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1. Deutsche Geschichte - S. 144

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
144 Das Zeitalter des Emporkommens Preußens 1648—1786. Willenskraft. Im Inneren herrschte er mit Strenge und Härte; zugleich aber erhob er durch glückliche Kriege gegen Me Holländer und ©panier sein Vaterland, zu dessen größten Staatsmännern er gehört, zu einer gebietenden Stellung in Europa. Aber er starb bereits 1658. Es folgten zwei Jahre voll innerer Wirren, bis auf den Wunsch der Mehrheit des englischen Volkes 1660 Karlsi. Sohn Karl Ii. zurückberufen und das Haus Stuart wieder aus den Thron erhoben wurde. Karl Ii. Karl Ii. erfüllte die Hoffnungen nicht, die auf ihn gesetzt wurden. Seine Regierung war wiederum erfüllt von Kämpfen mit dem Parlamenr; nach außen entehrte er England, indem er sich von Ludwig Xiv. ein Jahr-Sturz gelb bezahlen ließ. Ihm folgte 1685 sein Bruder Jakob Ii.; er war dinch «mu katholisch. Die allgemeine Erbitterung kam 1688 zum Ausbruch; sein ^7°.!^ Schwiegersohn Wilhelm Iii. von Oranien, Erbstatthalter der 0i688u’ Niederlande, kam herüber, stürzte Jakob und wurde zum König von England erhoben. Jakob ging nach Frankreich. Die Engländer nennen diese Umwälzung die glorreiche Revolution. In dem langen Kampfe zwischen Königtum und Parlament hatte das letztere gesiegt. England blieb ein V e r f a s s u n g s st a a t; ja, es bildete sich die Gewohnheit aus, daß die Krone ihre Minister der jedesmaligen Mehrheit des Parlaments entnimmt. Indessen ward in Frankreich der Absolutismus ausgebildet.! Ludwig xiv. /§"158. Frankreich unter Ludwig Xiv. In Frankreich hatte bereits l643—m5-der Kardinal Herzog von Richelieu, der gewaltige Minister Ludwigs Xiii., Außerordentliches für die Staatseinheit und die absolute Gewalt des Königs geleistet. Er hatte insbesondere die Hugenotten bezwungen und ihnen die Festungen entrissen, die ihnen durch das Edikt von Nantes zugesichert worden waren. Ihm folgte in diesem Bestreben Mazarin, der während der Kindheit und Jugend Ludwigs Xiv. die Stellung eines ersten Ministers einnahm. Seit dessen Tode leitete Ludwig Xiv. selbst die innere und äußere Politik Frankreichs. Er war ein Mann, zum Herrschen geboren, von großen Geistesgaben, von starker Willenskraft, von außerordentlichem Ehrgeiz und Selbstgefühl, in seinem ganzen Wesen majestätisch. Er umgab sich mit dem größten Prunk und erbaute prächtige Schlösser, vor allem das ausgedehnte Innere Schloß Versailles, das mit seinen großartigen, in öder, ungesunder wtt,t' Gegend angelegten Gärten und Wasserkünsten ungeheure Summen kostete. Nach dem Grundsatz l’titat c’est moi hat er in Frankreich die Staatseinheit und den Absolutismus durchgeführt. Keinen andern Willen

