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1. Grundriss der römischen Altertümer - S. 213

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. 213 y. Chr. hatten die Römer auf Anraten der Sibyllinen und des delphischen Orakels das Bild der Grötterniutter (einen Steinfetisch) nach Rom bringen lassen und fortan wurde dieser asiatische Kult hier mit orientalischem Prunke gefeiert. Phrygische Priester (Galli) waren mit nach Rom gekommen; der Tempel der magna mater lag neben dem des palatinischen Apollo. Ihr Fest mit scenischen Spielen (Megalesia) fand Yom 4.—10. April statt. 3. Seit dem letzten Jahrhundert drangen die ägyptischen Kulte Von Isis, Osiris, Serapis, ferner des Harpokrates und Anubis, dann der syrische Dienst der Dea Syria von Hierapolis und des persischen Mithras in der Stadt ein. Alle diese ausheimischen Kulte fanden in Rom eifrige Pflege, während die älteren reineren Gottesdienste untergingen. Der Kastorkult war schon 485 v. Chr., der Dienst des Äskulap 291, die erycinische Venus 217 in die Stadt eingeführt. Doch war die Einführung fremder Gottesdienste durch Privatleute untersagt nach dem Satze: ut deus non sit, nisi cui esse permiserit senatus. Auch der Dienst der Sibyllen (wahrsagender Frauen) war von Griechenland oder Kleinasien nach Cumae und von da in Latium in Übung gekommen, wiewohl wir einem ähnlichen, uralten und echt italischen Dienste schon frühe in Latium und in Etrurien begegnen; vgl. die Carmentis, Albunea, Egeria u. a. Ii. Der Dienst gegen die Götter (Kultus). Hier sind zu betrachten die Personen, Orte, Handlungen und Zeiten des Kultes. A. Die Kultuspersonen. § 112. Die priesterliche Verfassung im allgemeinen. Ursprünglich war der König der oberste Priester, welcher die sacra publica besorgte. Aber schon Numa soll eine priesterliche 'S erfassung (constitutio religionum, daher auctor divini iuris, Liv. 1, 42) gegeben und die meisten Priesterkollegien eingesetzt haben. Numa religionibus et divino iure populum devinxit. Tac. ann. 3, 26. Mit Errichtung der Republik gingen die Funktionen des Königs an die Iiiester über. Man hat aber zu unterscheiden zwischen eigentlichen Priestern und Kollegien oder Kommissionen you sachverständigen Laien. Erstere, die sacerdotes, besorgten den Dienst dei einzelnen Gottheit; die Kollegien waren nur Laienkommissionen, welche über die Traditionen des Kultes wachten. Höchste Aufsichtsbehörde war der Senat, der namentlich die Reinhaltung der Staatsreligion beaufsichtigte. Die Römer unterschieden sämtliche Kollegien in summa (amplissima) collegia, d. i. in die großen

