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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Hohenzollernkaiser - S. 16

1908 - Breslau : Goerlich
— 16 — Kaiser Wilhelms des Großen Lebensweise und Tod. Kaiser Wilhelm der Große war 64 Jahre alt, als er zur Regierung kam. Er war bis in sein hohes Alter immer sehr fleißig. Seine Minister mußten ihm täglich über alles berichten, was im Lande geschah. Um 12 Uhr mittags marschierte stets die Wache am Schlosse vorüber. Jedesmal trat der Kaiser ans Fenster. Gewöhnlich standen viele Leute auf der Straße. Die schwenkten die Hüte und riefen: „Hurra!" Darüber freute sich der Kaiser sehr. Kaiser Wilhelm der Große lebte sehr einfach. Er schlief stets in einem Feldbette. Im Essen und Trinken war er sehr mäßig. Kaiser Wilhelm war ein rechter Soldat. Vom frühen Morgen bis zum späten Abend trug er die Uniform. Gegen jeden Menschen war er milde und freundlich. Alle liebten den guten Kaiser. Noch kurz vor seinem Tode sagte er: „Ich habe keine Zeit, müde zu sein." Kaiser Wilhelm der Große starb am 9. März 1888. Er ist beinahe 91 Jahre alt geworden Im ganzen Lande herrschte tiefe Trauer. An den Häusern wehten umflorte Fahnen. Kaiserin Augusta. Die Großmutter unseres Kaisers war die Kaiserin Augnsta. Sie war die Tochter des Großherzogs von Sachsen-Weimar. Die Kaiserin Augusta war sehr wohltätig. In Berlin ließ sie das Augusta-Hospital erbauen. Häufig besuchte sie hier die Kranken und tröstete sie. Unter ihrem Schutze entstanden in Berlin Volksküchen. In diesen wird für billiges Geld gutes Essen verabreicht. Die Kaiserin Augusta gründete auch den „Vaterländischen Frauenverein". Dieser Verein unterstützt im Frieden Arme und Notleidende. Zur Zeit des Krieges pflegt er die Kranken und Verwundeten. Im Jahre 1888 erlebte die Kaiserin Augusta viel Trauer. In diesem Jahre starben ihr Gemahl und ihr Sohn, der Kaiser Friedrich. Sie starb 1890. Die Kaiserin Augusta hatte sich zur Lebensaufgabe gemacht: „Tränen zu stillen, Wunden zu heilen und Kummer zu lindern." 58re§[. Genossenschafls-Buchdr,, E. G. m. b. H.

8. Hohenzollernkaiser - S. 10

1908 - Breslau : Goerlich
— 10 - 4. Am Weilinachtsfeste mußten die Gutsarbeiter und ihre Familien ins Schloß kommen. Dort war ein großer, schön geputzter Christbaum aufgestellt. Da wurden Weihnachtslieder gesungen. Die Jugend erhielt Kleidungsstücke, Bücher und andere nützliche Geschenke. Kaiser Jricbricf) als Helfer in der Not. 1. Kaiser Friedrich weilte einmal in dem Badeorte Karlsbad. Als er dort eines Tages spazieren ging, faßte ihn ein Kaiser Friedrich. armes Mädchen am Rock. Es sah flehend zu ihm auf. Der Kaiser fragte: „Wer schickt dich betteln?" Das Mädchen sprach: „Meine kranke Mutter." Der Kaiser fragte weiter: „Hast du keinen Vater?" Das Kind weinte und sagte: „Unser Vater ist tot. Uns hungert so sehr." Der Kaiser sprach: „Führe mich zu deiner Mutter!" Die Mutter wohnte in einer kleinen Dachstube. Hier sah der hohe Herr die Not der armen Frau. Er schickte seinen Diener zum Arzte. Auch gab er dem Mädchen Geld und sprach:

