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1. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 25

1899 - Wiesbaden : Behrend
Dritter Abschnitt. Die Gründung des brandcnbnrgisch-prcußischen Staates unter Friedrich Wilhelm, dem großen Kurfürsten. Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst 1640—1688. Wahlspruch: Gott meine Stärke. 1. Die Jugendjahre des großen Kurfürsten. Der bedeutendste in der Reihe der Kurfürsten ist der Sohn Georg Wilhelms, Friedrich Wilhelm, der große Kurfürst. Von ihm sagt der Dichter im Hinblick auf die Macht und Größe unseres Vaterlandes: „Man fraget nach der Quelle des mächtig flutenden Stroms, Man fragt nach dem Erbauer des riesenhaften Doms; So höret, wer zum Baue den festen Grund gelegt, In dessen Höh' und Tiefe sich Licht und Leben regt. — Vom großen Knrfürst schallet und hallt es weit und breit. Denn groß war er im Frieden, und groß war er im Streit." Friedrich Wilhelm, den die Nachwelt „den Großen" nennt, wurde _ unter den Donnern des 30jährigen Krieges am 6. Februar 1620 in Berlin geboren. Seine fromme Mutter Elisabeth Charlotte, die Schwester des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, leitete die erste Erziehung des Prinzen. Sie war besonders daraus bedacht, eine echt religiöse Gesinnung in dem Herzen des künftigen Thron- folgers zu befestigen. Dnrntn gab sie ihm die Lehre, Gott vor allem und seine Unterthanen zu lieben, das Laster aber zu hassen, dann werde Gottes Beistand seinen Thron befestigen. Als Knabe von 7 Jahren mußte er vor den Schrecknissen und Gefahren des Krieges nach Küstrin fliehen. In dieser stillen Oderfeste verbrachte er seine Knabenjahre. Treffliche Lehrer unterrichteten ihn in allen Wissenschaften, und bald machte der überaus fleißige Prinz glänzende Fortschritte. Die ganze Erziehung Friedrich Wilhelms lag in der Hand des durch tiefe Frömmigkeit und Sittenreinheit ausgezeichneten von Leuchtmar. Über dem Lernen wurden aber die ritterlichen Übungen keineswegs vergessen. Auf seinem Rößlein tummelte sich der muntere Knabe, auf der Jagd warf er den Dpeer nach dem flüchtigen Wilde und ließ den Falken steigen.; so zeichnete er sich bald durch Mut und Gewandtheit aus. Im Jahre 1633 begab sich der junge Prinz auf Wunsch seines Vaters zwei Jahre lang an den Hof des letzten Pommernherzogs in Stettin. Weil Pommern nach dem Absterben

2. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 210

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 210 — rühmte Freiheit des Zukunftsstaates. — Nun kommen wir zur Verteilung des Gewinnes. Jeder Arbeiter soll gleichen Anteil am Gewinn erhalten. Also der Fleißige und Träge, der Kräftige und der Schwache, der Geschickte und der Ungeschickte bekommen gleichviel. Da würde der Fleißige bald keinen Anreiz mehr haben zu unermüdlichem Schaffen. Warum soll er denn für den Faulen und Dummen mitarbeiten? Nun muß es im Zukunftsstaate doch auch Ärzte, Richter, Künstler und Gelehrte geben. Sollen diese gerade so viel erhalten wie jeder andere? Es wäre doch auch wiederum Unrecht, z. B. dem erfahrenen und geschickten Arzt dasselbe zu geben, wie dem unerfahrenen und ungeschickten. — Endlich soll allen eine gleiche Erziehung zu teil werden. Das kann aber im elterlichen Hause nicht geschehen. Wenn Vater und Mutter 6 Kinder haben und die Nachbarleute keines, so würde der Nachbar vielleicht in Überfluß leben können, und bei euch wäre Dchmalhanv Küchenmeister. Die Kinder müßten vom Staate in großen Anstalten gemeinsam erzogen und unterrichtet werden. Fern von Vater und Mutter, die mit jeder Faser des Herzens an ihren Kindern hangen, wachsen sie heran unter liebeleerer Pflege von bezahlten Wärtern. Ein Kind wird krank! Wo ist die liebende Mutter, die an seinem Krankenbette sitzt, um es Tag und Nacht zu hegen und zu pflegen, auf jeden Atemzug des Lieblings zu lauschen und freudig ihr Leben einzusetzen, um das ihres Kindes zu retten! Wer wünscht sich ein solches Los! Wer soll nun von den heranwachsenden Kindern studieren? Die Unfähigen können es nicht! Die Fähigen? Wenn aber im späteren Leben gar kein Vorteil damit verbunden ist, so werden sich wohl wenige finden, die sich den großen Anstrengungen des Studierens unterziehen wollen. Wer soll Handwerker werden, und welches Handwerk soll er erlernen? Was soll geschehen, wenn sich zu viele zu einem Handwerke drängen? Es muß den Überzähligen einfach ein anderes Handwerk zugewiesen werden. — Auch das blödeste Auge muß einsehen, daß im Zukunstsstaate statt der versprochenen goldenen Freiheit überall ein unerträglicher Zwang herrschen würde. Das sind also wahnwitzige Vorspiegelungen, die niemals Wirklichkeit werden können; eine solche Umgestaltung des Staates ist undenkbar. Alles, was den vorhandenen Staat schützte, Monarchie, Religion und Vaterlandsliebe, mußte den Anhängern dieser verderblichen Lehre im Wege stehen. Wo sie Boden faßte, machte sich denn auch die Wirkung bald in erschreckender Weise geltend. Die Ehrfurcht vor Thron und Altar wich, die Ausschreitungen im Reden und Handeln wurden maßlos; die Arbeiter machten immer größere Ansprüche, während ihre Leistungen stets geringwertiger wurden. Dem jungen Anordnungen über Umfang und Art des Betriebes erlassen rc. Und nichtandäs wäre es auf einem Schiffe zu halten: der Posten des Kapitäns käme der Reihe nach an alle, ebenso der des Steuermanns, des Maschinenmeisters, des Kochs rc. Und nicht minder gingen natürlich die staatlichen Funktionen in der Reihe um: jeder würde nach der Ordnung Gesetzgeber und Richter und Feldherr und Polizeihauptmann — doch ich vergesse, wo wir uns befinden: im Zukunftsstaate, wo es keine Kriege mehr geben wird, und keine Diebe und keine Fälscher und keine Faulenzer und Landstreicher, und wo also auch keine Richter und keine Soldaten mehr nötig fein werden, im Lande Utopien, wo die Wölse aus der Weide mit den Lämmern spielen und Gras fressen, wo der Ozean mit Limonade gefüllt ist und treue Walfische die Schiffe ziehen, wo Neid, Haß, Herrschsucht, Ehrgeiz, Trägheit, Thorheit, Eitelkeit nicht mehr sein wird, wo es nur noch Weise und Gute giebt, im tausendjährigen Reich, für das ausführliche Ordnung und Gesetze zu entwerfen denn in der That nicht eben notwendig scheint."

3. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 89

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 89 — Übelwollende wußten die Unzufriedenheit des Volkes zu steigern, sodaß man wohl Schmähreden ans den König hörte. Eines Tages fuhr er durch die Jägerstraße in Berlin und sah einen großen Volksauflauf. Er schickte seinen Diener näher, um zu erfahren, was da los sei. „Sie haben etwas auf Ew. Majestät angeschlagen!" war die Antwort. (Ein Zerrbild, das den alten Fritz mit einer Kaffeemühle zwischen den Knieen darstellte.) Da winkte der König und rief: „Hängt es doch niedriger, daß sich die Leute nicht die Hälse ausrecken müssen!" Das Volk brach in lauten Jubel aus, riß das Plakat in 1000 Stücke und begleitete den Wagen des Königs mit Lebehochs. 5. Sorge für Rechtspflege und für die Unterdrückten. Das Schulwesen. Förderung der Rechtspflege. Als erste Pflicht des Königs sah Friedrich die Pflege der Gerechtigkeit an. In der Rechtspflege sah es damals traurig aus. Die Prozesse dauerten ungebührlich lange, und in der Regel gewann der Reiche gegen den Armen. Das gewöhnliche Volk wußte nicht, was Rechtens sei; denn das gelehrte Recht kannten nur die Richter. Der König aber betrachtete sich in erster Linie als den Anwalt der Unterdrückten. Im Jahre 1745 bestimmte nun eine Verordnung, daß jeder Prozeß wenigstens in einem Jahre beendet sein müsse. Zur Freude des Königs wurden dadurch in einem Jahre mehrere tausend alte Prozesse aus der Welt geschafft. 1747 erschien die neue Gerichtsordnung. Anstellung als Richter fanden jetzt nur zuverlässige Männer, welche die Gesetze studiert hatten. Friedrich wollte den Gang der Prozesse nicht stören. Er sagte: „Die Gesetze müssen sprechen und der Fürst schweigen". Aber den Richtern war die strengste Unparteilichkeit geboten. Jedermann konnte sich zu jeder Zeit an den König wenden, wenn er meinte, daß ihm Unrecht geschehen sei. „Der geringste Bauer, ja der Bettler", sprach Friedrich, „ist ebensowohl ein Mensch wie Se. Majestät, und ihm muß alle Gerechtigkeit widerfahren werden". Ein Müller Arnold hatte sich bei ihm beschwert, weil der Pachtherr ihm das Wasser zur Mühle abgeleitet habe, sodaß er nicht mehr mahlen könne; das Gericht hätte ihn mit seiner Klage abgewiesen. Der König legte die Sache dem Kammergericht vor, und auch dieses entschied zu Ungunsten des Klägers. Friedrich ließ nun die Sache durch einen Offizier untersuchen und kam zu der Überzeugung, dem gemeinen Manne sei Unrecht geschehen zu Gunsten des Vornehmen. Er ließ den Vorsitzenden des Kammergerichts zu sich kommen und fuhr ihn in höchster Entrüstung an: „Mein Name zu einer solchen Sache! Habe ich jemals einen armen Mann aus Liebe zu einem reichen unterdrückt?" Sofort erhielt der Vorsitzende seine Dienstentlassung, und die Räte des Kammergerichts schickte er auf die Festung. Zwar stellte sich später heraus, daß der Müller nicht bei der Wahrheit geblieben war, aber die Armen im Volke priesen laut die strenge Gerechtigkeitsliebe ihres Herrn und Königs. Damals gebrauchte er die genannten Worte und fügte noch hinzu: „Ein Justizkollegium, das Ungerechtigkeit ausübt, ist gefährlicher und schlimmer als eine Diebesbande; vor dieser kann man sich schützen, aber vor Schelmen, die den Mantel der Justiz gebrauchen, vor denen kann sich kein Mensch hüten; die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt finb, und verdienen eine doppelte Strafe."

4. Geschichte des Mittelalters - S. 83

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Kreuzzüge. 83 Ketzerei überwiesen und habe alle seine Kronen verwirkt; weil sein Stamm schon im dritten Gliede die Kirche verfolge und Friedrich seine Söhne in der gleichen Gesinnung erziehe, so seien auch sie und ihre Nachkommenschaft von der Herrschaft ausgeschlossen (14. Zuli 1245). 8 246. Von jetzt an führte der Kaiser den Krieg ingrimmiger als je und ließ Kirchen und Klöster verwüsten, während Ezzelino von Romano, sein Schwiegersohn, in Oberitalien wie Sulla wüthete. Vor Parma wurde 1248 das Heer Friedrichs in seiner Abwesenheit geschlagen, bei Bologna sein Sohn, der schöne Enzio (Heinz, Hein- rich), 1249 gefangen (derselbe wurde nicht frei gegeben und starb nach 23jähriger Gefangenschaft), der Kaiser selbst, der seinen Gegnern immer furchtbar blieb, starb 13. Dezember 1250 zu Fiorentino bei Luceria. Die Kaisersöhne Konrad und Manfred. § 247. Die deutschen Fürsten gaben 1246 dem Sohne Friedrichs, Konrad Iv., einen Gegenkönig in dem thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe, und als dieser schon 1247 starb, in dem Grafen Wilhelm von Holland, der aber 1256 von den friesischen Bauern erschlagen wurde. Der von Verrätherei umlagerte Konrad Iv. war nach seines Vaters Tod 1251 nach Italien gezogen, um sein italienisches Königreich zu unterwerfen, er starb jedoch schon 1254, worauf Friedrichs Sohn Manfred, in jeder Hinsicht das getreue Ebenbild seines Va- ters, das ganze Königreich behauptete und dem Papste neue Gefahr bereitete. Darauf belehnte Klemens Iv. den Bruder des französi- schen Königs, den tückischen Karl von Anjou, mit der Krone Neapels, gegen welchen der verrathene Manfred bei Benevent am 26. Februar 1266 Schlacht und Leben verlor, worauf Karl als kluger und kräftiger Tyrann regierte. § 248. Ezzelino da Romano war 1259 unterlegen. Er be-Ezzelino da herrschte Padua, Vicenza, Verona, Feltre, Bassano und Belluno, hatte Romano, den Ruhm eines großen Feldherrn und war dadurch und noch mehr durch seine unmenschliche Rachsucht der Schrecken der Guelphen in Oberitalien; er soll 40,000 Menschen durch Heukershand oder durch Gefängnißqual umgebracht haben! Zuletzt siel er verwundet in die Hände seiner Feinde, wies die Tröstungen der Religion mit Hohn zurück und verblutete. Die Guelphen, deren Haupt der Markgraf 1259. Azzo von Este war, ließen vor den Augen Alberichs, des gefange- nen Bruders Ezzelinos, dessen sechs Söhne in Stücke zerreißen, dessen Weib und Töchter an Pfähle binden und lebendig verbrennen, darauf ihn selbst mit glühenden Zangen zwicken und zuletzt an ein Roß gebun- den zu Tode schleifen. Konrad in (1268). § 249. Die Ghibellinen luden nach Manfreds Untergang Kon- rads Iv. jungen Sohn Konrad (Conradino, der junge Konrad, von den Italienern genannt) nach Italien, und er folgte ihnen trotz der Abmahnungen seiner Mutter, verkaufte oder verpfändete den Rest seiner Güter, warb ein kleines Heer und zog über die Alpen. Unter glücklichen Gefechten drang er durch Ober- und Mittelitalien vor, 6 *

5. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Kreuzzüge. 89 Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, welche im Namen des Königs abgehalten wurden. Er unterwarf seine Vasallen einer starken Besteuerung, und da er das Einkommen aller erledigten Bisthümer einzog, Zölle, Weg- und Strafgelder sowie eine Judensteucr erhob, auch manche Konsiscation verhängte, so ist es begreiflich, daß er einer der reichsten Monarchen seiner Zeit war. Er hielt ein Söldnerheer (größten- theilt aus Niederländern geworben, Brabanzonen) wie seine despotischen Nachfolger Wilhelm Ii. (1087—1100), Heinrich I. (1100 — 1135). § 266. Letzterer hinterließ nur eine Tochter, Mathilde, welche als kinderlose Wittwe Kaiser Heinrichs V. den Grafen Gottfried von Anjou ehelichte, der von seiner Helmzier, einem Ginsterzweige ^ (planta genesta), den Beinamen Plantagenet führte. Nach Hein- ®anue® richs I. Tod wollte Mathilde die Rechte ihres Sohnes Heinrich geltend * machen, wurde aber durch Heinrichs I. Schwager, den Grafen Ste- phan von Blois, daran verhindert. Erst nach dessen Tod bestieg der Plantagenet Heinrich Ii. den Thron, der sein väterliches Erbe Reg.^1154 durch Heirath mit Gupenne und Poitou vermehrte, die Ostküste 1 Irlands eroberte und den König von Schottland sowie den Für- sten von Wales zur Huldigung zwang. Er griff tief in die kirchlichen Rechte ein, gerieth deßwegen mit dem Erzbischof von Kanterbury, Thomas Decket, in Streit und veranlaßte durch einen zornigen ^omas Ausruf dessen Ermordung in der Kirche (29. Dezember 1170). In f e‘ Folge dieses Frevels sah er sich zu einer strengen Kirchenbuße und der Zurücknahme seiner Verordnungen in Betreff der Kirchenrechte genöthigt. 8 267. Sein Sohn und Nachfolger Richard Löwenherz ist "93 durch seinen Kreuzzug berühmt. Nach seiner Rückkehr bekriegte er den 1 französischen König Philipp Ii. August und wurde zuletzt vor der Burg Chalus durch einen Pfeilschuß getödtet. Sein Bruder und Nachfolger Johann ließ (1202) seinen Neffen Arthur, den Erben der Bre- tagne, umbringen, wurde deßwegen von Philipp Ii. August bekriegt und i"i99 us verlor alle Besitzungen in Frankreich mit Ausnahme des Erbgutes 1216. seiner Mutter. Auch mit Papst Innocenz Iii. gerieth er in Streit, der immer erbitterter wurde, worauf der Papst 1212 den König bannte und dessen Unterthanen vom Eid der Treue lossprach. Als Johanns Vasallen abzufallen drohten und der französische König den Krieg er- klärte, söhnte sich Johann mit dem Papste aus, anerkannte dessen Ober- lehensherrlichkeit über England und Irland und gelobte jährlich 1000 Mark Silbers zu entrichten. Als er seiner Tyrannei wieder freien Lauf ließ, zwang ihn 1215 ein allgemeiner Aufstand zur Unterschrei- bung des Freiheitsbriefes „Magna Charta libertatum“, zu Runnymead bei Windsor. § 268. Der Hauptinhalt ist: Bestätigung der Rechte der Kirche; Magna Beschränkung der willkürlichen Besteuerung der Vasallen und der könig- charta’ lichen Vormundschaft über minderjährige Vasallen; Zurückführung der königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofes in Civilsachen; Schutz der Freiheit und des Eigenthums gegen will- kürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute; Einführung gleichen Maßes und Gewichts; Beschränkung der drückenden Forstgesetze; die