2. Grundriss der römischen Altertümer - S. 215

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 113. Die Pontifices und ihr Priesterkreis. 215 Der Tiberflufs, welcher in ältester Zeit einen sorgfältigen Kultus genofs, wurde unter religiösen Ceremonien überbrückt und an der Brücke durfte kein Eisen verwendet werden. — Seit ältester Zeit waren indes die Pontifices zugleich die oberste priesterliche Behörde: sie hatten die Aufsicht über den gesamten Kultus und alle dabei beteiligten Priester und Diener, zugleich das Recht, Strafen aufzulegen, über die Yestalinnen übten sie sogar die Kriminaljustiz; über alle sakralrechtlichen Fälle gaben sie die letzte Entscheidung ab, ebenso über alle Prodigien, und bei vielen religiösen und politischen Akten war ihre Mitwirkung (adhibere pontifices) unbedingt notwendig. Sie allein dienten nicht einer bestimmten Gottheit, sondern allen Göttern {Cie. legg. 2, 8: divisque aliis alii sacerdotes, omnibus pontifices sunto). Sie besorgten ferner die Aufstellung des Festkalenders, regelten die Zeitrechnung u. S. w. und mufsten deshalb eine gründliche Kenntnis des Rechts (ius pontificium) besitzen. — Der pontifex maximus war Präsident des Kollegiums, aus der Zahl der übrigen Pontifices auf Lebenszeit gewählt; gewöhnlich erlangte ein Mann, der schon die höchsten Staatsämter verwaltet hatte, jene Würde. Der Oberpriester durfte nur einmal verheiratet sein, sich nicht durch Berührung eines Leichnams beflecken u. a. Er war der einzige Priester, welcher weitgehende magistratische Rechte ausübte; er ernannte auch die drei flamines, die Salier, den Opferkönig und die Vestalinnen. Seine Amtswohnung war das alte Königshaus (Regia) an der heiligen Strafse, in welchem die Vestalinnen den Dienst der Vesta, über deren Kult der pontifex maximus ganz besonders wachte, besorgten. Nach ihm sind auch die annales maximi benannt, die Jahrbücher, welche der Oberpriester mit den übrigen Pontifices aufschrieb. Cic. pro domo 1, 1: Cum multa divinitus, pontifices, a maioribus nostris inventa et institute sunt, tum nihil praeclarius quam quod vos eosdem et religionibus deorum et summae reipublicae praeesse voluerunt. Zum Collegium pontificum gehörten als weitere Priester-tümer: 2. Der rex sacrorum oder rex sacrificulus, Opferkönig, welcher mit dem Entstehen der Republik an Stelle des vertriebenen Königs die höchste geistliche Gewalt, jedoch nur nominell, überkam, sowie die vom Könige bisher besorgten Opferhandlungen verrichtete. Er mufste Patricier sein, wurde vom pontifex maximus ernannt, verwaltete sein Amt lebenslänglich, durfte nicht entsetzt noch getötet werden und besorgte anfangs nur die Opfer des Janus, später auch andere. Seine Gattin, die regina sacrorum? nahm an seinem Priestertum teil und

3. Grundriss der römischen Altertümer - S. 317

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
§ 150. Lateinische Schrift und Sprache. 317 Volle fünf Jahrhunderte dauerte es aber, bis die ersten Anfänge zur Gründung einer Litteratur gemacht werden und bis die Sprache soviel Glätte, Leichtigkeit und Beweglichkeit erlangt hatte, dafs sie Trägerin neuer und höherer Gedanken werden konnte. § 150. Lateinische Schrift und Sprache. 1. Die Latiner erhielten ihr Alphabet oder ihre Schrift nicht von den stamm- und sprachverwandten Oskern, Sabellern oder mbrern, die von der Rechten zur Linken schrieben, sondern von den Griechen und zwar von den Griechen der (chalkidischen) Kolonien auf Sicilien und in Italien, besonders Cumä, woher sie auch Mafs und Gewicht bekommen hatten. Die Griechen aber ent-ehnten ihr Alphabet von den Phönikern (^pa^uata welche dasselbe aus der älteren ägyptischen Bilderschrift heraus entwickelt a ten (Phn. h. n. 4, 12: ipsa gens Phoenicum in magna gloria litterarum mventionis). Eine Vergleichung des phönikischen, alt-griechischen und lateinischen Alphabets zeigt die Entstehung des einen aus dem ändern. Das alte Alphabet der Lateiner hatte 21 Buchstaben, ein Z, das für Z Tzgaltj obei' kem G’ °der für den K-Laut nur ein Reichen; dann schied 11 Un aus’ jenes vor a setzend (karmentalia, merkatus), letzteres vor e, i, o (centum, consul); das K blieb in Karthago, Kalendae und Kaeso. Das lateinische Alphabet war auf Latium beschränkt und hat sich nur wenig verändert. (Siehe Schriftwesen § 142.) 2. Der Gebrauch der Schrift ist in Rom sehr alt und geht aut die früheste Königszeit zurück; selbstverständlich wurde sie anfangs nur höchst selten verwendet, am frühesten im Staatsleben zum Aufzeichnet von Urkunden wie über Bündnisse, Verträge und rlasse etc. Dann begannen die Magistrate, zuerst unter ihnen cie Priester, das aufzuzeichnen, was ihr Amt betraf. Zunächst legten die Pontifices unter Aufsicht des Pontifex Maximus ein a l uc (annales maximi, libri annales) an, das anfänglich nur ein tabellarisches Verzeichnis der Beamten war; bald schrieben sie wichtige Ereignisse oder geschichtliche Notizen dazu, was Anlafs zur Abfassung von Tagebüchern (commentarii) gab, welche später ie Annalisten bei ihrer Geschichtschreibung als Quelle benützten Ebenso legten die Priesterkollegien sehr frühe Ritualbücher an, wie ie libri pontificn, sowie Verzeichnisse von Eest-, Gerichts- und pieltagen (fasti), woraus der Kalender entstand. Alle diese und ähnliche alte Schriften sind 389 v. Chr. im Gallischen Brande un ergegangen. Jünger war der Gebrauch der Schrift im Privatleben zu Familienchroniken in vornehmen Häusern, zum Auf-

