Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte des Mittelalters - S. 3

1861 - Freiburg : Herder
Die Germanen. 3 Die Nation der Germanen. § 4. Die Germanen waren eine der großen arischen Volker-Abstammung samilie angehörige Nation, die in unbekannter Zeit aus Asien, wahr-und Wohn- scheinlich den vorausgegangenen Kelten folgend, nach Europa wau- derte und im ersten Jahrhundert v. Ehr. bereits den Rhein über- schritten hatte und die gallischen Kelten bedrängte, während noch andere keltische Völker im Alpengebirge und auf der nördlichen Abdachung desselben von Helvetien bis Pannonien, sowie in Böhmen und Mähren wohnten (Th. I. S. 136). Nach dem ausdrücklichen Zeugnisse des Leibliche Be- Cäsar und Tacitus waren die Germanen von jedem andern Volke leicht schaffenheit. zu unterscheiden, ausgezeichnet durch hohen Wuchs und kräftigen Glie- derbau, durch blonde oder röthliche Haare, blaue Augen mit heraus- forderndem Blick. Unter Cäsar betraten die Römer zuerst den Boden Germaniens, aber nicht 100 Jahre später, zur Zeit des Tacitus, waren sie von der Unmöglichkeit die Germanen zu besiegen überzeugt und be- trachteten dieselben als die einzigen gefährlichen Reichsfeinde. K 5. Der gleiche Schriftsteller behauptet, der Name Germanen sei Name, denselben von den Galliern beigelegt worden; man hat denselben daher aus dem Keltischen zu deuten versucht (früher als Waldbewohner, später als Lärmer; entschieden mißglückt ist die neueste Erklärung aus dem lateinischen Worte germani, nach welcher die Germanen „echte Gallier" wären). Im Volksmunde hat er sich nicht erhalten; „Teuto- nen" war nie der Name des ganzen germanischen Volkes, sondern nur eines Stammes, der von Marius bei Aquae Sextiae vernichtet wurde, auch steht er in keinem Zusammenhänge mit dem Namen „Deutsche" (die Wurzel lautet gothisch Thiuda, althochdeutsch Diota, d. h. Volk, von welchem die Adjectivbildungen thiudisk, diudisk, diutsch, deutsch ab- stammen, welche in Verbindung mit Volk oder Land das Nationale und Heimatliche im Gegensätze zu dem Fremden bezeichnen), der erst viel später, nach der gänzlichen Auflösung des Frankenreiches Natioualname wurde. 8 6. Wie Tacitus berichtet, feierten die Germanen den erdgebornen Stämme. Gott Tuisko und dessen Sohn Mann als Urväter; von Manns drei Söhnen leiteten sie die drei Hauptstämme der germanischen Nation her: 1) die Jstävonen am Rheine, von dessen Mündungen bis an den Main; 2) die Jngävonen, von den Rheinmündungen bis Jütland (cimbrischer Chersones); 3) die Hermionen (Herminonen) in dem andern Germanien, oder die Sueven im weitesten Sinne des Wortes. Eine andere Meinung beschränkt die Herminonen auf die Stämme des Cheruskerbundes zu beiden Seiten der Weser, sowie des Chat- tenbundes, vom Zusammenfluß der Werra und Fulda bis an den Main, und erklärt die Sueven als nach Ost und Süd gewanderte, mit fremden Völkern gemischte germanische Stämme. Die Germanen kannten demnach ihre gemeinschaftliche Abstammung Zwietracht und behaupteten stolz, kein Volk der Erde übertreffe sie an Kriegsmuth eine «ran. und Treue. Dies hinderte aber ihre Stämme nicht, sich gegenseitig bis Eigenschaft, zur Vernichtung zu bekämpfen und mit andern Völkern im Bunde oder in deren Dienste gegen Germanen zu fechten. 1«-