6. Geschichte des Mittelalters - S. 117

1861 - Freiburg : Herder
Das Mittelalter geht zu Ende. 117 ments, das dem jedesmaligen Sieger gehuldigt und nach dessen Willen Beschlüsse gefaßt hatte, war tief gesunken. Luraund, die Mittelmacht Mischen Deutschland und Frankreich, vernichtet (1477). § 350. Als die Engländer aus Frankreich vertrieben und durch den Kampf der beiden Rosen beschäftigt waren, unternahm es Lud- wig Xi., Sohn Karls Vi., den Nebenbuhler des französischen Königs, den Herzog Karl von Burgund zu stürzen. Dies neue Herzogthum Burgund verdankte seinen Ursprung dem König Johann, der 1363 thums Bur- seinen Sohn Philipp damit belehnte; derselbe erheiratete Flandern, 6»nd. Artois, Franchecomtö (Hochburgund), Revers, Rethel, Ant- werpen und Me cheln. In Folge dieser Verwandtschaft kamen Bra- bant und Luxemburg an Burgund, die Grafschaft Namur durch Vergleich, Holland, Seeland, Westfriesland und Hennegau wurden der Wittelsbacherin Jakobea abgenöthigt, die Städte an der Somme durch Verpfändung Ludwigs Xi. erworben, Geldern und Zütph en durch Kauf, die österreichischen Städte im Elsaß und Breis- gau durch Verpfändung des Herzogs Sigismund, der Herzog von Lothrin- gen sah sich zu Vasallendiensten genöthigt, so daß der vierte und letzte Herzog von Burgund, Karl der Kühne, eines der schönsten Reiche Reg. 1467 beherrschte, mit Städten wie Antwerpen, Brügge, Gent, Ostende, bis 1477. Dünkirchen rc., deren Seehandel und Gewerbfleiß nur in den italieni- schen Städten Seinesgleichen fand. § 351. Karl war aber ein leidenschaftlicher und harter Fürst, der sich als Eroberer einen Namen machen wollte, den König von Frankreich bedrängte und zuletzt sich mit Kaiser Friedrich Iii. in eine Verbindung einließ, um von demselben den Königstitel sowie das Reichs- vikariat über Oberitalien zu erlangen, während der Kaiser bemüht war seinem Sohne Maximilian die Hand Marias, der Erbtoch- ter Karls, zu verschaffen. Die Unterhandlungen zerschlugen sich aber und endeten mit einem vollständigen Bruche; Karl mischte sich in die Kölner Fehde zu Gunsten des Erzbischofs Ruprecht (von der Kölner Pfalz), gegen dessen Verwaltung des Erzbisthums Köln die Städte ^ e* Köln, Bonn und Neuß so wie das ganze Domkapitel bei dem Kaiser klagten. Karl zog im Sommer 1474 vor Neuß, belagerte es eilf Neuß bela- Monate vergebens, verlor in 56 Stürmen seine besten Truppen, schloß ^ert. aber mit dem Kaiser Frieden, der langsam mit dem Reichsheere heran- gezogen war. § 352. Voll Wuth wendete er seine Waffen gegen die Schwei- zer, welche sich von dem Kaiser, noch mehr aber von dem französischen Könige hatten bewegen lassen Karln den Krieg zu erklären. Sie hatten am 13. November 1474 bei Herikourt ein burgundisches Heer in die Flucht gejagt, wurden aber jetzt von den beiden mächtigen Verbün- deten im Stiche gelassen. Karl vertrieb zuerst den Herzog Renat von Lothringen, der sich im Vertrauen auf Ludwig Xi. und Friedrich Iii. aufgelehnt hatte , und rückte im Februar 1476 vor Gran son im h^Granson Waadtlande; die schweizerische Besatzung ergab sich nach tapferer Ge- 3. März genwehr und wurde von Karln theils gehenkt, theils im See ertränkt, aber am 3. März warf das zum Entsätze zu spät gekommene schweizeri-

