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1. Geschichte der neuen Zeit für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 560

1862 - Freiburg im Breisgau : Herder
560 Die Zeit von 1815 bis 1857. land zu einem Königreiche, aber zu einem so kleinen, daß dasselbe in die Zukunft gar nicht eristieren kann, und aus eben diesem Grunde, so lange es existiert, nicht ruhig sein wird, um so weniger, da jede seiner drei Schutzmächte in demselben eine eigene Partei hegt. Bedroht Grie- chenland die südlichen Provinzen der europäischen Türkei, so ist dieses zerrüttete Reich im Norden vielleicht noch mehr gefährdet. Durch den Frieden von Adrianopel wurden die Moldau und die Walachei der Pforte eigentlich entrissen, obwohl dieselbe jährlich 6 Mill. türkische Piaster Tribut bezieht und der von den Bojaren gewählte Hospodar von ihr installiert wird, jedoch erst, wenn die Wahl auch von Rußland bestätigt ist. Es darf kein Türke in einem der Fürstenthümer bleibenden Wohnsitz nehmen, und die Donaufestungen, welche ihren großen Werth im Kriege gegen Rußland 1828 — 29 zuletzt noch bewiesen hatten, muß- ten von der Pforte geräumt werden und wurden von den Russen ge- sprengt. Die Fürstenthümer haben selbstständige Verwaltung und Rechts- pflege, neben den Milizen reguläre Truppen, selbst Artillerie, seit 1834 eine eigene Flagge und sogar eine Art konstitutioneller Verfassung. Nach derselben wird der Hospodar aus den Bojaren ersten Rangs durch eine außerordentliche Versammlung erwählt, welche aus den Großbojaren, den Abgeordneten des niederen Adels, den akademischen Korporationen und den großen Kaufleuten besteht. Jährlich wird ein Landtag gehalten, der aus den Abgeordneten der Bojaren ersten und zweiten Rangs, der kleineren Grundeigenthümer und aus der hohen Geistlichkeit besteht. Die Minister sind verantwortlich, die Richter unabsetzbar; ihre Urthcile un- terliegen der Bestätigung des Fürsten. Diese Verfassung stammte aus Petersburg und mit Recht durfte man sich fragen: was hat Rußland mit einer solchen liberalen Einrichtung in den beiden Donaufürstenthü- mcrn eigentlich stiften wollen? Wir müssen die Antwort schuldig bleiben, Thatsache aber ist es, daß dadurch die Unabhängigkeit der Fürstenthümer von dem Einflüsse der Pforte gefördert wurde, insofern sie wohl nie mehr einen Hospedaren durchsetzen wird, der ihr Werkzeug wäre, wie ehedem, als derselbe seine Stelle ausschließlich ihrer Gunst verdankte. Gleichzeitig zeigte es sich unverkennbar, daß die Fürstenthümer sich auch dem russischen Ein- flüsse entziehen möchten; es war nach 1840 von geheimen Verbindungen die Rede, die von einem dacischen Reiche träumen sollten, man hörte von russischen und türkischen Warnungen an die Hospedare, 1842 endlich wurde der Hospodar der Walachei, Alexander Demetrius Ghika, von den beiden Schutzmächten abgesetzt, weil er nicht zu regieren verstehe und von den Bojaren vielfach angcklagt werde. Dieser Bojarenhader dauerte aber auch unter dem Fürsten Bibesko fort und beunruhigte ebenso den mol- dauischen Fürsten Michael Stourdza, schien überhaupt die Frucht der Konstitution von 1834 zu sein, welche endlich reif als walachische Revo-

2. Viertehalb Jahrhunderte - S. 1023

1856 - Freiburg im Breisgau : Herder
Die Zeit des noch lebenden Geschlechtes. 1023 Ludwig Xviii. der Graf von Artois als Karl X. gefolgt war. Die Türkei befand sich in einer Lage, in welcher Nachgeben gegen die For- derung der drei Mächte unvermeidlich schien. Sultan Mahmud hatte im Jahre 1826 die durch Trotz ihm lästigen und gefährlichen Janit- scharen, die sich längst nicht mehr durch gefangene Chriftenkinder, sondern durch ihre eigenen Kinder ergänzten und daher erbliche Prätorianer bildeten, in furchtbarem Blutbade vernichtet, und eine von ihm nach eu- ropäischer Art gebildete neue Kriegsmacht war ihm selbst noch so wenig brauchbar erschienen, daß er einige russische Forderungen, die sich auf nähere Bestimmung des Bukarester Friedens bezogen, ohne Widerstand bewilligt hatte. Doch die ägyptische Macht zeigte nicht gleiche Bereit- willigkeit, nach dem Wunsche der Mächte Morea zu räumen. Als da- her die Befehlshaber der den drei Mächten angehörigen Flotten, welche zur Unterstützung jener Forderung sich der Halbinsel genähert hatten, gegen die in der Bucht von Navarino, in der Nähe des alten Sphak- teria, liegende türkisch-ägyptische Flotte eine drohende Stellung einnah- men, entspann sich ein Kampf, in welchem sie dieselbe zerstörten. Ungleich, wie die Beweggründe, welche die Mächte zum Schutze Grie- chenlands veranlaßt hatten, war ihr Verhalten nach dem Siege. Eng- land, dem die Zerstörung einer großen fremden Flotte willkommen war, mußte doch um seines östlichen Handels willen allem ferneren Verfahren gegen die Türkei seine Mitwirkung versagen, und während der Ruhm den Namen seines Admirals Codrington durch die Welt trug, nannte sein König im Jahre 1828, als der Herzog Wellington an die Spitze des Ministeriums getreten war, bei Eröffnung des Parlamentes die Schlacht bei Navarino ein unglückliches Ereigniß. Auch stellte ein Ver- trag, den Codrington im Jahre 1828 mit Mehemed Ali in Alexandrien schloß, die Unabhängigkeit Griechenlands nicht sicher und befreite dasselbe nicht einmal von fremden Truppen. König Karl X., der in Frankreich der Religion einen Einfluß auf das staatliche Leben zu verschaffen suchte, war der einzige, dem der Kampf der Griechen gegen die Ungläubigen am Herzen lag. Noch im Jahre 1828 landete ein französisches Heer unter Maison bei Koron, und die ägyptischen Truppen wurden aus Morea vertrieben. Darauf erklärte ein Vertrag der drei Mächte Griechenland, das aus Morea und den Eykladen bestehen sollte, für einen Staat mit selbstständiger Verfassung, aber zugleich für einen Schutzstaat der Türkei. Der fernere Verlauf der Unterhandlungen gab nach mehr- fachen Schwankungen erst im Jahre 1832 dem neuen Staate eine feste Grenze durch eine mit Zustimmung des Sultans vom Meerbusen von Volo bis zum Meerbusen von Arta gezogene Linie, vermöge deren auch Euböa mit Scyrus und den nordwärts benachbarten Inseln griechisch blieben. Ehe dies geschah, war im Jahre 1830 die Unabhängigkeit
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