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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Leitfaden zur allgemeinen Geschichte - S. 73

1877 - Langensalza : Beyer
— 73 — Als Gregor durch Truppen aus Unteritalien befreit ward, zog er mit denselben dahin und lebte daselbst in der Verbannung, denn bie-Römer selbst, die er zu sehr bedrückt hatte, wollten nichts mehr von ihnt wissen und nannten seinen Namen nur unter Verwünschungen. Er starb zu Salerno (1085). Seine letzten Worte sollen gewesen sein: „Ich habe die Gerechtigkeit geliebt und das Unrecht gehaßt, darum sterbe ich in der Verbannung." § 93. Keinrichs fernere Schicksale. Keiniich V. Als Heinrich nach Deutschland zurückgekehrt war, hatte er noch gar manchen Kummer zu erleben. Sein ältester Sohu Konrad, den er zu seinem Nachfolger bestimmt hatte, fiel, von den Anhängern des Pabstes verleitet, von ihnt ab und trat in Italien feinblich gegen ihn aus. Nun warb Konrad allerbings später von feinen Anhängen wieber verlassen und starb int Elenb, bafür verleitete aber der Pabst Paschalis Ii. feinen zweiten Sohu Heinrich ebenfalls zum Absall und tat den Kaiser wieber in bett Bann.. Ter junge Heinrich hanbelte so schlecht an seinem Vater, daß er ihn hinterlistig in ein festes Schloß am Rhein lockte, ihn hier gefangen nahm und ihn zwang, die Krone nieberznlegen. Aber der alte Kaiser entfloh und begab sich nach Lüttich (int jetzigen Belgien). Herzog Heinrich von Nieberlothrmgeit, welcher dem Kaiser treu ergeben war, rüstete schon, um biesen gegen den jungen Heinrich zu unterstützen, als der vielgeprüfte Herrscher starb (1106). Der Bischos von Lüttich hatte die kaiserliche Leiche im Dome zu Lüttich beisetzen lassen. Aber auch im Tode noch ließ, man Heinrich Iv. keine Ruhe. Auf Befehl des Pabstes und des neuen Königs warb die Leiche wieber ausgegraben, weil sie nicht in geweihter Erbe ruhen bürfe, ba der Bann noch auf ihr laste. Man setzte den Sarg auf eine Insel des Maasflufses. Ein aus Jerusalem hergepilgerter Mönch wachte aus Mitleib babei und sang Tag und Nacht Bußpsalmen für des Kaisers Seele. Erst später würde der Bann auf-gehoben und der todte Kaiser feierlich zu Speier ant Rhein, wo auch sein Vater ruht, bestattet. — Heinrich Y., Heinrichs Iv. unnatürlicher Sohn und Nachfolger, geriet ebenfalls balb mit dem. Pabste in Streit, er wollte sich das Jnvestiturrecht nicht nehmen lassen und nahm den Pabst sogar einmal mit allen seinen Carbinalen (obersten Priestern) gesangen. Später aber verglich man sich und machte ans, der Pabst sollte zwar die Geistlichen einsetzen, der Kaiser aber das Recht haben, benselben die häufig zu geistlichen Stellen gehörigen weltlichen Güter zu verleihen. Diesen Vergleich nennt man das Wormser Concorba t, weil es zu Worms abgeschlossen warb. Da Heinrich V. feine Kinder hinterließ, so starb mit ihm das fränkische. Kaisergeschlecht ans, nachdem es 101 Jahr über Deutschanb geherrscht hatte (1125). L