2. Deutsche Geschichte - S. 204

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
204 Das Zeitalter der Zerstörung des alten und der Entstehung des neuen Reich«. Y.v.------------------------------------------------------------------------------- tänigkeitsverhältnis zum Gutsherrn; sie waren ferner nicht Eigentümer ihres Hofes, sondern der Gutsherr galt als Obereigentümer; sie waren endlich verpflichtet, auf dem Gutshofe Frondienste zu leisten. Schon seit seiner Thronbesteigung war König Friedrich Wilhelm Iii. bemüht gewesen, ihre Verhältnisse zu bessern. Jetzt wurde durch ein Edikt die Gutsuntertänigkeit aufgehoben. „Mit dem Martinitage 1810", sagte das Edikt, „hört alle Gutsuntertänigkeit in unsern sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute." ^ständischen Durch dasselbe Edikt wurden die wirtschaftlichen Schranken, fchräsüngen. die bisher unter den Ständen bestanden hatten, aufgehoben. Nach dem Willen Friedrichs des Großen war dem Adel der Besitz der großen Güter vorbehalten gewesen, dem Bürgerstand waren Gewerbe, Handel und die gelehrten Berufe, dem Bauernstand der Betrieb der Landwirtschaft zugewiesen. Von dieser Regel waren bisher nur in Ausnahmefällen Abweichungen gestattet worden. Jetzt wurde dem Bürger gestattet, adlige Güter zu erwerben, dem Adligen wie auch dem Bauer, bürgerliche Berufe zu ergreifen. So hörte der schroffe Standesunterschied auf, und allen Bürgern wurde Freiheit der Berufswahl zugesprochen. Neuordnung Sodann wurde eine Neuordnung der Staatsverwaltung vor- Verwaltung, bereitet. Ein einheitliches Ministerium sollte den Staat leiten. Regierungen traten an die Spitze der Teile des Staats; mehrere Regierungsbezirke sollten zu Provinzen vereinigt und diese von Oberpräsidenten verwaltet werden. o^nung. ®ert Städten aber wurde durch die Städteordnung die Selbst- verwaltung gegeben, d. h. das Recht, ihre Angelegenheiten unter Aufsicht der Regierung selbst zu verwalten. Die Bürgerschaft wählt seitdem Stadtverordnete; diese wählen ihrerseits die Mitglieder des Magistrats, die Bürgermeister und Stadträte, und üben eine Aufsicht über die städtische Verwaltung aus. Ein Teil der Stadträte führt das Amt unentgeltlich als ein Ehrenamt. Stein gedachte ferner trotz des vielfachen Widerstandes, auf den er traf, eine preußische Volksvertretung zu schaffen und Preußen so zu einem konstitutionellen Staat umzubilden. Da wurde durch eine unglückliche 6tui8ol!cilv? Rügung seiner Tätigkeit in Preußen ein Ende gemacht. Ein Brief, in welchem er von der Notwendigkeit sprach, die Erbitterung gegen die napoleo-nische Fremdherrschaft auch in den abgetretenen Gebieten zu nähren, geriet in die Hände der Franzosen und wurde von ihnen veröffentlicht. Darauf legte er im November 1808 sein Amt nieder. Aber Napoleon, der ihn leidenschaftlich haßte, war damit nicht zufrieden; von Spanien aus, wo er

