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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 127

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 127 — Flügel zeigte die Jahreszahl 1813, und die Mitte zierten drei Eichenblätter. Es wurde an einem schwarzweißen Bande getragen. Preußens Erhebung. In herrlicher Weise beantwortete das preußische Volk den Aufruf feines Königs. „Das Volk stand auf, der Sturm brach los!" Krieg wollten die Preußen, Gefahr und Tod wollten sie, weil von Napoleon kein ehrenvoller Friede zu erwarten war. Krieg! schallte es von den Karpathen bis zur Ostsee, von dem Niemen bis zur Elbe. Krieg! rief der Edelmann, der verarmt war, Krieg! der Bauer, der fein letztes Pferd unter Vorspann und Fuhreu tot trieb, Krieg! der Bürger, den die Einquartierung und Abgaben erschöpften, Krieg! die Witwe, die ihren einzigen Sohn ins Feld schickte, Krieg! die Braut, die ihren Bräutigam zugleich mit Thränen des Stolzes und des Schmerzes entließ. Der König rief, und alle, alle kamen! Kaum der Schule entwachsene Jünglinge, starke Männer, Greise mit wankenden Knieen eilten zu den Fahnen. Schluchzend flehten sogar die Knaben, wenigstens als Trommelschläger mitgehen zu dürfen. Der Landmann verließ feinen Pflug, der Handwerker seine Werkstatt, der Kaufmann sein Geschäft, um die Waffen zu ergreifen. Aller Unterschied der Stäude war vergessen, weil alle fühlten, daß sie durch das Unglück gleich geworden waren. In den Reihen der Freiwilligen stand der Prinz neben dem Tagelöhner, der Lehrer neben dem Schüler. Sogar schwache Jungfrauen drängten sich verkleidet zu den Waffen. Alle wollten sich üben, rüsten und für das Vaterland streiten und sterben. Was nie ein Volk zuvor gethan, vollbrachte der kleine, ansgesogene Staat Preußen, der damals ans mir 4 Provinzen bestand. Fünf Millionen Einwohner stellten ein Heer von 271 Ooo Mann: auf 18 Seelen kam ein Soldat. Unzählig sind die Beispiele des Heldenmutes und der Begeisterung der Freiwilligen. Ein Graf Reichenbach z. B. stellt sich mit 3 Söhnen, giebt außerdem 10 000 Thaler, 8000 Scheffel Getreide, alle seine Pferde und Ochsen. — Ein Müller schickt seine 3 Söhne, den Hauslehrer und 2 Knappen zu Pferde. — Auguste Krüger aus Kolberg brachte es bis zum Unteroffizier und erwarb das eiserne Kreuz; die 21 Jahre alte Heldenjungfrau Eleonore Prohaska aus Potsdam starb als Lützowscher Jäger. Wer nicht mitziehen konnte, wollte wenigstens mithelfen. Weil die außerordentlichen Rüstungen auch außerordentliche Geldmittel erforderten, wetteiferten alle Stände, ihr Hab und Gut dem Vaterlande zu weihen. Kinder brachten ihre Sparbüchse, Dienstboten ihren Lohn, Frauen und Mädchen opferten freudig ihren Schmuck auf den Altar des Vaterlandes. Taufende und abertaufende goldener Trauringe wurden gegen eiserne eingetauscht, welche die Inschrift trugen: „Gold gab ich für Eifen. 1813." Zwei Knaben von 9 und 10 Jahren, zu jung, um für das geliebte Vaterland zu fechten, opfern ihm freudig ihre kleine Habe, 2 Dukaten, zur Bekleidung der schwarzen Jäger. — Eine Braut giebt ein goldenes Halsband, das Geschenk des in den Krieg gezogenen Bräutigams. — Eine arme Witwe schickt ein neues Hemd, eine andere ihre letzten 10 Thaler. — Drei Dienstmädchen opfern freudig ihren Schmuck und 25 Thaler. — Ein treuer Westfälinger schickt 50 Säbelklingen: „Laßt Euch von ihnen freie Bahn nach dem Rheine machen!" — Zwei goldene