8. Leitfaden zur allgemeinen Geschichte - S. 89

1877 - Langensalza : Beyer
— 89 — zurück. Die Briten aber hatten sich unter der römischen Herrschaft schon-längst der Waffen entwöhnt, und als daher nach dem Abzug der Römer die wilden Picten und Scoten aus den Bergen Schottlands in dak reiche Britannien wiederholte Einfälle unternahmen, riesen sie die Sachsen aus dem nordwestlichen Deutschland gegen die Eindringlinge zu Hülse^. So kamen denn auch um das Jahr 440 n. Chr. Geb. Tausende von Sachsen über das Meer herüber und trieben die Picten und Scoten wieder in die schottischen Berge znrück. Als aber die Sachsen sahen,, was für ein schönes und reiches Land Britannien war, behielten sie es für sich und riefen noch mehr ihrer Brüder ans Norddeutschland herbei. Auch viele Angeln (ein deutsches Volk im heutigen Schleswig) zogen hinüber, so daß man später die germanischen Einwanderer mit dem Namen Angelsachsen bezeichnete. Die Briten, welche anfangs die Angelsachsen mit Gewalt wieder vertreiben wollten, wnrden von denselben besiegt und flüchteten in den westlichen bergigen Teil der Insel (Wales), wo ihre Nachkommen noch jetzt leben. Die Angelsachsen aber gründeten sieben Königreiche, welche sich anfangs gegenseitig bekriegten, später aber zu einem großen Reiche unter dem Namen England vereinigt wurden (827). — Schon frühzeitig war vou Rom aus durch glaubenseifrige Mönche das Christentum bei den Angelsachsen eingeführt worden, und von England aus ward hernach Deutschland zum wahren Glauben bekehrt (Bonisacins). — Nicht lauge nachdem die sieben Königreiche zu einem Reiche vereinigt worden waren, ward England von einem wilden Volke angegriffen, welches aus dem jetzigen Dänemark und Norwegen kam. Dieses Volk hieß die Normannen und war germanischen Stammes. Auf kleinen Schiffen kamen sie über das Meer, plünderten die Küsten der Nordsee und schleppten aus Deutschland, Frankreich und England unermeßliche Beute mit fort. Besonders war es der Norden Frankreichs (Normandie), wo sie sich niederließen, und England, von welchem Lande sie weite Strecken in Besitz nahmen, so daß dadurch das Land in große Verwirrung gestürzt ward. Der König aber, welcher die in England eingedrungenen Normannen unterwarf und auf diese Weise die Ruhe im Reiche wieder herstellte, war König Alfred, genannt der Große. § 112. Alfred der Kroße (871—901). Alfred, der Sohn des frommen^aber schwachen Königs Ethelwols, ward auf des Vaters Wunsch in Rom erzogen, vom Pabste zum König gesalbt und bestieg den ^hron im ^ahre 871. Damals hatten die Normannen und Dänen bereits einen großen Teil Englands erobert und immer noch kamen zahlreiche Schaaren über das Meer, um sich auf der Insel festzusetzen. Als Alfred sich neuen Einwanderungen widersetzen wollte, erlag er einer Schaar Dänen und mußte flüchtig werden. Die Hütte eines armen Hirten,, dessen Herden er weidete, gewährte ihm einen Zufluchtsort. Einst saß.

9. Leitfaden zur allgemeinen Geschichte - S. 92

1877 - Langensalza : Beyer
— 92 — Hauptstadt Paris eroberten. Als daher im Jahre 1422 Karl Vjll (1422—1461) auf den französischen Thron gelangte, war nur ein geringer Teil Frankreichs in feinen Handen. Aber bald sollte ihm Hülfe und Rettung zu Teil werden. § 115. Die Jungfrau von Orleans. Im Dorfe Domremy in der Champagne lebte der Bauer Thibeaut d’Arc, derselbe besaß eine Tochter mit Namen Johanne. Sie hatte von vorüberziehenden Reisenden viel über die Entwürdigung Frankreichs und das Unglück des Königs gehört. Sie ward daher von dem Wunsche beseelt, den unglücklichen König gerettet zu sehen und wandte sich deshalb oft im Gebet an Gott. Schlaflos verbrachte sie die Nächte, bis sie in sich die Kraft fühlte, dem bedrängten Vaterlande in eigener Person zu Hülfe zu eilen. Im Traume sah sie den Erzengel Michael, welcher ihr verkündete, daß sie dazu berufen und bestinlmt sei, den König zu retten, um ihn nach Rheims zur Krönung zu führen. Johanne begab sich mm zu ihrem Oheim, der sie zum Ritter Baudricourt, dem Befehlshaber der benachbarten Stadt Vanconlenrs brachte. Da derselbe gerade Truppen nach Schloß Chinon bei Orleans (am Loirefluß) führte, so bat ihn Johanne, ihn dahin begleiten zu dürfen. Karl Vii. war hoch erfreut, als er von dem wundersamen Mädchen hörte, er ließ sie in den Saal führen, nachdem er sich unter die Hofleute gemischt hatte. Johanne soll ihn aber sogleich herausgefunden und sich so als Botin des Himmels bewiesen haben. Karl Vii. ließ ihr nun eine Rüstung machen, gab ihr eine weiße Fahne in die Hand und zeigte sie dem französischen Heere, welches bei dem Anblick der kriegerischen und gottbegeisterten Jungfrau wie umgewandelt ward; der verlorene Mut kehrte zurück und bald sollten sich die Folgen davon zeigen. ^Damals belagerten die Engländer gerade die Stadt Orleans. Diese Ltadt wollte Johanne zunächst befreien und Zeugniß vou ihrem göttlichen Berufe ablegen. An der Spitze einer Heeresabteiluug gelangte sie glücklich in die Stadt, machte den Belagerten wieder Mut und nach mehreren glücklichen Ausfällen zwang sie die Engländer, die Belagerung aufzuheben. Von dieser ihrer ersten Waffentat ward nun Johanne allgemein die Jungfrau von Orleans genannt. Die englischen Anführer meinten zwar, es müsse sehr schlecht mit Karl Vii. stehen, da er schon zu Weibern seine Zuflucht nehme, aber die abergläubischen Gemeinen erbebten schon bei dem bloßen Gedanken, gegen eine Gesandtin des Himmels kämpfen zu sollen, und bald kam es so weit, daß die Engländer schon bei ihrem Anblick die Waffen wegwarfen und die Flucht ergriffen. § 116. Iohanne's Gefangennahme und Tod. Als Johanne Orleans befreit hatte, sprach sie zum König: „Edler Dauphin (Thronerbe), eilt und folgt mir zur Krönung nach Rheims." Zwar war nun der ganze Weg von Orleans bis Rheims in den Händen der Engländer, dennoch aber beschloß man den Zug. Ueberall wichen die Engländer