3. Deutsche Geschichte - S. 205

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der Neubau Preußens. chtete er Ihn und 205 sich damals befand, ächtete erhn und ließ seine Güter einziehen. So mußte Stein nach Österreich flüchten, wo er eine Zuflucht fand, und verweilte dort, bis ihn im Jahre 1812 Alexander von Rußland zu sich ries. § 214. Hardenberg. Auch nach Steins Sturz nahm die Reformtätigkeit in Preußen^Hren^Fortgang. Trotz der gefahrvollen Lage, trotz des Geldmangels, trotzdem nicht einmal der Fortbestand des Staates gesichert war, gründete Friedrich Wilhelm Iii. im Jahre 1810 die Universität u^e”^5t Berlin, eine hochsinnige Tat inmitten der allgemeinen Not. In demselben Jahre berief er als Staatskanzler mit ausgedehnter Amtsgewalt den Grafen H a r d e n b einen Hannoveraner von Geburt, der in den preußischen 'Verwaltungsdienst getreten und bereits vor dem Kriege von 1806 Minister des Auswärtigen gewesen war. Hardenberg war ein geistvoller, feingedildeter, gedankenreicher Mann, der von der Notwendigkeit der Fortführung der Reformen durchdrungen war. Steins sittliche Größe besaß er freilich nicht; auch seine politischen Ansichten wichen vielfach von denen Steins ab. Der neue Staatskanzler mußte seine besondere Aufmerksamkeit der ^?orme? Hebung der Staatseinnahmen und der Neuordnung der Steuern zuwenden. Er hat ferner den wichtigen Schritt getan, die Gewerbefreiheit einzuführen; während nämlich früher nur die Mitglieder einer Zunft ein Handwerk betreiben durften, wurde jetzt der Gewerbebetrieb jedem gestattet, der die Gewerbesteuer zahlte. Die Neuordnung der 6 ä Verhaltn i_lf e endlich wurde fortgesetzt, indem den Bauern die Ablösung 8er Frondienste und die Erwerbung ihrer Höfe zu vollem Eigentum ermöglich wurde. der Verwaltung und der wirtschaftlichen Befreiung ging die Reform des Heerwesens Hand in Hand. Sie ist vor allem G erhard David von Scharnhorst zu verdanken, einem hannöverschen^Bäüernsöhne, der früher in hannöverschen Diensten gestanden hatte und erst'als ^firrstsirnftirnnt in die preußische Armee übergetreten war. Er war ein Mann von ebenso großer Klarheit des Denkens wie Wärme des Herzens, von schlichter Hoheit der Gesinnung, von glühender Vaterlandsliebe. Sein Ideal war, das preußische Heer zu einem wahrhaften Volksheer, das preußische Volk zu einem „Volk in Waffen" zu machen. In diesem Streben unterstützten ihn begeisterte, hochgesinnte Freunde, vor allen August Neithardt von ©neifenau. ©neifenau, ein Mann von hinreißendem Zauber der Persönlichkeit. Er Heeresreform. Mit der Neuordnung Scharnhorst.

4. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 95

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Der innere Ausbau des deutschen Reicks. 95 mittelnbe Stellung nahmen einerseits die nationalliberale Partei, die in den Siebziger Jahren sehr stark war, und unter beren Fhrern Bennigsen hervorragte, anbererseits die Freikonservativen (deutsche Reichspartei) ein. Zu allen brgerlichen Parteien stellte sich bte sozialbemokratische Partei in scharfen Gegensatz (vgl. 76). 73. Heer nttb Flotte, Recht, Volkswirtschaft und Reichsfinanzen. Der strksten Grunblage des neuen Reichs, dem Heere, wrbe von vorn- Reichsheer, herein die grte Sorgfalt gewibmet. Es wrbe besonbers mit Rcksicht auf die mehrmaligen Verstrkungen der franzsischen Wehrkraft stetig ver-mehrt; 1908 betrug feine Strke im Frieden 619 000 Mann, babei 25 500 Offiziere und 85 000 Unteroffiziere; im Kriege vielleicht 4 300 000 Mann. An feiner Fortbilbung wrbe rastlos gearbeitet, die besten Waffen beschafft, alle neuen, fr den Krieg nutzbaren Erfinbungen sorgfltig geprft und durch fortwhrende bung und schrfste Aufsicht die Kriegstchtigkeit der Armee erhalten. Sie zerfllt heute in 23 Armeekorps; bavon ent-fallen auf Wrttemberg und Baden je eins, auf Sachsen zwei, auf Bayern brei, die brigen auf Preußen und die kleineren Staaten. Die Armeekorps zerfallen in zwei Divisionen, bte Divisionen in zwei Jnsanteriebrigaben, bereu jede zwei Regimenter umfat, eine Kavalleriebrigade und eine Feld-artilleriebrigabe. Die Vorbereitung der Mobilmachung und der Entwurf der Plne fr etwaige knftige Kriege liegt dem General st ab ob. Gleichzeitig wurde eine deutsche Flotte geschaffen. Sie besteht aus Reichsflotte, gepanzerten Linienschiffen und Kstenpanzerschiffen, groen und kleinen Kreuzern, Kanonenbooten, Avisos, Schulschiffen, Schiffen zu besonderen Zwecken, unter benen sich auch die kaiserliche Jacht Hohenzollern" befindet, und Torpebobooten. Sie untersteht dem fommanbierenben Abmiral. Wie das neue beutsche Reich im Unterschiebe von dem deutschen Bunbe Recht. eine Wehreinheit ist, so ist es auch eine Rechtseinheit. Ein Strafgefetzbuch war schon zur Zeit des norbbeutschen Bunbes geschaffen werben und wrbe von biefem bernommen. Es wrbe ferner eine einheitliche Gerichtsverfassung geschaffen. Die Gerichte zerfallen in Amts-gerichte, Lanbgerichte und Oberlandesgerichte; die letzteren umfassen ge-whnlich den Umfang einer Provinz. Au der Spitze steht das Reichsgericht, das seinen Sitz in Leipzig hat und in mehrere Senate geteilt ist. Die Gerichte entscheiden entweder der Streitigkeiten, die zwischen einzelnen Personen entstanden sind (Zivilproze), oder sie verfolgen die durch die Gesetze mit Strafen bedrohten Handlungen (Strafproze). Leichte Straf-

