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1. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 73

1894 - Dresden : Ehlermann
§ 24- Unabhängigkeitskampf Nordamerikas. 73 Stempeltaxe auf Vorstellung amerikanischer Abgesandter (Franklin) zurückgenommen, aber eine Einfuhrsteuer auf Thee, Glas, Papier- und Farbewaren gelegt. Die Kolonien verpflichten sich infolgedessen, den englischen Handelsartikeln den amerikanischen Markt zu verschliessen. 1773. Ausschreitung in Boston. [Als Theekisten der ostindischen Kompagnie unter militärischer Bedeckung in den Hafen von Boston eingeführt werden, überrumpelt eine als Indianer verkleidete Bürgerschar das einführende Schiff und schüttet seine Last ins Meer.] Die englische Regierung verfügt Schliessung des Hafens und beschränkt unter Verbot aller Bürgerversammlungen die verfassungsmässigen Freiheiten von Massachusetts. Ein Kongress von Abgesandten der einzelnen nordamerikanischen Staaten tritt in Philadelphia zusammen (Washington, Jefferson u. a). Die allen Menschen gemeinsamen Rechte auf Freiheit, Schutz des Lebens und Eigentums, Selbstbestimmung u. a. (die sogenannten „Menschenrechte“, vgl. § 21, Ii.) werden zusammengestellt. Das Schriftstück wird, mit den Forderungen der amerikanischen Staatsbürger vereint, an den König abgesandt und in Zuschriften an das englische Volk verbreitet. Die Handlung der freiheitliebenden Unterthanen wird von der englischen Regierung als Aufruhr ausgelegt und trotz Einspruchs geistvoller Parlamentsredner durch Verhängung des Aufruhrzustandes über Massachusetts und Abbruch der Handelsbeziehungen zu Neuengland geahndet. Die nordamerikanischen Pflanzstaaten rüsten sich einmütig zum Widerstande. [Nur das englische, früher französische Kanada für ihre Sache zu gewinnen , gelingt ihnen bei der Politik der englischen Regierung, diesem einzelne Freiheiten zu gewähren, nicht.] Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg 1775— 1783. _ Iii. Die Losreissung vom Mutterlande. Die schnell gebildeten Milizen der Amerikaner leisten, wenn auch anfangs im Nachteil, in einzelnen Gefechten den geordneten englischen Truppen Widerstand. Energischere Kriegführung erst durch Washington. [Washington, Pflanzer in Virginien, geb. 1732. Durch Selbststudium, ms eson ere der Mathematik, gebildet, kriegsgeübt durch Kampf gegen die ndianer und (zur Zeit des siebenjährigen Krieges) gegen die Franzosen. Abgesandter zum Kongress in Philadelphia.] 1775 zum Oberfeldherrn gewählt, überschreitet er um eihnachten 1776 den Delaware (vgl. das Gemälde von

2. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 86

1894 - Dresden : Ehlermann
86 Französische Revolution. — § 27. Konstituierende Nationalversammlung. gründet, breitet sich durch Zweigvereine über ganz Frankreich aus. Daneben gewinnt der Klub der ,, Co rdeli ers*' (Versammlungsort: ein Franziskanerkloster; Mitglieder Danton, Desmoulins), der im Geheimen für den Herzog von Orleans arbeitet, Macht über den hauptstädtischen Pöbel. — Dagegen der gemässigte Klub der ,,Feuillants“ von geringerem Einfluss und bald sich auflösend.] Iii. Die Nationalversammlung, a) Parteien. Eine konstitutionelle nimmt sich die englische Ver-fassung als Muster und lehnt sich an Montesquieu an; die treibende demokratische (Sieyes, Lafayette) sucht die Rouss eausehen Gedanken zu verwirklichen. Der bedeutendste Staatsmann und Redner der Versammlung ist Mirabeau. [Mirabeau, ein Provengale, 1749 geb., von leidenschaftlicher Gemütsart und starkem Ehrgeiz, bei unglücklichen Familien Verhältnissen früh in sittliche Irrbahnen gelenkt. Sein despotischer Vater lässt ihn (lettre de cachet!) wegen einer groben Verirrung einsperren. Während seiner Haft in Vincennes reifen seine Gedanken über Welt und Staat. Befreit, lebt er als Schriftsteller in England, dessen Zustände er kennen lernt; längerer Aufenthalt in Berlin (seine Schrift über „die preussische Monarchie*'). Ein gereifter Mann, tritt er als Vertreter des dritten Standes in die politische Laufbahn. Glänzender Redner und umsichtiger Politiker.] Die leitenden Gedanken der Versammlung (und des Zeitalters) werden in der „Erklärung der Menschenrechte“ nach amerikanischem Vorgang am 27. August 1789 auf Lafayettes Antrag ausgesprochen. b) Neugestaltung des Staatswesens. 1) Gesellschaft-4.August lieh. 4.-August 1789 (Antrag des Vicomte von Noailles) 1789 Aufhebung aller mittelalterlichen Vorrechte der bevorzugten Klassen! Sturm der Entsagung! Der Adel giebt sämtliche Frohndienste und Feudallasten ohne Entschädigung auf, die Geistlichkeit ihre Zehnten.* Dadurch der Bauer wieder freier Grundeigentümer! Die Käuflichkeit der Ämter wird aufgehoben, die Beamten- und Offiziersstellen werden allen Ständen zugänglich gemacht, auch wird gleichmässige Besteuerung aller Volksklassen beschlossen. Später auch Aufhebung des Adels. 2) Politisch. Vertretung des Volkes nur durch eine Kammer. Gegen deren Beschlüsse kann der König nur ein ?,suspensives (aufschiebendes) Veto“ einlegen und damit die Giltigkeit auf vier Jahre hinausschieben. Mirabeaus glänzende Rede dagegen! * Der närrische (deutsche) Baron Anacharsis Cloots dankt in einer possenhaft in Scene gesetzten Vorführung von Vertretern der verschiedenen Nationen in ihrer Nationaltracht der Versammlung im Namen der Menschheit für diese Beschlüsse.

3. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 87

1894 - Dresden : Ehlermann
Französische Revolution. — §27. Konstituierende Nationalversammlung. 87 3) Kirchlich. Die Kirchengüter werden für den Staat eingezogen; die geistlichen Orden aufgehoben. Die Besoldung der Geistlichen wird vom Staat übernommen. Die Priester sollen von den Gemeinden gewählt werden und der Nation, dem Gesetz, dem König und der Verfassung den Treueid schwören. 4) Militärisch. Das Heer wird umgestaltet und zum grossen Teile dem Oberbefehle des Königs entzogen. Über die Offiziersstellen vgl. oben 1. 5) Rechtlich. Eine neue Gerichtsordnung wird eingeführt. Geschworene haben bei Kriminalverbrechen das Schuldig zu sprechen. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Verhandlungen. Pressfreiheit! 6) Administrativ. Ganz Frankreich wird in 83 Departements geteilt. Die Provinzialrechte werden beseitigt. 7) Wirtschaftlich. Neuordnung der Besteuerung (vgl. oben 1). Der Verkauf der Kirchengüter soll den Staatsfinanzen aufhelfen. Bei dem langsamen Fortgange des Verkaufsgeschäfts wird einstweilen auf die noch zu verkaufenden Güter Papiergeld (Assignate) ausgegeben, das sich bei steigender Vermehrung schnell entwertet. — Mass, Gewicht, Münze werden einheitlich geregelt. [Ein grosses Verbrüderungsfest am Tage des Bastillensturmes (14. Juli 1790) vereinigt sämtliche Parteien einmütig auf dem Marsfelde. Am „Altare des Vaterlandes“ Schwur auf die Verfassung. Fahnenweihe der 83 Departements.] Iv. Rückströmung und deren Scheitern. 1) Gegen die kirchlichen Neuerungen erhebt der Papst Einspruch. Der grössere Teil der Geistlichkeit verweigert den Eid, der König stimmt ihnen zu. 2) Mirabeau, vom Hofe gewonnen, tritt energisch für eine Neustärkung der Königsgewalt ein, stirbt aber bereits Anfang April 1791. 3) Der König, immer unfreier und auch persönlich bedroht (Fahrt nach St. Cloud), sucht Hilfe bei den Emigranten, die Frankreich mit Krieg bedrohen. 20. Juni 1791 Flucht der Königsfamilie. Der König wird von dem Postmeister Drouet in St. Menehould erkannt, in Varennes (Lothringen) verhaftet und nach Paris gebracht. Seine sofortige Anklage wegen eines zurückgelassenen Protestes gegen die abgenötigten Zugeständnisse wird zwar durch die gemässig-teren Parteien verhindert, doch wird der König seiner königlichen Rechte entkleidet, bis er die Verfassung beschworen hat, deren Feststellung im September 1791 vollendet wird.

