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1. Geschichte der Alten Welt - S. 17

1860 - Freiburg : Herder
Die ältesten Staaten. 17 des Himmels, mit Tempel zu Theben, der Sonnengott, Ra, mit Tempel zu On (Heliopolis). Der Sonnenkult der Aegyptier unterschied aber verschiedene Sonnengötter, entsprechend den Stellungen der Sonne im Verlause der Jahres- und Tageszeiten, als Sonne des Frühlings, Sommers und Winters, als Morgen-, Mittag-, Abend- und Nachtsoune. Der gefeiertste war Osiris (Hesiri), Bruder und Gemahl der Jstö (Hes); er wird von seinem feindlichen Bruder Seti (von den Griechen ihrem Typhon verglichen) ermordet, von seinem Sohne Horus (Har, bei den Griechen Apollo), gerächt und Seti vertrieben, d. h. die Sonne weicht zurück gegen Süden, die heißen Winde aus der Wüste drohen die Vegetation Aegyptens zu versengen, der Nil, der Sonnenstrom, nimmt immer mehr ab; da verjüngt sich die Kraft der Sonne, der Nil wächst wieder an und befruchtet das Land von neuem; Aegypten feiert statt der Trauerfeste wieder Freudenfeste. Die ägyptischen Naturgottheiten sind aber meistentheils auch sittliche Mächte, wie z. B. Osiris, Isis und Horus, besonders tritt Thot (Her- mes bei den Griechen) hervor, der Geber aller Wissenschaft und Kunst; es gibt besondere Gottheiten der Wahrheit und Treue, selbst eine Göttin (Saf), welche über die Bibliotheken wacht. 8 45. Die Aegyptier erblickten in einzelnen Thieren das Wirken Thicrkult. der Götter besonders deutlich, daher waren ihnen diese Thiere heilig; so verehrte das ganze Land den Stier Apis (Hapi, wie auch der Nil heißt), der besondere Kennzeichen trug, als lebendes Abbild des Osiris; so war die Kuh der Isis heilig und durfte nicht geschlachtet werden, die Katze der Pacht, der Ibis dem Thot u. s. w.; andere Thiere waren nur in gewissen Bezirken heilig, in andern nicht, z. B. das Krokodil, das Schaf, die Ziege, der Hund rc. Bei solchem Aberglauben ist es begreistich, daß die Aegyptier überall Wunder und Zeichen erblickten, sowie daß ihnen die Fremden als gottlos und unrein erscheinen mußten. Daher konnten sich Griechen und Phönikier in Aegypten erst dann nieder- lassen , als die Nation bereits im Verfalle war, aber auch da konnte sich ein echter Aegyptier nicht dazu entschließen, sein Vaterland aufzu- geben und sich unter Fremden niederzulassen. § 46. Die ägyptischen Priester lehrten die Unsterblichkeit der Seele, nach der Behauptung der griechischen Schriftsteller auch die Seelenwanderung. Dieses Schicksal traf jedoch keineswegs alle Ge- storbenen ; denn wie bildliche Darstellungen und Gebete zeigen, wandert die abgeschiedene Seele in die Unterwelt, die im Westen liegt, und stellt sich vor das Tod tengericht (Osiris, Isis, Thot, Anubis und 72 untergeordnete Beisitzer). Der Verurtheilte wandert in die Hölle, der Gerechtfertigte in die Gefilde der Seligen („Weißglänzenden"), wo er alle Freuden des Erdenlebens in höherem Maße genießt. Bevor der Leichnam des Aegyptiers im Grabe Aufnahme fand, wurde derselbe Die Mu- riner letzten Reinigung unterworfen. Eingeweide und Gehirn wurden herausgenommen, dann der Leib in eine Lösung von Laugensalz gelegt, alsdann mit Oelen bestrichen und mit harzigen Stoffen ausgefüllt, die einzelnen Glieder und zuletzt der ganze Leib vielfach mit feinen Leiuen- binden umwunden, hierauf in den mannigfach verzierten Sarg aus Sy- komorcnholz gelegt und in feierlichem Geleite in eines der Felsengräber gebracht, welche immer auf der Westseite der Städte, im libyschen Ge- B umüller, Weltg. 9