7. Geschichte des Mittelalters - S. 56

1861 - Freiburg : Herder
56 Geschichte des Mittelalters. genöthigt und 811 von den Bulgaren getödtet. Dieses Volk war um 680 vor den Awaren über die Donau geflüchtet, gerieth aber bald mit dem byzantinischen Kaiser in bittere Feindschaft und oft wie- derholten wechselvollen Krieg; die Nachfolger des Nrkephorus, die Bil- 820—829. ^^^stürmer Leo V., Michael Ik. der Stammler, Theophilus waren 629—842. Soldatenkaiser, welche Bulgaren und Araber mit Erfolg bekämpften. § 173. Unter Michael Iii. wurde 842 durch eine Synode der Bilderstreit aufgegeben. Allein dieser Kaiser setzte den Patriarchen Jgna- 857. tius von Konstantinopel ab und erhob an seine Stelle den ge- 665 Beginn lehrten und ränkesüchtigen Photius, gegen welchen Papst Niko- der griechi-^us I. einschritt, aber bei Photius keinen Gehorsam fand. Zu schen Kirche, gleicher Zeit bekehrte sich der Bulgarenfürst Bogoris zum Christen- thume und der Papst ernannte einen Bischof für Bulgarien; aber Photius nahm Bulgarien für den Sprengel von Konstantinopel in An- spruch und wirklich wandten sich auch die Bulgaren der morgenländischen Kirche zu. Zwar wurde Photius abgesetzt (starb 891) und die Tren- nung der morgenländischen Kirche für den Augenblick gehoben, doch der Patriarch Michael Cerularius wiederholte 1054 in einem Rund- schreiben die Vorwürfe des Photius, daß die abendländische Kirche an verderblichen Jrrthümern und Gebräuchen leide, wofür er von dem Papste Leo Ix. erkommuniciert wurde; damit war die Trennung der abendländischen und morgenländischen Kirche entschieden. Achtes Kapitel. Deutschland ein Wahlreich. Aonrad von Fritzlar (911—918). § 174. Die Bischöfe bewogen nach dem Tode Ludwigs des Kindes die weltlichen Großen in Deutschland, welche am liebsten gar keinen König über sich gesehen hätten, einen solchen in Konrad I., dem Herzoge der Rheinfranken, der von mütterlicher Seite ein Karolinger war, zu wählen. Seine ganze Regierungszeit war von Kämpfen mit einheimischen Gegnern und auswärtigen Feinden erfüllt. Während des Zerfalls des karolingischen Reiches entstanden in Deutschland die Herzogtümer Lothringen, Sachsen, Bayern und Alemannien, die nach einander dem Könige den Gehorsam verweigerten, ohne daß er sie zu bezwingen vermochte. Ueberdies sielen die Ungarn 813, 815 und 817 ein und drangen bis Lothringen vor. Auf dem Todbette bewog Konrad seinen Bruder Eberhard, nicht selbst nach der Krone zu streben, sondern sie dem Sachsenherzoge Heinrich zu überlassen. Heinrich I. (919—936). § 175. Durch die Verbindung der Frauken und Sachsen wurde Heinrich König, mußte sich aber die Anerkennung der andern Herzoge erst erkämpfen. Der Herzog Burkart von Schwaben (wie Ale- manuieu seitdem genannt wird) hatte den König Rudolf Ii. von

