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1. Geschichte der Alten Welt - S. 8

1860 - Freiburg : Herder
8 Geschichte der alten Welt. Die Bewohner. 8 22. An den obern Indus wanderten im dritten Jahrtausend vor Die Arier, unserer Zeitrechnung japhetitische Stämme ein, die sich Arier (Arjas, d. h. die Glänzenden) nannten und ihre Wohnsitze in dem Hochlande westlich vom Hindukusch hatten, welches nach ihnen das arische (in neuerer Sprachform das iranische) heißt. Es waren Hirtenstämme, wie ihre ältesten Lieder beweisen, mit einigem Landbau; andere folgten» den vorausgegangenen nach, und so breiteten sie sich allmälig über das ganze Gebiet des Indus und Ganges bis an den Brahmaputra aus, sie besetzten auch den größten Theil des Küstenlandes. Die Ureinwoh- ner wurden theils dienstbar gemacht oder in die Gebirge (besonders in das Dekhan) gedrängt, wo dieselben in vielen größtentheils verwilderten Stämmen noch Hausen und ihre Sprachen festhalten (die sogenannten Drawida- oder Tamulische Sprachen). Im 12. Jahrhundert v. Ehr. war die Eroberung der Arier jedenfalls vollendet und das Volk, das wir Indier oder Hindu zu nennen pflegen, über das Gebiet verbreitet, welches heute noch von demselben bewohnt wird. Die Hindu. 8 23. Die Hindu waren jedoch nie zu einem nationalen Reiche vereinigt, sondern wie früher in wandernde Stämme, so nach der Eroberung des Landes und der Gründung fester Niederlassungen in viele Staaten getheilt, die einander oft bekriegten. Es erhoben sich große und wohlbesestigte Städte, glänzende Fürstenhöfe, es entwickelte sich ein lebhafter Handel mit den kostbaren Erzeugnissen des Landes; die Hindu befuhren in alter Zeit das Meer, sie besuchten das südliche Arabien und die gegenüberliegende afrikanische Küste, wie z. B. der Name der Insel Sokotora bezeugt (aus dem indischen Diupa Sukhatara, glück- liche Insel, woraus die Griechen den Namen Dioskurias bildeten). Von allen diesen Ereignissen haben wir nur Andeutungen in den ältesten Poesien der Hindu; denn sie haben keine Geschichte ihres Alterthums, ihre Priester, die Brahmanen, zeichneten keine Annalen auf. Kastenwesen. Staatliche 8 24. Wahrscheinlich fanden sich bei den einwandernden arischen Einrichtun- Stämmen Geschlechter, welchen der religiöse Kultus vorzugsweise an- ßttt‘ vertraut war, andere Geschlechter, welche die kriegerischen Unternehmun- gen leiteten und die besten Krieger stellten; endlich eine niedere Klasse, die sich mit Landarbeit und Handwerk abgab, gewiß aber noch die Waffen führte, als die neuen Wohnsitze auf der indischen Halbinsel erkämpft werden mußten. Nachdem dies geschehen war und jeder Stamm sich niedergelassen hatte (vielleicht um 1300 v. Ehr.), bildete sich der Un- terschied der Stände schärfer aus; die Brahmanen errichteten zwischen denselben heilige Schranken, deren Verletzung ihrer Lehre zufolge den Fluch der Götter und Menschen nach sich zieht. Dadurch wurden die Stände zu Kasten, d. h. sie wurden erblich und für alle Zeiten abge- schlossen; diese Kasten bilden: Brahmanen, Kshatrijas, Vaisjas, Sudras. 8 25. Die Brahmanen sind die Priester, die Gelehrten und Lehrer, die Aerzte, die Räthe der Fürsten; sie dürfen aber auch als Krieger eintreten und unter gewissen Beschränkungen Handelsgeschäfte treiben. Sie sind heilig und unverletzlich, ihre Gebete, Opfer und