2. Geschichte der Alten Welt - S. 57

1860 - Freiburg : Herder
Die Griechen. 57 der Träger uralter Ueberlieferung für das griechische Volk, sondern es erblickte sich selbst in den homerischen Gedichten in idealer Gestalt. Vor Troja erscheint es als ein geeinigtes Volk, als eine Nation, welche das einem Griechen zugefügte Unrecht als ein allen widerfahrenes straft; die Stämme und deren Führer haben die hergebrachte Eifersucht und manche blutige Fehde vergessen und wetteifern nur die meiste Ehre zu erkäm- pfen; später versuchte es der edle Kimon vergebens den einheimischen Krieg dadurch zu verhindern, daß er alle Griechen zum Nationalkriege gegen den gemeinschaftlichen Feind, die Perser, zum Kampfe aufrief; griechische Einigkeit blieb ein Ideal, das nur in der alten Dichtung ver- wirklicht erschien. § 162. Aus der Volksmasse treten die einzelnen Heldenbilder her- vor, jedes vollkommen in seiner Art und in jeder Lage seinem Charakter getreu: auf dem Schlachtfelde, im Rathe der Könige, bei dem Mahle, als Gatte, Vater, Freund und Herr; denn obwohl Waffenkunde und Heldenkrast den höchsten Ruhm gewähren, so wird doch erfinderischer Verstand, Wohlredenheit und Selbstbeherrschung auch an einem Heros hochgeprieseu, das Glück des Friedens gewürdigt und häusliche Tugend und deren Segen mit Liebe geschildert. Die Griechen des Homer sind keine Barbaren, die herrliche Blüte der griechischen Kultur öffnet sich bereits, wir erkennen schon das Volk mit allen Vorzügen und Gebre- chen, die es später vor allen anderen Völkern auszeichnen. § 163. Anführer der griechischen Schaaren vor Troja sind die Kö-Dieältesten nige, welche auch im Frieden an der Spitze der griechischen Staaten Staates" stehen. Letztere waren durchgängig von geringem Umfange, begriffen meistens einen natürlich abgegränzten Gau, eine Insel, oft nur eine einzige Stadt mit ihrer Markung in sich. Jede griechische Gemeinde hieß nämlich Polis, d. h. Stadt, auch wenn sie nicht mit einer Mauer um- schlossen war, obwohl dies regelmäßig geschah, da die häufigen Fehden mit den Nachbarn, die Angriffe wandernder Schaaren, an der Küste oder in deren Nähe die Landung von Seeräubern die größte Vor- sicht gebot. § 164. Jeder Bürger'besaß, scheint es, sein Stück Ackerfeld und trieb einiges Vieh auf die gemeinschaftliche Weide; man pflanzte Ge- treide, fast ausschließlich Gerste, Lein, Weinreben, Obstbäume; doch be- stand der Hauptreichthum in den Heerden. Der König besaß das Das König- größte Grundstück; er war der reichste Mann, darum auch zum größten tf)m' Aufwande als Vertreter des Staates verpflichtet. Der Fremde von Ansehen wandte sich dem königlichen Hause zu, deßgleichen der vor- nehme Flüchtling und nahm die königliche Gastfreundschaft in Anspruch; Gesandte und Herolde waren ohnehin an sie gewiesen. Der König brachte auch den Göttern die öffentlichen Opfer und bereitete den Edlen das damit verbundene Festmahl. Dieses gewissermaßen priesterliche Amt gab dem Königthum eine religiöse Weihe; überdies leiteten die meisten Könige ihr Geschlecht von einem Gotte ab und standen in dem Volksglauben unter dem besondern Schutze des Götterkönigs Zeus. § 165. Dem Könige zunächst hatten die Edlen ihren Platz, in der Schlacht wie beim Mahle, im Rathe wie im Gerichte, daher wurden sie wohl auch manchmal Könige genannt. Ueber Krieg und Frieden und wichtige Angelegenheiten beriethen sie mit dem Könige; das Volk hörte