9. Vaterländische Geschichte - S. 9

1907 - Breslau : Goerlich
— 9 König Friedrich Wilhelm I. 1713—1740. 1. Wie der König sparen lehrte. König Friedrich I. liebte die Pracht und feierte viele Feste. Die Vornehmen des Landes machten das nach. Einer trug immer kostbarere Kleider als der andere. Viele kauften ihre Kleider in Paris. Auch die Bürger brauchten damals viel Geld für Putz. Deshalb ersparten sich die Leute nichts. Viele machten Schulden. König Friedrich Wilhelm lehrte seine Preußen sparen. Sein Vater Friedrich I. hatte an seinem Hose viele Beamte und Diener angestellt. Die meisten hatten fast nichts zu tun, bekamen aber hohe Gehälter. Friedrich Wilhelm I. entließ viele Hofbeamte. Dadurch ersparte er viel Geld. Er verkaufte auch die prächtigen Möbel, goldenen und silbernen Geschirre, Wagen und Pferde feines Vaters. Der König gab in der Sparsamkeit selbst das beste Beispiel. Er trug gewöhnlich den einfachen Soldatenrock. Leute, die französische Kleider trugen, konnte er nicht leiden. Teuere Speisen durften auf die königliche Tafel nicht aufgetragen werden. Glänzende Hoffeste fanden nicht statt. Abends besuchte der König das Tabakskollegium. Das war eine Gesellschaft von Generälen, Ministern und Freunden des Königs. Es wurde Bier getrunken, geraucht und heitere und ernste Geschichten erzählt. Die guten Folgen dieser Sparsamkeit zeigten sich bald. Der König konnte alle Schulden seines Vaters bezahlen. Er sparte sogar bares Geld. Seinem Sohne konnte er über 25 Millionen Mark hinterlassen. „Beispiele reißen hin." Das gute Beispiel des Königs wirkte auch auf das Volk. Dieses lernte das Sparen wieder. Die teuren Kleider kamen aus der Mode. Die Bürger trugen einfache blaue Röcke aus preußischem Tuch. Die Frauen waren zu Hause recht fleißig und fertigten ihre Kleider selbst. Jede Jungfrau hatte ihre Ausstattung in Wäsche selbst gearbeitet. 2. Wie Friedrich Wilhelm I. gewissenhafte Leautte erzog. Friedrich Wilhelm I. ging oft allein durch die Straßen von Berlin und Potsdam. Ertrug gewöhnlich einen Stock in der Hand. Besonders gern besuchte er die Bauplätze. Wenn ihn die Arbeiter kommen sahen, waren sie um so fleißiger. Die Faulenzer prügelte er selbst durch. Müßiggänger konnte er nicht leiden. Selbst die Obstsrauen auf dem Markte mußten stricken oder nähen. Die königlichen Beamten sollten pünktlich sein. Die Minister mußten im Sommer oft schon früh um 5 Uhr beim Könige erscheinen. Wer mehrmals zu spät kam, wurde entlassen. Überall sah der König selbst nach, ob die Beamten pflichttreu waren. Die Nachlässigen bestrafte er. Das erfuhr auch einmal der Torfchreiber von Potsdam. Dieser hatte das Stadttor zu öffnen und abends zu schließen. Er war aber ein Langschläfer. Die Landleute mußten morgens mit ihren Waren oft lange vor der Stadt warten. Einmal kam der König frühzeitig ans Stadttor. Das war noch geschlossen, und die Bauern mußten warten. Da ging der König in die Wohnung des Torschreibers. Mit den Worten: „Guten Morgen, Herr Torschreiber!" prügelte er ihn aus dem Bette. Nun ließ sich dieser nie mehr vom Könige wecken. — Alle Jahre durchreiste der König sein Land. Er kam gewöhnlich unverhofft. Er wollte sich überzeugen, ob seine Barnten auch ihre Pflicht erfüllten. Die preußischen Beamten verrichteten daher ihren Dienst stets pünkt-