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 153

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit der Gärung. — § 52. Geistesleben im zweiten Zeitraum. 153 ewig ungetrennt sein und nur in männlicher Linie fortgeerbt werden sollten. Der „Offene Brief“ des Dänenkönigs Christians Viii macht das dänische Königsgesetz, welches die weibliche Linie als erbberechtigt anerkennt, für die Erbfolge in Schleswig massgebend. Versuche seitens der Partei der „Eiderdänen“ Schleswig zu verdänen! Das Lied „Schleswig-Holstein meerumschlungen“, auch in Deutschland volkstümlich.] Iii. Verfassungsversuche. Die Übernahme einer Staatsgarantie* und die Aufnahme einer Anleihe** seitens des Staates machen die Berufung von Reichsständen notwendig.*** Der König entwirft selbst für die zu berufende Versammlung eine Verfassung, deren Grundzüge im Staats-ministerium (trotz Abneigung des Prinzen Wilhelm von Preussen gegen eine Verfassung überhaupt) angenommen werden. Februar 1847 wird auf Grund dieser „Der vereinigte Landtag“, eine Generalversammlung der Provinzialstände berufen und tritt unter Scheidung einer Herren- und einer Dreiständekammer zusammen. Zwar wird ihm vom Könige das Recht der Anleihebewilligung zugebilligt, doch soll er bei der Gesetzgebung nur Beirat des Königs sein. Zugleich wird die Berufung des Landtags in das Ermessen des Königs gestellt, doch soll ein periodisches Zusammentreten seiner Ausschüsse stattfinden. Heftige Opposition der Abgeordneten gegen die Rechtszuständigkeit des Landtages.f Die Wahlen zu den Ausschüssen werden zum Teil gar nicht, zum Teil nur unter Vorbehalt vorgenommen, die Vorlagen trotz ihrer Wichtigkeit nicht angenommen. Dennoch hohe Bedeutung des Landtags als der ersten preussischen Landesvertretung! (Erste Veröffentlichung von politischen Reden in Preussen!) § 52- Geistesleben im zweiten Zeitraum. I. Die Zeit der Rück Strömung, a) Sinken des Wohlstandes nach den Freiheitskriegen (die Napoleonischen Erpressungen; die Opfer für den Krieg). Daher Ein-achheit der Lebensverhältnisse. Dagegen innerliche Vertiefung, zumal bei Ausschluss von der Beteiligung am Staatsleben. Rege Teilnahme an litterarischen und künstlerischen Erscheinungen. * Für Rentenbanken zur Erleichterung der Ablösung bäuerlicher Lasten, s. tz 37, Ii. a, i. ' *** >Tehvfsjbaues Ciner Eisenbahn von Berlin nach Königsberg. , ac dem noch von Hardenberg erlassenen Staatsgesetz von 1820. A i/°r^ V" Vincke, Graf Schwerin, Camphausen, Hansemann, Alfred v. Auerswald.

