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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 159

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
159 erhielten, spter muhte sogar eine Zwischenzeit von 5 Iahren zwischen dem staatlichen Amte und der Statthalterschaft liegen. Die Machtstellung der Statthalter war vllig unumschrnkt, dauerte aber nur ein Jahr- doch konnte das Amt vom Senate verlngert werden. Besondere Schutzgesetze sollten einer willkrlichen oder ungerechten Ver-waltung vorbeugen, und ein reichliches Staatsgehalt sollte den Statt-Haltern ein standesgemes Auftreten ermglichen; doch wurde es immer-mehr Sitte, durch Bedrckung der Provinzialen sich zu bereichern, und wenn die Erpressungen und Unterschlagungen nicht zu viele Millionen betrugen, so stellten sich die Gerichte in Rom regelmig auf die Seite des angeklagten Statthalters. 49. Die Stellung rmischer Vollbrger unter den Untertanen. Rmische Vollbrger in Italien oder in der Provinz verloren nichts von ihrem Brgerrechte, doch ruhten diejenigen Rechte, deren Ausbung an den Aufenthalt in Rom geknpft war, so besonders das ius suffragii. Einzelne Vollbrger lieen sich in groer Zahl Haupt-schlich zu Handelszwecken in Italien und in der Provinz nieder, wobei ihnen ihr ius commercii groe gewerbliche, ihr ius provocationis groe gerichtliche Vorteile bot. Massenniederlassungen rmischer Vollbrger in unterjochten Lndern hieen coloniae. Diese dienten anfangs nur zur militrischen Sicherung unterworfener Gebiete, seit den Gracchen auch zur Versorgung mittel-loser rmischer Brger, seit Sulla zur Versorgung von Veteranen, letzteres jedoch ohne die Beachtung der Frmlichkeiten, die sonst mit einer Koloniegrndung verbunden waren. Die rmischen Vollbrger verloren in der Kolonie ihre civitas nicht, nur ruhten ihre rein politischen Rechte. Wurde eine bereits bestehende Stadt zu einer Kolonie umgewandelt, so nahmen darin die Kolonisten die Stelle eines Adels gegen-ber der eingesessenen Bevlkerung ein. 50. Die romischen Manzen. Die Ausgaben des rmischen Staates waren in der repub-Manischen Zeit im Vergleich zur Kaiserzeit und noch mehr im Ver-gleich zu unserer Zeit gering und unbedeutend. Die Hauptausgabe-posten waren: 1. Der Beamtensold, aber nur fr die Provinzialstatt-Halter und die niederen Beamten, da die eigentlichen Staatsmter als honores unbesoldet waren. 2. Die Ausgaben fr den Staatskultus, umfassend die Opfer, Feste und Tempel. 3. Die Einrichtung und Er-Haltung ffentlicher Bauten, wie Gebude, Straen, Wasserleitungen u. s. w. 4. Der Truppensold, der aber vom besiegten Feinde wieder ersetzt werden mute. 5. Seit C. Gracchus die Getreidespenden an arme Vollbrger in Rom. Die Einnahmen zerfallen in ordentliche und auerordent-liche. Die ordentlichen Einnahmen waren: 1. Die Pachtgelder von den Domnen (agri publici), die teils in der rmischen Feldmark,