4. Grundriss der römischen Altertümer - S. 220

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
220 § 116. Die Fetialen. eigenes Recht (ins augurum) aus und ihre Wissenschaft (Augur al-disciplin) legten sie in den libri augurales nieder. Der eigentliche Gott der Augurien war Jovis. Daher Cic. legg. 2, 20 die Augurn kurz als die interpretes Jovis bezeichnet. 2. Haruspices (icpoaxrkoi *). Dieses allmälig 60 Mitglieder zählende Kollegium ist mit dem der Augurn sehr nahe verwandt; jedoch war die Haruspicin keine römische, sondern etruskische Institution und wurde in Rom auch immer von Etruskern aus-geübt. Im engeren Sinne ist diese Art der Divination nur Eingeweideschau, extispicium (exta — spicere) und der haruspex nur ein extispex {Cic. divin. 1, 16. 2, 11), im weiteren Sinne indes verstand man unter der (ars) haruspicina die gesamte etruskische Divination (disciplina etrusca), nämlich auch die procuratio pro-digiorum, d. h. die Sühnung der Götter, wenn sie durch auffallende Zeichen (prodigia, monstra) eine Beschwerde über etwas kund gegeben; Sodann die ars fulguratoria, wozu das condere und pro-curare des Blitzes gehörte. Früher liefs man vorkommenden Falles die Seher immer aus Etrurien kommen, später bestand ein eigenes Kollegium zu Rom. Bei dem extispicium untersuchten die Eingeweideschauer Leber, Lunge und Herz der Tiere. Ihre Kunst war in den libri haruspicini und fulgurales niedergelegt. Anmerkung. Orakel, deren man 300 im Orient zählte, besafsen die Römer nicht; doch drang die griechische Orakelkunst auch in Rom ein: griechische bklaven machten die Vermittler und nicht selten beschäftigten sich die sibyllinischen Priester damit. § 116. o) Die Fetialen. Die Fetiales, Sprecher (der Name wohl von fari, fateri, vgl. das griechische rpo^-ai, weswegen sie auch geradezu oratores heifsen), sind ein uraltes Kollegium von priesterlichen Spruchmännern, welche über die Beobachtung des Yölkerrechtes (ius fetiale) wachen, d. i. alle die Fragen entscheiden, welche im freundlichen oder feindlichen Verkehr mit Nachbarvölkern auf-treten können. Dieses Spruchkollegium zählte 20 Mitglieder; ihr Gott, unter dessen Schutz sie standen und dessen Stelle sie gleichsam vertraten, war der Juppiter der Treue (Fides) und des Rechtes unter dem speziellen Namen Diespiter. Ihrem Amte entsprechend nennen sie sich auch nuntii publici (Liv. 1, 1) oder Staatsherolde 1 Hctruspex, von haru, griechisch yo\cz;, hilla (aus liirula), Gedärme, Eingeweide (exta). Vgl. hariolus.

