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1. Geschichte des Alterthums - S. 477

1852 - Weimar : Albrecht
477 und zu beiden Seiten hie Abdachungen nach dem Meere hin, im Osten vom Aesis bis zum Frento, im Westen von den Südgrenzen Latiums bis zum Flusse Laus inne haben. Diese große Verbreitung eines in seinen Ursprüngen unansehnlichen Stammes wird der Aus- sendung geweihter Lenze zugeschrieben. Drohte nämlich Uebervölke- ruug oder eine Gefahr, so wurde ein heiliger Lenz (ver sacrum) gelobt, d. h. es wurde bestimmt, daß alles im folgenden Frühling Geborene, Menschen und Vieh, nach Ablauf einer gewissen Anzahl von Jahren das Vaterland als Kolonie verlassen und sich, einem im Frühling ausziehenden Bienenschwärme gleich- einen neuen Wohn- sitz erkämpfen solle. Die auszusendende Kolonie wurde zum Zuge gehörig ausgerüstet. Kämpfte sie sich durch, so war sie selbständig und mündig, gleichsam vollkommen emancipirt und stand in keinem abhängigen Verhältnisse zum Mutterstaate, der sich ihrer auch sonst nicht annahm. Bei dieser Art der Verbreitung ist es erklärlich, daß der sabinische Volksstamm in eine Anzahl Völkerschaften zerfiel: die Sabiner, Samniten, Vestiner, Marser, Marruciner, Peligner, Fren- taner, Hirpiner, Picenter und Lukaner. Auch die Aequer und die Herniker gehörten zu dem großen sabinischen oder sabellischen Volks- stamm. Gebirgslandschaften sind der Ausbildung verschiedener Völ- kerindividualitäten günstiger als weite einförmige Ebenen. In der Abgeschlossenheit ihres Thales bilden die Einwohner eine Welt für sich. Daher waren auch die Völker des sabinischen Stammes nicht zu einem großen-Staate verbunden, und auch die einzelnen Völker hatten nur die patriarchalische Staatsform. Die Stämme und Fa- milien sind allein das hervortretende Element dieses Urstaates. Die Einrichtungen beruhten auf Aristokratie und Kultus; allein die Aristo- kratie war nicht drückend, weil diese rüstigen und arbeitsamen Berg- völker keinen Luxus kannten. Die Priester waren die eigentlichen Leiter des locker verbundenen Staates. Es scheint, daß wer zum Priester bestimmt war, in die Lehre kam in ein uraltes Heiligthum. Die Wissenschaft der sabinischen Priester bestand in der Lehre von den Angurten, zu welcher die Fulgurallehre gehörte. In dieser Wissenschaft galten besonders die Marser als Meister. Nur im Kriege wurde ein Feldherr mit unumschränkter Gewalt gewählt, welchen die Römer Diktator nennen. Ackerbau und Viehzucht war die allgemeine Beschäftigung. Alle, Vornehme und Geringe, trieben den Ackerbau mit eigener Hand, und dieser gedieh bei ihnen, wie bei den Latinern in hohem Grade. Laudbau und Rechtskunde wa- ren seit der ältesten Zeit eine eigenthümliche Beschäftigung der Be- wohner Italiens. Wegen der allgemeinen Betreibung des Landbaues war die Bevölkerung in zahlreiche Dörfer zerstreut, und nur wenige Städte in den unzugänglicheren Gegenden des Landes dienten zum Schutz gegen einbrechende Feinde. Der Fleiß der Samniten war so groß, daß in ihrem gebirgigen Lande nur äußerst wenige Strecken unbenutzt blieben. Auch die Entstehung des Weinbau's wurde>von den Römern den Sabinern zugeschrieben, und die Viehzucht wurde bei den sabinischen Völkern das ganze Alterthum hindurch auf eine so vortreffliche Weise betrieben, daß selbst das spätere Rom seine Rinder, Maulthiere und Schweine vorzugsweise aus den samnitischen Gebirgen bezog.