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 25

1899 - Wiesbaden : Behrend
Dritter Abschnitt. Die Gründung des brandcnbnrgisch-prcußischen Staates unter Friedrich Wilhelm, dem großen Kurfürsten. Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst 1640—1688. Wahlspruch: Gott meine Stärke. 1. Die Jugendjahre des großen Kurfürsten. Der bedeutendste in der Reihe der Kurfürsten ist der Sohn Georg Wilhelms, Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Von ihm sagt der Dichter im Hinblick auf die Macht und Größe unseres Vaterlandes: „Man fraget nach der Quelle des mächtig flutenden Stroms, Man fragt nach dem Erbauer des riesenhaften Doms; So höret, wer zum Baue den festen Grund gelegt, In dessen Höh' und Tiefe sich Licht und Leben regt. — Vom großen Knrfürst schallet und hallt es weit und breit. Denn groß war er im Frieden, und groß war er im Streit." Friedrich Wilhelm, den die Nachwelt „den Großen" nennt, wurde _ unter den Donnern des 30jährigen Krieges am 6. Februar 1620 in Berlin geboren. Seine fromme Mutter Elisabeth Charlotte, die Schwester des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, leitete die erste Erziehung des Prinzen. Sie war besonders daraus bedacht, eine echt religiöse Gesinnung in dem Herzen des künftigen Thron- folgers zu befestigen. Dnrntn gab sie ihm die Lehre, Gott vor allem und seine Unterthanen zu lieben, das Laster aber zu hassen, dann werde Gottes Beistand seinen Thron befestigen. Als Knabe von 7 Jahren mußte er vor den Schrecknissen und Gefahren des Krieges nach Küstrin fliehen. In dieser stillen Oderfeste verbrachte er seine Knabenjahre. Treffliche Lehrer unterrichteten ihn in allen Wissenschaften, und bald machte der überaus fleißige Prinz glänzende Fortschritte. Die ganze Erziehung Friedrich Wilhelms lag in der Hand des durch tiefe Frömmigkeit und Sittenreinheit ausgezeichneten von Leuchtmar. Über dem Lernen wurden aber die ritterlichen Übungen keineswegs vergessen. Auf seinem Rößlein tummelte sich der muntere Knabe, auf der Jagd warf er den Dpeer nach dem flüchtigen Wilde und ließ den Falken steigen.; so zeichnete er sich bald durch Mut und Gewandtheit aus. Im Jahre 1633 begab sich der junge Prinz auf Wunsch seines Vaters zwei Jahre lang an den Hof des letzten Pommernherzogs in Stettin. Weil Pommern nach dem Absterben

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 251

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 251 — als Abgabe an den Staat auf manche Verbrauchsgegenstände (Kaffee, Zucker, Salz, geistige Getränke) gelegt sind. Diese bezahlt der Händler, bekomnit sie aber wieder von den Abnehmern, da er den Verkaufspreis der Waren um so viel höher ansetzt. Aber mögen die deutschen Arbeiter anch nie vergessen, daß nur in einem großen, mächtigen Staate und unter dem Schutze eines sorgenden Laudesvaters, wie Wilhelm Ii. es ist, solche Einrichtungen möglich sind. Mögeu alle sich einmütig scharen um den Arbeiter-Kaiser Wilhelm Ii., der ihnen Tag nm Tag in seiner eigenen Person das herrlichste Vorbild treuer Pflichterfüllung bietet. Sehr früh, gegen 5 Uhr, pflegt der Kaiser aufzustehen; um 7 Uhr beginnt sein Tagewerk, das auf die Minute genau eingeteilt ist und erst in später Abenbstunbe seinen Abschluß finbet. Selbst auf Reisen gehen die Regierungsgeschäfte ihren Gang. — Unsummen von Arbeit hat bet Kaiser allein in Regierungsangelegenheiten zu bewältigen. Das auswärtige Amt legte ihm im Jahre 1897 1026 Berichte vor, bazn traf er 751 Entscheibungen und vollzog 802 Unterschriften für Kabinettsorbres, Ernennungen, Beglaubigungsschreiben rc. Im Civilkabinett des Kaisers wurden 50 000 Sachen bearbeitet; Post und Telegraph brachten täglich 100 Eingänge, die sich bei festlichen Gelegenheiten bis zu 300 steigerten. Das Militärkabinett erledigte durch den Kaiser jährlich durchschnittlich 5114 Allerhöchste Kabinettsordres, 1540 Patente der Generalorbenskommission, 1726 Patente der geheimen Kriegskanzlei. Daneben hört der Kaiser alljährlich 150 Vorträge des Chefs des Militärkabinetts, 50 Vorträge des Kriegsministers und ebenso viele des Chefs des großen Generalstabes und 185 Marinevorträge; auch trifft er jährlich etwa 770 Entscheidungen in Marineangelegenheiten. Ziehen wir dazu in Betracht, daß der Kaiser eine bedeutende Zahl der ihm zur Unterschrift vorgelegten Schriftstücke mit teilweilfe recht ausführlichen Randbemerkungen versteht und rechnen dazu die Erledigung der zahlreichen privaten Angelegenheiten, so müssen wir staunend bekennen, daß auch der Enkel Wilhelms I. keine Zeit hat, müde zu sein. Unser Kaiser weiß jedoch auch, daß durch Gesetze allein alle Un-znsriedenheit nicht gehoben werden kann. Darum will er durch Kirche und Schule ein echt christliches Geschlecht in deutscher Zucht und Sitte erziehen; denn nur ein fromm-gläubiges Volk ist zufrieden und glücklich. Der gläubige Christ weiß, daß es niemals gelingen wird, alles Elend und Leid aus der Welt zu schaffen. Seit der Zeit, da Gott der Herr zu Adam sprach: „Im Schweiße deines Angesichtes sollst du dein Brot essen!" ist das Paradies entschwunden, und niemand kann dasselbe wieder aus die Erde herabzaubern. Der Christ weiß ferner, daß Gottes Vaterauge über ihn wacht, und daß ohne Gottes Willen kein Haar Don seinem Haupte fällt; er weiß endlich, daß die Leiden dieser Zeitlichkeit, wenn er sie geduldig trägt, ihm eine Leiter zu den Freuden der ewigen Seligkeit des Himmels werden; denn: Trifft dich ein Leid, so halte still Und frage, was es von dir will. Gott schickt es nicht, um dich zu plagen, Es soll dein Herz zum Himmel tragen.

4. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 210

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 210 — rühmte Freiheit des Zukunftsstaates. — Nun kommen wir zur Verteilung des Gewinnes. Jeder Arbeiter soll gleichen Anteil am Gewinn erhalten. Also der Fleißige und Träge, der Kräftige und der Schwache, der Geschickte und der Ungeschickte bekommen gleichviel. Da würde der Fleißige bald keinen Anreiz mehr haben zu unermüdlichem Schaffen. Warum soll er denn für den Faulen und Dummen mitarbeiten? Nun muß es im Zukunftsstaate doch auch Ärzte, Richter, Künstler und Gelehrte geben. Sollen diese gerade so viel erhalten wie jeder andere? Es wäre doch auch wiederum Unrecht, z. B. dem erfahrenen und geschickten Arzt dasselbe zu geben, wie dem unerfahrenen und ungeschickten. — Endlich soll allen eine gleiche Erziehung zu teil werden. Das kann aber im elterlichen Hause nicht geschehen. Wenn Vater und Mutter 6 Kinder haben und die Nachbarleute keines, so würde der Nachbar vielleicht in Überfluß leben können, und bei euch wäre Dchmalhanv Küchenmeister. Die Kinder müßten vom Staate in großen Anstalten gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Fern von Vater und Mutter, die mit jeder Faser des Herzens an ihren Kindern hangen, wachsen sie heran unter liebeleerer Pflege von bezahlten Wärtern. Ein Kind wird krank! Wo ist die liebende Mutter, die an seinem Krankenbette sitzt, um es Tag und Nacht zu hegen und zu pflegen, auf jeden Atemzug des Lieblings zu lauschen und freudig ihr Leben einzusetzen, um das ihres Kindes zu retten! Wer wünscht sich ein solches Los! Wer soll nun von den heranwachsenden Kindern studieren? Die Unfähigen können es nicht! Die Fähigen? Wenn aber im späteren Leben gar kein Vorteil damit verbunden ist, so werden sich wohl wenige finden, die sich den großen Anstrengungen des Studierens unterziehen wollen. Wer soll Handwerker werden, und welches Handwerk soll er erlernen? Was soll geschehen, wenn sich zu viele zu einem Handwerke drängen? Es muß den Überzähligen einfach ein anderes Handwerk zugewiesen werden. — Auch das blödeste Auge muß einsehen, daß im Zukunstsstaate statt der versprochenen goldenen Freiheit überall ein unerträglicher Zwang herrschen würde. Das sind also wahnwitzige Vorspiegelungen, die niemals Wirklichkeit werden können; eine solche Umgestaltung des Staates ist undenkbar. Alles, was den vorhandenen Staat schützte, Monarchie, Religion und Vaterlandsliebe, mußte den Anhängern dieser verderblichen Lehre im Wege stehen. Wo sie Boden faßte, machte sich denn auch die Wirkung bald in erschreckender Weise geltend. Die Ehrfurcht vor Thron und Altar wich, die Ausschreitungen im Reden und Handeln wurden maßlos; die Arbeiter machten immer größere Ansprüche, während ihre Leistungen stets geringwertiger wurden. Dem jungen Anordnungen über Umfang und Art des Betriebes erlassen rc. Und nichtandäs wäre es auf einem Schiffe zu halten: der Posten des Kapitäns käme der Reihe nach an alle, ebenso der des Steuermanns, des Maschinenmeisters, des Kochs rc. Und nicht minder gingen natürlich die staatlichen Funktionen in der Reihe um: jeder würde nach der Ordnung Gesetzgeber und Richter und Feldherr und Polizeihauptmann — doch ich vergesse, wo wir uns befinden: im Zukunftsstaate, wo es keine Kriege mehr geben wird, und keine Diebe und keine Fälscher und keine Faulenzer und Landstreicher, und wo also auch keine Richter und keine Soldaten mehr nötig fein werden, im Lande Utopien, wo die Wölse aus der Weide mit den Lämmern spielen und Gras fressen, wo der Ozean mit Limonade gefüllt ist und treue Walfische die Schiffe ziehen, wo Neid, Haß, Herrschsucht, Ehrgeiz, Trägheit, Thorheit, Eitelkeit nicht mehr sein wird, wo es nur noch Weise und Gute giebt, im tausendjährigen Reich, für das ausführliche Ordnung und Gesetze zu entwerfen denn in der That nicht eben notwendig scheint."

5. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 89

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 89 — Übelwollende wußten die Unzufriedenheit des Volkes zu steigern, sodaß man wohl Schmähreden ans den König hörte. Eines Tages fuhr er durch die Jägerstraße in Berlin und sah einen großen Volksauflauf. Er schickte seinen Diener näher, um zu erfahren, was da los sei. „Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen!" war die Antwort. (Ein Zerrbild, das den alten Fritz mit einer Kaffeemühle zwischen den Knieen darstellte.) Da winkte der König und rief: „Hängt es doch niedriger, daß sich die Leute nicht die Hälse ausrecken müssen!" Das Volk brach in lauten Jubel aus, riß das Plakat in 1000 Stücke und begleitete den Wagen des Königs mit Lebehochs. 5. Sorge für Rechtspflege und für die Unterdrückten. Das Schulwesen. Förderung der Rechtspflege. Als erste Pflicht des Königs sah Friedrich die Pflege der Gerechtigkeit an. In der Rechtspflege sah es damals traurig aus. Die Prozesse dauerten ungebührlich lange, und in der Regel gewann der Reiche gegen den Armen. Das gewöhnliche Volk wußte nicht, was Rechtens sei; denn das gelehrte Recht kannten nur die Richter. Der König aber betrachtete sich in erster Linie als den Anwalt der Unterdrückten. Im Jahre 1745 bestimmte nun eine Verordnung, daß jeder Prozeß wenigstens in einem Jahre beendet sein müsse. Zur Freude des Königs wurden dadurch in einem Jahre mehrere tausend alte Prozesse aus der Welt geschafft. 1747 erschien die neue Gerichtsordnung. Anstellung als Richter fanden jetzt nur zuverlässige Männer, welche die Gesetze studiert hatten. Friedrich wollte den Gang der Prozesse nicht stören. Er sagte: „Die Gesetze müssen sprechen und der Fürst schweigen". Aber den Richtern war die strengste Unparteilichkeit geboten. Jedermann konnte sich zu jeder Zeit an den König wenden, wenn er meinte, daß ihm Unrecht geschehen sei. „Der geringste Bauer, ja der Bettler", sprach Friedrich, „ist ebensowohl ein Mensch wie Se. Majestät, und ihm muß alle Gerechtigkeit widerfahren werden". Ein Müller Arnold hatte sich bei ihm beschwert, weil der Pachtherr ihm das Wasser zur Mühle abgeleitet habe, sodaß er nicht mehr mahlen könne; das Gericht hätte ihn mit seiner Klage abgewiesen. Der König legte die Sache dem Kammergericht vor, und auch dieses entschied zu Ungunsten des Klägers. Friedrich ließ nun die Sache durch einen Offizier untersuchen und kam zu der Überzeugung, dem gemeinen Manne sei Unrecht geschehen zu Gunsten des Vornehmen. Er ließ den Vorsitzenden des Kammergerichts zu sich kommen und fuhr ihn in höchster Entrüstung an: „Mein Name zu einer solchen Sache! Habe ich jemals einen armen Mann aus Liebe zu einem reichen unterdrückt?" Sofort erhielt der Vorsitzende seine Dienstentlassung, und die Räte des Kammergerichts schickte er auf die Festung. Zwar stellte sich später heraus, daß der Müller nicht bei der Wahrheit geblieben war, aber die Armen im Volke priesen laut die strenge Gerechtigkeitsliebe ihres Herrn und Königs. Damals gebrauchte er die genannten Worte und fügte noch hinzu: „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor dieser kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt finb, und verdienen eine doppelte Strafe."

6. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 206

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 206 — Vorteile im täglichen Leben. Nicht minder wichtig sind die im täglichen Leben erreichten Vorteile. Im Jahre 1875 gelangte eine nene Münz-, Maß- und Gewichtsordnnng zur Einführung. Zur wesentlichen Erleichterung von Handel und Verkehr hatte man jetzt ini ganzen Reiche gleiche Münzen, gleiches Maß und gleiches Gewicht. — Das Jahr 1879 brachte einheitliche Regelung der Rechtspflege für das ganze Reich. Die Aburteilung vou Übertretungen, Vergehen und Verbrechen erfolgt nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches; auch ein bürgerliches Gesetzbuch über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten wurde in Angriff genommen, nach sorgfältiger Beratung fertig gestellt und tritt mit dem Jahre 1900 in Kraft. Der höchste Gerichtshof ist das Reichsgericht in Leipzig. In den meisten kleinen Städten ist ein Amtsgericht mit einem Richter an der Spitze. Große Städt.' haben vielfach ein Landgericht, jede Provinz ein Oberlandesgericht. In der Regel steht es dem Verurteilten frei, gegen das Erkenntnis des niederen Gerichts bei dem höheren Gerichte Berufung einzulegen bis zur Entscheidung des Reichsgerichts. „Leipzig hat gesprochen, der Streit ist aus." Die Verhandlungen der Gerichte sind öffentlich. Damit auch das Volk Anteil an der Rechtsprechung habe, sind bei den Amtsgerichten die Schöffengerichte, bei den Landgerichten die Schwurgerichte bestellt. Die Schöffen und Geschworenen haben bei der Entscheidung genau dasselbe Stimmrecht wie der Richter. Zu diesen Ehrenämtern ist jeder selbständige Deutsche wählbar, der über 30 Jahre alt ist, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und keine Armenunterstützung bezieht. Das Reich übernahm ferner das Post- und Telegraphen-wesen, das mit Ausnahme von Bayern und Württemberg für ganz Deutschland durch das Reichspostamt geleitet wird. Großen Erfolg hatte die kaiserliche Post. An der Spitze stand als Generalpostmeister ein Mann mit seltenen Geistesgaben, Heinrich Stephan, der Sohn eines einfachen Handwerksmannes aus Stolp in Pommern. Das ganze Reich ist in große Bezirke, Oberpostbireftioneit, eingeteilt, die einen Oberpostdirektor an der Spitze haben. Diesem sind die Post- und Telegraphenämter der Bezirke unterstellt. Postanstalten hat jede Stadt und jedes größere Dorf. In kleineren Dörfern finden wir Post-agenturen oder Posthilfsstellen. Unzählige Briefkasten nehmen Briefe it. a. zur Beförderung an. Die Bahnpost befördert die Postsachen auf der Eisenbahn; die Feldpost tritt bei Ausbruch eines Krieges in Thätigkeit. Im Jahre 1875 wurde der Weltpostverein gegründet, der mit Ausnahme einiger Gebiete in Afrika und Australien den ganzen Erdball umspannt. Für 10 Pf. Porto, ja auf der Postkarte für 5 Pf. gelangt eine Nachricht mit größter Schnelligkeit und beispielloser Sicherheit bis zu der fernsten Gemeinde des weiten Reiches; im Bezirke des Weltpostvereins beträgt das Briefporto 20 Pf., für Postkarte 10 Pf. Diese Schnelligkeit und Sicherheit tritt erst in ihr rechtes Licht, wenn wir bedenken, daß alljährlich im deutschen Reiche durch die Post mehr als 700 Millionen Briefe und 250 Millionen Postkarten besorgt werden müssen. Briefe und Postkarten an Militärpersonen sind portofrei; sie müssen dann aber mit der Aufschrift versehen sein: „Soldatenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Drucksachen dürfen nur unter Streif- oder Kreuzband und in offenem Umschlage eingeliefert werden, so daß der Inhalt leicht