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 84

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
= 84 -r Abnderungsvorschlge muten schriftlich eingereicht werden, konnten jedoch von dem Vorsitzenden zurckgewiesen werden, wenn sie gegen ein Gesetz verstieen. Nach Schlu der Debatte lie er abstimmen, bei ffentlicher Abstimmung durch Aufhebung der Hnde, bei geheimer durch Stimmsteine. der den ganzen Vorgang setzte der Ratschreiber eine Urkunde auf fr das Staatsarchiv, der er den Namen des Prsidenten und den seinigen beifgte. Die Befugnisse der Volksversammlung: 1. Der Anteil an der Gesetzgebung war bis 404 sehr groß, weil das Volk bis dahin allein darber zu entscheiden hatte, ob eine von Sachverstndigen vorberatene und vom Nate begutachtete Neuerung Gesetz werden sollte oder nicht. Seit der Wiederherstellung der Demo-kratie, 403, setzte das Volk seinen Anteil an der Gesetzgebung jedoch bedeutend herab. Alljhrlich konnte nmlich in einer der ersten Volks-Versammlungen jeder Brger Gesetzesnderungen beantragen, und das Volk stimmte zunchst nur darber ab, ob ein Antrag einer nheren Wrdigung wert sei. War er das, dann mute der Antragsteller ihn nebst dem entgegenstehenden alten Gesetze ffentlich zur allgemeinen Kenntnisnahme ausstellen. Nach einigen Wochen whlte dann das Volk einen aus Heliasten gebildeten Gerichtshof und eine Kommission zur Verteidigung des alten Gesetzes. Dann erst erfolgte die Entschei-dung der die Annahme des neuen Gesetzes in der Form eines regel-rechten Prozesses zwischen dem Antragsteller und der Verteidigungs-Kommission vor dem gewhlten Gerichtshof. 2. Auch bei der Wahl der Beamten waren die Befugnisse der Volksversamlung stark eingeengt; denn von den etwa 20 staatlichen Beamtenkollegien wurde nur ein Viertel gewhlt, wie die Vertreter der militrischen und finanziellen Obermter, während die anderen Be-amten erlost wurden. 3. Die richterlichen Befugnisse der Volksversammlung wurden seit 403 gleichfalls auf auerordentliche Flle beschrnkt und auch dann wurde die endgltige Entscheidung zumeist von dem zustndigen Ge-richtshof getroffen; vergl. unter 86 der die Probole und Eisangelie. (Der Ostrakismos wurde seit 403 nicht mehr ausgebt.) 4. Aber auch nach der Wiederherstellung der Demokratie 403 stand dem Volke doch noch die oberste Entscheidung zu der Krieg und Frieden, der Aussendung und (Empfang von Gesandten, Erteilung des Brgerrechtes, religise Angelegenheiten, auergewhnliche (Ehrungen u. a. 84- Das athenische Gerichtswesen. Der Proze in einer Privatklage heit fj der ffentliche Proze \ Yqa(jrf- Der Klger heit d Stcoxwv, der Beklagte (fevymv. - Als Klger konnte nur ein vollberechtigter Brger auftreten, Fremde und Metoiken muten sich durch einen nqoazrri? vertreten lassen. -Wer als Klger in einem Kriminalprozesse nicht den fnften Teil der Stimmen erhielt, mute 1000 Drachmen Strafe zahlen und konnte im

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 58

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
58 sich die Erde als eine Scheibe, in deren Mitte das eben angegebene Aigaiifche Meer liegt. Dieses stellt er sich als Binnenmeer vor, rings umgeben von mehr oder minder groen Inseln,- jenseits dieses Insel-Kranzes dehnt sich das unabsehbare Auenmeer mit dem alles ab-schlieenden Okeanos-Strom aus. Auen- und Innenmeer sind durch Meerstraen verbunden; als solche gelten auch Flsse, wie Donau und Nil. - Der Okeanos ist eine mchtige Meeresstrmung, welche die Erdscheibe rings umfliet und in sich zurckstrmt,' zumeist umfliet er das Auenmeer, an einzelnen Stellen jedoch berhrt er den Inselkranz. - Das westliche Mittelmeerbecken mit Italien und Sizilien, ja sogar bei Kerkyra ist Homer ein wahres Wundergebiet,- seine abenteuerlichen Vorstellungen drften auf Berichte phoinikischer Seefahrer zurckgehen, die in ihrem Wagemut vom Atlantischen Ozean nicht abgeschreckt wurden und von ihren Fahrten viele Wunderdinge zu erzählen wuten. 49. Die Stndegliederung. Die Brger zerfielen in Adlige und Gemeinfreie,- doch waren jene allein vollberechtigt, während diese unter dem Drucke des Adels zu voller Bedeutungslosigkeit herabgesunken waren, wie das besonders in den Volksversammlungen hervortritt. Aus dem Adel wurde der Rat der Geronten gebildet, den der König bei allen wichtigen Ange-legenheiten erst hren mu; dieser tagt im Megaron des kniglichen Palastes beim Mahle, wobei der Gerontenwein getrunken wird. Der König ist unter den Adligen wenig mehr als der primus inter pares. Die dem patriarchalischen Knigtum berhaupt zukommenden Vorrechte eines Oberpriesters, Oberrichters und Feldherrn stehen auch dem homerischen Könige zu. Seine Einknfte setzen sich zusammen aus freiwilligen und fest bestimmten Beitrgen des Volkes und dem (Ertrage des Krongutes (ro re/nevog). Besondere Abzeichen seiner Wrde hat er nicht: das Szepter trgt er nur dann, wenn er gerade die anordnende oder ratende Person ist. Dasselbe war da-mals nicht das Abzeichen einer kniglichen Machtstellung, sondern kennzeichnete blo den jeweiligen Inhaber einer ffentlichen Handlung, z. B. einen Richter beim Rechtsprechen, einen Redner in einer ffentlichen Versammlung, einen Herold als ffentlichen Abgesandten usw. Auer den Adligen und Gemeinfreien gab es noch wenig geachtete Beisassen (Klienten, ot fierardtai) und freie Arbeiter (ol &rjrs). Dazu kamen noch die Sklaven. In den Zustand der Sklaverei geriet man durch Abstammung von Sklaven, durch Kriegsgefangenschaft und durch den hauptschlich von den Phoinikern betriebenen, sehr eintrglichen Menschenraub. Die Behandlung war meist nicht hart, vielfach sogar recht herzlich und vertraut, wie die Stellung des Sauhirten (Eumaios und ebenso der Eury-kleia, der Amme des Odysseus, beweist. 50. Das Erwerbsleben. 3u Homers Zeiten herrschte die sogenannte Naturalwirtschaft.