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 182

1894 - Dresden : Ehlermann
182 Zeit gemässigten Fortschrittes. — § 60. Der norddeutsche Bund. graphenwesen Preussen unterstellen und dem neu zu begründenden Bunde beitreten. In einem Geheimvertrage wird mit Bayern, Würtemberg und Baden ein Waffenbund geschlossen, welcher unter gegenseitiger Gewährleistung des Staatsgebietes die gesamte Streitmacht im Falle eines Krieges dem preussischen Oberbefehl unterstellt. Vi. Ergebnis. Der Boden für eine Neueinigung Deutschlands ist geschaffen. Preussen, der führende Staat, ist durch die Verbindung seiner östlichen mit den westlichen Gebieten auch als Staat gekräftigt und gefestigt. § 60. Die Zeit des norddeutschen Bundes. I. Innerer Friede. Verstummen des Parteihaders im allgemeinen Siegesjubel. Dem kriegerischen Siege folgt ein friedlicher. Beilegung des Zwistes zwischen Regierung und Landesvertretung und Einigung beider zu gemeinschaftlicher Arbeit. [Die Thronrede vom 5. August 1866 erkennt offen an, „dass die Staatsausgaben in der letzten Zeit der gesetzlichen Grundlage entbehrt hätten“, betont, „dass dies eine unabweisbare Notwendigkeit gewesen und in pflicht-massiger Überzeugung geschehen sei,“ erbittet aber für die Regierung vom Hause „Indemnität“ (Entlastung). Das Haus erteilt nicht nur diese, sondern bewilligt „als Beweis des Vertrauens zu der Führung der auswärtigen Politik und der Anerkennung für das bisher Geleistete“ den ausserordentlichen von der Regierung geforderten Kredit für Militär und Marine und ausserdem grosse Geldschenkungen (Dotationen) für die hervorragenden Heerführer. Bildung der regierungsfreundlichen „nationalliberalen“ Partei.] Ii. Der norddeutsche Bund. A. Einrichtung. Die deutschen Staaten nördlich vom Main treten zu einem (24.Febr.)Bunde unter Preussens Führung zusammen. 24. Febr. 1867 1867 Eröffnung des ersten norddeutschen Reichstages, ,,des Begründers deutscher Einheit, Freiheit und Macht“.* Die in diesem vereinbarte und von den einzelnen Landtagen angenommene Verfassung giebt dem norddeutschen Bunde eine monarchische Spitze in dem Bundesoberhaupt, einem Amte, das als erbliches dem Könige von Preussen übertragen wild. In seiner Hand liegt der militärische Oberbefehl, die Bestimmung über Krieg und Frieden, die Leitung der Beziehungen zu den auswärtigen Staaten und die Vollziehung der Bundesgesetze. Die Regierung der einzelnen Bundesstaaten wird durch den Bundesrat, in dessen Hana auch * Worte der Thronrede.

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 49

1894 - Dresden : Ehlermann
Preussische Monarchie. — § 16. Regierungsantritt Friedrichs d. Gr. 40 nischen Erbfolgefrage § 15, V.; sein zweideutiges Verhalten in der Jülich-Bergschen Frage Preussen gegenüber teilweise hierdurch bestimmt (§ 15, Vi.). Anerkennung der Sanktion durch die meisten Mächte, auch durch das Reich. Nur Bayern und Sachsen erheben Einspruch; Preussen giebt seine Zustimmung nur gegen Zusage von Berg. 3) Karl Vi. stirbt im Oktober 1740. Maria Theresia (schön, begabt, feurig und stolz), vermählt mit Franz Stephan von (Lothringen) Toskana (§ 15, V.), folgt 23 jährig. Iii. Erste Regierungsschritte Friedrichs. Friedrich ergreift (wider aller Erwarten!) sofort selbst kräftig die Zügel der Regierung— wie sein Vater ein Selbstherrscher, aber mit freierem Blick und höheren Zielen. 1) Veränderter Geist der Staatsleitung: die Folter wird abgeschafft, den Zeitungen wird gestattet, freimütig über Staatsangelegenheiten zu berichten, die Akademie wird neu belebt (Mau-pertuis Präsident), der durch Engherzigkeit theologischer Kollegen aus seinem Amt gedrängte Philosoph Wolff wird wieder an die Universität Halle berufen 2) Das Heer wird 11m 20,000 M. verstärkt, 3) zur Hebung der Industrie ein Handels- und Gewerbeministerium eingerichtet. 4) Das ihm vom Vater hinterlassene Erbe eines kräftigen Heeres und einer wohlgefüllten Schatzkammer ermutigt Friedrich, die alten Ansprüche seines Hauses mit Nachdruck geltend zu machen. Die auf Berg werden von den Höfen zu Wien, Versailles und Hannover rund abgewiesen. Der Tod Karls Vi. giebt Friedrich die Möglichkeit, statt des rheinischen Landes das dem Kern der Monarchie näher gelegene und ungleich gewinnbringendere Schlesien zu erwerben. Der von den Hohenzollern niemals aufgegebene Anspruch auf dieses Land (§ 13, Vii., 1 und X.) wird durch Kronjuristen (Cocceji u. a.) in einer an die Höfe gerichteten Denkschrift begründet, die Anerkennung der pragmatischen Sanktion — bei der Versagung von Berg - an die Abtretung Schlesiens geknüpft, und Maria Theresia zu gutwilliger Herausgabe des Landes aufgefordert. Da diese erklärt, keinen Zoll Landes abtreten zu wollen, eröffnet Friedrich den Krieg. Schultz, Meuere uml neueste Geschichte. 4