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 112

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
112 § 53. Liberi, servi und libertini. die Freiheit schenken, d. h. aus seiner Gewalt (manus) entlassen (manu-mittere, manumissio). Durch die Freilassung wird der bisherige Sklave im Verhältnis zum Staate, also seinem staats- oder öffentlichrechtlichen Stande nach ein libertinus, dem früheren Herrn gegenüber, zu welchem er in ein ähnliches Verhältnis tritt, wie der Klient zum Patron, zum libertus (privatrechtlich). Die Freilassung war entweder eine feierliche (manumissio iusta), welche dem manumissus das Bürgerrecht und volle Rechtsfähigkeit einbrachte; oder eine unfeierliche (manumissio minus iusta), die zwar rechtlich geduldet (in libertate morari Cic. pro Mil.) war, aber kein Bürgerrecht nach sich zog. a) Manumissio iusta geschah entweder vor dem Magistrate (dem Prätor) oder in der Provinz vor dem Statthalter per vindictam. Dies die älteste Form. Der Herr erscheint mit dem Sklaven vor dem Prätor, dessen Liktor die Rolle des Anwaltes übernimmt und spricht: aio hunc hominem liberum esse, wobei er ihm eine hasta (später festuca oder vindicta, Stab), das Zeichen des Eigentums. über das Haupt hält. Dann dreht er den Sklaven im Kreise herum und läfst ihn los (e manu mittit) mit den Worten: liunc ego hominem liberum esse volo. Diese symbolischen Handlungen nahm später der Herr selbst vor. Hierauf erklärt der Magistrat den Sklaven formell für frei. An die Stelle dieser umständlichen Freilassung traten zwei einfachere Arten, die manumissio censu und die per testamentum. Bei der ersteren liefs der Herr bei Aufstellung der Bürgerlisten den Sklaven von dem Censor als selbständigen steuerzahlenden Bürger eintragen, womit volle Civität verbunden war. Bei der anderen Form erklärte der Herr einen Sklaven testamentarisch für frei. b) Die manumissio minus iusta trat ein, wenn gewisse Bedingungen, unter denen man civis Romanus wurde, fehlten; wenn z. B. der Freizulassende als Sklave eine entehrende Strafe erlitten hatte, so wurde er nicht Vollbürger, sondern Latinus oder dediticius (peregrinus): er war frei, aber nicht Bürger. Unfeierliche Formen waren, wenn der Herr den Sklaven mündlich vor Freunden (inter amicos) oder schriftlich (per epistulam) für frei erklärte oder ihn an seinem Tische teilnehmen liefs (per mensam). Öfters wurde Freilassung wegen geleisteter Dienste für das öffentliche Wohl gewährt. Liv. 26, 27 : aedis Yestae vix defensa est ab incendio tre-decim maxime servorum opera, qui in publicum redempti ac manumissi sunt. Rechtsstellung der libertini. Obgleich frei, stand der libertinus doch vielfach hinter dem ingenuus zurück. Einmal blieb my als libertus zum manumissor im Klientelverhältnis, mufste sich ihm dankbar (pius) zeigen, Ehrerbietung (obsequium und reverentia) erweisen und gewisse Geschenke (dona et munera) geben; ferner mancherlei Arbeiten (operae officiates) verrichten. Stirbt der libertus ohne eigene Erben (sui heredes) und ohne Testament (intestatus), so ist der Patron nächster Erbe. Wenn der Freigelassene seinen Verpflichtungen nicht nacbkommt, so kann der Patron eine

