfen; sich dagegen erhebende Stimnien aber gewaltsam zum Schweigen ge- bracht (Buchhändler Palm erschossen).
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