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 74

1894 - Dresden : Ehlermann
74 § 24. Unabhängigkeitskampf Nordamerikas. Leutze) und zwingt den englischen General How e Boston zu räumen. Anfangs keine Losreissung vom Mutterlande beabsichtigt. Erst nach Anwerbung fremder Hilfstruppen durch England (Verkauf der Landeskinder in deutschen Kleinstaaten, wie Hessen-Kassel u. a. Vgl. § 21, Iv): .Juli 4. Juli 1776. Unabhängigkeitserklärung. Zusammenschluss 1776 der Pflanzstaaten zu einem S t a a t e n b u n d. Ein von den einzelnen Staaten beschickter Kongress nimmt die Leitung der Angelegenheiten in die Hand. Ein Jahr nachher Annahme des Sternenbanners. 1777 nach wechselnden Kriegserfolgen Gefangennahme von 6000 M. unter General Bourgoyne bei Saratoga (n. von New-York) durch die Amerikaner. Begeisterung für deren Sache auch in Europa. Beteiligung Freiwilliger (des Franzosen L a f a y e 11 e , des Polen Kosziusko,des preussischen Barons Steuben u. a.). Der Gesandte des Kongresses am Versailler Hofe Franklin schliesst 1778 einen Vertrag mit Frankreich, dessen Flotte und Landheer sich am Kampfe beteiligt. [Franklin, zu Boston von armen Eltern geboren, erwirbt sich jung seine Bildung durch Selbstbelehrung, seinen Lebensunterhalt durch Buchdruckarbeit und Schriftstellerei. Von England zum Generalpostmeister ernannt, bewirkt er als Abgesandter Pennsylvaniens die Zurücknahme der Stempeltaxe. Erfinder des Blitzableiters.* Damals schon siebzigjährig, ehrwürdig in weissem Lockenhaar.] Auch Spanien und Holland treten dem Vertrage bei (Friedrich der Grosse schliesst mit den Vereinigten Staaten einen Handelsvertrag). 1780 bewirkt Katharina Ii. von Russland zum Schutz des nordischen Handels einen Bund der nichtenglischen Seemächte zu bewaffneter Neutralität. Grosse Ausdehnung des Krieges durch Verpflanzung aut die See (Afrika, beide Indien). Die Engländer im Seekriege glücklicher. Die spanische Flotte wird 1780 bei Cap St. Vincent vernichtet. Misserfolge dagegen im Landkriege. 1781 Waffenstreckung des englischen Generals Cornwallis bei Yorktown (Virginien). Iv. Friede 1783 zu Versailles. Die Unabhängigkeit der Vereinigten Staaten wird anerkannt. Der neugegründete Staatenbund giebt sich eine Verfassung. Die Leitung in der Hand des Kongresses, der sich in Senat und Repräsentantenhaus scheidet. An * ,,Eripuit coelo fulmen sceptrumque tyrannis".