2. Geschichte des Alterthums - S. 178

1852 - Weimar : Albrecht
178 gehabte Kolonisationen aus jenen Ländern beziehen. Cekrops wird zwar von der Sage als Gründer des atheniensischen Staates be- zeichnet, aber alle älteren Schriftsteller und auch die echte, altattische Sage nennen ihn einen Autochthonen. Zu einem Aegypter wurde er gemacht, als sich die erst im vierten Jahrhunderte v. Chr. auf- gekommene Meinung verbreitet hatte, Athen sei eine Kolonie von Sais in Niederägypten. Kadmus scheint ursprünglich ein einheimischer Heros gewesen und ihm durch ein Mißverstandniß oder willkürliche Erdichtung Phöni- eien zum Vaterlande gegeben worden zu sein. Denn es ist un- wahrscheinlich, daß die seefahrenden Phönicier in Theben, welches in gar keiner Verbindung mit dem Meere stand, eine Kolonie sollten gegründet haben. Auch fehlt es an jeder weitern Spur einer histo- rischen Beziehung zwischen Theben und Phönicien. Auch dem Danaus scheint erst später von der Sage Aegypten als Vaterland angedichtet worden zu sein; wogegen man in der Strafe der Danaiden mit großer Wahrscheinlichkeit eine mythische Beziehung auf die Bewässerung des trocknen Landes gefunden hat. Die lydisch-phrygische Einwanderung unter Pelops scheint, da sie erst drei Menscheualter vor dem trojanischen Kriege stattgefunden haben soll, auf geschichtliche Wahrheit Anspruch machen zu können. Allein auch sie ist eine spätere Erdichtung; denn Homer nennt den Pelops einen einheimischen König, und neben jenen Sagen, nach welchen Pelops aus Kleinasien eingewandert war, gab es eine an- dere, welche ihn einen Achäer nannte. Auch war der Hauptgegen- stand der Sage der Gewinn der Hippvdameia durch den Sieg in der Uennbahn, was deutlich an das Vaterland der Sage, Elis, er- innert, wo die olympischen Spiele gefeiert wurden. Ansichten von Die Frage, ob jenen Mythen von Einwanderungen ein histo- menhm^gc"der rischer Kern zu Grunde liegt, bildet einen Theil einer weit allge- luiturlmt "reineren Frage, nämlich, ob ein Kulturzusammenhang stattgefunden dcr"vrttntatt- hat zwischen dem Orient und Griechenland, ob dieses von jenem schcn. Anfänge aller Bildung, Götterdienste und religiöse Vorstellungen, gesellige und politische Einrichtungen empfangen hat. Die Meinung von diesem Bildungszusammenhange hat ange- sehene Vertheidiger gefunden. Sie behaupten: der Zustand der äl- testen Griechen stimmte mit dem asiatischen ziemlich überein, die ganze Lebenseinrichtung der den fröhlichen Hellenen vorangegange- nen Pelasger war der ägyptischen sehr ähnlich; eine Priesterkaste herrschte und diese hatte vom Orient her mannigfache Ueberliefe- rungen und Lehren über Gott, Menschheit und Natur im Gewände symbolischer und allegorischer Dichtungen empfangen. Diese symbo- bvlisch mystische Götterlehre war die Grundlage der griechischen My- thologie, deren wahrer Schlüssel sie ist. Das Emporkommen und der Sieg der Hellenen ist der Sieg der Kriegerkaste über die Prie- sterkaste; erst durch den Einfluß der Hellenen verlieren Sitte und Verfassung, Denken und Dichten ihren ursprünglichen, orientalischen Charakter; die Mythologie wird heller und verständlicher, aber auch inhaltsleerer; nur in den Mysterien erhalten sich die bedeutungsvollen Priesterlehren. Andere Gelehrte dagegen behaupten die unbedingte