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 221

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 116. Die Fetialen. 221 und pontifices fetiales, auch legati (Liv. 1, 32). Ihr Haupt oder der Obmann des Kollegiums ist der pater patratus. Die Fetiales wurden aus den vornehmsten Geschlechtern auf Lebenszeit gewählt und bildeten einen stehenden geistlichen Gerichtshof, dem in alter Zeit eine besondere Wichtigkeit und Heiligkeit imiewohnte. Ihre Thätigkeit umfafste a) Verhandlungen und Erklärungen vor einem Kriege, b) den Friedensschlufs nach einem solchen und c) die Sorge für die Erhaltung eines geschlossenen Vertrages. Sie hatten somit das indicere iustum piumque bellum,, dem das res raptas repetere vorausging; dann die Ab-schliefsung und Überwachung der indutiae und foedera mit dem Auslande und das recipere in deditionem eines besiegten Volkes u. a. —- Für jede Amtshandlung schrieb das ius fetiale einen besonderen symbolischen Ritus vor. Wenn es galt, von einem anderen Staate Genugthuung zu verlangen oder zu geben, ein Ultimatum zu stellen, Krieg zu erklären, einen Schuldigen auszuliefern, zog immer eine Gesandtschaft von zwei bis vier Fetialen aus mit einem Sprecher (pater patratus) 1. Ihm trug ein Mitglied, der verbenarius, die auf dem Burgberg gepflückten heiligen Kräuter (verbenae, sagmina), dem stellvertretenden Symbol des heimatlichen Bodens, voraus. Bei dem Volke, von welchem sich die Römer verletzt glaubten, angekommen, wenn es sich nämlich um Genugthuungsforderung handelte, verlangte der Obmann, das Haupt mit einem wollenen Faden umhüllt, die betreffende Genugthuung. Dieser Akt heifst clarigatio {Liv. 1, 32. 8, 14, von clare-agere). Wurde die Forderung nicht alsbald erfüllt, so stellte er eine Frist von 10—33 Tagen (dies iusti), nach deren Ablauf er verhüllten Hauptes die Götter zu Zeugen des erlittenen Unrechtes aufrief und nach Rom zurückkehrte. Hatte hier Senat und Volk den Krieg beschlossen, so ging ein Fetiale an die Grenze und schleuderte eine blutige Lanze in das feindliche Gebiet mit den Worten: bellum indico facioque. Als die Grenzen des Reiches immer mehr hinausrückten, war diese umständliche Kriegserklärung nicht mehr möglich. Nun erklärte der Feldherr selbst, im Feindesland angekommen, unter gewissen Ceremonien den Krieg, in Rom aber, wo man von der alten religiösen Form nicht gerne liefs, hatte man folgendes Ersatzmittel. Der Staat hatte auf der flaminischen Wiese beim Tempel der Bellona ein Stück Land zum ager hostilis erklärt und an dessen Grenze eine columna bellica errichtet, wro nun der Fetialis seine Lanze in das angebliche Feindesland warf. Ovid. fast. 6, 205 ff. — Beim Abschliefsen eines Bündnisses wurde der Inhalt des foedus in Gegenwart von Fetialen und Abgesandten des anderen kontrahierenden Landes verlesen, dann schlug der pater patratus mit einem der zwei heiligen Kieselsteine, die er aus dem Juppiter-tempel mitgebracht, das Opfertier (Schwein) tot, schleuderte den anderen Stein Pater patratus entweder deponentisches Partizip = qui iusiurandum, foedus etc. patratus est = perfecit, oder für pateratus = der Vater mit der Opferschale (patera).

4. Erdkunde - S. 316

1900 - Freiburg im Breisgau : Herder
— 316 — er sich keine Rechenschaft zu geben. Zuerst ist es der ungeheure Maßstab der Riesenbäume, welcher uns in Erstaunen setzt, sodann die gänzliche Verschiedenheit der Pflanzenwelt dieser Wälder von der unseres Erdteils. Wo wir in der Heimat einen blühenden Stranch oder einen Obstbaum in anmutiger Farbenpracht erblicken, da finden wir hier blühende Banmkolosse, deren Höhe die der heimatlichen um das Doppelte, ja selbst Dreifache übertrifft, während ihre Blüten den größten Blumen unserer Prachtgärten an die Seite gestellt Bild 104. Urwald in Brasilien. werden können. Dazu sprossen sie in einer solchen Fülle hervor, daß das ganze Laubdach des Baumes sich oft in ihre Farben zu kleiden scheint. Besonders sind es jene Bäume mit prachtvollen lila oder weißen Blüten, welche ungemein viel zur Zierde der Wälder beitragen, indem sie sich von dem mannigfachen Grün des Laubes unterscheiden. Jeder Baum hat seinen eigentümlichen Wuchs, sein eigenes Lanbwerk und sein von den benachbarten Bäumen ver- schiedenes Grün. Riesige Gewächse, den verschiedensten Arten an- gehörend, verschlingen ihre Zweige und erzengen ein Gemisch des verschiedenartigsten Laubes. Gleich gewaltigen Säulen erheben sich

5. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

6. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 247

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
247 erbeten und gesucht eintretenden Zeichen, zu deren (Erteilung man die Gottheit durch gewisse Mittel veranlassen, ja sogar zwingen zu knnen vermeinte), die der Augur oder Magistrat von einem bestimmten Orte, dem sog. templum, aus beobachtete oder befragte (observare, con-sulere). Bei diesen selbstndigen Kulthandlungen, den auguria (im technischen Sinne!), richteten die Augurn an den Himmelsgott Iuppiter die Bitte (precatio maxima), durch deutliche Himmelszeichen (auguria caelestia) innerhalb bestimmt gezogener Grenzen [eine Zustimmung zu Angelegenheiten der ffentlichen Wohlfahrt (augurium salutis populi Romani, jhrlich einmal vorgenommen) oder zur Wahl eines neuen Priesters (des rex sacrorum, der 3 Groen Flamines und der Augurn : augurium sacerdotii, Inauguration der Priester) zu erkennen zu geben. Der Beobachtungsplatz bei auguralen Kultakten war das augura-culum auf der Burg. Dorthin begab sich bei heiterem Himmel und windstiller Witterung unter Vermeidung jedes Gerusches der Augur mit dem zu inaugurierenden Priester, der sich, das (Besicht nach Sden (oder O.) gewendet, auf einem Stein niederlie- zu seiner Linken stehend und ebenfalls den Blick fest nach S. (oder O.) gerichtet, grenzte der Augur, die Toga der das Hinterhaupt gezogen, mit seinem Krummstab in der Rechten die Himmelsgegenden in der Weise ab, da sein Standort der Schnittpunkt der nord-sdlichen und der ost-westlichen Linie war. Dann den Lituus in die Linke nehmend, legte er die Rechte auf das Haupt des zu Inaugurierenden und wandte sich nun in feierlichem Gebete an Iuppiter O. M., innerhalb der bezeichneten Grenzen am Himmel bestimmte Zeichen seiner Zustimmung zur Wahl des neuen Priesters zu geben. Das zu dieser Blitzschau abgegrenzte und orientierte Himmelsgewlbe hie templum maius oder Himmels-templum (t. in caelo) oder Schautemplum", das auf die selbstndigen Kulthandlungen der Augurn beschrnkt blieb. Im Gegensatze zur griechischen Anschauung waren insbesondere die zur Linken des Be-schauere erfolgenden Himmelserscheinungen (omina sinistra, von sinere, die etwas zulassen") gnstig. 50. Die magistratische Auspikation. 2. Die magistratische Auspikation (auspicium im technischen Sinne!) war eine der rm. Religion eigentmliche (Einrichtung, wodurch fr alle wichtigen staatlichen Handlungen (wie (Einberufung des Senates, der Komitien, Amtsantritt der Beamten, Auszug zum Kriege und Er-ffnung der Schlacht) durch die ausfhrenden Magistrate die Zeichen der gttlichen Zustimmung (auspicia impetrativa) ein-geholt wurden. So hielt es die Gemeinde fr notwendig, und dadurch wurde der Verlauf des ganzen ffentlichen Lebens in jedem Augenblick an die Gottheit gebunden. Die Magistrate selbst aber waren die immer wieder auspicato (d. h. nur nach vorheriger Befragung des gttlichen Willens durch (Einholung von au-

