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1. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 37

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
37 lichkeit aufzustellen, da jeder im Volke frei in moralischer Richtung entwickeln knne, und auf solche Weise das Volk zu ntigen, König und Vaterland zu lieben, da es Gut und Leben ihnen gern zum Gpfer bringe. Ittit Ihrem Beistande, meine Herren, ist vieles bereits geschehen. Der letzte Rest der Sklaverei, die (Erbuntertnigkeit, ist vernichtet, und der unerschtterliche Pfeiler jedes Thrones, der Wille freier Menschen, ist ge-grndet. Das unbeschrnkte Recht zum Erwerb des Grundeigentums ist proklamiert. Dem Volke ist die Befugnis, seine ersten Lebensbedrfnisse sich selbst zu bereiten, wiedergegeben. Die Städte sind mndig erklrt, und andere minder wichtige Bande, die nur einzelnen ntzen und dadurch die Vaterlandsliebe lhmten, sind gelost. Wird das, was bis jetzt geschah, mit Festigkeit aufrecht erhalten, so sind nur wenige hauptschritte mehr brig. Ich nehme mir die Freiheit, sie Ihnen einzeln aufzuzhlen, nicht um Ihre Handlungen dadurch zu leiten, denn Ihre Einsicht und Patriotismus bedrfen keiner Leitung, fondern um Ihnen zur Beurteilung meiner Handlungen und Absichten einen Mastab zu geben. 1. Regierung kann nur von der hchsten Gewalt ausgehen. Sobald das Recht, die Handlungen eines Mituntertans zu bestimmen und zu leiten, mit einem Grundstcke ererbt oder erkauft werden kann, verliert die hchste Gewalt ihrer Wrde, und im gekrnkten Untertan wird die Anhnglichkeit an den Staat geschwcht. Nur der König sei Herr, infofern diese Benennung die Polizeigewalt bezeichnet, und sein Recht be nur der aus, dem er es jedesmal bertrgt . . . 2. Derjenige, der Recht sprechen soll, hnge nur von der hchsten Gewalt ab. Wenn diese einen Untertan ntigt, da Recht zu suchen, wo der Richter vom Gegner abhngt, dann schwcht sie selbst den Glauben an ein unerschtterliches Recht, zerstrt die Meinung von ihrer hohen Wrde und den Sinn fr ihre unverletzbare Heiligkeit. Die Aufhebung der Patri-monial-3urisdiktion ist bereits eingeleitet. 3. Die (Erbuntertnigkeit ist vernichtet. (Es bestehen aber noch in einigen Gegenden Gesindeordnungen, welche die Freiheit des Volks lhmen . . . (Es bedarf meiner (Einficht nach keiner neuen Gefindeordnung, fondern nur die Aufhebung der vorhandenen. Das, was das allgemeine Landrecht der das Gesindewesen festsetzt, scheint mir durchaus zureichend. In diesen drei Stzen ist die Freiheit der Untertanen, ihr Recht und ihre Treue gegen den König begrndet. Alle Bestimmungen, die hiervon ausgehen, knnen nur Gutes wirken. Das nchste Befrderungsmittel scheint 4. eine allgemeine Hational-Reprfentation. heilig war mir und bleibe mir das Recht und diese unumschrnkte Gewalt unsres Knigs. Aber damit dieses Recht und diese unumschrnkte Gewalt das Gute wirken kann, was in ihr liegt, schien es mir notwendig, der hchsten Gewalt ein Mittel zu geben, wodurch sie die Wnsche des Volkes kennen lernen und ihren Bestimmungen Leben geben kann. Wenn dem Volke alle Teilnahme an den Operationen des Staates entzogen wird, wenn man ihm sogar die Verwaltung seiner Kommunalangelegenheiten entzieht, kommt es bald dahin, die Regierung teils gleichgltig, teils in einzelnen Fllen in Opposition

2. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 158

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
158 kularinteressen waren mehr in den Hintergrund gedrngt. In jenen schnen Frhlingstagen des flpril wehte es wie kaiserliche Luft durch die wetten deutschen Gaue. Die groen Ideen des Kaisertums, uralte Erinnerungen von der Herrlichkeit deutscher Nation bewegten die Geister und stimmten wunderbar feierlich, als ob der alte Barbarossa, der im Uysshauser am Steintisch schlft, eben erwachen wollte und die unsichtbaren Tore des Berges schon ausgingen. flm 18. Mai wurde die Versammlung, die man abwechselnd Nationalversammlung, Reichstag und Parlament nannte, in der Paulskirche ,u Frankfurt a. m. erffnet. Sie zahlte damals schon der 300 Mitglieder, die sich spter auf der 500 ergnzten. Die Mehrheit gehorte den Konstitutionellen, nur eine Minderheit war demokratisch. Zum Prast-denten wurde Heinrich von Gagern gewhlt, der damals vorzugsweise der (Edle" hie. Man blieb bei dem Beschlu des Vorparlaments stehen, nach welchem das Vereinbarungsprinzip ausgeschlossen wurde und die Der-fammlung allem die deutsche Verfassung machen sollte ohne irgendeine Einmischung oder Widerrede von feiten der Fürsten. Sofern das Parlament selbst die Exekutivgewalt nicht bernommen hatte und kein regierender Konvent sein wollte, aber auch der alte Bundestag im hchsten Grade unpopulr war, tagte man lange und eifrig der eine provisorische Exekutive. Inzwischen wurden im stillen Unterhandlungen gepflogen, und infolgedessen schlug Gagern einen provisorischen Reichsver-weser vor. Er tat, wie er selber sagte, einen khnen Griff, indem er der National-Verfammlung riet, diesen allein, ohne Anfrage bei den Fürsten, zu whlen, und zugleich den Erzherzog Johann als den passendsten Kandidaten fr die gedachte Wrde bezeichnete. Der Erzherzog wurde gewhlt, weil er und obgleich er ein Erzherzog war. Der Reichsverweser wurde nur provisorisch bis zur Wahl des definitiven Reichsoberhauptes ernannt. Er erbte die Funktionen des Bundestags, welcher als solcher aufhorte, flm 11 Juli hielt der Erzherzog seinen Triumpheinzug tn Frankfurt und am folgenden Tage der Bundestag feine letzte Sitzung, indem er feine Gewalt dem neuen Reichsverweser bertrug. In der Zwischenzeit begann das Parlament Verhandlungen der die deutschen Grundrechte, die der knftigen Reichsnerfaffung zugrunde gelegt und eine Magna Charta fr die Nation werden sollten. Damit wurden die Schleusen fr einen unendlichen Strom von doktrinren Reden auf- gezogen. tm Oktober beraten, aber erft am 21. Dezember allgemein verkndet, verbrgten die Gleichheit aller Deutschen vor dem Gesetz, Abschaffung aller Standesvorrechte, gleiche Wehrpflicht, Freizgigkeit. persnliche Freiheit, hausrecht, Prefreiheit, Lehrfreiheit Gleichheit aller Kulte, Trennung der Schule von der Kirche, vereinsrecht, versamm-lungsrecht, Schwurgerichte, ffentlichkeit und Mndlichkeit, Abschaffung aller buerlichen Lasten, alles Lehnsverbandes, der Fideikommie, der Todes-strafe.

3. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 142

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Spur. Sieben hochachtbare Gelehrte, ein jeder hervorragend in seinem Fache, alle dafr bekannt, nur ihrer Wissenschaft und ihrem Berufe zu leben und von jedem ffentlichen Treiben sich fernzuhalten, treffen zusammen in dem Entschlsse, einen fltt zu vollziehen, von dem die im voraus ahnen knnen, da er ihnen groe Unannehmlichkeiten beretten, vielleicht ihre Stelle kosten werde,- sie vollziehen gleichwohl diesen Akt, einfach, weil ihr Gewissen ihnen solches gebietet; sie wanken nicht einen Augenblick in ihrem mannhaften Entschlsse, als die rgste der ge-frchteten Solgen, ihre Amtsentsetzung, wirklich eintritt; sie suchen ebensowenig aus dem aufsehen, das ihr Schritt macht, aus den Huldigungen, die ihnen dargebracht werden, irgendwie vorteil fr ihre Personen zu ziehen, weisen vielmehr diese Huldigungen, soviel sie knnen, in unge-heuchelter Bescheidenheit zurck. _ . ... Die Persnlichkeiten der sieben Männer selbst waren Brgschaft dafr, da man es hier lediglich mit einem Ausflu strengster Gewissenhaftigkeit, ohne alle und jede politischen oder persnlichen Nebenrcksichten, zu tun hatte. Die offiziellen Kreife befanden sich in grter Verlegenheit. Sie konnten der sittlichen (Ehrenhaftigkeit ebenso wie der wissenschaftlichen Be-beutung von Mnnern, wie Dahlmann, Hlbrecht u. a. ihre Hochachtung nicht versagen; aber sie wollten auf der anderen Seite auch nicht irgend etwas tun, was den König von Hannover verletzen knnte, oder gegen das verstoen, was man in diesen Kreisen die Solidaritt der k^ns^' vativen Interessen" nannte. So bewegten sie sich in den peinlichsten Selbstwidersprchen. In den Stndeslen der konstitutionellen deutschen Staaten weckte der Verfassungskampf der Hannoveraner ein lautes (Echo. Ivo immer eine deutsche Stndeversammlung in den nchsten Jahren zusammentrat, da gelangte auch alsbald die hannoversche Frage" auf die Tagesordnung, da wurde die Regierung entweder wegen ihrer Abstimmung der diese Frage in der Bundesversammlung interpelliert oder mit Antrgen wegen Herstellung des gestrten Rechtszuftandes in Hannover bestrmt. Nicht blo die liberale Opposition stellte solche Antrge, auch sehr konservative Ittnner sprachen ihr Mivergngen der das in Hannover vorgefallene unverhohlen aus. , ir. r , . , Dabei kam nun aber mehrfach auch eine wesentliche Lcke der be-stehenden Bundesverfassung zur Sprache, der Mangel eines obersten Gerichtshofes, bei welchem jeder deutsche Untertan, ohne eine Inkompetenzerklrung" befrchten zu mssen, einen sicheren Schutz fr von oben her verletzte Rechte finden knnte. In einzelnen Stndekammern wurden Antrge auf (Errichtung eines unabhngigen und unparteiischen Bundes-gerichts gestellt, wie Preußen ein solches schon bei Beratung der Bundesakte 1814 herzustellen gesucht hatte, leider wegen des Widerspruchs Bayerns und Wrttembergs vergebens. Und so leitete diese, von Haus freiheit-liehe, hannoversche Frage durch die Gemeinsamkeit des Interesses, welches alle konstitutionellen deutschen Staaten an der Hufrechterhaltung des ver-

4. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 144

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
144 endlich die dem Staatsgrundgesetze zur Last gelegte Verletzung wesent-licher Kniglicher Rechte angeht, so bleibt den untertnigst Unter-zeichneten in bezug auf diese schwerste, aber gnzlich unentwickelt gebliebene Anklage nichts anders brig, als daran zu erinnern, da das Knigliche Publikationspatent vom 26. September 1833 sich gerade die Sicherstellung der landesherrlichen Hechte ausdrcklich zum Ziele nimmt, da die deutsche Bundesversammlung, welche gleichzeitig mit den stndischen Verhandlungen der das Staatsgrundgesetz eine Kommission gerade zu demselben Ziele aufstellte, keine Rge derart jemals ausgesprochen hat, da vielmehr das Staatsgrundgesetz dieses Knigreichs in ganz Deutschland das Lob weiser Migung und Um-ficht gefunden hat. Wenn daher die untertnigst Unterzeichneten sich nach ernster Erwgung der Wichtigkeit des Falles nicht anders berzeugen knnen, als da das Staatsgrundgesetz seiner Errichtung und seinem Inhalte nach gltig sei, so knnen sie auch, ohne ihr Gewissen zu verletzen, es nicht stillschweigend geschehen lassen, da dasselbe ohne weitere Untersuchung und Verteidigung von feiten der Berechtigten allein auf dem Wege der Macht zugrunde geht. Ihre unabweis-liche Pflicht vielmehr bleibt, wie sie hiermit tun, offen zu erklären, ba sie sich durch ihren auf das Staatsgrundgesetz geleisteten Cid fort-whrend verpflichtet halten mssen, und daher weder an der Wahl eines Deputierten zu einer auf andern Grundlagen als denen des Staatsgrundgefetzes berufenen allgemeinen Stndeversammlung teilnehmen. noch die Wahl annehmen, noch endlich eine Stndeversamm-lung, die im Widerspruche mit den Bestimmungen des Staatsgrund-' gesetzes zusammentritt, als rechtmig bestehend anerkennen drfen. Wenn die ehrerbietig unterzeichneten Mitglieder der Landesuniversitt hier als einzelne auftreten, so geschieht es nicht, weil sie an der Gleichmigkeit der berzeugung ihrer Kollegen zweifeln, sondern weil sie so frh als mglich sich vor den Konflikten sicherzustellen wnschen, welche jede nchste Stunde bringen kann. Sie sind sich bewut, bei treuer Wahrung ihres amtlichen Berufs die studierende Jugend stets vor politischen Extremen gewarnt und, so viel an ihnen lag, in der Anhnglichkeit an ihre Landesregierung befestigt zu haben. Hlleirt das ganze (Belingen ihrer Wirksamkeit beruht nicht sicherer auf dem wissenschaftlichen Werte ihrer Lehren als auf ihrer persnlichen Unbescholtenheit. Sobald sie vor der studierenden Jugend als Männer erscheinen, die mit ihren (Eiden ein leichtfertiges Spiel treiben, ebensobald ist der Segen ihrer Wirksamkeit dahin. Und was wrde Sr. Majestt dem Könige der Eid unserer Treue und Huldigung be-deuten, wenn er von solchen ausginge, die eben erst ihre eidliche Versicherung freventlich verletzt haben? 5. E. Dahlmann, E. fllbrecht, Jakob Grimm, Wilhelm Grimm, G. (Bervinus, h. Ewald, Wilhelm Weber.

5. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 234

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
Das Gefecht vom 6. August bei Spichern hat grere Dimensionen und Resultate gehabt, als bisher bekannt gewesen. Das franzsische Korps Frossard ist in demselben fast gnzlich aufgelst worden, die Verluste des-selben an Toten und verwundeten sind auerordentlich bedeutend. Das Lager einer Division und verschiedene bedeutende Magazine sind genommen, auerdem eine sehr groe Hnzahl (Befangene eingebracht, deren Zahl sich noch stndlich vermehrt. Bis jetzt bereits der 2000. Aber auch der diesseitige Verlust bedeutend, bei der 5. Division allein zirka 1800 Utann. Die franzsische Armee weicht auf allen Punkten zurck. St. Avold von diesseitigen Truppen besetzt. Patrouillen streifen bis 2 Meilen vor Hetz. Saarbrcken, 10. August, abends. Die franzsische Armee setzt ihren Rckzug gegen die Mosel auf allen Punkten fort, von smtlichen preuischen Armeen folgt die Kavallerie ihr auf dem Fue. Proklamation König Wilhelms an das franzsische Volk. jahn, Kaiser Wilhelms Gedenkbuch. Hauptquartier Saarbrcken, vom 11. August. U)ir Wilhelm, König von Preußen, tun den Bewohnern der durch die deutschen Armeen besetzten franzsischen Gebietsstellen zu wissen, was folgt: Nachdem der Kaiser Napoleon die deutsche Nation, welche wnschte und noch wnscht, mit dem franzsischen Volke in Frieden zu leben, zu Waffer und Lande angegriffen hatte, habe ich den Oberbefehl der die deutschen Armeen bernommen, um diesen Angriff zurckzuweisen; ich bin durch die militrischen Ereignisse dahin gekommen, die Grenzen Frankreichs zu berschreiten. Ich fhre Krieg mit den franzsischen Soldaten und nicht mit den Brgern Frankreichs. Diese werden demnach fortfahren, einer vollkommenen Sicherheit ihrer Person und ihres (Eigentums zu genieen, und zwar so lange, als sie mich nicht selbst durch feindliche Unternehmungen gegen die deutschen Truppen des Hechts berauben werden, ihnen meinen Schutz angedeihen zu lassen. Die Generale, welche die einzelnen Korps kommandieren, werden durch besondere Bestimmungen, welche zur Kenntnis des Publikums werden gebracht werden, die Maregeln festsetzen, welche gegen die Gemeinden oder gegen einzelne Personen, die sich in Widerspruch mit den Kriegsgebruchen setzen, zu ergreifen find; sie werden in gleicher Weise alles, was sich auf die Requisitionen bezieht, festsetzen, welche durch die Bedrfnisse der Truppen als ntig erachtet werden, sie werden auch die Kursdifferenz zwischen deutscher und franzsischer Whrung feststellen, um so den Linzelverkehr zwischen den Truppen und den Bewohnern zu erleichtern. Wilhelm.

6. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 43

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
43 persnlichen Stand des Besitzers begrndete Einschrnkung und Suspension gewisser gutsherrlichen Rechte fallen gnzlich weg . . . 2. Freie Wahl des Gewerbes. Jeder Edelmann ist ohne jeden Nachteil seines Standes befugt, brgerliche Gewerbe zu treiben; und jeder Brger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Brger- und aus dem Brger- in den Bauernstand zu treten. Aushebung der Erbuntertnigkeit. 10. Nach dem Datum dieser Verordnung entsteht fernerhin kein Untertnigkeitsverhltnis, weder durch Geburt, noch durch Heirat, noch durch bernehmung einer untertnigen Stelle, noch durch Vertrag. ii. Hit der Publikation der gegenwrtigen Verordnung hrt das bisherige Untertnigkeitsverhltnis derjenigen Untertanen und ihrer Weiber und Rinder, welche ihre Bauerngter erblich, oder eigentmlich, oder erb-zinsweise, oder erbpchtlich besitzen, wechselseitig gnzlich auf. 12. mit dem Martinitage ein tausend acht hundert und zehn hrt alle Gutsuntertnigkeit in Unsern smtlichen Staaten auf. Nach dem Martini-tage 1810 gibt es nur freie Leute, so wie solches auf den Domnen in allen Unsern Provinzen schon der Fall ist, bei denen aber, wie sich von selbst versteht, alle Verbindlichkeiten, die ihnen als freien Leuten ver-mge des Besitzes eines Grundstckes, oder vermge eines besondern ver-trges obliegen, in Kraft bleiben. Nach dieser Unserer Allerhchsten Willensmeinung hat sich ein jeder, den es angeht, insonderheit aber Unsre Landeskollegia und brigen Be-Hrden, genau und pflichtmig zu achten, und soll die gegenwrtige ver-ordnung allgemein bekannt gemacht werden. Urkundlich unter Unserer hchsteigenhndigen Unterschrift. Friedrich Wilhelm. Schrtter. Stein. Schrtter Ii. 32. von den Rechten und Verhltnissen der Stadtver- ordneten. pertz, a. a. . Aus der Stdteordnung. Tit. Vi, Abschnitt Ii. 108. Die Stadtverordneten erhalten durch ihre Wahl die unbe-schrnkte Vollmacht, in allen Angelegenheiten des Gemeinwesens der Stadt, die Brgergemeine zu vertreten, smtliche Gemeineangelegenheiten fr sie zu besorgen und in betreff des gemeinschaftlichen Vermgens, der Rechte und der Verbindlichkeiten der Stadt und der Brgerschaft, namens der-selben, verbindende Erklrungen abzugeben. 109. Besonders sind sie befugt und verpflichtet, die zu den ffent-lichen Bedrfnissen der Stadt ntigen Geldzuschsse, Leistungen und Lasten auf die Brgerschaft zu verteilen und zu deren Aufbringung ihre Ein-

7. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 28

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
28 Huftrage des Staates, der andere fr die Stnde einer Provinz und der dritte fr irgendeine Stadt. Wenn die Sache nicht so sehr traurig gewesen wre, htte man darber lachen knnen. 1(9* wirtschaftliche Maregeln Steins 5807. Bcguclins Denkwrdigkeiten. In betreff der inneren Verwaltung fand Stein es lcherlich, groe Vernderungen in einem Lande vornehmen zu wollen, der das wir in keiner lveise frei verfgen konnten, aber er fand es angemessen, im geheimen die knftige Verwaltung vorzubereiten und schon jetzt verord-nungen zu erlassen, die der Zeit, dem Geiste der Nation und der bedrngten Lage des Staates entsprachen. Zu diesem Behufe erlie er das Edikt vom 9. Oktober (1807), durch welches eine wahrhafte Sklaverei gnzlich abgeschafft wurde. Jeder Gutsbesitzer konnte fordern, da die Shne und Tchter seiner Gutsuntertanen ihm fr einen migen Lohn dienten, der ebenso, wie ihre Bekstigung, durch die Provinzialgesetze festgesetzt war. Dieses Recht hrte auf. Jedermann bekam die Befugnis, adlige Gter zu kaufen, mochte er Brger ober Bauer fein. Jeder Gutsbesitzer durfte mit feinem Gute machen, was er wollte, einen Teil bavon verkaufen ufw. Dieses (Ebikt brachte eine lebhafte Hufregung hervor. Mehrere Gutsbesitzer erhoben ein groes Geschrei barber, anbere bewunderten es, und die vernnftigen Leute muten zugestehen, ba es das sicherste Mittel war, die Industrie und den Nationalwohlstand zu heben. Die ungeheuren Verluste, die der Krieg verursacht hatte, machten es den Grundeigentmern unmglich, ihre hypothekenschulden im Falle einer Knbigung von feiten der Glubiger zu bezahlen. Die Seltenheit des baren Gelbes gab bemselben einen bertriebenen tert, und die Glubiger fingen beshalb an, zu knbigen. Dieses Verfahren wrbe alle Grundbesitzer ruiniert haben, und man erlie daher vor der Hnkunft Steins ein (Ebikt, kraft beffen die Gutsbesitzer weber Kapital noch Zinsen zu bezahlen brauchten, wenn sie durch den Krieg gelitten hatten, hinsichtlich der Zinsen war bies die schndeste Ungerechtigkeit gegen die Glubiger, die darber htten verhungern knnen. Stein machte diesem Mibrauch ein Ende. Man erlie ein Moratorium1) hinsichtlich der Kapitalien auf drei Jahre, verpflichtete aber die Gutsbesitzer, die Zinsen pnktlich zu zahlen. (24. November 1807.) (Eine dritte Verordnung erschien der das unter dem Namen Tresor- _ scheine2) bekannte Papiergeld. Dieses Papier- hatte bis zum Hnfange des Krieges feinen vollen toert. (Es gab Bureaus, die jedem auf verlangen !) Dergl. hierzu Lehmanns Stein-Biographie. 2. Bd., S. 271, 292295. --) Ebenda: S. 163 ff.

8. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 36

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
36 3u den Waffen: Auf! Schlagt Lrmen! Rhrt die Trommeln! Fhrt alle Völker ins Gefecht! Ganz Frankreich Bewaffne sich! Die Ehre ist verpfndet, Die Krone, das Palladium entwendet! Setzt alles Blut, setzt euer Leben ein! Frei mu sie sein, noch eh' der Tag sich endet. Wenn aber dann die Gefangene in der Angst um ihren König sich betend auf die Knie warf: Hre mich Gott, in meiner hchsten Not! Hinauf zu dir, in heiem Flehenswunsch, In deine Himmel send' ich meine Seele.--- da war fein Beifallklatschen mehr, da fllten sich die Hugen mit Trnen der Andacht, der heiligen Freude, wenn dem Gebet die (Erhrung folgte, der schmerzlichen Siegesluft, wenn die Siegerin verwundet dalag, der Er-Hebung, wenn sie einer verklrten gleich mit ihrer Fahne sich aufrichtete und sterbend niedersank. So fhlte Berlin in den Tagen unserer (Erniederung, und Berlin war damals mehr als die Hauptstadt des Landes, sie war das schlagende Herz der Nation: was hier gefhlt wurde, wurde weithin im nrdlichen Deutschland mitgefhlt. 27. Scharnhorst an Stein der die nationale Wiedergeburt. (27./U. 1807.) pertz, Das Leben des Ministers Freiherrn von Stein. Utan mu der Nation das Gefhl der Selbstndigkeit einflen, man mu ihr Gelegenheit geben, da sie mit sich selbst bekannt wird, da sie sich ihrer selbst annimmt, nur erst dann wird sie sich selbst achten und von anderen Achtung zu erzwingen wissen. Darauf hinzuarbeiten, dies ist alles, was wir knnen. Die Bande des Vorurteils lsen, die (po= litifche) Wiedergeburt leiten, pflegen und sie in ihrem freien Wachstum nicht hemmen, weiter reicht unser hoher Wirkungskreis nicht. So sehe ich die Sache, so sehe ich unsere Lage an. 28. Steins politisches Testament. pertz, Das Leben des Ministers Freiherrn von Stein. Umstnde, deren Darstellung es nicht bedarf, forderten meinen Austritt aus dem Dienste des Staates, fr den ich lebe, und fr den ich leben werde. In den ueren Verhltnissen herrscht die Notwendigkeit so stark und mchtig, da die Stimme eines Individiums darin wenig vermag. In der Verwaltung des Innern fetzte ich mein Ziel. (Es kam darauf an, die Disharmonie, die im Volke stattfindet, aufzuheben, den Kampf der Stnde unter sich, der uns unglcklich machte, zu vernichten, gesetzlich die Ihg-

9. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 111

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
111 befangene Massen bildet- die, whren!) sie dem Schwcheren Ehrfurcht gebieten, ihn zugleich auch strken durch ihre Macht, leitet am natrlichsten in ie Mitte der Verfassung hinein. Diesen Mchten werbe die Gewhr der Einheit anvertraut- sie sollen mit starkem Hrm das verknpfenbe Banb zusammenhalten, das Reich vertreten vor dem Huslanb, hanbhaben seine Kriegsmacht, alle Krfte leiten zum gemeinen Ziel der Selbsterhaltung, wachen der die Reichsgesetze und jebe ftrenbe Willkr im Innern nieberhalten. (Ein Rat, den die pursten zu bestimmten Seiten in eigener Person besuchen, be unter ihrem Vorsitz die gesetzgebenbe Gewalt und bringe fortfchreitenbes, sich immer selbst ergnzenbes Leben in die Verfassung, bamit biefe, als bteibenb gesetzt, nicht erstarre, und wenn wir den Franzosen gleich sie jebes Jahr nbern wollen, nicht zum (Bespotte werbe, von biesem Rate mge dann des Reiches neue innere Grbnung ausgehen, ba alle nach dem gleichen Rechte gerichtet werben, ba mit gleichem Ma gemessen wirb, ba die Abgaben unter alle in gleicher Verteilung umgelegt werben, ba alle Waffenfhigen zur verteibigung des Vater-lanbes und alle verstnbigen zu seinem Dienst berufen sinb. llnb wenn die Fürsten also auf gemeinem Reichstag beisammen sinb, dann werben sie fhlen und erkennen, ba nun der Geist des gesamten Volkes der ihnen ruht; ba aber jeher fr sich nur einen Strahl bavon in sich trgt, den er hegen und pflegen mu in frommer Liebe und nicht verraten und verkaufen fremden Vlkern. Jeder wird einsehen, da er fr sich keinen Verkehr mit dem Auslande haben darf, und da der Geist seines Volkes im Zorne von ihm weicht, wie er sich verrterisch zu demselben wendet, und ba das entseelte (Blieb sogleich von dem lebenbigen Leibe des Ganzen gefchieben werben mu. Denn nicht mehr soll das Huslanb zwischen die Ringe und Schienen des Harnisches feine Dolche bohren; alles soll eng und fest geschlossen aufeinanber liegen, bamit jebe brohenbe Gefahr an der schirmenden Wehr abgleitet. Darum wird des Reiches Rechte das Schwert des Angriffs führen, die Linke den Schild des Schirmes, und fo wird beschtzt fein das Haupt, das unter dem krnenden Helme geborgen ruht, und alle Gliedmaen, die der Stahl umfngt, und das gesamte reisige Volk ruht fest und sicher auf feiner angestammten Erde; und die Nachbarn, denen es bisher ein (Bespotte war, werden mit scheuer Achtung zu ihm hinbersehen. Und wie des Reiches erlauchte Stnde also gewappnet unter der alten, heiligen (Eiche um die Obergewalt im Kreise sich sammeln, so werden sie zu Hause selbst in Mitte eines solchen Bundes ihre Stelle haben, tvo die Stimmfhrer ihres Volkes, feine (Erwhlten und Erlesenen, sie umstehen. Zur Zeit unserer babylonischen Gefangenschaft, als die Emprung aller Glieder gegeneinander ausgebrochen und sie sich von der gemeinsamen Lebensmitte losgesagt und der Despotismus nach oben hin von allen Pflichten sich entbunden, hat er sie bafr alle nach unten hin den Vlkern aufgelegt und alle ihre Rechte roeggefchlungen. Da ist die stnbische Verfassung, auf beren Sulen die Vter das Staatsgebube ge= grnbet hatten, abgebrochen warben; und es steht der Thron nun einsam