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 84

1894 - Dresden : Ehlermann
84 Französische Revolution. — §27. Konstituierende Nationalversammlung. den Schranken (daher auch des Zunftrechtes), müssen aber ihren erbitterten Gegnern in Adel und Geistlichkeit weichen. Das Scheitern der Besserungsversuche leitet die Revolution ein. § 27. Die „konstituierende Nationalversammlung“ (5) Mai (5. Mai 1789 bis Ende September 1791). bis9 I. Die Versammlung der Reichsstände. Die Ende Versuche, den misslichen Stand der Staatsfinanzen zu bessern, Sept. 1791 führen zu schnellem Wechsel der Ministerien. Der Minister Neck er (Genfer Bankier) macht durch einen Rechenschaftsbericht (compte rendu) die Notlage bekannt. Tiefe Erregung im Volke. Calonne beruft nach leichtsinniger Verwaltung eine Versammlung von Notablen, die indessen Reformen auf Kosten der bevorrechteten Klassen zurückweist. Gegen die Steuergesetze seines Nachfolgers Brienne erhebt das Parlament (s. § 26, Ii, A, a) Einspruch. Necker, zum zweiten Male Minister, setzt endlich 1789 die Berufung von Generalständen durch. Trotz Widerspruchs der bevorrechteten Klassen (auch des Parlaments) erhält der Bürgerstand (tiers etat) eine doppelt so grosse Zahl von Vertretern (600) als die beiden ersten Stände, Adel und Geistlichkeit. — (Abbe Sieyes Schrift: „Was ist der dritte Stand?“) 5. Mai 1789 Zusammentritt der Stände zu Versailles. [Wochenlanger Streit, ob die drei Stände, wie früher, gesondert beraten und abstimmen, oder in einer gemeinsamen Versammlung beraten und nach Köpfen abstimmen sollen. Entscheidung durch den dritten Stand, der sich zum Vorsitzenden den Astronomen Bail ly wählt (ausgezeichnete Vertreter Sieyes und Mirabeau).] Am 17. Juni erklärt sich der dritte Stand für die eigentliche Vertretung des Volkes und lädt die beiden anderen Stände zur Teilnahme an der damit begründeten Nationalversammlung ein. [Als die Abgeordneten bald darauf den Sitzungssaal auf königliches Geheiss verschlossen finden, treten sie im „Ballhause“ zusammen.] 20. Juni 20. Juni. Schwur im Ballhause, nicht eher auseinander 1789 zu gehen, als bis dem Reich eine Verfassung gegeben. [Der König legt der Versammlung in einer sogenannten „Konigs-sitzung“ einen Verfassungsentwurf vor, der, von Necker nicht gebi igt missfällig aufgenommen wird. Dem Geheiss, auseinander zu ge ien, eis e e dritte Stand nicht Folge.*] * Mirabeaus Wort zum Ceremonienmeister: „Sagen Sie Ihrem Herrn dass wir hier sind kraft der Macht des Volkes und dass man uns nur durc die Gewalt der Bajonette forttreiben wird.“

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 140

1894 - Dresden : Ehlermann
140 Zeit der Rückströmung. — § 47. Verfassungskämpfe. und Frieden, Abänderung der Bundesverfassung. Entscheidung in der Regel durch Zweidrittelmehrheit. Möglichkeit einer Überstimmung der Grossstaaten durch die Mittel- und Kleinstaaten. b) im „engeren Rat“. 11 („Viril-“) Stimmen werden auf die grösseren Staaten verteilt, 6 werden in Gruppen („Kurien“) abgegeben, zusammen 17 Stimmen. Also 1 Gruppe der Kleinstaaten gleich Preussen! Gefahr eines Bündnisses dieser mit einer auf das Aufblühen Preussens neidischen Macht. Für neue organische Bestimmungen Einstimmigkeit gefordert. Allen Gliedern zugesichert: konfessionelle Gleichberechtigung, Pressfreiheit, Freizügigkeit, freie Rheinschiffahrt bis zum Meer und eine Ständeverfassung. Schwerfälligkeit und Langsamkeit des Arbeitens. Verschleppung wichtiger Angelegenheiten. Iii. Verhältnis der Bundesglieder. Österreich, im Stolz auf alte Herrscherstellung anmassend, auf Preussen eifersüchtig; die Mittelstaaten den Grossmächten missgünstig, doch eher zu Österreich neigend; die Kleinstaaten misstrauisch aus Furcht, von den Mittelstaaten verschlungen zu werden. Bestand nur bei Unterordnung einer Grossmacht unter die andere möglich. Preussen, mit inneren Aufgaben beschäftigt, der bescheidenere Teil. § 47. Verfassungskämpfe. I. Einrichtung von Verfassungen. A. Romanische Länder. 1) Spanien. Rückführung der alten Priester- und Adelsherrschaft (Jesuiten, Inquisition, Folter, feudale Vorrechte) nach Rückkehr des Bourbonen Ferdinand Vii. Damit unzufrieden die Freunde der unter französischer Herrschaft eingerichteten verfassungsmässigen Zustände (Mo-derados), neben denen auch liberale Heisssporne (Exal-tados). Bildung von Geheimbünden der „Freimaurer“. Eine Truppenerhebung zwingt 1820 den König, die 1812 von den Cortes gegebene Verfassung wiederherzustellen. 2) Portugal. 182 l. Nach Sturz der (bei Abwesenheit des in Brasilien weilenden Königs bestehenden) englischen Fremdherrschaft Einführung einer freien Verfassung. 3) Italien. Der Geheimbund der „Carbonari“ (Köhler), ursprünglich zum Zweck der Volksbildung gestiftet, bereitet Erhebungen vor. 1820 wird in Neapel, 1821 in Piemont, hier unter Begünstigung des mutmasslichen Thronerben Karl Albert, eine der spanischen ähnliche Verfassung eingeführt.