5. Deutsche Geschichte - S. 48

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
48 Die deutsche Kaiserzeit 919-1250. Wormser Endlich wurde der Jnvestiiurstreit 1122 durch das Konkordat von Ti25.nt Worms beendigt. Dieser Vertrag bestimmte, da die Bischse von dem Kapitel, d. h. der Versammlung der Domherren des Bistums, gewhlt werden, dann vom König durch berreichung eines Zepters mit den weltlichen Hoheitsrechten belehnt und daraus vom Papste durch Ring und Stab mit der geistlichen Wrde investiert werden sollten. 1125. 1125 starb Heinrich V. Mit ihm erlosch das stnkische Kaisergeschlecht. Rckblick auf die Zeit der frnkischen Kaiser. Ds 51. Whrend zur Zeit Konrads Ii. und Heinrichs Iii. das ^""'deutsch/Knigtum auf der Hhe seiner Macht stand, hatten die beiden letzten Salier zwei starke Gegner gefunden, deren sie nicht hatten Herr werden knnen: das Papsttum, das der den Staat zu herrschen strebte, und die Fürsten, die sich mglichst unabhngig zu machen suchten. Beide sahen in dem Knigtum einen gemeinsamen Feind, gegen den sie sich ver-banden. Auch aus die deutschen Bischfe konnten die Könige nicht mehr wie frher zhlen; sie traten als geistliche Fürsten den weltlichen zur Seite. So bereitete sich die Zersplitterung Deutschlands vor. iehnswesen. Alle Verhltnisse des damaligen Zeitalters beherrschte das Lehns-wesen. Wie der König Herzogtmer und Grafschaften, Lndereien, Rechte jeder Art zu Lehen vergab, so vergaben sie die Belehnten wieder an ihre Stande. Lehnsleute. Nur Ritter konnten Lehen empfangen. Diese schloffen sich zu einem adligen Krieg erstnde zusammen, der wirtschaftliche Erwerbsarbeit verschmhte und in jeder Beziehung ein Vorrecht fr sich in Anspruch nahm. Mit Verachtung sah er auf den Stand der Bauern herab. Auf diesen lastete nicht mehr, wie einst zur germanischen Zeit, die Wehrpflicht; aber sie genossen auch nicht die Rechte des Kriegers. Schon aber entstand inner-halb der Mauern der Städte ein dritter Stand, der Brg erstand, der sich zwischen Ritter und Bauern einfgte. Mrtschaft. Denn mehr und mehr blhte das S t d t e vo e f e tt auf. Worms war die erste deutsche Stadt, die in die Politik eingriff; die erste Handelsstadt Deutschlands aber wurde Kln, das damals fr Seeschiffe erreichbar war und mit England einen gewinnbringenden Handel trieb. berhaupt wuchs der Wohlstand des Landes. Immer mehr lichtete sich der Urwald, es wuchsen die Ackerfluren, die Kultur drngte die Wildnis zurck. Ein besonderes Verdienst um' die Urbarmachung des Bodens erwarb sich der Mnchsorden der Cisterzienser. !