2. Geschichte des Mittelalters - S. 24

1861 - Freiburg : Herder
24 Geschichte des Mittelalters. ordentlichen Richter gerichtet werde. Dies war für die Freien das Gau- oder Centgericht, welches von dem Grafen oder dessen Stell- vertreter (vicarius, missus) unter freiem Himmel, auf einem offenen Platze (Mahal-, Mahlstätte, mallus publicus), der gewöhnlich mit Linden besetzt war, abgehalten wurde. Das Gericht war entweder ein ordentliches zu einer bestimmten Zeit abgehaltenes (achtes Ding, pjaoilum legitimum), oder außerordentliches (gebotenes). Zum Gerichte entbot im Namen des Königs der Graf (er hatte den Bann; später bezeichnet dies Wort Gerichtsbezirk, Strafe, Acht); er führte den Vor- sitz , fällte aber das Urtheil nicht selbst, sondern bei einigen Völkern (Alemannen, Bayer) ein von dem Herzog mit Uebereinstimmung der Freien bestellter Richter (judex), bei andern (Franken, Burgundern) ein Ausschuß freier Männer (Rachinburgen, Deputati). Allgemeiner Grundsatz war: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter; weigerte sich aber ein Beklagter trotz wiederholter, zuletzt königlicher Mahnung vor Gericht zu erscheinen, so verfiel er der Acht, oder er wurde rechtlos, wenn er nicht später Genugtuung leisten konnte. Den Beweis führte man bei fast durchgängig mangelnden Urkunden durch Zeugen, Eid und Eideshelfer (Männer, welche die Wahrhaftigkeit des Schwörenden be- schworen). Ein besonderes Beweismittel waren die Ordalien oder die sogenannten Gottesurtheile; diese bestanden z. B. in Eintauchen der Hand in einen Kessel siedenden Wassers (Kesselfang), Durchschreiten zwischen zwei brennenden Holzstößen (Feuerprobe), Hinweggehen über glühende Pssugschaaren rc.; das gewöhnlichste Mittel war der Zweikampf, wenn durch Zeugenaussage rc. kein Theil sein Recht zu beweisen vermochte. § 66. Die Blutrache war noch immer gesetzlich erlaubt, wenn der Thäter die Verwandtschaft nicht durch das Wergeld (eomposilio) versöhnte; überdies bezahlte er für den Bruch des gemeinen Friedens eine Strafe an den König (fredum). Das Wergeld war nicht bei allen Stämmen gleich; bei den Alemannen bestimmte es für das Leben eines Edeln 240 Schillinge, eines Mittelfreien 200, eines gemeinen Freien 160, eines Freigelassenen 80, eines Leibeigenen 15—50 Schil- linge. Verletzungen wurden nach ihrer Bedeutung und dem Stande des Beschädigten gebüßt mit 1—40 Schillingen. Entsprechende Geld- bußen sind ausgesetzt für das Ausgraben von Leichen (zur Zauberei), Menschenraub und Menschenverkauf, Entführung, Raub, Diebstahl, Be- schädigung von Thieren, Brandstiftung rc. Zur richtigen Würdigung dieser Strafen bemerken wir: Zur Zeit der Merowinger rechneten die Alemannen nach Silberschillingcn — 12 Denaren oder Saigen (die salischen Franken nach Goldschillingen — 40 Silberdenaren), 1 Denar aber hatte ungefähr 7 Kreuzer rheinisch (2 Sgr. preuß. C.) inneren Gehaltes. Ein Leithund kostete damals 12 Schillinge, ein Schafhund 3, ein gewöhnliches Pferd 6, ein Ochse 3 und weniger Schillinge, ein Schwein 4 Denare. Die Todesstrafe (gewöhnlich durch Enthauptung) kommt bei den meisten germanischen Völkern nur in wenigen Fällen vor, z. B. Landesverrath, wiederholte Empörung, häufiger bei den romanisierten Burgundern und Westgothen. § 67. Ueber die geschlossenen Herrschaftsgüter (des Königs, der Adeligen, der Kirche) erstreckte sich die Gerichtsbarkeit des Grafen nicht.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 7

1861 - Freiburg : Herder
Die Germanen. 7 drängt, und dienten in alter Zeit jedenfalls weder für den schriftlichen Verkehr, den die alten Germanen nicht kannten, noch für historische oder andere Aufzeichnungen, welche ihnen gleichfalls fremd waren. Lebensweise und Sitten der Germanen. § 16. Die Germanen waren nach römischem und griechischem Be- Licht- und griffe Barbaren, aber sie waren Barbaren von edler Anlage. Einfache Lebensweise und Abhärtung ist allen Barbaren gemeinschaftlich, kriegen- Bolkscharak- scher Muth den meisten, allein die Germanen zeichnete überdies ein ters. hohes Ehrgefühl aus, welches die Flucht von dem Schlachtfelde verbot, Treue bis zum Tod gegen Freunde und Anführer zur Pflicht machte, und den offenen Zweikampf als Sitte einführte, wenn sich Landsleute verfeindeten. Ein Vorzug der Germanen war ferner Hoch- achtung vor dem weiblichen Geschlecht, keusche Strenge der Sitten bei Vornehm und Gering, i^id was Tacitus ebenfalls betont, Menschlichkeit gegen die Leibeigenen, Thatendrang und Wiß- begierde. Als Schattenseite heben die Römer die germanische Trink- und Spielsucht hervor, Jähzorn und Rauflust, daher blutige Händel an der Tagesordnung waren. K 17. Die freien Germanen lebten in ihrer Weise ähnlich den Das Leben Äsen und Helden in Walhalla. Statt Dämonen und Riesen bekämpfen der freien, sie die Feinde ihres Stammes, vertheidigen Familie und Eigenthum oder suchen eine neue Heimat zu erobern, oder sie fechten um Beute und Sold, jedenfalls immer für den eigenen Ruhm und den ihres Stammes. Heldenmuth ist daher die erste Tugend des Mannes, Kampf seine höchste Lust. Vor der Schlacht wurden den Göttern Opfer und Gelübde dargebracht; die Krieger riefen sie in einem furchtbar hallenden Gesang herbei zum Feste der Schlacht; denn für sie und die Helden Walhallas ist die „Mannschlacht" das schönste Schauspiel, daher eilt Odin mit seinem Gefolge durch die Lüfte herbei (Wuotans Heer). Die Stärke des Heeres lag im Fußvolk, das sich keilförmig Kampfweift. aufstellte und durch einen wüthenden Angriff den Feind zu werfen suchte; gelang der erste Angriff nicht, so war die Kraft gewöhnlich er- schöpft und die Schlacht verloren. Die germanische Reiterei zeigte sich der römischen fast durchgehends überlegen, obwohl sie unansehnliche Pferde hatte; oft sprengte ein germanischer Reiterschwarm an, der mit erlesenen Fußgängern untermischt war, die sich mit einer Hand an der Mähne festhaltend mit den Pferden gleichen Schritt hielten und im Handgemenge die besten Dienste leisteten. Außer dem Kriege beschäf- tigten den Germanen die Versammlungen der Genossen- schaften: die Mark-, Gau- und Landsgemeinden, Gelage und be- sonders die Jagd. Denn in dem Urwalbe, welcher den größten Theil des Landes bedeckte, hausten neben dem scheuen Wilde der Wolf, Bär und Luchs, Auer- und Wiesantstier, der Elch (Ellenthier), der wilde Eber, welche der Germane nur mit Speer und Wurfspieß bekämpfen konnte. § 18. Erreichte den Germanen das gemeinschaftliche Loos der Todtenbe- Menschen, der Tod, so wurde er von seiner Verwandtschaft feierlich st""ung. bestattet; die Vornehmen, scheint es, wurden in der Regel verbrannt, ihre Reste in eine kunstlose Urne gesammelt und dieselbe in einem

