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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 570

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
570 Die Zeit von 1815 bis 1857. dem erleichterten Kreditwesen zu Schulden und oft genug zur Verarmung führte, die noch immer die reichlichste Quelle der Unzufriedenheit gewesen ist. Außerdem hatte die junge Generation auf den Schulbänken viel lernen müssen; die deutschen Negierungen hatten wetteifernd für ihren Unterricht gesorgt und die Väter durch Gesetze gezwungen, die Söhne Sachen lernen zu lassen, denen sie, wenn es von ihrem Willen abge- hangen hätte, immer fremd geblieben wären. Diese mannigfaltigen Kennt- nisse konnten nicht anders als sehr oberflächlich sein, aber dieser Grad der Bildung reizt am meisten zum leichtfertigen Verneinen, zum vor- schnellen Aburtheilen, zum unzufriedenen Raisonnieren. Die junge Ge- neration wurde überhaupt fast unaufhörlich gespornt und angetrieben, in der Kindheit durch den Unterricht, später durch die unaufhörlichen Verän- derungen, welche von Oben herab durch Verordnungen im hergebrachten Zustande hervorgerufen wurden; das Stetige und Gleichförmige der Lebens- gewohnheiten, wie es früher geherrscht hatte, wurde von oben herab nicht mehr geduldet, und so konnte es kaum anders sein, als daß der Charakter der jungen Generation ein unruhiger werden mußte. Kehren wir jedoch zu dem Gange der Ereignisse zurück, denn sie erklären sich selbst am besten. Wie durch die Konstitutionen in einzelnen deutschen Mittel- und Kleinstaaten das Volksleben verbittert und ein Theil der Staatsbeamten in ein schiefes Licht gebracht wurde, davon ist oben die Rede gewesen; in ihrem Gefolge zog auch die Mißstimmung gegen den Bundestag oder vielmehr gegen Oesterreich und Preußen, welche jeder Konstitution, wenn dieselbe flügge geworden ihre Flügel versuchte, durch Bundesbeschlüsse oder geheime Konferenzbeschlüsse die Schwungfedern ausrißen. Die Konstitutionen standen zwar in keinem großen Ansehen, weil das Volk selten eine gute Frucht derselben sah und sie viel Geld kosteten; aber man betrachtete sie einmal als Eigenthum und ärgerte sich über das beständige Zerren an denselben, man hätte sie lieber geradezu weggegeben. Oesterreich nahm man es weniger übel, weil man ihm keine Zuneigung für Konstitutionen anmuthen konnte und es überhaupt eine konsequente Haltung beobachtete und keine unnöthigen Worte machte; dagegen ärn- tete die preußische Regierung für ihre Bemühungen um die deutschen Konstitutionen einen sehr aufrichtigen Haß, einmal darum, weil sie bis 1824 den Glauben an das Zustandekommen einer preußischen Konstitu- tion genährt hatte, sodann weil jedermann wußte, daß sie sich doch nur von dem Wiener Kabinete leiten ließ, und endlich weil sie alle ihre Schritte in dieser Richtung mit Anpreisungen der an der Spree einhei- mischen politischen Weisheit begleitete, den Konstitutionellen aber be- schränkten Verstand, Unerfahrenheit, Nachäfferei des Franzosenthums u. dgl. vorwerfen ließ. Damit wurden die konstitutionellen Doktrinäre aber nicht von ferne bekehrt; daß die Konstitutionen in den Kleinstaaten

2. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 574

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
574 Die Zeit von 1815 bis 1857. bis sie sich selbst aufteibt und der Kromwell und Bonaparte erscheint, der die Meisterschaft zu üben versteht. Die Konstitution wurde demnach als Mittel gegen die Revolution bezeichnet, zugleich aber an eine preußische Konstitution die kaum etwas verschleierte Weissagung poli- tischer Größe geknüpft; ein Fingerzeig deutete darauf hin, daß England nach dem Sturze Jakobs Ii. durch Wilhelm von Oranien, unter dem die englische Konstitution ihre Ausbildung erhielt, zu der großen Welt- rolle zurückgeführt wurde, die Elisabeth begonnen, die Stuarts aber unterbrochen hatten, weil sie dieselben mit dem Streben nach unum- schränkter Herrschaft vertauschten und sich lieber mit Spanien und Frank- reich, den Musterstaaten des modernen Despotismus, verbündeten, an- statt mit ihnen um den Preis zu ringen, der dem konstitutionellen Eng- land seitdem zugefallen ist. Wie Preußen durch die nationale That des Zollvereins eine Gruppe deutscher Mittel- und Kleinstaaten durch die materiellen Interessen sich unauflöslich verbunden hätte, so müßten diese Staaten, seit Jahrzehnten konstitutionell, aber durch das Entgegen- wirken Oesterreichs und Preußens im Genüsse ihrer Rechte verkümmert, sich an ein konstitutionelles Preußen anschließen und diesem die Hege- monie in die Hand geben. Was in Dahlmanns Schriften nur durch- scheint, sprach 1830 der Württemberger Paul Pfizer, ein hervorragendes Mitglied der württembergischen Ständekammer, in seinem „Briefwechsel zweier Deutschen" unumwunden aus; er fand sogar in dem Umstande, daß Sachsen, Franken, Schwaben, Bayer und Oesterreicher, aber kein Preuße die Krone des Reichs getragen, eine Vorbedeutung, daß Preußen die Hegemonie eines neuen deutschen Reichs beschieden sei und der Adler Friedrichs des Großen das verwaiste Deutschland mit seiner Schwinge decken werde, Gedanken, die im Frühjahre 1849 eine große, wenn auch nur vorübergehende praktische Bedeutung erhielten. Von Oesterreich war bei solchen Erörterungen kaum die Rede; denn es schien von Deutschland nur dann Notiz zu nehmen, wenn es sich um die Züchti- gung irgend einer politischen Bewegung handelte, sonst schloß es sich durch eine strenge Zolllinie von dem deutschen Gewerbeleben ab und von der deutschen Wissenschaft durch Beschränkung des Unterrichts und viel- fache Bücherverbote; es ging seinen Weg für sich, schien überhaupt nur im Falle eines Kriegs gegen Frankreich für das nördliche und westliche Deutschland die Bedeutung eines mächtigen Bundesgenossen zu haben. Begreiflich konnten die Schutzredner des Konstitutionalismus von Oester- reich nichts erwarten, denn daß auch Oesterreich nach der doktrinären Schablone konstitutionell werden könnte, daran dachte niemand, weil die Unmöglichkeit dieses Regierungssystems für Oesterreich einleuchtete. Man hätte es aber auch aus anderen Gründen in das neue Reich nicht auf- nehmen können; denn es war zu groß für dasselbe, eine preußische