3. Geschichte des Alterthums - S. 486

1852 - Weimar : Albrecht
486 der in die Aelteren und Jüngeren, und aus den Aelteren einer jeden Gens wurde von dem König Einer zum beständigen Abgeordneten im Senate, aus den Jüngeren ein Celer oder Ritter gewählt. Der Senat zählte also nach der Vereinigung der drei Stämme 300 Mitglieder, und gleich groß war die Zahl der Celeres, welche im Kriege als Ritter dienten und aus denen nach zurückgelegtem Dienstalter die Senatoren ergänzt wurden. Jede Curie und jede Gens bildete unter einem eigenen Namen eine erbliche, geschlossene Verbindung. Die Mitglieder waren außer durch die Theilnahme an den gemeinsamen Opfern der Gens auch noch durch'rechtliche Verhältnisse eng verbunden. , Die in Tribus, Curien und Gentes eingetheilten ältesten Be- wohner Roms bildeten die eigentliche Bürgerschaft (populus Roma- mis), welche, weil nur aus ihnen die Senatoren (paires) gewählt werden durften, Patricii genannt wurden. Neben diesem ?opulu8 gab cs im ältesten Rom nur die von ihren Patronen abhängigen und aus den unterworfenen Bewohnern jener Gegenden und aus freigelassenen Sklaven bestehenden Klienten oder Hörigen. Der Patron mußte seinem Klienten in allen Angelegenheiten hülfreich sein und ihn vor Gericht vertreten; der Klient dagegen mußte den Patron, wo er konnte, unterstützen, die diesem auferlegten Geldbu- ßen bezahlen, ihn und die Seinigen ans der Gefangenschaft loskau- fen, zur Ausstattung seiner Töchter beisteuern und ihm ungewöhnliche Ausgaben bestreiten helfen. Das Verhältniß zwischen dem Patron und Klienten war, durch die Religion verstärkt, heiliger als das zwischen Verwandten. Nachdem die Römer einzelne der umliegenden Städte unter- worfen hatten, wurden die besiegten Bewohner dieser Ortschaften zum Theil nach Rom verpflanzt und ihnen Aecker und Wohuplätze angewiesen. Sie blieben als ein nach Kriegsrecht unterworfenes Volk unter dem Schutze des Königs, wurden zwar Bürger, aber ohne Stimm- und Ehrenrechte, und es fand zwischen ihnen und den Patriciern nicht einmal Connubium statt, d. h. sie konnten mit die- sen keine staatsrechtlich gültige Ehen eingehen. Sie bildeten eine Ackerbau treibende Gemeinde (plebs), welche in die Tribus, Curien und Gentes nicht aufgenommen war und an der Regierung des Staates keinen Antheil hatte. Diese von den eigentlichen Bürger- rechten ausgeschlossenen Plebejer wuchsen nach und nach zu einer zahlreichen Gemeinde heran, welche in Rom und in der umliegen- den Landschaft als freie Landeigenthümer und Ackersleute lebten. Schon Tullus Hostilius hatte eine Vereinigung dieser jüngeren Ge- meinde mit den Altbürgern zu Stande zu bringen versucht und eine Anzahl plebejischer Familien unter die Patricier aufgenommen; eine durchgreifendere Verbindung beabsichtigte später Tarquinius Priscus; ste gelang aber wegen des hartnäckigen Widerstandes der Patricier nur zum Theil. Tarquinius vertheilte nämlich einen Theil der Ple- bejer in die Tribus, Curien und Gentes der Patricier. An der Spitze des Staates stand der König, welcher dem Se- nate und der Versammlung der Curien einige Theilnahme an der Regierung gestaltete. Der König war das Haupt des Staates und des Heeres, und das ihm vom Volke verliehene Imperium begriff

4. Geschichte des Alterthums - S. 489

1852 - Weimar : Albrecht
489 Stellung im Staate an. Durch seine Gesetze und Einrichtungen hat er die größte Bedeutung erlangt, mag auch manche Einrichtung einer späteren Zeit auf ihn übergetragen sein. Servius Tullius suchte die Plebejer mit den Patriciern zu einem Ganzen zu verbinden und den Ersteren wenigstens einige Theilnahme an der Regierung zu verschaffen. Er veranstaltete eine Eintheilung der römischen Ländereien in dreißig Bezirke ('l'iibns), von denen vier ^Tribus urbanae) die Stadt und die dazu gehörigen Ländereien, sechsundzwanzig (Tribus rusticae) die übrige Landschaft umfaßten. Jede städtische Tribus war wiederum in Viei, jede länd- liche in Pagi eingetheilt. Die Bewohner jeder Tribus bildeten eine geschlossene Gemeinde unter einem Bicrtelsmeister, welcher die Na- men, Wohnungen und Grundstücke aufzeichnete, die Steuern erhob, die nach den Tribus veranstalteten Aushebungen zum Kriegsdienste leitete und die Gemeindeangelegenheilen jeder Tribus besorgte. Auch hatte jede Tribus besondere Heiligthümer, Versammlungen und Feste. Außer durch diese Eintheilung der Ländereien suchte Servius Tullius auch noch durch eine andere Einrichtung eine Vereinigung der beiden Stände, der Patricier und Plebejer, zu bewirken, indem er beiden Theilen die Theilnahme an der Regierung gestattete, jedoch so, daß das Alter und das größere Vermögen einen bedeutenderen Einfluß gewährten. Zu diesem Zwecke richtete er eine Vermögens- schätzung ein, welche regelmäßig von Zeit zu Zeit wiederholt werben sollte, und -theilte sämmtliche Bürger zum Behufe des Kriegswesens, der Besteuerung und einer von ihm neu zu errichtenden Volksver- sammlung nach der Größe ihres Vermögens in fünf Klassen, je nachdem sie ein Vermögen von 100,000, 75,000, 50,000, 25,000 12,500 Assen besaßen. Jede Klasse zerfiel wieder in Unterabthei^ lungen, Centurien, und zwar die erste Klasse in 80 Centurien, die zweite, dritte und vierte in 20, die fünfte in 30 Centurien. Die Zahl der Bürger in den einzelnen Centurien war nicht gleich, son- dern es umfaßte eine Centurie einer niederen Klasse um so viel mehr Bürger, als das Vermögen geringer war, so daß das Ver- mögen der Mitglieder einer Centurie zusammengenommen dem Ver- mögen einer anderen Centurie ohugefähr gleich kam. Die Centurien jeder Klasse waren ferner in gleicher Hälfte in die älteren und jün- geren Bürger (seniores et juniores) eingetheilt, damit die älteren, obgleich an Zahl geringer, doch den jüngeren an Einfluß gleichstün- den. Zu den jüngeren gehörten alle Bürger von dem siebzehnten bis zum fünfundvierzigsten Jahre, zu den älteren die Bürger von dem funfundvierzigsten bis zum sechzigsten. Die Greise, welche älter als sechzig Jahre waren, scheinen kein Stimmrecht mehr gehabt zu haben, wie sie auch keinen Kriegsdienst mehr thaten. Die jüngeren Bürger waren zum Kriegsdienste im Felde, die älteren zur Verthei- digung der Stadt bestimmt. Diejenigen Bürger, welche weniger als 12,500 Asse im Vermögen hatten, hießen Proletarier und sie bildeten zusammen eine Centurie. Den Proletariern, welche von der Vermögenssteuer frei waren, wurden die übrigen steuerpflichtigen Bürger unter dem Namen Assidui oder Locupletes entgegengesetzt. Außer diesen Klassen waren noch einzelne Centurien gewissen Zünften angewiesen, welche man wegen ihrer Beziehung zum Kriege, wenn