10. Lesebuch zur Geschichte des 19. Jahrhunderts - S. 188

1909 - Frankfurt am Main [u.a.] : Diesterweg
188 der schleswig-holsteinschen Bewegung zuerst ein festes Ziel und eine scharfe Waffe im Kampfe verlieh. Uwe Lornsen wies darin auf Grund von Urkunden nach, da die Ritterschaft Schleswig-Holsteins im Iahre 1460 den Grafen von Oldenburg, den die Dnen zu ihrem König erhoben hatten, zum Herzog von Schleswig und Grafen von Holstein gekrt habe nicht als dnischen König (wenn auch wohl mit Rcksicht darauf, da sie dadurch den ewigen Kmpfen zwischen den beiden Lndern ein Ende zu machen hoffte), sondern als Grafen von Idenburg, nicht gezwungen, sondern in vollkommen freier Wahl. In einer wohlverklausulierten vlkerrechtlichen Hfte, der sogenannten Unionsurkunde", hatte die Ritterschaft noch vor der Wahl drei Bedingungen gestellt, und diese Urkunde war von beiden Teilen beschworen worden: 1. da die Herzogtmer selbstndige Lnder bleiben sollten; 2. da sie fr immer unzertrennlich sein sollten; 3. da in den Herzogtmern lediglich der Mannesstamm (nach deutschem Frstenrecht) zur Erbfolge berechtigt sei. Fr die Haltung der Schleswig-Holsteiner war dies ein entscheidendes (Ereignis. Gleich allen diesen nrdlichen deutschen Stmmen besitzt das Volk von Schleswig-Holstein einen sehr ausgebildeten Sinn fr das historische Recht und eine groe Zhigkeit in dessen Verteidigung. Jene drei Punkte der ,,Unionsurkunde" wurden von jetzt an ebenso viele Losungsworte des Widerstandes gegen alle vom Knigreich aus unternommenen Danisierungs-versuche. Und ein solcher Widerstand ward nur zu bald in hchstem Grade notwendig. 3m Jahre 1844 stellte ein Mitglied der dnischen Stndever-fammlung zu Roeskilbe, Algreen Ussing, den Antrag: der König wolle die ganze dnische Monarchie fr unteilbar und nach dem ,Knigsgesetz' (welches auch weibliche (Erbfolge zulie) vererbend erklären". Huf diesen Antrag folgte 1846 ein Erla des Knigs Christian Viii. (ein sogenannter offener Brief"), der die (Einverleibung Schleswigs in Dnemark aussprach. Das gleiche hinsichtlich des deutschen Bundeslandes Holstein zu tun, trug man doch Bedenken. Dagegen nun erhoben sich wie ein Mann die beiden deutschen Stnde-Versammlungen von Schleswig und Holstein. An der Spitze der schleswigschen Stndeversammlung stand als Prsident der Advokat Wilhelm Hartwig Beseler in Schleswig, ein Mann von entschlossenem und zhem Charakter; an der Spitze der holsteinischen der Professor des Staatsrechts an der Universitt Kiel, Falk, ein durch sein Alter wie durch seinen Ruf als wissenschaftliche Autoritt ehrwrdiger Gelehrter. Beide Versammlungen beschlossen eine Adresse an den König, worin sie die verbrieften Rechte der Herzogtmer gegen die in dem Offenen Brief" kundgegebenen Absichten verwahrten. Die holsteinischen Stnde richteten gleichzeitig eine (Eingabe an den Bundestag, worin sie dessen Hilfe anriefen. Der knigliche Kommissar erklrte, eine solche Adresse nicht annehmen, berhaupt Petitionen der Stnde in dieser Angelegenheit nicht zulassen zu knnen. Da erhoben sich in der einen wie in der anderen Stndeversammlung smtliche Abgeordnete (bis auf einen ganz kleinen Rest) und erklrten einmtig, einer nach dem anderen, da
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