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1. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 92

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
92 Die Zeit der gr. franzsischen Revolution u. d. napoleonischen Militrdiktatur. reich enthielt, in der Hauptstadt die Not und mit ihr, vom Herzog von Orleans geschrt, der Braud der Revolution. Wohl in der Absicht, den König zu strzen, zogen am 5. Oktober Tauseude des schlimmsten Straen-gesindels, tobende Männer und Weiber, ohne von Lafayette und seiner Ubersied- Nationalgarde gehindert zu werden, nach Versailles, wo sie arge Greuel Knigs?c.n tierbten, einen Mordanschlag aus die Knigin machten und den König ^Versailles zwangen, am folgenden Tag mit seiner Familie nach Paris berzusiedeln. 6.mm.^i789. 0 geriet er, wie die Nationalversammlung, die 14 Tage spter gleichfalls ihren Sitz nach der Hauptstadt verlegte, ganz in die Gewalt der Massen und der diese leitenden Hupter, der Redakteure wtender Hetz-bltter, der Whler in den Wahlbezirken, der Strategen im Palais royal und der Wortfhrer in den politischen Klubs, deren gefhrlichster der bretonische", spter nach seinem Versammlungsort, einem ehemaligen Kloster. Jakobiner" genannt, allmhlich das ganze Land wie mit einem Netz umspannte. Vergebens suchte Mirabeau, im Solde des Hofes, durch ein doppeltes Spiel das Knigtum zu retten, indem er Bildung eines parlamentarischen Ministeriums beantragte, was die Opposition durch das Gesetz verhinderte, da kein Abgeordneter Minister werden drfe, dann dem König den Rat erteilte, Paris zu verlasfeu und mit Waffen-gewalt der Unordnung ein Ende zu machen, was Ludwig zu feinem und des Landes Unheil ablehnte. Verfassung. Nach langen erregten Debatten brachte endlich die Nationalversammlung eine von Rousseaufchen Gruudftzeu ausgehende, auf Montesquieu^ falscher Lehre von der Teilung der Gewalten beruhende Verfassung zu- stnde, welche der ans zwei Jahre zu whlenden Volksvertretung, der Nationalversammlung, also einer Kammer (assemblee nationale legislative) allein die ganze gesetzgebende Gewalt, das Recht der Be-steuerung und die Entscheidung der Krieg und Frieden, bertrug, dem König nur ein aufschiebendes Einspruchsrecht (suspensives Veto auf zwei Legislaturperioden, also aus 4 Jahre) und einen Schein von ausbender Gewalt einrumte. Denn die an die Stelle der alten Provinzen tre-tenden, aus rein geographischer Einteilung beruhenden 83 Departements mit ihren Unterabteilungen, den Kantonen, und mit den sie bildenden Munizipalitten erhielten eine solche Selbstverwaltung, da Frank-reich in eine Masse von 44 000 Republiken aufgelst war, in denen scheinbar das Volk, die Whler, in Wahrheit die von Paris aus gelei-teten Jakobiner die Macht besaen. Das aktive Wahlrecht war keines-wegs allgemein. Die berechtigten Whler, im ganzen noch nicht 41/* Millionen, whlten alle Beamten, selbst die Richter und sogar die Pfarrer, auf eine bestimmte Reihe von Jahren. Dieses ganze Beamtenheer. 1 300000 Kopse stark, aber war ganz abhngig vom Willen seines Auftraggebers, des Volkes. Gegenber diesen nur die Anarchie frdernden Schden der Verfassung bedeuteten einzelne an sich willkommene Neuerungen wie die