6. Deutsche Geschichte - S. 204

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
204 Das Zeitalter der Zerstrung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. tnigkeitsverhltnis zum Gutsherrn; sie waren ferner nicht Eigentmer ihres Hofes, sondern der Gutsherr galt als Obereigentmer; sie waren endlich verpflichtet, auf dem Gutshofe Frondienste zu leisten. Schon seit seiner Thronbesteigung war König Friedrich Wilhelm Iii. bemht gewesen, ihre Verhltnisse zu bessern. Jetzt wurde durch ein Edikt die Gutsunter-tnigkeit aufgehoben. Mit dem Martinitage 1810", sagte das Edikt, hrt alle Gutsuntertnigkeit in unsern smtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute." der stndischen Durch dasselbe Edikt wurden diewirtschastlichenschranken, schrnkungen, die bisher unter den Stnden bestanden hatten, aufgehoben. Nach dem Willen Friedrichs des Groen war dem Adel der Besitz der groen Gter vorbehalten gewesen, dem Brgerstand waren Gewerbe, Handel und die ge-lehrten Berufe, dem Bauernstand der Betrieb der Landwirtschaft zugewiesen. Von dieser Regel waren bisher nur in Ausnahmefllen Abweichungen ge-stattet worden. Jetzt wurde dem Brger gestattet, adlige Gter zu er-werben, dem Adligen wie auch dem Bauer, brgerliche Berufe zu ergreifen. So hrte der schroffe Standesunterschied aus, und allen Brgern wurde Freiheit der Berufswahl zugesprochen. Neuordnung Sodann wurde eine Neuordnung der Staatsverwaltung vor-Verwaltung, bereitet. Ein einheitliches Ministerium sollte den Staat leiten. Regie-rungen traten an die Spitze der Teile des Staats; mehrere Regierungs-bezirke sollten zu Provinzen vereinigt und diese von Oberprsidenten ver-waltet werden. Ordnung* Den Stdten aber wurde durch die Stdteordnung die S e l b st -Verwaltung gegeben, d. h. das Recht, ihre Angelegenheiten unter Aufsicht der Regierung selbst zu verwalten. Die Brgerschaft whlt seitdem Stadt-verordnete; diese whlen ihrerseits die Mitglieder des Magistrats, die Brgermeister und Stadtrte, und den eine Aufsicht der die stdtische Verwaltung aus. Ein Teil der Stadtrte fhrt das Amt unentgeltlich als ein Ehrenamt. Stein gedachte ferner trotz des vielfachen Widerstandes, auf den er traf, eine preuische Volksvertretung zu schaffen und Preußen so zu einem konstitutionellen Staat umzubilden. Da wurde durch eine unglckliche Swr^teins Fgung seiner Ttigkeit in Preußen ein Ende gemacht. Ein Brief, in welchem er von der Notwendigkeit sprach, die Erbitterung gegen die napoleo-nische Fremdherrschast auch in den abgetretenen Gebieten zu nhren, geriet in die Hnde der Franzosen und wurde von ihnen verffentlicht. Darauf legte er im November 1808 sein Amt nieder. Aber Napoleon, der ihn leidenschaftlich hate, war damit nicht zusrieden; von Spanien aus, wo er

