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1. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 94

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
94 Lebensjahre an teilnehmen muten. Das Hauptgericht war die schwarze Suppe, eine gesuerte Blutsuppe vom Schwein. Anfangs nahmen auch die Knaben an der Mahlzeit teil, spter aen sie fr sich abgesondert. 93. g) Die Bestattung. In der gesamten griechischen Zeit war die feierliche Bestattung der Toten eine heilige Pflicht. Vernachlssigung derselben galt als Snde nicht blo gegen die Verstorbenen, die ohne Beerdigung keinen Einla in den Hades erlangen konnten, sondern auch gegen die Götter der Ober- und Unterwelt. (Vgl. Sophokles' Antigene.) In homerischer Zeit wurden die Leichen der gefallenen Helden gewaschen und gesalbt, mit Linnen umhllt und aufgebahrt. Alsdann begann die Totenklage, bei der Verwandte und Freunde sich das Haar zu zerraufen und die Brust zu schlagen pflegten. Nach mehreren Tagen wurde die Leiche auf einem Scheiterhaufen verbrannt (der die Beerdigung in der rnykenischen Zeit s. Ruinensttten Ii unter Schacht-grber"), die Glut mit Wein gelscht und die Reste in einem Behlter oder einer Urne beigesetzt. (Ein aufgeschtteter Hgel (6 tvuog), zumeist mit einer Sule (<trrjxri) geschmckt, zeigte die letzte Ruhesttte an. Die Trauerfeier (tu xtcgea) fand ihren Abschlu durch ein Mahl und durch Leichenspiele. Diese Gebruche wurden in der nachhomerischen Zeit im all-gemeinen beibehalten, nur trat im Privatleben statt der Verbrennung durchweg Beerdigung ein. Die gewaschene, gesalbte und in Leinentcher gehllte Leiche wurde im Peristyl auf einer geschmckten xzm? zu feierlicher Ausstellung aufgebahrt, mit den Fen zum Ausgang gerichtet. Da ein Sterbehaus als unrein galt, wurde ein Gef mit Wasser vor die Tr gestellt, damit beim Hinausgehen sich jeder reinigen knne. Man pflegte dem Toten einen Dbolos in den Mund zu legen zum Fhrlohn fr den die Seele der den Styx fhrenden Charon. Verwandte und Freunde stimmten ein in den Klagegesang (6 Qrjvog) der Dienerschaft und gemieteten Snger, wobei es oft, namentlich in der lteren Zeit, an lautem Wehrufen, heftigen Gebrden und Zerraufen des Haares nicht fehlte. Bei der Bestattung (rj extpogd), die am Tage nach der Aufbahrung noch vor Sonnenaufgang erfolgte, damit Helios nicht verunreinigt werde, schritten die Männer in dunkler Kleidung unter Vortritt von Klageweibern und Fltenspieler(inne)n der Bahre vorauf, während die weiblichen Verwandten ungeschmckt derselben folgten. Die Bahre wurde von Sklaven oder gemieteten Personen, bei vornehmen und verdienstvollen Mnnern auch wohl von auserlesenen Jnglingen der Brgerschaft getragen. Die zur Beisetzung in einer in Stein gehauenen oder ausgemauerten Gruft dienenden Srge waren aus Holz (zumeist aus Cypressenholz) oder aus Ton gefertigt ; in die Gruft mitgegeben wurden Krnze, Salbenflschchen (Xrjxv&oi s. S. 88), Waffen, den Frauen Spiegel, den Kindern Spielzeug, den Siegern in Agonen ihre Siegespreise. Der aufgeschttete Grabhgel wurde mit Ulmen oder Cypressen bepflanzt und mit einer Steinplatte

2. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 253

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
253 b) Der rex sacrorum, dessen Frau, die regina sacrorum, Anteil an seinem Priestertum hatte, war der Priester des Ianus und Trger der priesterlichen Ttigkeit, die bis zuletzt an der Knigswrde gehastet hatte; er war nicht absetzbar, aber jedes weltliche Amt war ihm versperrt. c) Die 15 flamines (vom Anblasen des Opferfeuers den.) waren Einzelpriester fr je eine bestimmte Gottheit: die 3 flamines maiores: der flamen Dialis (seine Gattin: flaminica Dialis fr Juno), Martialis, Quirinalis fr Iuppiter, Mars und Quirinus; und die 12 flamines minores fr Volkanus, Flora, Ceres usw. In der Kaiserzeit wurden ihnen die flamines Divorum angegliedert, fr jeden Divus imperator einer. d) Die 6 virgines Yestales, die Priesterinnen der Vesta, die Vertreterinnen der rmischen Hausfrau an der Vesta publica p. R. Q. in dem kleinen Rundtempel der Gttin. Wie die am Herde des Privathauses waltende und die Nahrung der Haus-genossen bereitende Hausfrau naturgem die Trgerin des Privat-Kultus der Herdgttin war, so war es Aufgabe der Vestalinnen, am Staatsherde, d. h. auf dem Altare des Vestatempels, 1) Tag und Nacht das immerwhrende, an jedem 1. Mrz (dem alten Neujahr) erneuerte hl. Feuer zu unterhalten, 2) in weier Kleidung und mit weiem Schleier verhllt, mit Stirnband (Diadem) um das Haupt, tglich Speiseopfer aus einfachen Nahrungsmitteln fr den Gesamtstaat darzubringen und tglich ein (Bebet pro salute populi Romani zu verrichten, dem nach allgemeiner berzeugung eine auergewhnliche Kraft innewohnte, 3) an 3 bestimmten Tagen des Jahres (Luperkalien, Bestatten und Idus des Sept.) jene Nahrung zu bereiten, die bei allen Staatsopfern Verwendung fand. Dies war das Opferschrot (mola salsa), bestehend aus dem Mehle frischer Spelthren, die sie zerstampften und mahlten, und einem Zusatz von Salzlake (muries). Die meist lebenslnglich ihrem Priestertum angehrenden Vestalinnen bten eine strenge Klausur in dem ihnen zugewiesenen Arnts-gebude, dem atrium Vestae, das sie nur in Ausbung ihres Dienstes verlassen durften. Zum Tempel und dessen mit Teppichen verhngten Aherheiligsten, dem penus Vestae, der Vorratskammer des Staats mit den Di penates publici p. R. Q., war nur den Vestalinnen und dem Pon-tifex Maximus sowie den Frauen Roms an bestimmten wenigen Tagen der Zutritt gestattet. Ihr Kloster und den Tempel durfte bei Todesstrafe sonst kein Mann betreten; die unkeusche Vestalin wurde auf dem campus sce-leratus am (Esquilin lebendig eingemauert, die Pflichtvergessene, durch deren Fahrlssigkeit das hl. Feuer erlosch, wurde vom Pontifex Maximus mit Rutenhieben gestraft, das Feuer aber durch Reiben eines Holzstckes von einer arbor felix auf einer Tafel von neuem entflammt.

3. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 90

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
90 Bnder am Ober- und Unterarm, meist in Form von sich ringelnden Schlangen. Auch fanden sich schon frh geschnittene Steine vor, von denen die vertieften (av&ylvya) auch als Siegelringe (mpgaytdes) gebraucht wurden, während die aus dem Stein erhaben herausgearbeiteten Bilder {exnma, Hautreliefs, Kameen) nur zum Schmucke dienten. 90. d) Che. Das weibliche Geschlecht war in gesellschaftlicher Beziehung be-deutungslos und politisch unmndig; daher waren auch die Grnde zur Eheschlieung andere als heute. Es war Borrecht der Eltern, fr ihre Kinder die ihnen richtig erscheinende Wahl zu treffen, sodah eine vorherige Bekanntschaft zwischen Brutigam und Braut oft ausgeschlossen war. Im allgemeinen war die Monogamie herkmmlich, und deshalb war die Stellung der Frau, da sie die alleinige Herrin des Hauswesens und der Sklaven und die (Erzieherin der kleinen Kinder war, weit bedeutsamer als die der orientalischen Frauen. War die Wahl seitens der Eltern getroffen, so wurden in der eyyvridig (Ehevertrag) die Ehepakten und die Bestimmungen der die Mitgift (r edva, episch Mva), die dem Manne nur zum Niebrauch zustand, festgesetzt. (3n homerischer Zeit zahlte der Freier dem Vater des Mdchens einen Preis, der zumeist in Vieh bestand). Dem Hoch-Zeitsfeste, welches im Hause der Braut stattfand, ging eine religise Feier voraus, bestehend aus Gebet und Opfern fr die $eoi yapijfooi. Am Abend der Hochzeit, an welcher auch die sonst von Mnnerge-fellschaften ausgeschlossenen Frauen teilnahmen, erfolgte unter Fackelbeleuchtung und Hochzeitsgesngen (fievaioi) der Verwandten und Freunde die feierliche Fahrt der jungen Frau zu ihrem neuen Heim, in welchem ihre Mutter mit einer von dem Herde des Elternhauses mitgenommenen Brandfackel das Feuer auf dem Herde entzndete. An die bald darauf folgende Aufnahme der Frau in die Phratrie ihres Mannes schlo sich ein Opfer mit Festmahl. Beim Tode ihres Mannes kehrte die Witwe, wenn sie Kinder-los war, mit ihrer Mitgift zu ihren vterlichen Verwandten zurck, im andern Falle blieb sie bei ihren Kindern im Hause. Das Vermgen wurde jedoch bis zur Mndigkeit der erbberechtigten Shne von einem Vormunde verwaltet. Ehescheidung seitens der Frau konnte nur auf schriftlichen Antrag und richterlichen Spruch des Archon oder des Gerichtes erfolgen, während eine Scheidung auf Wunsch des Mannes ober bei beiderseitigem Einverstndnisse ohne gerichtliches Urtetl, jedoch unter Rckzahlung der Mitgift, eintrat. 9*. e) ttwdererziehung. Den Griechen, als guten Staatsbrgern, lag zumeist an reichem Kindersegen. Bei Geburt eines Knaben schmckte man die Trpfosten des Hauses mit lzweigen, bei der eines Mdchens mit Wollbinden. (Es stand jedoch dem Vater frei, ein Kind, welches er nicht aufziehen wollte, auszusetzen; entschied er sich fr die (Ernhrung, so wurde das

4. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 167

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
167 geschrzt, auch wurden Zpfe geflochten und vorn um den Kopf ge-legt. In der Kaiserzeit begngten sich die Frauen nicht mehr mit ihrem eigenen Haar, sondern gebrauchten auch fremdes, namentlich blondes germanisches, und schufen sich mit Hilfe desselben hohe, oft turmartige Percken. Wie die Griechinnen, so trugen auch die Rmerinnen zahlreiche und oft sehr kostbare Schmuckgegenstnde, wie Hals- (monilia), Armbnder (armillae) und Ohrgehnge, in fein getriebener oder durch-brochener Arbeit, mit prachtvollen Edelsteinen besetzt. 54. d) Ehe. Eine gltige Ehe (matrimonium iustum oder legitimum) setzte das ins connubii voraus, das ein Hauptbestandteil des Brgerrechtes (civitas) war. Nach diesem ins durften ursprnglich nur Patrizier unter sich und Plebejer unter sich eine Ehe eingehen, bis die lex Ca-nuleja (445) den Patriziern und Plebejern gegenseitiges comiubium gestattete. Mit der Ausdehnung des rmischen Brgerrechtes wurde auch das ins connubii der Latium, der ganz Italien (89) und seit Caracalla (211 -217) der das ganze rmische Reich ausgedehnt. Der Heirat ging gewhnlich eine Verlobung (sponsalia) voraus, bei der der Brutigam der Braut ein Handgeld zahlte, spter einen Ring gab. Durch die Ehe trat die Frau in der ltesten Zeit samt ihrer Mitgift (dos) aus der potestas des Vaters in die Gewalt (manus) des Mannes als mater familias. Die feierlichste Form der Ehe war die confarreatio, benannt nach dem dem Iuppiter dargebrachten Opferkuchen aus Spelt (far) und abgeschlossen vor dem pontifex maximus, dem flamen dialis und vor 10 Zeugen. Die so abgeschlossene Ehe war unlslich, sie wurde aber mit der Zeit, namentlich in den letzten zwei Jahrhunderten der Republik, immer seltener. Statt ihrer trat zumeist ein die coemptio (eigentlich: Iusammenkauf), indem Brutigam und Braut vor 5 Zeugen ohne sakralen Akt das Ehebndnis ein-gingen. Eine dritte, fast regelmig werdende Form der Eheschlieung war der usus, wenn ohne jede uere Frmlichkeit durch freie Willens-erftlrung die Ehe eingegangen wurde und die Gattin (uxor) ein Jahr lang ohne Unterbrechung in des (Batten Haus verblieb. Sie unterstand noch der patria potestas und lie ihr Vermgen selbstndig verwalten. Der Tag der feierlichen Hochzeit wurde mit Bedacht gewhlt, so da z. B. die auf die Kalendae, Nonae und Idus fallenden Tage, sowie die dies nefasti sorgfltig ausgeschlossen wurden. Braut, und Brutigam legten am Hochzeitstage die toga praetexta ab, und die Braut zog einen feuerfarbenen Schleier der, mit dem sie sich verhllte (viro nubere). Nach glcklichem Ausfalle der Auspizien erklrten beide ihre Einwilligung zum Ehebunde, reichten sich die rechte Hand und brachten ein Opfer dar. Diesem folgte im Hause der Braut ein Hoch-zeitsmahl, bei dessen Beendigung gegen Abend die junge Frau (ma-trona) aus den Armen der Mutter scheinbar geraubt und unter Fltenspiel und Hochzeitsliedern bei Fackelbeleuchtung in feierlichem Zuge,

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 168

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
168 in welchem ihr Spindel und Spinnrocken nachgetragen wurden, in das Haus des Gatten gefhrt wurde (uxorem ducere sc. domum). Im Atrium empfing sie die Schlssel des Hauses und wurde in die Gemein-schaft des Feuers und Wassers aufgenommen. Es folgte die feierliche cena nuptialis unter dem Klange der Flten und Hochzeitslieder (hymenaei). Am folgenden Tage brachte die junge Frau in ihrem Hause den Gttern das erste Opfer dar und empfing von Verwandten und Freunden Geschenke. Schon diese und hnliche Zeremonien lassen erkennen, da die Stellung der rmischen Frau eine wrdigere und selbstndigere war als die der griechischen. Sie war die wirkliche Herrin (domina) des Hauses und nahm an allen wichtigen Entscheidungen teil, die die Familie betrafen; sie war nicht auf ein besonderes Frauengemach angewiesen, sondern verkehrte frei mit den Mnnern, nicht blo in ihrem eigenen Hause, sondern auch auerhalb desselben, und besuchte gleich ihnen den Zirkus und das Theater, enthielt sich jedoch des Weines. Aber schon nach dem zweiten punischen Kriege trat mehrfach Sittenverderbnis ein, infolge deren die Frau, verschwenderisch und prunkschtig geworden, die Bande der Ehe nicht mehr achtete. Kein Wunder, da es da zu wiederholten Ehescheidungen (divortia, discidia) kam, zu denen schon eine mndliche oder schriftliche Erklrung eines der beiden (Batten gengte. So fiel es kaum auf, da auch sonst sittenstrenge Rmer, wie Pompejus, Cicero u. a., mehrfach ihre Ehen ohne triftigen Grund lsten. Schon Augustus sah sich daher gentigt, durch die leges Juliae gegen die Zuchtlosigkeit der Ehen nicht minder aufzutreten als gegen die mehr und mehr um sich greifende bequemere Ehelosigkeit. 55. e) ttmdererziehlmg. Ein neu geborenes Kind wrbe dem Vater vor die Fue gelegt, bamit er vermge seiner patria potestas entweber durch Aufheben besselben (tollere, suseipere) sich zur (Erziehung verpflichte ober es durch Liegenlassen zur Aussetzung ober Ttung bestimme. Erst die christlichen Kaiser verboten die Ttung des Knaben als parricidium. Am 9. Tage erhielt der Knabe, am 8. (dies lustricus) das Mbchen einen Namen, nachbem durch Waschung und Opfer die Reinigung ber-selben bewirkt war; auch wrbe den Kinbern an biesem Tage zum Schutze gegen Zauberei eine Kapsel mit einem Amulett (bulla) um den Hals gehngt. Die krperliche und geistige Ausbilbung der Kinder unter-stanb ganz der Bestimmung der (Eltern; namentlich war es die Mutter, die sich, wie der Pflege, so auch der geistigen Ausbilbung ihrer Kinder annahm. Mit dem siebten Jahre begann der eigentliche (Elementarunterricht, inbem der Knabe zu Hause ober in der Schule (ludus) bei einem Privatlehrer (litterator, ludi magister) Lesen, Schreiben und Rechnen lernte.

6. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1913 - Münster in Westf. : Aschendorff
10 Zeitalter des krassen Absolutismus (von 1648 1740). welche den Eintritt in jedes Amt von einem fr Katholiken nnmg-lichen Eid auf Anerkennung der kirchlichen Oberhoheit des Knigs und auf Ableugnung der Transsubstantiation abhngig machte. Gleichwohl steigerte sich die Gefpensterfnrcht vor dem Papismns" in den folgenden Jahren noch weiter. Zur Beruhigung des ganz ohne Grund aufgeregten Habens- Volkes besttigte Karl die vom Parlamente beschlossene Habeas-Corpus-S1679? akte. das Palladium der persnlichen Freiheit, welches jeden Englnder ausgenommen wurden in der Praxis die auer Gesetz geltenden Ka-Ausichlie- tholiken vor willkrlicher Verhaftung schtzte. Auch mit dieser Sicher-ungsb.ll. noch nicht zufrieden, arbeiteten Shaftesbnry und das Parlament auf die Ausschlieung des Herzogs von Dork. der bei der Kinderlosigkeit Karls Il die Krone erben mute, von der Thronfolge hin. Im Volke jedoch trat allmhlich ein Umschwung zu Gunsten des Knigs ein. Namentlich ge-wann er eine Sttze an einer rechtlich denkenden Partei des Adels, den Tories u. damals zuerst auftretenden Tories, die das Knigtum von Gottes Gnaden Whigs, v^teidigten, während die Whigs, zu denen viele Diffenters gehrten, an der Volkssouvernitt festhielten und darum die Parlamentsherrschaft begnstigten. Eine Anzahl adeliger Whigs, darunter Shaftesbnry, entwars Monmoutl,. den Plan, den Herzog von Monmonth, einen natrlichen Sohn Karls Ii., aus den Thron zu erheben oder die Republik wiederherzustellen. Die Eni-deckung der Verschwrung sicherte dem Herzog von 9)ork den Thron. Die Ausschlieungsbill war vom Oberhaus verworfen worden. Jakob ii. 8. 3-nkob Ii. Die glorreiche Resolution. Als Monmonth 1685 bis nack) der Thronbesteigung Jakobs Ii. von Holland aus einen Einfall 1688# in England wagte, wurde er besiegt und bte samt 330 Emprern sein trichtes Untersangen mit dem Tode. Anstatt aber auf die nun einmal gegen den Katholizismus herrschenden Vorurteile Rcksicht zu nehmen und nach und nach eine gerechtere Beurteilung und Behandlung seiner Glaubensbrder im Volke selbst Wurzel fassen und wirken zu lassen, beging er in feinem Herrscherbewutsein durch bereilung die grten Fehler, indem er der Testakte zum Trotz Katholiken als Offiziere und Beamte anstellte und durch Beibehaltung eines stehenden Heeres starkes Mitrauen erweckte, als ob er seine Katholisierungsplne ntigenfalls mit Sun3.' Gewalt durchsetzen wolle. Durch eine Jndulgenzerklrung, die weder in aiuu3' Schottland noch in England Zustimmung fand, hob er alle Strafgesetze gegen die Nonkonformisten, die Nichtanglikaner. auf und gebot den anglikanischen Bischsen die Verkndigung des Edikts in den Kirchen. Als sieben Widerspenstige vom Gerichte freigesprochen wurden, kam die Mistimmung des Volkes der das Verfahren des Knigs in allgemeinem Jubel zu dent-lichstem Ausdruck. Flchtige Hugenotten nhrten die Besorgnis der Nicht-Thronfolge- anglikaner vor einer Gegenreformation. Die Geburt eines mnnlichen 'ra0c' Thronerben vernichtete die Hoffnung der Protestanten ans protestantische