3. Fünfzehn Jahrhunderte - S. 457

1855 - Freiburg im Breisgau : Herder
nach dem Ende der Kreuzzüge. 457 der im Jahre 1387 in Mergentheim gemachte Versuch, die Heidelberger Einigung zu erneuern, nicht zum Ziele, da das Bemühen des Königs, den Landfrieden zu verallgemeinern und zu dem Ende dem Reiche eine bestimmte Eintheilung zu geben, auf Widerspruch bei den Städten stieß, die den Vortheil ihrer bisherigen besonderen Einigungen nicht aufgeben wollten. Statt der von dem Könige beabsichtigten Einigung kam ein neues Bündniß der schwäbischen Städte mit den benachbarten Fürsten auf ein Jahr zu Stande. Noch in demselben .Jahre aber brach der Krieg der durch Oestreichs Niederlage bei Sempach ermuthigten Städte gegen die Fürsten wieder aus, den die Döffinger Schlacht endigte. Nach Beendigung des Krieges mußte Wenzel im Jahre 1389 auf einem Reichstage zu Eger, von den Fürsten gedrängt, die Sache der Städte aufgeben und setzte einen neuen Landfrieden nach Art des Heidelberger fest, der außer Baiern, Franken und Schwaben noch Thüringen und Hessen umfaßte. Wie wenig aber auch dieser half, zeigte sich daran, daß unter Ruprecht, als auch er die Ruhe nicht herzuftellen vermochte, im Jahre 1415 der Erzbischof von Mainz mit Baden und Würtemberg und einer Anzahl schwäbischer Städte zu Marbach einen Bund schloß, den der König als einen mittelbar gegen sein Ansehen gerichteten ver- gebens aufzulösen suchte. 31. Dein Bestreben, die zur Nichtigkeit herabgesunkene Staats- gewalt für gewisse Kreise zu ersetzen, gehört auch eine eigenthümliche Erscheinung im Gerichtswesen an, die Fehmgerichte. Die Ausbildung der Landeshoheit hatte die Fürsten in Besitz der Gerichtsbarkeit gebracht. In Westphalen aber erhielt sich die auf den alten Gaugrafschaften be- ruhende Gerichtsbarkeit, und da die Aufsicht über dieselben nach der alten Reichsverfassung zu dem herzoglichen Amte gehörte, standen sie unter dem Erzbischöfe von Köln, an den bei Auflösung des sächsischen Herzogthums die herzogliche Gewalt für diesen Theil desselben über- gegangen war. Diese einer vergangenen Zeit angehörigen Gerichte hießen, da sie von den neuen Landesherren unabhängig waren, Frei- gerichte, und die Vorsteher, die sich als kaiserliche, nicht als landes- herrliche Beamte betrachteten, Freigrafen, wie die beim Gerichte mit- wirkenden Personen, die überhaupt Schöffen genannt wurden, hier den Namen Freischöffen führten. Altem Herkommen gemäß wurde über gewisse Verbrechen, namentlich solche, die unmittelbare Angriffe auf die Religion oder Verletzung von Leib und Leben enthielten, nicht in den gewöhnlichen öffentlichen Sitzungen gcurtheilt, sondern in solchen, die, weil nur die Glieder des Gerichts dabei zugegen waren, heimliche hießen. Diese Gerichte hießen die Fehme und die von ihnen ausgehende Ver- urtheilung die Verfehmung. Zur Zeit, da Gewaltthätigkeit alle Ver- hältnisse in Deutschland verwirrte, erweiterte sich der Wirkungskreis der

4. Dichtung der Neuzeit - S. 86

1908 - Freiburg im Breisgau : Herder
86 Siebte Periode oder zweite Blüteperiode, von 1748 ab. Wie wird ihm, da er sie erblickt! „Sie ist's! sie ist's!" ruft er und läßt entzückt Den blutigen Stahl und seinen Turban fallen Und wird von ihr erkannt, wie seine Locken wallen. Obwohl Wieland den übrigen Dichterheroen seiner Zeit bedeutend nachsteht und die meisten seiner Werke wegen ihres leichtfertigen Inhaltes verdienter Vergessenheit anheimgefallen sind, so hat er dennoch um die Literatur Verdienste, die der Anerkennung würdig sind: 1. Er machte die durch Klopstock schwülstig, oft dunkel und schwer- fällig gewordene Sprache wieder schlicht, durchsichtig und gefällig. 2. Er setzte den von Klopstock verschmähten Reim wieder in sein altes Recht ein. 3. Er führte der Poesie neue Stoffe zu, eröffnete ihr nament- lich das Gebiet der Romantik. 4. Er gewann durch seine oft mit feinem Witz und gemütvollem Humor gewürzten Werke die vornehme Welt, die bislang fast ausschließlich der französischen Literatur zugewandt gewesen war, für die deutsche Dichtung. 8 20. Der Göttinger Dichter- oder Hainbund. Einen scharfen Gegensatz zu Wieland bildeten poetisch begeisterte Jünglinge, welche in der Universitätsstadt Göttin gen einen Bund schlossen, um in Nacheiferung Klopstocks, ihres schwärmerisch ver- ehrten Vorbildes, die deutsche Dichtkunst wieder zu Ehren zu bringen, Liebe zur Natur und zum Vaterlande zu entflammen, für Religion zu begeistern und Tugend zu verbreiten. Es war am 12. September 1772, als sie auf einem Abendspaziergange „in einem kleinen Eichengrund Mond und Sterne zu Zeugen ihres Bundes riefen und einander ewige Freundschaft versprachen". Der Bund wurde bald der Göttinger Hainbund ge- nannt, sei es, daß derselbe in einem Eichenhaine gestiftet war, sei es, daß man nach Klopstocks Vorgänge (Ode „Der Hügel und der Hain") mit dem Namen Hain die vaterländische Dichtung, das Ziel des Strebens der jungen Dichter, bezeichnen wollte. Die Richtung Klopstocks war auch die ihrige: gleich ihm schwärmten sie in jugendlicher Begeisterung für Frei- heit und Vaterland, für Natur, für Tugend und Freundschaft, gleich ihm förderten sie die Ausbildung der antiken Versmaße. Ihr gemeinsames Organ war der zu Göttingen herausgegebene „Musen- almanach", welcher die Mitglieder auch später noch in etwa geistig zu- sammenhielt , nachdem der Bund mit seinem Jugendrausch längst zer- sprengt war.