3. Geschichte der Alten Welt - S. 59

1860 - Freiburg : Herder
Die Griechen. 59 § 170. Mit dem Opfer war meistens ein festlicher Schmaus verbunden; die Heroen liebten überhaupt die Freuden des Mahles, denn der ganze Charakter der Nation ist ein heiterer, aber Unmäßigkeit, Trun- kenheit rc. wurden verabscheut und als Kennzeichen von Wilden, z. B. der Kentauren, des Kyklopen Polyphem, bezeichnet. § 171. In den homerischen Epen waltet überhaupt ein wunder-Aclteste Kul- barer Sinn für das Schöne und Widerwille gegen das Häßliche.' Dietuc- Kunst des Sängers ist hochgeehrt; er ist entweder zugleich der Dichter der Lieder, welche er Göttern und Menschen singt, oder er singt erlernte Lieder, wie z. B. die Rhapsoden homerische Gesänge von Stadt zu Stadt wandernd vortrugen. Noch hat sich eine bildende Kunst in Griechenland nicht entwickelt, denn selbst die nothwendige technische Fertigkeit ist noch nicht ausgebildet (;. B. Bergbau ist unbekannt, Ar- beiter in Metall sind sehr selten, aber hoch geschätzt), phönikische Erz- arbeiten sind allgemein verbreitet; aber was die bildenden Künste in voller Entfaltung Schönes und Herrliches zu schaffen vermögen, ahnt Homer mit prophetischer Sicherheit. Dies bezeugt z. B. die Beschrei- bung des Schildes des Achilleus; schon dieses einzige Lied beweist ge- nügend, daß die Griechen von Aegypu'ern «md Phönikiern wohl technische Fertigkeit erlernen konnten, an künstlerischen Ideen ihnen aber unendlich überlegen waren. § 172. Diesem Volkscharakter entsprechen auch die Götter des Religion der heroischen Zeitalters; die wilden Mächte der Vorzeit sind gebän- Heroenzett. digt, die seligen Götter walten vom Olymp herab über eine beruhigte Welt. Sie bilden einen Staat, an dessen Spitze der Götterkönig Zeus steht, dem zahlreiche Götter höheren und niederen Ranges beigesellt sind, wie die Edlen und Bürger dem Könige. Es sind hehre Hellenen, nicht nur an Wissen und Macht, sondern auch an körperlicher Schön- heit; so erschienen sie im Homer, und er war es namentlich, der den späteren Künstlern jene Ideale gab, die unveränderlich für die grie- chische Kunst fortdauerten (typisch wurden, wie z. B. der Zeus des Phidias rc.). § 173. Ein dunkler Schatten streift aber über die sonnenhelle grie- chische Welt. Er entsteigt dem Reiche des Hades, d. h. der Unter- welt; alle Menschen („die armen", „die unglücklichen", wie das ganze Geschlecht oft heißt und mit den Baumblättern verglichen wird) müssen hinabsteigen in dessen freudenloses Dunkel, daher sind seine Thore ihnen verhaßt. Doch auch die Olympier sind nicht bloß für Frevler furcht- bare Mächte; sie lieben den Menschen als solchen nicht, sondern bevor- zugen willkürlich den einen oder andern; sie sind leidenschaftlich und rachsüchtig, und lassen es auch Unschuldige entgelten; sie bethören manch- mal den Menschen, versuchen ihn und strafen ihn dann als Schuldigen. Unbefriedigt sucht der Grieche nach einer über diesen Göttern walten- den Macht, stndet sie aber nicht, denn „das Schicksal" wird doch wieder in die Hand des Zeus gelegt; es stößt als eine unpersönliche Macht, die doch Alles regieren soll, den denkenden Menschen zurück, und bleibt deßwegen von Homer an bis in die letzten Zeiten der griechischen Re- ligion der undurchdringliche dunkle Hintergrund, welcher den traurigen Ersatz für den Glauben an eine göttliche Allmacht und Vorsehung bildet. Daher entwickelte sich der für die Griechen jedes Zeitalters geltende