5. Grundriss der römischen Altertümer - S. 237

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
122. Die Festspiele. 237 oder Kämpfe zwischen sechs Türmen junger Ritter und mancherlei militärische Manöver. Bisweilen leitete man Wasser in ein Riesen-bassin (lacus) des Cirkus und führte Seegefechte auf. Vor Errichtung der Amphitheater fanden hier auch Gladiatorenkämpfe und Tieihetzen statt. Girkusspiele kamen vor z. B. an den ludi Romani, plebei, Apollinares, Megalenses, Floralia u. a. b) Die scenischen Spiele, ludi scnenici. Obgleich schon in älterer Zeit mancherlei Volkspossen aufgeführt wurden, erhielt Rom doch erst seit 364 y. Chr. eigentliche dramatische Aufführungen, indem man während einer Pest solche Spiele gelobte und Schauspieler aus Etrurien kommen liefs. Dann schuf Livius Anch onicus 240 v. Chr. die ersten besseren Dramen und seit 214 v. Chr. wurden an den ludi Romani vier Tage hindurch (Liv. 24, 43: ludos scaenicos per quadriduum eo anno primuni factos . . .) Bühnenstücke aufgeführt und bald hatten sie das Übergewicht über die Girkusspiele erlangt (Liv. 40, 52 u. 42, 10, wo je Spiele 's on mehreren Tagen erwähnt werden). East alle Hauptfestspiele waren mit dramatischen Darstellungen verbunden. Seit dem zweiten punischen Kriege herrschte die griechische Tragödie und Komödie, bis diese durch die Mimen und Pantomimen verdrängt wurden. Das Theater. Die scenischen Stücke wurden in Theatern aufgeführt, deren Pompejus das erste steinerne baute {Tac. ann. 14, 20: quippe erant qui Cn. quoque Pompeium incusatum a senioribus ferrent, quod mansuram theatri se-dem posuisset. Nam antea subitariis gradibus et scaena in tempus structa ludos edi solitos). Die Zuschauer standen {Tue. 1. c. stantem populum spec-tavisse, ne, si consideret, theatro dies totos ignavia continuaret) auf einem freien Raume (cavea). Die Bühne (scaena) war anfänglich nur ein Brettergerüst, bis 174 v. Chr. die Censoren eine steinerne Bühne herstellten. Die cavea bildete einen Halbkreis und die scaena dessen Durchmesser. Im ganzen war das römische Theater nach griechischem Muster erbaut; doch fehlte die Orchestra, an deren Stelle die Sitzplätze für die Senatoren waren (locus senator ins, Cic. Cluent. 47, 132). Hinter denselben liefen die übrigen Sitzreihen terrassen-ormig m immer gröfseren Halbkreisen empor, und von dem Bühnenraum bis hinauf zum letzten Halbkreise waren radienförmig Treppen errichtet, durch welche der ganze Zuschauerraum in keilförmige Abschnitte (cunei) geteilt wurde. Gespielt wurde nur auf der Bühne, nicht auch in der Orchestra, wie im griechischen Theater; deshalb war die römische Bühne auch länger und breiter; sie bildete ein längliches Viereck und lag fünf Fufs erhöht quer vor den Senatorenbänken. Gleich hinter den Sitzen der Senatoren kamen die vierzehn Sitzreihen (subsellia) der Ritter. Augustus traf durch seine lex lulia theatrahs genauere Bestimmungen über die Plätze der Priesterkollegien , der eamten, sowie der Frauen, denen er abgesonderte Plätze anwies, und der untersten Volksklasse. Den Sklaven war der Eintritt verwehrt.