5. Geschichte des Alterthums - S. 282

1852 - Weimar : Albrecht
282 gebracht und hingerichtet. Nun kehrten Klisthenes und die andern Verbannten nach Athen zurück. Klistheues setzte hierauf eine Veränderung der Verfassung durch und erweiterte und befestigte die Demokratie. Er hob die vier ioni- schen Phylen auf und richtete an deren Stelle zehn neue ein. Auch wurde für viele öffentliche Aemter die Zehnzahl eingeführt, indem dieselben durch Wahl der einzelnen Phylen oder wenigstens aus denselben besetzt wurden. Der Rath der Vierhundert wurde auf fünfhundert Mitglieder vermehrt und aus je fünfzig Bürgern der zehn Phylen zusammengesetzt. Bereits vor Klisthenes waren die Bewohner Attikas in 100 Demen, politische Gemeinden der in einem gewissen Bezirk wohnenden Bürger, eingetheilt und jeder Demos verehrte einen eigenen Heros. Klisthenes machte die Demeu zu Un- terabtheilungen der Phylen, indem er die Bezirke von je zehn bis- herigen Deinen mit ihren Bewohnern einer Phyle zuwies. Die Zahl der Demeu aber vermehrte er, indem er die größeren in meh- rere theilte; den so getrennten scheint er auch ferner die Verehrung des früher gemeinsamen Heros gelassen zu haben, so daß die 100 Heroen der Demen bleiben. Wie groß die Zahl der von Klisthenes angeordneten Demen war, läßt sich nicht bestimmen; später waren es 174 Demen. Auch vermehrte Klisthenes die Zahl der Bürger durch die Aufnahme von Metöken und Fremden. Jeder Bürger wurde in einen Demos eingeschrieben, und er und seine Nachkom- men blieben bei demselben, wenn sie auch ihren Wohnsitz in den Bezirk eines anderen Demos verlegten. Die Stadt Athen umfaßte, nach Sauppes Darstellung, wahrscheinlich 10 Demen und zwar einen Demos von jeder Phyle. Auf diese Weise wurden die in der Stadt wohnenden reichen und vornehmen Familien von einander getrennt und mit den auf dem Lande wohnenden ärmeren Leuten verbunden. Für jede Phyle war in dem Bezirke ihres städtischen Demos ein Versammlungsort bestimmt. Die Eintheilung in Phylen und Demen bezog sich auf die Verwaltung des Staates; für das Kriegswesen und die Besteurung bestand schon vor Klisthenes die Eintheilung der Bürger in 48 Naukrarien. Diese Zahl vermehrte Klisthenes auf 50. Die 12 Phratrien, welche in ihren Einrichtungen und Unterabtheilungen in Geschlechter und Familien auf die Entstehung aus verwandtschaftlichen Verhältnissen hinweisen, ließ Klisthenes als Opfergenosscnschaften bestehen; die Mitglieder der Phratrien waren durch ein religiöses Band, durch gemeinsame Opfer verbunden. Klisthenes suchte aber auch hier seinen bei der ganzen Veränderung der Verfassung erstrebten Zweck zu erreichen, indem er gerade den angesehensten Phratrien andere in derselben Gegend wohnende Fa- milien einverleibte. Durch diese vielfache Gliederung und Vermischung der Bürger sollte das Ansehen der alten Familien geschwächt, der Einfluß ein- zelner Bürger und ganzer Geschlechter auf die mit ihnen zu einer Abtheilung verbundenen Bürger und auf den ganzen Staat gebro- chen und die demokratische Gleichheit aller Bürger möglichst herge- stellt werden. Dem Klisthenes wird auch ferner die Einführung des Ostracis- mus oder Scherbengerichts zugeschrieben. Es war dieses eine poli-