5. Dichtung der Neuzeit - S. 413

1908 - Freiburg im Breisgau : Herder
§ 54. Die moderne Literatur. Emanuel Geibel. 413 in die Heimat zurück. Seine in demselben Jahre erschienenen „Gedichte", die noch ganz im Banne der Romantik stehen und als Nachahmungen zu bezeichnen sind, und die 1841 herausgegebenen „Zeitstimmen", in denen er als Christ und als Patriot dem „jungen Deutschland" entgegenwirkte in Hoffnung auf Deutschlands Einigung, erregten die Aufmerksamkeit des kunstsinnigen Königs Friedrich Wilhelm Iv., von dem er 1843 mit einem Jahrgehalte bedacht wurde, damit er sorgenfreie Muße zur Fortsetzung seiner poetischen Arbeiten erhalte. Im Jahre 1846 veröffentlichte er „Zwölf Sonette für Schleswig-Holstein" und 1848 die vielseitigen „Juniuslieder". Nach wechselndem Aufenthalte wurde er 1852 von dem Könige Max Ii. von Bayern als Profeffor der Literatur und Ästhetik nach München be- rufen. Hier erreichte er die Höhe seines Schaffens in edlem Inhalte und künstlerischer Form durch seine „Neuen Gedichte" (1857) und seine „Gedichte und Gedenkblätter" (1864). Im Jahre 1868 kehrte er in seine Vaterstadt Lübeck zurück, gab in patriotischer Begeisterung 1871 die „Heroldsrufe" heraus, die unsere politische Entwicklung von 1848 bis Mai 1871 be- gleiten, und im Jahre 1877 die „Spätherbstblätter". Er starb zu Lübeck am 6. April 1884. Geibels Haupt tätig kett richtete sich auf die Lyrik, zum Teil auch auf die Dramatik. Unbeirrt von dem lauten Lärm der politisch erregten Jahre (bis 1848) und durchdrungen von hochherzigem Patriotismus, suchte er in seinen politischen Dichtungen das Heil der Völker in der Be- festigung der Eintracht zwischen Fürst und Volk, getragen von fester Hoffnung, daß des Reiches Einheit und Herrlichkeit in nicht zu ferner Zeit wieder erstehen werde. Die endliche Erfüllung dieser Hoffnung ließ ihn aufjubeln in den hellsten Tönen. Seine Poesie ist durchdrungen von festem Gott- vertrauen, von frommer Religiosität, wie nach seinem eigenen Wort „ihm fern von dem Schwarm, der unbesonnen Altar und Herz in Trümmer schlägt, der Dichtung heil'ger Bronnen an dem Felsen quillt, der die Kirche trägt". Dabei sind seine Dichtungen, wenn sie auch selb- ständiger Eigenart entbehren, durchzogen von tiefer Innigkeit, zeigen eine heitere Frische des Gemütes und bekunden offenen Charakter, männliche Kraft und volle Wahrheit der Empfindung. Außer- dem bezeugen sie die Meisterschaft des Dichters in der Behandlung der Form. Durch die Wahrheit ihrer Gedanken und Gefühle und durch den zauberischen Wohllaut ihrer Sprache haben sie die musikalische Komposition unserer besten Tonsetzer geradezu herausgefordert. Seine Dramen („König Roderich", „Brunhild" [1857]], eine Tra- gödie der Nibelungensage, und die preisgekrönte Tragödie „Sophonisbe" (1868; Hauptpersonen: die numidische Königin Sophonisbe, der den
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