7. Auswahl erdkundlicher Charakterbilder - S. 43

1907 - Münster i.W. : Aschendorff
Eine Donaureise. Durch das Tor von Theben tritt der Strom in die weite oberungarische Tiefebene. Hier ist eine seiner verwil- dertften Strecken, aber nach langem Zögern hat auch hier die menschliche Hand bändigend eingegriffen. Hier ist die Donau uicht mehr blau, sondern schmutzig graugelb. Der Ungar nennt daher seinen heimatlichen Strom die „blonde Donau". Blau aber ist der Himmel, eine unge- henre Wölbung, die auf keine 'Bergeshäupter sich stützt. In der unübersehbaren Weite flirrt ein Glanz, wie man ihn sonst nur iu den südlichen Himmelsstrichen antrifft. Tie Einsamkeit wird zeitweilig unterbrochen von flat- terndem Wasserwild oder in der Höhe kreisenden Weihen. Vom öden Ufer steigt eine graue Rauchsäule kerzengerade zum Himmel, einzelne Gestalten zeigen sich in der Blen- dung wie auf Goldgrund hingekleckst, in bläulichem Duft verschwinden die Fernen. Die weißen Fischer am Ufer statuenhaft unbeweglich, das graue Gebüsch neben den gewundenen Kanälen, — da und dort lange Reihen von Schiffmühlen, Remorqnenrs, Kähne und neuester Zeit die Tausende von Arbeitern mit ihren Werkzeugen und Maschinen, mittels welcher dem Strom ein tieferes Bett vorgezeichnet werden soll, — dazu das unruhige Lebeu im Schilf, wo die Sandläufer und Regenpfeifer sich tummeln und großblätterige Wasserpflanzen sich schaukeln: das alles ist außerordentlich malerisch. Alsdann sind wir in Budapest, der goldenen Gürtel-- schließe, welche die Donau des Westens mit der Donau des Ostens verbindet. Zwei Welten, grundverschieden in der Gestaltung der Landschaft, des Volkslebens und der Geschichte, finden am Ufersaume der magyarischeu Schwesterstädte ihre Verknüpfung. Er'gübe sich diese Tatsache nicht aus sich selbst, aus geographischen und ethnographischen Verhältnissen: die Ausschau voiu St. Gerhardsberg (Blocksberg) in Ofen müßte diesen Sach- verhalt mit einem Schlage vermitteln. . . . Unübersehbar weit dehnt sich nach Süden und Südosten die Ebene, ein anderes Meer, welchem wie dem blaueu Ozean der