4. Geschichte der Alten Welt - S. 68

1860 - Freiburg : Herder
68 Geschichte der alten Welt. Grieche ungefährdet zu dem Feste wallen und nach demselben heim- kehren sollte. Dasselbe begann und endete mit feierlichen Aufzügen, Gesängen und Opfern; einen Theil der Feier bildeten die ritterlichen und gymnastischen Spiele: Wagenrennen, Wettlauf, Ringkampf, Diskus- wurf, später auch Faustkampf. Der Siegespreis war zwar nur ein Oel- zweig, allein die Ehre um so größer, denn die Vaterstadt des Siegers war stolz darauf, den gewandtesten oder kräftigsten aller hellenischen Jünglinge ihren Sohn nennen zu dürfen (Stärke, Ausdauer, Gewandt- heit machten zu jener Zeit den Krieger, den Helden, daher ste so hoch geachtet und fleißig und verständig ausgebildet wurden). Die besten Dichter und Sänger wetteiferten in Siegesliedern, daher war das Fest auch ein musischer Wettkampf, wenn auch in Olympia nicht wie bei den pythischen Spielen ein Preis für die Flötenspieler oder Kitharöden ausgesetzt war. Diese Gesänge und neuen Hymnen zu Ehren der Götter und Heroen verbreiteten sich von Olympia in die griechischen Städte; daher fanden sich in Olympia Dichter, Sänger, die Meister auf Kithara und Flöte ein, denn hier war Ruhm zu ernten sowie gast- liche Einladung in ferne Städte, und als später Herodot das Volk der Hellenen in seinem siegreichen Kampfe gegen die Uebermacht der Bar- baren schilderte, soll ihm zu Olympia der Preis nationalen Lobes zu Theil geworden sein. Die meisten griechischen Staaten werden Republiken. § 191. Die Eigentümlichkeit des griechischen Volkes offenbarte sich vorzüglich in der Ausbildung der verschiedenen Staats- formen. Die orientalische Despotie war und blieb in den Augen der Griechen etwas Entwürdigendes; aber ebenso wenig waren sie in ihren guten Zeiten der Meinung, daß ein Staat am besten geordnet sei und zur schönsten Blüthe komme, wenn in demselben Meinung und Gelüsten der Mehrzahl den Ausschlag gebe. Die königliche Würde gewährte in alter Zeit bekanntlich keine unbeschränkte Gewalt, ste hörte indessen in vielen Städten mit dem Aussterben der königlichen Familie auf; in anderen wanderte diese freiwillig oder gezwungen aus, weil sie sich durch Verbrechen mit Schuld beladen hatte, deren Strafe durch die rächende Gottheit Unglück über die Stadt gebracht hätte; in anderen endlich schafften die Edlen die Königswürde ab. In allen Fällen trat die Aristokratie ein (d. h. die Herrschaft der Besten, der Edlen), oder die edlen Geschlechter besetzten den Rath, das Gericht, sie bildeten den Kern des Heeres und hatten die Führung desselben, sie stellten die Rei- terei; als die großen Grundbesitzer waren sie auch die Kapitalisten, an welche geldbedürftige Bürger gewiesen waren. 8 192. In den meisten Städten, besonders in solchen, wo Handel und Gewerbe ein schnelles Anwachsen der unteren Volksklassen herbei- führte, erhob sich der gemeine Mann gegen die Aristokratie, und in der Erbitterung des Kampfes fiel oft die Oberleitung des Staates in die Gewalt eines einzigen Mannes. Ein solcher hieß Tyrannos (d. h. Herrscher), an welchem Namen ursprünglich keine gehässige Bedeutung haftete; es gab sehr edle und hochverdiente Tyrannen, da sie aber mei- stens der Aristokratie verhaßt waren und damals der Meuchelmord gegen politische Feinde fast als erlaubt galt, so mußten die Tyrannen in be°