4. Geschichte des Mittelalters - S. 29

1861 - Freiburg : Herder
Die andern europäischen Völker. Der Islam. 29 § 80. Der bedeutendste unter den Kaisern, der achte nach Arka- dius, war Justin i an I., der Bezwinger der Vandalen und Ostgothen. Zustinianr Einen verdienten Ruhm erwarb er stch auch dadurch, daß er durch * Tribonian und andere ausgezeichnete Rechtsgelehrte die berühmte Gesetzessammlung des „Corpus juris“ veranstaltete. Er erbaute auch die Sophienkirche in Konstantinopel, ein Wunderwerk byzantinischer Baukunst, und schmückte dieselbe mit unerhörter Pracht aus. § 81. Nach ihm kamen bald traurige Zeiten. Die Sekten- wuth störte den inneren Frieden, die Perser gewannen endlich das Uebergewicht und verheerten ganz Kleinasien, die Bulgaren setzten sich in der Nähe der Hauptstadt fest, die Awaren erzwangen Tribut, slavische Stamme drangen bis in den Peloponnes vor und nahmen Wohnsitze in den verödeten Ländern. Die althellenischen Namen der Orte, Berge, Flüsse und Länder machten slavischen Platz (der Pelo- ponnes heißt seitdem Morea), die hellenische Bevölkerung ging in der slavischen auf. Ueberdies waren Thronkämpfe an der Tagesordnung; so bemächtigte sich z. B. der Feldherr Phokas seines Kaisers, des 602. Mauritius, ließ dessen Kinder vor den Augen des Vaters und dann erst diesen enthaupten. Den Mörder stürzte und tödtete Heraklius; Reg. 610 unter diesem drangen die Perser bis an den Bosporus vor und erzwan- 6ie 6ii> gen schmählichem Tribut als einstens Attila. Endlich ermannte sich der Kaiser, entriß ihnen alle Eroberungen, suchte sie in ihrem eigenen Lande 622-628. heim und erzwang einen ruhmvollen Frieden. Gegen ihn erhob sich aber ein viel gefährlicherer Feind in Mohammeds Arabern. Fünftes trapitel. Der Islam. § 82. Als in Europa die Macht der Franken gegründet war und sich in den Wäldern Germaniens Gotteshäuser erhoben, daneben aber das alte Heidenthum noch in vielen Gauen herrschte und wilde Noma- denvölker vom Osten her in Europa eindrangen, entstand in Arabien eine neue Religion und durch dieselbe eine Bewegung, welche für Asien, Afrika und Europa gewaltige Veränderungen herbeiführte. Arabien und die Araber. § 83. Unter Arabien im engem Sinne begreift man die Halbinsel zwischen dem indischen Ocean, dem persischen und arabischen Meerbusen und einer Linie, die man sich von den Endpunkten des einen Meer- busens zu dem des andern gezogen denkt, einen Raum von ungefähr 50,000 □ M.; im weiteren Sinne zählt man zu Arabien das nördlich an die Halbinsel stoßende Land zwischen dem Euphrat und Syrien sowie das zwischen Palästina, Aegypten und der Halbinsel gelegene Gebiet. Seit dem Geographen Ptolemäus (alexandrinischer Gelehrter im zweiten Jahrhundert n. Ehr.) theilte man Arabien in drei Theile: 1) das peträische (Arabia petraea) von der Stadt Petra (Sela)