7. Geschichte der neueren Zeit - S. 22

1906 - Langensalza : Gressler
22 uoch nicht aufgebrochen sei. Tas betrübte den guten Luther tief; fast wäre fein Gemüt verzagt. Aber seine Frömmigkeit ließ ihn nicht sinken. „Vater itnb Mutter verlassen mich," rief er aus, beit heiteren Blick gen Himmel gerichtet, „aber der Herr nimmt mich auf!" Und noch über Tische Mürbe ihm von demselben Manne ein zweiter Brief gebracht, er solle doch bleiben, wenn er nocb da wäre, der Kurfürst wolle ihn schützen. Um die Zeit lernte Luther einen Mann kennen, der zur Reformation recht viel mitgewirkt hat, Philipp Melanchthon. Dieser liebe, freundliche Mann war 1497 in Breiten, einem 3tädt= chen im jetzigen Großherzogtum Baden, geboren worben, also 14 Jahre jünger als Luther. Eigentlich hieß er Schwarzerb; aber nach der damaligen Gewohnheit der Gelehrten verwandelte er feinen deutschen Namen in den gleichbedeutenden griechischen. Sein Vater war ein ehrlicher, fleißiger Stückgießer und Waffenschmied und ba= bei ein echtfrommer Mann, der nebst der Mutter den kleinen Philipp schon früh zum Gebete angehalten hatte. Taburch hatte das von Natur sauste und weiche Gemüt des Knaben eine so schöne Richtung für Religiosität erhalten, daß nichts imstatibe war, ihn auf Abwege zu führen. Schon im 11. Jahre hotte er feinen braven Vater verloren: ba gab ihm der Großvater einen treuen und geschickten Mann zum Erzieher, bis er auf eine Gelehrtenschule kam. Hier machte er durch eisernen Fleiß so schöne Fortschritte, daß er schon im 14. Jahre auf die Universität nach Heibelberg gehen konnte. Aber was babei am meisten zu bewunbern ist: er blieb der stille bescheidene Jüngling, der er gewesen war, bildete sich nichts auf fein Wissen ein und gewann dadurch aller Herzen. Jeht wurde er, weil feine ungemeine Kenntnis der griechischen Sprache ihm schon großen Ruf erworben hatte, von Friedrich dem Weisen an die Universität nach Wittenberg berufen. Er war noch nicht 22 Jahre alt. Zufällig war Luther feine erste Bekanntschaft. Bald wurden beide Männer die unzertrennlichsten Freunde. Nur der Tod hat dieses Band für die Erde ausgelöst. Dabei waren sie von ganz verschiedenem Temperamente. War Luther überaus feurig, höchst kräftig, mutig vorwärts strebend, so war bagegen