6. Grundriss der römischen Altertümer - S. 242

1882 - Freiburg im Breisgau [u.a.] : Herder
242 § 124. Die religiösen Tage und Festzeiten. culares die erste Stelle ein. Die Einführung derselben ist unbekannt; geschichtlich nachweisbar aber wurden die ersten Säkularspiele 249, die zweiten 146 und die dritten 17 y. Chr. gehalten. Das Wort saeculum wurde erst you da ab als Zeitraum von 100 oder 110 Jahren angesehen, während es früher nach etruskischer Rechnung ein „Lebensalter“ bezeiclmete und überhaupt die Auffassung von der Dauer eines saeculum schwankend war. Die Berechnung der saecula lag in Rom den (etruskischen) Haruspices ob und die sibyllinischen Bücher übten Einflufs auf deren Bestimmung und auf die Säkularspiele. Der volle Name dieser Spiele, welche ,centesimo quoque anno‘ geschehen sollten, war: ludi saeculares Ditis patris. — In der augusteischen Zeit verband man den Gedanken an das goldene Zeitalter mit den Säkularspielen. Dahin zielen die Worte Yergils ecl. 4, 4: Ultima Cumaei venit iam carminis aetas ; Magnus ab integro saeclorum nascitur ordo. Immer lehnte sich die Abhaltung derselben an ein wichtiges Ereignis, lind sie sollten zur Versöhnung der Götter und zur Erhaltung der römischen Herrschaft dienen. Augustus änderte insoweit die Bedeutung der Säkularspiele, dafs er dabei den Dienst Juppiters und des ■palatinisclien Apollo hereinzog, während sie früher nur den unterirdischen Göttern gegolten hatten. Die Xvviri libris Sibyllinis hatten jetzt den Kult des palatinischen Apollo und zugleich diese Spiele zu besorgen; sie berechnen die saecula, kündigen durch ganz Italien das Fest an, welches drei Tage und drei Nächte dauerte; Tag um Tag wurden Opfer und Gebete je in bestimmten Tempeln dargebracht, Lustrationen vorgenommen und Spiele gegeben. Am dritten Tage war das Hauptfest im Tempel des Apollo, wo von Knaben- und Mädchenchören das Festlied (carmen saeculare), sowie andere Hymnen und Päane gesungen wurden. Auch lectisternia, Tierhetzen und Gladiatorenspiele finden wir aufgeführt. Ygl. das carmen saeculare des Horaz. D. Die religiösen Tage und Festzeiten, § 124. 1. Einteilung der Tage. Man unterschied im römischen Kalender: a) Dies festi und profesti; jenes sind Feiertage, dieses Geschäfts- oder Werktage (^rofesti eigentlich Forfeste, Tage vor den Festen), an welchen der Privatmann seinen bürgerlichen Geschäften nachgehen konnte. b) Dies fasti und nefasti. Diese Unterscheidung gilt nur für die Magistrate. Die dies fasti (= Sprechtage), im Kalender mit F bezeichnet, sind Gerichts- und Yersammlungstage, wo es also gestattet war, lege agere und cum populo agere. Der Prätor durfte in iure verhandeln und sein do dico addico sprechen. Daneben

7. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 246

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
246 Noch viel wichtiger und ausgebildeter als in Griechenland und von tiefgreifendem Einflu auf das Staatsleben war die kunstvolle Vivination in Rom. Auer den Losorakeln (sortes, aus den uralten eingeschnittenen Schriftzeichen eichener Stbchen) von Cre und Prneste gab es nicht weniger als 4 staatliche oder doch staat-lich benutzte (Einrichtungen, die ganz die Stellung und Wirksamkeit der griechischen Orakel hatten. 29. Die iluguralbisziplin. 1. Die alte echtrmische Auguraldisziplin der Augurn beruhte auf dem Glauben, da die Götter, des. Iuppiter, bei jedem Unter-nehmen den Kundigen wahrnehmbare Zeichen ihrer Billigung oder Mibilligung gben, und suchte demnach zu erfahren, ob der Gott-heit ein bestimmtes Vorhaben genehm sei oder nicht. Im besonderen sind fr diese wichtig die Ausdrcke augurium (avi-gerium von avis und gerere) und auspicium (avi-spicium). Sie bezeichneten beide, sich deckend: 1. die zur Erkundung des Gtterwillens vorgenommene Beobachtung der Vgel, im weiteren Sinne jede augurale Art der Einholung gttlicher Zustimmung- 2. das dem Beobachter gewordene Vogelzeichen, dann im weiteren Sinne jede Art von Gtterzeichen. Der allgemeine Sprachgebrauch verwandte beide Wrter auch in viel weiterem Sinne, auspicium (und auspicari) fr jede feierliche Erffnung, augurium (und augurare) fr jede Art von Voraussagung der Zukunft. Bei ""bewuter Scheidung im technischen Sinne bedeutete auspicium (und^auspicari) nur die magistratische Einholung der gttlichen Zustimmung zu staatlichen Handlungen, augurium aber (und augurare oder inaugurare, augurium agere) nur die von Augurn vollzogenen Kultakte, die die Befragung des Gtterwillens und Frbitte fr bestimmte Flle mit einander vereinigten. Die Auguraldisziplin unterschied besonders 3 Klassen von Zeichen des gttlichen Willens: 1. Himmelserscheinungen (signa ex caelo: Donner, Blitz und Wetterleuchten, die -nur fr die auguralen Kultakte als Impetrativzeichen galten); 2. Vogelflug1) (s. ex avibus, die urspr. nur fr das magistratische Auspicium galten, also au-spicia im eigentlichen Sinne); 3. Tripudium (s. ex tripudiis = Zeichen aus dem (Bebaren der hl. Hhnerzbeim Fressen, auch auguria oder auspicia pullaria gen.). Nach der Art des Erscheinens waren die signa (oder auguria oder auspicia): 1. oblativa (d. h. zufllig sich einstellende, durch die Gottheit von selbst gegebene Zeichen), die sowohl zustimmend als abweisend sein konnten; 2. impetrativa (d. h. die i) Die sehr beschrnkte Zahl von aves augurales zerfiel in alites (Adler, Geier), die durch ihren Flug, und in oscines (Nabe, Eule, Specht, Hahn), die durch ihre Stimme Zeichen gaben; verhieen sie Gutes (addicere, admittere), so wrben sie addictivae, admissivae, secundae, praepetes, sinistrae, verhieen sie Bses (abdicere, arcere, monere), so wrben sie adversae, alterae (euphemistisch !), inferae genannt. Auch als in spterer Zeit die Vogelschau immer mehr zurcktrat, wrben die Wenbungen ubi aves admiserunt, ave sinistra u. a. fr jebe Art von gnstigen und ungnstigen Zeichen formelhaft beibehalten.

8. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 254

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
254 Dafr genossen die Vestalischen Jungfrauen auer den schon ge-nannten eine Reihe von Vorrechten: sie allein von allen rmischen Frauen waren zivilrechtlich selbstndig, also von der Tutel befreit, legten ohne Eid Zeugnis ab, verfgten selbstndig der ihr Vermgen (durch Testament). Jedermann machte ihnen auf der Strae Platz, selbst der Konsul lieh vor ihnen die Rutenbndel senken, und sogar ein Ver-brecher mar unantastbar, solange er in ihrer Nhe weilte. e) Wie die dienstlteste Vestalin", die virgo Vestaiis maxima", als Oberin zugleich alle brigen Vestalinnen in sich verkrpernd, die weibliche Vertreterin des Vestakultus am Staatsherde war, so stand neben ihr als mnnlicher Vertreter dieses Kultus der pontifex maximus, der vereinzelt geradezu als sacerdos Vestae bezeichnet wird und als Hausherr am Staatsherde auch der Vor-gesetzte der Priesterinnen war. Er hatte in seiner hohen Macht-stellung, allerdings unter Oberaufsicht des Senates, die ganze frher vom Könige gebte sakrale Oberleitung- diese bettigte er nicht nur innerhalb des Gesamtpontifikalkollegiums, in dem er die Stellen des Rex, der Flamines und Vestalinnen besetzte (capere) und Strafgewalt ausbte, sondern er hatte mit magistratischer Machtbe-fugnis auch das Recht der Auspizien und der Berufung des Volkes in seinem Amtskreise und suchte seine Disziplinargewalt der die ganze Geistlichkeit auszudehnen. Seit 12 v. Chr. war das Oberpon-tifikat mit dem Prinzipat vereinigt. An der hl. Strae ist das alte Knigshaus, die als Fanum konsekrierte Regia, in der auch die hl. Wurfspeere und Schilde (ancilia et hastae) des Mars sich befanden, das Amtslokal (mit dem Archiv) des Pontifikalkollegiums geblieben. Die Dienstwohnungen der verschiedenen zum Kollegium gehrigen Priester lagen in nchster Nachbarschaft: das Haus der Vestalinnen (atrium Vestae oder zuweilen atrium regium), die Amtswohnung des Pontifex Maximus (domus publica), die Amtswohnung des flamen Dialis, das Haus des rex sacrorum am stlichen Ende der sacra via. 37. Das Collegium augurum. 2. Das Collegium augurum, das sich uerlich ganz dem Pontifikat entsprechend entwickelt hat, befate sich mit der uralten, geheim gehaltenen Auguraldisziplin, die ein Zweig des Iuppiter-kultus war. (Entgegen der griechischen Orakelweisheit der Quindecimvirn und der disciplina Etrusca der Haruspices, die beide darauf ausgingen, Knftiges vorherzusehen oder knftigem Unheil durch Angabe der Mittel zur Besnftigung des gttlichen Zornes vorzubeugen, suchte die allein durch die augures vertretene altrmische Divination nach feststehenden Ge-setzen aus gewissen immer nur von Juppiter ausgehenden Himmels-erscheinungen, besonders den Blitz- und Vogelzeichen, zu ermitteln, ob der Himmelsgott zu einer bestimmten, unmittelbar bevorstehenden Handlung seine Zustimmung erteile ober versage. Die augures publici p. R. Q., die auer scharlachrotem Kriegskleid

9. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 255

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
255 (trabea) den knotenlosen Krummstab (lituus) als uere Abzeichen hatten, waren die interpretes Jovis 0. M. (Cic. de leg. Ii, 20). Ihr Dienst umfate: 1. an selbstndigen Kulthandlungen die auguria, namentlich a) die Inauguration der Priester in dem von ihnen er-richteten Schautemplum auf der Burg; b) die Inauguration von Pltzen und Gebuden (Absteckung und Begrenzung eines rechteckigen Grund-planes) zum religisen und staatlichen Gebrauche; 2. die Mitwirkung bei der magistratischen Auspikation im stdtischen Amtskreise. Ihre Ttigkeit war hier a) vorbereitend: sie hatten als Trger der Lehre von den auspicia das irdische Templum zur Beobachtung der Vogel-Zeichen herzustellen und zu berwachen; b) kontrollierend und begutachtend: sie hatten auf die Aufforderung des Senates ihr Gutachten darber abzugeben, ob bei einer bestimmten Handlung den Vorschriften des Auguralrechts gengt war oder nicht; durch Feststellung ungnstiger Zeichen oder eines Versehens (vitium) konnten sie die Fortfhrung einer Handlung fr den betreffenden Tag verhindern oder einen staats-rechtlichen Akt rckgngig machen. 38. Die Ii, X. Xv viri sacris faciundis. 3. Die Ii, X, Xv viri sacris faciundis waren: 1. die interpretes Sibyllae (daher auch sacerdotes Sibyllini oder Xv viri libris inspiciendis gen.) und als solche betraut mit Ausbeutung der im Tempel des kapitolinischen Ippiter aufbewahrten, in griechischen Hexametern verfaten Sibyllinischen Bcher (libri Sibyllini oder libri fatales). Diese schlugen sie auf Grund eines Senatsbeschlusses in Zeiten schwerer innerer und uerer Krisen und auergewhnlicher Prodigien in Gegenwart von Magistratspersonen auf (adire, consulere, inspi-cere libros), suchten dann jedesmal den auf die vorliegende Sachlage gerade passenden Spruch aus und legten ihn, mit der ntigen Erluterung versehen, in Form eines schriftlichen Gutachtens dem Senate vor, der sodann nach Prfung des Sachverhalts und, wenn ntig, nach Anhrung der Pontifices und Haruspices die letzten Anordnungen traf. 2. Wie die Pontifices der den alten rmischen Kultus, so fhrten sie die Oberaufsicht der den ritus Graecus, d. h. der alle auf Grund der Sibyllinischen Bcher in Nom anerkannten neuen Gottesdienste der di novensides griechischer Herkunft. Sie leiteten insbes. den Dienst des Apollo sowie die Supplikationen und Lektisternien. Die haruspices waren die Vertreter der Divination der disci-plina Etrusca und sind niemals sacerdotes publici p. R. geworden. Seit der Zeit des Hannibalischen Krieges wurden diese Opferschauer und Zeichendeuter von Fall zu Fall von Staatswegen aus ihrer Heimat gegen Bezahlung nach Rom berufen, um ihr Gutachten vor dem Se-nate abzugeben. In Ciceros Zeit gehrten sie zu dem stndigen Beamtenpersonal der hheren Magistrate und bildeten in der Kaiserzeit den ordo haruspicum Lx, der unter einem haruspex maximus stand. 39. Dos Kollegium der Iii bezw. Vii viri epulones. 4. Das Kollegium der Iii bezw. Vii viri epulones, ein 196 v. Chr. zur (Entlastung von dem Pontisikalkollegium abgezweigtes und