5. Geschichte des Mittelalters - S. 83

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Kreuzzüge. 83 Ketzerei überwiesen und habe alle seine Kronen verwirkt; weil sein Stamm schon im dritten Gliede die Kirche verfolge und Friedrich seine Söhne in der gleichen Gesinnung erziehe, so seien auch sie und ihre Nachkommenschaft von der Herrschaft ausgeschlossen (14. Zuli 1245). 8 246. Von jetzt an führte der Kaiser den Krieg ingrimmiger als je und ließ Kirchen und Klöster verwüsten, während Ezzelino von Romano, sein Schwiegersohn, in Oberitalien wie Sulla wüthete. Vor Parma wurde 1248 das Heer Friedrichs in seiner Abwesenheit geschlagen, bei Bologna sein Sohn, der schöne Enzio (Heinz, Hein- rich), 1249 gefangen (derselbe wurde nicht frei gegeben und starb nach 23jähriger Gefangenschaft), der Kaiser selbst, der seinen Gegnern immer furchtbar blieb, starb 13. Dezember 1250 zu Fiorentino bei Luceria. Die Kaisersöhne Konrad und Manfred. § 247. Die deutschen Fürsten gaben 1246 dem Sohne Friedrichs, Konrad Iv., einen Gegenkönig in dem thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe, und als dieser schon 1247 starb, in dem Grafen Wilhelm von Holland, der aber 1256 von den friesischen Bauern erschlagen wurde. Der von Verrätherei umlagerte Konrad Iv. war nach seines Vaters Tod 1251 nach Italien gezogen, um sein italienisches Königreich zu unterwerfen, er starb jedoch schon 1254, worauf Friedrichs Sohn Manfred, in jeder Hinsicht das getreue Ebenbild seines Va- ters, das ganze Königreich behauptete und dem Papste neue Gefahr bereitete. Darauf belehnte Klemens Iv. den Bruder des französi- schen Königs, den tückischen Karl von Anjou, mit der Krone Neapels, gegen welchen der verrathene Manfred bei Benevent am 26. Februar 1266 Schlacht und Leben verlor, worauf Karl als kluger und kräftiger Tyrann regierte. § 248. Ezzelino da Romano war 1259 unterlegen. Er be-Ezzelino da herrschte Padua, Vicenza, Verona, Feltre, Bassano und Belluno, hatte Romano, den Ruhm eines großen Feldherrn und war dadurch und noch mehr durch seine unmenschliche Rachsucht der Schrecken der Guelphen in Oberitalien; er soll 40,000 Menschen durch Heukershand oder durch Gefängnißqual umgebracht haben! Zuletzt siel er verwundet in die Hände seiner Feinde, wies die Tröstungen der Religion mit Hohn zurück und verblutete. Die Guelphen, deren Haupt der Markgraf 1259. Azzo von Este war, ließen vor den Augen Alberichs, des gefange- nen Bruders Ezzelinos, dessen sechs Söhne in Stücke zerreißen, dessen Weib und Töchter an Pfähle binden und lebendig verbrennen, darauf ihn selbst mit glühenden Zangen zwicken und zuletzt an ein Roß gebun- den zu Tode schleifen. Konrad in (1268). § 249. Die Ghibellinen luden nach Manfreds Untergang Kon- rads Iv. jungen Sohn Konrad (Conradino, der junge Konrad, von den Italienern genannt) nach Italien, und er folgte ihnen trotz der Abmahnungen seiner Mutter, verkaufte oder verpfändete den Rest seiner Güter, warb ein kleines Heer und zog über die Alpen. Unter glücklichen Gefechten drang er durch Ober- und Mittelitalien vor, 6 *

6. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Kreuzzüge. 89 Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, welche im Namen des Königs abgehalten wurden. Er unterwarf seine Vasallen einer starken Besteuerung, und da er das Einkommen aller erledigten Bisthümer einzog, Zölle, Weg- und Strafgelder sowie eine Judensteucr erhob, auch manche Konsiscation verhängte, so ist es begreiflich, daß er einer der reichsten Monarchen seiner Zeit war. Er hielt ein Söldnerheer (größten- theilt aus Niederländern geworben, Brabanzonen) wie seine despotischen Nachfolger Wilhelm Ii. (1087—1100), Heinrich I. (1100 — 1135). § 266. Letzterer hinterließ nur eine Tochter, Mathilde, welche als kinderlose Wittwe Kaiser Heinrichs V. den Grafen Gottfried von Anjou ehelichte, der von seiner Helmzier, einem Ginsterzweige ^ (planta genesta), den Beinamen Plantagenet führte. Nach Hein- ®anue® richs I. Tod wollte Mathilde die Rechte ihres Sohnes Heinrich geltend * machen, wurde aber durch Heinrichs I. Schwager, den Grafen Ste- phan von Blois, daran verhindert. Erst nach dessen Tod bestieg der Plantagenet Heinrich Ii. den Thron, der sein väterliches Erbe Reg.^1154 durch Heirath mit Gupenne und Poitou vermehrte, die Ostküste 1 Irlands eroberte und den König von Schottland sowie den Für- sten von Wales zur Huldigung zwang. Er griff tief in die kirchlichen Rechte ein, gerieth deßwegen mit dem Erzbischof von Kanterbury, Thomas Decket, in Streit und veranlaßte durch einen zornigen ^omas Ausruf dessen Ermordung in der Kirche (29. Dezember 1170). In f e‘ Folge dieses Frevels sah er sich zu einer strengen Kirchenbuße und der Zurücknahme seiner Verordnungen in Betreff der Kirchenrechte genöthigt. 8 267. Sein Sohn und Nachfolger Richard Löwenherz ist "93 durch seinen Kreuzzug berühmt. Nach seiner Rückkehr bekriegte er den 1 französischen König Philipp Ii. August und wurde zuletzt vor der Burg Chalus durch einen Pfeilschuß getödtet. Sein Bruder und Nachfolger Johann ließ (1202) seinen Neffen Arthur, den Erben der Bre- tagne, umbringen, wurde deßwegen von Philipp Ii. August bekriegt und i"i99 us verlor alle Besitzungen in Frankreich mit Ausnahme des Erbgutes 1216. seiner Mutter. Auch mit Papst Innocenz Iii. gerieth er in Streit, der immer erbitterter wurde, worauf der Papst 1212 den König bannte und dessen Unterthanen vom Eid der Treue lossprach. Als Johanns Vasallen abzufallen drohten und der französische König den Krieg er- klärte, söhnte sich Johann mit dem Papste aus, anerkannte dessen Ober- lehensherrlichkeit über England und Irland und gelobte jährlich 1000 Mark Silbers zu entrichten. Als er seiner Tyrannei wieder freien Lauf ließ, zwang ihn 1215 ein allgemeiner Aufstand zur Unterschrei- bung des Freiheitsbriefes „Magna Charta libertatum“, zu Runnymead bei Windsor. § 268. Der Hauptinhalt ist: Bestätigung der Rechte der Kirche; Magna Beschränkung der willkürlichen Besteuerung der Vasallen und der könig- charta’ lichen Vormundschaft über minderjährige Vasallen; Zurückführung der königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofes in Civilsachen; Schutz der Freiheit und des Eigenthums gegen will- kürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute; Einführung gleichen Maßes und Gewichts; Beschränkung der drückenden Forstgesetze; die

7. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1861 - Freiburg : Herder
90 Geschichte des Mittelalters. Freiheiten königlicher Vasallen fallen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zu; außerordentliche Steuern können nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags) erhoben werden. Zehntes Kapitel. Die Kreuzzüge und die mittelalterliche Kultur. 8 269. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittel- alters und daher waren auch ihre Folgen von der tiefsten Bedeutung. Alle christlichen Nationen erhoben sich auf den Aufruf des Papstes, des gemeinschaftlichen geistlichen Oberhaupts, zum Kampfe gegen den Islam, der das Christenthum im Morgenlande vernichtet oder unterdrückt hatte und im Abendlande bedrohte. Zwar errang die Christenheit keinen vollständigen Sieg über den Islam, aber bei dem hohen Streben, das alle christlichen Nationen ergriffen hatte, entfesselten sich alle Kräfte und suchten das Feld ihrer Thätigkeit im Dienste jenes hohen Stre- bens, der Verherrlichung des christlichen Namens. Daher hoben sich sowohl die christlichen Völker als die Stände, in welche sie sich getheilt hatten, die Völker traten in den lebendigsten Wechselverkehr, es bildete sich eine europäisch-christliche Kunst und Wissenschaft heran, wie auf der anderen Seite das Ritterthum und innerhalb der Stadt- mauern der reiche, wehrhafte Bürgerstand. Her Ädcl und Las Uittcrwcjcn. § 270. Nach Karl dem Großen schwand die Zahl der freien Grundbesitzer mehr und mehr und zugleich wurde die schwere Reiterei der Hauptbestandtheil der Heere, daher konnten die ärmeren Freien nicht mehr in das Feld ziehen. In Folge dessen bildete sich ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigenthum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst zu Rosse thun konnten; sie heißen daher in den Urkunden „milites" (Soldaten) und nannten sich selbst von ihrem Kriegsdienst zu Rosse „Ritter". Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehenrecht, während Bauern und Bürger dasselbe thatsächlich verloren, weil sie nicht regelmäßig und nicht zu Rosse Kriegsdienste leisteten. Nach der Weise des Mittelalters bildeten die Ritter eine Genossen- schaft, in welcher die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden. Als Muster galt die französische Ritterschaft, deren Regeln und Gebräuche auch von den Rittern anderer Nationen angenommen wurden, so daß eine europäische ritterliche Kameradschaft entstand, die ihre Rechte jedem einzelnen wahrte. § 271. Wer als Ritter ausgenommen werden wollte, mußte zuerst seine Ritterbürtigkeit Nachweisen (der Kaiser konnte sie jedem verleihen), sowie daß er ritterliche Waffenübung und Sitte erlernt habe. Dann bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten, Beichte und Kommunion, ge- lobte täglich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten,