5. Geschichte der Alten Welt - S. 56

1860 - Freiburg : Herder
56 Geschichte der alten Welt. Hause den Tod durch sein ungetreues Weib Klytämnestra, Diomedes mußte aus Argos nach Unteritalien fliehen, um einem gleichen Schicksale zu entgehen; nur wenige konnten sich in der Heimath eines glücklichen Alters erfreuen, wie Menelaus, Odysseus, der nach zehnjähriger Irr- fahrt allein unter seinen Gefährten Jthaka wieder betrat. Erklärung § 159. So lautet die Sage von dem trojanischen Kriege in den der Sage. Hauptzügen ; derselben liegt ohne Zweifel als Thatsache eine Unterneh- mung zu Grunde, welche durch eine Flotte verbündeter griechischer Stämme an der asiatische Küste ausgeführt wurde. Als Feinde der ver- bündeten Griechen erscheinen alle jene Völker, an deren Küsten wir griechische Kolonien finden: Päouen, Thraker, Bithyner, Myser, Mäo- nen (Lyder), Lykier; sollten wir daraus nicht schließen dürfen, daß die Sage vom trojanischen Kriege den erfolgreichen Anfang der großen Wanderzüge bezeichne, welche Griechenland in dieser Richtung aus- sandte? Dieselben begannen jedenfalls schon vordem trojanischen Kriege (z. B. von der Insel Rhodus führt der Heraklide Tlepolemus seine Mannen auf neun Schiffen vor Troja; auch die Inseln Kos, Kasus rc. sind am trojanischen Kriege betheiligt), wenn sie auch nach demselben durch die Erschütterung, welche die griechischen Stämme auf dem Fest- lande traf, ihre größte Ausdehnung gewannen. Alle diese Züge und Fahrten kriegerischer Auswanderer wurden von Männern königlichen Stammes geleitet, welche die letzten Heroen sind. Mit ihnen schließt sich das Heroenalter, seit die griechischen Stämme in Europa und Asien dauernde Wohnsitze erkämpft haben. Dies geschah etwa 1000 v. Ehr.; eine bestimmte Zeit läßt sich jedoch nicht angeben, denn erst mit dem Jahre 776 v. Ehr. zeichneten die Eleer die Namen der Olympiasieger auf und begründeten dadurch eine griechische Zeitrechnung; aber selbst nach 776 v. Ehr. erscheint in der griechischen Geschichte noch Mythisches und Unbestimmbares. Homer. Das griechische Leben im Zeitalter der Heroen. § 160. Die trojanische Heldensage ist uns durch zwei Heldengedichte überliefert, die Ilias und Odyssee, als deren Dichter die Griechen den Homer nennen. Um die Ehre seine Vaterstadt zu sein stritten sich sieben Städte, die Ansprüche von Chius und Smyrna fanden jkdoch die meiste Anerkennung; er war demnach ein asiatischer Grieche, lebte also nach den großen Wanderungen, wahrscheinlich 1000—900 v. Ehr., so daß das Zeitalter der Heroen zwar bereits der Vergangenheit angehörte, aber noch in aller Frische in der Erinnerung fortlebte. § 161. Die Griechen ehrten in Homer den König der Sänger und alle gebildeten Völker pflichten ihrem Urtheil bei. Wie es das Gemüth des Griechen ergreifen mußte, wenn er in der wunderbar schönen Sprache des homerischen Liedes Kunde erhielt von den Thaten der Väter, von dem Schicksale der alten Heldengeschlechter, der Städte und Stämme, von den Sitten, Gebräuchen und dem Glauben der alten Zeit, davon hätten wir eine Ahnung, wenn die bei den deutschen Stämmen auf Armin den Cherusker gesungenen Lieder, von denen Tacitus spricht, sowie die Sammlung deutscher Heldenlieder, welche Karl der Große an- gelegt hatte, auf uns gekommen wären. Homer war aber nicht bloß

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 213

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. 213 y. Chr. hatten die Römer auf Anraten der Sibyllinen und des delphischen Orakels das Bild der Grötterniutter (einen Steinfetisch) nach Rom bringen lassen und fortan wurde dieser asiatische Kult hier mit orientalischem Prunke gefeiert. Phrygische Priester (Galli) waren mit nach Rom gekommen; der Tempel der magna mater lag neben dem des palatinischen Apollo. Ihr Fest mit scenischen Spielen (Megalesia) fand Yom 4.—10. April statt. 3. Seit dem letzten Jahrhundert drangen die ägyptischen Kulte Von Isis, Osiris, Serapis, ferner des Harpokrates und Anubis, dann der syrische Dienst der Dea Syria von Hierapolis und des persischen Mithras in der Stadt ein. Alle diese ausheimischen Kulte fanden in Rom eifrige Pflege, während die älteren reineren Gottesdienste untergingen. Der Kastorkult war schon 485 v. Chr., der Dienst des Äskulap 291, die erycinische Venus 217 in die Stadt eingeführt. Doch war die Einführung fremder Gottesdienste durch Privatleute untersagt nach dem Satze: ut deus non sit, nisi cui esse permiserit senatus. Auch der Dienst der Sibyllen (wahrsagender Frauen) war von Griechenland oder Kleinasien nach Cumae und von da in Latium in Übung gekommen, wiewohl wir einem ähnlichen, uralten und echt italischen Dienste schon frühe in Latium und in Etrurien begegnen; vgl. die Carmentis, Albunea, Egeria u. a. Ii. Der Dienst gegen die Götter (Kultus). Hier sind zu betrachten die Personen, Orte, Handlungen und Zeiten des Kultes. A. Die Kultuspersonen. § 112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. Ursprünglich war der König der oberste Priester, welcher die sacra publica besorgte. Aber schon Numa soll eine priesterliche 'S erfassung (constitutio religionum, daher auctor divini iuris, Liv. 1, 42) gegeben und die meisten Priesterkollegien eingesetzt haben. Numa religionibus et divino iure populum devinxit. Tac. ann. 3, 26. Mit Errichtung der Republik gingen die Funktionen des Königs an die Iiiester über. Man hat aber zu unterscheiden zwischen eigentlichen Priestern und Kollegien oder Kommissionen you sachverständigen Laien. Erstere, die sacerdotes, besorgten den Dienst dei einzelnen Gottheit; die Kollegien waren nur Laienkommissionen, welche über die Traditionen des Kultes wachten. Höchste Aufsichtsbehörde war der Senat, der namentlich die Reinhaltung der Staatsreligion beaufsichtigte. Die Römer unterschieden sämtliche Kollegien in summa (amplissima) collegia, d. i. in die großen