7. Geschichte des Altertums - S. 47

1906 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Alexander der Groe, 47 umgab er, der Beherrscher Asiens, um den Asiaten zu zeigen, da er an die Stelle der Perserknige getreten sei, sich mit demselben Prunk und derselben Feierlichkeit, wie jene es getan hatten; dann erschien er in der persischen Knigstracht und verlangte von allen, auch den Macedoniern, da sie ihn durch Fufall ehrten. Auch zog er vornehme Perser, Angehrige des bisher herrschenden Volksstammes, an sich heran und verlieh ihnen Amter und Statthalterschaften; es lag ihm daran, Macedonier und Perser, die er beide zu herrschenden Vlkern in seinem Reich bestimmt hatte, einander zu nhern. Zunchst aber erregten diese Neuerungen bei den Macedoniern, die sich zurck-gesetzt glaubten, viel Unmut. Ja, es entstand eine Verschwrung gegen das Leben des Knigs, um die auch Philotas, der Sohn Parmenions, wute, ohne da er sie ihm gemeldet htte; als Alexander davon erfuhr, lie er ihn hinrichten und auch seinen Vater Parmenion, der sich in Ekbatana befand, tten. Bald darauf fhrte die Mistimmung der Offiziere wieder zu einem Ausbruch. Klitus reizte den König beim Gelage dadurch, da er seine Taten herabsetzte und dafr die Verdienste seines Vaters aufs hchste pries; da ergriff Alexander im Rausche einen Speer und durchstach den, der ihm am Granikus das Leben gerettet hatte. Freilich, als er die Tat vollfhrt hatte, erfate ihn die tiefste Reue; drei Tage lang verschlo er sich vor den Seinen und weigerte sich Speise und Trank zu sich zu nehmen. Bald aber war Alexander zu neuen Taten bereit; und die Seinen waren Sufl nach willig ihm zu folgen. Mit einem groen Heere, das teils aus Macedoniern 3"Men' und Griechen, teils aus ausgehobenen Asiaten bestand, brach er der das Gebirge in das mrchenhaste Wunderland Indien ein. Er berschritt den Indus und drang bis zu dem Hyphasis vor, einem der Flsse des Pand-schab, des Fnfstromlandes; hier aber weigerten sich seine Truppen weiterzuziehen. Da entschlo er sich zur Umkehr. Zwlf turmhohe Altre lie er errichten, um das Endziel seiner Feldzge zu bezeichnen. Dann fuhr er auf einer Flotte, die er hatte bauen lassen, den Indus abwrts bis zum indischen Ozean, den noch kein Grieche gesehen hatte, und brachte hier dem Poseidon ein feierliches Opfer. Die Flotte bergab er darauf seinem Adtntral Nearchus, der sie durch unbekannte Meere bis zur Mndung des Euphrat und Tigris fhrte; er selbst begann mit dem Landheer den Ruckmarsch durch die wasferlosen Wsten Gedrosiens, des heutigen Beludschistan. Dort erduldeten die Truppen furchtbare Qualen, und viele von ihnen starben; aber der König teilte mit ihnen alle ihre Leiden und schttete wohl das ihm in einem Helm gebrachte Wasser ungetrunken auf den Boden, um vor den Seinen nichts voraus zu haben.