8. Geschichte des Mittelalters - S. 51

1861 - Freiburg : Herder
Die Normannen. 51 Sachsen, Angeln und Jüten, die Eroberung Britanniens durch diesel- den, ihre nördlichen Nachbarn zu gleichen Unternehmungen reizte. Ueber- dies waren die Normannenländer übervölkert, daher Auswanderung ^iachen^der nothwendig und diese konnte nur eine kriegerische sein. Das väterliche ° * Gut erbte immer der erstgeborne Sohn, ein nachgeborner erhielt eine Waffenrüstung, und war sein Vater reich, ein Schiff dazu, auf welches er Seinesgleichen zu Raubfahrten einlud. Dies geschah im Frühjahr; im Herbste kehrte man mit der Beute heim, feierte das Jul fest Julfcst. (Wintersonnenwende) mit, freute sich beim Gelage der bestandenen Abenteuer und fuhr im Frühjahre zu neuen aus. Auch Hungersnoth veranlaßte Auswanderungen; bei einheimischen Kriegen retteten sich die Besiegten auf das Meer und die Sachsenkriege Karls des Großen scheinen auch den Religionshaß der Normannen entflammt zu haben. Z 157. Schon 808 griffen sie Karls Bundesgenossen, die Obo- Raubfahrtcn triten an, 810 Friesland, zogen sich aber zurück, als sie des Kai- „^^*808^ fers Anwesenheit vernahmen (die Sage läßt ihn beim Anblicke der normannischen Schiffe in der Ahnung des kommenden Unheils Thränen vergießen). Ein Schwarm Wikinger (d. h. Seefahrer) erschien 836 in der Schelde und verbrannte Antwerpen; das gleiche Schicksal traf Bremen 843, Hamburg 845; die Sachsen wiesen 846 die Räuber blutig zurück, doch kamen sie 848 nach Geldern, 850 nach Friesland und überhaupt vergingen von 840—911 wenige Jahre, in welchen die Küstenländer von der Esbe bis zur Garonne von Ver- heerungszügen und Brandschatzungen verschont blieben; selbst die Mo- hammedaner in Spanien wurden von den Normannen heimge- sucht, Italien geschreckt, ja bis an die syrische Küste fanden die Wikinger den Weg. § 158. Bei ihren Einfällen hausten sie schonungslos; schweren Charakter Raub konnten sie nicht mitschleppen, daher zerstörten sie, was brennen und brechen mochte und erschlugen die Gefangenen ohne Unterschied des Geschlechts; besonders hatten sie es auf die Klöster und Kirchen abge- sehen, welche zu Ehren der Äsen in Flammen aufgehen mußten. Zuletzt vereinigten sie sich zu großen Geschwadern unter Seekönigen, setzten sich am untern Laufe der Flüsse fest und zogen im Winter nicht mehr heim, wie sonst, denn sie suchten jetzt nicht mehr bloß Raub, sondern feste Wohnsitze. Aus ihren Lagern brachen sie unter Heerkönigen in das Binnenland ein und bestiegen die erbeuteten Kriegsroffe; so zog z. B. 881 ein Normannenschwarm die Maas auswärts, verbrannte Utrecht, Mastricht, Tongern, wandte sich über Aachen und Jülich an den Rhein, zerstörte Köln und Bonn, erschlug bei Prüm viele tausend Bauern, welche sich als Landsturm zusammengeschaart hatten, verwandelte Trier in einen Schutthaufen und kehrte über die Ardennen an die untere Maas zurück. Arnulfs Sieg an der Dyle verschaffte Deutschland Ruhe, Frankreich schützte Karl der Kahle durch die Abtretung der Normandie, und überdies wandte sich der Haupt- strom der normannischen Auswanderung nach den britischen Inseln. Äie Uormänner auf Man, Irland, Island, Grönland, in Nordamerika. § 159. Norwegen, das von ungefähr 30 Häuptlingen oder sogenannten Königen beherrscht wurde, unterwarf von 863—875 König