8. Auswahl erdkundlicher Charakterbilder - S. 245

1907 - Münster i.W. : Aschendorff
Erläuterungen. 245 Alexander von Humboldt zugesteht, „die Zeitgenossen mächtig an- geregt, des Weltalls heilige Rätsel zu lösen und das Bündnis zu erneuen, welches im Jugendalter der Menschheit Philosophie, Physik und Dichtung mit einem Band umschlang". (Vergl. A. Baum- gartner, Goethe Iii.) Granit besteht aus einem Gemenge von Feldspat, Quarz und Glimmer; die Glimmerblättchen sind nicht wie beim Gneis zu parallelen Schichten geordnet; von körnigem Aussehen, daher der Name (granum 5= Korn). Das Verhalten der verschiedenen Arten des Granits hin- sichtlich der Verwitterung ist verschieden; ebenso ungleich sind die aus der Verwitterung dieses Gesteins hervorgehenden Formen. (Spitzen, Hörner, Kuppen, wollsackähnliche Blöcke.) Weit verbreitet und vielfach verwertet. Gusla — einsaitiges, serbisches Streichinstrument nach Art unserer Guitarre. Gymuotus — Zitteraal. .Haas Hippolyt, Professor der Geologie und Paläontologie in Kiel, geb. 5. November 1855 zu Stuttgart. Verfasser verschiedener Werke geologischen Inhaltes, schrieb u. a.: „Quellenkunde"; „Aus der Sturm- und Drangperiode der Erde"; die Monographie: „Die deutsche Nordseeküste". Hagen von Tronje, der düstere Held im Nibelungenliede, der Mörder Siegsrieds, gehörte mit zu den Burgunden, welche die Donau hinab nach Ungarn zur Burg des gewaltigen Etzel zogen. Auf der Suche nach einer Überfahrt über die Donau traf er auf zwei Meer- weiber oder Schwanjungfrauen; die eine derselben verkündigte ihm warnend das Schicksal, das seiner und seiner Gefährten im Hunnen- lande wartete: Kampf und Tod. tzagion Oros — heiliger Berg, die östlichste der drei Halbinseln der Chalkidike, so genannt wegen der zahlreichen Mönche und Ein- siedler, die hier teils• gemeinsam in burgartigen Klöstern, teils einzeln in Dörfern, Zellen und Einsiedeleien in strenger Abgeschie- denheit leben. Sie bilden einen geistlichen Staat für sich, der aber der Türkei tributpflichtig ist. Die Klöster sind im Besitze wert- voller Handschriften und zahlreicher Urkunden aus dem Altertum und Mittelalter. Hahn Friedrich, Professor in Königsberg, geb. 3. März 1852 zu Glauzig (Anhalt). Hauptwerke: „Jnselstudien"; „Länderkundevon West- und Nordeuropa" (in Kirchhosss Länderkunde von Europa);

9. Auswahl erdkundlicher Charakterbilder - S. 260

1907 - Münster i.W. : Aschendorff
'260 Erläuterungen. aber wir sehen es nicht; es genügt, es zu fühlen". Auch nach der Serie der sprachlichen Darstellung ist Stifter Muster und Vorbild. — (Die „Landschaftsbilder aus dem Böhmerwalde" (S. 28—33) enthalten den einleitenden Teil von Stifters ewig schönem „H och * w a l d", dessen Schauplatz die Wälder des Dreisesselgebirges an der Grenze von Böhmen, Osterreich und Bayern bilden. Die herrliche Schilderung des Sees bezieht sich aus den am Fuße des „Plöcken- steins" gelegenen „Plöckensteinersee"; die Felswand, welche an der einen Seite den See überragt, trägt ein Denkmal Stifters.) Strudel und Wirbel — Schiffahrtshindernisse in der Donau- enge unterhalb Grein. „Die reißenden, mit Riffen dichtbesetzten Schnellen und die gewaltigen Kreisungen unterhalb derselben be- reiteten der Schiffahrt Jahrhunderte hindurch fchwere Gefahren; Gefahren, die ihren Ausdruck in vielfachen Verlusten von Menschen und Gut fanden" (Schweiger-Lerchenfeld). Durch umfassende Regu- lierungsarbeiten 1893/94 sind die Hindernisse nunmehr beseitigt. (Räuberische Habgier: Nicht weniger als vier Raubburgen bedrohten aus einer kurzen Strecke die fragliche Donaupaffage.) Südpolar-Expedition. Eine englische Expedition unter Kapitän Scott, eine schwedische unter Otto Nordenskjöld und eine deutsche, von Erich von Drygalski geleitet, verließen August und September 1901 Europa, um im Südpolarmeere wissenschaftlichen Beobachtungen über Witterungs- und magnetische Verhältnisse, Meeresströmungen, Eisberge und Eisbewegungen, Pflanzen- und Tierleben obzuliegen und neue Entdeckungen zu machen. Die deutsche Expedition wählte als Forschungsfeld die an den Indischen Ozean anschließenden Teile des Eismeeres. Südlich von Kerguelen pas- sierte der „Gauß" (Expeditionsschiff) das Gebiet des Schollen- eises und erreichte am 21. Februar 1902 eine bisher unbekannte, von Eis verhüllte Küste. „In stiller, einsamer Größe lag das Land da, noch nie geschaut und noch nie betreten, einsörmig und doch so einfach groß . . . Alles begraben unter Eis, doch daß es Land war, ließen die Formen des Eises erkennen . . . Die Küste selbst war eine Eismauer, unnahbar steil, wohin man auch blickte; eine Landung war ausgeschlossen." Bei der Fahrt im rasenden Schneesturm nach Westen der Küste entlang wurde der „Gauß" am 22. Febr. von riesigen Schollenkomplexen eingeschlossen — für den Zeitraum eines ganzen Jahres. Der Ort, an dem das schiff lag (in der Posadowsky-Bucht an der nach Kaiser Wilhelm Ii. benannten Küste), bot nicht allein eine gute Winterstation, sondern ermöglichte auch alle wissenschaftlichen Arbeiten, welche das Haupt-