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 68

1906 - Langensalza : Gressler
68 Rede. Er erzählte, wie er seit seinem 16. Jahre unablässig mit der Regierung seiner weitläufigen Staaten beschäftigt gewesen sei und für sich fast gar keine Zeit übrig behalten habe. Überall habe er gesucht, mit eigenen Augen zu sehen, und sein Leben sei daher eine stete Pilgerfahrt gewesen. Jetzt erinnere ihn seine Hinfälligkeit, jüngeren Schultern die Last zu übergeben. Habe er während feiner vielen Regieruugsgeschäste etwas Wichtiges versäumt oder etwas nicht recht gemacht, so bitte er alle, die dadurch gekränkt worden, recht herzlich um Verzeihung. Er werde seiner treuen Niederländer bis an sein Ende stets in Liebe gedenken und für sie beten. Nun wendete er sich an seinen Sohn, der sich aus ein Knie vor ihm niederließ und seine Hand küßte. „Sieh, mein Sohn," sprach er, „du wärest mir schon Tank schuldig, wenn ich dir nach meinem Tode so blühende Länder hinterließe; aber ich übergebe sie dir noch bei meinem Leben. Regiere deine Untertanen mit Gerechtigkeit und Güte, wie ein Vater feine Kinder." Wenige Monate später übergab ihm Karl auch die Regierung von Spanien und eilte nun nach seinem Zufluchtsorte, den er sich in der wildesten Gegend Spaniens, bei dem Kloster San Inste in Estremadura, nahe an der portugiesischen Grenze, erwählt hotte. A der der undankbare Philipp kümmerte sich wenig um seinen Vater, sobald er erst die Regierung erlangt hatte; selbst den ans-bedungenen Jahrgehalt zahlte er ihm höchst unordentlich aus. Ju S. Juste lebte er in dem kleinen Häuschen, welches er sich neben dem Kloster hatte bauen lassen, ganz einsam und brachte den Tag abwechselnd mit Beten, Drechseln, Uhrmachen und Gartenarbeit zu. Endlich kam er auf die sonderbare Idee, noch bei seinem Leben ein feierliches Totenamt halten zu lassen, als wenn er gestorben wäre. Er legte sich in einen offenen Sarg und ließ diesen von den Mönchen in die schwarz aufgeschlagene Kirche tragen, Tranerlieder fingen und Seelenmessen lesen. Rings umher brannten Wachskerzen, und eine Trauermufik hallte schwermütig durch das hohe Kirchengewölbe. Das alles machte einen tiefen Eindruck auf fein Gemüt, daß er wenige Tage darauf wirklich starb (1558).

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 113

1906 - Langensalza : Gressler
113 sie gefangen gesetzt nnb Ballarb und Babington nebst zwölf nnbern enthauptet. Tiefe Verschwörung erfüllte Elisabeth aufs neue mit Entsetzen; sie lchauberte vor der Gefahr, in welche die verhaßte Maria sie gestürzt hatte. Graf Leicester riet, sie heimlich durch Gift aus der Welt zu schaffen, aber rechtlichere Räte erklärten ihren Abscheu ba-vor. Zunächst würde sie nach Fotheringhay (sprich Foberinghe) bei Peterborough gebracht und in engen Verwahrsam genommen, dann ein Gericht von 47 Lorbs niedergesetzt, welches ihren Anteil au der Verschwörung untersuchen sollte. Alle Anklagepunkte räumte sie ein; nur das leugnete sie hartnäckig, daß sie in die Ermordung Elisabeths gewilligt hätte. Diese Anschuldigung beruhte aus den Aussagen ihrer Schreiber Nau und Kurte. Maria bat. mit diesen vor dem Gericht zusammengestellt zu werden, aber dies wollten die Richter vermeiden und schlugen ihr Begehren ab. Endlich sprachen sie (25. Oktober 1586) das Todesurteil über Maria aus, und sobald das Parlament es bestätigt hatte, wurde es ihr bekannt gemacht. Sie empfing die Nachricht mit vieler Fassung und dankte Gott für die Gnade, die er ihr erwiese, indem er ihren zwanzigjährigen Qualen ein Ende fetzte. Ihre Hüter erhielten nun Beseht, alle Zeichen der königlichen Würde aus ihrem Zimmer wegzuräumen. Sie lächelte bitter bei dieser Demütigung. „Was auch eure Monarchen immer tun mag," sagte sie mit Ruhe, „so bin ich bis an meinen letzten Hauch doch Königin. Mein Charakter ist unauslöschlich, und ich werbe ihn mit meiner &eele Gott wiebergeben Don dem ich ihn empfangen habe und der meine Unfchulb kennt." Es fehlte zu der Vollziehung des Tobesurteils nur noch die Unterschrift Elisabeths. Da sie bamit zögerte, so legte das Parlament ihr die Bitte vor, der Gerechtigkeit ihren Laus zu lassen. *tie Antwort Elisabeths lautete, sie habe nie das Verberben Marias gesucht, ja ihr früher das Anerbieten gemacht, die öffentliche Unter-fuchung aufzuheben, wenn sie ihr insgeheim ihre Schulb bekennen wolle. „Wüßte ich," fuhr sie fort, „daß bies Reich durch meinen -lob glücklicher werben würde, so wäre ich ja gern bereit, mein Seben hinzugeben, um euch einen besseren Herrscher zu verschaffen. Meisterwerke. Bd. Ix. Nösselt. Weltgeschichte lll. q