7. Geschichte des Mittelalters - S. 24

1861 - Freiburg : Herder
24 Geschichte des Mittelalters. ordentlichen Richter gerichtet werde. Dies war für die Freien das Gau- oder Centgericht, welches von dem Grafen oder dessen Stell- vertreter (vicarius, missus) unter freiem Himmel, auf einem offenen Platze (Mahal-, Mahlstätte, mallus publicus), der gewöhnlich mit Linden besetzt war, abgehalten wurde. Das Gericht war entweder ein ordentliches zu einer bestimmten Zeit abgehaltenes (achtes Ding, pjaoilum legitimum), oder außerordentliches (gebotenes). Zum Gerichte entbot im Namen des Königs der Graf (er hatte den Bann; später bezeichnet dies Wort Gerichtsbezirk, Strafe, Acht); er führte den Vor- sitz , fällte aber das Urtheil nicht selbst, sondern bei einigen Völkern (Alemannen, Bayer) ein von dem Herzog mit Uebereinstimmung der Freien bestellter Richter (judex), bei andern (Franken, Burgundern) ein Ausschuß freier Männer (Rachinburgen, Deputati). Allgemeiner Grundsatz war: wo kein Kläger, da ist auch kein Richter; weigerte sich aber ein Beklagter trotz wiederholter, zuletzt königlicher Mahnung vor Gericht zu erscheinen, so verfiel er der Acht, oder er wurde rechtlos, wenn er nicht später Genugtuung leisten konnte. Den Beweis führte man bei fast durchgängig mangelnden Urkunden durch Zeugen, Eid und Eideshelfer (Männer, welche die Wahrhaftigkeit des Schwörenden be- schworen). Ein besonderes Beweismittel waren die Ordalien oder die sogenannten Gottesurtheile; diese bestanden z. B. in Eintauchen der Hand in einen Kessel siedenden Wassers (Kesselfang), Durchschreiten zwischen zwei brennenden Holzstößen (Feuerprobe), Hinweggehen über glühende Pssugschaaren rc.; das gewöhnlichste Mittel war der Zweikampf, wenn durch Zeugenaussage rc. kein Theil sein Recht zu beweisen vermochte. § 66. Die Blutrache war noch immer gesetzlich erlaubt, wenn der Thäter die Verwandtschaft nicht durch das Wergeld (eomposilio) versöhnte; überdies bezahlte er für den Bruch des gemeinen Friedens eine Strafe an den König (fredum). Das Wergeld war nicht bei allen Stämmen gleich; bei den Alemannen bestimmte es für das Leben eines Edeln 240 Schillinge, eines Mittelfreien 200, eines gemeinen Freien 160, eines Freigelassenen 80, eines Leibeigenen 15—50 Schil- linge. Verletzungen wurden nach ihrer Bedeutung und dem Stande des Beschädigten gebüßt mit 1—40 Schillingen. Entsprechende Geld- bußen sind ausgesetzt für das Ausgraben von Leichen (zur Zauberei), Menschenraub und Menschenverkauf, Entführung, Raub, Diebstahl, Be- schädigung von Thieren, Brandstiftung rc. Zur richtigen Würdigung dieser Strafen bemerken wir: Zur Zeit der Merowinger rechneten die Alemannen nach Silberschillingcn — 12 Denaren oder Saigen (die salischen Franken nach Goldschillingen — 40 Silberdenaren), 1 Denar aber hatte ungefähr 7 Kreuzer rheinisch (2 Sgr. preuß. C.) inneren Gehaltes. Ein Leithund kostete damals 12 Schillinge, ein Schafhund 3, ein gewöhnliches Pferd 6, ein Ochse 3 und weniger Schillinge, ein Schwein 4 Denare. Die Todesstrafe (gewöhnlich durch Enthauptung) kommt bei den meisten germanischen Völkern nur in wenigen Fällen vor, z. B. Landesverrath, wiederholte Empörung, häufiger bei den romanisierten Burgundern und Westgothen. § 67. Ueber die geschlossenen Herrschaftsgüter (des Königs, der Adeligen, der Kirche) erstreckte sich die Gerichtsbarkeit des Grafen nicht.