10. Griechisch-römische Altertumskunde - S. 256

1910 - Münster i.W. : Aschendorff
- 256 - den brigen 3 Groen Kollegien gleich behandeltes Kollegium, war im Kulte des Iuppiter ttig und besorgte das mit dem Prunke der griech. Lektisternien begangene ludorum epulare sacrificium an den ludi Romani und plebei, ein Opfermahl, an dem der ganze Senat teil-nahm, ferner Mahle bei der Dedikation von Tempeln und bei Triumphen. 40. Ii) Die priesterlichen 5obalitten. Die Sodalitten, d. h. die brigen Priesterschaften alter Ordnung, waren durchweg Trger genau bezeichneter, an ein bestimmtes Heiligtum geknpfter, feierlicher Kulthandlungen fr einzelne Gottheiten. Aus ihrer Mitte selber wurde meist ein besonderer Flamen und ein aedituus als Tempelhter" bestimmt. (Eine umfassendere Ttigkeit, die in mancher Hinsicht der der Augurn als Trger einer priesterlichen Spezialwissenschaft vergleichbar ist, bten nur die Fetialen. 1. Die Fetiales waren als die priesterlichen Vertreter der Wissen-schaft vom internationalen Rechte, das unter der Obhut Iuppiters stand, fr die religise Sicherung der vlkerrechtlichen Beziehungen des rm. Staates ttig. Sie hatten das ius fetiale zu wahren und an-zuwenden, d. h. von Staatswegen im vlkerrechtlichen Verkehre die formalen Akte der Shneleistung und Shneforderung, des Bndnisses (Waffenstillstand und Friedensschlu) und der Kriegserklrung zu voll-ziehen und ihnen so die religise Weihe zu geben. Als Botschafter des rmischen Volkes (nuntii populi Romani, Liv. I. 32, 6) traten sie zu zweien auf: der verbenarius pflckte auf der Burg die Hi. Kruter (verbenae) und trug sie als Abzeichen der Sendung auf dem Haupte- der pater patratus, im priesterlichen Gewnde und mit den aus dem Heiligtume des Iuppiter Feretrius auf dem Kapital entnommenen ehrwrdigen Symbolen, dem hl. Feuersteine (silex) und (spter) dem Szepter, ausgerstet, stellte den eigentlichen Bevollmchtigten dar. Dies war der Sprecher, der beim Bndnisabschlu das Ferkel als bliches Opfertier durch einen Schlag mit seinem hl. Kieselsteine ttete (daher foedus ferire, icere) und ihn dann zum Zeichen der Selbstverwnschung von sich warf, der die Ur= Kunde unterzeichnete, der beim Bndnisbruch Schadenersatz forderte (res repetere) und bei Verweigerung der Genugtuung nach einer Frist von 30 Tagen an der Grenze des feindlichen Gebietes in Gegenwart von mindestens 3 Zeugen eine in Blut getauchte Lanze in Feindesland hinberwarf und dabei die Formel der Kriegserklrung aussprach (iustum piumque bellum indicere Liv. I. 32, 13; I. 24, 6-9). Bei den aueritalischen Kriegen spterer Zeit wurde diese formale Kriegserklrung (z. B. durch Augustus im I. 32 v. Chr. gegen Kleo-patra, durch Mark Aurel 178 n. Chr. gegen die Markomannen) als symbolischer Akt beibehalten: in der Nhe des Bellonatempels beim Circus Flaminius auf dem Marsfelde schleuderte der pater patratus von der Kriegssule (columna bellica) aus die Lanze in ein Stck Landes, das einst ein Gefangener aus dem Heere des Pyrrhos kaufen
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