6. Geschichte des Alterthums - S. 555

1852 - Weimar : Albrecht
555 nur läßt sich die Summe dieses Census nicht genau bestimmen. In der letzten Zeit der Republik und unter Augustus war der Ritter- census 400,000 Sestertien oder eine Million Asse. Es trat die Bestimmung zum Kriegsdienste bei den Rittern immer mehr zurück, dagegen die Erforderniß den nöthigen Census zu besitzen, immer mehr hervor, so daß es Ritter gab, welche keine Kriegsdienste thaten, wohl aber das erforderliche Vermögen besaßen; ja es wurde sogar einzel- nen Rittern als besondere Vergünstigung vom Staate gestattet, keine Kriegsdienste zu thun. Dennoch gehörte es für denjenigen, welcher das für einen Ritter nöthige Vermögen besaß, um Ritter zu sein, noch dazu, daß ihn der Censor unter die Ritter aufnahm und wenn er als Ritter im Heere dienen sollte, ihm ein Ritterpferd, d. h. eine Summe von 10,000 Assen zum Ankäufe eines Pferdes anwies. Außerdem wurden aber den Rittern für den Unterhalt des Pferdes 2000 Asse jährlich, also das Doppelte der Löhnung des Fußsoldaten angewiesen. Seit 401 v. Chr. wurden die 10,000 Asse auf die zehn Jahre der Dienstzeit so vertheilt, daß jeder Ritter jährlich 3000 Asse, die dreifache Löhnung des Fußsoldaten erhielt. Die Dienstzeit der Ritter dauerte 10 Jahre und begann mit dem siebzehnten Jahre. Den größten Einfluß erlangten die Ritter, nachdem das Gebiet des römischen >,Staates sich erweitert und- über die Grenzen Italiens hinaus ausgedehnt hatte, dadurch, daß sie als die reichsten Leute im Staate zu Gesellschaften zusammentraten und die Einkünfte des Staates pachteten. Als Staatspächter bildeten sie eine Macht und einen bestimmten Stand im Staate, welcher immer größeren Einfluß erlangte, je mehr Länder die Römer ihren siegreichen Waffen unter- warfen. Den genannten Ständen und namentlich der Nobilität standen alle übrigen Bürger gegenüber und zerfielen wieder in diejenigen, welche in den Tribus verzeichnet waren und in die Aerarier. Die in den Tribus verzeichneten Bürger waren die eigentlichen Vollbürger, welche das Recht besaßen, in den Volksversammlun- gen ihre Stimme abzugeben und zu den Staatsämtern erwählt zu werden; sie entrichteten eine nach der Größe ihres Vermögens, nach ihrem Census, bestimmte Steuer und dienten in den Legionen. Daher mußte jeder Einzelne und jede Gemeinde, welche das volle römische Bürgerrecht erhielt, in eine Tribus aufgenommen werden, und es wurden zu diesem Zwecke oft neue Tribus gebildet. Die Zahl derselben vermehrte sich dadurch auf 35. Zu den Aerariern gehörten vorzüglich Krämer und Handwerker; sie waren nicht in den Tribus, bezahlten ihre Steuern nicht nach dem Census, sondern waren einer höheren und mehr willkürlicheren Besteuerung unterworfen; sie wurden nicht zu den Legionen ausgc- hoben, sondern thaten bloß dann Kriegsdienste, wenn in großer Ge- fahr aus dem städtischen Haufen ein Heer gebildet wurde. Die Aerarier bestanden besonders aus denjenigen .Freigelassenen, welche ein städtisches Gewerbe trieben. Schon Numa hatte die Handwerker in neun Zünfte vereinigt, und von diesen hatte Servius Tullius den Musikanten, den Schmieden und Zimmerleuten in seiner Centurien- eintheilung vier Centurien angewiesen. Die Mitglieder dieser vier Die übrige Bürgerschaft, die Aerarier, Klienten und Fremden.