10. Vaterländische Geschichte - S. 10

1907 - Breslau : Goerlich
10 -------- l'ch und gewissenhaft. Der König arbeitete selbst sehr fleißig. Alle Gesuche und Berichte las er selbst durch. Er sagte: „Zur Arbeit sind die Regenten erkoren." 3. Wie Friedrich Wilhelm I. ein tüchtiges Heer schuf. Zur Zeit Friedrich Wilhelms I. war der Waffendienst ein Handwerk. Die Soldaten dienten ihr Leben lang im Heere. Die meisten Soldaten waren verheiratet. Heute ist es eine Ehre, „des Königs Rock" zu tragen. Damals war es anders. Wer liederlich und leichtsinnig war, ging zu den Soldaten. Es gab sogar Diebe und Mörder unter ihnen. Solche Leute mußten streng behandelt werden. Gar mancher Soldat wurde zur Strafe zum „Spießruten laufen" verurteilt. Die Soldaten stellten sich in zwei Reihen einander gegenüber. Durch diese Gasse mußte der Verbrecher gehen. Jeder Soldat schlug mit einer Gerte auf desien entblößten Rücken. Viele starben während dieser furchtbaren Strafe. Kleine Vergehen wurden mit dem Stocke bestraft. Ein tüchtiger Lehrmeister des Heeres war Fürst Leopold von Dessau, gewöhnlich „Der alte Dessauer" genannt. Die Soldaten wurden fleißig im Marschieren und Schießen geübt. Die Werbeoffiziere warben Soldaten in anderen Ländern an. Der König liebte besonders „die langen Kerls". Die Potsdamer Garde bestand aus den größten Leuten. Keiner maß unter 1,90 m. Friedrich Wilhelm I. hatte ein Heer von 84 Tausend Mann. Das war eine sehr große Truppenmacht sür Preußen. Unser Vaterland hatte damals soviel Einwohner wie heute Berlin. Auf etwa 30 Bewohner kam also schon ein Soldat. Friedrich Wilhelm I. heißt mit Recht „der Soldatenkönig". 4. Wie Friedrich Wilhelm I. für Schulen sorgte. Friedrich Wilhelm I. sorgte für Volksschulen. Er ließ über 2000 Schulen erbauen. Bis dahin wuchsen viele Kinder ohne Schulbildung auf. Der König sagte: „Ich will die Jugend nicht in der Dummheit aufwachsen lassen." Er führte auch den Schulzwang ein. Jetzt mußten die Eltern ihre Kinder in die Schule schicken, sonst wurden sie bestraft. Friedrich Wilhelm I. starb 1740. Sein Wahlspruch war: „Der preußische Adler weicht der Sonne nicht." König Friedrich Ii., -er Große. 1740—1786. 1. Jugendzeit. Friedrich der Große war 1712 geboren. Er wurde streng erzogen. Sein Vater Friedrich Wilhelm I. wollte aus ihm vor allem einen tüchtigen Soldaten machen. Dem Prinzen aber gefielen die militärischen Übungen nicht. Er las lieber französische Bücher, machte Gedichte und spielte die Flöte. Darüber ärgerte sich der König und bestrafte oft den Prinzen. Der König sagte: „Fritz ist ein Querpseifer und Poet; er macht sich nichts aus den Soldaten und wird mir meine ganze Arbeit verderben." Der Prinz wollte nach England entfliehen. Der König erfuhr das. Der Prinz wurde zur Strafe nach Küstrin ins Gefängnis gebracht. Später sah der Prinz sein Unrecht ein und bat den Vater mit Verzeihung. Dieser verzieh seinem Sohne und entließ ihn aus dem Gefängnis; doch mußte er noch längere Zeit bei der Regierung in Küstrin arbeiten. Vor seinem Tode sagte der König von seinem Sohne: „Ich sterbe zufrieden, da ich einen würdigen Sohn zum Nachfolger habe."
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# Name Treffer  
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