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 115

1906 - Langensalza : Gressler
115 ihrer Gefahr, und die neue Verschwörung der Katholiken gegen ihr Seben. welcher der französische Gesandte nicht fremd gewesen zu sein schien, hielt sie in beständiger Aufregung. Dazu kam, daß das Volk und das Parlament sich für die Hinrichtung Marias deutlich ausgesprochen hatten. Wir müssen uns daher ihren Gemütszustand als sehr peinlich vorstellen, und ihr Benehmen zeigte deutlich, daß sie zu keinem Entschluß kommen konnte. Man sah sie oft allein und nachdenkend, bald schweigend, bald halbverständliche Reden bei sich murmelnd. Endlich ließ sie ihren Sekretär Davison (Devisen) rufen und befahl ihm, einen Befehl zur Hinrichtung der Königin aufzusehen und für den Fall, daß wieder ein Versuch, Maria zu befreien, gemacht würde oder fremde Truppen landeten, davon Gebrauch zu machen. Sie unterschrieb ihn und befahl Davison, von dem Kanzler das Siegel darunter drücken zu lassen. Am folgenden Tage ließ sie ihm sagen, die Vollziehung noch aufzuschieben, und als Daviiou ihr meldete, daß das Siegel bereits darunter wäre, schien sie etwas unwillig, ohne aber sich deutlich zu erklären. Der Sekretär wußte nicht, wie er das verstehen sollte, und fragte die Mitglieder des geheimen Rats, was zu tun sei. Diese versicherten, es fei die Absicht Elisabeths, das Urteil vollstrecken zu lassen, versprachen, die ganze Verantwortung zu übernehmen, und schickten es sogleich an die Grasen von Shrewsbury isprich schrußberi) und K ent mit dem Befehle, die Anstalten zur Hinrichtung zu treffen. Beide Grafen begaben sich unverzüglich am 6. Februar 1587 nach Fotheringhay, und sagten Maria, sie möchte sich zum folgenden Morgen um 8 Uhr zum Tode fertig halten. Sie schien über diese Nachricht mehr verwundert als erschrocken und sagte mit heiterem Gesichte, sie glaube nicht, daß Elisabeth in ihren Tod gewilligt habe, da sie nicht unter den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit Englands stehe. ..Wenn es aber ihr Wille ist", fügte sie hinzu, „so soll der Tod, der alle meine Leiden beendigt, mir sehr willkommen sein. x$ch kann auch d i e Seele der Seligkeit des Himmels nicht sür würdig halten, die ihren Körper unter den Schrecken des ^odesganges nicht auszurichten vermag." Daraus bat sie die beiden S*
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