8. Geschichte des Mittelalters - S. 107

1861 - Freiburg : Herder
Von der Zeit des Zwischenreiches bis auf Kaiser Friedrich 11!. 107 Die Vehmgerichte. K 321. Nur in einer solchen Zeit konnten die Vehmgerichte (von Fehm, d. h. Strafe, Strafgericht) eine Bedeutung erlangen. Die Heimat derselben ist Westfalen („die rothe Erde") und sie scheinen aus den kaiserlichen öffentlichen Landgerichten entstanden zu sein, als nach dem Untergang der Hohenstaufen und der Aufhebung des alten Herzog- thums Sachsen der Rechtsschutz zeitweise ganz aufhörte. Im 14. Jahr- hundert sind sie heimliche Gerichte für schwere Verbrechen (Mord, Raub, Ketzerei rc.), die von einem Vereine abgehalten wurden, dessen Mitglieder sich „Wissende", die Vorsitzer „Freigrafen", die Beisitzer „Freischöffen" nannten. Der vor dem Gerichte Angeklagte wurde durch einen Anschlag binnen sechs Wochen und drei Tagen an einen bestimmten Ort geladen und wenn er erschien, von Wissenden vor einen Freistuhl geführt; erschien er nicht, so wurde er verfehmt d. h. geächtet. Das Gericht wurde unter freiem Himmel gehalten, der Angeklagte nur nach Zeugenbeweis verurtheilt oder freigesprochen; die Hinrichtung eines Verurtheilten geschah in der Regel durch den Strang. Zur Zeit ihrer weitesten Verbreitung sollen die Vehmgerichte 100,000 Wissende gezählt haben, als Deutschland von Räuber- und Mörderbanden wim- melte, sie mußten aber ihre Bedeutung verlieren, sobald die ordentlichen Gerichte ihre Pflichten wieder erfüllten und sich daher das Eingreifen einer fremden Gerichtsbarkeit in ihr Gebiet nicht gefallen ließen. Das letzte Vehmgericht soll 1568 bei Celle abgehalten worden sein, dem Namen nach aber bestand ein Freistuhl bis 1792. Kaiser Wenzel (1378-1400). § 322. Dieser kümmerte sich noch weniger als sein Vater um das Treiben in Deutschland, als er die Unmöglichkeit erkannte demselben Einhalt zu thun. Er weilte die größte Zeit über in Böhmen, wo ihm das gemeine Volk nicht abgeneigt war, obwohl er seine ohnehin wilde Natur durch übermäßigen Weingenuß steigerte und dann seiner Umge- bung furchtbar wurde. Seine eigenen Verwandten ließen sich in Ver- bindungen gegen ihn ein und setzten ihn mehrmals gefangen; 1396 mußte er seinen Bruder Sigismund zu seinem Statthalter in Deutschland ernennen, 1400 erklärten ihn die Kurfürsten des Thro- nes verlustig, wogegen er protestierte und sich bis zu seinem 1419 er- folgten Tode Kaiser schrieb. Krieg der Eidgenossen gegen Oesterreich und den oberländi- fchen Adel (1386-1388). 8 323. Die Eidgenossen und Oesterreich standen sich immer drohend gegenüber. Der 1356 auf 20 Jahre geschlossene Friede, zu dem beiderseitige Ermüdung das meiste beigetragen hatte, war noch nicht ganz abgelaufen, als die Feindseligkeiten auch von beiden Seiten begannen, durch die Eidgenossen dadurch, daß sie österreichische Orte in ihren Bund aufnahmeu. Der oberländische Adel folgte fast ohne Aus- nahme dem Panner des Herzogs, denn die Eidgenossen verbreiteten ringsum den Geist der Empörung gegen die Herren, deren Waffen- ruhm sie in wiederholten Kriegen verdunkelt hatten. Bei Sempach 9.Junil386.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 67