7. Grundriss der römischen Altertümer - S. 215

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 113. Die Pontifices und ihr Priesterkreis. 215 Der Tiberflufs, welcher in ältester Zeit einen sorgfältigen Kultus genofs, wurde unter religiösen Ceremonien überbrückt und an der Brücke durfte kein Eisen verwendet werden. — Seit ältester Zeit waren indes die Pontifices zugleich die oberste priesterliche Behörde: sie hatten die Aufsicht über den gesamten Kultus und alle dabei beteiligten Priester und Diener, zugleich das Recht, Strafen aufzulegen, über die Yestalinnen übten sie sogar die Kriminaljustiz; über alle sakralrechtlichen Fälle gaben sie die letzte Entscheidung ab, ebenso über alle Prodigien, und bei vielen religiösen und politischen Akten war ihre Mitwirkung (adhibere pontifices) unbedingt notwendig. Sie allein dienten nicht einer bestimmten Gottheit, sondern allen Göttern {Cie. legg. 2, 8: divisque aliis alii sacerdotes, omnibus pontifices sunto). Sie besorgten ferner die Aufstellung des Festkalenders, regelten die Zeitrechnung u. S. w. und mufsten deshalb eine gründliche Kenntnis des Rechts (ius pontificium) besitzen. — Der pontifex maximus war Präsident des Kollegiums, aus der Zahl der übrigen Pontifices auf Lebenszeit gewählt; gewöhnlich erlangte ein Mann, der schon die höchsten Staatsämter verwaltet hatte, jene Würde. Der Oberpriester durfte nur einmal verheiratet sein, sich nicht durch Berührung eines Leichnams beflecken u. a. Er war der einzige Priester, welcher weitgehende magistratische Rechte ausübte; er ernannte auch die drei flamines, die Salier, den Opferkönig und die Vestalinnen. Seine Amtswohnung war das alte Königshaus (Regia) an der heiligen Strafse, in welchem die Vestalinnen den Dienst der Vesta, über deren Kult der pontifex maximus ganz besonders wachte, besorgten. Nach ihm sind auch die annales maximi benannt, die Jahrbücher, welche der Oberpriester mit den übrigen Pontifices aufschrieb. Cic. pro domo 1, 1: Cum multa divinitus, pontifices, a maioribus nostris inventa et institute sunt, tum nihil praeclarius quam quod vos eosdem et religionibus deorum et summae reipublicae praeesse voluerunt. Zum Collegium pontificum gehörten als weitere Priester-tümer: 2. Der rex sacrorum oder rex sacrificulus, Opferkönig, welcher mit dem Entstehen der Republik an Stelle des vertriebenen Königs die höchste geistliche Gewalt, jedoch nur nominell, überkam, sowie die vom Könige bisher besorgten Opferhandlungen verrichtete. Er mufste Patricier sein, wurde vom pontifex maximus ernannt, verwaltete sein Amt lebenslänglich, durfte nicht entsetzt noch getötet werden und besorgte anfangs nur die Opfer des Janus, später auch andere. Seine Gattin, die regina sacrorum? nahm an seinem Priestertum teil und