7. Geschichte des Alterthums - S. 135

1852 - Weimar : Albrecht
I 135 und kostbar. Wir finden Geräthe von so schönen Formen, daß ein mit dem Luxus Hand in Hand gehender feiner Geschmack sich deut- lich zeigt. Man liebte Erheiterungen und Ergötzlichkeiten verschie- dener Art, Würfel, Bret- und Ballspiel, auch Stiergefechte.kommen vor. Mehrfach sind häusliche Feste, Gastmähler und Gesellschaften dargestellt, bei denen Alles auf Ueppigkeit deutet; die Gäste wur- den von Sklaven gesalbt und bekränzt. Auch die Frauen nahmen daran Theil. Man beschränkte sich bei den Gastmählern nicht auf die Tafelfreuden, sondern man ließ durch Musiker, Sänger und Sängerinnen, Tänzer und Tänzerinnen die Gäste erheitern. Hero- dot erzählt, daß man bei den Gastmählern der Reichen ein höl- zernes Todtenbild umhergereicht und jedem Gaste mit den Worten gezeigt habe: „trinke und sei fröhlich, denn wenn du gestorben bist, wirst du sein wie dieses." Die Lebensweise der geringeren Leute war sehr einfach, die Die «edcns Nahrung bestand aus Brod von Moorhirse, anderen Getreidearten lvut' und dem Samen des Lotus, aus Fleisch, Obst und Küchengewächsen. Schweinefleisch war verboten. Die Vornehmen tranken vielen Wein; auch hatte man ein aus Gerste bereitetes Bier, das gewöhnliche Getränk war aber das ausgezeichnet schöne, gesunde Nilwasser. Die Vielweiberei war, mit Ausnahme der Priester, erlaubt, kam aber selten vor. Die Frauen erschienen mit den Männern in Gesellschaft und hatten eine freiere Stellung als im übrigen Orient. Die Er- ziehung der Kinder war sehr einfach und wohlfeil; sie gingen fast nackt, und die geringen Kosten eines Haushaltes wirkten günstig auf die Bevölkerung. Niemand lernte mehr als das für seine Kaste Erforderliche; Leibesübungen, wie die der Griechen, erschienen den Aegyptern verwerflich. Sowie das Land durch seine besondere Be- schaffenheit sich auszeichnete, ebenso unterschieden sich die Aegypter in vielen Dingen von anderen Völkern. So trieben z. B. die Weiber oft Handlung und Wirthschaft, während die Männer zu Hause saßen und webten. Die Aegypter gelten im Alterthume für ein in heilige Dinge Rciigw». und Gebräuche besonders "ingeweihtes und ihrer kundiges Volk, ihre Religion stand mit ihrem ganzen Wissen, mit allen bedeutsamen Er- scheinungen des Lebens und mit der Beschaffenheit des Landes im genauesten Zusammenhange. Die ägyptische Mythologie ist ihren Grundlagen nach sehr dunkel; das Volk selbst hat sie der Nachwelt nur in Bildern und Zeichen überliefert; in griechischen Schriftstel- lern haben wir nähere Berichte, aber weder zuverlässige noch über- einstimmende. Den Griechen war die ägyptische Religion besonders deshalb wichtig, weil sie seit Hcrodot in derselben den Ursprung ihrer eigenen zu finden glaubten. Wenn aber schon die griechischen Beobachter über unvereinbare Widersprüche in der ägyptischen Göt- terlehre klagen, so können wir uns nicht wundern, wenn von Neue- rern Forschern die abweichendsten und verschiedensten Ansichten über die ägyptische Mythologie aufgestellt worden sind. Man hat in der- selben bald geschichtliche Thatsachen , bald philosophische, physikalische und astronomische Lehren; ja selbst nur eine sinnbildliche Darstcl-