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 202

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
202 Die Zeit des Ringens um Verfassungen ic. die fahrende Artillerie 2 Jahre bei der Fahne, 5 bei der Reserve), die # brigen Jahre bei der Landwehr ersten und zweiten Aufgebots. Alle Wehrpflichtigen vom 17. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre, die nicht dem Heere oder der Marine angehren, bilden im Kriegsfalle den Land-strm. Die Deutsche Flotte entwickelte sich aus der Norddeutschen Flotte, wie diese aus der Preuischen beruhte. Ihren Ausbau verdankt Deutschland der Tatkraft des Kaisers Wilhelm Ii. und der Opferwillig-feit des deutschen Volkes fr die Wahrimg der eignen Interessen im Ausland. Die mchtige Entwicklung des deutschen Handels zum Welt-Handel ntigte zu ihrer planmigen Verstrkung, welche durch mehrere Flottengesetze (1898, 1900, 1906, 1908) geregelt wurde (bis 1917). Reichskriegshfen wurden Wilhelmshaven und Kiel. Wirtschaft- Abgesehen von kleinen zu Freigebieten fr den Durchgangsverkehr Einheit, nach anderen Lndern bestimmten Teilen der Hfen von Hamburg, Bremen, Kuxhaven und Geestemnde bildet Deutschland im ganzen ein einheitliches Zoll- und Handelsgebiet. Die wirtschaftliche Einheit des Reiches zeigt sich sowohl in dem gemeinsamen Post- und Telegraphenwesen als in dem einheitlichen Mnz-, Ma- und Gewichtssystem (seit 1873). Im Reichsgebiet herrscht die Goldwhrung. Aus einem Pfund fein Gold werden 139y2 Goldstcke zu 10 Mark geprgt; Mnzeinheit ist die Mark i zu 100 Pfennigen. Wer noch die Mannigfaltigkeit des ehemaligen Mnz-wefens erlebte, bei welchem in dem einen deutschen Staat Taler. Silber-groschen und Pfennige, in dem andern Gulden, Groschen. Kreuzer, Heller galten, der eigentlich wei nur die Segnung dieser Einheitlichkeit recht zu schtzen. Die Gegenwart geniet dergleichen Wohltaten des Reichs ge-j danken- und danklos. weil sie die Zustnde der Vergangenheit zum grten Teil nicht aus eigner Anschauung kennen gelernt hat. Rechts- Ebenso groe Bedeutung hatte die Schpfung der Rechtseinheit. Emf)eit' die gewaltiger Vorarbeiten bedurfte und daher erst allmhlich zum Ab-schlu kam. Das Strafgesetzbuch bernahm das Reich vom Norddeutschen Bund. Am 1. Oktober 1879 traten die das Gerichtsverfahren (Zivil-und Strafprozeordnung und Konkursordnung) und die Gerichtsverfassung regelnden sog. Reichsjustizgesetze vou 1876/77 in Kraft. Auf Grund der sog. lex Lasker. Gesetz vom 20. Dezember 1873, wurde die Zustndig-feit des Reichs aus das gesamte brgerliche Recht erklrt, welches in dem Brgerlichen Gesetzbuch Kodifikation, d. h. gesetzliche Fassung, erhielt und vom 1. Januar 1900 an zur Anwendung kam, zugleich mit dem Handelsgesetzbuch und den revidierten Reichsjustizgesetzen. Man unter-scheidet Amtsgerichte. Landgerichte und Oberlandesgerichte. Oberste Instanz ist das Reichsgericht in Leipzig; fr Bayern, abgesehen von bestimmten Fllen, das Oberste Landesgericht in Mnchen. Das Oberlandesgericht in Berlin heit Kammergericht. Beim Amtsgericht entscheidet der Einzel-richter der kleinere brgerliche Rechtsstreitigkeiten, z. B. bei Objekten bis

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Geschichte der neueren Zeit - S. 5