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 203

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
Die Zeit von der Begrndung des neuen Deutschen Reiches bis zur Gegenwart. 203 600 Mark, er ist Vormundschaftsrichter, er hat das Grundbuch zu führen; mit zwei Laienrichtern (Schffen) richtet er der geringere Strafsachen. Beim Landgericht sind fr brgerliche Rechtsstreitigkeiten von grerer Bedeutung oder als Berufungsinstanz Kollegialgerichte, Zivilkammern (3 Richter) und fr Strafsachen Strafkammern (2 Richter, 3 Schffen; bei zweiter Instanz 3 Richter oder als Berufungssenat 5 Richter) sowie fr schwere Straftaten Schwurgerichte (3 Richter. 12 Geschworene) zustndig, fr Handelssachen zuweilen besondere Handelskammern. Die Senate bei dem Oberlandesgerichte werden aus je 5 Richtern gebildet, beim Reichs-gericht aus je 7 Richtern. Ist die ffentliche Rechtsordnung durch eine schwere Straftat verletzt, so vertritt der Staatsanwalt als Hter des Ge-fetzes die ffentliche Anklage. Beim Amtsgericht ist der Amtsanwalt (Laie) ffentlicher Anklger. Auer bei dem Amtsgericht mssen sich die Par-teien, Klger und Beklagter, durch Rechtsanwlte vertreten lassen (sog. Anwaltszwang). Die beiden Hauptgrundstze bei dem heutigen Proze-verfahren sind ffentlichkeit und Mndlichkeit (seit 1879). Innere Gefchichfe Deuffchlcinds und insbefondere Preuens. 132. Der log. Kulturkampf (1871 1887). Kaum war das Deutsche Reich gegrndet, da wurde der innere Frieden schwer gestrt durch einen kirchlich-politischen Kamps, den man gewhnlich nach einem Ausdruck des preuischen Abgeordneten Rudolf Virchow, eines hervor-ragenden Mediziners, als Kulturkampf" bezeichnet, weil er ein Ringen der modernen Kultur", des Geistes der Freiheit, gegen die der Gewissens-knechtung verdchtigte katholische Kirche schien. Wiederholt hatten kirchenfeindliche Kreise ihre Angriffe gegen ihre angeblich staatsgefhrlichen Ein-richtungen und Grundstze, gegen den Ultramontanismus", die Abhn-gigkeit deutscher Untertanen von einem auerdeutschen kirchlichen Ober-Haupte, gerichtet. Die preuische Regierung hatte ungeachtet dieser Ver-hetzungen die verfassungsmigen Rechte der katholischen Kirche gewahrt. Die Verkndigung des Dogmas von der lehramtlichen Unfehlbarkeit des Papstes durch das Vatikanische Konzil brachte weite Kreise von Ka- u>nehwar-tholiken und Nichtkatholiken in Aufregung, in der Stellung der preuischen ls.guii isvo. Regierung zur Kurie aber keine nderung hervor, bis diese es ablehnte, auf die neue, hauptschlich aus Katholiken bestehende politische Reichs-tagssraktiou des sog. Zentrums (21. Mrz 1871 gebildet) einen Druck zu den. Im Preuischen Abgeordnetenhause hatte sich schon Ende des Jahres 1870 eine gleiche Fraktion gebildet, mit dem Programm, einzutreten fr Aufrechterhaltung und organische Fortentwicklung ver-fassungsmigen Rechts im allgemeinen und insbesondere fr die Freiheit und Selbstndigkeit der Kirche und ihrer Institutionen". Fürst Bismarck erblickte in der neuen politischen Partei des Reichstags eine die Einheit des eben erst geschaffenen Reichs bedrohende Opposition, in der Kurte

5. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 23

1894 - Münster : Aschendorff
— 23 — stützungen herbeieilen konnten. In diesem gefährlichen Augenblicke brachte die Kavallerie Rettung. Der General von Bredow erhielt den Befehl, mit seiner Brigade, die aus dem altmärkischen Ulanenregiment Nr. 16 und dem magdebnrgischen Kürassierregiment Nr. 7 bestand, gegen die feindliche Infanterie und Artillerie einen Angriff zu unternehmen. Mit dem vollen Bewußtsein von der Gefährlichkeit des Angriffes ritten denn auch die tapfern Retter in sausendem Galopp unter die Feinde. Von mörderischem Feuer empfangen, sanken Roß und Retter scharenweise zu Boden. Aber unter brausendem Hurra ging es mit gesenkter Lanze und ge- schwungenem Säbel weiter durch Staub und Pulverdampf. Da ertönte das Zeichen zum Rückzug; unter abermaligen gleich schweren Verlusten wurde auch dieser glänzend vollzogen. Aber nur die Hälfte der Brigade kehrte zum Ausgangspunkte zurück, die anderen lagen tot oder verwundet auf dem Schlachtfelde. Doch nicht vergeblich war das große Opfer gebracht. Die Franzosen waren durch diesen heldenmütige Reiterangriff so lange aufgehalten worden, daß auf deutscher Seite Verstärkungen anrücken konnten. Bis spät am Abende wütete der heftigste Kampf. Die Deutschen durften sich Sieger nennen, weil sie die Feinde am Abzüge von Metz gehindert hatten. Aber uoch war die blutige Arbeit bei Metz nicht gethan, noch war die stolze Festung nicht umschlossen. Dazu bedurfte es noch eines weiteren Kampfes. Am 18. August fand die Schlacht bei Gravelotte statt. Diese Schlacht war noch gewaltiger, noch blutiger, als die vorige. 160 000 Deutsche standen hier ungefähr ebenso vielen Franzosen gegenüber; König Wilhelm führte selbst den Oberbefehl und geriet mehrmals in den Bereich feindlicher Kugeln. Bis zum Abend war die Entscheidung unsicher. Fünfzehn Stunden saß der 7 3 fahrige König im Sattel. Erst bei eintretendem Dunkel stieg er vom Pferde. Auf einer Leiter sitzend, die auf einem gefallenen Pferde ruhte, erwartete er die Entscheidung; ein Stück trockenes Brot und ein schluck Rotwein bildeten sein Abendbrot. Da endlich, als das Dnnkel der Nacht vom Lager-feuer und vom Widerscheine brennender Dörfer erhellt wurde, sprengte der General von Moltke heran und meldete den gewonnenen Steg. Es war gelungen, den Feind vollständig in Metz einzuschließen. Die große Armee Bazaiues konnte also an dem Kriege keinen thätigen Anteil mehr nehmen. Prinz Friedrich Karl wurde mit 200 000 Mann vor Metz zurückgelassen, um ein Entweichen der eingeschlossenen Franzosen zu verhindern. Ans den übrigen Truppen der 1. und 2. deutschen Armee wurde jetzt eine vierte Armee gebildet, später die „Maas-Armee" genannt, deren Oberbefehl dem Kronprinzen Albert von Sachsen über-