9. Geschichte des Mittelalters - S. 117

1861 - Freiburg : Herder
Das Mittelalter geht zu Ende. 117 ments, das dem jedesmaligen Sieger gehuldigt und nach dessen Willen Beschlüsse gefaßt hatte, war tief gesunken. Luraund, die Mittelmacht Mischen Deutschland und Frankreich, vernichtet (1477). § 350. Als die Engländer aus Frankreich vertrieben und durch den Kampf der beiden Rosen beschäftigt waren, unternahm es Lud- wig Xi., Sohn Karls Vi., den Nebenbuhler des französischen Königs, den Herzog Karl von Burgund zu stürzen. Dies neue Herzogthum Burgund verdankte seinen Ursprung dem König Johann, der 1363 thums Bur- seinen Sohn Philipp damit belehnte; derselbe erheiratete Flandern, 6»nd. Artois, Franchecomtö (Hochburgund), Revers, Rethel, Ant- werpen und Me cheln. In Folge dieser Verwandtschaft kamen Bra- bant und Luxemburg an Burgund, die Grafschaft Namur durch Vergleich, Holland, Seeland, Westfriesland und Hennegau wurden der Wittelsbacherin Jakobea abgenöthigt, die Städte an der Somme durch Verpfändung Ludwigs Xi. erworben, Geldern und Zütph en durch Kauf, die österreichischen Städte im Elsaß und Breis- gau durch Verpfändung des Herzogs Sigismund, der Herzog von Lothrin- gen sah sich zu Vasallendiensten genöthigt, so daß der vierte und letzte Herzog von Burgund, Karl der Kühne, eines der schönsten Reiche Reg. 1467 beherrschte, mit Städten wie Antwerpen, Brügge, Gent, Ostende, bis 1477. Dünkirchen rc., deren Seehandel und Gewerbfleiß nur in den italieni- schen Städten Seinesgleichen fand. § 351. Karl war aber ein leidenschaftlicher und harter Fürst, der sich als Eroberer einen Namen machen wollte, den König von Frankreich bedrängte und zuletzt sich mit Kaiser Friedrich Iii. in eine Verbindung einließ, um von demselben den Königstitel sowie das Reichs- vikariat über Oberitalien zu erlangen, während der Kaiser bemüht war seinem Sohne Maximilian die Hand Marias, der Erbtoch- ter Karls, zu verschaffen. Die Unterhandlungen zerschlugen sich aber und endeten mit einem vollständigen Bruche; Karl mischte sich in die Kölner Fehde zu Gunsten des Erzbischofs Ruprecht (von der Kölner Pfalz), gegen dessen Verwaltung des Erzbisthums Köln die Städte ^ e* Köln, Bonn und Neuß so wie das ganze Domkapitel bei dem Kaiser klagten. Karl zog im Sommer 1474 vor Neuß, belagerte es eilf Neuß bela- Monate vergebens, verlor in 56 Stürmen seine besten Truppen, schloß ^ert. aber mit dem Kaiser Frieden, der langsam mit dem Reichsheere heran- gezogen war. § 352. Voll Wuth wendete er seine Waffen gegen die Schwei- zer, welche sich von dem Kaiser, noch mehr aber von dem französischen Könige hatten bewegen lassen Karln den Krieg zu erklären. Sie hatten am 13. November 1474 bei Herikourt ein burgundisches Heer in die Flucht gejagt, wurden aber jetzt von den beiden mächtigen Verbün- deten im Stiche gelassen. Karl vertrieb zuerst den Herzog Renat von Lothringen, der sich im Vertrauen auf Ludwig Xi. und Friedrich Iii. aufgelehnt hatte , und rückte im Februar 1476 vor Gran son im h^Granson Waadtlande; die schweizerische Besatzung ergab sich nach tapferer Ge- 3. März genwehr und wurde von Karln theils gehenkt, theils im See ertränkt, aber am 3. März warf das zum Entsätze zu spät gekommene schweizeri-