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Ringen zwischen d. Parlamentarismus u. d. absoluten Knigtum in England. 5 (1628) die Bitte um Recht", um Sicherstellung gegen willkrliche Be-fteuerung und Verhaftung, erhielt auch Versprechungen und schon 1629, nachdem solche, die das Tonnengeld verweigerten, in hohe Strafen genommen waren, seine Entlassung. Elf Jahre regierte der König jetzt ohne Parla- 9fte""s ment. John Eliot, der Wortfhrer der Opposition, starb im Kerker. Gegen Parlament. Puritaner, die in Wort oder Schrift das nach ihrer Ansicht lockere Hof-leben oder die Bischfe getadelt hatten, verhngte die Sternkammer" hrtere Strafen, als sie je die berchtigte spanische Inquisition gegen Schuldige erkannte. Der Groll wuchs, als der König 1634 eine neue nur in Kriegszeiten fr Seestdte zulssige Steuer, das Schiffsgeld, allgemein erhob Schiffsgeid. und die Richter, mehr Diener des Frstenwillens, als der Gerechtigkeit, die Ungehorsamen verurteilten. Der Landedelmann John Hampden wurde wegen seines unbeugsamen Widerstandes vom Volk als Vater des Vater-laudes" geehrt, die gemaregelten puritanischen Sittenprediger als Mrtyrer gefeiert. Eine Menge Unzufriedener zog der den Ozean nach Neu-England, Kolonien in wo sich schon 1620 puritanische Pilgervter angesiedelt hatten. Das eigne amerika. Schicksal lehrte sie gegen andre keine Duldsamkeit. Daher begab sich von Toleranz, dort der Jndependent Roger Williams nach Rhode Island (1636) und grndete die erste konfessionslose Kolonie. Religionsfreiheit wie hier herrschte auch in der Pom katholischen Lord Baltimore (Calvert) gegrndeten Kolonie Maryland (1634) und spter in dem nach dem Quker William Penn genannten Pennsylvanien (1682). Die Einfhrung der hochkirchlichen Liturgie in der Kathedrale zu Edin- schottischer brg, der Baalsdienst", (23. Juli 1637) erregte in Schottland einen less. Aufstand und veranlagte die Erneuerung des alten Covenant von 1580, eines Bundes zum Schutze der wahren Religion", des schottischen Pres-byterianismns. Der Augriff der Schotten ntigte Karl zur Wiederberufung Das kurze eines Parlaments, um von diesem die Mittel zum Kriege zu erhalten ^ariament-(13. April 1640). Da es zuerst Abstellung der Beschwerden verlangte, lste er es nach drei Wochen auf. Der Not gehorchend, berief er noch vor Dasjange Ablauf des Jahres ein neues Parlament, das vom 3. Nov. 1640 an bis von 1653 (bezw. 1660) bestand und daher das lange heit. Er hatte sich 164-1653-mit diesem eine Macht neben sich gestellt, die sich rasch der ihn erhob und sich rgere bergriffe erlaubte, als der König begangen hatte, indem sie zuletzt die vollziehende Gewalt beanspruchte. Mit dem langen Par-lament beginnt die Revolution. 4. Die Resolution (16401649). Im langen Parlament fhrten tatkrftige Männer wie Hampden, John Pym und Oliver Eromwell Wort @tra?foro und Werk. Sie kmpften gegen Gesetzesverletzungen und begingen selbst Hinrichtung, solche. Noch schtzte der Grundsatz, da der König kein Unrecht tun knne, den Trger der Krone davor, zur Verantwortung gezogen zu werden. Deshalb stellte das Unterhaus seinen Ratgeber wegen Hochverrats" unter Anklage und verurteilte Strafford (1641) auf Grund eines eigens be-

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 168

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
168 Die Zeit des Ringens um Verfassungen :c. ewig ungedelt" als unantastbares Recht. Starb das dnische Knigshaus aus und dies stand bevor, weil der knftige Thronerbe Friedrich keine Nachkommenschaft hatte dann mute voraussichtlich das Band zwischen Holstein und Dnemark und vielleicht das zwischen Holstein und Schles-wig gelst werden. Denn in Dnemark galt auch die weibliche Erbfolge, in den deutschen Landen nur die mnnliche; ob diese oder die weibliche fr Schleswig zu gelten hatte, war zweifelhaft. Die Besorgnis, ganz in dnische Hnde zu geraten und so der alten Gerechtsame verlustig zu gehen, rief sowohl in den Herzogtmern selbst als in ganz Deutschland Eiderdnen.die grte Erregung hervor, weil eine Partei, die sog. Eiderdnen, auf Ausdehnung der dnischen Herrschaft bis zur Eider, also auf Eiuver-leibung Schleswigs drngte. Die Frage nach dem knftigen Geschicke der Herzogtmer gewann somit eine besondere nationale Bedeutung und beschftigte den Bundestag, sofort auch das Vorparlament und den Reichs-tag. Ihre Lsung verzgerte sich wie die der deutschen Frage, gab aber auch zu deren endgltiger Erledigung den Anla. Schon lnger machte sich der nationale Gegensatz in jenen Nord-Marken des Reiches geltend. Als nun König Christian Viii. (1839 1848) in einem Erlasse, dem Offenen Briefe" vom 8. Juli 1846 die Erbfolgefrage fr Schleswig von 1846. im Sinne der Eiderdnen lste und selbst fr Holstein die Integritt des dnischen Gesamtstaates" aufrecht zu erhalten den Willen uerte, erhoben die Bedrohten lauten Widerspruch gegen diese Vergewaltigung und fanden in allen Gauen Deutschlands die entschiedenste Zustimmung, die wie so oft im deutschen Vaterlande im Liede ihren Ausdruck fand, da sie sich nicht in der Tat bewhren durfte. Aus dem Sange Schleswig-Holstein, meernmfchlungen, deutscher Sitte hohe Wacht" (v. M. F. Chemnitz verfat, von Bellmann vertont) klang, was das Volk fr die Brder empfand und fr sich erharrte, Freiheit. Schlcswi!,- Nach Christians Viii. Tode (20. Januar 1848) vollzog sein Nach-fotger Friedrich Vii. (18481863) durch Erla einer Gesamtstaats-1848 bis Verfassung die Einverleibung Schleswigs in das Knigreich Dnemark 1850. (22. Mrz 1848), worauf die Stnde der Herzogtmer eine selbstndige Verfassung erlangten und eine provisorische Regierung" von fnf Mn-nern der deutschen Partei Preußen um Hilfe gegen die Unterdrckung durch Dnemark bat und zugleich erklrte, sich mit aller Kraft den Ein-heits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands anschlieen" zu wollen. Obgleich den bedrohten Brdern von allen Seiten Freiwillige zu-strmten, unterlagen sie doch den besser gefhrten und militrisch ausge-bildeten Dnen. Preuische Truppen unter Wrangel eroberten die alte Landwehr, das von der Schlei hinter der Eider sich bis zur Treene er-^des Dane-streckende Danewerk, und befreiten Schleswig, verfolgten aber den Sieg ^ Werks nicht vllig, wiewohl sie Jtland besetzten. Nach neuen Kmpfen bewog die drohende Haltung des Auslands Preußen zur Annahme des Waffen-

7. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 184

1898 -
— 184 — Die Aufrichtung des deutschen Reichs. Verhandlungen von Versailles (Reservatrechte) im Oktober und November 1870; Ludwigs Ii. von Bayern Brief; Adresse des norddeutschen Reichstags; 18. Januar 1871 Verkündigung des deutschen Kaiserreichs in Versailles. 2. Durch den Krieg ohne Gleichen vollzog sich die Einigung Deutschlands. 3. Seit 1870/71 erst ist Deutschland (Preußen) eine Großmacht, d. H. es bestimmt sich selbst. 4. 1870/71 war die Zeit zur Verwirklichung des Kaisertraums der Deutschen erfüllt. 5. Die Hohenzollern eroberten sich in Deutschland die Stellung, die früher die Habsburger inne hatten. 6. Das jetzige deutsche Reich ist eine Neuschöpfung. 7. Böse Pläne verwirklichen oft das Gute. 8. In der Politik ist Klarheit und Vorausberechnung der Folgen nötig. V. Anwendung und Erweiterung. Ob nur die Deutschen in diesem Kriege gesiegt haben? — In kleineren Gefechten werden auch die Franzosen gesiegt haben, aber in keiner entscheidenden Schlacht. — „Die Fahne der Einund-sechziger" wird gelesen und besprochen. Warum feiern wir den 2. September und nicht den 18. Januar als Nationalfesttag? — Die Kunde vom 2. September brachte die gewaltigste Wirkung in Deutschland hervor; die Trümmer des französischen Kaisertums bildeten die Grundlage für die Entstehung des deutschen Kaisertums; ohne 2. September kein 18. Januar. Durchlaufen der Ereignisse von 1861—1871. „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, Und neues Leben blüht aus den Ruinen." Kaiser Wilhelm hatte im Jahre 1849, als er noch Prinz von Preußen war, geschrieben: „Wer Deutschland regieren will, muß es sich erobern." Wieso war ihm selbst dies gelungen? — Warum konnte kein Habsburger der erwachte Barbarossa werden? —

8. Vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart - S. 68

1898 -
— 68 — mit Jubel empfangen. — Man hoffte von ihm, dem siegreichen Helden, er werde bessere Zustände schaffen. Napoleon erfüllte diese Hoffnung. Ob wohl das Direktorium freiwillig auf seine Gewalt verzichtete? — Napoleon setzte das Direktorium mit Hülfe der Truppen in Paris, die ihm unbedingt ergeben waren, ab. Dann ließ er sich selbst von den beiden Räten zum ersten von drei Konsuln wählen. — Die beiden andern Konsuln hatten neben ihm keine Bedeutung. Napoleon beging ein Unrecht gegen das Direktorium (Staatsstreich), aber für Frankreich war die Änderung ein Glück. Napoleon wird zuerst gegen die Feinde marschiert fein und sie besiegt haben. Er ging nach Italien und siegte im Jahre 1800 bei Marengo über die Österreicher, die hierdurch und durch andere Niederlagen so eingeschüchtert wurden, daß sie Frieden mit Frankreich schloffen, ebenso ihre Verbündeten. — Natürlich waren diese Friedensschlüsse für Frankreich sehr vorteilhaft. Wozu wird der erste Konsul die Friedenszeit benutzt haben ? — Um in Frankreich wieder Ordnung zu schaffen, um die Wunden, die die Revolution geschlagen hatte, zu heilen. Verwaltung, Justizpflege (ein Gesetzbuch, das jetzt noch gilt), Finanzwesen rc. Die Stimmung der Franzosen? — Bewunderung Napoleons. Darum konnte Napoleon daran denken, sich zum Kaiser zu erheben. Er ließ das französische Volk abstimmen, und fast alle stimmten dafür. Am 2. Dezember 1804 setzte sich Napoleon in der Kathedrale von Notredame in Paris die Kaiserkrone auf, nachdem ihn der Papst, der dazu von Rom gekommen war, vorher gesalbt hatte. Zusammenfassung: Rückkehr Napoleons. Staatsstreich. Marengo. Während des Friedens Her st ellung der Ordnung. Napoleon wird Kaiser. Zusammenfassung des Ganzen durch die Schüler: Die französische Revolution. Wegen der Staatsschulden wurde von Ludwig Xvi. 1789 ein Ständereichstag nach Versailles berufen. Der dritte Stand hoffte, bei dieser Gelegenheit Abstellung feiner Beschwerden zu erlangen: er wünschte Gleichheit der Besteuerung, Zugang zu allen Staatsämtern, Gleichheit vor Gericht, Abschaffung der Leibeigenschaft, der Frondienste, des ausschließlichen Jagdrechts der Adligen rc. Und diese Wünsche waren gerechtfertigt, nur mußte ihre Verwirklichung auf gesetzlichem Wege erstrebt werden. Der König hätte sich mit den Ständen einigen müssen. Nun ließ zwar der König vom dritten Stand 600 Abgeordnete wählen, von Adel und Geistlichkeit nur je 300; als aber die Abgeordneten nach Versailles kamen, sollte nicht nach Kopsen, sondern nach Ständen abgestimmt werden. Der König hatte den besten Willen, aber keine Einsicht und keine Energie. Da nun vorauszusehen war, daß Adel und Geistlichkeit stets zusammen stimmen, daß also ihre Vorrechte nicht aufgehoben werden würden, erklärten sich die Abgeordneten des dritten

9. Deutsche und brandenburgisch-preussische Geschichte vom Ausgang des Mittelalters bis zur Gegenwart - S. 99

1896 - : Buchh. des Waisenhauses
U. Tie Vernichtung der alten Ordnung in Frankreich. 99 Die „Erstürmung" der Bastille wird in Frankreich als Geburtstag der Republik gefeiert. In der That hat dieses Ereignis sie angebahnt, denn es hatte folgende Wirkungen: 1) Die Erhebung fand Nachahmung in den Provinzen; wilder Aufruhr durchtobte das ganze Land. Die Bauern zerstörten die Schlösser des Adels und vertrieben oder töteten ihre Herren. 2) Eine große Zahl von Edelleuten, darunter des Königs Bruder Karl, Graf von Artois, flüchtete („emigrierte") ins Ausland. 3) Necker wurde vom Könige zum dritten Male ins Ministerium gerufen, war aber nicht mehr Herr der Bewegung. 4) In der Nachtsitzung vom 4./5. August suchte die Nationalversammlung einen neuen, idealen Staat auszurichten mit vollständiger Gleichberechtigung aller Bürger und hob daher die Leibeigenschaft, alle Feudallasten, alle Vorrechte und alle Zehnten an die Kirche ohne jede Entschädigung auf. Im nächsten Jahre wurden auch der Adel und alle Titel und Wappen abgeschafft. 5) Auf Lafayettes Antrag erließ die Versammlung die Erklärung der allgenieinen Menschenrechte (darunter Freiheit und Gleichheit und das Recht zum Widerstand gegen Bedrückung), damit aus ihrer Grundlage die neue Verfassung ausgebaut werde. Da der König die Bestätigung verweigerte, veranlaßte Lafapette den durch den Brotmangel erregten, zu allen Gewaltthaten fähigen Pariser Pöbel, am 5. Oktober nach Versailles zu ziehen und sowohl den König, als die Nationalversammlung zur Übersiedelung nach Paris zu nötigen. Dadurch waren der König und die Volksvertreter „in der Hauptstadt der Revolution und unter der Aussicht des Volkes." Um die durch den Ausruhr und die Abschaffung der Lasten ins Ungeheure gestiegene Finanznot zu beseitigen, beschloß die Nationalversammlung die Einziehung aller Kirchengüter. Die Schulden suchte man durch Anweisungen (Assignaten) auf das so gewonnene Staatseigentum zu tilgen. Durch die Einziehung des .Kirchenguts wurden zugleich die Einkünfte der Geistlichen, die nunmehr Staatsbeamte wurden, geschmälert. Bei der Beratung der Verfassung gewannen die Radikalen, die von Rousseaus Lehren erfüllt waren, mehr und mehr an Einfluß. Es wurde das ganze Land in 83 Departements eingeteilt, die wieder in Distrikte und Kantone zerfielen. Sie erhielten die volle Selbstverwaltung, ja sogar Verfügung über die Nationalgarde und freie, der Bestätigung der Regierung nicht unterliegende, Wahl der Beamten. Damit war die Einheit des Staates, die feste Zusammensassung seiner Teile, beseitigt und Frankreich in eine Menge kleiner Republiken geteilt. Durch die Wahl der richterlichen Beamten war auch eine unparteiische Rechtspflege unmöglich: sie war den wechselnden politischen Parteien überliefert. — Für die Volksvertretung wurde nur eine Kammer festgesetzt und dem Könige bloß das „suspensive Veto" gewährt, wodurch er einen Volksbeschluß nicht unbedingt, sondern nur auf einige Jahre aufheben konnte; wenn drei Versammlungen nach