8. Geschichte der Alten Welt - S. 1

1860 - Freiburg : Herder
Erstes Such. Geschichte der alten Welt. Erstes Kapitel. Die Urzeit. Schöpfung und Sündenfall. Z 1. Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde, ordnete die Elemente, Die Sch°- rief Gewächse und Thiere der Reihe nach in das Dasein und zuletzt als piung. sein Ebenbild den Menschen. Die Schöpfung war das Werk der gött- lichen Liebe, ihr bevorzugter Pflegling aber der Mensch; er konnte als Bestimmung Kind Gottes frei von jedem Nebel und Leiden auf der schönen Erde im *>- Menschen. Paradiese leben, allein er mißbrauchte die hohe Gabe der Freiheit zum Ungehorsame gegen das göttliche Gebot und zerstörte dadurch sein Glück Strafe des und das seines ganzen Geschlechtes, sowie den Frieden auf der Erde; seine ^undenfal- Sünde war die Quelle alles Nebels, das stch über die Erde ergossen hat. c ' Hatte der Mensch durch seine Sünde das glückliche irdische Leben ver- wirkt, so entzog ihm Gott doch seine Wohlthaten nicht gänzlich, sondern hörte auf sein Rufen und Bitten und tröstete ihn durch die Verheißung eines Erlösers. 8 2. Von dieser ersten Offenbarung Gottes hat stch bei we- Reste der Ur- nigen heidnischen Völkern auch nur eine Spur erhalten; der Glaube offenbarung. an den Einen Gott, der ein Geist ist, und die Welt aus Nichts erschuf, ist bei allen verschwunden, eben so das Bewußtsein, daß alle den einen Gott zum Schöpfer haben und von gemeinschaftlichen Ureltern abstam- men, also Brüder stnd und sein sollen. Nur eine dunkle Erinnerung an eine glückliche Urzeit (das goldene Weltalter) ist einigen geblieben, an welche stch die Sehnsucht nach der Rückkehr derselben knüpft. Die Sündsluth. § 3. Dagegen wissen die meisten Völker, selbst ganz verwilderte und verkommene Stämme, von der großen Fluth zu erzählen, wobei sie freilich nach ihrer Weise allerlei phantastisches und ungereimtes Beiwerk anhängen. Bumüllcr, Weltg. 1

9. Geschichte der Alten Welt - S. 8

1860 - Freiburg : Herder
8 Geschichte der alten Welt. Die Bewohner. 8 22. An den obern Indus wanderten im dritten Jahrtausend vor Die Arier, unserer Zeitrechnung japhetitische Stämme ein, die sich Arier (Arjas, d. h. die Glänzenden) nannten und ihre Wohnsitze in dem Hochlande westlich vom Hindukusch hatten, welches nach ihnen das arische (in neuerer Sprachform das iranische) heißt. Es waren Hirtenstämme, wie ihre ältesten Lieder beweisen, mit einigem Landbau; andere folgten» den vorausgegangenen nach, und so breiteten sie sich allmälig über das ganze Gebiet des Indus und Ganges bis an den Brahmaputra aus, sie besetzten auch den größten Theil des Küstenlandes. Die Ureinwoh- ner wurden theils dienstbar gemacht oder in die Gebirge (besonders in das Dekhan) gedrängt, wo dieselben in vielen größtentheils verwilderten Stämmen noch Hausen und ihre Sprachen festhalten (die sogenannten Drawida- oder Tamulische Sprachen). Im 12. Jahrhundert v. Ehr. war die Eroberung der Arier jedenfalls vollendet und das Volk, das wir Indier oder Hindu zu nennen pflegen, über das Gebiet verbreitet, welches heute noch von demselben bewohnt wird. Die Hindu. 8 23. Die Hindu waren jedoch nie zu einem nationalen Reiche vereinigt, sondern wie früher in wandernde Stämme, so nach der Eroberung des Landes und der Gründung fester Niederlassungen in viele Staaten getheilt, die einander oft bekriegten. Es erhoben sich große und wohlbesestigte Städte, glänzende Fürstenhöfe, es entwickelte sich ein lebhafter Handel mit den kostbaren Erzeugnissen des Landes; die Hindu befuhren in alter Zeit das Meer, sie besuchten das südliche Arabien und die gegenüberliegende afrikanische Küste, wie z. B. der Name der Insel Sokotora bezeugt (aus dem indischen Diupa Sukhatara, glück- liche Insel, woraus die Griechen den Namen Dioskurias bildeten). Von allen diesen Ereignissen haben wir nur Andeutungen in den ältesten Poesien der Hindu; denn sie haben keine Geschichte ihres Alterthums, ihre Priester, die Brahmanen, zeichneten keine Annalen auf. Kastenwesen. Staatliche 8 24. Wahrscheinlich fanden sich bei den einwandernden arischen Einrichtun- Stämmen Geschlechter, welchen der religiöse Kultus vorzugsweise an- ßttt‘ vertraut war, andere Geschlechter, welche die kriegerischen Unternehmun- gen leiteten und die besten Krieger stellten; endlich eine niedere Klasse, die sich mit Landarbeit und Handwerk abgab, gewiß aber noch die Waffen führte, als die neuen Wohnsitze auf der indischen Halbinsel erkämpft werden mußten. Nachdem dies geschehen war und jeder Stamm sich niedergelassen hatte (vielleicht um 1300 v. Ehr.), bildete sich der Un- terschied der Stände schärfer aus; die Brahmanen errichteten zwischen denselben heilige Schranken, deren Verletzung ihrer Lehre zufolge den Fluch der Götter und Menschen nach sich zieht. Dadurch wurden die Stände zu Kasten, d. h. sie wurden erblich und für alle Zeiten abge- schlossen; diese Kasten bilden: Brahmanen, Kshatrijas, Vaisjas, Sudras. 8 25. Die Brahmanen sind die Priester, die Gelehrten und Lehrer, die Aerzte, die Räthe der Fürsten; sie dürfen aber auch als Krieger eintreten und unter gewissen Beschränkungen Handelsgeschäfte treiben. Sie sind heilig und unverletzlich, ihre Gebete, Opfer und