10. Geschichte des Mittelalters - S. 25

1861 - Freiburg : Herder
Verbreitung des Christenthums in Germanien. 25 (Sie waren immunes (Immunität); insofern es sich nämlich um Sachen der Gutshörigen und Leibeigenen unter sich handelte, so richtete der Herr oder sein Beamter nach dem Hosrecht.) Die spatere Ausbildung des Lehenwesens hatte ein eigenes Lehenrecht und Lehengericht zur Folge; den Vorsitz desselben führte der Lehensherr, das Urtheil sprachen die Lehcnträger oder Vasallen als Schöffen. Die Gesetze der germanischen Völker wurden erst spater schriftlich abgefaßt, die meisten im sechsten Jahrhundert, und zwar mit Aus- nahme des angelsächsischen in der lateinischen Sprache. Wehr wesen. K 68. Bei einem feindlichen Einfalle war jeder freie Mann zum Auszuge verpflichtet, zu Nationalkriegen jeder mit einem bestimmten Vermögen; andere Kriege oder Fehden führten die Könige mit ihren Dienstleuten. Die Rüstung war sehr verschieden; nur reiche Leute waren mit Schild, Panzer, Beinharnisch, Helm, Lanze oder Hellebarde, Schwert oder Streitart bewaffnet, denn alle Metaüarbeiten waren noch sehr theuer. Ein Feldzug dauerte nur den Sommer hindurch und wurde gewöhnlich durch eine Feldschlacht entschieden; vor derselben sangen die christlichen Germanen ein frommes Lied oder beteten mit ausgebreiteten Armen. Zwar lag die Kraft des Heeres noch immer im Fußvolke, doch fochten die Herren schon meistens zu Pferde. Im Kriege wurden Felder und Gärten verwüstet, Hütten und Häuser verbrannt, Vieh, Kleider und Geräthe geraubt, die Gefangenen fortgeführt und in der Regel nur gegen Lösegeld freigegeben. Drittes Kapitel. Verbreitung des Christenthums in Germanien. 8 69. Die in Germanien zurückgebliebenen Volksstämme sowie die Angelsachsen blieben ihren Göttern noch lange getreu, während die ausge- wandelten sich fast durchgängig zu dem Arianismus bekehrten. Chlode- wigs Eintritt in die katholische Kirche brachte eine ent- scheidende Wendung, denn die arianischen Westgothen, Burgunder und Longobarden wandten sich jetzt ebenfalls der Kirche zu, und Chlode- wig sowie seine Nachfolger schützten die Glaubensboten, welche zu den noch heidnischen, aber von den Frankenkönigen bezwungenen Stämmen pilgerten. Diese Glaubensboten kamen hauptsächlich von den britischen Inseln. In Irland, welches von der Völkerwanderung unberührt blieb, hatte St. Patricius um die Mitte des fünften Jahrhunderts das Christenthum verbreitet; die Iren brachten es den stammverwandten Schotten (die Iren selbst wurden damals Schotten genannt), deren Nationalheiligthum auf der Insel Jona (jetzt Jkolmkill, zu den Hebri- den gehörig) war. Auch bei den Briten in England erhielt sich das Christenthum und auch bei ihnen blühte wie in Irland ein Kloster
   bis 10 von 4243 weiter»  »»
4243 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 4243 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 122
1 186
2 105
3 34
4 267
5 332
6 19
7 559
8 22
9 161
10 825
11 129
12 108
13 15
14 162
15 7
16 240
17 29
18 37
19 50
20 322
21 59
22 39
23 135
24 60
25 171
26 622
27 83
28 401
29 14
30 66
31 102
32 19
33 136
34 153
35 45
36 150
37 2143
38 129
39 95
40 34
41 17
42 166
43 369
44 31
45 636
46 180
47 29
48 115
49 32

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 20
1 947
2 89
3 112
4 57
5 28
6 27
7 101
8 134
9 283
10 8
11 21
12 80
13 122
14 103
15 49
16 383
17 1821
18 10
19 261
20 90
21 282
22 158
23 466
24 80
25 100
26 178
27 29
28 154
29 187
30 28
31 98
32 57
33 33
34 49
35 316
36 75
37 58
38 54
39 274
40 16
41 211
42 114
43 243
44 18
45 226
46 39
47 41
48 32
49 59
50 30
51 197
52 307
53 109
54 94
55 171
56 166
57 19
58 74
59 167
60 97
61 21
62 11
63 488
64 29
65 136
66 72
67 99
68 474
69 66
70 60
71 230
72 151
73 42
74 67
75 163
76 151
77 1366
78 36
79 22
80 33
81 109
82 480
83 145
84 70
85 101
86 89
87 164
88 83
89 58
90 52
91 105
92 1164
93 30
94 336
95 52
96 88
97 37
98 625
99 9

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 442
1 89
2 225
3 154
4 298
5 372
6 433
7 518
8 123
9 682
10 478
11 212
12 301
13 198
14 147
15 447
16 802
17 245
18 279
19 751
20 110
21 382
22 374
23 83
24 565
25 122
26 431
27 477
28 189
29 330
30 432
31 211
32 198
33 2068
34 429
35 263
36 117
37 423
38 157
39 630
40 646
41 404
42 198
43 340
44 277
45 235
46 173
47 419
48 398
49 338
50 268
51 760
52 372
53 190
54 1312
55 542
56 294
57 140
58 423
59 2069
60 255
61 222
62 850
63 252
64 307
65 195
66 75
67 634
68 342
69 32
70 85
71 537
72 267
73 906
74 441
75 389
76 190
77 552
78 333
79 370
80 805
81 2985
82 156
83 437
84 109
85 484
86 171
87 250
88 593
89 177
90 236
91 818
92 73
93 201
94 33
95 353
96 76
97 383
98 436
99 240
100 1398
101 84
102 498
103 803
104 190
105 287
106 148
107 133
108 307
109 603
110 306
111 186
112 356
113 111
114 136
115 556
116 214
117 112
118 396
119 449
120 400
121 795
122 221
123 202
124 276
125 173
126 333
127 1249
128 372
129 304
130 58
131 1071
132 444
133 268
134 337
135 60
136 2696
137 65
138 261
139 363
140 719
141 220
142 403
143 584
144 251
145 782
146 400
147 137
148 802
149 130
150 403
151 296
152 478
153 198
154 135
155 537
156 820
157 370
158 507
159 373
160 203
161 146
162 465
163 377
164 398
165 403
166 743
167 237
168 113
169 215
170 231
171 721
172 718
173 1235
174 190
175 1679
176 611
177 2040
178 152
179 662
180 377
181 383
182 1696
183 1632
184 341
185 93
186 303
187 351
188 404
189 462
190 132
191 498
192 632
193 730
194 412
195 185
196 381
197 612
198 437
199 256