1861 - Freiburg : Herder
Deutschland ein Wahlrelch. 67 Heinrichs zweiter Gegenkönig, der Graf Hermann von Salm, ein Luxemburger, blieb ohne Ansehen, dagegen unterstützte Heinrich den von italienischen Bischöfen gewählten Gegenpapst, der sich Cle- mens (Iii.) nannte, nachdrücklich; schon 1081 drang er bis Rom vor, eroberte 1083 die leoninische Stadt (Rom auf der rechten Seite der Tiber), das folgende Jahr den andern Theil bis auf die Engels- burg, in der sich Gregor hielt, und ließ sich von dem Gegenpapste als Kaiser krönen. Vor dem Normannen Robert Guiskard, dem Bundesgenossen des Papstes, wich er zurück, Rom aber erlitt dann durch Guiskards wilde Schaaren, in welchen viele stcilianische Moham- medaner dienten, alle Gräuel einer erstürmten Stadt. Der Papst ent- fernte sich aus derselben, weil die meisten Bürger seine Feinde waren, und starb bald darauf zu "Salerno; seine Worte auf dem Todbette: Gregor m „ich habe die Gerechtigkeit geliebt und die Ungerechtigkeit gehaßt, darum *“^085^ sterbe ich im Elende", beweisen, daß er mit ruhigem Gewissen auf sein Leben zurückblickte. § 200. Seine nächsten Nachfolger waren Viktor Iii. und Ur- ban Ii.; dem letzteren gelang es Welf V. mit der verwittweten Mark- grästn Mathilde von Tuscien zu vermählen und so die Macht der Feinde Heinrichs in Italien und Deutschland in unmittelbaren Zu- sammenhang zu bringen. Ueberdies fiel dessen Sohn Konrad, von 1089. dem Vater unwürdig behandelt, von ihm ab und ließ sich an die Spitze der empörten Lombarden stellen, die ihn aber bald wieder im Stiche ließen, so daß er 1101 in Verachtung starb. Papst Urban Ii. starb 1099, der Gegenpapst 1100 und Heinrich schien anfangs geneigt sich mit dem rechtmäßigen Papste Pa schal Ii. auszusöhnen, erhob aber bald wieder einen Gegenpapst. Denn die Welfen traten wieder auf seine Seite, ein anderer Feind, Berthold von Zähringen, begnügte sich mit dem größeren Theile der heutigen Schweiz und dem Herzogstitel, während Heinrichs Tochtermann, Friedrich von Hohenstaufen, (Büren) Herzog von dem noch übrigen Schwaben blieb. Deutschland war des einheimischen Krieges bereits satt, als ihn Heinrich durch eigene Schuld (Rachehandlungen) wieder anfachte. Jetzt empörte sich 1104 sein zweiter Sohn, Heinrich, gegen ihn trotz aller vorangegangenen Eide, wahrscheinlich weil er nur auf diese Weise sich die Krone sichern konnte, nahm das Jahr darauf den greisen Vater treulos ge- fangen , ließ ihn durch einen Reichstag absetzen und mit unwürdiger Härte behandeln; Heinrich Iv. entfloh zwar und fand am Niederrhein Fürsten und Städte, die ihn unterstützten, starb jedoch den 7. August 1106 zu Lüttich. Heinrich V. (1106—1125). s 201. Dieser hielt alle Ansprüche seines Vaters aufrecht, nahm selbst den Papst 1111 in Rom treulos gefangen, verfiel aber dadurch wiederholtem Banne, erlitt überdies 1115 durch den Sachsenherzog Lothar eine Niederlage und fand endlich für gut mit dem Papste Kalixtus Ii., der vor seinen Waffen nach Frankreich geflüchtet und zum Frieden geneigt war, das Wormser Konkordat (kalixtinischer Friede) am 23. September 1122 dahin abzuschließen: „Der Kaiser übergibt Gott, dem hl. Petrus und der katholischen Kirche jede Belehnung 5*

10. Geschichte der Alten Welt - S. 1

1860 - Freiburg : Herder
Erstes Such. Geschichte der alten Welt. Erstes Kapitel. Die Urzeit. Schöpfung und Sündenfall. Z 1. Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde, ordnete die Elemente, Die Sch°- rief Gewächse und Thiere der Reihe nach in das Dasein und zuletzt als piung. sein Ebenbild den Menschen. Die Schöpfung war das Werk der gött- lichen Liebe, ihr bevorzugter Pflegling aber der Mensch; er konnte als Bestimmung Kind Gottes frei von jedem Nebel und Leiden auf der schönen Erde im *>- Menschen. Paradiese leben, allein er mißbrauchte die hohe Gabe der Freiheit zum Ungehorsame gegen das göttliche Gebot und zerstörte dadurch sein Glück Strafe des und das seines ganzen Geschlechtes, sowie den Frieden auf der Erde; seine ^undenfal- Sünde war die Quelle alles Nebels, das stch über die Erde ergossen hat. c ' Hatte der Mensch durch seine Sünde das glückliche irdische Leben ver- wirkt, so entzog ihm Gott doch seine Wohlthaten nicht gänzlich, sondern hörte auf sein Rufen und Bitten und tröstete ihn durch die Verheißung eines Erlösers. 8 2. Von dieser ersten Offenbarung Gottes hat stch bei we- Reste der Ur- nigen heidnischen Völkern auch nur eine Spur erhalten; der Glaube offenbarung. an den Einen Gott, der ein Geist ist, und die Welt aus Nichts erschuf, ist bei allen verschwunden, eben so das Bewußtsein, daß alle den einen Gott zum Schöpfer haben und von gemeinschaftlichen Ureltern abstam- men, also Brüder stnd und sein sollen. Nur eine dunkle Erinnerung an eine glückliche Urzeit (das goldene Weltalter) ist einigen geblieben, an welche stch die Sehnsucht nach der Rückkehr derselben knüpft. Die Sündsluth. § 3. Dagegen wissen die meisten Völker, selbst ganz verwilderte und verkommene Stämme, von der großen Fluth zu erzählen, wobei sie freilich nach ihrer Weise allerlei phantastisches und ungereimtes Beiwerk anhängen. Bumüllcr, Weltg. 1
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