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 143

1894 - Dresden : Ehlermann
Zeit der Rückströmung. — § 47. Verfassungskämpfe. 143 Rechte der Steuerbewilligung und Beirat bei der Gesetzgebung werden eingerichtet durch Karl August von Weimar, die ehemaligen Rheinbundfürsten (in Würtemberg sogar unter Kampf für die altständische Verfassung, „das gute alte Recht“ des Dichters Uhl and), Hannover, b) Verfassungen werden nicht eingerichtet in den übrigen Klein- und Mittelstaaten, sowie in den beiden Grossstaaten. In Preussen verspricht die kgl. Verordnung vom 22. Mai 1815 die Einführung einer Repräsentation des Volkes, die aus den Provinzialständen gebildet werden soll (eine Landesrepräsentation!). Anfangs guter Wille: Entwürfe zu einer Landesverfassung durch den „Verfassungsminister“ Wilhelm v. Humboldt, Reisen der Minister zur Kenntnisnahme der verschiedenen ständischen Einrichtungen u. a. Die Durchführung der guten Absicht wird durch Schwierigkeiten bei der Verschiedenartigkeit der Landesteile gehemmt. Endlich 1823 Einrichtung der Provinzialstände. Aber kein Weiterbau ! Ii. Rückströmung. A. Anlässe (ausser der allgemeinen Richtung der Staatsmänner noch besondere): 1) Erhitzung der Jugend zu politischer Leidenschaft. [Hochtönende und freiheitstrunkene Reden der Turner Jahns. Schwärmerische, aber unklare Begeisterung bei der nach den Freiheitskriegen begründeten Burschenschaft. Eine äusserste Partei predigt Tyrannenmord.] 2) Ausschreitungen der Presse. [Die in Weimar erscheinenden Zeitschriften ergehen sich ungezügelt gegen die bestehenden Staatseinrichtungen.] 3) Das Wartburgfest am 18 Oktober 1817. [Bei der Gedenkfeier der Schlacht bei Leipzig wird auf der Wartburg von einer Schar Studierender unter hitzigen Reden ein Feuergericht veranstaltet, dem alles Undeutsche und Verräterische zum Opfer fallen soll (Verbrennung von Schriften gegen die Turnerei, des Code Napoleon, eines Gensdarmeriecodex, eines Ulanenschnürleibes, Zopfes und Korporalstockes!] 4) Politische Mordversuche. [Der Student der Theologie Sand ermordet 1819 zu Mannheim den als Bühnenschriftsteller bekannten russischen Staatsrat Kotzebue, der bei der Jugend als Vaterlandsverräter galt. Ein ähnlicher Mordversuch auf einen Präsidenten in Wiesbaden misslingt.] B. Massregeln. 1) Die Karlsbader Beschlüsse 1819 (anfangs nur von einigen Ministern gefasst, dann von der Bundesversammlung hastig angenommen) verbieten jede geheime Verbindung, beschränken die Pressfreiheit unter Einführung der Zensur und ordnen eine Überwachung der Universitäten an. Einsetzung einer Untersuchungs- 1823 1819
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