8. Geschichte des Alterthums - S. 497

1852 - Weimar : Albrecht
497 Zustande der ältesten Römer zollen; in demselben Grade, in wel- chem in ältester Zeit die Religion an der Blüthe des Reiches An- theil hatte, in demselben Grade trug sie später in ihrem veränderten Zustande zu dem unaufhaltsamen Verfalle dieses Reiches bei. Wie das römische Volk selbst,^ so hat auch die Religion der Römer im Verlaufe der Zeit fremde Elemente in sich aufgenommen; mit der Aufnahme neuer Bürger mar in der Regel auch die Auf- nahme fremder Götter verbunden. Die ältesten Götter der Römer waren Stamm-, Geschlechts- und Familien-Sckutzgötter; denn auch der Staat oder besser die Stadt wurde durch den gemeinschaftlichen Heerd als Sitz einer einzigen, engverbundenen Familie bezeichnet. An der Verehrung dieser Götter konnte kein Fremder Antheil neh- men; vielmehr mußte die besondere Weise der Verehrung vor jedem Fremden verborgen gehalten werden, weil er sonst sich des Beistan- des dieser Götter hätte versichern können. Aus gleichem Grunde konnten auch nur die Mitglieder der Gentes zu priesterlichen Wür- den befähigt sein, desgleichen zu öffentlichen Aemtern,- welche die Kenntniß der heiligen Gebräuche erforderten; und endlich konnte ihnen nur unter einander das Connubium gestattet sein, damit nicht die halbrömischen Kinder aus gemischten Ehen sich für berechtigt halten möchten, in die Geheimnisse des römischen Kultus eingeweiht zu werden. Als Fremde wurden in religiöser Beziehung auch alle Neubürger angesehen; sie gehörten zu keiner römischen Gens und waren von dem Dienste der altrömischen Götter ausgeschlossen; sie verehrten die Götter ihrer bisherigen Heimath. Die Römer waren gegen die Anhänger fremder Religionen nicht nur äußerst tolerant, sondern sie siedelten auch fremde Götter und deren Kulte nach Nom über. Wie unter den verschiedenen Bestandtheilen der römischen Be- völkerung jene aus Alba stammenden Latiner, welche den Palatinus inne Hutten, der älteste war, und mit diesen erst später die auf dem Quirinalis angesessenen Sabiner zu eiuer Stadt sich vereinigten, so ist auch der älteste und ansehnlichste Bestandtheil der Religion der Römer altlatinisch; er stammte von Alba und Lavinium, mit deren Kulten Rom bis in die spätesten Zeiten in der innigsten Verbin- dung gestanden hat. Zu diesem latinischen Kultus kam erst später ein sabinischer hinzu. Durch diese Vereinigung zweier volksthüm- licher Kulte entstand die eigentliche Staatsreligion. Nachdem sich mit den beiden Stämmen noch ein ^dritter, die Luceres, vereinigt hatte, wurden auch deren Mitglieder für wählbar zu Priesterämtern erklärt und deren Kultus auf Staatskosten bestritten. Den Plebe- jern verlieh erst Servius Tullius in gemeinschaftlichen Kulten reli- giöse Vereinigungspunkte und eine kirchliche Organisation. In der ältesten römischen Religion prägte sich sehr bestimmt der Gedanke aus, daß Alles, auch das Geringste, unter göttlicher Leitung geschehe. Alle ungewöhnlichen Erscheinungen hielt man für göttliche Winke, deren Deutung zu einer besonderen Wissenschaft für Einge- weihte erhoben wurde. Jedes Haus war ein Tempel und jeder Hausvater ein Priester der angestammten Götter. Ein kindlich nai- ver, sittlich reiner und milder Sinn und herzliche Pietät waltete in der ältesten Religion. Jedem Menschen, so glaubte man, werde bei 32

9. Geschichte des Alterthums - S. 501

1852 - Weimar : Albrecht
501 schlugen und in uralten, zuletzt ganz unverständlich gewordenen Ge- sängen der Reihe nach die verschiedenen Schutzgottheiten der Stadt anriefen. An mehreren Orten der Stadt wurden Opfer gebracht und des Abends wurde nach beendigtem Umzuge in besonderen Standquartieren gerastet, reichlich geschmaust und übernachtet. So stellten diese Priester eine Bürgerschaft dar, welche zum Schutze ihrer Habe, im freudigen Vertrauen auf ihre Götter und ihr gutes Recht unter die Waffen getreten ist. Mehrere Sühnungsformcln, welche wir noch besitzen, beweisen, daß man von Mars als einem echt ländlichen Gotte als von dem Mars Silvanus, für alle Produkte des Ackerbaues und der Viehzucht Schutz erflehte, namentlich auch Abwehr von Mißwachs, Hagel und allerlei Krankheiten. — Im Widerspruche mit der Sage, daß unter dem Namen Quirinus, der nach seinem Tode vergötterte Gründer der Stadt, Romulus, verehrt worden sei, wird berichtet, daß schon der König Tatius dem Qui- rinus geopfert habe, ja daß Quirinus ein altsabinischer Gott ge- wesen sei. Er hatte in Rom seine Heiligthümer nur in denjenigen Stadttheilen, welche von Sabinern besetzt waren, besonders auf dem quirinalischen Hügel. Er war der ursprüngliche Schirmherr der sabinischen Bevölkerung Roms, wie Mars der der latinischen, und nahm deshalb nach der Vereinigung der beiderseitigen Kulte in der Religion der Römer eine so bedeutende Stelle ein. Jupiter, Mars und Quirinus werden als Schirmherren des Staates genannt. In jedem Hause wurden eigene Haus - und Familiengötter ver- ehrt, und unter diese gehörten namentlich die Penaten. In dem Atrium, dem Haupttheile des Hauses, stand der Heerd, und auf die- sem brannte das heilige Feuer, das Symbol des gesitteten und ge- selligen Menschenlebens. Aurch den Heerd wurde das Atrium zu einem Heiligthume erhoben, in welchem der Hausvater unumschränk- ter Gebieter und selbst für die Diener der Obrigkeit unantastbar war. Hier war er der Priester seiner Haus- und Familiengötter, deren kleine und einfache Bilder auf oder bei dem Heerde standen. Die öffentlichen Penaten hatten auch einen Tempel, welcher nicht bloß für Fremde, sondern überhaupt für Uneingeweihte ein unzugäng- liches Heiligthum war, weil niemand erfahren sollte, wer die wahren Schutzgütten des Staates wären. Mit den Penaten wurden die Laren nicht nur am Heerde gemeinschaftlich verehrt, sondern auch gewöhnlich mit ihnen zugleich genannt und angerufen. Gleichwohl waren sie von einander verschieden. Denn während die Penaten als Götter und zwar die öffentlichen Penaten sogar als große Göt- ter bezeichnet werden, dachte man sich unter den Laren die seligen Geister abgeschiedener Menschen. Man nannte die Seelen der Verstor- benen im Allgemeinen mit einem euphemistischen Ausdrucke Muñes, d. h. Holde, Gute. Doch dachte man sich die Seelen theils in einem seligen, theils in einem unseligen und qualvollen Zustande. Im letzteren, meinte man, befanden sich namentlich auch die Seelen derer, denen die letzte Ehre eines ordentlichen Begräbnisses nicht zu Theil ge- worden wäre. Solche Seelen nun, von welchen man glaubte, daß sie unruhig umherirrten, nannte man Lemures; diejenigen, welche we- gen des quälenden Bewußtseins ihrer Uebelthaten als Spuk- und Quälgeister die Menschen beunruhigten, nannte man (Larva«)'; und