10. Geschichtliches Lesebuch - S. 25

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Ii. v. Sybel, Erste Jahre des Bundestags. 25 und Lasten auf sich nehmen; die Regierungen sträubten sich, die Bundesgewall an den höchsten Schmuck der Kronen, die Militärhoheit, rühren zu lassen; bei vielen Liberalen aber galt die Linientruppe als das gefährlichste Werkzeug des Despotismus. Auch herrschte die Überzeugung, daß nach Napoleons Sturz auf lange Zeit der Friede gesichert sei, und im Notfall hätte man ja die großen Armeen Österreichs und Preußens, die schon aus eignem Interesse für die Verteidigung der übrigen Staaten sorgen müßten. Bei dieser Gesinnung der Mittelund Kleinstaaten zogen sich die Verhandlungen durch fünf Jahre hin, bis endlich eine provisorische Kriegsverfassung zustande kam, als ein leuchtendes Denkmal des Satzes, daß die stärkste Stellung die des Verneinenden ist. Es sollte hienach das Bundesheer aus den Kontingenten der Einzelstaaten bestehen, gruppiert in zehn Armeecorps von je rund 30 000 Mann, je drei von Österreich und Preußen, das siebente von Bayern zu stellen, während in die drei letzten die Kontingente der übrigen Mittel- und Kleinstaaten zusammengeschoben würden. Die Quantität dieser Rüstung (ein Prozent der Bevölkerung) war nicht stark, um so mehr wäre es auf Steigerung der Qualität, also auf Gleichmäßigkeit der Ausbildung, Bewaffnung und Disciplin, auf feste Organisation der Verpflegung und vor allem auf bleibende und durchgreifende Einheit des Oberbefehls angekommen. Aber von dem allem wurde das gerade Gegenteil verfügt. Die Einrichtung der Kontingente blieb auch im Kriege den Einzelstaaten überlassen; es war verboten, ein kleines Kontingent in den Verband eines großen aufzunehmen; denn auch der Schein der Suprematie eines Bundesstaats über den andern sei zu vermeiden. Im Frieden gab es keinen gemeinsamen Oberbefehl. Für den Krieg sollte der Bundestag einen Bundesfeldherrn wählen, der nur von dem Bundestag und dessen Militär-Ausschuß Befehle empfangen dürfe, und in dessen Hauptquartier die Kontingentsherren ihre souveränen Sonderrechte durch unabhängige höhere Osficiere verfassungsmäßig ausüben würden. So war endlich 1821 beschlossen. Aber als es an die Ausführung ging, erhoben sich zahllose Verwahrungen und Widersprüche der dreißig Kleinstaaten über die unerhörte, erdrückende Belastung. Erst nach zehn Jahren gelang es, einen Ausgleich zustande zu bringen, und dann dauerte es noch weitere vier Jahre, bis die Organisation des neunten und zehnten Armeecorps (Sachsen, Hannover und die norddeutschen Kleinstaaten) wenigstens auf dem Papier festgestellt war. Wie es dann in der Wirklichkeit aussah, werden wir später wahrzu-
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