8. Griechische und römische Geschichte für die 5. Klasse - S. 18

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
18 Geschichte der Griechen. neun Archonten, die in jedem Jahre neu gewhlt wurden, und unter welche die richterlichen, priesterlichen und Feldherrnpflichten verteilt wurden. ichu?dung. war damals eine schwere Zeit fr das Volk von Athen. Viele der armen Bauern hatten in der Not von reicheren Leuten Geld zu hohen Zinsen entleihen mssen und waren dadurch in Verschuldung und erst recht in Bedrngnis gekommen; denn wenn sie die Schuld samt den Zinsen nicht bezahlen konnten, so wurde ihnen ihr Hof und Acker versteigert, und falls die Kaufsumme zur Bezahlung der Schuld nicht ausreichte, so verfielen sie selbst mit ihrer Familie in Schuldknechtschaft. So kam es, da viele athenische Bauern vollstndig verarmten, gar manche sogar die ^Iffche Freiheit verloren. Andere Mistnde kamen hinzu. Zunchst waren die ake. Gesetze noch nicht aufgeschrieben, wie man ja damals berhaupt die Schrift noch wenig anwandte, fondern sie wurden mndlich berliefert; den adligen Richtern aber warf man vor, da sie zuweilen parteiisch und sich selbst zum Vorteil Recht sprchen. Endlich empfand die Bevlkerung es schwer, da nur die Adligen politische Rechte hatten, im Rate sitzen und Beamtenstellen bekleiden durften. Auch Brger und Bauern ver-langten Anteil an der Staatsverwaltung. Drafoti. Da entschlo sich der Adel zunchst die Gesetze aufschreiben zu lassen und beauftragte Drakon mit der Abfassung eines Gesetzbuches. Aber die Gesetze Drakons waren von auerordentlicher Hrte; die Erbitterung des Volkes wurde nicht beschwichtigt. So wurde denn fr das Jahr 594 Solon zum Archon gewhlt, mit dem Auftrage, dem Staat neue Gefetze zu geben. Solon 19. Die Gesetzgebung Solons 594.- Solon war ein Mann von altem Adel und leitete fein Geschlecht von König Kodros her; aber er war beim Volke wegen seiner gerechten, milden und gtigen Gesinnung allgemein beliebt. Er hatte als Kaufmann weite Reifen gemacht und reiche Er-fahruugeu gesammelt; er hatte der die Pflichten, die der Mensch gegen Gott und seine Mitmenschen hat, ernsthaft nachgedacht, weshalb man ihn nachher zu den sieben Weisen rechnete; er war auch ein Dichter, von dessen Ge-dichten uns noch einige erhalten sind. Schulden- Alg Gesetzgeber hielt es Solon fr feine erste Pflicht, der Verschuldung und Not der armen Bauern zu steuern. Er verbot die Schuld-knechtschaft und kaufte solche Schuldgefangenen, die in andere Lnder als Sklaven verkauft waren, mit Mitteln des Staates frei; auch erklrte er etilen groen Teil der Schulden fr ungltig.

9. Griechische und römische Geschichte für die 5. Klasse - S. 58

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
58 die griechischen Tyrannen, umgab er sich mit einer Leibwache und der-folgte viele Mitglieder des Adels durch Verhaftung, chtung und Hinrichtung, während er ihre Gter einzog. Den Senat berief er ebensowenig wie die Volksversammlung; die Verfassung des Servius hob er auf. Wie sein Vater, liebte er frstlichen Glanz und vollendete die groen Bauten, die jener begonnen hatte, insbesondere die Kloaken und den Tempel des kapitolinischen Jupiter. Nach auen breitete er Roms Herrschaft weiter aus als irgend einer seiner Vorgnger. Da wurde die Gewalttat, die sein Sohn Sextus mstum an der tugendhaften Lukretia vollfhrte, der Anla zu seinem Sturze. 610, Lukretia ttete sich selbst; die Rmer aber erhoben sich unter Fhrung des Brutus und strzten das Knigtum. Tarquiuius begab sich nach einer Stadt Etrnriens. Ii. Die Zeit der rmischen Meputik. 51030. 1. Die Zeit der Stdnbefodmpfe und der Eroberung Italiens. 510-266. Die neue Verfassung und der Krieg mit Porsena. 61. Die neue Verfassung. Seit dem Sturze der Knigsherrschaft eonfutn. mar Rom eine Republik. An Stelle des Knigs traten zwei Konsul als oberste Beamte, als Heerfhrer und Richter. Ihre Macht war schon deshalb geringer als die der Könige, weil sie sich darein teilen muten; aber dazu kam, da sie nur auf ein Jahr gewhlt wurden. Nur in Notlagen des Staates schien es richtig, die oberste Gewalt in der Hand Diktator, eines Mannes zu vereinigen. Dann whlte man einen Diktator, der in unumschrnkter Weise gebot; aber auch die Machtbefugnis des Dik-tators dauerte nie lnger als sechs Monate. So kam es, da der grte Einflu dem Senat zufiel; und da in diesem nur Adlige, Patrizier, Sciiiit. saen, da ferner auch zu Beamten und Priestern nur Adlige gewhlt wurden, so mu man die damalige Verfassung Roms eine aristo-sammumg.kratische nennen. Zwar wurde die Volksversammlung regelmig berufen; aber auch in dieser verfgten die Besitzenden der die Mehrzahl der Stimmen. 62. Porsena. Bald zeigte es sich, da Rom als Republik nicht mehr so mchtig war wie unter den letzten Knigen. Es mute Kriege

10. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 74

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
74 Das Zeitalter des Emporkommens Preußens 1648—1786. umzustoßen, nicht nur um sie zu mildern, sondern auch um sie zu verschärfen. vttwaitung. Derselbe König, der das preußische Heer schuf und durch das eigene Vorbild erzog, hat auch einen anderen Grundpfeiler des preußischen Staatswesens errichtet; er hat die preußische Verwaltung geschaffen und das preußische Beamtentum durch das eigene Vorbild zur Tüchtigkeit, Pünktlichkeit und Pflichttreue erzogen. Von den Beamten forderte er, daß sie ihre ganze Kraft seinem Dienste widmeten; „die Seligkeit ist für Gott", schrieb er, „aber alles andere muß mein sein". Bis ins einzelne wurde ihre Amtsführung geprüft; insbesondere mußte auf das genaueste Rechnung gelegt werden. Finanzen. Der Finanzverwaltung widmete er die größte Fürsorge. Die Domänen, die direkte Steuer, die auf dem Lande, die Accise, die in den Städten erhoben wurde, waren auch unter ihm die wichtigsten Einnahmequellen. Durch große Sparsamkeit wurden die Einnahmen wesentlich erhöht. Bei weitem der größte Teil der Geldmittel des Staats wurde für das Heer ausgegeben. Für solche Hofhaltung brauchte der König wenig; benn sobalb er den Thron bestiegen hatte, war der glänzenbe Hofstaat seines Vaters ausgelöst, die meisten Hofbeamten entlassen und die Gehälter stark herabgesetzt worben. Was erübrigt würde, üerwanbte der König zur Bilbung eine Staatsschatzes. Wie sein Großvater, der Große Kurfürst, so trat Friedrich Wilhelm für die Hebung der Volkswirtschaft ein. Besonbere Teilnahme brachte Ackerbau, er der Sanbwirtfchaft entgegen, sorgte für den Anbau von Kulturpflanzen und ließ Brüche austrocknen. Am meisten hat er getan für das durch die Pest hart mitgenommene Ostpreußen und Litauen; hier siedelte er auch über 20000 lutherische Salzburger an, die um ihres Glaubens willen von ihrem Erzbischof vertrieben worden waren, und denen er in Gewerbe.seinen Landen eine Freistatt eröffnete. Auch in der Förderung des Gewerbes schritt er auf den Bahnen seines Großvaters fort, inbetn er die Einfuhr mancher frember Waren verbot, anbere mit hohen Zöllen belegte, um so seine Untertanen zu nötigen, einheimische Erzeugnisse zu kaufen. Besonbers die branben&urgifche Tuchfabrikation nahm durch feine förbernben Maßregeln eine hohen Aufschwung. Schulwesen. Enblich hat dieser König, der von höherer Bilbung nichts wissen wollte, boch baburch die größte Bebeutung für die Volksbilbung gewonnen, daß er den Schulzwang einführte, bamit jeber Untertan lesen, schreiben und rechnen lernte und so für das praktische Leben befähigt würde. Er hat benn auch eine Menge von Volksschulen gestiftet. An ausgeübeten
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