6. Bilder aus der vaterländischen Geschichte - S. 14

1894 - Münster : Aschendorff
— 14 - baten; aber die Dänen vertrauten auf. den Schutz der anderen großen Staaten. Auch war ihr Land von starken Befestigungslinien durch* zogen, und sie hatten eine ziemlich starke Kriegsflotte, die den Preußen und Österreichern damals noch fast gänzlich fehlte. Als das preußisch-österreichische Heer heranrückte, zogen die Dänen sich gleich hinter das Da new ir k zurück. Dies war eine Reihe stark befestigter Schanzen, die mit zahlreichen schweren Geschützen besetzt waren. Es gelang den Österreichern und Preußen, nach einigen unbedeutenden Gefechten das Danewirk von zwei Seiten zu umgehen. Als die Dänen das bemerkten, gaben sie diese Verteidigungslinie ohne Kampf aus und zogen sich zum größten Teile hinter die Düppeler Schanzen zurück. Diese lagen an der Ostseite Schleswigs, der Insel Alfen gegenüber. Hinter diesen Schanzen hatte sich der größte Teil des dänischen Heeres gelagert. Mehrere Wochen lang wurde in der Ebene zwischen den Schanzen und dem Kriegslager der Preußen gekämpft. Die schweren Geschütze der Dänen donnerten unaufhörlich gegen die Lagerplätze der Preußen, vom Meere aus wurden sie unterstützt durch das beständige Feuer der dänischen Kriegsschiffe, besonders des Panzerschiffes „Rolf Krake"; aber ebenso ununterbrochen wurde ihr Feuer erwidert. Unterdessen arbeiteten die Preußen heimlich in der Nacht an dem Auswerfen von Laufgräben, um von diesen aus die Erstürmung der Schanzen ins Werk zu setzen. Nach langen, mühsamen Vorbereitungen wurde der 18. April als Tag für das gefahrvolle Unternehmen festgesetzt. In der Nacht bezogen die zum Sturme bestimmten Truppenteile ihre Stellungen in den Laufgräben. Die Nacht hindurch und den Morgen donnerten von beiden Seiten die Kanonen, wie gewöhnlich. Plötzlich mit dem Schlage 10 Uhr ver- stummten im ganzen Lager alle Geschütze. Zn derselben Zeit brachen überall die Truppen aus den Laufgräben hervor und stürmten gegen die Schanzen. Allen voran eilten die Pioniere, um die Schutzvorrichtungen der Feinde, Pallisaben, Spitzpfähle, Drahtzäune ltnb Wolfsgruben unfchäblich zu machen. Einen rühmlichen Helbenmut legte hierbei der Pionier Klinke an den Tag. Es galt, den Stürmenden einen Durchgang durch eine Pallisade zu verschaffen. Da trat der wackere Klinke vor und sagte: „Ich werde Lust schaffen, Herr Lieutenant! Besser einer, als zehn!" Damit warf er einen Pulversack unter die Pallisaden und stieß die Lunte hinein. Halbverbrannt slog der brave Pionier nach der einen, die Pallisaden nach der anderen Seite. Durch die entstandene Öffnung aber drangen die Stürmenden weiter vor. Den Pionieren folgten auf dem Fuße die übrigen Soldaten, die Offi« ziere überall voran; trotz des heftigen Kartätschenfeuers, trotz des mörderischen Gewehrfeuers der Dänen, das zahllose tapfere Krieger zu

7. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 12

1908 - Leipzig : Deichert
12 I. Die Zeit der Wanderungen. den Namen Konstantinopel erhielt, und stattete die Stadt ihrer neuen Wrde entsprechend durch prchtige Bauten auf das glnzendste aus. Er sorgte wie Diokletian fr Ordnung in der Staatsverwaltung, Zucht im Heere und Sicherung der Grenzen. Aber bald nach seinem Tode 337 geriet das Reich wieder infolge von Thronstreitigkeiten in Ver-wirrung und wurde durch innere Kriege und Miwirtschaft so ge-schwcht, da es mehr und mehr unfhig wurde, den Angriffen seiner Feinde an den Grenzen zu widerstehen. b. Die ostgermanischen Wanderungen. 1. Vorste der Ostgertnanen nach Sdosten. 1. Die Wirkung der rmischen Grenzsperren auf die innere Entwicklung der Germanen. Die Eindmmung, welche die Ger-manen im Westen und Sden ihrer Sitze durch die Rmer erfuhren, war fr sie selbst von bedeutsamen Folgen. Der Umstand, der ihr Vordringen in fremde Lnder vordem veranlat hatte, nmlich die starke Vermehrung des Volkes, blieb nach wie vor bestehen. Da aber ein bertreten in neue Gebiete zunchst nicht mglich war, fo wurden die Germanen gezwungen, vollstndig zu einer Art der Wirtschaft berzugehen, bei der auf demselben Rume eine grere Menschenmenge ernhrt werden kann; dies ist die Acker-Wirtschaft. Notgedrungen mute nun der Germane dabei den alten Widerwillen gegen die Arbeit ablegen; mit der Zeit gewhnte er sich daran, den Pflug zu ergreifen oder wenigstens die Arbeit seiner Knechte, die er als Kriegsgefangene gewonnen hatte, zu beaufsichtigen. Hiermit gleichzeitig und vielleicht hierdurch veranlat ging die Einigung der zahlreichen kleineren Vlkerschaften zu einigen wenigen greren Stmmen vor sich. Denn der kriegerische Zustand an den Grenzen blieb bestehen. Sei es nun, da man den Krieg ins Rmer-reich tragen oder da man ihn abwehren wollte, immer brauchte man dem Zwecke entsprechend eine grere Truppenmacht. Diese aber konnte leichter aus einer greren Gruppe von Vlkern aufgebracht werden, die zu gemeinsamem Tun verbunden waren. So entstanden im 2. und 3. Jahrhundert namentlich die Stmme der Franken, Ala-mannen und Sachsen. Die Einigung der Völker und die Rcksicht auf die mit den Rmern zu fhrenden Kmpfe fhrte aber weiter zur Schaffung einer Gewalt, die dauernd an ihrer Spitze stand und auch im Frieden die Angelegenheiten leitete; das Knigtum fand bei den Germanen Eingang. Freilich behielt bei manchen Stmmen der Oberherrscher noch den Titel Herzog bei, auch war die hchste Macht hier oder da unter mehrere Könige" geteilt. Das Wesentliche aber war, da mehr

8. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 29

1908 - Leipzig : Deichert
b. Die Zeit der lteren Karlinge. 4. Das Lehnswesen. 29 sitze und geringer Macht hatte zumal bei der Schwche der Knigs-gemalt viel unter den Strkeren zu leiden. Er mute auerdem an der Rechtsprechung teilnehmen, bei den Heeresversammlungen erscheinen, fr den Krieg sich selbst ausrsten. Dies nahm seine Zeit und seine Mittel bermig in Anspruch. So hielt er es in vielen Fllen sr vorteilhaft, sein Gut dem mchtigeren Nachbar zu bergeben und es als ein Hintersasse" von ihm gegen gewisse Dienste als ein Geliehenes, als ein Lehen wiederzunehmen. Damit erlangte er Schutz gegen die Vergewaltigung von Nachbarn, Befreiung von der Teilnahme an Gerichts- und Heeresversammlungen, und fr den Fall eines Krieges sorgte die Grundherrschaft fr seine Existenz. 2. Das Vassentum. Frhzeitig begannen ferner die greren Grundherren in der Weise der frheren germanischen Huptlinge Kriegs-lente um sich zu halten, die man Bassen nannte. Es gab besitzlose Freie genug, die auf diese Weise im Dienste des Herren Unterhalt und Schutz suchten. So verfgte denn der Grogrundherr im Falle eines Krieges der seine Bassen als Reiter, serner als Futruppe der seine freien Hintersassen, sowie die Unfreien und Hrigen und konnte hier-durch dem Könige und dem Staate gefhrlich werden. 3. Tas Lehnsverhltnis. Hiergegen gab es fr die Könige nur das eine Mittel, da sie sich die Groen des Reiches ebenso ver-pflichteten, wie diese ihre Hintersassen und Bassen. Sie gaben nun auch von den gewaltigen Landgebieten, der die sie als Könige ver-fgten, Teile als Lehen an die Groen unter der eidlich ber-nommenen Verpflichtung, da diese mit allen ihren Leuten und Mitteln ihnen dafr treu zu Diensten standen. Wurde diese Treue nicht halten, fo ergab sich daraus das Recht der Zurckziehung des Lehens, wie dieses auch bei dem Tode des Lehnstrgers sowohl wie des Lehns-Herrn als erledigt galt. In der Folgezeit nderte sich dann auch dieses Verhltnis. Die Lehen wurden (im 9. und 10. Jahrhundert) erblich, und von da an beruhte der Gehorsam, den die groen Vasallen, insbesondere die Grafen dem Könige leisteten, nicht mehr auf einer rechtlichen Forderung, sondern allein auf dem Gefhle der Treue, die man dem Lehnsherrn schuldig war. c. Karl der Groe. 1. Die Grndung des Reiches. 1. Karl und Karlmann. Nachdem Pippin 768 gestorben war, teilten nach der Bestimmung des Vaters dessen Shne Karl und Karlmann das Reich. Als der letztere aber 771 starb, fhrte Karl allein die Herrschaft der das Gesamtreich weiter, ohne das Erbrecht der Shne Karlmanns zu achten.

9. Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters - S. 89

1908 - Leipzig : Deichert
c. Die hohenstaufischen Kaiser 11381254. 7. Rckblick. 89 boden der Kirche Santa Maria bei Carmine, die an jenem alten Marktplatze sich erhebt. Seit 1847 steht hier an der Wanb das Marmorbilb des hochgemuten Knigssohnes, das der bayrische Kronprinz Maximilian ihm nach einem Mobell Thorwalbsens errichten lie. 7. Rckblick. Ein gewaltiges Drama der Weltgeschichte sanb mit dem Tode Konrabins seinen Abschlu. Mehr als 300 Jahre lang hatte das rmische Kaisertum beutscher Nation gerungen, die Sauber urblich und sblich der Alpen in gleicher Weise mit seiner Gewalt zu umfassen und hierburch die bestimmenbe Macht auf Erben zu werben. Es hatte babei schlielich nicht erreicht, was es erstrebte, und verloren, was es besa. Es hatte in seinem Ringen das Papsttum zum Gegner gesuuben, das nicht bnlben wollte, ba neben die geistliche Weltherrschaft auch eine weltliche sich stellte, ba es sich selbst zum obersten Richter auf Erben berufen fhlte, und das nicht bnlben wollte und konnte, ba es im Norben und im Sben seines weltlichen Macht-Bereiches von bemselben Herrscher umfat wrbe. Es hatte in seinen Kmpfen entbehren mssen, die Untersttzung der beutscheu Fürsten, auf die es glaubte zhlen zu brfeu, weil diese au einer Weltmacht-stelluug ihres Herrschers keinerlei Interesse hatten, ja, bieselbe glaubten frchten zu mssen. In den Versuchen und Bemhungen, diese Krfte Dentschlanbs zu Gehilfen in jenem Kampfe zu gewinnen, hatte es die Hoheitsrechte und Machtflle, die es in Dentschlanb besa, mehr und mehr zersplittert, verzettelt, so ba es urblich der Alpen fast zu einem Schatten der Macht herabgesunken war. Das Papsttum ging aus biesem Kampfe auscheiueub als Sieger hervor, aber er hatte ihm boch unheilvolle Wunben geschlagen. Den Anspruch, den es whrenb dieser Zeit erhob, die Allgewalt auch der die irbischen Dinge zu besitzen, konnte berechtigt erscheinen, solange es tatschlich die einzige Stelle war, die den Ruf in sich sprte und die Macht besa, den teilten Trieben des Eigennutzes, der Herrschsucht, der Begierben entgegenzutreten und die Gter der Gesittung und Kultur zu verbreiten. Aber auch bei den Ppsten gewannen weltliche Interessen im Verlaufe des Kampfes mehr und mehr die Oberhanb, und dem Streben der Kaiser nach weltlicher Macht stellten sie ein gleiches entgegen. Sie taten bies noch zu einer Zeit, als auch den weltlichen Macht-habern nicht blo das Bewutsein ihrer Aufgabe gekommen war, fr Zucht und Unterorbnuug der Privatinteressen unter das allgemeine Ganze zu sorgen, sonbern sie auch durch ein starkes Regiment die festesten Gruublageu bafr schufen (Friedrich I., Heinrich Vi., Friedrich Ii.). Die verberblichen Folgen blieben auch fr das Papsttum nicht