10. Leitfaden zur allgemeinen Geschichte - S. 134

1877 - Langensalza : Beyer
— 134 — mals zwischen ihnen und den Katholiken ausbrachen, unter ihren Anführern Heinrich von Navarra und Prinz Sonde, welche wieder zum reformierten Glauben zurückgekehrt waren, tapfer und erlangten vom Könige gimftige Friedensbedingungen. Darüber waren die eifrigen Katholiken unter dem Herzog Heinrich von Guife erbittert und es entstand eine sogenannte heilige Signe, deren Mitglieder für die Ehre und Erhaltung des katholischen Gottesdienstes alles wagen wollten. Ja der Herzog Heinrich von Guife, welcher an der Spitze dieser heiligen Sigue stanb, gieng sogar so weit, daß er offen nach der Krone Frankreichs strebte. Darin unterstützten ihn noch Philipp Ii. von Spanien, welcher glaubte, daß auf btefe Weise der katholische Glaube in Frankreich wieber hergestellt würde, und der sogenannte katholische Bnnd der Sechzehner in Paris, welcher in der Hauptstadt das Volk aufwiegelte, so daß Heinrich Iii. flüchten mußte. Mit Jubel warb Heinrich Guife in Paris tont Volke empfangen, aber balb darauf fiel er durch Meuchelmörder, welche Heinrich Iii. gedungen hatte. Da empörte sich das ganze Volk gegen Heinrich, der zu feinem früheren- Feinde Heinrich von Navarra flüchtete. Derselbe rückte jetzt vor Paris und belagerte die Stadt, unterdessen ward aber auch Heinrich Iii. zu St. Cloub von dem Dominikanermönch Jakob Clement ermordet (1589). Kurz zuvor war auch Katharina vott Medicis gestorben. Laut jubelten die Katholiken über den Tod des Königs und der Pabst Sixtus Y. rühmte die Tugend und den Mut des Mörders, welcher eine solche Tat nicht anders als unter göttlichem Beistände habe verrichten sönnen. Da aber Heinrich Iii. keine Erben hinterließ, so war der zunächstberechtigte Thronerbe Heinrich von Navarra, mit ihm gelangten in Frankreich die Bourbons zur Herrschaft. § 160. Keiririch Iv. (1589 —1610) und Ludwig Xiii. (1610— 1643). Heinrich mußte sich den Thron erst erkämpfen. Der Herzog von Mayeune, der Bruder des gemordeten Herzogs Heinrich von Guife, hatte die Gewalt in den Hänben. Nachbem Heinrich den selben bei Jvry (1690) besiegt hatte, schloß er Paris ein, konnte aber die Stadt nicht zur Uebergabe bewegen. Erst als er zu St. Denis den reformierten Glauben abgeschworen und zum Katholicismus übergetreten war, weil er nur aus diese Weise glaubte Frankreich beruhigen zu können, öffnete ihm die Hauptstabt die Tore. Mit Begeisterung warb er jetzt vom Volke empfangen und bald war er in ganz Frankreich als König anerkannt. Den Reformierten erkannte er in dem berühmten 6biet von Nantes (1598) vollstänbige Religionsfreiheit und gleiche bürgerliche Rechte mit den Katholiken zu und stellte so die Ruhe in Frankreich wieber her. Heinrich Iv. gehört mit zu den besten Herrschern Frankreichs, sehr balb hatte sich das Land unter feiner milben und gerechten Regierung von beit schweren Leiben des Krieges erholt. Er wollte nicht eher ruhen, als bis jeber Bauer des Sonntags, wie er sagte, fein Huhn im
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