10. Geschichte der Alten Welt - S. 17

1860 - Freiburg : Herder
Die ältesten Staaten. 17 des Himmels, mit Tempel zu Theben, der Sonnengott, Ra, mit Tempel zu On (Heliopolis). Der Sonnenkult der Aegyptier unterschied aber verschiedene Sonnengötter, entsprechend den Stellungen der Sonne im Verlause der Jahres- und Tageszeiten, als Sonne des Frühlings, Sommers und Winters, als Morgen-, Mittag-, Abend- und Nachtsoune. Der gefeiertste war Osiris (Hesiri), Bruder und Gemahl der Jstö (Hes); er wird von seinem feindlichen Bruder Seti (von den Griechen ihrem Typhon verglichen) ermordet, von seinem Sohne Horus (Har, bei den Griechen Apollo), gerächt und Seti vertrieben, d. h. die Sonne weicht zurück gegen Süden, die heißen Winde aus der Wüste drohen die Vegetation Aegyptens zu versengen, der Nil, der Sonnenstrom, nimmt immer mehr ab; da verjüngt sich die Kraft der Sonne, der Nil wächst wieder an und befruchtet das Land von neuem; Aegypten feiert statt der Trauerfeste wieder Freudenfeste. Die ägyptischen Naturgottheiten sind aber meistentheils auch sittliche Mächte, wie z. B. Osiris, Isis und Horus, besonders tritt Thot (Her- mes bei den Griechen) hervor, der Geber aller Wissenschaft und Kunst; es gibt besondere Gottheiten der Wahrheit und Treue, selbst eine Göttin (Saf), welche über die Bibliotheken wacht. 8 45. Die Aegyptier erblickten in einzelnen Thieren das Wirken Thicrkult. der Götter besonders deutlich, daher waren ihnen diese Thiere heilig; so verehrte das ganze Land den Stier Apis (Hapi, wie auch der Nil heißt), der besondere Kennzeichen trug, als lebendes Abbild des Osiris; so war die Kuh der Isis heilig und durfte nicht geschlachtet werden, die Katze der Pacht, der Ibis dem Thot u. s. w.; andere Thiere waren nur in gewissen Bezirken heilig, in andern nicht, z. B. das Krokodil, das Schaf, die Ziege, der Hund rc. Bei solchem Aberglauben ist es begreistich, daß die Aegyptier überall Wunder und Zeichen erblickten, sowie daß ihnen die Fremden als gottlos und unrein erscheinen mußten. Daher konnten sich Griechen und Phönikier in Aegypten erst dann nieder- lassen , als die Nation bereits im Verfalle war, aber auch da konnte sich ein echter Aegyptier nicht dazu entschließen, sein Vaterland aufzu- geben und sich unter Fremden niederzulassen. § 46. Die ägyptischen Priester lehrten die Unsterblichkeit der Seele, nach der Behauptung der griechischen Schriftsteller auch die Seelenwanderung. Dieses Schicksal traf jedoch keineswegs alle Ge- storbenen ; denn wie bildliche Darstellungen und Gebete zeigen, wandert die abgeschiedene Seele in die Unterwelt, die im Westen liegt, und stellt sich vor das Tod tengericht (Osiris, Isis, Thot, Anubis und 72 untergeordnete Beisitzer). Der Verurtheilte wandert in die Hölle, der Gerechtfertigte in die Gefilde der Seligen („Weißglänzenden"), wo er alle Freuden des Erdenlebens in höherem Maße genießt. Bevor der Leichnam des Aegyptiers im Grabe Aufnahme fand, wurde derselbe Die Mu- riner letzten Reinigung unterworfen. Eingeweide und Gehirn wurden herausgenommen, dann der Leib in eine Lösung von Laugensalz gelegt, alsdann mit Oelen bestrichen und mit harzigen Stoffen ausgefüllt, die einzelnen Glieder und zuletzt der ganze Leib vielfach mit feinen Leiuen- binden umwunden, hierauf in den mannigfach verzierten Sarg aus Sy- komorcnholz gelegt und in feierlichem Geleite in eines der Felsengräber gebracht, welche immer auf der Westseite der Städte, im libyschen Ge- B umüller, Weltg. 9
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