10. Vom Beginn des Dreißigjährigen Krieges bis zum Tode Wilhelms I. - S. 189

1902 - Erlangen [u.a.] : Deichert
§ 132. Regierungsantritt Friedrich Wilhelms Iv. 189 für Fragen des öffentlichen Lebens gegeben und die Meinung erweckt, er werde die neuen Ideen der Zeit auf sich wirken lassen und sich den Wünschen des Volkes gegenüber nicht ablehnend verhalten. Mit hochgespannten Erwartungen sah man daher seiner Thronbesteigung entgegen. Unwillkürlich kamen auch Erinnerungen an das Jahr 1740, in welchem Friedrich der Große, der Philosoph auf dem Throne, die Zügel der Regierung ergriff, und au das Jahr 1640, in welchem der Große Kurfürst seine erfolgreiche Wirksamkeit als Regent begann. Vielleicht werde der Geist jener Ahnen den neuen König erfassen und diesen zu befreienden Taten bewegen. Die ersten Regierungs- Ne-Äs" Handlungen Friedrich Wilhelms Iv. schienen alle Hoffnungen zu Handlungen. bestätigen. Der König lockerte die Fesseln, durch welche die Freiheit der Presse und Rede eingeschränkt war; eine allgemeine Amnestie für politische Vergehen und Verbrechen öffnete Hunderten von sreiheits- und vaterlandsliebenden Männern die Pforten der Gefängnisse; M. Arndt, seit 1820 suspendiert, wurde wieder in seine Professur eingesetzt und L. Jahn aus der Polizeiaufsicht (und seiner Internierung zu Freiburg') befreit; die beiden Grimm erhielten als Mitglieder der Akademie einen ehrenvollen Ruf nach Berlin (1840) und Dahlmann wurde Professor in Bonn. Angesichts solcher Tatsachen hielt man es für wahrscheinlich, daß der König den von der Zeit geforderten Schritt tun, nämlich Preußen in einen Verfassungsstaat mit einer Volksrepräsentation verwandeln werde. 3. In dieser Beziehung aber erlebte man schon 1840 eine Ent- Ss^egen8 täuschung. Der König ließ sich, einem alten Brauche folgend, von etneftmiftttimmi. den Ständen der Provinzen huldigen. Gelegentlich der H u l d i g u n g s - feier in Ostpreußen (Königsberg) nahten sich ihm die Stände unter Berufung auf eine Verordnung von 1815 mit der ehrfurchtsvollen Bitte, das in jener Verordnung gegebene Versprechen seines Vaters einzulösen und den preußischen Staat in die Reihe der konstitutionellen Staaten einzuordnen. Die mit Spannung erwartete Antwort enthielt eine entschiedene Ablehnung. Der König denke an eine weitere Entwicklung der Provinzialstände, wolle aber von Volksvertretungen im modernen Sinne nichts wissen. (Patriarchalisches Königtum, nicht konstitutionelles.) Die Erkenntnis der Kluft zwischen dem Gedankenkreis des Königs und den Forderungen des Volkes brachte den ersten Mißklang in den allgemeinen Jubel. Bald verstummte derselbe ganz und gar und es verbreitete sich eine Mißstimmung, welche in der Tagespresse, in Gedichten und Flugschriften einen Ausfluß suchte und fand. Die Unzufriedenheit wuchs von Jahr zu Jahr und nahm mit der Zeit eine bedenkliche Höhe an. 4. Da erschien im Februar 1847 ein königliches „Patent," Am Febr^i^
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