10. Geschichte des Alterthums - S. 533

1852 - Weimar : Albrecht
533 des Volkes. Die Censoren versammelten die gesammte Bürgerschaft nach ihren Abtheilungen und bewaffnet auf dem Marsfelde. Dort wurde sie durch dreimaligeu Opferumgang gereinigt und dann er- folgte das feierliche Opfer. — Die Censur hat über 400 Jahre bestanden; aber nicht immer sind von fünf zu fünf Jahren Censoren ernannt worden. t In dieser ganzen Zeit führten die Römer fast beständig Kriege Dergrbßcrung mit den benachbarten Völkern, mit den Aequern, Volskern, Vejen- lern und Sabinern. Die zunehmende Kraft der Plebejer und der Kolonien, zwischen ihnen und d'en Patriciern entstehende Wetteifer trugen zum Gedeihen der auswärtigen Unternehmungen bei. Den Rang, wel- chen früher die Geburt gegeben hatte, konnten jetzt die Patricier sich nur durch Tapferkeit, Mäßigkeit, Ausdauer, Rechtlichkeit und Klugheit erwerben und behaupten. Diese Tugenden aber wurden durch Kriege eutwickelt, und diese wünschten die Patricier auch da- rum, weil sie nur durch diese sich Ruhe vor den Tribunen und dem von diesen aufgereizten Volke verschaffen und sich im Besitze der Ehreustellen behaupten konnten. Beide Stände waren einig und suchten einander durch kriegerische Tugenden zu übertreffen, so oft ein auswärtiger Feind den Staat bedrohte; sobald aber der Krieg zu Ende war, begann der Kampf der Parteien wieder und hielt auch während des Friedens alle Bürger wach und thätig. Dieser Geist des römischen Volkes gewährte auch den gemachten Eroberun- gen eine größere Sicherheit, deren äußere Vertheidigungsmittel die weise Einrichtung der römischen Kolonien war. Die Römer lösten die Verbindungen der besiegten Völker auf und entrissen den unter- worfenen Städten entweder ganz oder grvßenthcils ihre politische Selbständigkeit, sie führten in ihnen römisches Recht ein und ver- pflichteten sie zu den Leistungen des Kriegsdienstes und des Tributes, ohne den Bewohnern derselben Stimmrecht oder Anspruch auf rö- mische Staatsämter zu ertheilen. Solche Städte nannten sie Mu- nieipien, und es bestand unter diesen noch der Unterschied, daß eini- gen die Verwaltung ihrer Gemeindeangelegenheiten durch ihre alten Behörden gelassen, in andern das Gemeinwesen ganz aufgehoben wurde. Den unterworfenen Völkern pflegten die Römer einen Theil ihres Gebietes, und zwar in der Regel den dritten zu nehmen. Dieses Land wurde entweder römisches Gemeindeland oder wurde verkauft oder römischen Kolonisten angewiesen. Die aus ihren Be- sitzungen vertriebenen alten Einwohner wurden entweder nach Rom übergesiedelt oder blieben in ihrer Heimath. Die Ansiedelung von Römern aber hatte vorzüglich den Zweck, die Eroberung der römi- schen Herrschaft zu erhalten und geschah zunächst aus militärischen Gründen, seltener um den- ärmsten Theil der römischen Bevölkerung zu versorgen. Die Ansiedelung fand an bereits bewohnten Orten und in schon vorhandenen Gemeinden statt, und es sind in der Ko- lonie die ursprünglichen Einwohner und die römischen Kolonisten zu unterscheiden. Die letzteren, meistens 300 an der Zahl, hatten ein dem römischen nachgebildetes Gemeinwesen; sie bildeten den bevor- zugten Stand, wie die Patricier in Rom, besaßen den dritten Theil des zu dem Orte gehörigen Gebietes, wählten aus sich einen Senat
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