8. Grundriss der römischen Altertümer - S. 220

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
220 § 116. Die Fetialen. eigenes Recht (ins augurum) aus und ihre Wissenschaft (Augur al-disciplin) legten sie in den libri augurales nieder. Der eigentliche Gott der Augurien war Jovis. Daher Cic. legg. 2, 20 die Augurn kurz als die interpretes Jovis bezeichnet. 2. Haruspices (icpoaxrkoi *). Dieses allmälig 60 Mitglieder zählende Kollegium ist mit dem der Augurn sehr nahe verwandt; jedoch war die Haruspicin keine römische, sondern etruskische Institution und wurde in Rom auch immer von Etruskern aus-geübt. Im engeren Sinne ist diese Art der Divination nur Eingeweideschau, extispicium (exta — spicere) und der haruspex nur ein extispex {Cic. divin. 1, 16. 2, 11), im weiteren Sinne indes verstand man unter der (ars) haruspicina die gesamte etruskische Divination (disciplina etrusca), nämlich auch die procuratio pro-digiorum, d. h. die Sühnung der Götter, wenn sie durch auffallende Zeichen (prodigia, monstra) eine Beschwerde über etwas kund gegeben; Sodann die ars fulguratoria, wozu das condere und pro-curare des Blitzes gehörte. Früher liefs man vorkommenden Falles die Seher immer aus Etrurien kommen, später bestand ein eigenes Kollegium zu Rom. Bei dem extispicium untersuchten die Eingeweideschauer Leber, Lunge und Herz der Tiere. Ihre Kunst war in den libri haruspicini und fulgurales niedergelegt. Anmerkung. Orakel, deren man 300 im Orient zählte, besafsen die Römer nicht; doch drang die griechische Orakelkunst auch in Rom ein: griechische bklaven machten die Vermittler und nicht selten beschäftigten sich die sibyllinischen Priester damit. § 116. o) Die Fetialen. Die Fetiales, Sprecher (der Name wohl von fari, fateri, vgl. das griechische rpo^-ai, weswegen sie auch geradezu oratores heifsen), sind ein uraltes Kollegium von priesterlichen Spruchmännern, welche über die Beobachtung des Yölkerrechtes (ius fetiale) wachen, d. i. alle die Fragen entscheiden, welche im freundlichen oder feindlichen Verkehr mit Nachbarvölkern auf-treten können. Dieses Spruchkollegium zählte 20 Mitglieder; ihr Gott, unter dessen Schutz sie standen und dessen Stelle sie gleichsam vertraten, war der Juppiter der Treue (Fides) und des Rechtes unter dem speziellen Namen Diespiter. Ihrem Amte entsprechend nennen sie sich auch nuntii publici (Liv. 1, 1) oder Staatsherolde 1 Hctruspex, von haru, griechisch yo\cz;, hilla (aus liirula), Gedärme, Eingeweide (exta). Vgl. hariolus.

9. Grundriss der römischen Altertümer - S. 229

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 119. Gebet und Gebetsfeste. 229 zum Töten der Opfertiere. Tripodes waren kleine dreifüfsige Tische, mensae sacrae Opfertische, infulae und viitae, Binden und Bänder, mit denen das Haupt des Priesters, der Altar und das Opfertier umwunden wurde. Die Kunst in der Herstellung von Thongefäfsen (vasa fictilia, terrena) hatte sich in Rom frühe entwickelt; die Geräte von Metall waren entweder glatt (vasa pura) oder ciseliert (vasa caelata). C. Heilige Handlungen (Kulthandlungen). § 119. a) Gebet und Gr e b e t s f e s t e. Alle Äußerungen der Gottesverehrung lassen sich auf drei Arten von Handlungen zurückführen: Gebet, Opfer und Festspiele. 1. Gebet, precatio, preces, seltener prex. Cicero stellt pre-ccttio et saerißcatio (de nat. deor. 3, 27) als enge verbundene Hauptkultakte zusammen. Das Yerrichten von Gebeten sah man im privaten wie im öffentlichen Leben als religiöse Pflicht an. Darum betete der Römer nicht nur zu Hause vor dem Herdaltar, sondern vor jeder "V olksversammlung und Senatssitzung und jeder öffentlichen Handlung eines Magistrates, beim Regierungsantritt der Beamten, bevor der Feldherr in den Krieg zog, fanden Gebete statt. Das Beten (precari deos) galt nicht blos überhaupt für wirksam, sondern man glaubte gewissermafsen mittelst des Gebetes die Götter zwingen zu können, den Inhalt der Bitten zu gewähren. Daher waren die Römer im Formulieren der Gebete (preces, carmina concipere) äufserst gewissenhaft. In den Gebetsformeln pflegten immer Janus, Juppiter und Vesta zuerst genannt zu werden; dann die Gottheit, an die man insbesondere sein Anliegen richtete und schlofs gerne unter Anrufung der „di deaeque omnes“. Die Formeln der öffentlichen Gebete waren in den Ritualbüchern (indigitamenta) genau verzeichnet ; ein Magistrat sprach vor öffentlichen Versammlungen die Formel vor (praeire carmen). Riten des Gebetes. Dem Gebete pflegten Waschungen vorherzugehen1; der Römer betete ferner verhüllten Hauptes, indem er das Obergewand über den Kopf zog, nur bei Gebeten an Saturn entblöfste er das Haupt (aperire caput, lucem facere). Man betete stehend, nach Osten gewendet, die Hände entweder zum Himmel erhoben (manus supinae, palmas extendere) oder die 1 Ovid. fast. 4, 778: His dea placanda est: haec tu conversus ad ortus Die quater et vivo perlue rore manus. Tibull. 2, 1, 13: Casta placent superis: pura cum veste venite Et manibus puris sumite fontis aquam.