10. Geschichtliches Lesebuch - S. 129

1903 - Göttingen : Vandenhoeck u. Ruprecht
Ix. Oncken, Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser. 129 entsprechen scheine. Hiernach müsse man als die entschiedene Absicht Österreichs ansehen: daß alle österreichischen Lande in staatlicher Einheit verbunden bleiben sollen und daß die Beziehungen Österreichs zu Deutschland dann erst staatlich geordnet werden könnten, wenn beide Staatenverbände zu neuen festen Formen gelangt sein, d. h. ihre innere Neugestaltung vollendet haben würden. Daraus folgerte das Reichsministerium Gageru: Österreich lehnt jede Bedingung ab, welche die staatliche Verbindung der deutschen mit den nichtdeutschen österreichischen Landesteilen lockern würde. Folglich wird es nach den über die Natur des Bundesstaats gefaßten Beschlüssen der Versammlung „als in den zu errichtenden deutschen Bundesstaat nicht eintretend zu betrachten sein". Sein „Unionsverhältnis zu Deutschland" aber wird mittelst einer besonderen Unionsakte geordnet, und die Verhandlung über diese auf gesaudt-schastlichem Wege eingeleitet werden. „Die Verfassung des deutschen Bundesstaates jedoch, deren schleunige Beendigung im beiderseitigen Interesse liegt, kann nicht Gegenstand der Unterhandlung mit Österreich sein." Dieses Programm besagte: Bundesstaat ohne Österreich, aber völkerrechtliche Union mit Österreich, d. H. ein Verhältnis, wie es heute seit dem Bündnis vom 7. Oktober 1879 zum Segen beider Reiche in Kraft ist. Die Aufnahme aber, die dieses Programm sofort bei seinem Bekanntwerden fand, ließ erkennen, daß von der Klarheit, welche der 30. November gebracht zu haben schien, auf der Linken schon keine Spur mehr vorhanden war, denn mit einer Wärme, als ob man sich noch mitten im Taumel der Märzbegeisterung befände und seitdem nichts, gar nichts Neues erlebt hätte, jubelte sie der Rede des Abg. I. Veuedey (Köln) zu, als der sagte: „Ich trage darauf an, daß dieser Antrag direkt von uns, augenblicklich und ohne Verhandlung verworfen werde. (Bravo auf der Liukeu.) Wir sind hierher gekommen, um Deutschlands Einheit zu konstituieren, und man schlägt uns hier vor, einen Teil Deutschlands aus Deutschland hinauszuwerfen. (Stürmisches Bravo und Händeklatschen auf der Linken.) An dem Tage, wo wir diesen Antrag auch nur verhandeln, verhandeln wir eine Teilung Deutschlands. Die deutsche Nation hat schon genug gelitten, jetzt endlich ist sie aufgestanden und hat uns hierher gesandt, Deutschland zu konstituieren, und man will uns einen Teil Deutschlands feil machen. Ich bin hierher gekommen in die Paulskirche, fest entschlossen, mit der Paulskirche zu stehen oder zu fallen. Aber nicht Müller, Geschichtliches Le'ebuch. q
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