10. Grundriss der römischen Altertümer - S. 242

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
242 § 124. Die religiösen Tage und Festzeiten. culares die erste Stelle ein. Die Einführung derselben ist unbekannt; geschichtlich nachweisbar aber wurden die ersten Säkularspiele 249, die zweiten 146 und die dritten 17 y. Chr. gehalten. Das Wort saeculum wurde erst you da ab als Zeitraum von 100 oder 110 Jahren angesehen, während es früher nach etruskischer Rechnung ein „Lebensalter“ bezeiclmete und überhaupt die Auffassung von der Dauer eines saeculum schwankend war. Die Berechnung der saecula lag in Rom den (etruskischen) Haruspices ob und die sibyllinischen Bücher übten Einflufs auf deren Bestimmung und auf die Säkularspiele. Der volle Name dieser Spiele, welche ,centesimo quoque anno‘ geschehen sollten, war: ludi saeculares Ditis patris. — In der augusteischen Zeit verband man den Gedanken an das goldene Zeitalter mit den Säkularspielen. Dahin zielen die Worte Yergils ecl. 4, 4: Ultima Cumaei venit iam carminis aetas ; Magnus ab integro saeclorum nascitur ordo. Immer lehnte sich die Abhaltung derselben an ein wichtiges Ereignis, lind sie sollten zur Versöhnung der Götter und zur Erhaltung der römischen Herrschaft dienen. Augustus änderte insoweit die Bedeutung der Säkularspiele, dafs er dabei den Dienst Juppiters und des ■palatinisclien Apollo hereinzog, während sie früher nur den unterirdischen Göttern gegolten hatten. Die Xvviri libris Sibyllinis hatten jetzt den Kult des palatinischen Apollo und zugleich diese Spiele zu besorgen; sie berechnen die saecula, kündigen durch ganz Italien das Fest an, welches drei Tage und drei Nächte dauerte; Tag um Tag wurden Opfer und Gebete je in bestimmten Tempeln dargebracht, Lustrationen vorgenommen und Spiele gegeben. Am dritten Tage war das Hauptfest im Tempel des Apollo, wo von Knaben- und Mädchenchören das Festlied (carmen saeculare), sowie andere Hymnen und Päane gesungen wurden. Auch lectisternia, Tierhetzen und Gladiatorenspiele finden wir aufgeführt. Ygl. das carmen saeculare des Horaz. D. Die religiösen Tage und Festzeiten, § 124. 1. Einteilung der Tage. Man unterschied im römischen Kalender: a) Dies festi und profesti; jenes sind Feiertage, dieses Geschäfts- oder Werktage (^rofesti eigentlich Forfeste, Tage vor den Festen), an welchen der Privatmann seinen bürgerlichen Geschäften nachgehen konnte. b) Dies fasti und nefasti. Diese Unterscheidung gilt nur für die Magistrate. Die dies fasti (= Sprechtage), im Kalender mit F bezeichnet, sind Gerichts- und Yersammlungstage, wo es also gestattet war, lege agere und cum populo agere. Der Prätor durfte in iure verhandeln und sein do dico addico sprechen. Daneben
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